![]() |
![]() |
Barnimer Zeitung. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 28. v. Mts. zeigen wir hierdurch ergebenst an, daß die „Barnimer Zeitung“ nunmehr vom 24. d. Mts. ab regelmäßig wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags, im Verlage des Buchdruckereibesitzers Herrn Cohn zu Freienwalde a. O. erscheinen wird. Der Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 8 Sgr. 6 Pf., durch die Post bezogen 9 Sgr. 3 Pf. Straußberg, den 18. Januar 1865. Das Redactions-Comité der Barnimer Zeitung. |
Nachweisung der vom 1. Januar 1865 [an] von dem Nieder-Barnimer Kreise zu entrichtenden Grundsteuer.
|
Bekanntmachung. Auf der Chaussee-Strecke von Weißensee nach Malchow ... wird Steinmaterial jeder Größe gebraucht, und fordern wir Lieferungslustige in allen angrenzenden Ortschaften auf, dieses zu liefern. Der Preis ist 8 Thlr. pro Schachtruthe, und wollen Interessenten sich bei unserm Chaussee-Aufseher Krüger, Hebestelle Bernau, melden. ... Bernau, den 31. Januar 1856. Die Direction der Bernau-Weißenseer Chaussee-Gesellschaft. Wartenberg. [2] |
Bekanntmachung.
Der Kreis-Landrath Scharnweber. |
12 Kartoffelsäcke, gezeichnet Carl Altmann, Bernau. sind zwischen Lindenberg und Bernau verloren gegangen. Der ehrliche Finder erhält eine angemessene Belohnung. |
Bekanntmachung. Nachdem auch in den in der Umgegend von Berlin belegenen Ortschaften des Kreises Nieder-Barnim in neuerer Zeit vielfache Fälle von Tollwuth unter den Hunden vorgekommen sind, haben wir uns veranlaßt gesehen, die unter dem 7. Januar c. für den Osthavelländischen Kreis erlassene Polizei-Verordnung ... auch auf die im dreimeiligen Umkreis von Berlin gelegenen Orte des Kreises Nieder-Barnim auszudehnen. ...
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. [2] Bekanntmachung. Von mehreren Seiten ist zu meiner Kenntniß gelangt, daß in einzelnen Gemeinden noch der Giebelschoß forterhoben wird. Da derselbe mit Einführung der neuen Gebäudesteuer fortgefallen ist, so haben die Ortsvorstände sofort zu veranlassen, daß die für das laufende Jahr etwa noch erhobenen Beiträge an Giebelschoß den Steuerpflichtigen zurückerstattet werden. Berlin, den 23. Februar 1865. Der Kreis-Landrath Scharnweber. [2] |
Bernau, 12. März. (Mordthat.) Gestern Nachmittag ist in der Nähe unserer Stadt ein schreckliches Verbrechen begangen worden. Der hier wohnhafte Arbeitsmann Ehling, der bereits vielfach wegen der verschiedensten Verbrechen und Vergehen mit Zuchthaus und Gefängniß bestraft ist, ging gestern Vormittag mit seiner Zuhälterin, einer separirten, ungefähr 37 Jahre alten Arbeitsfrau Blanke, nach der in der Nähe gelegenen Blumberger Forst, um Besenreis zu holen. Hier suchte Ehling Streit, dem die Blanke dadurch auszuweichen versuchte, daß sie die Forst verließ und den Rückweg hierher einschlug. Sie wurde indeß von dem Ersteren verfolgt und in einer in der Elisenauer Schonung belegenen Kieskute, in der Arbeiter vom Vorwerke Elisenau mit Kiesgraben beschäftigt waren, eingeholt. Hier lag eine den Arbeitern gehörende Axt, die Ehling ergriff und mit welcher er der Blanke Hiebe in den Kopf versetzte, in Folge deren sie zusammenstürzte. Dennoch erholte sie sich davon. Kaum hatte sie sich aufgerafft, als ihr Zuhalter eine an der Erde liegende starke Wurzel ergriff, damit von Neuem auf sie einschlug, sie vor sich herstieß und unter Schlägen tiefer in die Schonung hineintrieb. Als auch dadurch das Leben der robusten Frau noch nicht erloschen war, versetzte Ehling derselben mit geballter Faust einige Schläge in den Kopf, so daß sie taumelte, worauf Ehling sie aufhing und dann ruhig hierher ging. Hier versuchte er bei einer anderen Frauensperson, deren Mann inhaftirt ist, zu nächtigen, bei welcher Gelegenheit er auf die Anzeige seines eigenen Schwiegersohnes, der sich in der Nähe der That befunden und von den Kiesgräbern auf die vorgekommene Mißhandlung aufmerksam gemacht war und dadurch eine dunkle Ahnung von dem stattgefundenen Verbrechen erhielt, verhaftet wurde. Unsere Polizei war die ganze Nacht in voller Thätigkeit, und es ist, wie wir hören, derselben gelungen den rohen und verstockten Verbrecher zu einem umfassenden Geständniß zu bewegen. Die Leiche ist noch in vergangener Nacht aufgefunden und hierher gebracht worden. Rache und Eifersucht sollen die Beweggründe zu jenem scheußlichen Verbrechen gewesen sein. ... [2] |
Bekanntmachung. Der Rittergutsbesitzer Hosemann auf Börnicke beabsichtigt auf seinem Rittergute, hinter dem bei dem Gehöfte belegenen Garten, zwischen dem letzteren und dem dortigen alten Erdziegelofen, 120 Fuß von diesem und 460 Fuß von der dem Garten zunächst stehenden Scheune entfernt, einen neuen überwölbten Ziegelofen zu errichten. ... Berlin, den 20. März 1865. Der Kreis-Landrath Scharnweber. |
Vom 3. April wohne ich im Altmann'schen Hause am Mühlenthore. [Bernau] August Wünsche, Blutegelsammler. |
Bekanntmachung. ... Geschäftsplan zur Musterung der Militairpflichtigen im Niederbarnimer Kreise pro 1865 [2]
|
Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf. Schuldenhalber. Königl. Kreisgerichts-Commission Bernau den 4. April 1865. Das zum Nachlasse des Rentiers Carl Friedrich Otto gehörige, im Dorfe Lindenberg belegene, im Hypothekenbuche vom Dorfe Lindenberg Vol. I. No. 4 pag. 25 verzeichnete Bauerngut, abgeschätzt auf 6130 Thlr. 13 Sgr., 8 Pfg. zufolge der nebst Hypothekenscheine in unserem Bureau einzusehenden Taxe soll am 19. October 1865, Vormittags 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden. |
Es soll im Dorfe Lindenberg am 24. April c. Nachmittags 3 Uhr der Nachlaß des verstorbenen Gutsbesitzers Otto, bestehend aus verschiedenen Mannskleidungsgegenständen, 2 Gewehren und 1 Taschenuhr öffentlich meistbietend verkauft werden. Kauflustige können sich in der Otteschen Wohnung hierselbst einfinden. Lindenberg, den 17. April 1865. Gahtow, Schulze. |
Bekanntmachung. Der im 29. Stück des diesseitigen Kreisblattes mitgetheilte Geschäftsplan zur Musterung der Militairpflichtigen ... wird hierdurch dahin abgeändert, daß die am 18. und 19. Mai d. J. in Alt-Landsberg stattfindende Musterung nicht im Rathause, sondern im Schützenhause daselbst abgehalten werden wird. ... Berlin, den 29. April 1865. Der Kreis-Landrath Scharnweber. [2] |
Leihbücherei von C. F. Pilger [Bernau] Lesegebühren:
|
Der Termin zur Musterung der Militairpflichtigen hiesiger Stadt und der dazu gehörenden Etablissements ist auf Sonnabend, den 27. Mai d. J., Morgens 6½ Uhr auf dem Rathause hierselbst angesetzt worden. Es werden deshalb die sämmtlichen militairpflichtigen Personen zum pünktlichen Erscheinen unter der Verwarnung aufgefordert, daß Diejenigen, welche ohne genügenden Entschuldigungs-Grund ausbleiben, oder beim Aufrufen ihrer Namen im Aushebungslocale nicht anwesend sind, mit einer Geldbuße bis zu 10 Rthl., welcher im Unvermögensfalle verhältnismäßige Gefängnißstrafe substituirt wird, belegt werden; außerdem gehen aber dieselben des Rechts verlustig, an der Loosung Theil zu nehmen, sowie auch des, aus etwanigen Reclamationsgründen erwachsenen Anspruchs auf Zurückstellung resp. Befreiung vom Militairdienst verlustig erklärt und später vorzugsweise zur Einstellung gebracht werden sollen. ... Endlich werden die Militairpflichtigen aufgefordert, sich während des Musterungsgeschäfts sittsam und ruhig zu verhalten, da sonst Verhaftung und demnächstige Bestrafung des Ruhestörers erfolgen muß. ... Bernau, den 16. April 1865. Der Magistrat. Lange. [2] |
Bekanntmachung. Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unterzeichnete Haupt-Amt in seinem Geschäftslocale die auf der Berlin-Freienwalder Kunststraße belegene Chausseegeld-Hebestelle zu Weißensee am Dienstag, den 11. Juli 1865, Vorm. 10 Uhr mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1. Oct. in Pacht ausbieten. Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vorher mindestens 500 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Registratur einzusehen. Potsdam, den 12. Juni 1865. Königliches Haupt-Steuer-Amt. |
Kirschen-Verpachtung. Auf den Chaussee-Strecken 1) vom sogenannten Gehrenberge bis Schwanebeck, 2) von Lindenberg bis Malchow, 3) von Malchow bis Weißensee sollen die Kirchen entweder im Ganzen oder auf den genannten Strecken einzeln meistbietend verpachtet werden, und ist deshalb ein Termin am 8. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr im Strehblowschen Gasthofe zu Bernau anberaumt, wozu Pachtlustige eingeladen werden. Die Bedingungen werden im Termin bekannt gemacht. Bernau, den 30. Mai 1865. Die Direction der Bernau-Weißenseer Chaussee-Gesellschaft. Wartenberg. [2] |
Bekanntmachung. Zum Superintendenten für die Diöcese Berlin-Land ist der zeitige Pfarrer zu Biesdorf, Herr Superintendent Siegel ernannt und demselben auch die bisher von dem Herrn Prediger Bernhardi zu Stolpe verwaltete Kreis-Schulinspection der Diöcese übertragen, was ich den Herren Patronen, Gutsherrschaften und Communen derselben mitteile. Berlin, den 22. Juni 1865. Der Kreis-Landrath Scharnweber. [2] |
Bekanntmachung. Das Polizei-Präsidium hierselbst hat mich ersucht, zu veranlassen, daß in den an das Weichbild der Stadt Berlin angrenzenden Ortschaften bei Benennung von Straßen solche Namen vermieden werden, welche bereits in Berlin als Straßennamen vorhanden sind. Da übereinstimmende Namen in der näheren Umgegend allerdings zu Verwechslungen führen und den Verkehr erschweren, so wollen die Polizei-Obrigkeiten in vorstehendem Sinne in Zukunft verfahren. Berlin, den 1. Juli 1865. Der Kreis-Landrath Scharnweber. |
Bekanntmachung. In Folge der anhaltenden, ganz ungewöhnlichen und außerordentlichen Dürre während der letztverflossenen Monate haben sowohl in den Königlichen Forsten als in Communal- und Privatwaldungen wiederholt zum Theil bedeutende Waldbrände stattgefunden. Wir nehmen hieraus Veranlassung, die zur Verhütung solcher gemeinschädlichen Ereignisse bestehenden Vorschriften von Neuem allgemein in Erinnerung zu bringen und den sämmtlichen Polizeibehörden sowohl, als dem gesammten Publikum die genaueste Beachtung der zur Vorbeugung von Waldbränden erlassenen Anordnungen zur besonderen Pflicht zu machen. ... Bezirks-Polizei-Verordnung
Hülfeleistung bei Waldbränden ... §. 1. Sobald in einem Forst ... ein Waldbrand entsteht, sind die Umwohner im Umkreise von einer und einer halben Meile von der Brandstätte gehalten, sofort ... Hülfe zu leisten. §. 2. Es muß in Eile der vierte Theil der männlichen, arbeitsfähigen Bewohner der verpflichteten Gemeinde zur Hülfe auf die Brandstelle abgesendet werden. §. 3. Die Hülfsmannschaften haben sich sämmtlich mit Spaten, ein Theil derselben auch mit Feuerhaken und Aexten oder Beilen zu versehen. §. 4. Die abgesendete Hülfsmannschaft steht unter Aufsicht und Aufführung ihres Ortsschulzen ... §. 5. Bei der Ankunft auf der Brandstelle muß sich der Anführer jeder Hülfsmannschaft sofort bei demjenigen melden, welcher die Löscharbeiten leitet, ... §. 6. Wer vorstehenden Anordnungen nicht entspricht, wird mit Geldstrafe bis zu 10 Thalern oder verhältnißmäßiger Gefängnisstrafe belegt. Potsdam, den 19. August 1865. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern |
Bekanntmachung. ... einstweilige Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung [insgesamt 123]:
|
Ein Hammel ist gefunden worden: Auskunft ertheilt der Unterzeichnete. Mehrow, den 30. Juli 1865. Müller, Schulze. Mehrere Arbeiter für Erd-Accord-Arbeit verlangt Otto in Lindenberg. |
Nachweisung der [insgesamt 25] Schiedsmann-Bezirke im Nieder-Barnimer Kreise
No. der einzelnen Bezirke,
Namen der dazu gehörenden Ortschaften
Seelenzahl derselben / Anzahl der danach zu ernennenden Orts- oder Gemeindewähler
|
Bekanntmachung. Der Major z. D. von Rappard hat im Anschlusse an seine mit Unterstützung der Königl. Regierung unternommenen größeren kartographischen Werke auch eine sehr specielle und brauchbare Karte des diesseitigen Kreises in großem Format herausgegeben. Der Preis beträgt für ein nicht colorirtes Exemplar 20 Sgr., für ein colorirtes Exemplar 22½ Sgr., für ein Pracht-Exemplar 1 Rthl. Ich kann die Anschaffung dieser Karte nur recht dringend empfehlen und werde etwaige Bestellungen entgegennehmen und ausführen lassen. Auch liegen Exemplare im diesseitigen Büreau, Kochstraße Nr. 24, zwei Treppen, zur Einsicht und sofortigem Ankauf bereit. Berlin, am 28. August 1865. Der Kreis-Landrath Scharnweber. [2] |
Am Freitag, den 25. v. Mts. sind mir aus der hiesigen Hut 4 Hammel entlaufen. Dieselben haben einen Schnitt im linken Ohr, auf dem Rücken sind sie mit einem roten Strich gekennzeichnet. Bei Wiedererlangung derselben bin ich für Erstattung entstandener Kosten gern bereit. Schlächtermeister Hamann in Blumberg. [2] Bei unserer heutigen Abreise nach Amerika sagen wir all unseren Freunden und Bekannten ein herzliches Lebewohl. Bernau, den 30. August 1865. Wilhelm Schubert nebst Frau u. Sohn. [2] |
Auf einem Rittergute in der Nähe Berlins wird zum 1. October oder 1. Januar ein tüchtiger Mann als Kuhmeister gesucht. Gehalt baar mindestens 120 Thaler und ausreichend Deputat, freie Wohnung auf dem Hofe, frei Brennmaterial ec. Hierauf reflectirende Bewerber erfahren das Nähere in der Expedition dieses Blattes, auch werden schriftliche Anträge entgegen genommen. [2] |
Meine Niederlassung in Alt-Landsberg als pract. Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer zeige ich hiermit an. Ich wohne in dem früher Stumpfschen Hause bei dem Ackerbürger Herrn Großkreuz. Alt-Landsberg, den 6. September 1865. Dr. Rudolphi. [2] |
Bekanntmachung. Nachdem die ... Wahlen der Orts- und Gemeindewähler Behufs Neuwahl der Schiedsmänner und ihrer Stellvertreter nunmehr überall im Kreis ausgeführt sind, soll ... diese Neuwahl in sämmtlichen ländlichen Bezirken des Kreises am Montag, den 25. September ... stattfinden. ... [2]
IX. Blumberg
Amtmann Lehmann 2 Stellv. Der Rittergutsbesitzer Heise auf Mehrow und der Königl. Wirkl. Geheime Rath Graf v. Arnim-Blumberg resp. sein Vertreter und der Königl. Domainenbeamte Guthke für das Königl. Amt Löhme. |
Erst bei Ablieferung der von mir angefertigten photographischen Bilder bitte ich um Zahlung, und kostet das Dutzend
|
Ein brauner Hühnerhund mit Abzeichen, ein Halsband mit Steuermarke um, hat sich angefunden. Mehrow bei Alt-Landsberg. Schröder, Lehrer. |
100,000 Stück gut gebrannte Mauersteine stehen auf meiner Ziegelei in Lindenberg billig zum Verkauf. Lindenberg bei Berlin, im October 1865. L. Wolfgram. |
Die vom Landrathsamt in Berlin empfohlene Karte des Kreises Nieder-Barnim bearbeitet und herausgegeben von F. v. Rappard, Major z. D. ist auch vorräthig bei C. F. Pilger in Bernau. [2] |
Bekanntmachung. Die Einnahmen der vier Hebestellen unserer Chaussee - und zwar zu Marzahn und Radebrück mit je zweimeiliger, der zu Proetzel mit anderthalbmeiliger, der zu Seeberg mit einmeiliger Hebung - werden am 1. April 1866 pachtfrei. Zum Zwecke der anderweitigen Verpachtung derselben haben wir einen Termin auf den 12. December d. J., Vormittags 9 Uhr im Gasthofe zum Deutschen Hause hierselbst anberaumt. ... Alt-Landsberg, den 15. November 1865. Directorium der Berlin-Prötzeler-Chaussee-Aktien-Gesellschaft. |
Aufgebot von gefundenen Schaafen. Am 13. August 1865 sind im Stalle des Gastwirths Flöricke zu Lindenberg von einem unbekannten Handelsmann (Treiber) 55 Schaafe zurückgelassen worden. Da der Eigenthümer der herrenlosen gefundenen Schaafe nicht hat ermittelt werden können, so sind diese 55 Schaafe öffentlich meistbietend gerichtlich versteigert worden und ist der Auctions-Erlös von 145 Thlr. 13 Sgr. 10 Pf. zu unserm Depositorio eingezahlt. Die unbekannten Eigenthümer der 55 Schaafe werden hierdurch aufgefordert, binnen 3 Monaten, spätestens in dem am 28. März 1866, Vormittags 10 Uhr anstehenden Termine ihre Eigenthumsansprüche geltend zu machen, widrigenfalls sie solcher für verlustig erklärt und der Auctions-Erlös nach Abzug der Kosten der Armenkasse oder dem Fiscus wird zugesprochen werden. Bernau, den 16. November 1865. Königliche Kreisgerichts-Commission. [2] |
Ich beabsichtige einen Theil meines in Lindenberg bei Berlin gelegenen Grundstücks von 130 Morgen Land nebst Gehöft sofort einzeln oder im Ganzen zu verkaufen. Kauflustige wollen sich gefälligst direkt wenden an L. Wolfgram. Lindenberg. Die Herren Ortsvorsteher werden ergebenst ersucht, obige Bekanntmachung in ihren Gemeinden zu veröffentlichen. |
Vorheriger Jahrgang (1864) | Nächster Jahrgang (1866) |