Quelle: Google (US)
Besitz:

Vorheriger Jahrgang (1872) Amtsblatt der Königlichen Regierung Nächster Jahrgang (1874)

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1873.

Potsdam, 1873.
Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin.
Preis 15 Silbergroschen.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 3 Silbergroschen 9 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 1. / Den 3. Januar 1873.
Seite 4, Bekanntmachungen der Königl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn
No. 2. Eröffnung der Station Friedrichsberg.

Am 1. Januar 1873 wird die Station Friedrichsberg der Berliner Verbindungsbahn für den Personen­verkehr eröffnet werden und kommen von diesem Tage ab Personen-Billets II. und III. Wagenklasse, sowie Abonnements-Billets II. Wagenclasse von und nach der genannten Station zur Ausgabe.
Berlin, den 24. December 1872.     Königl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 5. / Den 31. Januar 1873.
Seite 23, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Potsdam)
No. 19. Polizei-Verordnung, das Umgehen des Wildschongesetzes betreffend.

Um die Controlle darüber, ob die im § 1 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 ... hinsichtlich der Schonung des weiblichen Roth-, Damm- und Rehwildes enthaltenen Vorschriften beobachtet werden, zu erleichtern, beziehungsweise zu ermöglichen, ist es erforderlich, daß wenigstens bei dem im unzerlegten Zustande zur Versendung oder zum Verkauf kommenden männlichen und weiblichen Roth-, Damm- und Rehwilde das Geschlecht desselben noch mit Sicherheit erkennbar ist und nicht durch Entfernen aller oder einiger seiner wesentlichen äußeren Merkmale verdunkelt ist. ...
Potsdam, den 25. Januar 1873. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 32, Geschenke an Kirchen ec.

Es ist geschenkt worden: ...; in der Superintendentur Berlin-Land, der Kirche zu Marzahn, von dem dortigen Frauenverein zwei Kronleuchter von Goldbronce, einen jeden mit 18 Armen, und zwei dreiarmigen Wandleuchtern, ebenfalls von Goldbronce, für die Altarniesche. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 7. / Den 14. Februar 1873.
Seite 37ff, Allerhöchster Erlaß, betreffend die Genehmigung des Statuts für die
neu zu errichtende Kur- und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns-Casse zu Berlin.

Auf Ihren Bericht vom 2. Januar d. J. will ich dem Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Creditwerke die Errichtung einer Darlehnscasse gestatten und dem für dieselbe durch die General­versammlung vom 11. Juni v. J. entworfenen, in der Anlage zurückfolgenden, Statute hierdurch meine Genehmigung ertheilen.
Berlin, den 8. Januar 1873.     gez. Wilhelm.     ggz. Gr. Eulenburg, Dr. Leonhardt.
An die Minister des Innern und der Justiz.

Statut der Kur- und Neumärkischen Darlehns-Casse zu Berlin.
...

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 8. / Den 21. Februar 1873.
Seite 48, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Potsdam)
No. 32. Anderweite Vertheilung der fiscalischen Baugeschäfte im Nieder-Barnimschen Kreis betreffend.

Die in der Beilage zum 17. Stück des Amtsblattes de 1869 sub 5 und 19 verzeichneten Baubezirke sind als getrennte Land- und Wege-Bau-Inspectionen aufgehoben und an deren Statt zwei neue Baubezirke im Nieder-Barnimer Kreise gebildet, von denen der erste (Bau-Inspector Krüger) den südlich von der Berlin-Stettiner Eisenbahn belegenen Theil dieses Kreises, einschließlich der Stadt Bernau nebst den zugehörigen Amtsdörfern; der andere (Bau-Inspector Koppen) den nordwestlich von der Berlin-Stettiner Eisenbahn belegenen Theil, nebst der außerhalb des Nieder-Barnimer Kreises belegenen fiscalischen Chaussee­strecken der bisherigen Wegebau-Inspection Berlin umfaßt.
Potsdam, den 12. Februar 1873.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 10. / Den 7. März 1873.
Seite 63, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Potsdam und Berlin)
No. 45. Departements-Ersatz-Geschäft im Bereiche der 11. Infanterie-Brigade.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft im Bezirke der 11. Infanterie-Brigade an folgenden Orten und Tagen stattfinden wird: ...
in Berlin für den Kreis Niederbarnim am 10. u. 12. April, ...
Potsdam, den 27. Februar 1873.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 2. Mai 1873.
Beilage zum 18ten Stück des Amtsblatts ...

Fahrplan der Königlich Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn vom 1. Mai 1873 ab. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 19. / Den 9. Mai 1873.
Seite 120, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin.
No. 22. Empfehlungen von Geheimmitteln betreffend.

Mit Bezug auf die in öffentlichen Blättern abgedruckten, mit der Unterschrift „Medicinalrath Dr. Johannes Müller“ versehenen Empfehlungen von Geheimmitteln, macht das Polizei-Präsidium bekannt, daß der Bezeichnete weder Arzt, noch Medicinalbeamter, auch zur Führung des Medicinalrats-Titels in Preußen nicht befugt, sondern Apotheker ist und früher eine hiesige Apotheke besessen hat.
Berlin, den 27. April 1873.     Königl. Polizei-Präsidium.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 20. / Den 16. Mai 1873.
Seite 128, Berliner Verbindungsbahn.

Fahrplan vom 15. Mai 1873 ab.
Lehrter Bhf. - Moabit - Wedding - Gesundbrunnen - Friedrichsberg - Stralau - Görlitzer Anschluß - Rixdorf - Tempelhof - Schöneberg - Potsdamer Bhf.


Seite 132, Geschenke an Kirchen ec.

Es ist geschenkt worden: ...; in der Superintendentur Berlin -Land, der Kirche in Falkenberg 1) von dem Patron, Grafen v. Arnim-Zichow, die Summe von 40 Thlr., 2) von der Gemeinde Falkenberg die Summe von 17 Thlr. 16 Sgr. zur Begründung eines Erleuchtungsfonds


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 25. / Den 20. Juni 1873.
Seite 157, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin.
No. 39. ... das Verfahren beim Ausbruch der Rinderpest auf dem neuen Berliner Viehhofe betreffend.

Seine Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Cabinets-Ordre vom 24. April d. J. die nachstehende Instruction für das Verfahren beim Ausbruch der Rinderpest auf dem neuen Berliner Viehhofe Allergnädigst zu genehmigen geruht. Dies wird hierdurch im Auftrage des Herrn Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 7. Juni 1873.     Königl. Polizei-Präsidium. ...


Seite 160, Personalchronik. Nachweisung der im Monat Mai 1873 mit Bestallung versehenen
Schiedsmannsbeamten im Departement des Kammergerichts.

Kreis Niederbarnim.
  1. Ober-Inspector Bathcke ? zu Hohen-Schönhausen, 1. Stellvertreter für den 25. ländlichen Bezirk, verpflichtet am 3. Mai 1873., ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 26. / Den 27. Juni 1873.
Seite 168, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Potsdam und Berlin)
No. 102. Chausseegeld-Erhebung auf der Chaussee von der Berlin-Prötzeler Actienstraße unweit Straußberg
bis zum nächsten Bahnhofe der Berlin-Cüstriner Eisenbahn.

Bei der auf der Chaussee von der Berlin-Prötzeler Actienstraße unweit Straußberg bis zum nächsten Bahnhofe der Berlin-Cüstriner Eisenbahn errichteten Hebestelle, welche nach unserer Amtsblatts-Bekanntmachung vom 10. November 1868 - Amtsbl. S. 357 - ein halbmeiliges Chausseegeld erhebt, wird vom 1. Juli d. J. ab das Chausseegeld für eine Meile erhoben werden, was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Potsdam, den 24. Juli 1873.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 28. / Den 11. Juli 1873.
Seite 212ff, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Potsdam). No. 122.

Bei der drohenden Annäherung der Cholera sehen wir uns veranlaßt, den Behörden und Einwohnern die Grundzüge in Erinnerung zu bringen, nach denen die Maßnahmen zur Abwehr dieser Krankheit und zur Verhütung ihrer Ausbreitung geregelt werden müssen.
Die Cholera verbreitet sich in Europa, wie die Erfahrung bestätigt hat, nur durch Ansteckung, für welche der Mensch durch den Aufenthalt in schlechter Luft und durch jegliches Unwohlsein besonders empfäng­lich gemacht wird. Durch ernstliche Durchführung zweckmäßiger allgemeiner Vorkehrungen und sorgsames Verhalten der Einwohner kann demnach nicht nur der Einschleppung der Krankheit in wirksamster Weise entgegengetreten, sondern auch, wo sie auftritt, ihr baldiges Erlöschen herbeigeführt werden. ...
Potsdam, den 20. Juli 1873.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 215, Bekanntmachungen des Kaiserlichen General-Post-Amts.
No. 18. Päckereibeförderungsdienst für die in Frankreich stehenden Deutschen Truppen.

Aus Anlaß der durch die Rückkehr in die Heimath entstehenden Bewegung der Occupationstruppen in Frankreich können Feldpost-Privatpäckereien fortan außer für die Officiere ec. des Ober-Commandos, nur noch für Officiere, Mannschaften ec. der nachbezeichneten, während der letzten Occupationsperiode in Frankreich zurückbleibenden Truppentheile zugelassen werden:
  • Stab der 12. Infanterie-Brigade,
  • 4. Brandenb. Infanterie-Regiment Nr. 24,
  • 8. Brandenb. Infanterie-Regiment Nr. 64,
  • 1. Escadron 2. Brandenb. Ulanen-Regiments Nr. 11, Stab,
  • 5. und 6. schwere Batterie der 3. Feld-Abtheilung Brandenb. Feld-Artillerie-Regiments Nr. 3,
  • 6. Compagnie Brandenb. Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 3,
  • 2. und 4. Compagnie Hannoversch. Fuß-Artillerie-Bataillons Nr. 10,
  • 3. Feld-Pionier-Compagnie (ohne Brückentrain) Brandenb. Pionier-Bataillons Nr. 3,
  • Proviant-Colonne Nr. 3 des III. Armee-Corps.
Von der Versendung von Geldbriefen an Officiere, Mannschaften ec. anderer als der bezeichneten Theile der Occupationstruppen wird zweckmäßig so lange Abstand zu nehmen sein, bis die betreffenden Personen nach ihren Friedensgarnisonsorten zurückgekehrt sind.
Berlin, den 17. Juli 1873.     Kaiserl. General-Post-Amt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 31. / Den 1. August 1873.
Seite 223, Bekanntmachungen des Königl. Oberbergamtes zu Halle.
No. 24. Die Annahme der Muthungen im Ober-Bergamts-Bezirke Halle betreffend.

Auf Grund der Bestimmung des § 12, Absatz 2 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 ist von uns beschlossen worden, die Annahme der Muthungen vom 1. September 1873 ab für sämmtliche Bergreviere unseres Ober-Bergamts-Bezirkes den Bergrevier-Beamten zu überweisen. Danach hat von diesem Zeitpunkte ab die Einlegung der Muthungen ...
  1. Im Revier Neustadt-Eberswalde bei dem Königlichen Bergmeister von Gellhorn in Neustadt-Eberswalde
zu erfolgen. ...
Halle, den 20. Juli 1873.     Königl. Ober-Bergamt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 32. / Den 8. August 1873.
Seite 230, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Potsdam)
No. 128. Polizei-Verordnung, betr. Maßnahmen gegen Einschleppung der Cholera durch Schiffer und Flößer.

Nachdem auf Schiffen, welche den Finow-Canal befahren haben, seit dem 28. d. M. in der Nähe von Liebenwalde, Zerpenschleuse und Oranienburg einzelne Fälle von asiatischer Cholera vorgekommen sind, verordnen wir ...
Potsdam, den 25. Juli 1873.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 230f, Bekanntmachungen des Kaiserlichen General-Post-Amts.
No. 21. Ortsbriefbestellung in Berlin betreffend.

Behufs weiterer Verbesserung der Ortsbriefbestellung in Berlin wird der Stadtpostbezirk von Berlin fortan in 9 Bezirke, nämlich in einen mittleren Bezirk, welcher die in unmittelbarer Nähe des Stadtpostamtes in der Königsstraße belegenen Straßen umfaßt, und in 8 sich um ersteren gruppierende Bezirke eingetheilt.
Diese erhalten die Bezeichnungen:
  • C. (Central), N. (Nord), N. O. (Nordost), O. (Ost), S. O. (Südost), S. (Süd), S. W. (Südwest), W. (West), N. W. (Nordwest).
Durch diese Eintheilung soll nach und nach ermöglicht werden, die auf den Eisenbahnen eintreffenden Briefpostsendungen den einzelnen Bestellungsrevieren ohne Berührung der Central-Postanstalt zuzuführen und dadurch die Briefbestellung wesentlich zu beschleunigen. ...
Damit die Briefe ec. schon vor der Ankunft auf den Bahnhöfen nach jenen Bezirken sortiert werden können, ist es erforderlich, daß von den Absendern auf den Adressen hinter dem Ortsnamen Berlin die abgekürzte Bezeichnung des betreffenden Postbezirks angegeben wird. ...
Die Wohnungsangabe darf nicht fortbleiben, auch wenn der Bezirk angegeben ist. ...
Berlin, den 25. Juli 1873.     Kaiserliches General-Postamt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 33. / Den 15. August 1873.
Seite 240, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Post-Direction zu Potsdam.
No. 36. Postcours-Veränderung zwischen Strausberg Stadt und Bahnhof.

Vom 16. d. M. ab wird die I. Personen-Post zwischen Strausberg Stadt und Bhf. den folgenden veränderten Gang erhalten: Aus Strausberg Stadt 5 Uhr fr., in Strausberg Bhf. 5 Uhr 35 Min. fr., aus Strausberg Bhf. 7 Uhr 10 Min. fr., in Strausberg Stadt 7 Uhr 45 Min. fr. ...
Potsdam, den 9. August 1873.     Der Kaiserl. Ober-Post-Director Balde.


Seite 241ff, Bekanntmachung des Königl. Oberbergamtes zu Halle. No. 25.
Allgemeine Berg-Polizei-Verordnung für den Verwaltungsbezirk des Königlichen Oberbergamtes zu Halle a. S.

  1. Sicherung der Oberfläche. ...
  2. Sicherung der Grubenbaue. ...
  3. Förderung. ...
  4. Fahrung. ...
  5. Wetterführung und Beleuchtung. ...
  6. Häuerarbeiten. ...
  7. Maschinen. ...
  8. Arbeiter. ...
  9. Markscheiderwesen. ...
  10. Schlußbestimmungen. ...
Halle, den 15. Juli 1873.     Königl. Oberbergamt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 36. / Den 5. September 1873.
Seite 274, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Potsdam)
No. 142. Hebammen-Lehrcursus.

Der diesjährige Lehrcursus im Königlichen Hebammen-Institut zu Berlin beginnt am 1. October d. J. Wir bringen dies unter Hinweis auf den § 5 der Hebammen-Instruction vom 10. September 1871 (Amtsblatt pro 1871 Seite 261), wonach Schülerinnen, welche am 1. October in dem, zur Zeit im Königlichen Charité-Gebäude zu Berlin befindlichen Lehr-Institut nicht eingetroffen sind, zu gewärtigen haben, daß sie nicht mehr zugelassen und bei späterem Erscheinen unnachsichtlich zurückgewiesen werden, hiermit zur ausdrücklichen Kenntniß sowohl der Schülerinnen, welche uns zur Zulassung bestimmt sind, als auch der ihnen vorgesetzten Ortsbehörden und fordern die letzteren auf, den Schülerinnen ihres Orts das pünktliche Erscheinen im Institut noch besonders einzuschärfen.
Potsdam, den 27. August 1873.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 274, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Berlin) No. 54.
Aufhebung der Rayonbeschränkungen für die Umgebung der nach Tegel verlegten Pulver-Magazine in Moabit.

Nachdem die Pulver-Magazine in Moabit geräumt und nach dem Schießplatz bei Tegel verlegt worden sind, werden die Rayonbeschränkungen, welche für die Umgebung dieser Pulver-Magazine durch die Allerhöchsten Erlasse vom 5. November 1822 und vom 9. August 1862 angeordnet und im Amtsblatte unter dem 4. Februar 1823 und 16. September 1862 bekannt gemacht worden sind, hiermit aufgehoben.
Berlin, den 26. August 1873.     Königl. Polizei-Präsidium.


Seite 276ff, Bekanntmachungen des Königl. Oberbergamtes zu Halle.
No. 37. Die Eintheilung des Oberbergamts-Bezirks Halle in Bergreviere betreffend.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 20. v. M., die Annahme der Muthungen durch die Bergreviers­beamten betreffend, wird die gegenwärtige Eintheilung des Oberbergamts-Bezirks Halle in Bergreviere hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
In den Provinzen Brandenburg und Pommern,
  1. Das Revier Neustadt-Eberswalde (Bergmeister von Gellhorn zu Neustadt Eberswalde). Dasselbe umfaßt den Regierungsbezirk Potsdam mit Ausschluß des Kreises Beeskow-Storkow, vom Regierungsbezirk Frankfurt den Kreis Königsberg und die Provinz Pommern.


Seite 278, Bekanntmachung des Königlichen Berg-Revierbeamten zu Neustadt-Eberswalde,
die anzubringenden Muthungen betreffend.

Anknüpfend an die Bekanntmachung des Königl. Ober-Bergamts zu Halle a. S. im Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam vom 1. August 1873, Stück 31, wird hierdurch zu öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur Annahme und zur etwaigen protocollarischen Aufnahme von Muthungen bei dem unterzeichneten Königlichen Revierbeamten die Dienststunden von 9 bis 12 Vor- und 3 bis 5 Uhr Nachmittags an den Wochentagen bestimmt sind. Außer diesen Dienststunden und außerhalb meiner Amtsstube werden Muthungen nicht präsentiert und protokollarische Muthungen nicht aufgenommen. ... Die Präsentation der Muthungen erfolgt durch den Königl. Berg-Revierbeamten oder dessen Stellvertreter. ...
Neustadt-Eberswalde, den 29. August 1873.     Der Königl. Berg-Revierbeamte v. Gellhorn.


Seite 278, Bekanntmachung der Königlichen Eichungs-Inspection der Provinz Brandenburg,
die Verwaltung des Eichamtes zu Bernau betreffend.

Bei dem Eichamte zu Bernau hat der bisherige Eichmeister, Schlossermeister E. Giese sein Amt niedergelegt und ist an seiner Stelle der ehemalige Mühlenbesitzer A. Henning daselbst, nach ertheilter Qualification zum Eichmeister bestellt worden.
Berlin, den 26. August 1873.
Der Königl. Eichungs-Inspector für die Provinz Brandenburg.     Dr. Kosmann, Berg-Assessor.


Seite 279, Personal-Chronik. Nachweisung der im Monat Juli 1873 mit Bestallung versehenen
Schiedsmannsbeamten im Departement des Kammergerichts.

Kreis Nieder-Barnim. ...
  1. Bauergutsbesitzer Kirschbaum-Doß zu Seefeldt, Schiedsmann für den 9. ländlichen Bezirk, verpflichtet am 25. Juli 1873. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 38. / Den 19. September 1873.
Seite 289. Warnung.

Zu den Vorspiegelungen, unter denen Deutsche Arbeiter, namentlich durch Agenten Englischer Dampf­boot­linien, zur Auswanderung nach Nord-Amerika verlockt werden, gehört namentlich in neuester Zeit die Schilderung eines angeblich in Boston herrschenden Mangels an Arbeitern, welcher durch die dort stattgehabten großen Brände veranlaßt sein soll, wobei den deutschen Auswanderern ein Tagelohn von 5 bis 6 Dollar in Aussicht gestellt wird.
Auf Grund amtlicher hierüber angestellter Nachfragen ist festgestellt, daß diese Vorspiegelungen sowohl in Betreff des Arbeitermangels in Boston überhaupt, als im Betreff der Höhe des Tagelohnes lediglich erfunden sind, um für jene Dampfbootlinien Passagiere anzulocken.
Es wird daher dringend zur allseitigen Vorsicht gegen das Treiben dieser Agenten aufgefordert.


Seite 290, Bekanntmachungen des Kaiserlichen General-Post-Amts.
No. 30. Aufhören des Beförderungsdienstes für Feldpost-Privat-Päckereien.

Nachdem die deutsche Besetzung von Verdun und der dahin führenden Etappenstraße die Rückkehr nach der Heimat angetreten hat, können Feldpost-Privat-Päckereien zur Beförderung nach Frankreich nicht mehr angenommen werden. Von der Versendung gewöhnlicher und Geldbriefe an die betreffenden Trup­pen wird zweckmäßig so lange abzusehen sein, bis dieselben ihre Friedensgarnisonorte erreicht haben.
Berlin, den 10. September 1873.     Kaiserl. General-Postamt.


Seite 292, Geschenke an Kirchen ec.

Es ist geschenkt worden: ..., in der Superintendentur Berlin-Land, 1) der Kirche zu Eiche, von den Mitgliedern der Gemeinde ein Altarteppich nebst Pultdecke, 2) für die Kirche in Blumberg ist angeschafft: ein großer Altarteppich von einem von der Frau Oberin des Elisabeth-Krankenhauses in Berlin, Gräfin Anna von Arnim, gemachten Geschenk von 58 Thlr., unter Hinzunahme des Restes aus der von ebenderselben gegründeten Friedrich-Adolphs-Stiftung.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 26. September 1873.
Seite 297, Geschenke an Kirchen ec.

Es ist geschenkt worden: in der Superintendentur Berlin Land, der Kirche zu Seeberg, von dem Bauer Hermann Grunow und dessen Ehefrau daselbst eine neue Tauftischdecke; ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 42. / Den 17. October 1873.
Seite 313, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Potsdam und Berlin)
No. 159. Warnung für Deutsche Auswanderer, welche sich in Französischen Häfen einzuschiffen beabsichtigen.

In Folge des Auftretens der Cholera in verschiedenen Deutschen Plätzen ist seitens der Französischen Sanitäts-Behörden die Zulassung Deutscher Auswanderer an Bord der von Hamburg kommenden, in Havre oder Cherbourg anlegenden Schiffe an den letzteren beiden Orten zur Zeit untersagt, und sind die Special-Commissäre an der Grenze angewiesen worden, Deutsche Auswanderer, welche sich in Französischen Häfen einzuschiffen beabsichtigen, zum Aufschub ihrer Reise durch Frankreich zu veranlassen.
Wir setzen hiervon das betheiligte Publikum im Auftrage der Herren Minister des Innern und für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten in Kenntniß.
Potsdam, den 7. October 1873.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 314, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Potsdam und Berlin)
No. 162. Betrifft die Neuwahlen zum Hause der Abgeordneten.
...
Nachweisung der durch das Gesetz vom 27. Juli 1860 festgestellten Wahlbezirke für das Haus der Abgeordneten im Regierungsbezirk Potsdam.
No. WahlbezirkeWahlort  Zu wählende
Abgeordnete 
Wahl-Commissarien.
4. Kreis Oberbarnim,
Kreis Niederbarnim 
Bernau 3 Landrath Geh. Regierungs-Rath Scharnweber.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 43. / Den 24. October 1873.
Seite 322, Personal-Chronik.

Die Försterstelle zu Tiefensee in der Oberförsterei Freienwalde ist vom 1. November d. J. ab dem Förster Brandt, jetzt in Prötzel, verliehen worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 44. / Den 31. Ocober 1873.
Seite 324, Bekanntmachungen des Kaiserlichen General-Post-Amts.
No. 37. Genaue Adressirung der Postsendungen nach Berlin und anderen größeren Orten betreffend.

Bei Postsendungen nach größeren Orten ist es dringend erforderlich, daß auf der Adresse die Wohnung des Adressaten möglichst genau angegeben werde. Auch ist es von Wichtigkeit, daß die Wohnungsangabe stets an einer bestimmten Stelle und zwar unten recht unmittelbar unter der Angabe des Bestimmungsortes erfolgt. Bezüglich der nach Berlin bestimmten Correspondenz ist außerdem zur Beschleunigung der Bestellung sehr erwünscht, daß nicht nur die Wohnung des Adressaten, sondern auch der Postbezirk (O., N., N.-O. u. s. w.), in welchem die Wohnung sich befindet, auf der Adresse vermerkt wird. Zur Sicherung schneller Briefbestellung, mithin im Eigenen Interesse der Correspondenten, wird hierauf wiederholt aufmerksam gemacht.
Berlin, den 22. October 1873.     Kaiserl. General-Postamt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 45. / Den 7. November 1873.
Seite 332, Personal-Chronik.

... Von dem Consistorium der Provinz Brandenburg zu Berlin sind die Candidaten ..., Franz Friedrich Heindorf aus Lindenberg bei Berlin, ... für wahlfähig zum Predigtamte erklärt worden. ...


Seite 332, Vermischte Nachrichten.

Der von der Cholera-Commission des Deutschen Reichs ausgearbeitete Untersuchungsplan zur Erforschung der Ursachen der Cholera und deren Verhütung ist im Verlage der unterzeichneten Expedition (Berlin, S. W. Wilhelmstraße Nr. 32) im Druck erschienen und von derselben gegen eine Vergütung von 1 ½ Sgr. für das Exemplar zu beziehen. Den Polizei-Verwaltungen, sowie den Herren Aerzten ec. erlauben wir uns die Anschaffung dieser Denkschrift hierdurch angelegentlichst zu empfehlen.
Berlin, im October 1873.
Expedition des Deutschen Reichs- und Königlich-Preußischen Staats-Anzeigers.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 28. November 1873.
Seite 362, Vermischte Nachrichten.

Die Gerichtstage zu Alte Grund werden im Geschäfts-Jahre 1874 in dem fiscalischen Beamtenhause der Colonie Alte Grund (Kalkberge Rüdersdorf) abgehalten werden am 11., 12., 13., 19., 20. December 1873, 15., 16., 17., 30., 31. Januar, ... 1874
Alt-Landsberg, den 20. November 1873.     Königl. Kreisgerichts-Deputation.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 50. / Den 12. December 1873.
Seite 387, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Potsdam und Berlin)
No. 193. Rechtzeitige Erneuerung der Bestellung auf das Amtsblatt und den Oeffentlichen Anzeiger.

Obwohl durch das Gesetz vom 10. März d. J. die Beamten, sowie die Gast- und Schankwirthe, einschließlich der Krüger, von der Verpflichtung zum Halten der Regierungs-Amtsblätter entbunden sind, so ist doch anzunehmen, daß viele derselben das Amtsblatt fernerhin freiwillig halten werden. Wir bringen deshalb hierdurch die rechtzeitige Erneuerung der Bestellung für das Jahr 1874 bei den Kaiserliche Post-Anstalten mit dem Bemerken in Erinnerung, daß bei verspäteten Bestellungen die vollständige Nachlieferung der bereits ausgegebenen Stücke nur insoweit würde erfolgen können, als die geringen überzähligen Exemplare dazu ausreichen.
Potsdam, den 5. November 1873.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 387, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Potsdam und Berlin)
No. 194. Die Wahlen zum Reichstage betreffend.

Auf Grund des § 24 des Reglements vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir zu Wahl-Commissarien für die bevorstehenden Reichstagswahlen ernannt haben:
  1. Für die Stadt Berlin:
    [die Stadträthe] Loewe, Dr. Roht, Friedel, Hübner, Steckfuß, Kunz ...
  2. für den Regierungs-Bezirk Potsdam:
    [die Landräthe] v. Jagow, v. Bismarck, v. Saldern, v. Winterfeld, Grafen v. Haeseler, Geh.-Regierungs-Rath Scharnweber, ...
Potsdam, den 6. December 1873.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 391, Bekanntmachungen der Königl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
No. 137. Benutzung der Viehhofsgeleise.

Vom 15. Januar 1874 ab erhöht sich die für die Benutzung der Viehhofsgeleise à conto der Viehmarkts-Action-Gesellschaft zur Erhebung kommende Gebühr von 15 auf 22 ½ Sgr. pro Achse, so daß von genanntem Tage ab für den Transport von Viehsendungen von unserer Station Gesundbrunnen bis nach dem Viehhofe und vice versa 1 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. pro Achse zur Einziehung kommen werden.
Berlin, den 1. December 1873.     Königl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.


Seite 392, Personal-Chronik.

... Die Oberpfarrerstelle zu Bernau, Magistratualischen Patronats, in der gleichnamigen Diöcese, ist durch das Ableben ihres bisherigen Inhabers, des Oberpfarrers Kipping, zur Erledigung gekommen. ...


Seite 396, Geschenke an Kirchen ec.

Es ist geschenkt worden: ...; in der Superintendentur Bernau der Kirche zu Wandlitz, von dem Fabrikbesitzer Ernst Opdenhoff zu Berlin ein Paar große Altarleuchter von weißem Porzellan; ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 51. / Den 19. December 1873.
Seite 402, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Potsdam)
No. 199. Die weiblichen Strafgefangenen der Strafanstalt zu Brandenburg betreffend.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß am 13. d. M. die weiblichen Strafgefangenen aus der Strafanstalt zu Brandenburg nach der Strafanstalt zu Luckau translociert worden sind, und weibliche Strafgefangene von jetzt ab nicht mehr in die Brandenburger Anstalt aufgenommen werden.
Potsdam, den 16. December 1873.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 403, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung ... (Potsdam)
No. 200. Die Berliner Nordeisenbahn betreffend.

Mit Bezug auf unsere Verordnung vom 28. November 1871 (Amtsblatt Seite 363) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Direction der Berliner Nordeisenbahn gestattet worden ist, auf der Strecke der Bahn von stat. 421 bis 453, d. h. von der Grenze der Dorfsfeldmark Grüneberg mit der Gutsfeldmark Neu-Löwenberg bis zur Straße von Neu-Löwenberg nach Alt-Löwenberg einen Arbeits­zugbetrieb mittelst Locomotiven einzurichten.
Potsdam, den 12. December 1873.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Vorheriger Jahrgang (1872) Nächster Jahrgang (1874)