Nachweisung der Schiedsmannbezirke im Nieder-Barnimschen Kreise.
Bekanntmachung. Im Verfolg meiner Kreisblatt-Bekanntmachungen vom 22. Juli und 20. September v. J., die Neubildung der jüdischen Synagogen-Gemeinden ... betreffend, bringe ich hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß ... von den stimmberechtigten Mitgliedern der neugebildeten Synagogen-Gemeinden vollzogenen Repräsentanten- und Repräsentanten-Stellvertreter-Wahlen auf nachbenannte jüdische Kreis-Einwohner gefallen sind [jeweils 9]:
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Bockverkauf. Nach nunmehr erfolgter Klassificirung der Jährlingsböcke der hiesigen Stammheerde, stehen solche und ein kleiner Rest von Zeitböcken täglich hier zur Auswahl bereit. Dominium Blumberg bei Berlin, den 30. Januar 1855. |
Bekanntmachung. Nach der von der Königl. Ober-Post-Direction zu Potsdam neuerlich getroffenen Einrichtung erfolgt die Bestellung der Briefe und sonstigen Postsachen in den Landbezirken der nachbenannten [insgesamt 11] Königl. Postexpeditionen des diesseitigen Kreises fortan regelmäßig täglich, mit Ausnahme des Sonntags, durch Landbriefträger und zwar: ...
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Bekanntmachung. Am Dienstag, den 27. v. M. ist der Knabe Carl Görni, aus Dahlwitz gebürtig, 12½ Jahr alt, von sehr untersetzter Statur, mit blauen Augen, hellblonden Haaren, bekleidet mit dunkelblaugrauer Jacke und Hosen von baumwollenen Bieber, in Pantienen, ohne Mütze, das Hemd gezeichnet F. R. H., aus dem Falkenberger Rettungshause entlaufe. Alle Ortsbehörden werden ersucht, ihn im Betretungsfalle an das Rettungshaus zurückzuschicken. Dominium Blumberg, den 8. März 1855. Auf dem bei Alt-Landsberg belegenen Rittergute Bollensdorf stehen 6 Schock junge und kräftige Pflanzbirken zum Verkauf. Aecht Nürnberger und Culmbacher Bier liefere 15 Flaschen á 1 Thlr. frei ins Haus. Dameß. Neue Königstraße Nr. 47 [Bernau ?] |
Windmühlen-Anlage. Der Bauer Großkreuz zu Krummensee beabsichtigt auf seiner nordwestlich von diesem Orte am Wege nach Hoenow gelegenen Feldmark eine Bockwindmühle zu errichten. ... Löhme, den 6. März 1855. Königl. Domainen-Amt |
Verzeichniß der Wahlmänner der ländlichen Ortschaften des Kreises, welche zur Neuwahl der Schiedsmänner und Schiedsmann-Stellvertreter im Niederbarnimschen Kreise ... neuernannt sind, mit Angabe der Schiedsmann-Wahltermine, in welchen die gedachten Neuwahlen durch die Wahlmänner zu vollziehen sind.
Schiedsmanns-Bezirke.
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Am 16. v. Mts. hat sich auf den Feldern bei Marzahn ein großer, schwarz und grauscheckiger herrenloser, anscheinend tollwüthiger Hund eingefunden und ist sofort unschädliche gemacht worden. Der Eigenthümer desselben ist nicht zu ermitteln gewesen. Berlin, den 8. Mai 1855. Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof. [2] Am 30. v. Mts. ist der seit dem 25. März c. aus der Land-Armen-Anstalt zu Straußberg entlassene, unten näher signalisirte Arbeitsmann Ferdinand Pahl aus Königsberg i. d. Neumark, unter Zurücklassung seines Zwangspasses in Marzahn, Nied.-Barn. Kreises, entwichen und treibt sich wahrscheinlich noch ausweislos umher. Wir verfehlen nicht die Behörden auf diesen Landstreicher aufmerksam zu machen. ... Berlin, den 5. Mai 1855. Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof. [2] Die unten näher signalisierte Dienstmagd Pauline Albertine Wilhelmine Brauer ist am 5. d. Mts. aus ihrem Dienste bei dem Kossäthen Krüger zu Marzahn, Nied.-Barn. Kreises heimlich entlaufen und hat nachstehende Sachen entwendet: 1 buntes wollenes Tuch, 1 weißes seidenes Tuch 1 weiß buntes wollenes Tuch. Die Ortsbehörden werden ersucht, die c. Brauer zu invigiliren und dieselbe im Betretungsfalle mit sämtlichen bei sich führenden Sachen ec. an uns abliefern zu lassen. ... Berlin, den 5. Mai 1855. Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof. [2] Das unterzeichnete Kuratorium beehrt sich hierdurch, die Wohlthäter und Freunde des Falkenberger Rettungshauses zu der, - wills Gott, - am 18. Mai c., Nachmittags um 3 Uhr, in Falkenberg stattfindenden Jahresfeier der Anstalt ergebenst einzuladen. Berlin, den 1. Mai 1855. Das Kuratorium des Rettungshauses zu Falkenberg. [2] |
Bei schönem Wetter kommen wir. R.K. [2] |
Nach mir zugegangenen Mittheilungen ist neuerlich der Fall wiederholt worden, daß alte Leichensteine von den Kirchenvorständen veräußert oder anderweitig verwandt worden sind. Da diese Steine durch die auf ihnen befindlichen Inschriften häufig einen urkundlichen Werth haben, auch nicht selten durch künstlerische Ausstattung und Darstellung beachtenswerth sind, und nicht vorauszusetzen ist, daß die nächst beteiligten Behörden überall diese Beziehungen genügend zu würdigen im Stande sind, so bestimme ich hiermit: daß vor jeder Veräußerung oder anderweitigen Verwendung von Leichensteinen Abstand genommen wird, bis darüber an mich berichtet und die Entscheidung meinerseits erfolgt ist. Die Königliche Regierung hat das hiernach Erforderliche zu verfügen. Auch sind mehrfach alte, außer Gebrauch gekommene Taufsteine in ungeeigneter Weise beseitigt oder veräußert worden. Ich veranlasse die Königliche Regierung, dafür zu sorgen, daß derartige Taufsteine, wo solche noch vorhanden sind, in den kirchlichen Räumen in angemessener Weise wieder aufgestellt werden. Berlin, den 12. Juni 1855. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten. (gez.) von Raumer. [2] |
Die Cultur der Tabackspflanze verbreitet sich von der Mannheimer Gegend mit auffallender Schnelligkeit über das ganze badische Land und scheint den Getreidebau ganz verdrängen zu wollen, so daß man das Getreide bald ganz aus dem Auslande wird beziehen müssen. Diese Erscheinung gibt zugleich den Beweis für das fortwährende Steigen der Tabackskonsumtion, namentlich in Deutschland, welches nach neueren statistischen Aufstellungen an 315 Millionen Thaler für diesen Artikel verwendet, während England nur 21 und Frankreich nur 10 Millionen dafür verbraucht. [2] |
Bekanntmachung. Mit dem 1. Juli ist das revidirte Reglement der Land-Feuer-Societät ... in Gesetzeskraft getreten. Indem wir hierauf aufmerksam machen, bringen wir besonders den §. 126. ... zur öffentlichen Kenntniß und Nachachtung. Derselbe lautet:
Ständische General-Direction der Land-Feuer-Societät der Kurmark und der Nieder-Lausitz. (gez.) Graf von Haeseler. [2] |
Bekanntmachung. Der 17½ Jahr alte Dienstjunge Friedrich Flöricke, von schlanker Gestalt, blonden Haaren, blauen Augen und blasser Gesichtsfarbe, hat sich am 8. d. M. heimlich aus seinem Dienste beim Kossäthen Keisdorff in dem zum hiesigen Polizei-Bezirk gehörigen Dorfe Eiche entfernt, und ist derselbe verdächtigt, sich eines Diebstahls schuldig gemacht zu haben. Sämmtliche Polizei-Behörden werden ergebenst ersucht, auf den c. Flöricke vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und mittelst Transports hierher senden zu wollen. Bekleidet war der c. Flöricke mit braunem Tuchrock, blauen Parchenthosen, grau gestreifter Plüschweste, schwarzer Tuchmütze mit Schirm und neuen Stiefeln. Blumberg, den 23. August 1855. Die Polizei-Verwaltung. |
Bekanntmachung. Nach Vorschrift des §. 14. des Jagd-Polizei-Gesetzes vom 7. März 1850 muß ein Jeder, welcher die Jagd, wenn auch nur zu seinem Vergnügen, ausüben will, mit einem Jagdschein versehen sein und diesen jederzeit bei sich führen. Wer dies nicht Thut und ohne Jagdschein bei der Ausübung der Jagd betroffen wird, soll nach §. 16. ebendaselbst mit einer Geldbuße bis zu 20 Thlr. bestraft werden. ... [2] Bekanntmachung. Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß in vielen Ortschaften des diesseitigen Regierungsbezirks das Läuten mit den Kirchenglocken, namentlich bei Beerdigungen, über alle Gebühr ausgedehnt und häufig von jungen unerfahrenen Personen in einer, der Heiligkeit des Gegenstandes und des Ortes durchaus unangemessenen Weise ausgeübt wird. Nicht allein ist das stundenlange ununterbrochene Läuten wegen der dadurch erzeugten heftigen Bewegung der Glocken die Veranlassung zu einem Zerspringen derselben, sondern es theilt sich auch bei einem zu langen und zu starken Läuten die schwingende Bewegung der schweren Glocken dem Thurm und Kirchengemäuer dergestalt mit, daß nach und nach sehr schwer zu beseitigende Risse und Spaltungen in den Mauern entstehen. Durch ein solches übermäßiges Ausdehnen des Glockenläutens und durch die dabei in vielen Orten vorkommenden Ungebührlichkeiten Seitens der läutenden Personen wird die alte ehrwürdige und erhabene Sitte des Glockenläutens entweiht, ... [nachfolgend Auszug aus einer Verordnung von 1751 sowie ein neuer Erlaß] Potsdam, den 22. August 1855. Königl. Regierung. Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen. [2] Bekanntmachung. Sämtliche Orts-Polizei-Obrigkeiten des Kreises werden mit Hinweisung auf den Kreisblatts-Erlaß vom 25 Februar / 25. November 1854 ... hierdurch veranlaßt, nicht nur über jeden Cholera-Erkrankungs- und Sterbefall sofort nach dem etwanigen Ausbruch dieser Krankheit hierher Anzeige zu machen, sondern auch alle vierzehn Tage ... über die in ihren resp. Polizei-Bezirken stattgehabten Cholerafälle ein specielles Verzeichniß ... einzureichen und damit so lange fortzufahren, wie die Krankheit dauert. Berlin, den 5. September 1855. Königl. Landrath Nieder-Barnimschen Kreises. Scharnweber. [2] |
Bekanntmachung. Der Bauer Gathow zu Lindenberg beabsichtigt einen Ziegelbrenn-Ofen auf seinem Grundstück zu Lindenberg anzulegen. Dieses Vorhaben des c. Gathow wird in Gemäßheit des §... mit dem Bemerken hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß etwaige Einwendungen dagegen, binnen präclusivischer Frist von 4 Wochen, gehörig begründet bei uns anzumelden sind. Berlin, den 15. September 1855. Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof. |
Am Montag den 5. November c., nachmittags 3 Uhr, sollen in Ahrensfelde beim Milchpächter Hrn. Haase: gute Kleidungsstücke und 1 Koffer versteigert werden. Ohm, Königl. Kreisger.-Auct.-Commissarius. |
Bekanntmachung. Bei einem Diebstahl an Kartoffeln auf der Blumberger Feldmark am 31. October d. J. Morgens gegen 3 Uhr betroffen, haben die Diebe, vermuthlich 4 an der Zahl, die Flucht ergreifend folgende Gegenstände zurückgelassen:
Berlin, den 2. November 1855. Der Staats-Anwalt bei dem Königl. Kreisgericht. (gez.) Wilckens. |
Sitzung des landwirthschaftlichen Vereins zu Taßdorf. Verhandelt Taßdorf, 22. Novbr. 1855 [Thema: u. a. Drainage] ... In Blumberg gedieh Luzerne lediglich in Folge des Drainierens vortrefflich ... |
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