Mehrow und Umgebung im Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises 1855 (2. Jahrgang)
Wöchentlich erscheint eine Nummer, die Freitag Abends ausgegeben wird.
Redacteur: C. Kühn; Verlag von C. Kühn & Söhne in Berlin ...; Druck von Ernst Kühn in Berlin ...
[2] Ergänzung anhand der im „Zentrum für Berlin-Studien“ der Zentral- und Landesbibliothek Berlin
auf Mikrofilm vorliegenden Ausgabe (Dezember 2017).



Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 12. Januar 1855 (No. 2), Amtlicher Theil, gekürzt

Nachweisung
der Schiedsmannbezirke im Nieder-Barnimschen Kreise.
  • Nummer der einzelnen Bezirke.
  • Namen der dazu gehörenden Ortschaften.
  • Deren Seelenzahl.
  • Anzahl der nach Maßgabe derselben zu ernennenden Orts- und Gemeindewähler.
    No.   Ortschaften   Seelen   Wähler
    IX.   Lindenberg  533  3
    Mehrow  212  2
    Birkholz  194  1
    Börnicke  307  2
    Löhme  306  2
    Seefeld  293  2
    Krummensee  192  1
    Blumberg  850  5
    Elisenau  40  1
    Summa  2927  19

    X.   Ahrensfelde  296  2
    Malchow, Dorf u. Gut  423  3
    Marzahn  436  3
    Wartenberg  260  2
    Falkenberg  251  2
    Eiche mit Hellersdorf  351  2
    Weißensee  352  2
    Hohen-Schönhausen  459  3
    Summa  2828  19

    Bekanntmachung.
    Im Verfolg meiner Kreisblatt-Bekanntmachungen vom 22. Juli und 20. September v. J., die Neubildung der jüdischen Synagogen-Gemeinden ... betreffend, bringe ich hierdurch zur all­gemeinen Kenntniß, daß ... von den stimmberechtigten Mitgliedern der neugebildeten Synagogen-Gemeinden vollzogenen Repräsentanten- und Repräsentanten-Stellvertreter-Wahlen auf nach­benannte jüdische Kreis-Einwohner gefallen sind [jeweils 9]:
    1. Im Synagogen-Gemeinde-Bezirk Alt-Landsberg / Die Repräsentanten-Wahlen auf:
      • Schnittwaarenhändler Salomon Barkowsky zu Hönow.
      • Handelsmann Adolph Goldberg zu Ahrensfelde.
    2. Im Synagogen-Gemeinde-Bezirk Bernau / Die Repräsentanten-Wahlen auf:
      • Kaufmann Mandel Loewy zu Lindenberg.


  • Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 2. Februar 1855 (No. 5), Anzeigen

    Bockverkauf.
    Nach nunmehr erfolgter Klassificirung der Jährlingsböcke der hiesigen Stammheerde, stehen solche und ein kleiner Rest von Zeitböcken täglich hier zur Auswahl bereit.
    Dominium Blumberg bei Berlin, den 30. Januar 1855.


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 16. Februar 1855 (No. 7), Amtlicher Theil, gekürzt

    Bekanntmachung.
    Nach der von der Königl. Ober-Post-Direction zu Potsdam neuerlich getroffenen Einrichtung erfolgt die Bestellung der Briefe und sonstigen Postsachen in den Landbezirken der nachbenannten [insgesamt 11] Königl. Postexpeditionen des diesseitigen Kreises fortan regelmäßig täglich, mit Ausnahme des Sonntags, durch Landbriefträger und zwar: ...
    1. Im Bezirk der Postexpedition Bernau, welche folgende Ortschaften umfaßt:
      Bernauer Stadtförsterei, Birkbusch, Birkholz, Blumberg, Börnicke, Buch Rittergut und Dorf, Buch Forsthaus, Büchlein, Elisenau, Malzmühle, Schmetzdorf, Schönow, Schwanebeck, Thärsfelde, Woltersdorf und Zepernick
    2. Im Bezirk der Postexpedition Alt-Landsberg, welche folgende Ortschaften umfaßt:
      Bruchmühle, Eggersdorf, Elisenhof, Fredersdorf, Hönow, Neu-Hönow, Hohenfließ, Krummensee, Alt-Landsberger Forsthaus, Mehrow, Neue Mühle, Neuenhagen, Petershagen, Radebrück, Seeberg, Neues Vorwerk bei Alt-Landsberg und Wolfshagen.
    Berlin, den 13. Februar 1855. Königl. Landrath Nieder-Barnimschen Kreises. Scharnweber.


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 9. März 1855 (No. 10), Anzeigen

    Bekanntmachung.
    Am Dienstag, den 27. v. M. ist der Knabe Carl Görni, aus Dahlwitz gebürtig, 12½ Jahr alt, von sehr untersetzter Statur, mit blauen Augen, hellblonden Haaren, bekleidet mit dunkelblaugrauer Jacke und Hosen von baumwollenen Bieber, in Pantienen, ohne Mütze, das Hemd gezeichnet F. R. H., aus dem Falkenberger Rettungshause entlaufe. Alle Ortsbehörden werden ersucht, ihn im Betretungsfalle an das Rettungshaus zurückzuschicken.
    Dominium Blumberg, den 8. März 1855.

    Auf dem bei Alt-Landsberg belegenen Rittergute Bollensdorf stehen 6 Schock junge und kräftige Pflanzbirken zum Verkauf.

    Aecht Nürnberger und Culmbacher Bier
    liefere 15 Flaschen á 1 Thlr. frei ins Haus.
    Dameß. Neue Königstraße Nr. 47 [Bernau ?]


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 16. März 1855 (No. 11), Anzeigen, gekürzt

    Windmühlen-Anlage.
    Der Bauer Großkreuz zu Krummensee beabsichtigt auf seiner nordwestlich von diesem Orte am Wege nach Hoenow gelegenen Feldmark eine Bockwindmühle zu errichten. ...
    Löhme, den 6. März 1855.  Königl. Domainen-Amt


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 23. März 1855 (No. 12), Amtlicher Theil, gekürzt

    Verzeichniß
    der Wahlmänner der ländlichen Ortschaften des Kreises, welche zur Neuwahl der Schiedsmänner und Schiedsmann-Stellvertreter im Niederbarnimschen Kreise ... neuernannt sind, mit Angabe der Schiedsmann-Wahltermine, in welchen die gedachten Neuwahlen durch die Wahlmänner zu vollziehen sind.
    Schiedsmanns-Bezirke.
    • Benennung der dazu gehörigen Ortschaften und einzeln für sich stimmberechtigten Güter.
    • Namen und Stand der ernannten Ortswähler.
    • Datum und Ort zur Abhaltung der Schiedsmanns- und Schiedsmanns-Stellvertreter-Wahlen
    • Behörden, welche die Wahlen leiten werden.
    • Bemerkungen.
    1. Lindenberg (Bauer Johann Puttlitz, Kossäth Jacob Fetter, Büdner Ernst Bötzow),
      Mehrow (Gerichtsmann Steier, Schmiedemeister Stöcker; + Rittergutsbesitzer Heyse),
      Birkholz ..., Börnicke ..., Löhme ..., Seefeld ..., Krummensee ...,
      Blumberg (Bauer Friedrich Wenzel, Bauer Wilhelm Geesdorf, Halbbauer Gottfried Adler, Kossäth Martin Wenzel, Müller Wilhelm Juert; + Rittergutsbesitzer),
      Elisenau (Kein Grundbesitzer vorhanden).
      [Datum:] Mittwoch, d. 11. April d. J. Vorm. 11 Uhr auf dem Königl. Amte zu Loehme
      [Behörde:] Königl. Domainen-Amt Loehme.
    2. Ahrensfelde (Bauer Gottfried Lehmann, Bauer Wilhelm Friedrich Hoppe)
      Malchow, Dorf und Gut ..., Marzahn ..., Wartenberg ..., Falkenberg ...,
      Eiche mit Hellersdorf (Halbbauer Joh. Schneider, Kossäth Carl Grunow; + Rittergutsbes.),
      Weißensee ..., Hohen-Schönhausen ...
      [Datum:] Mittwoch, d. 11. April d. J. Vorm. 11 Uhr im Schützenhause zu Falkenberg.
      [Behörde:] Polizei-Obrigkeit zu Falkenberg (Hr. Amtmann Jungk zu Blumberg).
    3. Amt Alt-Landsberg u. Amtsfreiheit ..., N.Hönow und Radebrück ..., Seeberg ...,
      Hönow (Gutsbesitzer Gründler, Kossäth Wilhelm Bugge), Neuenhagen ...,
      Petershagen ..., Eggersdorf ..., Fredersdorf ..., Vogelsdorf ..., Bollensdorf ...
      [Datum:] Mittwoch, d. 11. April d. J. Vorm. 10 Uhr auf dem Königl. Amte zu Alt-Landsberg.
      [Behörde:] Königl. Domainen-Amt Alt-Landsberg.

    Bekanntmachung.
    Sämtliche wegebaupflichtigen Gutsbesitzer und Gemeinden werden hierdurch ermahnt, die Früh­jahrszeit zur gehörigen Bepflanzung der öffentlichen Wege, insoweit solche noch nicht geschehen, nach Maaßgabe meines Kreisblatts-Erlasses vom 24. October v. J. ... zu benutzen.
    Berlin, den 20. März 1855.  Königl. Landrath Nieder-Barnimschen Kreises. Scharnweber. [2]


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 11. Mai 1855 (No. 19), Anzeigen, gekürzt

    Am 16. v. Mts. hat sich auf den Feldern bei Marzahn ein großer, schwarz und grauscheckiger herrenloser, anscheinend tollwüthiger Hund eingefunden und ist sofort unschädliche gemacht worden. Der Eigenthümer desselben ist nicht zu ermitteln gewesen.
    Berlin, den 8. Mai 1855.  Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof. [2]

    Am 30. v. Mts. ist der seit dem 25. März c. aus der Land-Armen-Anstalt zu Straußberg entlassene, unten näher signalisirte Arbeitsmann Ferdinand Pahl aus Königsberg i. d. Neumark, unter Zurücklassung seines Zwangspasses in Marzahn, Nied.-Barn. Kreises, entwichen und treibt sich wahrscheinlich noch ausweislos umher. Wir verfehlen nicht die Behörden auf diesen Landstreicher aufmerksam zu machen. ...
    Berlin, den 5. Mai 1855.  Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof. [2]

    Die unten näher signalisierte Dienstmagd Pauline Albertine Wilhelmine Brauer ist am 5. d. Mts. aus ihrem Dienste bei dem Kossäthen Krüger zu Marzahn, Nied.-Barn. Kreises heimlich entlaufen und hat nachstehende Sachen entwendet: 1 buntes wollenes Tuch, 1 weißes seidenes Tuch 1 weiß buntes wollenes Tuch.
    Die Ortsbehörden werden ersucht, die c. Brauer zu invigiliren und dieselbe im Betretungsfalle mit sämtlichen bei sich führenden Sachen ec. an uns abliefern zu lassen. ...
    Berlin, den 5. Mai 1855.  Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof. [2]

    Das unterzeichnete Kuratorium beehrt sich hierdurch, die Wohlthäter und Freunde des Falkenberger Rettungshauses zu der, - wills Gott, - am 18. Mai c., Nachmittags um 3 Uhr, in Falkenberg statt­findenden Jahresfeier der Anstalt ergebenst einzuladen.
    Berlin, den 1. Mai 1855.  Das Kuratorium des Rettungshauses zu Falkenberg. [2]


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 13. Juli 1855 (No. 28), Eingesandt

    Bei schönem Wetter kommen wir. R.K. [2]


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 24. Juli 1855 (No. 30), Amtlicher Theil

    Nach mir zugegangenen Mittheilungen ist neuerlich der Fall wiederholt worden, daß alte Leichensteine von den Kirchenvorständen veräußert oder anderweitig verwandt worden sind. Da diese Steine durch die auf ihnen befindlichen Inschriften häufig einen urkundlichen Werth haben, auch nicht selten durch künstlerische Ausstattung und Darstellung beachtenswerth sind, und nicht vorauszusetzen ist, daß die nächst beteiligten Behörden überall diese Beziehungen genügend zu würdigen im Stande sind, so bestimme ich hiermit: daß vor jeder Veräußerung oder anderweitigen Verwendung von Leichensteinen Abstand genommen wird, bis darüber an mich berichtet und die Entscheidung meinerseits erfolgt ist. Die Königliche Regierung hat das hiernach Erforderliche zu verfügen.
    Auch sind mehrfach alte, außer Gebrauch gekommene Taufsteine in ungeeigneter Weise beseitigt oder veräußert worden. Ich veranlasse die Königliche Regierung, dafür zu sorgen, daß derartige Taufsteine, wo solche noch vorhanden sind, in den kirchlichen Räumen in angemessener Weise wieder aufgestellt werden.
    Berlin, den 12. Juni 1855. 
    Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten.
    (gez.) von Raumer. [2]


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 3. August 1855 (No. 31), Unterhaltendes

    Die Cultur der Tabackspflanze verbreitet sich von der Mannheimer Gegend mit auffallender Schnelligkeit über das ganze badische Land und scheint den Getreidebau ganz verdrängen zu wollen, so daß man das Getreide bald ganz aus dem Auslande wird beziehen müssen. Diese Erscheinung gibt zugleich den Beweis für das fortwährende Steigen der Tabackskonsumtion, namentlich in Deutschland, welches nach neueren statistischen Aufstellungen an 315 Millionen Thaler für diesen Artikel verwendet, während England nur 21 und Frankreich nur 10 Millionen dafür verbraucht. [2]


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 10. August 1855 (No. 32), Amtlicher Theil, gekürzt

    Bekanntmachung.
    Mit dem 1. Juli ist das revidirte Reglement der Land-Feuer-Societät ... in Gesetzeskraft getreten.
    Indem wir hierauf aufmerksam machen, bringen wir besonders den §. 126. ... zur öffentlichen Kenntniß und Nachachtung. Derselbe lautet:
      „Derjenige, welcher den absichtlichen oder fahrlässigen Anstifter einer Feuersbrunst dergestalt ermittelt, daß derselbe ... in Anklagestand versetzt wird, erhält eine Prämie von Zehn bis Fünfzig Thaler von der Societät, ...“
    Nicht minder erinnern wir daran:
      „Daß vorsätzliche Brandstiftungen, gleichviel, ob sie vom Eigenthümer selbst, oder einem Dritten ausgehen, ... mit zehnjähriger bis lebenslänglicher Zuchthausstrafe, unter Umständen selbst mit der Todesstrafe bedroht sind.“
    Berlin, den 2. Juli 1855.
    Ständische General-Direction der Land-Feuer-Societät der Kurmark und der Nieder-Lausitz.
    (gez.) Graf von Haeseler. [2]


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 24. August 1855 (No. 34), Amtlicher Theil

    Bekanntmachung.
    Der 17½ Jahr alte Dienstjunge Friedrich Flöricke, von schlanker Gestalt, blonden Haaren, blauen Augen und blasser Gesichtsfarbe, hat sich am 8. d. M. heimlich aus seinem Dienste beim Kossäthen Keisdorff in dem zum hiesigen Polizei-Bezirk gehörigen Dorfe Eiche entfernt, und ist derselbe verdächtigt, sich eines Diebstahls schuldig gemacht zu haben. Sämmtliche Polizei-Behörden werden ergebenst ersucht, auf den c. Flöricke vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und mittelst Transports hierher senden zu wollen. Bekleidet war der c. Flöricke mit braunem Tuchrock, blauen Parchenthosen, grau gestreifter Plüschweste, schwarzer Tuchmütze mit Schirm und neuen Stiefeln.
    Blumberg, den 23. August 1855. Die Polizei-Verwaltung.


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 7. September 1855 (No. 36), Amtlicher Theil, gekürzt

    Bekanntmachung.
    Nach Vorschrift des §. 14. des Jagd-Polizei-Gesetzes vom 7. März 1850 muß ein Jeder, welcher die Jagd, wenn auch nur zu seinem Vergnügen, ausüben will, mit einem Jagdschein versehen sein und diesen jederzeit bei sich führen.
    Wer dies nicht Thut und ohne Jagdschein bei der Ausübung der Jagd betroffen wird, soll nach §. 16. ebendaselbst mit einer Geldbuße bis zu 20 Thlr. bestraft werden. ... [2]

    Bekanntmachung.
    Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß in vielen Ortschaften des diesseitigen Regierungs­bezirks das Läuten mit den Kirchenglocken, namentlich bei Beerdigungen, über alle Gebühr ausgedehnt und häufig von jungen unerfahrenen Personen in einer, der Heiligkeit des Gegenstandes und des Ortes durchaus unangemessenen Weise ausgeübt wird. Nicht allein ist das stundenlange ununterbrochene Läuten wegen der dadurch erzeugten heftigen Bewegung der Glocken die Veranlassung zu einem Zerspringen derselben, sondern es theilt sich auch bei einem zu langen und zu starken Läuten die schwingende Bewegung der schweren Glocken dem Thurm und Kirchen­gemäuer dergestalt mit, daß nach und nach sehr schwer zu beseitigende Risse und Spaltungen in den Mauern entstehen.
    Durch ein solches übermäßiges Ausdehnen des Glockenläutens und durch die dabei in vielen Orten vorkommenden Ungebührlichkeiten Seitens der läutenden Personen wird die alte ehrwürdige und erhabene Sitte des Glockenläutens entweiht, ...
    [nachfolgend Auszug aus einer Verordnung von 1751 sowie ein neuer Erlaß]
    Potsdam, den 22. August 1855.
    Königl. Regierung. Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen. [2]

    Bekanntmachung.
    Sämtliche Orts-Polizei-Obrigkeiten des Kreises werden mit Hinweisung auf den Kreisblatts-Erlaß vom 25 Februar / 25. November 1854 ... hierdurch veranlaßt, nicht nur über jeden Cholera-Erkrankungs- und Sterbefall sofort nach dem etwanigen Ausbruch dieser Krankheit hierher Anzeige zu machen, sondern auch alle vierzehn Tage ... über die in ihren resp. Polizei-Bezirken stattgehabten Cholerafälle ein specielles Verzeichniß ... einzureichen und damit so lange fort­zufahren, wie die Krankheit dauert.
    Berlin, den 5. September 1855. 
    Königl. Landrath Nieder-Barnimschen Kreises. Scharnweber. [2]


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 28. September 1855 (No. 39), Anzeigen, gekürzt

    Bekanntmachung.
    Der Bauer Gathow zu Lindenberg beabsichtigt einen Ziegelbrenn-Ofen auf seinem Grundstück zu Lindenberg anzulegen. Dieses Vorhaben des c. Gathow wird in Gemäßheit des §... mit dem Bemerken hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß etwaige Einwendungen dagegen, binnen präclusivischer Frist von 4 Wochen, gehörig begründet bei uns anzumelden sind.
    Berlin, den 15. September 1855.
    Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof.


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 2. November 1855 (No. 44), Anzeigen

    Am Montag den 5. November c., nachmittags 3 Uhr, sollen in Ahrensfelde beim Milchpächter Hrn. Haase: gute Kleidungsstücke und 1 Koffer versteigert werden.
    Ohm, Königl. Kreisger.-Auct.-Commissarius.


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 9. November 1855 (No. 45), Amtlicher Theil

    Bekanntmachung.
    Bei einem Diebstahl an Kartoffeln auf der Blumberger Feldmark am 31. October d. J. Morgens gegen 3 Uhr betroffen, haben die Diebe, vermuthlich 4 an der Zahl, die Flucht ergreifend folgende Gegenstände zurückgelassen:
    1. ein Fuhrwerk, nämlich einen Bretterwagen, wie ihn die Victualienhändler in Berlin zu führen pflegen, mit einem Pferde bespannt, welches Wallach, schwarzbraun mit kleinem Stern, etwa 15 Jahre alt, spatlahm ist und auf dem linken Vorderfuß den Stollschwamm hat,
    2. eine wollene rothgestreifte Pferdedecke,
    3. einen Kober mit einer Tabackspfeife und 3 Schnapsflaschen,
    4. einen Spaten.
    Wer über die Eigenthümer dieser Gegenstände oder die Person der Diebe Auskunft geben kann, wird aufgefordert, hiervon sofort mir entweder unmittelbar oder durch Vermittelung der nächsten Polizeibehörde Anzeige zu machen. Die dadurch etwa entstehenden Kosten werden erstattet.
    Berlin, den 2. November 1855. 
    Der Staats-Anwalt bei dem Königl. Kreisgericht. (gez.) Wilckens.


    Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 7. Dezember 1855 (No. 49), Nichtamtl. Theil, gekürzt

    Sitzung des landwirthschaftlichen Vereins zu Taßdorf.
    Verhandelt Taßdorf, 22. Novbr. 1855 [Thema: u. a. Drainage] ...
    In Blumberg gedieh Luzerne lediglich in Folge des Drainierens vortrefflich ...


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