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Vorheriger Jahrgang (1870) | Amtsblatt der Königlichen Regierung
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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1871. Potsdam, 1871. Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin. Preis 1 Mark 50 Pfennige. (Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 38 Pfennige.) |
Vom 14. d. M. ab coursirt die Personen-Post zwischen Neuenhagen und Rüdersdorf wie folgt: Aus Neuenhagen 10 Uhr 40 Min. Abends, in Rüdersdorf 12 Uhr 10 Min Nachts, aus Rüdersdorf 3 Uhr 15 Min Nachm., in Neuenhagen 4 Uhr 45 Min. Nachm.
Potsdam, den 12. Januar 1871.
Der Ober-Post-Director.
In Vertretung: Fischer.
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Zur Beförderung nach Paris werden von heute ab gegen die vor Ausbruch des Krieges in Kraft gewesenen Taxen angenommen: „gewöhnliche offene Briefe“. Die Versendung geschlossener Briefe ist nicht zulässig.
Berlin, den 31. Januar 1871.
General-Postamt.
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Dem Küster, Organisten und ersten Lehrer Ferdinand Theodor Schlegel zu Werneuchen im Ober-Barnimschen Kreise ist der Cantortitel verliehen. |
Das Königl. Kriegs-Ministerium hat in einem Erlaß vom 27. Januar d. J. aufmerksam gemacht, daß zahlreiche Pockenerkrankungen unter den Kriegsgefangenen und die hier und da vorkommenden Uebertragungen der Krankheit auf die Civilbevölkerung zur äußersten Vorsicht und zu energischen Abwehrmaßregeln an den betreffenden Orten mahnen. ... Besonders machen wir die Vorstände von Schulen, die Fabrikanten und Gewerbetreibenden, deren Betrieb eine Zahl von Menschen täglich zusammenführt, sowie die Dienstherrschaften aufmerksam, daß sie wohl thun werden, sich nicht nur die Ueberzeugung zu verschaffen, daß die bei ihnen in Unterricht oder Beschäftigung tretenden Personen geimpft sind, sondern auch auf eine Wiederholung der Impfung bei denselben hinzuwirken.
Potsdam, den 17. Februar 1871.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß das Ober-Tribunal ... den Grundsatz festgestellt hat, daß eine Frauensperson, welche gewerbsmäßig die Geschäfte einer Hebamme, ohne das hierzu erforderliche Prüfungszeugniß verrichtet, nach § 147 No. 1 der Bundes-Gewerbe-Ordnung zu bestrafen ist. Wir machen ferner darauf aufmerksam, daß die Hebammen vor dem Beginne ihrer practischen Beschäftigung den Berufseid in der bisher üblichen Weise abzulegen haben.
Potsdam und Berlin, den 7. März 1871.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. Königliches Polizei-Präsidium. |
Da die Heimkehr der auf französischem Gebiete und in den neu erworbenen Deutschen Landestheilen stehenden Landwehrbataillone, Reserve-Infanteriebataillone, Reserve-Cavalerie-Regimenter, Reservebatterien und Ersatzbataillone derjenigen Regimenter, welche nicht zur Besatzung der neuen Provinzen bestimmt sind, nahe bevorsteht, und, während die Truppen sich auf dem Marsche befinden, die regelmäßige Auslieferung der Postsendungen an dieselben sehr beschränkt ist, so empfiehlt es sich, die Absendung, besonders von Geldbriefen, an Offiziere und Mannschaften der gedachten Truppentheile so lange auszusetzen, bis dieselben wieder nach ihren Friedensorten zurückgekehrt sind. Das Publikum wird ersucht, bis dahin von der Einlieferung von Geldbriefen Abstand zu nehmen.
Berlin, den 8. März 1871.
General-Postamt.
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Da amtlicher Anzeige zufolge sowohl im Regierungsbezirke Potsdam als in der Stadt Berlin die Rinderpest nunmehr als erloschen anzusehen ist, werden die zur Verhütung der Einschleppung der Rinderpest unterm 10. December v. J. gegen die Königlich Preußische Provinz Brandenburg getroffenen Sperrmaßregeln hierdurch wiederum aufgehoben.
Neustrelitz, den 28. Februar 1871.
Großherzoglich Mecklenburgische Landes-Regierung. W. Freiherr von Hammerstein. |
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Von besonders erheblichen Bränden ist unsere Societät im Jahre 1870 heimgesucht worden: ...
Ständische General-Direction der Land-Feuer-Societät der Kurmark und der Niederlausitz. |
In Folge eines mit der Postverwaltung von Frankreich getroffenen Uebereinkommens wird der Landpostdienst, soweit derselbe auf französischem Gebiete bisher von der deutschen Postverwaltung ausgeübt wurde, nunmehr wieder an die französische Postverwaltung zurückgegeben, selbstverständlich mit Ausnahme des bereits definitiv auf deutschem Fuß eingerichteten Postwesens im Elsaß und in Deutsch-Lothringen. ...
Berlin, den 21. März 1871.
General-Postamt.
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Gleichzeitig mit der Zurückgabe der Verwaltung des Landes-Postdienstes an die Französischen Postbehörden ist zur Vermittelung des Postverkehrs für die in den occupirten Gebietstheilen Frankreichs verbliebenen Deutschen Truppen ein besonderer Deutscher Feldpostdienst organisirt worden. ... Die Beförderung von Privatpäckereien ist vorläufig ausgeschlossen; weitere Bestimmung bleibt vorbehalten. Die etwaige Correspondenz zwischen den Militairs ec. und den Französischen Landesbewohnern unterliegt der internen Französischen Portotaxe.
Berlin, den 22. März 1871.
General-Postamt.
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Kreis Niederbarnim.
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Es ist geschenkt worden: ... in der Superintendentur Berlin-Land, der Kirche zu Ahrensfelde, von dem verstorbenen Baueraltsitzer Christian Gottlieb Müller daselbst ein Legat von 300 Thlr., dessen Zinsen nach dem Willen des Gebers zur Zahlung des Schulgeldes unbemittelter Kinder oder zur Anschaffung von Schulbüchern für arme schulpflichtige Kinder verwendet werden soll. ... |
Zu Feuerlösch-Commissarien und zu Stellvertretern derselben sind im Kreise Niederbarnim gewählt und diesseits bestätigt worden: ... für den IV. Bezirk Domainen-Beamte Schrader zu Alt-Landsberg, Gutsbesitzer Lorenz zu Hönow; für den V. Bezirk Rittergutsbesitzer Heyse auf Mehre (!) als Commissarius, ... |
Der zweite Pfarrer zu Alt-Landsberg, Johann Ernst Deegener [!] ist zum Superintendenten der Diöcese Strausberg bestellt worden. |
Im Verlage der Buch- und Steindruckereibesitzer Gebrüder Scheiner zu Würzburg ist ein Gedenkblatt für verstorbene Krieger erschienen. Auf dasselbe, als zur Anschaffung für Gemeinden geeignet, wird hierdurch mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die zum Eindrucken der Todtenliste nöthigen Mittheilungen bei der Bestellung mit einzusenden sind. Der Preis dieser Gedenktafeln beträgt für das Exemplar einschließlich Verlustliste 2 Thlr., ohne dieselbe 1 Thlr.
Potsdam, den 11. Juli 1871.
Königl. Regierung.
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Zu Feuerlösch-Commissarien..., der Königliche Domainenpächter Schmidt zu Löhme für den V. Bezirk, der Kreisschulze Grunow zu Kaulsdorf für den I. Bezirk, |
Packetsendungen nach Paris können vom 1. September ab bei den Postanstalten wieder unter den früheren Bedingungen zur Beförderung auf dem Wege durch Belgien angenommen werden.
Berlin, den 28. August 1871.
Kaiserl. General-Postamt.
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Während des Geschäftsjahres 1872 werden bei dem unterzeichneten Gericht die auf die Führung des Handels- und Genossenschafts-Registers sich beziehenden Geschäfte durch den Kreisgerichts-Rath Hagen unter Mitwirkung des Büreau-Assistenten Wille erledigt und die Eintragungen in diese Register durch den Deutschen Reichs-Anzeiger und die Berliner Börsen-Zeitung bekannt gemacht werden.
Alt-Landsberg, den 15. November 1871.
Köngl. Kreisgerichts-Deputataion.
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Nach verschiedenen Anzeichen ist anzunehmen, daß der Weihnachtsverkehr mit der Post in diesem Jahre ein ungewöhnlich starker sein wird. Im vorigen Jahre sind in den letzten Tagen vor Weihnachten allein in Berlin täglich über dreißigtausend Packete auf der Post zu behandeln gewesen. Wenn ein solcher Verkehr sich in wenigen Tagen zusammendrängt, so ist es unmöglich, daß Alles mit der sonst gewohnten Präcision geht und a tempo eintrifft. Das Publikum wolle daher im eigenen Interesse möglichst frühzeitig mit den Weihnachtsversendungen beginnen, damit die Massen zertheilt werden. ... |
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