Ritterschafts-Acten
betreffend die Hypothek des im Nieder-Barnim- schen Kreise belegenen Rittergutes Mehrow 1742-1807 [Staatsarchiv Potsdam Pr.Br.Rep 23A Kurm. Stände B. Rittersch. Hyp. dir.] [ehemals Pr. Br. Rep. 23B] |
Acta
hypothecarum des Ritter-Gutes Merow Niederbarnimsch. Creises |
... Actorum
aus den Hypothequen ... Guths Merow
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Copia
Demnach Herr Johann Jeremias Rosenberg und deßen Ehefrau Maria Juliane Sophie geborenen Praetorius mit des Herrn Hoff-Prediger von Steinberg Hoch... wegen deßen im Dramburgischen Creyße in Pommern belegenen Guths Baumgarten einen Arrende Contract geschloßen und nach deßen Inhalt Herr Rosenberg vorbemeldtes Guth Baumgarten auf Sechs Jahr lang von Johannis a.c. an in Pacht genommen, und der Herr Hoff-Prediger von Steinberg eine solche Caution dieserhalb auf Sechs Hundert Rthlr sich verlanget [?], der Pächter Rosenberg aber noch zur Zeit mit Immobilien nicht possessioniert ist; Alß [?] habe mich zu bestallung dieser Caution für Herrn Rosenberg und deßen Ehe-Frau mit gutem bedacht resolviret. Ich setze und constituire demnach dem Herrn Hoff-Prediger Steinberg zum Behuff [?] der obgedachten Caution hiermit und Krafft dieser mein zwey Meilen von Berlin im Nieder Barnimschn Creyße belegenes Freye-Ritter-Guth Merow nebst allen Pertinenzien, Recht und Gerechtigkeiten zu einem wahren Unterpfand und Hypothec dergestalt und also wie, daß dieses mein Guth Merow in allen bey Frist[?]-Contracten deren Rechten nach sonst gewöhnlichen Fällen dem Herrn Hoff-Prediger v. Steinberg zu einer wahren Caution und Sicherheit auf Sechs-Hundert-Thaler hoch und höher nicht einstehen und hafften soll, und zwar nur an Sechs Jahr lang, als von Johannis a.c. bis dahin 1750, nach Verfließung solcher 6 Jahr aber diese Caution gäntzlich cessiren und aufhören, alsdann dieses original Document retradiret werden solle. Zu welchem Ende ich mich den auch wegen dieser Caution aller mir competirenden weiblichen Gerechtigkeiten und Vorgänge sie haben Nahmen wie sie wollen, in specie des Citi Sellej [?] in bester Form Rechtens wohlbedürftig, und deßen vorher wohlbelehrt begebe, und allen Einwendungen, welche mir in Ansehung der Gültigkeit dieser Bürgschaft zu statten kommen könten, und daß das feyerlichste mitsagt haben will. Wie ich denn auch zufrieden, daß diese Caution auf Unkosten des Herrn Rosenberg bey der Grundschaft [?] allhier auf mein Guth Merow eingetragen wurde. Uhrkundlich habe diese Caution nach der mir vorher von meinem Assistenten gethanen Erklärung und nachdem ich mich der mir wohlerklärten [?] einer Frauens-Person in deren Rechten sonst zustatten kommenden weibl. Gerechtigkeiten ... mit den nachgesprochenen Worten, so... mir Gott zur Herrlichkeit durch seinen Sohn Jesum Christum verhelffen solle, aufs bündigste wohlbedürftig begeben, eigenhändig unterschrieben und besiegelt. So geschehen Berlin 25. May 1744. (L.S.) AL.P. Wittwe Lagingen Ich Endes unterschriebener Attestire hierduch wie ich alß hierzu erbetener Assistent der verwittweten Frau Hoff-Räthin Laging nicht nur den Effect vorstehender, von ihr selbst durchgelesener und eigenhändig unterschriebener Caution, sondern auch ihrer weibl. Gerechtigkeiten, vermöge welcher eine Frauens- Person der niemand bündig sich verbürgen, und zur Zahlung verbinden kann, wenn sie solcher Gerechtigkeiten sich nicht ... begeben, deutlich erkläret, und gedachte Frau Hoff-Räthin Laging solchen weibl. Gerechtigkeiten und Cito-Sellej [?] wohlbedächtig mit den nachgesprochenen Worten, so wehe ihr Gott durch Christum zur Herrlichkeit helffen solle ... renunciret. Berlin d. 25. May 1744 (L.S.) August Ludwig Nehmitz Prib. et Cam. Advocatus |
Zu ... sey hiermit Daß nachdem es dem
allerhöchsten gefallen, die ... gewesene
Amts Räthin zu Biegen Frau Anna Charlotte
Sophia geborene Bechin, als des Herrn Amts Raths
Carl Ludwig Jeckels gewesene Ehefrau aus dieser
Zeitlichkeit abzufordern, und Herr Viduus sich
bereits schon vermöge Recognitions Scheins vom
28 Julii a. pr. sub lit. A pro non herede sua unoris
defunita erkläret mithin die Befunita [?] zu heren
fribenat [?] intestato drey unmündige Kinder besage
Tauf-Scheins vom 10. [?] februar a.c. sub lit. B alß
namentlich Johann Wilhelm,
hinterlaßen; diesen unmündigen Hinterbliebenen
Kindern aber der Herr Amts Rath Jeckel zu Alt Landsberg
laut ausgefertigter Curatorii gerichtlich constituiret
und confirmiret worden: Zwischen wohlgedachten
Herrn Curatorem und den Herrn Viduum,
da zuvor die Mata der defunita von dem Herrn
Viduo er...lich vermöge Specificationem vom 28ten
Jan. c. sub lit C angegeben, auch darauß laut ausgefertigter
Taxe vom 1 februar a.c. sub. lit D. auf
ihren wahren kraft gerichtlich, insbesondere aber
die pretiosa von einem arteperite sub lit E ...
falß und Separation sind gewürdiget [?] worden. Folgender
Erb- und Theilungs Rezess aufgerichtet zu ...
der ... inventarium nach obgedachten Belegen ...
... und consiribiret worden als
Carolina Sophia, Charlotte Luisa die Jeckeln
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Besage des bei der Mittelmärk. Ritterschafts Registratur
errichteten Land- und Hypotheken-Buches besitzet ...
das im Niederbarnimschen Kreise belegene Rittergut
Mehrow der Königl. Krieges-Commissario Herr
Christian Ernst Lehr, nachdem er solches besage Kauf-
Contracts 20 Februarii 1764 von dem Amtsrath
Johann Joachim Jeckel für 26000 rthl alte Friedrichsd'or
erb- und eigenthümlich erkaufet, und das Kaufgeld
baar bezahlet hat.
Auf demselben stehen sonst keine Verbindlichkeiten mehr ungelöschet, als diejenige Caution, welche voriger Besitzer Herr Amtsrath Jeckel 13 Martii 1752 für seinen Bruder den Herrn Amts- rath Carl Ludwig Jeckel wegen des ansich behaltenen Muttergutes seiner 3 Kinder erster Ehe á 1632 ... einem hochlöblichen Pupillen-Collegio bestellt hat, worüber zwar von Herrn Lüdersdorff mit seinem Gut Osdo... kürzlich andereitige Caution bestellet worden, in... schon diese auf Mehrow hafftende Caution ohne Be... gung des hochlöbl. Pupillen-Collegii nicht gelöscht werden kann. Ob bey dem Königl. Lehnsarchiv etwa... noch alte ... consentirte Schuldposten auf diesem Gute ungelöschet ruhen, darüber ist noch kein Attestatum ad acta ge- kommen. Welchhes alles unter der Mittelmärk. Ritterschafts ...siegel besiegelt wurde. Berlin d. 17t Octob. 1764. |
Actum den 3ten Decbr. 1775 Erschien der Krieges-Rath Oland in Personen und per Mancize ac causam citationis creditorum auf Mehrow. Provocant soll nach dem Distributions- Bescheide vom 22ten Novbr. c. das rückständige Kauf-Pretiumm, nach der Berechnung in Capital und Zinse nach 24 thl 18 gr 10 pf zur Stelle bringen. Er zahlet diese 24 thl 18 gr 10 pf in Frieder:d'or hiermit realiter, will aber dagegen die Extradition sämtlicher das Guth Mehroe betreffenden Documenten vom Krieges- Commissario Lehr gewärtigen und bis dahin der Vertheilung dieses Geldes inter creditores ausdrücklich wiedersprechen. Nach Maßgabe des Distributions-Bescheids... |
registr. d. 16 May 76
Distributions-Plan mit Berechnung des Haupt-Pretii von dem, von dem Krieges Rath Oland erkauften Guthes Mehrow.
[Rest fehlt] |
...
das der Krieges Rath Oland sowohl auf seinem Guthe behält
als auch was solcher nach Termini auszuzahlen habe
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... zu Mehrow ...
Copia Nachdem verwittwete Obr. Hofmeister. von Keith die Kaufgelder des von ihr erkauf<1-- - -->ten Gutes Mehrow erleget, so wird derselben das hierüber unterm 8ten dieses abgehaltnen Protokoll, welches von Wort zu Wort laute, wie folgt Actum den 8ten Novbr. 1782 Zu dem heutigen Zahlungs Termin des Mehrowschen Kauf Geldes erschien die Käuferin des Gutes Mehrow die verwittwete Ober Hof Meisterin v. Keith, geborene von Knyphausen durch den Hof Fiscal Huulbeck und brachte das
Daß ich dato außenstehende [?] Summe von Eilfhundert und 5 Thaler dreyzehn Groschen Neun Pfennigen baar und richtig ausbezahlt erhalten, solches quitire hierdurch Ernst Wilhelm Lehr b) Gestellte sich der Hof Fiscal Huulbeck nahmens der Kirche zu Mehrow und empfing
über deren Empfang er quitirt und zugleich verspricht die Autho ... |
(35 gr, 14 pf Stpl.) Abschrift
Eingereicht zur Eintragung des Besitzstand...
auf Mehrow zugleich mit dem Duplikat
vom 22t Septbr. 1807
Müller
(12 gr ...pf) Duplikat
Eingereicht zur Eintragung der Leibrente zugleich mit
dem Haupt Exemplar am 22t Septbr. 1807
und ist gleichen Inhalt mit dem Haupt Exemplar.
Müller
Zwischen dem Königl. Cammerherrn, Herrn Carl Curt [?] Reinhardt früheren von Keith, als Leibrenten Verkäufer, und dem Königl. Geheimen Rath Herrn Carl Friedrich von Goldbeck als Leibrenten Käufer iß folgender Leibrenten Contract abgeschlossen worden. I. Nachdem der zwischen dem Herrn Baron von Keith und der Frau Gräfin von Luckner unter dem 14t Mart 1805 abgeschloßene Leibrenten Contract durch des [!] Erkenntnis des Königl. Kammergerichts vom 9ten April c. annuliert und aufgehoben und dem Herrn Baron von Keith der freie Besitz und das Eigenthum des Ritterguts Mehrow wieder zugesprochen ißt, so hat sich der Herr Baron von Keith entschloßen, dem Herrn Geheimen Rath von Goldbeck das gedachte Guth wieder auf Leibrente zu geben. Der Herr Baron von Keith cedirt und übereignet daher hiermit dem Herrn Geheimen Rath von Goldbeck sein im Nieder-Barnimschen Kreise belegenes allodial Ritterguth Mehrow nebst Pertinenzien, an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, Wies-, Feld- und Wirtschafts-Inventario, Forsten, Aekkern, Wiesen, Hütungen, ..., Seen, überhaupt mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, Vorteilen, Nutzungen und Lasten, so wie das Guth steht und liegt, und der Herr Besitzer solches bisher beseßen und zu besitzen berechtig gewesen ißt, und so weit nicht in folgendem II. einige Pertinenz-Stücke ausgenommen sind, zum völlig freien Besitz und Eigenthum für sich und seine Erben, jedoch unter der Bedingung, daß derselbe bei Lebzeiten des Herrn Baron von Keith sein Eigenthums-Recht nicht auf einen Dritten, durch Verkauf oder Cession übertragen kann. II. Der Herr Baron von Keith behält sich folgende Pertinenz-Stüke auf seine Lebenszeit zu seiner freien Disposition und Besitz und Genuß bevor. 1. das herrschaftliche Wohnhaus nebst Keller, Küche, Stallung und Wagen Remise, 2. das am Garten stoßende Gesinde-Haus, beide Wohnungen erhält indeßen der Herr Baron von Keith auf eigene Kosten in baulichem Wunsche. [Fortsetzung fehlt] |