Im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (ehem. Preußisches Staatsarchiv in Potsdam) findet man in der Akte
HA X Pr.Br.Rep. 24 NB Nr. 72 ("Gemeinheitsteilungen von Mehrow")
folgenden, auf den 25. Juli 1875 datierten Rezeß.
(Anmerkung: Der Rezeß trägt den Aufdruck 'NB 190' ist aber Bestandteil der Akte mit der Nummer 'NB 72').

Rezess


betreffend die Ablösung der auf
dem Rittergute Mehrow, Kreis Nieder
Barnim, für die geistlichen und und Schulinstitute haftenden Reallasten


Aktenzeichen Kreis Niederbarnim No. 35


Der Rezeß, welcher über die Ablösung der auf dem Rittergute Mehrow Kreis Nieder-Barnim, für die geistlichen und Schul Institute haftenden Reallasten, zwischen den im Vertrage aufgeführten Interessenten abgeschlossen ist und mit seinen Anhängen lautet wie folgt:

Verhandelt

Bernau und Mehrow den 5. April 1875

Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Ablösung der den geistlichen und Schul-Instituten, so wie frommen und milden Stiftungen gg. zustehenden Realberechtigungen vom 27. April 1872 ist in der Ablösungssache von Mehrow Kreis Niederbarnim No. 35 heute vor dem unterzeichneten Kommissariat der Königlichen General-Kommission für die Provinz Brandenburg zwischen

I. den Geistlichen und Schul-Instituten und zwar

  1. der Kirche Pfarre und der Schule zu Mehrow, unter dem Patronat des Verpflichteten vertreten durch:
    • a, den Prediger Harmuth zu Ahrensfelde, als Inhaber der Pfarre,
    • b, dem Küster Schröder zu Mehrow, als Inhaber der Küster und Schulhalterstelle daselbst
    • c, den Mitgliedern des Gemeindekirchenraths,
      • aa, Bauer Wilhelm Thürling
      • bb, Schaafmeister Friedrich Zinn
    • d, den Schulvorstehern:
      • Kossäth Christian Bredereck und
      • Ortsschulze August Meißner

  2. der St. Marien-Kirche zu Bernau, unter dem Patronat des Magistrats daselbst, vertreten durch den Bürgermeister Zimmermann, legitimiert durch die Vollmacht dd Bernau vom 18ten Januar er: ferner durch die Mitglieder des Kirchenraths
    • a, Oberprediger Bergmann,
    • b, Prediger Oehme,
    • c, Prediger Schelk,
    • d, Bäckermeister Julius Richter,
    • e, Ackerbürger E. Hube
    • f, Webermeister Jahn sen.
    • g, Kaufmann Kalbe,
    • h, Kaufmann Roedler,
    • i, Kaufmann Borchert,
    • k, Ackerbürger Weege und
    • l, Kämmerer Drachholz und

II dem unten in der Zusammenstellung des §.4. aufgezählten Verpflichteten, als Besitzer des ebendaselbst bezeichneten Gutes, nachfolgender Auseinandersetzungs-Rezeß errichtet worden:

§.1. Bisheriges Verhältniß, Leistungen und etwaige Gegenleistungen

Auf dem im §.4. Kolonne 3 bezeichneten Grundstücken der daselbst Kolonne 2 genannten Verpflichteten haften folgende Reallasten, welche den Vorschriften des im Eingang gedachten Gesetztes unterliegen, nämlich

1. die Verbindlichkeit an die Pfarre und Schule zu Mehrow

  • a, Getreide
  • b, Holz,
  • c, Stroh,
  • d, Fett und
  • e, Eier

in natura zu lieferern, So wie auch das Holz anzufahren,

2, feste Geldabgaben an diese Institute, sowie auch an die St. Marien Kirche zu Bernau zu leisten.

Sämmtliche Getreide, Holz und feste Geldabgaben waren am 1. Oktober und die Eier am grünen Donnerstag jeden Jahres ... fällig

§.2. Völlige Ablösung

Die sämtlichen vorstehend in §.1. genannten Leistungen und Gegenleistungen werden hiermit abgelöst.

§.3. Abfindung

Wieviel der Gegenwert der abgelösten Leistungen des Verpflichteten beträgt, ergibt sich aus der Kolonne 4 der Zusammenstellung des §.4. Die Abfindung der berechtigten geistlichen und Schulinstitute erfolgt durch den 25 fachen Betrg des hiernach in Anrechnung zu bringenden Jahreswertes der Leistungen unter Vermittlung der Rentenbank für die Provinz Brandenburg in Rentenbriefen nach deren Nennwert, beziehungsweise in baarem Gelde, wogegen der Verpflichtete eine Jahresrente an die Rentenbank zu entrichten hat, welche 4 ½ Prozent der von letzterer zu gewährenden Abfindung beträgt.

§.4.

Wieviel hiernach der Verpflichtete an Rente an die Rentenbank, wie viel er zur Abrundung der Rente in Kapital direkt an die Berechtigten zu entrichten hat und welche Abfindung die letzteren von der Rentenbank zu erhalten haben, ergibt die nachstehende tabellarische Zusammenstellung:


1 2 3 4 5
Lfd. No. Name und Wohnort des Verpflichteten Bezeichnung des Grundstücks Jahreswert der zur Ablösung gekommenen Leistungen 25 facher
Betrag des
Jahreswertes ...
nach Qualität Umfang u.s.w. im
Hypothekenbuch
von ...

1. Ritterguts-
besitzer Heyse zu Mehrow
Rittergut Mehrow den Rittergütern im Kreise Niederbarnim des Königl. Stadtgerichts zu Berlin,
Vol. I, ... 433
819 Mark 29 Pf. 20482 Mark 25 Pf.


davon erhalten:


1. Die Pfarre zu Mehrow 600 Mark 4 Pf. 15001 Mark
2. Die Schule daselbst 169 Mark 28 Pf. 4232 Mark
3. Die Kirche daselbst 45 Mark 1125 Mark
4. Die St. Marien-Kirche zu Bernau 4 Mark 97 Pf 124 Mark 25 Pf.

Summa wie oben 819 Mark 29 Pf. 20482 Mark 25 Pf.