Im ehemaligen Preußischen Staatsarchiv (jetzt Landeshauptarchiv Brandenburg) in Potsdam finden sich unter der Repositur
HA X Pr.Br.Rep. 2A II NB Nr. 1378 Akten des Kurmärkisches Konsistoriums über Schule und Kirche der Gemeinde Mehrow (zusammengefaßt in Dorfschule 1772 bis 1882).

Acta des Oberconsistorium
die Besetzung der Schulhalter Stelle zu Mehrow betreffend
No. 1, 1772 und 1798 bis 1882
[Staatsarchiv Potsdam Pr.Br.Rep. 2A Regierung Potsdam]
Kr. N. Barnim 1378

Darin haben wir folgenden Aktenteil über den Dorfschullehrer Heinrich Hermann Schröder (beginnend 1858) gefunden:

Vorheriger Aktenteil: Lehrer Wilde

Copia ad acta
(Orig. mit 15 pf Stempel)

Vocation
für den Lehrer Heinrich Herrmann Schroeder zu der Küster-
und Lehrerstelle in Mehrow

Nachdem der Küster und Lehrer Heinrich Herrmann Schröder
aus Falkenberg bei Berlin die Küster- und Lehrerstelle zu Meh-
row ...risch seit 5 1/2 Jahren verwaltet und sich wähend die-
ser Zeit die Zufriedenheit seiner Amtsvorgesetztenerworben
hat, so will ich dem Schröder dieses Amt, kraft mir ...
handn Patronats Rechtes hiermit definitiv übertragen.
Ich berufe daher denselben zum Küster und Lehrer Adjunct für
Mehrow dergestalt, daß derselbe seines Amtes unter Gottes
Beistand und den Aordnungen der ihm vorgesetzten Behörden
durch Lehre und würdige Verwaltung seiner kirchlichen Funk-
tionen der Gemeinde zum Segen wirken und überall die
ernst und heiligen Zwecke seines Berufes zu erfüllen
trachte.
Demselben wird besonders auch zur Pflicht gemacht, den Unt-
terrücht der Jugend in Mehrow mit aller Treue versprochenen,
für die Reinlichkeit, die Ordnung und den Verschluß der kirch-
lichen Gebäude und Orte gebührend zu sorgen, die ihm anver-
trauten kirchlichen Gerätschaften gewissenhaft zu verwahren,
über den Brauch und Mißbrauch der Glocken gehörig zu wachen,
das Geläut pünktlich und würdevoll zu besorgen und durch
ein ernstes und würdevolles Betragen alle gottesdienst-
lichen Handlungen nach Kräften zu heben, bei denen er zu fun-
gieren verpflichtet ist. Überhaupt wird er stets dahin trachten,
durch sein eigenes christliches Leben allen erbaulich [?], und ein
segensreiches Vorbild christlicher Zucht und Sitte für die Einwoh-
nerschaft des gedachten Ortes zu sein.
Dagegen werden dem Schröder bis zum Tode des Emeritus
Wilde hiermit zwei Drittel vom Lehrer- und das ganze
Küster-Einkommen zu erheben und zu genießen zugeführt, wel-
ches nach der beigefügten Designation mit der Küster- und
Lehrerstelle in Mehrow verbunden ist, während das dritte
Drittel des Lehrer-Einkommens der Emeritus Wilde auf seine
Lebenszeit verbleibt, und dem Adjunct erst nach dem Ableben
des Emeritus zufällt.
Zu Urkund aller vorstehenden Festsetzungen ist diese Amts-
berufung von mir ertheilt, wie folgt unterschrieben und mit
meinem Siegel versehen worden.
Mehrow, den 1. April 1858.
(L.S.) gez. Martin Friedrich Heyse
Rittergutsbesitzer

Designation
des Einkommens der Küster- und Schulstelle zu Mehrow

I. Einkommen der Küsterei

1. Freie Benutzung des Schul- und Wirtschaftsgebäudes
2. Küsterbesoldung aus der Kirchenkasse ___ -- 15 --
3. An Meßkorn incl. für ... 23 Scheffel 9 Mtz. Roggen
4. Ein hunder Stück Ostereier
5. Acoidantien nach beigefügter Matrikel
6. Ignisegeld [?] vom Rittergute und von der Gemeinde ___ 1 -- --
7. Jährlicher Zuschuß an Zinsen von Kirchen- und Schulkassen-Kapitalien __ 12 4 6
8. Jährlicher Patrimonalzuschuß ___ 25 -- --

II. Einkommen der Lehrerstelle

1. Das ganze fällige Schulgeld
2. An Zinsen der Kirchen- und Schulkassen-Kapitalien ___ 16 -- --
3. Für Altardeckreinigung und zu ... ___ -- 20 --
4. An Meßkorn 12 Scheffel Roggen
5. Unter 1 1/4 Morgen und Acker und Gartenland
6. Zwei Klafter Holz und freie Holzfuhren

Zu den ad I.3 II.4 aufgefüherten Roggen tragen bei
a) das Rittergut Mehrow 22 Scheffel 8 Metzen
b) der Zernikowsche Bauernhof 4 " 8 "
c) der Brederecksche Kossäthenhof 3 " 3 "
d) der Müllersche " 2 " 11 "
e) der Meißnersche " 2 " 11 "
-----------------------------
Summa 35 Scheffel 9 Metzen

Zu den ad I.4 angeführten Ostereiern tragen bei
a) das Rittergut Mehrow 70 Stück
b) der Zernikowsche Bauernhof 10 "
c) der Brederecksche Kossäthenhof 8 "
d) der Müllersche " 6 "
e) der Meißnersche " 6 "
-----------------------------
Summa 100 Stück

Matrikel
von den Stolgebühren der Küsterei zu Mehrow

I. Bei Taufen und Kirchgängen

a) für eine Taufe der Meßkorngebenden ___ -- 10 --
b) für eine Taufe der Nichtmeßkorngebenden ___ -- 13 9
c) für eine Nottaufe ___ -- 3 9

II. Bei Trauungen

a) bei Trauungen mit Geläut, Gesang und Orgelspiel ___ 1 7 6
b) bei Trauungen ohne Singen und Läuten fallen die Gebühren
für das Orgelspiel (3 gr 9 pf) weg

III. Bei Krankheit, Tod und Begräbniß

a) für eine Kranken-Communion ___ -- 3 9
b) für ein stilles Begräbniß
1. eines Erwachsenen ___ -- 15 --
2. eines Kindes ___ -- 11 3
c) für ein Begräbniß mit Singen, Läuten und Orgelspiel
1. eines Erwachsenen ___ -- 18 9
2. eines Kindes ___ -- 15 --

Die Richtigkeit der Vorstehenden Designation bescheinigt.
Mehrow, den 15. Juni 1858

gez. Heyse Patron
" Müller Kirchenvorsteher
" Zernikow Kirchen- und Schulvorsteher
" Bredereck Schulvorsteher
" Harmuth Prediger

Die Unterzeichneten sind damit
einverstanden, daß der hiesige
Lehrer und Küster Heinrich Hermann
Schröder aus der hiesigen Kirchen-
kasse, welche jetzt einen jährlichen
Überschuß von ca. 15 Thalern hat,
eine persönliche Zulage von jährlich
10 Thalern, und falls er während
Bezugs derselben erimitiert werden
müßte, das Drittel davon als Zulage
zum Emeritengeld erhält.

Mehrow, den 17ten August 1866

Heyse, Patron
Müller, Kirchenvorsteher
Meißner, "