Wer da glaubt, in Sachen "KIM-Gelände / Helldorff-Erben" bewegt sich nichts, der irrt:
Es gab auf der Gemeindevertretersitzung vom 7.11.2002 bemerkenswerte Neuigkeiten:
  • das Wort "Ultimatum" wurde aus dem Vokabular gestrichen,
  • die Maßeinheit "Letzte Frist" wurde neu definiert und von einem Monat auf drei Monate verlängert und
  • besagte "Letzte Frist" wurde gleich noch mal zur Anwendung gebracht.

Neu war auch, dass man in unserem bescheidenen Dorf nach langer Zeit auch mal wieder leibhaftige Rechtsanwälte zu sehen bekommen hat, die sich aber teilweise im Auftreten nicht von Versicherungsvertretern unterschieden.

Wer hat es nicht schon mal so oder ähnlich erlebt: Man will eigentlich nur eine Autoversicherung abschließen und statt dessen versucht der ins Haus gekommene Vertreter einem diverse Lebens-, Unfall-, Sturm-, Hagel- und Sonnenschein-Versicherungen aufzuschwatzen.

Ähnlich hier: Etwa im Juli hat die Gemeinde mit anwaltlichen Schreiben den Helldorff-Erben klar gemacht, dass sie keine Grundpfandrechte als Sicherheiten für die Erschließung des ehemaligen KIM-Geländes akzeptieren kann. Nachfolgend sind die Helldorff-Erben, immer wieder aufgefordert worden, unter dieser Prämisse einen unterschriftsreifen Vertrag vorzulegen - jeweils verbunden mit einem Ultimatum, das bekanntermaßen aber immer wieder verlängert wurde.

Nun zeichnete sich in der Gemeindevertretung die Einsicht ab, dass es der Ultimaten genug sei und am 7. November tatsächlich mal "der Hammer fallen" muss, wenn dann kein Vertrag vorliegt.

Ein Vertrag lag natürlich bei der Gemeindevertretersitzung am 7.11.2002 nicht vor, dafür hatte aber die breite Mehrower Öffentlichkeit (3 Gäste ...) die Möglichkeit, sich vom Helldorff-Anwalt den Reiz und unglaublichen Wert des KIM-Geländes eindrucksvoll deutlich machen zu lassen.

Statt die seit mindestens einem halben Jahr bestehende Forderung nach Beibringung praktisch verwertbarer Sicherheiten zu akzeptieren, hielt uns der Helldorff-Anwalt einen Vortrag darüber, wie unvernünftig wir sind, weil wir den wüsten Acker nicht als Sicherheit akzeptieren, obwohl doch die Interessenten dafür so Schlange stehen.

Unser (vom Amt bestellter) Anwalt hat daraufhin deutlich gemacht, dass der von den Helldorff-Erben genannte Grundstückswert nicht prinzipiell in Abrede gestellt wird, aber eine Grundpfandsicherung abgelehnt werden muß, da sie gegebenenfalls nicht oder zumindest nicht kurzfristig verwertbar ist.

Zum Hintergrund: Sobald die Gemeinde dem B-Plan für das Gelände zustimmt, können dafür Baugenehmigungen erteilt bzw. Bauanzeigen akzeptiert werden. Die Bauherren können dann vom Investor eine Erschließung des Geländes fordern. Ist der nicht willens oder fähig, die Erschließung durchzuführen, ist die Gemeinde in der Pflicht. Dagegen versucht sich die Gemeinde abzusichern, indem sie vom Investor, in diesem Falle von den Helldorff-Erben, entsprechende Sicherheiten fordert.

Liegen solche Sicherheiten, wie von der Gemeinde gefordert, als Bankbürgschaften oder in vergleichbarer Form vor, ist das Risiko minimal, da solche Sicherheiten sofort "gezogen" und damit kurzfristig entstehende Erschließungskosten abgedeckt werden können.

Im Falle von Grundpfandrechten fließt hingegen, wenn die Gemeinde für den Investor einspringen muss, erst dann Geld, wenn der Rechtsweg erfolgreich durchkämpft wurde und die gegebenenfalls der Gemeinde zufallenden Grundstücke verkauft werden können. Die Gemeinde müsste also die Erschließungskosten erst einmal für Jahre vorschießen.

Nehmen wir mal ein ganz einfaches Szenario: Die Gemeinde lässt sich auf Grundpfandrechte ein und verabschiedet den B-Plan. Morgen steht jemand vor der Tür, der von den Helldorffs mitten auf dem KIM-Gelände ein Grundstück gekauft hat und dort bauen will. Natürlich braucht der Straße, Wasser, Abwasser usw. Dafür ist der Investor zuständig - für nur ein verkauftes Grundstück will oder kann der das aber vielleicht nicht leisten. Bleibt die Gemeinde: Für ein einzelnes Haus auf freiem Acker zahlt sie (und damit letztlich wir) möglicherweise Hunderttausende an Erschließungskosten für einen Kilometer oder mehr Straße und Rohre.

Nach langwierigem Rechtsstreit bekommt sie dann vielleicht die verpfändeten Grundstücke - die sind aber allein nicht mehr wert als das Papier im Grundbuch, denn Geld bekommt man für das Pfandrecht ja erst, wenn die Grundstücke verkauft werden können und Geld fließt.

Nach Ansicht des Helldorff-Anwalts sind die als Pfand angeboten Grundstücke so wertvoll und begehrt, dass es gar kein Problem wäre, sie im Bedarfsfalle zu veräußern - da stellt sich doch unwillkürlich die Frage, warum nicht die Helldorffs einfach zur Bank gehen und sich mit den Grundstücken als Pfand die von der Gemeinde geforderte Bürgschaft geben lassen ...

Also, der Helldorff-Anwalt war völlig erschüttert, dass die Gemeinde trotz seiner Anpreisung nicht auf das großzügige Angebot der Grundpfandrechte eíngehen wollte. Er war (so hat er versucht, glaubhaft zu machen) wie seine Mandantschaft davon ausgegangen, dass die Gemeinde nur deswegen Bankbürgschaften oder ähnliches fordert, weil sie nicht wusste, was er denn feines zu bieten hat.
(Es wäre allerdings auch ein halbes Jahr Zeit gewesen, mal nachzufragen ...)
Wir wohnen hier zwar am A... der Welt, aber nicht hinterm Mond! Und wir hatten hier in der Gemeinde schon reichlich sogenannte Investoren, die nicht konnten oder wollten ...

Der Anwalt zeigte sich dann aber versöhnlich: Wenn es denn so ist, dass die Gemeinde es mit den Bürgschaften wirklich ernst meint, dann muss seine Mandantschaft darüber mal nachdenken. Wenn das passiert ist, muss in Anbetracht der völlig neuen Situation erst einmal eine Gesellschafterversammlung der Erbengemeinschaft einberufen werden. Und das geht nicht von heute auf morgen ... "Gut Ding will Weile haben."

Also, mit 1*Letzte Frist ist da nichts zu machen, da werden schon 3*Letzte Frist gebraucht - da das aber so blöd klingt, hat man halt wie oben ausgeführt, ganz spontan die Zeiteinheit "Letzte Frist" auf ein viertel Jahr ausgedehnt - im Februar geht's dann also weiter.

Da wird dann wieder ein Anwalt kommen und ganz erstaunt fragen "Ach einen Vertrag wollten Sie ? Ich dachte, wir wollten uns darüber unterhalten, welches Stück Acker Sie als Pfand haben wollen ..." So, oder ähnlich: Dass im Februar eine unterschriftsreifer Vertrag vorliegt, ist wohl ziemlich ausgeschlossen. Wetten, dass ?

Schade, dass es vor diesem Hintergrund wieder eine (diesmal allerdings ziemlich knappe) Mehrheit für einen erneuten Aufschub gab.

Benedikt Eckelt (webmaster@mehrow.de)

Anmerkung: Wie immer handelt es sich hierbei um subjektive Wahrnehmungen aus der Zuschauerreihe, die unverbindlich und ohne Gewähr sind!
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