Mehrow. Daß manche Ortschaften so gar wenig auf Verbesserung ihrer Dorfstraßen verwenden, ist überhaupt, wie besonders im Interesse des Verkehrs sehr zu beklagen. - Unser kleines Dörfchen hat in Gemeinschaft mit dem Dominium und Letzteres besonders hierin schon Bedeutendes geleistet. Nicht blos hat es seine Dorfstraße gepflastert, sondern auch nach Ahrensfelde ganz, nach Krummensee und Alt-Landsberg zu ein Stück Weg chaussiert und außerdem auch noch Lehm-Chausseen angelegt. Der frühere grundlose Sumpf ist somit im Allgemeinen verschwunden. - Recht lebhaft an diesen wird man erinnert, wenn man bei diesjährigem weichen Winter von hier nach Blumberg wandert oder fährt. Nicht allein ist das Hinkommen mit großen Schwierigkeiten zu bewerkstelligen, sondern es ist das Passiren [!] kleiner Gassen, wie solche sich in der früheren Stadt befinden, für Fußgänger ohne lange Stiefel fast eine Unmöglichkeit. Selbst Fuhrwerke können stecken bleiben. - Wie leicht wäre es für diese große und reiche Commune zur Verschönerung des Dorfes, wie zur Erleichterung des Verkehrs von und nach Außen, wie im Innern selbst, die Dorfstraßen mit einem schönen Pflaster zu belegen! - Möchte diese Erinnerung zur Erreichung dieses Zweckes beitragen. |
Bekanntmachung. Das ... Soll des ... pro 1873 aufzubringenden Landarmengeldes ...:
Der Kreis-Landrath. I.V. Der Kreis-Deputirte v. Knobelsdorff. |
Frühe Rosenkartoffeln, á Ctr. 1 2/3 Thlr. u. frühe Lübbenauer, á Ctr. 1 Thlr. verkauft noch größere Posten Franz Otto in Lindenberg; auch sind noch 100 Mille Mauersteine daselbst zu haben. |
Berlin, den 10. März 1874. Mit Bezug auf die Bestimmungen in § 125 der Kreisordnung vom 13. December 1872 mache ich hierdurch bekannt, daß auf dem am 6. d. M. abgehaltenen Kreistage folgende Gegenstände zur Berathung und Beschlußfassung gekommen sind: ... 2. Bei Bildung der Amtsausschüsse sollen die betreffenden Gemeinde- und Gutsbezirke in folgender Weise vertreten werden: ...
a) Von den ... aus der Staatskasse überwiesenen 9554 Thlr. werden pro 1874 für die Amtsverwaltung 7000 Thlr. ausgesetzt. b) Von diesen 7000 Thlr. wird der Betrag von 1000 Thlr. gleichmäßig für sämmtliche Amtsbezirke zur unentgeldlichen Lieferung der in den Amtsverwaltungen vorkommenden Drucksachen ... verwendet. c) Der übrige Betrag von 6000 Thlr. wird auf die Amtsbezirke mit folgenden Beträgen [in Thlr.] verteilt: Lichtenberg: 300, Stralau: 120, Friedrichsfelde: 120, Bießdorf: 60, Dahlwitz: 80, Cöpenick Forst: 60, Rüdersdorf Forst: 275, Rehfelde: 100, Herzfelde: 200, Rüdersdorf: 450, Taßdorf: 225, Fredersdorf: 120, Neuenhagen: 60, Löhme: 40, Börnicke: 15, Blumberg: 30, Ahrensfelde: 80, Hohen-Schönhausen: 90, Falkenberg: 30, Malchow: 60, Weißensee: 100, Pankow: 220, Fr.-Buchholz: 250, Buch: 75, Schönerlinde: 250, Blankenfelde: 75, Hermsdorf: 150, Tegel: 250, Heiligensee: 30, Schönfließ: 50, Mühlenbeck: 120, Birkenwerder: 180, Sachsenhausen: 300, Freienhagen: 80, Zehlendorf: 140, Wandlitz: 240, Lanke: 200, Biesenthal Forst: 140, Zerpenschleuse: 200, Liebenwalde Forst: 25, Hammer: 150, Gr.-Schönebeck: 200, Pechteich: 30, Gr.-Schönebeck Forst: 30. ... |
Ein ordentliches Mädchen findet eine gute Schlafstelle bei Kosse, Tuchmacherstr. 184 [in Bernau] |
Hönow bei Alt-Landsberg, den 26. März. In der Nacht von vorgestern zu gestern sind 4 Brunnenmacher, Schulz, Trennert, Keseler und Wilhelm Behring - sämtlich aus Werneuchen - welche hier bei dem Gutsbesitzer Lorenz beschäftigt waren, durch Kohlendunst vergiftet worden. Den Bemühungen des noch rechtzeitig erschienenen Dr. Rudolphi aus Alt-Landsberg gelang es, drei derselben vom Tode zu retten, bei Behring hingegen blieben alle Wiederbelebungsversuche erfolglos. Derselbe starb nach wenigen Stunden, und ist die Leiche nach Werneuchen geschafft worden. Schuld an dem Unglück soll die Arbeitersfrau Domke sein, welche den Ofen des Schlafzimmers zu früh geschlossen hat. Die gerichtliche Untersuchung ist eingeleitet. |
... Geschäftsplan zur Musterung der Militairpflichtigen im Niederbarnimer Kreise pro 1874 ...: III. zu Bernau im Rathhause a) am Donnerstag, den 30. April cr. früh um 8 Uhr: Ahrensfelde, ... b) am Freitag, den 1. Mai cr. früh um 8 Uhr: Mehrow, ... c) am Sonnabend, den 2. Mai cr. früh um 8 Uhr: ... d) am Montag, den 4. Mai cr. früh um 8 Uhr: Blumberg, Eiche und Hellersdorf, Lindenberg, ... |
Ein Geselle auf breiten Seehund wird verlangt bei Fritze, im Kemritzschen Hause im Angergang. [Bernau] |
Bernau. Wie wir hören, ist die Ernennung der Amtsvorsteher im diesseitigen Kreise durch den Oberpräsidenten jetzt erfolgt. ... ... Im Uebrigen sind, wie wir hören, ... [u. a.]
Der Niederbarnimer Kreis, der von allen Kreisen des Regierungsbezirks Potsdam die größte ländliche Bevölkerung hat, ist in 50 Amtsbezirke getheilt und werden von diesen nur 8 commissarisch verwaltet, wogegen im Teltower Kreise von 43 Amtsbezirken 20 commissarisch verwaltet werden. [2] Nach den uns zugegangenen Mittheilungen sind zu Gemeindevorstehern gewählt: in Hönow: Kossäth Hörnicke in Ahrensfelde: Schulze Wegener in Lindenberg: Schulze Bolle in Mehrow: Schulze Meißner |
Bekanntmachung. Berlin, den 21. April 1874. In Eiche hat sich ein der Tollwuth verdächtiger Hund gezeigt und sind deshalb ... alle Hunde in Eiche, Hönow, Mehrow, Ahrensfelde, Falkenberg, Marzahn und Hellersdorf sechs Wochen hindurch an die Kette zu legen oder einzusperren und zu beobachten. ... Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath Scharnweber. [2] |
Im Kreise werden 21 Gensd'armen neu angestellt werden. ... [u.a. in Lindenberg] Vom 1. Mai cr. ab tritt in dem gegenwärtig zum Landbestellbezirke der Post-Expedition No. 47 (Weißensee) gehörigen Orte Lindenberg eine Post-Agentur in Wirksamkeit, welche die Bezeichnung „Post-Agentur Nr. 56“ Lindenberg bei Berlin N.O. führen wird. Zwischen Berlin und dieser Post-Anstalt besteht eine tägliche einmalige Güterpost. |
Eine Gerichtssache, in der es sich um Körperverletzung eines Kindes, die den Tod desselben zur Folge gehabt hat, handelte, wurde gegen den Lehrer Richard Mützlitz aus Lindenberg verhandelt. Derselbe hatte am 17. Juni v. J. während des Schulunterrichts den Knaben Wilhelm Perrot mit einem Stock aus Rüsternholz drei Mal über den Kopf geschlagen, daß er sofort erkrankte. Der Knabe taumelte nach Hause, klagte über Kopfweh, Schwindel und Appetitlosigkeit. Am 27. desselben Monats wurde der Knabe von dem behandelnden Arzt Dr. Hadlich in bewußtlosem Zustande und fast vollständig gelähmt angefunden und am 16. August verstarb derselbe an einer Gehirnentzündung. Durch die Beweisaufnahme wurden die Angaben der Anklage in allen Punkten unterstützt. Das Gutachten des Dr. Hadlich und der gerichtlichen Obducenten, die übereinstimmend dahin gehen, daß die an dem Knaben beobachteten Kopfverletzungen die Gehirnentzündung und diese den Tod herbeigeführt habe, sprechen ebenfalls für die Schuld des Angeklagten. Die Geschworenen sprachen nach kurzer Beratung das Schuldig aus, billigten dem Angeklagten aber mildernde Umstände zu. Der Gerichtshof erkannte auf eine Gefängnisstrafe von 1 Jahre. [2] |
Preis-Anbau von Kartoffelneuheiten. Die Herren Gärtner und Landwirthe, die gewillt sind, neueste Kartoffelzüchtungen durch besonders sorgfältige Kultur möglichst reich für mich zu vervielfältigen, wollen dies mir bald gefälligst mittheilen. Ich gebe aus von jeder Nummer 1 Pfd., zahle für jeden mir abgelieferten Zentner 10 Thlr. - abgeliefert muß alles werden, und prämiere ich den höchsten Gewinn der von 1 Pfd. jeder Sorte constatirt wird, mit Thaler 200. Lindenberg bei Berlin NO. Friedrich von Groeling. [2] Futterkartoffeln sind auf meinem Gute in Lindenberg für 9 Thaler der Wispel bei Abholung zu verkaufen. von Gröling. Ein Webergeselle auf Satin wird verlangt bei Gustav Schniebs, Weinberg. [Bernau] |
Bekanntmachung. Berlin, den 5. Mai 1874 Die nachstehend aufgeführten [21] Ortschaften sind am Schlusse des Jahres 1873 an Landarmensteuer rückständig geblieben:
...
7) Lindenberg: 7 Thlr. 17 Sgr. 4 Pf.
...
Die Herren Ortsvorsteher veranlasse ich hiermit, für die Berichtigung der Reste innerhalb 8 Tagen durch die Ortssteuererheber Sorge zu tragen, andernfalls die Einziehung im Wege der Execution erfolgen muß. Gleichzeitig fordere ich nachstehende [46] Gemeinden auf, die daneben verzeichneten, im Jahre 1873 zuviel abgelieferten Landarmenbeiträge gegen auf die Niederbarnimer Kreis-Kommunal-Kasse lautende Quittungen schleunigst zu erheben oder bei Ablieferung der Steuer in Anrechnung zu bringen.
...
10) Eiche:: - Thlr. 18 Sgr. 4 Pf.
...
Der Kreis-Landrath, Geheimer Regierungs-Rath.
Scharnweber.
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[Bernau.] (Raubanfall). Der Maurermeister Liesegang von hier schickte am Sonnabend Nachmittag einen Knaben mit 55 Thlr. Courant nach Lindenberg zu seinem daselbst arbeitenden Polier. Hinter Schwanebeck gesellt sich ein Handwerksbursche zu ihm und frägt [!] ihn, was er da eigentlich trage und weshalb er die Hand unter der Jacke behalte. Der Knabe antwortete, er habe da nur 2 Semmeln in einem Tuch; da überführt sich der Fremde und mit den Worten: „Geld kann ich gerade gut gebrauchen!“ will er das Tuch an sich reißen. Der Hilferuf des Knaben und das Nahen von Leuten lassen den Räuber nunmehr ohne seinen Zweck erreicht zu haben querfeldein fliehen. - Abends wird von dem berittenen Gensd'armen Kayser hier ein Stromer wegen mangelnder Legitimation eingeliefert. Bei geschehener Konfrontation erklärt der Knabe ihn für denjenigen, welcher das Attentat beging. [2] In Weißensee ist bis dato immer noch nur ein Lehrer, der eine Schülerzahl von über 200 Köpfen zu unterrichten hat. Wie er diese Last bewältigt, möchte Vielen ein Rätsel sein! [2] |
Meine vor Bernau liegende Bockwindmühle nebst neuem massiven Wohnhaus und Stallung beabsichtige ich veränderungshalber sofort oder bis 1. October zu verkaufen. G. Stoph, Mühlenmeister. |
Bekanntmachung. Am 1. Juni cr. wird zu Bernau, Regierungs-Bezirk Potsdam, eine Reichs-Telegraphen-Station mit beschränktem Tagesdienste dem öffentlichen verkehre übergeben werden. Stettin, den 13. Mai 1874. Kaiserliche Telegraphen-Direktion. I. A. Ziemann. [2] |
Vorsichtsmaßregeln beim Gewitter. Der berühmte Erfinder des Blitzableiters, Franklin, empfiehlt in Häusern ohne Blitzableiter als Vorsichtsmaßnahme Vermeidung der Nähe des Ofens oder Kamins, weil der Ruß ein guter Electricitätsleiter sei ... [2] |
Bekanntmachung. Berlin, den 23. Mai 1874 In Gemäßheit des §. 185 der Kreisordnung vom 13. December 1872 ist nunmehr durch den Herrn Oberpräsidenten in der Beilage zu dem am 22. Mai cr. Herausgegebenen 21. Stück des diesjährigen Amtsblattes die Bekanntmachung über die erfolgte Bildung der Amtsbezirke und die Ernennung der Amtsvorsteher und Stellvertreter im Nieder-Barnimer Kreise erfolgt. Indem ich diese Bekanntmachung nachfolgend zur öffentlichen Kenntnis bringe, bemerke ich, daß dieselbe nach §. 4 der Verordnung vom 28. März 1811 (Ges.-Samml. S. 165) mit dem achten Tage nach Ausgabe des betreffenden Amtsblatts-Stücks - wobei der Tag der Ausgabe mit einzurechnen ist - gesetzliche Wirksamkeit erlangt und demnach mit dem Beginn des 29. Mai cr. die rücksichtlich der örtlichen Polizei-Verwaltung bisher bestandenen Vorschriften außer Kraft treten. Mit diesem Tage geht die Verwaltung der örtlichen Polizei und der sonstigen öffentlichen Angelegenheiten des Amtes nach näherer Vorschrift der Kreisordnung auf die Herren Amtsvorsteher über. Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath. Scharnweber. Nachdem die Bildung der [50] Amtsbezirke im Kreise Nieder-Barnim durch den Herrn Minister des Innern ... erfolgt ist, auch die Ernennung der Amtsvorsteher und der Stellvertreter derselben ... stattgefunden hat, wird ... der nachstehende Nachweis zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Potsdam, den 12. Mai 1874 Der Königl. Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. Wirkliche Geheime Rath von Jagow.
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Ein tragisches Nachspiel zu dem am 21. d. M. auf dem Elsholz'schen Kossäthenhofe zu Marzahn ausgebrochenen Feuers entwickelte sich gegen Abend desselbigen Tages eine blutige Schlägerei, bei der, wie von verschiedener Seite versichert wird, selbst das Messer eine nicht unbedeutende Rolle spielte. Eine Thatsache, die in ihren Folgen um so beklagenswerter ist, daß abgesehen von dem sich immermehr verbreitenden demoralisierenden Einfluß der Messeraffairen - die Excesse hauptsächlich von Einwohnern des betreffenden Ortes ausgingen. Am übelsten bei dieser Rauferei ist die Dorfschaft Eiche gefahren. Es sind hier ca. 4 bis 5 Fälle von Verletzungen an Löschmannschaften zu constatiren, die je nach ihrer Art und Lage einen mehr oder weniger gefährlichen Character an sich tragen. Selbst ältere Männer, die als friedliebende Einwohner bekannt, sind nicht ohne Contusionen davongekommen. Allem Anschein nach war der Streit kein zufälliger, sondern ein planmäßig gesuchter, in dem die Häupter der activen Parthei trotz ihres physischen Sieges über den mehr als zehnmal kleineren Feind leider des Kampfes Preis - „des Lorbeers“ - verlustig gingen. Ohne Zweifel eine Niederlage, wenngleich nur eine moralische. ... Glücklicherweise machte das Erscheinen und energische Auftreten des Revier-Gensd'arms dem weiteren Scandal ein Ende. In der bekannten Marzahner Prügel-Affaire wurden am dritten Pfingstfeiertage die gemißhandelten Eicher Löschungsmannschaften von dem Herrn Amtmann Muhr aus Hellersdorf zu Protocoll genommen und beschlossen, der Staatsanwaltschaft die Sache zur weiteren Verfolgung zu übergeben. In der That ein Entschluß, der seines Zweckes nur zu loben ist, um bei diesem Falle einmal ein Exampel zu statuiren, das Excesse ähnlicher Art in Zukunft verhüten dürfte. |
20 Scheffel gelbe Saatlupinen sind zu verkaufen bei Otto in Lindenberg. [2] Ich beabsichtige mein zu Schwanebeck bei Bernau belegenes Grundstück, bestehend aus Wohngebäude, Scheune, Garten, 40 Morgen Acker und Windmühle zu verkaufen. Wilhelm Otto. [2] |
Berlin, den 23. Mai 1874. Nach der hier beiliegenden Kreisblatt-Bekanntmachung vom heutigen Tage treten die Herren Amtsvorsteher mit dem 29. d. M. in Function. Die Kreisordnung vom 13. December 1872, indem sie die bisherige gutsherrliche Polizei aufhebt, überträgt im § 59 den Amtsvorstehern die Verwaltung der nach § 46 l. c. im Namen des Königs auszuübenden Polizei. Für die Stellung der Amtsvorsteher, soweit darüber nicht in der Kreisordnung einzelne besondere Festsetzungen getroffen sind, sind die allgemeinen Bestimmungen über die Lokal-Polizeibehörden maßgebend. ... Der Landrath des Nieder-Barnimer Kreises, Geheime Regierungs-Rath Scharnweber. [2] |
Die Orts-Polizei-Obrigkeiten auf dem platten Lande des Kreises sind heute von mir angewiesen worden, nicht blos bei ganz schweren Vergehen, wie Todtschlag, Brandstiftung ec., sondern namentlich auch bei Diebstählen, die in ihrem Bezirk verübt worden, sich sofort nach erhaltener Nachricht an Ort und Stelle zu begeben, um daselbst die nöthige polizeiliche Untersuchung vorzunehmen. ... Im Einklang hiermit erhalten nun aber auch die Schulzen und Ortsvorsteher des Kreises hierdurch die Anweisung, von jedem in ihrem Ort vorgefallenen Verbrechen, namentlich auch jedem Diebstahl, sofort und zwar per Expressen der betreffenden Polizei-Obrigkeit schriftliche Anzeige zu machen. ... Ich erwarte die pünktliche Befolgung dieser Anordnung. Berlin, den 18. Februar 1854. Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath Scharnweber. An sämmtliche Schulzen und Ortsvorsteher des Kreises. [2] |
Bekanntmachung. Berlin, den 31. Mai 1874 Die Patrouillen-Bezirke der Gendarmen werden wie folgt eingetheilt. Es erhalten: ...
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Bericht über den Kreistag des Niederbarnimer Kreises am 9. Juni c. ... zu 8. Zu Mitgliedern der Einkommensteuer-Einschätzungs-Commission und zu Stellvertretern wurden durch Acclamation ohne Widerspruch gewählt: Zu Mitgliedern [insgesamt 6]: ... Zu Stellvertretern [insgesamt 6]: 1. der Rittergutsbesitzer Heyse zu Mehrow ... Uebersicht der behufs Ausführung einer allgemeinen Gebäude-Revision im Niederbarnimer Kreise gebildeten [45] Revisions-Bezirke und der dafür bestimmten Revisoren
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Von dem Ortsvorstande zu Marzahn geht uns folgendes Schreiben zu:
"Zu dem, im nichtamtlichen Theil des Niederbarnimer Kreisblattes vom 30. Mai cr. stehenden Inserat über die Marzahner Prügel-Affaire bei dem am 21. desselben Monats stattgehabten Brande auf dem Elsholzschen Bauerngute daselbst diene dem, genanntes Blatt lesenden Publikum Nachstehendes zum besseren Verständniß, resp. zur richtigen Beurtheilung und Würdigung vorgenannten Artikels:
Der Wahrheit zur Ehre wird constatirt, daß sich leider am 21. Mai, Abends zwischen 9 und 10 Uhr eine hartnäckige Schlägerei am Ausgang des Dorfes auf der nach Landsberg führenden Chaussee entwickelte zwischen Löschmannschaften mehrerer benachbarter Ortschaften, unter ihnen auch Marzahner. ... Es ist keinem ehrsamen Einwohner des Dorfes Marzahn eingefallen, an der Rauferei irgend einen activen Antheil zu nehmen, und wenn oben gesagt war, daß auch Marzahner unter der Raufgesellschaft waren, so gilt das von fremden hier im Dienste und Tagelohn stehenden, aber nicht ansässigen Personen. ... Wenn nun die Mannschaft von Eiche am übelsten gefahren ist, so ist das eigentlich nicht zu verwundern; denn man könnte hier sagen: „Böse Saat trägt böse Früchte“, und „Wie die Thaten, so der Lohn.“ Stundenlang vor der Schlägerei hat sich die Mehrzahl der Mannschaften genannten Ortes im Gasthause aufgehalten und hier gütlich gethan im bairischen Bier und - Spiritus mit Kümmel. Welche Wirkungen aber solche Erquickungen hervorgerufen haben, das können mehrere Einwohner Marzahn's bezeugen, welche diese Leute in ihrem Gebahren und den allgemein ausgestoßenen Drohungen beobachtet haben. Freilich mag der Mensch in einem solchen unzurechnungsfähigen Zustande nicht wissen, was er redet und thut. Jedenfalls sieht er seine eigenen Thaten im rosigen Lichte; die Thaten Anderer aber sind für ihn mit der schwärzesten Farbe gestrichen. Sollten jene „älteren friedliebenden Männer“, welche auch Contusionen davon getragen haben, wirklich so friedliebend sein, wie gerühmt wird? - Man sollte doch dann auch glauben müssen, daß sie den Ort der Rauferei gemieden und sich auf ihren Posten, zu ihren Feuergeräthschaften zurückgezogen hätten, falls sie Löschmannschaften waren; im andern Falle gilt von ihnen das Wort: „Wer sich muthwillig in Gefahr begibt, kommt darin um.“ - Was aber ihre gerühmte Friedliebe betrifft, so richten wir an die Betreffenden das Wort: „Sage mir, mit wem Du umgehst, so sage ich Dir, wer Du bist.“ Der Einsender des erwähnten Inserats sagt: „Allem Anschein nach war also der Streit kein zufälliger, sondern ein planmäßig gesuchter“. Wir stimmen ihm hierin vollkommen bei, nur mit dem Unterschiede, daß das Suchen nach einem Streitmotive nicht auf der Seite der Marzahner, sondern auf entgegengesetzter Seite geschah; denn die nach dem übermäßigen Trinken ausgestoßenen Drohungen der Löschmannschaften, wie auch das keineswegs unvorsichtige , sondern geradezu muthwillige Benetzen anständiger und ruhiger Bewohner des Ortes mit dem wirkenden Strahl der Feuerspritze, und noch manche andere Chicane, wo es des Einschreitens und der Zurechtweisung bedurfte, gaben hinreichend Zeugniß von dem aufgeregten und erhitzten Geblüt und somit auch von der Wahrheit unserer vorhin ausgesprochenen Behauptung. Die phrasenhafte moralische Niederlage, deren der Einsender erwähnt, dürfte somit sich jedenfalls mit der physischen vereinigen und beide dieselbe Parthei treffen. Wenn Einsender als Nutzanwendung die Fabel vom Wolf, Fuchs und Kranich heranzieht, so gewinnt die Sache beinahe den Anschein, als kämen manche Ortschaften nur an Brandstätten aus eigennützigen Motiven, statt aus theilnehmender, helfender Liebe, wie es Christenmenschen geziemet. Wir aber denken, es heißt dabei: „Was Du willst, daß Dir die Leute thun sollen, das thue Du ihnen auch.“ Heichelt man aber bei solchen Liebesthaten nach dem besonderen Lohne, dann strebe man darnach, sich des Lohnes würdig zu machen, der von Seiten des Königlichen Landrathsamtes zur Prämiirung [!] festgesetzt ist, das ist dann wenigstens noch Loyalität. Zu solcher Würdigkeit gehört freilich ein anderer Eifer als der, den eine benachbarte Gemeinde dadurch entwickelte, daß sie mit zwei Pferden vor der Spritze im langsamen Trabe den Sommerweg der Chaussee daher gefahren kam, als bereits durch die eigene mit Lebensgefahr verbundene Bravour der Marzahner Einwohnerschaft das unglückselige Element besiegt und auf seinen Heerd [!] beschränkt war. ... Es ist hier wohl auch am Orte, daß die Gemeinde Marzahn der Wahrheit zur Ehre nun auch den irrigen Zeitungsberichten entgegen tritt: den vereinten Anstrengungen benachbarter Ortschaften sei es gelungen, des Feuers Herr zu werden, ehe es sich weiter als auf die Elsholz'sche Scheune erstreckte. - Die Humanität der Gemeinde Marzahn hat den freilich falschen Ruhm der Zeitungen ihren Nachbarn gönnen wollen und darum bisher geschwiegen, wird aber durch das fragliche Inserat gleichsam herausgefordert, mit der Wahrheit an die Öffentlichkeit zu treten: Nicht fremde Hilfe ist es für diesmal gewesen, sondern einzig und allein die fast übermenschliche Kraftanstrengung der vom Unglück heimgesuchten Gemeinde, wodurch das tobende Element besiegt worden ist. ... Die Einwohner Marzahns." |
Bekanntmachung.
Für den Amtsbezirk Neuenhagen wird gegen ein gutes Gehalt ein Amtsdiener gesucht, welcher zugleich den Nachtwächterposten für den Gutsbezirk zu versehen hat. Qualificirte Bewerber wollen sich schleunigst unter Vorlegung ihrer Führungs-Atteste bei dem Unterzeichneten persönlich melden. Neuenhagen, den 18. Juni 1874. Der Amts-Vorsteher. [2] |
Bernau. Der hiesige landwirthschaftliche Verein hat wie ein Inserat in heutiger Nummer besagt, am 24. d. M. in Nebels Hotel und zwar nach längerer Pause wiederum eine Sitzung anberaumt. Die Tagesordnung ist folgende:
1) Bericht über die diesjährige Erndte. 2) Mittheilung über die Bremer landwirtschaftliche Ausstellung. Referent: Herr von Gröling, Lindenberg. [2] |
Der landwirthschaftliche Verein für Bernau und Umgegend versammelt sich Mittwoch, den 24. d. M., Nachmittag 4 Uhr im Nebel'schen Lokale. Tagesordnung:
Schuhmacher auf Damenarbeit verlangt Klatt, Angergang im Bredereck'schen Hause. [Bernau] |
Bekanntmachung. Berlin, den 22. Juni 1874. Der berittene Gensd'arm Münter, jetzt erster Gensd'arm zu Alt-Landsberg, erhält nunmehr den Patrouillenbezirk Nr. 11, und der neu eingetroffene Gensd'arm Gericke den Patrouillenbezirk Nr. 12 (siehe Kreisblatt-Bekanntmachung vom 31. Mai s. Nr. 43.) Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath Scharnweber. [2] |
Berlin. Bekanntlich geht der hiesige Magistrat mit dem Plane um, einige Meilen vom Weichbilde der Stadt Rieselfelder anzulegen; für diesen Zweck ist neuerdings eine ziemlich unfruchtbare Ackerfläche zwischen Schildow und Mönchmöhle [!] in Aussicht genommen, ... [2] Am 16. und 17. August wird in unserer Nachbarstadt Spandau der 1. brandenburgische Kriegertag gemeinschaftlich von sämtlichen Krieger- und Militärvereinen der Provinz Brandenburg begangen werden. [2] |
Bernau. Am 25. und 26. d. M. tagten hier die von den kirchlichen Organen gewählten Kreis-Synoden der Diöcesen Bernau und Strausberg, um über die vom evangelischen Oberkirchenrath ihnen vorgelegten Fragen (das fernere Verhalten der Kirche gegenüber den in jüngster Zeit von der Staatsregierung erlassenen Gesetzen, betreffend die Anstellung von Civilstands-Beamten und der denselben übertragenen Funktionen ...) zu diskutieren und vorbereitende Beschlüsse zu fassen. ... [2] [Bernau.] Dem Vernehmen nach wird im Monat September das Manöver des Garde-Korps im Kreise Niederbarnim stattfinden, und zwar soll die eine Division in der Richtung Alt-Landsberg, Bernau, Franz. Buchholz, die andere jenseits der Prenzlauer Chaussee bis Liebenwalde und Oranienburg operieren. [2] Dalldorf. Gerade in der ersten Sommernacht, vom 20. auf den 27. [!] Juni hat ein empfindlicher Frost die Feld- und Gartenflur heimgesucht. Auf unserer Feldmark sind die Kartoffelfelder ganz schwarz und in den Gärten, die nicht etwa durch Gebüsch geschützt waren, sind besonders Gurken und Bohnen vollständig erfroren. ... [2] |
Bekanntmachung. Berlin, den 27. Juni 1874. Vom 1. Juli d. Js. ab werden die Herren Amts- und Gutsvorsteher gleich den Gemeindevorstehern regelmäßig durch die Post das Kreisblatt erhalten. Dasselbe wird am Dienstag und Freitag jeder Woche am Nachmittage von Bernau aus versandt, und wollen die Herren Amts-, Guts- und Gemeindevorsteher das Blatt jedesmal rechtzeitig von der Postanstalt, zu welcher der Ort ihres Amtssitzes gehört, abholen oder sich zustellen lassen. Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath Scharnweber. [2] |
Von dem Ortsvorstande zu Eiche wird uns folgendes Schreiben zugesandt:
Als Erwiderung auf die am 17. d. M. im Niederbarnimer Kreisbl. erfolgte Gegenschrift betreffend den am 30. Mai cr. erstatteten Bericht über die am Tage des Brandunglücks im Dorfe Marzahn ausgebrochene Prügel-Affaire, möge vorbehaltlich der späteren Veröffentlichung des gerichtlichen Erkenntnisses, als erste und letzte Antwort Folgendes dienen:
...
Wie schwer die Contusionen in vielen Fällen waren, wollen die geehrten Leser daraus schließen, daß selbst heute noch der Schuhmachergeselle W. an den ihm mit einem scharfen Instrumente beigebrachten Kopfwunden zu leiden hat, während der Knecht K. an den Folgen der Mißhandlung lange Zeit Patient war und erst seit Kurzem den freien Gebrauch seiner Sprache wieder erlangte. Außer den speciell angeführten Fällen von Verletzungen sind deren noch an 9 Löschmannschaften zu constatiren. ... Um so mehr sehen wir uns, der Wahrheit zur Ehre, durch die Macht der Umstände getrieben, unter Hinweis auf die in Zukunft über diesen Fall von competenter Behörde getroffene Entscheidung - gegen die uns von Seiten der Marzahner Einwohnerschaft gemachten Beschuldigungen entschieden zu protestieren, indem wir erklären: 1) daß die Einsetzung des betreffenden Inserates keineswegs, wie die Gegenseite glaubt, ohne gründliche, gewissenhafte Information des wirklichen Thathergangs erfolgte. ... 2) daß der über den Verlauf der Rauferei erfolgte Bericht durchaus nicht, wie die Marzahner Einwohnerschaft annimmt, die leichtsinnige Aeußerung eines Einzelnen, sondern die besondere ausdrückliche Meinung aller Löschmannschaften, resp. der ganzen Gemeinde war; 3) daß das Verhalten der Einwohnerschaft Marzahn's zu der Schlägerei keineswegs durch das Auftreten einer Persönlichkeit zu charakterisiren ist. Es könnte dieser Vorfall höchstens ein treffendes Beispiel für das Wort bieten: „Wer sich in Gefahr begiebt, kann umkommen.“ Wir meinen, daß 10 bis 12 feindliche Fäuste den Arbeiter W. genug bearbeitet hatten, als ihn die energische Intervention des hiesigen Gemeindevorstehers K. aus den Händen seiner Angreifer befreite. ... 4) daß die Klassification der Einwohner in Besitzende und Nichtbesitzende unsere Behauptung hinsichtlich der Anstiftung des Excesses nicht aufhebt. Sind etwa die im Orte sich aufhaltenden Arbeiter und Dienstboten keine Marzahner, oder gehören diese einem anderen Continent an? ... Es soll uns herzlich freuen, wenn sich bei der gerichtlichen Untersuchung herausstellt, daß es keinem ehrsamen Einwohner des Dorfes M. eingefallen, an der Rauferei irgend welchen activen Antheil zu nehmen." 5) daß die den Eicher Löschmannschaften zugeführten Verwundungen nicht, wie irrthümlicherweise angegeben, eine Folge des Genusses spriritiöser [!] Getränke ec. sondern einzig und allein die sichtbaren Spuren strafbarer Handlungen durch Menschenhand sind, daß unser Ort allerdings keine Engel, aber lauter mit Vernunft begabte Wesen besitzt, folglicherweise auch die Löschmannschaften dieser Kategorie von Menschen angehören müssen. ... 6) daß das Suchen nach einem Streitmotive nicht auf Seiten der Eicher gelegen, widerlegt sich von selbst, wenn man bedenkt, daß es mehr als lächerlich wäre, wenn ein Häuflein von 13 Mann gegen eine ganze Dorfschaft in's Feld rücken wollte. Zum anderen sei bemerkt, daß alle Spritzen, außer der von Schönhausen und Eiche bereits vor der Schlägerei heimgekehrt waren. 7) daß die Einwohner Marzahn's unseres Wissens nicht die Authorisation besitzen, neue Fahrreglements zu geben. Wenn die Verdienste der Eicher Spritze im Protokoll besonders anerkannt und sie, als die erste an Ort und Stelle, die höchste Prämie erhielt, so sind das wohl die besten Beweise für die Entkräftung jener Beschuldigungen, wobei es natürlich ganz gleichgültig sein kann, ob die nach neuester Bauart construirte Spritze mit 2 oder 3 Pferden bespannt war; 8) daß der Sinn der von uns gemachten Nutzanwendung entschieden verdreht worden. ... - Wir sind durchaus keine Egoisten, am allerwenigsten haben wir für die dem Orte geleisteten Dienste speciellen Dank beansprucht. Mit Freuden gönnen wir Ihnen den Ruhm des Tages, wenngleich wir nicht umhin können, zu bemerken, „daß Eigenlob hinkt, aber fremdes Lob klingt;“ „Das Werk lobt den Meister.“ Die Großthaten der Marzahner würden trotz der irrigen Zeitungsnachrichten ans Tageslicht gekommen sein; 9) daß unser Inserat nur gegen die Schuldigen und Messerhelden gerichtet war. ... Die Einwohner von Eiche. |
Berlin, den 27. Juni 1874 Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die §§ 23 und 186 der Kreisordnung vom 13. December 1872 bringe ich nachfolgend das Verzeichniß der vom 1. Juli d. J. fungirenden Gemeinde-Vorsteher sowie unter Bezugnahme auf § 31 I.c dasjenige der Guts-Vorsteher mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die amtlichen Schriftstücke fortan mit der Bezeichnung für Gemeindebezirke „Gemeinde-Vorstand“ beziehungsweise „Gemeinde-Vorsteher“ und für Gutsbezirke „Guts-Vorsteher“ zu versehen sind. Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath. Scharnweber.
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Bekanntmachung. Bernau, den 8. Juli 1874 Nach der im Niederbarnimer Kreisblatt Stück 51 enthaltenen Anweisung des Königl. Landraths, Herrn Geheimen Regierungs-Rath Scharnweber, vom 1. Juli d. Js. sollen auf Grund des in Nr. 45 des Kreisblattes publicirten Kreistagsbeschlusses, nach Wegfall des bisher gezahlten Landarmengeldes, zu Kreiszwecken 2 Monatsraten der Einkommen- und Klassensteuer und eine Monatsrate der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer aufgebracht werden. ... Der Magistrat. |
Bekanntmachung. Tableau der [insgesamt 11] Schornsteinfeger-Kehrbezirke des Kreises Niederbarnim
VII. Kehrbezirk. Kehrmeister: Schornsteinfeger-Meister Dümmet zu Bernau
1. Stadt Bernau, ..., 14. Lindenberg, 15. Mühlenbeck mit Gut VIII. Kehrbezirk. Kehrmeister: Schornsteinfeger-Meister Kielblock zu Alt-Landsberg 1. Stadt Alt-Landsberg mit Amt, ..., 5. Blumberg mit Rittergut, 6. Ahrensfelde, 7. Eiche, 8. Mehrow mit Rittergut, 9. Marzahn, 10. Hellersdorf, 11. Hönow, 12. Seeberg, ..., 23. Eggersdorf Bekanntmachung. Berlin, den 2. Juli 1874 Die Bauer-Wittwe Fielitz in Krummensee beabsichtigt auf ihrem, westlich von Krummensee am Wege von dort nach Blumberg belegenen, im Grundbuche von Krummensee Band I. No. II. Seite 11 verzeichneten Grundtücke einen Erdziegelofen zu errichten. ... Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath. Scharnweber. |
Die bevölkertste Stadt der Erde ist London mit 3,254,260 Einwohnern. Dann folgt Sutschen in China mit 2,000,000, Paris mit 1.851,792, New-York incl. Vorstädte mit 1,444,234 und Peking mit 1,300,000 Einwohnern. |
... einstweilige Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung ...:
A) Hinter den letzten Jahrgang der Reserve zurückgestellt [insgesamt 10]
...
B) Hinter den letzten Jahrgang der Landwehr zurückgestellt [insgesamt 100]
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Einen Arbeiter auf Wellington verlangt Heinrich Menzel. [Bernau] |
Bekanntmachung. Bernau, den 4. August 1874. Diejenigen dauernd Ganzinvaliden des Feldzuges 1870/71, die an Stelle des Civilversorgungsscheins in den Genuss der Anstellungs-Entschädigung von monatlich 2 Thlr. treten wollen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Frist, bis zu welcher sie sich darüber erklären müssen, am 22. October d. J. abläuft. Die Betreffenden haben deshalb schleunigst unter Rückgabe des Civilversorgungsscheins ihren Antrag beim Bezirks-Feldwebel zu Protocoll zu geben. Der Magistrat. [2] |
Blumberg. (Orig.-Corr.) Ein recht beklagenswerthes Unglück setzte am 31. Juli eine hiesige Familie in tiefe Trauer. Das zweijährige, liebliche Söhnchen des Schneidermeisters H. spielt auf dem Hofe an einem Haufen Bausand, als ein mit Steinen schwer beladener Wagen in den Hof fährt. Das Kind, dem, wenn es ruhig sitzen geblieben wäre, nichts geschehen konnte, will der vermeintlichen Gefahr ausweichen, in der Verwirrung läuft es derselben entgegen und geräth unter die Pferde. Ein Aufhalten des Wagens ist des abschüssigen Terrains wegen nicht möglich, und das Rad geht dem Knaben so unglücklich über Hals und Brust, daß der augenblickliche Tod die Folge ist. Den Führer des Wagens dürfte keine Schuld treffen. |
Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Schneidermeister Carl Wilhelm Klingspohr aus Ahrensfelde nach erlangter Bestätigung durch den Herrn Kreis-Landrath heute als Amts- und Polizeidiener des Amtsbezirks Malchow vereidigt worden ist. Malchow, den 5. August 1874. Der Amtsvorsteher Simon. [2] |
Am Donnerstag gegen Abend erhob sich ein furchtbarer Sturm, der fast die ganze Nacht hindurch forttobte. ... Schon durch die anhaltende Dürre haben die Obstbäume viel Frucht verloren; den Rest hat nun zum größten Teil noch der Sturm vernichtet. ... [2] Lindenberg. Ein Vorfall, welcher als solches sich wohl oft wiederholt, aber in seinen Motiven als große Seltenheit dasteht, hat sich jüngst hier zugetragen. Die Frau eines hiesigen Maurers, welche erst seit Ostern glücklich verheirathet ist und von ihrem Manne fast auf die [!] Hände getragen wurde, konnte ihr Glück nicht ertragen: sie versuchte zweimal, ihrem Leben eine [!] Ende zu machen. Zuerst wollte sie sich erhängen. Dabei gestört suchte sie sich zu ertränken. Als sie auch von diesem Vorhaben zurückgehalten wurde, vergiftete sie sich mit von Streichhölzern abgekratzem Phosphor. Unter schrecklichen Qualen gab sie ihren Geist auf. Der Grund ihres Lebensüberdrusses war „eine nicht zu bezähmende Sehnsucht nach ihrer Herrschaft,“ der sie vor ihrer Verheirathung über 10 Jahre treu gedient hatte. - Gewiß ein seltenes Motiv zum Selbstmord. (Oran.-Ztg.) |
Mehrow. im August 1874 (Orig.-Corr.). Am 10. August c. wurden wir in unserm sonst stillen Dörfchen in große Angst und Aufregung versetzt. Es war Mittag, etwa 1 Uhr, als mit einem Male der Aufschrei Feuer! Feuer! ertönte und die Sturmglocke die Wahrheit dieses Rufes bestätigte. Eine dicke, schwarze Rauchwolke zeigte uns den Herd des Feuers. Auf eine bis jetzt noch nicht ermittelte Weise war auf dem Thürling'schen Bauerngute in einem an der Scheune befindlichen Wagenschauer Feuer ausgebrochen, und dasselbe griff, begünstigt durch die Windrichtung, so wie feuergefährliche Strohbedachung sämmtlicher Gebäude so schnell um sich, daß in ca. 8 Minuten das ganze Gehöft in lichten Flammen stand. Zum Retten war wenig Zeit, und es verbrannten 8 Stück Rindvieh, 35 Schafe und 4 Schweine. Mobiliar wurde sehr wenig gerettet. Leider blieb das Feuer nicht auf diesem Gehöft. Sehr bald wurde das sehr nahestehende zwar massive herrschaftliche Schäferhaus, dessen Bewohner sich beim Herausbringen ihrer Habseligkeiten zuletzt durch die Giebelfenster retten mußten, von den Flammen ergriffen und in Asche gelegt. Auch hier verbrannten außer vielem Haus- und Wirthschaftsgeräth 3 Ziegen. Dem weiteren Vordringen des Feuers nach dieser Seite wurde durch herbeieilende Feuerspritzen Einhalt gethan und so das Dominium geschützt. Nach einer anderen Richtung hin aber suchte sich das Feuer Nahrung. Flugfeuer zündete jenseits der Dorfstraße und des Pfuhles, ca. 150 Schritt entfernt, das mit Stroh gedeckte Haus und den Stall des Büdners Klemmstein und ging dann die Flamme auf das nahe strohgedeckte, von 4 Familien bewohnte herrschaftliche Arbeitshaus über. In kurzer Zeit waren auch sie ein Raub der Flammen und mit knapper Noth retteten die Inwohner etwas von ihrer Habe. Da indessen 18 Ortschaften mit ihren Spritzen herbeigeeilt waren, so wurde das Feuer auf diesen Brandstätten gefesselt und gedämpft. Groß ist aber der angerichtete Schaden. Sieben Familien, ihrer Habe fast ganz, oder zumeist beraubt, sind obdachlos. Darunter 3 Arbeiterfamilien, die nicht gegen Feuerschaden versichert sind und dadurch einen herben Verlust zu bestehen haben und der Zukunft traurig entgegensehen. Nicht minder drückend ist die augenblickliche Lage des Thürlings, da er das Ackergeräth, sämmtliche Wagen, das Saatkorn und Futter für sein Vieh verloren hat. Wenn man bedenkt, daß er erst im Juni cr. durch Hagelschlag erheblichen Schaden hatte, so möchte man sagen, daß dies des Unglücks zuviel sei. - *) Nun Gott der Herr wird allen Unglücklichen helfen. Er wolle die Herzen ihrer reicheren und glücklicheren Mitmenschen lenken, daß sie die augenblicklich größere Noth durch Gaben der Liebe mildern. Anzuerkennen ist noch die thatkräftige Hilfe beim Retten der Habe der hier beschäftigten fremden Handwerker, so wie auch die Thätigkeit, Ausdauer und Ruhe der betreffenden Spritzenmannschaften, die den ruhigen und umsichtigen Anordnungen des Feuerlösch-Commissarius, der Gemeindevorsteher und Gensd'armen willig und ruhig nachkamen. Wir haben somit glücklicher Weise, trotz der Menge der Mannschaften, nicht von Prügel-Affairen zu berichten, wie solche jüngst bei kleinerem Feuer und geringerer Anzahl von Leuten in einem Nachbardorfe vorkam und worüber leider der Federkampf in diesem Blatte noch nicht zum Schweigen gekommen ist.
*) Mit Rücksicht hierauf ist die Redaction d. Bl. gern bereit, milde Gaben zur Weiterbeförderung an den Orts-Vorstand zu Mehrow in Empfang zu nehmen.
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Ein Arbeiter auf Velpel oder Glatt wird verlangt. Zu erfragen in der Exped. d. Bl. [2] |
In dem nicht-amtlichen Theile des „Niederbarnimer Kreisblatts“ vom 19. August cr. befindet sich ein Inserat, welches unter der Ueberschrift: „Mehrow, im August 1874 (Orig.-Corr.)“ dem lesenden Publikum ein am 10. August cr. daselbst stattgehabtes Brandunglück schildert. Zum Schlusse dieser Schilderung wird von dem Verfasser desselben die Bitte ausgesprochen: „Er (Gott) möge die Herzen ihrer (nämlich der vom Unglück Betroffenen) reicheren und glücklicheren Mitmenschen lenken, daß sie die augenblicklich größere Noth durch Gaben der Liebe mildern.“ Es ist recht und billig, daß man für solche Noth, wie sie die armen Familien zu Mehrow betroffen hat, die Herzen der Mitmenschen zu gewinnen sucht, damit durch Gaben der Liebe der durch diese Noth hervorgerufene Jammer der armen Unglücklichen gemildert werde. Wir überlassen es jedoch dem geehrten Publikum, zu beurtheilen, ob ein Inserat, welches erst ein hereingebrochenes Unglück schildert, dann an die Herzen glücklicherer Mitmenschen appellirt, schließlich aber seinen Nothschrei von Parteigeist und Ironie gegen ein „Nachbardorf“ anhauchen läßt, überall die rechte Wirkung vervorzurufen und die Mildthätigkeit der Herzen zu erwecken im Stande ist. Wäre es nicht besser gewesen, die Hülfesuchenden hätten sich zu den federkämpfenden Partheien ganz neutral gehalten und den Schlußsatz ihres Inserats gänzlich fortgelassen, da es ja doch eigentlich einen Dritten nichts angeht, was zwei andere miteinander ausfechten? Oder wollen die Mehrower vielleicht in ihrer Noth noch gar Secundanten der einen federfechtenden Parthei sein? Sollte überhaupt das qu. Inserat aus Mehrow das Machwerk eines Mehrowers sein? Wir glauben es kaum, müssen vielmehr vermuthen, daß der Verfasser ihres Inserats identisch ist mit dem Verfasser einer der beiden federführenden Partheien. Irren wir uns nicht in unserer Annahme, dann müssen wir sehr bedauern, daß der Herr Verfasser fromme Worte und Ironie in einem Sacke hat und letztere an einem Ort anwendet, wo es gilt, andere Gemüthsstimmungen gegen Unglückliche zu erwecken, als Groll und Bitterkeit. Es wäre darum gut gewesen, wenn die unglücklichen Mehrower die Abfassung des Inserats jemandem übertragen hätten, der es verstanden hätte, die Noth frei von allem Partheigeist zu schildern und somit eine allgemeine Theilnahme und Mildthätigkeit zu erwecken. [2] |
Bekanntmachung. Berlin, den 27. August 1874. Die diesjährigen Herbstmanöver des Garde-Corps finden in der Zeit vom 4. bis 18. September cr. in einem Terrain statt, welches westlich von der Linie Berlin-Tegel-Heiligensee-Hennigsdorf-Cremmen, und östlich von der Linie Berlin-Alt-Landsberg-Straußberg begrenzt ist, und innerhalb dieser Linien den ganzen nördlich von Berlin belegenen Theil des Kreises in sich faßt. ... Der Kreis-Landrath. I.V. Kaehne, Königl. Kreis-Secretair. |
Bekanntmachung. Berlin, den 26. August 1874. Nach dem Gesetze vom 9. März d. Js. erfolgt vom 1. October d. Js. ab die Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle ausschließlich durch die vom Staate bestellten Standesbeamten. Die Abgrenzung der Standesamtsbezirke und die erfolgte Ernennung der Standesbeamten wird in den nächsten Tagen publicirt werden. Aus dem Gesetze vom 9. März cr. mache ich auf die nachstehenden Vorschriften hierdurch aufmerksam.
I. Die Geburten betreffend.
Jede Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standes-Beamten des Bezirks, in welchem die Niederkunft stattgefunden hat, anzuzeigen. ... II. Die Heirathen betreffend. Eine bürgerlich gültige Ehe kann nur in der durch das Gesetz vom 9. März cr. vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung dürfen erst nach Schließung der Ehe vor dem Standesbeamten stattfinden. Für den Abschluß der Ehe ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält. ... III. Die Sterbefälle betreffend. Jeder Sterbefall ist spätestens am nächstfolgenden Tage dem Standesbeamten des Bezirks, in welchem der Tod erfolgt ist, anzuzeigen. ... Ohne Genehmigung der Ortspolizei-Behörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalles in das Sterberegister stattfinden. IV. Allgemeine Bestimmungen Wer den vorgeschriebenen Anzeigepflichten nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu Einhundertfünfzig Mark (50 Thaler) oder mit Haft bestraft. ... Der Kreis-Landrath.
I.V.
Kaehne,
Königl. Kreis-Secretair.
Bekanntmachung. Die Feuer- und Löschordnung für das platte Land vom 11. October 1847 (Amtsbl. S. 395) macht im §. 73 die Polizeibehörden dafür verantwortlich, daß die nöthigen Löschgeräthschaften fortwährend in gutem Stande erhalten werden und verpflichtet im §. 74 die Ortspolizeibehörden, mindestens alle zwei Jahre eine Visitation sämmtlicher Feuerlöschgeräthe, sowie eine Probe der fahrbaren Feuerspritzen vorzunehmen. Diese Bestimmungen erscheinen, wie mehrfach gemachte Erfahrungen ergeben haben, nicht ausreichend, und verordnen wir deshalb ...:
Potsdam, den 7. April 1865. Königliche Reg. Abtheilung des Innern. Vorstehende Regierungs-Verordnung wird hierdurch mit dem Ersuchen zur Kenntniß der Herren Amtsvorsteher des Kreises gebracht, zur Ausführung der Verordnung das Weitere zu veranlassen und mir bis zum 1. Juni und 1. November jeden Jahres über den Ausfall der in den Monaten Mai und October abzuhaltenden Spritzen-Proben Bericht zu erstatten. Berlin, den 20. August 1874. Der Kreis-Landrath. I.V. Kaehne, Königl. Kreis-Secretair. |
Bekanntmachung. Fünf Thaler Belohnung In der Nacht vom 26. zum 27. d. M. sind dem Herrn Superintendent Siegel zu Biesdorf bei Berlin von der Bleiche folgende Gegenstände gestohlen worden: 12 Frauenhemden, ..., 8 Oberhemden, ..., 3 weiße baumwollene Herren-Unterjacken, 2 Herren-Nachthemden, gez. J.L., 10 Herren-Nachthemden, gez. S., 4 Kinder-Hemden. ... Biesdorf, den 27. August 1874 Der Amtsvorsteher-Stellvertreter. Schrobsdorff. |
Die von dem Veteranen- und Kriegerverein [Bernau] veranstaltete Sedan-Feier findet am 6. September in Jonas' Restaurant [in Bernau] statt. Der Vorstand. Jonas' Restaurant. Mittwoch, den 2. September c., Abends von 8 Uhr ab findet zur Feier der Wiedervereinigung Deutschlands Tanz-Kränzchen statt, wozu ergebenst einladet W. Jonas [Bernau] |
Bekanntmachung. Der bisher in Weißensee tagende Zweigverein des Allgemeinen deutschen Arbeiter-Vereins ist polizeilich vorläufig geschlossen. Nach §. 16 des Vereins-Gesetzes vom 11. März 1850 wird derjenige, welcher sich ferner bei einem vorläufig geschlossenen Vereine betheiligt, mit Geldbuße von 5 bis 50 Thalern oder mit Gefängniß von 8 Tagen bis zu 3 Monaten belegt. Weißensee, den 5. September 1874. Der Amtsvorsteher Wöltge. [2] |
Die Numerirung der Nummersteine auf der Berlin-Stettiner Chaussee von Berlin bis an die Kreisgrenze bei Werneuchen, und auf der Berlin-Frankfurter Chaussee von Berlin bis zur Kreisgrenze bei Heidekrug soll im Wege der schriftlichen Submission im Ganzen oder getheilt vergeben werden. Es ist dazu auf den Sonnabend, den 12. September, Vormittags 11 Uhr in meinem Büro, Reichenbergerstraße 181 ein Termin angesetzt worden, zu welchem ich Unternehmungslustige einlade. Die Bedingungen dazu sind vorher bei mir einzusehen. Berlin, den 4. September 1874. Der Bau-Inspektor Krüger. [2] Im Dorfe Blumberg ist am 4. d. Mts. gefunden worden 1 Sack Hafer, Gewicht 153 Pfund, gez. BW. K. P. A. Berlin 1873." - Eigenthümer erhält denselben gegen Zahlung der Unkosten zurück. Der Gemeindevorsteher. [2] |
Nachdem ich zum Rechts-Anwalt und Notar beim Königl. Kreisgericht zu Berlin mit dem Wohnsitz in Alt-Landsberg ernannt worden bin, zeige ich ergebenst an, daß ich meinen Wohnsitz in Alt-Landsberg genommen und mein Amt angetreten habe. Pflesser, Königl, Rechts-Anwalt u. Notar. [2] |
Danksagung. Indem ich hierdurch dem Herrn Ortsvorsteher Müller zu Hermsdorf R. P. den Empfang von 15 Thlrn. 7 Sg. 9 Pf. für die hiesigen Abgebrannten bescheinige, sage ich im Namen der Verunglückten demselben, sowie allen Gebern und besonders auch dem Herrn Gerichtsmann Ziekow und dem Herrn Gemeinde-Kirchenältesten Rathenow, welche Letztere sich durch Einsammlung verdient gemacht haben, besten Dank. Mehrow, den 13. September 1874. Der Gemeindevorsteher Meißner. [2] |
Plan über die Abgrenzung der [insgesamt 59] Standesamtsbezirke im Kreis Nieder-Barnim und über die ernannten Standesbeamten und deren Stellvertreter
No. und Namen der Standesamtsbezirke
Bestandtheile derselben Stand und Namen a) des Standesbeamten b) des Stellvertreters c) eines etwaigen zweiten Stellvertreters Wohnort derselben
21. Hönow
Hönow, Gmbz. a) Amts-Vorsteher-Stellvertreter Lorenz / Hönow b) Gemeinde-Vorsteher Hörnicke / do.
25. Blumberg
Blumberg, Amtsbezirk Nr. XIX, bestehend aus dem Gmbz. und Gtsbz. Blumberg a) Amts- und Gutsvorsteher Lehmann / Blumberg. b) Amts-Vorsteher-Stellvertreter Hiller / do.
26. Mehrow
1. Mehrow, Gm.- und Gtsbz. 2. Ahrensfelde, Gmbz. a) Amts- und Guts-Vorsteher Heyse / Mehrow. b) Gemeinde-Vorsteher Meißner / do. c) Amts-Vorsteher-Stellvertreter Muhr / Hellersdorf.
27. Eiche
1. Eiche, Gmbz. 2. Hellersdorf, Gtsbz. a) Guts-Vorsteher Muhr / Hellersdorf. b) Gemeinde-Vorsteher Kirschbaum / Eiche.
30. Malchow
Malchow, Amtsbezirk Nr. XXIII 1. Malchow, Gmbz. und Gtsbz. 2. Karow, Gmbz. 3. Lindenberg, Gmbz. a) Amts- und Guts-Vorsteher Simon / Malchow. b) Amts-Vorsteher-Stellvertreter Dickmann / do. c) Gemeinde-Vorsteher Silberberg / do. |
Auction von Pferden, Wagen und Geschirren in Weißensee im Schloßhofe. Montag, den 5. October, Vormittags 10 uhr sollen im Weißenseer „Schloß-Restaurant“ 20 gute Pferde (theils junge), die bisher im Omnibus nach Weißensee gegangen sind, sowie 6 Arbeitswagen, 3- und 4zöllig, Geschirre, Stallutensilien gegen baare Zahlung versteigert werden. Migolski, Königl. Auctions-Commissarius, Roßstraße 8. [2] Die bei Schwanebeck stehende Bockwindmühle soll aus freier Hand verkauft werden. Reflektanten wollen sich gefl. melden bei Julius Bader daselbst. Bescheidene Anfrage: Welches Menschenkind, und wär's auch ein Gelehrter, hat allezeit gleichen Geruch? |
Lichtenberg, den 10. October 1874. Die Bildung einer Provinz Berlin aus der Stadt Berlin und der näheren Umgebung wird jetzt wiederum in allen Berliner Zeitungen verhandelt. Wenn wir alle Nachrichten zusammenfassen, so soll es sich um ein Project handeln, die collegialische Verfassung der Königlichen Aufsichtsbehörde zu beseitigen und Berlin mit allen Ortschaften des ein- bis zweimeiligen Umkreises unter einen besonderen Beamten zu stellen, der die Befugnisse eines Ober-Präsidenten erhält. ... In der Umgebung bleibt jede Gemeinde für sich selbständig und hat für ihre Communal-, Schul- und sonst Bedürfnisse, Armen- und Krankenpflege, Pflasterung u. s. w. wie früher so auch künftig ganz allein zu sorgen. Die Anlage der Kanäle und Wasserleitungen wird Sache der Provinz. ... Pankow. Am 7. hatte der Lehrer Zemlin - Friedrichsfelde sämmtliche Lehrer des Kreises Nieder-Barnim zu einer Versammlung nach Belin (Linienstraße 66) eingeladen, welche besonders den Zweck hatte, sämmtliche Lehrer zu einem Kreisverbande zu vereinigen, der sich als ein Glied des Provinzial-Lehrerverbandes zu betrachten habe. ... Nun machte Lehrer Domack - Ahrensfelde Mitteilung über eine Unterredung, welche er mit dem Schulrath, Herrn Eismann, in Bezug auf die Gehaltsverbesserungen gehabt, aus der hervorging, daß Einleitungen getroffen seien, zuerst wenigstens die Lage der Lehrer im dreimeiligen Umkreise von Berlin zu verbessern, und an diese Mittheilung wurde die Mahnung geknüpft, mit Petitioniren nicht nachzulassen ... Da die meisten Landgemeinden sich da, wo es um Gehaltsverbesserung der Lehrer handelt, nur zu widerspenstig zeigen, so können wir hier einen entgegengesetzten Fall, der die Gemeinde Ahrensfelde hochhebt, nicht unerwähnt lassen. Besagte Gemeinde war nämlich aufgefordert, dem Amtsschreiber 140 und dem Lehrer 50 Thaler Gehalt zuzulegen; hierauf erklärte die Gemeinde, daß ihr Lehrer wohl eine eben so hohe Gehaltserhöhung wie der Amtsschreiber verdiene und daß sie ihm deshalb auch 140 Thaler zulegen wolle. [2] |
Auf der Berlin-Stettiner Straße sollen in den Stationen 0,62 bis 1,50, von der Weichbildgrenze von Berlin ab bis gegen Ahrensfelde hin im Ganzen 137 Stück Pyramiden und 95 Stück Schwarzpappeln öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung versteigert werden. Es ist dazu ein Termin auf den 27. Oktober, Vormittags gegen 9 Uhr bei Weißensee angesetzt worden, wozu Kaufliebhaber hiermit eingeladen werden. Berlin, den 10. Oktober 1874. Der Bau-Inspektor Krüger. [2] |
Nachweisung der Ortschaften und Wohnplätze des Kreises Niederbarnim, der Communalbezirke, Poststationen, Amtsbezirke, Amtsvorsteher, ... |
Ahrensfelde, 15. October 1874. Das Referat über die Lehrer-Versammlung in Berlin in Nr. 80 des Kreisblattes bedarf insofern der thatsächlichen Berichtigung, als es heißen muß: „die Gemeinde Lichtenberg will die Zulage der ersten Lehrerstelle, welche nach Verfügung der königl. Regierung nöthig ist, in Rücksicht auf das Gehalt des Amtsschreibers bis zu 140 Thalern erhöhen. Der Schulvorstand zu Ahrensfelde hat bei der königl. Regierung die Erhöhung des Schulgeldes beantragt, was nach Verhältniß der Kinderzahl 40 bis 50 Thaler pro anno Zulage ergeben würde.“ |
Bekanntmachung. Die Einnahmen der 5 Hebestellen unserer Chaussee und zwar der zu Prötzel, Seeberg, Marzahn und Lichtenberg mit 1meiliger und der zu Radebrück mit 2meiliger Hebungs-Befugniß sollen vom 1. Januar 1875 ab anderweitig verpachtet werden. Hierzu steht ein Termin auf den 29. October c., Vormittag 11 Uhr im Rathause hierselbst an, zu welchem Pachtliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß nur solche Personen zum Bieten zugelassen werden können, welche vorher eine Caution von 450 Mark in baar oder in preußischen Staatspapieren deponiert haben. Die Bedingungen können täglich bei unseren Vorsitzenden, Bürgermeister Matz hierselbst, eingesehen werden. Alt-Landsberg, den 15. October 1874. Das Directorium der Berlin-Prötzeler Chaussee-Actien-Gesellschaft. |
Berlin. Am 1. Januar 1875 wird bei der Reichs-Postverwaltung die Markrechnung eingeführt. An diesem Tage werden daher, an die Stelle der bisherigen, im Allgemeinen neue, in der Reichsmarkwährung lautende Postwerthzeichen ... und Formulare zu Postanweisungen treten. ... [2] Die älteste Zeitung Berlins, die „Spenersche Zeitung“, wird vom 1. November zu erscheinen aufhören. Die Zeitung aht 134 Jahre bestanden; Friedrich der Große hat sie privilegirt. ... [2] |
Bekanntmachung. Am Sonntag, den 8. d. Mts., Vormittags, ist ein Pferd, braune Stute, circa 3-4 Zoll groß, zwischen Lindenberg und Malchow, im Chausseegraben liegend, gefunden worden. Der Eigenthümer kann dasselbe gegen Erstattung der entstandenen Kosten bei dem Unterzeichneten in Empfang nehmen. Malchow, den 9. November 1874. Der Amtsvorsteher. Simon. |
Ein scheußliches Verbrechen ist im Dorfe Lichtenberg verübt worden. In der Nacht zum Donnerstag wurden, wie die „St. Z.“ meldet, Gräber von kleinen Mädchen auf dem Gemeinde-Kirchhof zu Lichtenberg geöffnet; Die Leichen wurden aus den Särgen gerissen und lagen auf dem Kirchhof. Der Thäter ist bis jetzt noch nicht ermittelt. Ob das Verbrechen des Leichenraubens begangen worden ist, weiß man noch nicht. |
Einen Gesellen auf Tücher verlangt Menzel, Lohmühlenweg. [Bernau] |
Blumberg. Oeffentliche Anerkennung verdient die Thatsache, daß die hiesige Gemeinde das Einkommen ihrer 2. Lehrerstelle ohne besondere Weitläufigkeiten um 92 Thaler erhöht hat. Es wird dieser Betrag durch Schulgelderhöhung auf 5 Sgr. monatlich pro Kind aufgebracht. Zu wünschen wäre, daß ein solches Vorgehen aller Orten Nachahmung fände. Nichts ist einfacher, die Lage der Lehrer wirklich und wesentlich zu verbessern. Kein vernünftiger Mensch, auch unter der ärmeren Klasse, kann sich darüber wundern, wenn die Kosten für den Unterricht seiner Kinder steigen in einer Zeit, wo der Preis sämmtlicher Lebensbedürfnisse so enorm in die Höhe geht. 3 Sgr. 4 Pf. ist doch ein Spottgeld! ... |
Blumberg. Der hiesigen Gemeinde ist es vergönnt worden, am 20. November eine Feier der allerseltensten Art zu begehen, ... Der Bauernaltsitzer Gottfried Ebel und seine Ehefrau, geb. Juest haben am 20. November des in Preußens Geschichte denkwürdigen Jahres 1814 in hiesiger Kirche den Bund für's Leben geschlossen. Nach einer 50jährigen glücklichen Ehe war ihnen das selten Glück beschieden, an demselben Altar das Fest der goldenen Hochzeit im Kreise ihrer 5 Söhne, 3 Töchter und 17 Enkel, sowie fast aller bäuerlichen Gemeindeglieder, die auch zum größten Theil mit dem Jubelpaar durch Blutsverwandschaft verbunden sind, feiern zu können. Wieder sind 10 Jahre vergangen ... Die Feier dieser diamantenen Hochzeit fand nun am 20. November wieder unter Betheiligung all derer, die von den bei der goldenen Hochzeit Anwesenden noch am Leben sind, statt. ... Einen ergreifenden Eindruck brachte es hervor, als Groß-Großvater und Groß-Großmutter als Braut und Bräutigam vom geistlichen des Orts geführt und von sämtlichen Kindern und Enkeln geleitet, in den für den Act der Einsegnung hergerichtete Zimmer traten und dort Platz nahmen. ... |
Bekanntmachung. Berlin, den 4. December 1874. Nachstehende Ortsbehörden:
Der Königliche Landrath, Geheime Regierungs-Rath. Scharnweber. |
Bekanntmachung. Weißensee, den 16. December 1874 Auf der Chaussee zwischen Blumberg und Ahrensfelde ist ein Sack mit Glaubersalz gefunden worden; der sich legitimirende Eigenthümer kann denselben gegen Erstattung der entstandenen Kosten in Empfang nehmen. Näheres im Amts-Büreau zu Weißensee. Der Amtsvorsteher. Wöltge. |
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