Jetzt, wo es in Mehrow weder eine Verkaufsstelle, noch eine Gaststätte oder sonst irgend eine funktionierende Versorgungseinrichtung gibt, klingt es fast unglaubwürdig, daß man hier sogar mal Dienstleistungsangebote in Anspruch nehmen konnte. Aber in den Akten finden sich Belege über eine Dienstleistungsannahme, die es in den siebziger Jahren hier gab. Dazu hat seinerzeit der VEB (K) Dienstleistungskombinat Bernau mit dem Rat der Gemeinde, vertreten durch Bürgermeister Becker folgenden Vertrag abgeschlossen: |
VEB (K) 128 Bernau, den 21.1.1976. DIENSTLEISTUNGSKOMBINAT Berliner Straße 43 BERNAU Sparkasse Bernau 2362-18-93274 Telefon: Bernau 738 V e r t r a g ------------- Zwischen dem 1. VEB (K) Dienstleistungskombinat Bernau, vertreten durch den Betriebsleiter, Kollegen Eschke und dem 2. Rat der Gemeinde Mehrow, vertreten durch den Bügermeister, wird folgender Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag dient der bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Reparaturen. Das DLK Bernau übernimmt nachstehende Dienstleistungen für die Gemeinde Mehrow: 1. Reparatur elektr. Haushaltsgeräte 2. Reparatur von Schreib- und. Rechenmaschinen 3. Reparatur von Handbohrmaschinen 4. Reparatur von Motoren 5. Schleifarbeiten 6. Färbung von Textilien 7. Reparatur und Neubezug von Regenschirmen 8. Schuhparaturen 9. Rep. von mechan. Spielzeug und Puppen (siehe Anlage) 1. Für die Annahme in der Annahmestelle Mehrow, vertreten durch Frau Baumgarth, gewährt der Vertragspartner zu 1 eine Provision (die Höhe der Provision ist in der Anlage zu diesem Vertrag enthalten). Die Provision wird einmal monatlich bis zum 15. des darauf- folgenden Monats vom DLK Bernau gezahlt. 2. Den Abtransport und die Anlieferung übernimmt das DLK einmal wöchentlich. 3. Die erforderlichen Vordrucke und Materialien, die für die Annahme bzw. Dienstleistungen erforderlich sind, liefert das DLK. 4. Die vereinnahmten Gelder werden einmal wöchentlich mit dem DLK abgerechnet. 5. In der Annahmestelle, während des Transports und in der Werkstatt sind die Gegenstände bei der Deutschen Versicherungsanstalt durch den Vertragspartner 1 versichert. 6. Mit der bestätigten Empfangsbescheinigimg übernimmt die Annahmestelle der Gemeinde Mehrow, vertreten durch Frau Baumgarth, die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung, Annahme und Ausgabe. 7. Der Rat der Gemeinde schließt mit der Leiterin der Annahme- stelle einen Arbeitsvertrag ab, der u. a. auch die ordnungsgemäße Annahme und Ausgabe der Reparaturen und Dienstleistungen gegenüber dem Vertragspartner sichert. 8. Der Vertrag tritt am 15. 01. 1976 in Kraft. 9. Der Vertrag läuft 1 Jahr. Er bleibt rechtskräftig, wenn keine Kündigung 1 Monat vor Ablauf des Jahres erfolgt, jeweils für 1 weiteres Jahr. Die Öffnungszeiten der Annahmestelle sind dem Rat der Gemeinde überlassen. Es ist jedoch zu gewährleisten, daß auch berufstätige Kunden ihre Geräte in den Abendstunden abgeben und abholen können. |
Auf ein paar Details bei der Reparaturabwicklung wurde in einem beigefügten Merkblatt eingegangen: |
M e r k b l a t t für alle Annahmestellen des DLK Bernau ---------------------------------------------------------- Um Verärgerungen unserer Annahmestellenkräfte und der Kunden zu verhindern, gebe ich einige Hinweise, die nach Möglichkeit zu beachten sind, bekannt. Bei der Annahme und Ausgabe der Geräte und sonstigen Erzeugnisse sind folgende Bedingungen zu erfüllen: 1. Eintragung in das Kundenbuch 2. Ausfüllen der Arbeitskarten und Vermerk der Fehlerquelle, Eingangsdatum, Gerätenummer, Kennzeichnung des Gerätes mit der Auftragsnummer bzw. Verwendung von Hansa-Plast. Bei Garantiegeräten sind die Garantieunterlagen an den Auftrag mit anzuheften und an das DLK zu geben. 3. Die Übergabe der Geräte und Erzeugnisse an das Dienst leistungskombinat erfolgt auf Lieferschein. Der Empfang ist vom Kraftfahrer durch Unterschrift zu bestätigen. 4. Die Rücklieferung erfolgt ebenfalls auf Lieferschein mit der Auftragskarte, die gleichzeitig als Rechnung gilt. 5. Die Ausgabe der reparierten Geräte und. Erzeugnisse darf nur gegen Barzahlung und Rückgabe des Kontrollabschnittes erfolgen. 6. Die Annahme von elektrischen Haushaltsgeräten und sonstigen Erzeugnissen beschränkt sich nur auf Erzeugnisse, die in der DDR, CSSR und UdSSR hergestellt wurden und nicht älter als 20 Jahre sind. 7. Bei der Annahme von Staubsaugern ist darauf zu achten, daß diese gereinigt sind. Ebenfalls brauchen Zusatzgeräte wie Anschlußstücke, Saugbürsten usw. nicht mitgeliefert werden. 8. Bei Garantiegeräten sind die Garantieunterlagen mit einzureichen. Bei Beschädigungen innerhalb der Garantiezeiten durch unvorschriftsmäßige Behandlung ist dem Kunden zu sagen, daß er für diese Schäden selbst aufzukommen hat. |