Zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums haben die Siedler, die 1938 Hofstellen in Mehrow übernommen haben, eine eigene Betriebsgesellschaft gegründet, die

"Betriebsgenossenschaft Mehrow e.G.m.b.H.",

deren Betriebs-und Gebührenordnung uns gerade zugegangen ist.


Betriebs- und Gebührenordnung
der
Betriebsgenossenschaft    M e h r o w    e.G.m.b.H
zu Mehrow Krs. Niederbarnim

Für die Unterhaltung und den Betrieb der einzelnen Wirtschaftszweige und Gemeinschaftsmaschinen wird der Vorstand ermächtigt, Vertrauensmänner zu ernennen. Sie haben darüber zu wachen, daß sich insbesondere die Maschinen stets im gebrauchsfertigen Zustand befinden und sich deren Betrieb rentiert. Sie haben die geleisteten Stundenzahlen dem Kassierer zwecks Abrechnung aufzugeben.
Die Genossen verteilen sich auf die einzelnen Wirtschaftszweige wie folgt:

a) Für die Dreschmaschinen, Strohpressen, Bulldog und Freischarpflug sowie
   zwei Elektromotore
   Albert Papst für den Ortsteil Mehrow
   Jakobus Siebolds für den Ortsteil Trappenfelde
b) für die Kartoffeldämpferkolonne
   Otto Braak
c) für die Kreissäge
   Hans Kolumbe
d) für die Waschmaschinen
   Hans Kolumbe für den Ortsteil Mehrow
   Bruno Krooß für den Ortsteil Trappenfelde
e) für die Milchkühlanlage und Milchablieferung sowie für die  
   Saatreinigungsanlage
   Paul Friederici
f) für das Wasserwerk und den Einzug der Wassergebühren
   Otto Lasarzik für den Ortsteil Mehrow
   Jakobus Siebolds für den Ortsteil Trappenfelde
g) für die Vatertierhaltung einschl. Weideland
   Hans Husfeldt
h) für den Thingplatz und den Totenhof
   Otto Lasarzik
i) für die Verwaltung und die Unterhaltung der Genossenschaftsgrundstückeder
   Vorstand

Jedes Mitglied ist verpflichtet, das ihm zugewiesene Amt anzunehmen.

Nachfolgende Betriebs- und Gebührenordnung wird von der Generalversammlung genehmigt:

a) Dreschmaschinen, Strohpressen, Bulldog und Freischarpflug, 2 Elektromotore:
Die Benutzung der Maschinen geschieht nach einem vom Vorstand zu bestimmenden Plan. Die Benutzungsgebühr für den Schlepper beträgt je Betriebsstunde Pflügen 8,-- RM. Die Anfahrt geht zu Lasten des Benutzers. Die Leihgebühr für den Pflug beträgt pro Stunde 0,40 RM. Bei Antrieb des Dreschkastens beträgt die Betriebsstunde 5,10 RM.
Die Leihgebühr für den großen Dreschkasten beträgt je Betriebsstunde 2,20 RM, für die dazugehörige Strohpresse ohne Bindegarn je Betriebsstunde 0,80 RM.
Für den inzwischen gekauften Dreschkasten beträgt die Leihgebühr je Betriebsstunde 1,60 RM für die dazugehörige Strohpresse ohne Bindegarn je Betriebsstunde 0,50 RM.
Für die gekauften beiden Elektromotore werden an Leihgebühr für den großen Motor 0,75 RM und für den kleinen Motor 0,50 RM je Betriebsstunde berechnet.

b) Kartoffeldämpferkolonne.
Die Kartoffeldämpferkolonne wird nach einem vom Vorstand zu bestimmenden Plan zum Einsatz gebracht. Der Dämpfwart ist auf der Arbeitsstelle jeweils zu verpflegen, die Dämpfgebühr beträgt vorerst 0,12 RM pro Zentner. Der Vorstand wird ermächtigt, die Dämpfgebühr den tatsächlichen Unkosten anzupassen.

c) Kreissäge.
Die Kreissäge wird nach einem vom Vorstand zu bestimmenden Plan zum Einsatz gebracht. Die Leihgebühr beträgt pro Tag 5,-- RM (für den halben Tag 2,50 RM). Die Kreissäge ist nach Gebrauch sofort an ihren Standort zurückzubringen. Bei Übernahme hat sich jeder Entleiher von der ordnungsmäßigen Beschaffenheit zu überzeugen. Für alle nicht auf ordnungsmäßigen Verschleiß zurückzuführenden Schäden haftet der Entleiher in voller Höhe.

d) Waschmaschinen.
Die Waschmaschine wird nach einem vom Vorstand zu bestimmenden Plan zum Einsatz gebracht. Die Leihgebühr beträgt je Waschtag 2,-- RM (für den halben Tag 1,-- RM). Die Waschmaschine muß nach Gebrauch ordnungsmäßig gereinigt und getrocknet vom Entleiher im Unterstellraum abgestellt werden. Die Leihgebühr wird bis zur Rücklieferung in voller Höhe weiter berechnet. Die Benutzer sind verpflichtet, die vorschriftsmäßige elektrische Installation auf eigene Kosten vorzunehmen.

e) Milchverwertung.
Die Milchverwertung richtet sich nach den Bestimmungen der Marktordnung. Die Milchanlieferung erfolgt reihum von Hof zu Hof in drei Runden in nachstehender Reihenfolge:
1. Runde: Voß, Siebolds, Krooß, Benthack, Schmidt
2. Runde: Papst, Husfeldt, Kolumbe
3. Runde: Lasarzik, Braack, Schlamann, Diederich
Die Fuhren haben unentgeltlich zu erfolgen. Die Anlieferung muß täglich um 8 Uhr beendet sein. Die Verrechnung des Milchgeldes nimmt der Rendant vor. Die Auszahlung erfolgt über die Spar- und Darlehenskasse Ahrensfelde.

f) Saatreinigungsanlage.
Je Zentner Reinigung ausschließlich Beize kostet 0,40 RM, Beize je Zentner 0,25 RM, bei Hafer 0,40 RM je Zentner

g) Wassergeld.
An Wassergeld wird 0,08 RM je verbrauchter cbm erhoben, die Rechnungserteilung erfolgt über die Vertrauensmänner durch den Rendanten. Das Wassergeld ist eine Bringeschuld. Über Annahme neuer Wasserentnehmer entscheidet der Vorstand.

h) Vatertierhaltung.
Die Vatertiere stehen gegen Entrichtung des Deckgeldes (Bullen 6,50 RM) den Kühen der Genossen zur Verfügung. Von dem Deckgeld entfallen 5,-- RM auf den Bullenhalter, 1,-- RM auf die Genossenschaft und 0,50 RM auf Führgeld. Dem Bullen dürfen nur gesunde Tiere zugeführt werden, andernfalls haftet der Tierhalter für alle entstehenden Schäden in voller Höhe. Bei neu angekauften Tieren ist ein veterinärärztliches Gesundheitsattest vorzulegen. Das Sprunggeld für Tiere von Nichtgenossen beträgt 10,- RM, davon fließen 4,50 RM der Genossenschaftskasse zu.

i) Thingplatz und Totenhof.
Die Mittel zur Unterhaltung der beiden Plätze werden aus den Überschüssen der Betriebsgenossenschaft entnommen. Falls derartige Mittel nicht zur Verfügung stehen, ist der Vorstand berechtigt, die Mittel im Wege der Umlage zu beschaffen. Die Benutzung des Totenhofes soll für die Hinterbliebenen grundsätzlich kostenlos sein. Grabstein und Einfriedung sowie Pflege der Grabstätte gehen zu Lasten der Hinterbliebenen. Der Vorstand ist ermächtigt, eine Gräberordnung zu erlassen.

k) Verwaltung und Unterhaltung der Genossenschaftsgrundstücke.
Die Genossenschaftsgrundstücke bestehen aus
1. Totenhof, Plan Nr. 88 des Einteilungsplanes
2. Thingplatz, Plan Nr. 35
3. Sportplatz, Plan Nr. 100 (26)
4. Bullenland, Plan Nr. 16
5. Grundstück mit Milchkühlanlagen, Feuerwehrdepot, Lagerraum und Einfahrt
Plan Nr. 33 des Einteilungsplanes
6. Grundstück mit Aufbauten der Wasserwerke Mehrow und Trappenfelde
Plan Nr. 82 u. 76 des Einteilungsplanes
Die Deckung der Unkosten, Steuern, Unterhaltung usw. werden wie folgt vorgenommen:
Zu 1, 2 und 3:
Durch Umlage auf die Genossen bezw. durch Überschüsse aus der Betriebsgenossenschaft,
zu 4:
Aus den Erträgnissen der Bullenhaltung, im übrigen wird die Nutzung des Landes anteilig den Bullenhaltern als Anteil an Unterhaltskosten überlassen,
zu 5:
Steuern und Lasten werden anteilig von der Betriebsgenossenschaft und der Gemeinde Mehrow getragen, und zwar übernimmt die Gemeinde Mehrow 1/3, der von der Genossenschaft zu tragende Teil wird je zur Hälfte auf Milchkühlanlagen und Warenverkehr übernommen. Die von der Feuerwehr angerichteten Schäden sind von der Gemeinde zu tragen Die übrigen Unkosten werden vom Betriebszweig Milchkühlanlage und Warenumschlag je zur Hälfte übernommen,
zu 6:
Die hier anstehenden Kosten werden von der Wassergemeinschaft getragen.
Für Schäden an den Maschinen, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, kann der Genosse haftbar gemacht werden.

Mehrow, den 21. August 1940