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Vorheriger Jahrgang (1872) | Amtsblatt der Königlichen Regierung
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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1873. Potsdam, 1873. Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin. Preis 15 Silbergroschen. (Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 3 Silbergroschen 9 Pfennige.) |
Am 1. Januar 1873 wird die Station Friedrichsberg der Berliner Verbindungsbahn für den Personenverkehr eröffnet werden und kommen von diesem Tage ab Personen-Billets II. und III. Wagenklasse, sowie Abonnements-Billets II. Wagenclasse von und nach der genannten Station zur Ausgabe.
Berlin, den 24. December 1872.
Königl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
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Um die Controlle darüber, ob die im § 1 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 ... hinsichtlich der Schonung des weiblichen Roth-, Damm- und Rehwildes enthaltenen Vorschriften beobachtet werden, zu erleichtern, beziehungsweise zu ermöglichen, ist es erforderlich, daß wenigstens bei dem im unzerlegten Zustande zur Versendung oder zum Verkauf kommenden männlichen und weiblichen Roth-, Damm- und Rehwilde das Geschlecht desselben noch mit Sicherheit erkennbar ist und nicht durch Entfernen aller oder einiger seiner wesentlichen äußeren Merkmale verdunkelt ist. ...
Potsdam, den 25. Januar 1873.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Es ist geschenkt worden: ...; in der Superintendentur Berlin-Land, der Kirche zu Marzahn, von dem dortigen Frauenverein zwei Kronleuchter von Goldbronce, einen jeden mit 18 Armen, und zwei dreiarmigen Wandleuchtern, ebenfalls von Goldbronce, für die Altarniesche. ... |
Auf Ihren Bericht vom 2. Januar d. J. will ich dem Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Creditwerke die Errichtung einer Darlehnscasse gestatten und dem für dieselbe durch die Generalversammlung vom 11. Juni v. J. entworfenen, in der Anlage zurückfolgenden, Statute hierdurch meine Genehmigung ertheilen.
Berlin, den 8. Januar 1873.
gez. Wilhelm.
ggz. Gr. Eulenburg, Dr. Leonhardt.
An die Minister des Innern und der Justiz. Statut der Kur- und Neumärkischen Darlehns-Casse zu Berlin. ... |
Die in der Beilage zum 17. Stück des Amtsblattes de 1869 sub 5 und 19 verzeichneten Baubezirke sind als getrennte Land- und Wege-Bau-Inspectionen aufgehoben und an deren Statt zwei neue Baubezirke im Nieder-Barnimer Kreise gebildet, von denen der erste (Bau-Inspector Krüger) den südlich von der Berlin-Stettiner Eisenbahn belegenen Theil dieses Kreises, einschließlich der Stadt Bernau nebst den zugehörigen Amtsdörfern; der andere (Bau-Inspector Koppen) den nordwestlich von der Berlin-Stettiner Eisenbahn belegenen Theil, nebst der außerhalb des Nieder-Barnimer Kreises belegenen fiscalischen Chausseestrecken der bisherigen Wegebau-Inspection Berlin umfaßt.
Potsdam, den 12. Februar 1873.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft im Bezirke der 11. Infanterie-Brigade an folgenden Orten und Tagen stattfinden wird: ... in Berlin für den Kreis Niederbarnim am 10. u. 12. April, ...
Potsdam, den 27. Februar 1873.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Fahrplan der Königlich Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn vom 1. Mai 1873 ab. ... |
Mit Bezug auf die in öffentlichen Blättern abgedruckten, mit der Unterschrift „Medicinalrath Dr. Johannes Müller“ versehenen Empfehlungen von Geheimmitteln, macht das Polizei-Präsidium bekannt, daß der Bezeichnete weder Arzt, noch Medicinalbeamter, auch zur Führung des Medicinalrats-Titels in Preußen nicht befugt, sondern Apotheker ist und früher eine hiesige Apotheke besessen hat.
Berlin, den 27. April 1873.
Königl. Polizei-Präsidium.
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Fahrplan vom 15. Mai 1873 ab. Lehrter Bhf. - Moabit - Wedding - Gesundbrunnen - Friedrichsberg - Stralau - Görlitzer Anschluß - Rixdorf - Tempelhof - Schöneberg - Potsdamer Bhf. |
Es ist geschenkt worden: ...; in der Superintendentur Berlin -Land, der Kirche in Falkenberg 1) von dem Patron, Grafen v. Arnim-Zichow, die Summe von 40 Thlr., 2) von der Gemeinde Falkenberg die Summe von 17 Thlr. 16 Sgr. zur Begründung eines Erleuchtungsfonds |
Seine Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Cabinets-Ordre vom 24. April d. J. die nachstehende Instruction für das Verfahren beim Ausbruch der Rinderpest auf dem neuen Berliner Viehhofe Allergnädigst zu genehmigen geruht. Dies wird hierdurch im Auftrage des Herrn Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 7. Juni 1873.
Königl. Polizei-Präsidium.
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Kreis Niederbarnim.
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Bei der auf der Chaussee von der Berlin-Prötzeler Actienstraße unweit Straußberg bis zum nächsten Bahnhofe der Berlin-Cüstriner Eisenbahn errichteten Hebestelle, welche nach unserer Amtsblatts-Bekanntmachung vom 10. November 1868 - Amtsbl. S. 357 - ein halbmeiliges Chausseegeld erhebt, wird vom 1. Juli d. J. ab das Chausseegeld für eine Meile erhoben werden, was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Potsdam, den 24. Juli 1873.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Bei der drohenden Annäherung der Cholera sehen wir uns veranlaßt, den Behörden und Einwohnern die Grundzüge in Erinnerung zu bringen, nach denen die Maßnahmen zur Abwehr dieser Krankheit und zur Verhütung ihrer Ausbreitung geregelt werden müssen. Die Cholera verbreitet sich in Europa, wie die Erfahrung bestätigt hat, nur durch Ansteckung, für welche der Mensch durch den Aufenthalt in schlechter Luft und durch jegliches Unwohlsein besonders empfänglich gemacht wird. Durch ernstliche Durchführung zweckmäßiger allgemeiner Vorkehrungen und sorgsames Verhalten der Einwohner kann demnach nicht nur der Einschleppung der Krankheit in wirksamster Weise entgegengetreten, sondern auch, wo sie auftritt, ihr baldiges Erlöschen herbeigeführt werden. ...
Potsdam, den 20. Juli 1873.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Aus Anlaß der durch die Rückkehr in die Heimath entstehenden Bewegung der Occupationstruppen in Frankreich können Feldpost-Privatpäckereien fortan außer für die Officiere ec. des Ober-Commandos, nur noch für Officiere, Mannschaften ec. der nachbezeichneten, während der letzten Occupationsperiode in Frankreich zurückbleibenden Truppentheile zugelassen werden:
Berlin, den 17. Juli 1873.
Kaiserl. General-Post-Amt.
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Auf Grund der Bestimmung des § 12, Absatz 2 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 ist von uns beschlossen worden, die Annahme der Muthungen vom 1. September 1873 ab für sämmtliche Bergreviere unseres Ober-Bergamts-Bezirkes den Bergrevier-Beamten zu überweisen. Danach hat von diesem Zeitpunkte ab die Einlegung der Muthungen ...
Halle, den 20. Juli 1873.
Königl. Ober-Bergamt.
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Nachdem auf Schiffen, welche den Finow-Canal befahren haben, seit dem 28. d. M. in der Nähe von Liebenwalde, Zerpenschleuse und Oranienburg einzelne Fälle von asiatischer Cholera vorgekommen sind, verordnen wir ...
Potsdam, den 25. Juli 1873.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Behufs weiterer Verbesserung der Ortsbriefbestellung in Berlin wird der Stadtpostbezirk von Berlin fortan in 9 Bezirke, nämlich in einen mittleren Bezirk, welcher die in unmittelbarer Nähe des Stadtpostamtes in der Königsstraße belegenen Straßen umfaßt, und in 8 sich um ersteren gruppierende Bezirke eingetheilt. Diese erhalten die Bezeichnungen:
Damit die Briefe ec. schon vor der Ankunft auf den Bahnhöfen nach jenen Bezirken sortiert werden können, ist es erforderlich, daß von den Absendern auf den Adressen hinter dem Ortsnamen Berlin die abgekürzte Bezeichnung des betreffenden Postbezirks angegeben wird. ... Die Wohnungsangabe darf nicht fortbleiben, auch wenn der Bezirk angegeben ist. ...
Berlin, den 25. Juli 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
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Vom 16. d. M. ab wird die I. Personen-Post zwischen Strausberg Stadt und Bhf. den folgenden veränderten Gang erhalten: Aus Strausberg Stadt 5 Uhr fr., in Strausberg Bhf. 5 Uhr 35 Min. fr., aus Strausberg Bhf. 7 Uhr 10 Min. fr., in Strausberg Stadt 7 Uhr 45 Min. fr. ...
Potsdam, den 9. August 1873.
Der Kaiserl. Ober-Post-Director Balde.
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Der diesjährige Lehrcursus im Königlichen Hebammen-Institut zu Berlin beginnt am 1. October d. J. Wir bringen dies unter Hinweis auf den § 5 der Hebammen-Instruction vom 10. September 1871 (Amtsblatt pro 1871 Seite 261), wonach Schülerinnen, welche am 1. October in dem, zur Zeit im Königlichen Charité-Gebäude zu Berlin befindlichen Lehr-Institut nicht eingetroffen sind, zu gewärtigen haben, daß sie nicht mehr zugelassen und bei späterem Erscheinen unnachsichtlich zurückgewiesen werden, hiermit zur ausdrücklichen Kenntniß sowohl der Schülerinnen, welche uns zur Zulassung bestimmt sind, als auch der ihnen vorgesetzten Ortsbehörden und fordern die letzteren auf, den Schülerinnen ihres Orts das pünktliche Erscheinen im Institut noch besonders einzuschärfen.
Potsdam, den 27. August 1873.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Nachdem die Pulver-Magazine in Moabit geräumt und nach dem Schießplatz bei Tegel verlegt worden sind, werden die Rayonbeschränkungen, welche für die Umgebung dieser Pulver-Magazine durch die Allerhöchsten Erlasse vom 5. November 1822 und vom 9. August 1862 angeordnet und im Amtsblatte unter dem 4. Februar 1823 und 16. September 1862 bekannt gemacht worden sind, hiermit aufgehoben.
Berlin, den 26. August 1873.
Königl. Polizei-Präsidium.
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Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 20. v. M., die Annahme der Muthungen durch die Bergreviersbeamten betreffend, wird die gegenwärtige Eintheilung des Oberbergamts-Bezirks Halle in Bergreviere hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
In den Provinzen Brandenburg und Pommern,
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Anknüpfend an die Bekanntmachung des Königl. Ober-Bergamts zu Halle a. S. im Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam vom 1. August 1873, Stück 31, wird hierdurch zu öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur Annahme und zur etwaigen protocollarischen Aufnahme von Muthungen bei dem unterzeichneten Königlichen Revierbeamten die Dienststunden von 9 bis 12 Vor- und 3 bis 5 Uhr Nachmittags an den Wochentagen bestimmt sind. Außer diesen Dienststunden und außerhalb meiner Amtsstube werden Muthungen nicht präsentiert und protokollarische Muthungen nicht aufgenommen. ... Die Präsentation der Muthungen erfolgt durch den Königl. Berg-Revierbeamten oder dessen Stellvertreter. ...
Neustadt-Eberswalde, den 29. August 1873.
Der Königl. Berg-Revierbeamte v. Gellhorn.
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Bei dem Eichamte zu Bernau hat der bisherige Eichmeister, Schlossermeister E. Giese sein Amt niedergelegt und ist an seiner Stelle der ehemalige Mühlenbesitzer A. Henning daselbst, nach ertheilter Qualification zum Eichmeister bestellt worden.
Berlin, den 26. August 1873.
Der Königl. Eichungs-Inspector für die Provinz Brandenburg. Dr. Kosmann, Berg-Assessor. |
Kreis Nieder-Barnim. ...
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Zu den Vorspiegelungen, unter denen Deutsche Arbeiter, namentlich durch Agenten Englischer Dampfbootlinien, zur Auswanderung nach Nord-Amerika verlockt werden, gehört namentlich in neuester Zeit die Schilderung eines angeblich in Boston herrschenden Mangels an Arbeitern, welcher durch die dort stattgehabten großen Brände veranlaßt sein soll, wobei den deutschen Auswanderern ein Tagelohn von 5 bis 6 Dollar in Aussicht gestellt wird. Auf Grund amtlicher hierüber angestellter Nachfragen ist festgestellt, daß diese Vorspiegelungen sowohl in Betreff des Arbeitermangels in Boston überhaupt, als im Betreff der Höhe des Tagelohnes lediglich erfunden sind, um für jene Dampfbootlinien Passagiere anzulocken. Es wird daher dringend zur allseitigen Vorsicht gegen das Treiben dieser Agenten aufgefordert. |
Nachdem die deutsche Besetzung von Verdun und der dahin führenden Etappenstraße die Rückkehr nach der Heimat angetreten hat, können Feldpost-Privat-Päckereien zur Beförderung nach Frankreich nicht mehr angenommen werden. Von der Versendung gewöhnlicher und Geldbriefe an die betreffenden Truppen wird zweckmäßig so lange abzusehen sein, bis dieselben ihre Friedensgarnisonorte erreicht haben.
Berlin, den 10. September 1873.
Kaiserl. General-Postamt.
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Es ist geschenkt worden: ..., in der Superintendentur Berlin-Land, 1) der Kirche zu Eiche, von den Mitgliedern der Gemeinde ein Altarteppich nebst Pultdecke, 2) für die Kirche in Blumberg ist angeschafft: ein großer Altarteppich von einem von der Frau Oberin des Elisabeth-Krankenhauses in Berlin, Gräfin Anna von Arnim, gemachten Geschenk von 58 Thlr., unter Hinzunahme des Restes aus der von ebenderselben gegründeten Friedrich-Adolphs-Stiftung. |
Es ist geschenkt worden: in der Superintendentur Berlin Land, der Kirche zu Seeberg, von dem Bauer Hermann Grunow und dessen Ehefrau daselbst eine neue Tauftischdecke; ... |
In Folge des Auftretens der Cholera in verschiedenen Deutschen Plätzen ist seitens der Französischen Sanitäts-Behörden die Zulassung Deutscher Auswanderer an Bord der von Hamburg kommenden, in Havre oder Cherbourg anlegenden Schiffe an den letzteren beiden Orten zur Zeit untersagt, und sind die Special-Commissäre an der Grenze angewiesen worden, Deutsche Auswanderer, welche sich in Französischen Häfen einzuschiffen beabsichtigen, zum Aufschub ihrer Reise durch Frankreich zu veranlassen. Wir setzen hiervon das betheiligte Publikum im Auftrage der Herren Minister des Innern und für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten in Kenntniß.
Potsdam, den 7. October 1873.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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... Nachweisung der durch das Gesetz vom 27. Juli 1860 festgestellten Wahlbezirke für das Haus der Abgeordneten im Regierungsbezirk Potsdam.
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Die Försterstelle zu Tiefensee in der Oberförsterei Freienwalde ist vom 1. November d. J. ab dem Förster Brandt, jetzt in Prötzel, verliehen worden. |
Bei Postsendungen nach größeren Orten ist es dringend erforderlich, daß auf der Adresse die Wohnung des Adressaten möglichst genau angegeben werde. Auch ist es von Wichtigkeit, daß die Wohnungsangabe stets an einer bestimmten Stelle und zwar unten recht unmittelbar unter der Angabe des Bestimmungsortes erfolgt. Bezüglich der nach Berlin bestimmten Correspondenz ist außerdem zur Beschleunigung der Bestellung sehr erwünscht, daß nicht nur die Wohnung des Adressaten, sondern auch der Postbezirk (O., N., N.-O. u. s. w.), in welchem die Wohnung sich befindet, auf der Adresse vermerkt wird. Zur Sicherung schneller Briefbestellung, mithin im Eigenen Interesse der Correspondenten, wird hierauf wiederholt aufmerksam gemacht.
Berlin, den 22. October 1873.
Kaiserl. General-Postamt.
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... Von dem Consistorium der Provinz Brandenburg zu Berlin sind die Candidaten ..., Franz Friedrich Heindorf aus Lindenberg bei Berlin, ... für wahlfähig zum Predigtamte erklärt worden. ... |
Der von der Cholera-Commission des Deutschen Reichs ausgearbeitete Untersuchungsplan zur Erforschung der Ursachen der Cholera und deren Verhütung ist im Verlage der unterzeichneten Expedition (Berlin, S. W. Wilhelmstraße Nr. 32) im Druck erschienen und von derselben gegen eine Vergütung von 1 ½ Sgr. für das Exemplar zu beziehen. Den Polizei-Verwaltungen, sowie den Herren Aerzten ec. erlauben wir uns die Anschaffung dieser Denkschrift hierdurch angelegentlichst zu empfehlen.
Berlin, im October 1873.
Expedition des Deutschen Reichs- und Königlich-Preußischen Staats-Anzeigers. |
Die Gerichtstage zu Alte Grund werden im Geschäfts-Jahre 1874 in dem fiscalischen Beamtenhause der Colonie Alte Grund (Kalkberge Rüdersdorf) abgehalten werden am 11., 12., 13., 19., 20. December 1873, 15., 16., 17., 30., 31. Januar, ... 1874
Alt-Landsberg, den 20. November 1873.
Königl. Kreisgerichts-Deputation.
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Obwohl durch das Gesetz vom 10. März d. J. die Beamten, sowie die Gast- und Schankwirthe, einschließlich der Krüger, von der Verpflichtung zum Halten der Regierungs-Amtsblätter entbunden sind, so ist doch anzunehmen, daß viele derselben das Amtsblatt fernerhin freiwillig halten werden. Wir bringen deshalb hierdurch die rechtzeitige Erneuerung der Bestellung für das Jahr 1874 bei den Kaiserliche Post-Anstalten mit dem Bemerken in Erinnerung, daß bei verspäteten Bestellungen die vollständige Nachlieferung der bereits ausgegebenen Stücke nur insoweit würde erfolgen können, als die geringen überzähligen Exemplare dazu ausreichen.
Potsdam, den 5. November 1873.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Auf Grund des § 24 des Reglements vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir zu Wahl-Commissarien für die bevorstehenden Reichstagswahlen ernannt haben:
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Vom 15. Januar 1874 ab erhöht sich die für die Benutzung der Viehhofsgeleise à conto der Viehmarkts-Action-Gesellschaft zur Erhebung kommende Gebühr von 15 auf 22 ½ Sgr. pro Achse, so daß von genanntem Tage ab für den Transport von Viehsendungen von unserer Station Gesundbrunnen bis nach dem Viehhofe und vice versa 1 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. pro Achse zur Einziehung kommen werden.
Berlin, den 1. December 1873.
Königl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
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... Die Oberpfarrerstelle zu Bernau, Magistratualischen Patronats, in der gleichnamigen Diöcese, ist durch das Ableben ihres bisherigen Inhabers, des Oberpfarrers Kipping, zur Erledigung gekommen. ... |
Es ist geschenkt worden: ...; in der Superintendentur Bernau der Kirche zu Wandlitz, von dem Fabrikbesitzer Ernst Opdenhoff zu Berlin ein Paar große Altarleuchter von weißem Porzellan; ... |
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß am 13. d. M. die weiblichen Strafgefangenen aus der Strafanstalt zu Brandenburg nach der Strafanstalt zu Luckau translociert worden sind, und weibliche Strafgefangene von jetzt ab nicht mehr in die Brandenburger Anstalt aufgenommen werden.
Potsdam, den 16. December 1873.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Mit Bezug auf unsere Verordnung vom 28. November 1871 (Amtsblatt Seite 363) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Direction der Berliner Nordeisenbahn gestattet worden ist, auf der Strecke der Bahn von stat. 421 bis 453, d. h. von der Grenze der Dorfsfeldmark Grüneberg mit der Gutsfeldmark Neu-Löwenberg bis zur Straße von Neu-Löwenberg nach Alt-Löwenberg einen Arbeitszugbetrieb mittelst Locomotiven einzurichten.
Potsdam, den 12. December 1873.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Vorheriger Jahrgang (1872) | Nächster Jahrgang (1874) |