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Vorheriger Jahrgang (1880) | Amtsblatt der Königlichen Regierung
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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1881. Potsdam, 1881. Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin. Preis 1 Mark 50 Pfennige. (Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 38 Pfennige.) |
Im Kreise Niederbarnim sind für den Amtsbezirk
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Die Pockenseuche unter den Schafen des Ritterguts zu Mahlsdorf ... ist erloschen.
Die Pockenseuche unter den Schafen des Bauerngutsbesitzers Giese zu Seeberg ... ist erloschen.
Potsdam, den 24. Januar 1881.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Im Einverständnisse mit dem Evangelischen Ober-Kirchenrath ertheile ich hierdurch für die Ausführung von Umlagebeschlüssen der kirchlichen Gemeindeorgane in dem Geltungsbereiche des Kirchenverfassungsgesetzes vom 3. Juni 1876 ... die nachstehende Anweisung:
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- u. Medizinal-Angelegenheiten Puttkamer. ... |
Am 1. März wird in Berlin O. auf dem städtischen Central-Viehhofe ein neues Postamt mit Telegraphenbetrieb in Wirksamkeit treten, welches die Bezeichnung: „Postamt Nr. 67 (Central-Viehhof)“ führen wird. ...
Berlin C., den 26. Februar 1881.
Der Kaiserl. Ober-Postdirektor,
Geheime Postrath Sachse.
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Mit dem 1. März d. J. kommen für den städtischen Central-Viehhof bei Station Friedrichsberg der Berliner Ringbahn die für die Beförderung von lebenden Thieren (exkl. Pferde) in Einzelsendungen und Wagen-Ladungen im Verkehre mit Stationen der Märkisch-Posener, der Oberschlesischen-, Breslau-Schweidnitz-Freiburger- und Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn für Station Berlin der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn bestehenden direkten Frachtsätze unter Zahlung einer Ueberführungsgebühr von 7,20 Mark pro Wagen zur Anwendung.
Berlin, den 26. Februar 1881.
Königl. Eisenbahn-Direktion.
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Vom 1. April ab kommt für die Annahme und Beförderung telegraphischer Postanweisungen versuchsweise die beschränkende Bestimmung in Wegfall, nach welcher sowohl am Einzahlungs- als auch am Bestimmungsorte eine dem öffentlichen Verkehr dienende Telegraphenanstalt sich befinden muß. Bei telegraphischen Postanweisungen, welche an Orten ohne Telegraphenanstalt zur Post gegeben werden, wird das Ueberweisungs-Telegramm von der Annahme-Postanstalt mit der nächsten Postgelegenheit der am schnellsten zu erreichenden Reichs-Telegraphenanstalt als Einschreibsendung zugeführt. Für letztere hat der Einzahler Porto und Einschreibgebühr im Voraus zu entrichten. Ist eine telegraphische Postanweisung nach einem mit einer Telegraphenanstalt nicht versehenen Orte gerichtet, so erfolgt die Weiterbeförderung des betreffenden Ueberweisungs-Telegramms von der letzten Telegraphenanstalt bis zur Bestimmungs-Postanstalt ebenfalls mit der nächsten Postgelegenheit als Einschreibsendung. ...
Berlin W., 25. Februar 1881.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. Stephan.
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Der § 17 des Gesetzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung vom 26. Juli 1880 ... bestimmt: Die Regierungs-Abtheilung des Innern wird aufgehoben. Die Geschäfte derselben werden, soweit nicht durch das gegenwärtige Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen sind, von dem Regierungs-Präsidenten mit den der Regierung zustehenden Befugnissen verwaltet. Da nach § 88 a. a. O. dies Gesetz mit dem 1. April d. J. in Kraft tritt, so werden hierdurch die uns nachgeordneten Behörden angewiesen, von diesem Zeitpunkte ab ihre Berichte in denjenigen Angelegenheiten, welche bisher zum Geschäftskreise der Abtheilung des Innern gehört haben, an den Herrn Regierungs-Präsidenten zu richten. Ebenso werden auch die Eingesessenen des Bezirks mit ihren Gesuchen und Anträgen in den bezeichneten Angelegenheiten sich fortan an den Herrn Regierungs-Präsidenten zu wenden haben.
Potsdam, den 28. März 1881.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Aus dem in No. 234 des „Deutschen Reichs-Anzeigers“ ec. vom 5. Oktober 1880 mitgetheilten Circular-Erlasse des Herrn Ministers des Innern vom 30. August 1880 ergiebt sich, daß die Aufbereitung des gesammten, bei der letzten Volkszählung am 1. Dezember 1880 gewonnenen Zählmaterials - bei fast vollständiger Entbindung der Bezirks-, Kreis- und Ortsbehörden von den ihnen so lästigen früheren Zusammenstellungsarbeiten - diesmal dem Königlichen statistischen Büreau allein obliegt. Hiernach würden sich die genannten Behörden auch nur insofern in der Lage befinden, Requisitionen anderer Behörden aus dem Ressort der Justiz-, Post- und Militairverwaltung u. s. w. auf Mittheilung der vorläufigen bezw. definitiven Ergebnisse der letzten Volkszählung nachkommen zu können, als ihnen diese Ergebnisse bereits Seitens des unterzeichneten Büreaus zugänglich gemacht sind. Dies wird in Betreff des vorläufigen Ergebnisses ... noch in diesem Monat durch eine sich bis auf die Kreise, Aemter und Oberämter, sowie die einzelnen Gemeinden mit 2000 und mehr Einwohnern erstreckende Publikation geschehen ...
Berlin, den 10. Februar 1881.
Der Direktor des Königl. statistischen Büreaus.
gez. D. Engel.
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Vorstehender Etat ist vom Brandenburg'schen Provinziallandtage ... festgestellt worden und wird hiermit ... zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Berlin, den 25. März 1881.
Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg. v. Levetzow.
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Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Rechts der Chausseegelderhebung an den Kreis Nieder-Barnim 1) für die neuerbaute Chaussee von Rummelsburg nach Friedrichshagen, 2) für die neuerbaute Chaussee von Zerpenschleuse nach Lanke. ... |
Wie bereits durch die Bekanntmachung vom 11. März 1875 (Amtsblatt Stück 12 Seite 95) zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden, sind zur Fortführung der Statistik über Bewegung der Bevölkerung von den Standesbeamten Zählkarten über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle dem Königlichen Statistischen Büreau zu Berlin direkt einzusenden. Falls nun Behörden, einzelne Beamte, Aerzte ec. ec. statistische Notizen über die Bewegung der Bevölkerung gebrauchen, ist zur Entlastung der Standesbeamten die Einrichtung getroffen worden, daß im Königlichen Statistischen Büreau, Berlin SW., Lindenstraße Nr. 28, auf besonderes Ersuchen handschriftliche Uebersichten über den Stand und die Bewegung der Bevölkerung gegen Erstattung der Schreibgebühren angefertigt und mitgetheilt werden. Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Potsdam, den 21. April 1881.
Der Königl. Regierungs-Präsident.
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Am 1. Mai d. J. treten in den Orten Malchow bei Berlin und Ahrensfelde bei Berlin Postagenturen in Wirksamkeit, welche sich mit der Annahme von Postsendungen aller Art befassen werden. Mit der Postagentur in Malchow wird der Fernsprechbetrieb vereinigt werden und können dort auch Telegramme zur Einlieferung gelangen. Die Dienststunden für den Verkehr mit dem Publikum werden festgesetzt:
Gleichzeitig wird vom 1. Mai d. J. ab der Ort Eiche, welcher bisher zum Landbestellbezirke des Postamts Friedrichsfelde gehört hat, dem Landbestellbezirke des Postamts in Weißensee zugetheilt werden.
Berlin C., den 20. April 1881.
Der Kaiserl. Ober-Postdirektor,
Geheime Postrath Sachße.
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Mit Rücksicht auf die bereits zur allgemeinen Kenntniß gebrachte Thatsache, daß ein wuthkranker Hund in Berlin frei umhergelaufen ist und mehrere Menschen und Hunde gebissen hat, ordnet das Polizei-Präsidium ... hiermit für dem diesseitigen Polizei-Bezirk Folgendes an: 1) Alle Hunde sind von jetzt ab bis zum 31. Juli d. J. festzulegen und einzusperren. ... 2) die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorb versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgesetzt werden, 3) Fleischerhunde können zum Treiben von Vieh, sofern solches ... überhaupt zulässig ist, unter der Bedingung verwendet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden, 4) Hunde, welche diesen Anordnungen zuwider innerhalb des Polizei-Bezirks frei umherlaufend betroffen werden, sind sofort zu tödten.
Berlin, den 26. April 1881.
Königl. Polizei-Präsidium.
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Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens in der Schreibweise mehrstelliger Zahlenausdrücke ist durch Beschluß des Königlichen Staatsministeriums vom 8. März d. J. bestimmt worden, daß fortan Seitens der Staatsbehörden in Uebereinstimmung mit der zur Bezeichnung der Maß- und Gewichtszahlen eingeführten Regel des Komma ausschließlich zur Abtrennung der Decimalstellen von der Einerstelle anzuwenden, die Abtheilung mehrstelliger Zahlen durch die Anordnung derselben in Gruppen zu je drei Ziffern auch bei Geld- und sonstigen Angaben, insbesondere in den Etats und Rechnungen zu bewirken ist. Die Königliche Regierung hat hiernach künftig zu verfahren und die ihr untergeordneten Behörden mit entsprechender Anweisung zu versehen.
Berlin, den 19. April 1881.
Der Finanzminister. I.V.: Meinecke.
Der Minister des Innern: I.V.: Starke.
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Nachstehende Allerhöchste Order und Anweisung der Wachen für ihr Verhalten bei Verhaftungen bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Potsdam, den 5. Mai 1881.
Der Königl. Regierungs-Präsident.
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Instruktion für die Wachen in Hinsicht der von ihnen vorzunehmenden Verhaftungen und vorläufigen Festnahmen. Vom 29. Januar 1881.
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Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für die Nieder-Barnim'er Kreis-Chaussee Rummelsburg-Coepenick-Friedrichshagen von jetzt ab das tarifmäßige Chausseegeld bei den nachstehend bezeichneten beiden Hebestellen erhoben werden wird: 1) bei Neue Scheune (Blockdammbrücke) in Stat. 5,3 + 40 für 1 Meile, 2) bei Hirschgarten in Stat. 13,5 + 40 für ½ Meile.
Potsdam, den 13. Mai 1881.
Der Königl. Regierungs-Präsident.
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Die Erfahrung hat ergeben, daß die in die Unteroffizier-Vorschulen eintretenden jungen Leute zum Theil eine so geringe Körpergröße haben, daß sie länger, wie dem dienstlichen Interesse entspricht, in den Unteroffizier-Vorschulen verbleiben müsse, bevor sie den Unteroffizierschulen überwiesen werden können. In Ergänzung der Bestimmung ... wird daher das Minimalmaß für diese jungen Leute bei einem Alter von 15 Jahren auf 152 cm, bei einem Alter von 16 Jahren auf 155 cm festgesetzt. Von dieser Größe darf nur unter besonderen Umständen abgesehen werden. Bei der ärztlichen Untersuchung ist gleichzeitig darauf zu achten, daß die jungen Leute einen entsprechenden Brustumfang haben.
Berlin, den 13. April 1881.
Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
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Vom Sonntag, den 22. d. M. ab wird bis auf Weiteres an jedem Sonntage, ebenso an dem Himmelfahrtstage und den beiden Pfingstfeiertagen ein Extrazug, der auf allen Omnibushaltestellen nach Bedarf hält, von Berlin (Stettiner Bahnhof) nach Oranienburg und zurückfahren.
Stralsund, den 17. Mai 1881.
Königl. Eisenbahn-Betriebs-Amt.
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Diejenigen Gegenstände, welche für den von dem Hilfsverein für nothleidende Ausländer in London im Juni d. J. zu veranstaltenden Bazar bestimmt sind, werden auf den Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen frachtfrei befördert, wenn diese Bestimmung in den Frachtbriefen ausdrücklich angegeben ist, die Letzteren an das Büreau des Hilfsvereins 10, Finsburg, Chambers, London Wall, London E. C. adressirt und von dem Geheimen Commerzienrath Dietrich in Berlin als Mitglied des Comités für die Unterstützung des gedachten Bazars ausgestellt sind.
Bromberg, den 18. Mai 1881.
Königl. Eisenbahn-Direktion.
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Die Maul- und Klauenseuche ist unter dem Rindvieh der Bauern August und Friedrich Entrich und Müller zu Neuenhagen im Kreise Niederbarnim erloschen, ...
Die Räude ist unter den Schafen des Bauern Gottfried Bresecke in Petershagen ... ausgebrochen.
Die Maul- und Klauenseuche ist in sämtlichen Orten des Kreises Nieder-Barnim, in denen dieselbe aufgetreten war, erloschen.
Potsdam, den 27./28. Mai 1881.
Der Königl. Regierungs-Präsident.
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec.
Nachdem die Vertretung des Kreises Nieder-Barnim auf dem Kreistage vom 31. März 1880 beschlossen hat, die zur Ausführung von Chausseebauten und zur Förderung des Wegebaues im Kreise erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen wir auf den Antrag der Kreisvertretung,
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 800000 Mark ausstellen zu dürfen,
da sich hierzu weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 800000 Mark, in Buchstaben: Achthundert Tausend Mark, welche in folgenden Abschnitten:
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Insiegel.
Gegeben Berlin, den 20. April 1881.
gez. Wilhelm. ggez. von Bismarck. Maybach. Bitter. von Puttkamer. |
Im Kreise Niederbarnim sind der Rechnungsführer Scharnke zu Falkenberg und der Rentier und Schöffe Streu zu Neu-Weißensee zu Stellvertretern der Amtsvorsteher in den Amtsbezirken XXII. Falkenberg, bezw. XXIV. Weißensee ernannt worden. |
Die Rotzkrankheit ist unter den Pferden der Schloßmeierei in Blumberg ... ausgebrochen.
Potsdam, den 17. Juni 1881.
Der Königl. Regierungs-Präsident.
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Die Maul- und Klauenseuche ist unter dem Rindvieh mehrerer Wirthschaften ... der Schloßmeierei Blumberg, im Kreise Niederbarnim, ausgebrochen.
Potsdam, den 29. Juni 1881.
Der Königl. Regierungs-Präsident.
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Die Rotzkrankheit unter den Pferden der Schloßmeierei zu Blumberg, Kreis Niederbarnim, ist, nachdem alle der Ansteckung verdächtigen Pferde daselbst getödtet worden sind, erloschen.
Potsdam, den 8. Juli 1881.
Der Königl. Regierungs-Präsident.
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Mit dem 1. September d. J. werden zwischen Berlin und Eberswalde resp. Berlin und Bernau 6 neue Lokalpersonenzüge [Alle Züge 2.-4. Kl.], nach dem folgenden Fahrplan eingelegt werden: Stationen: Berlin, Pankow, Blankenburg, Buch, Zepernick, Bernau, Biesenthal, Eberswalde
Gleichzeitig wird auch die zwischen Buch und Bernau beim Wärterhause No. 20, in Kilometerstation 18,16 belegene Haltestelle Zepernick für den Personenverkehr eröffnet und werden daselbst die vorbezeichneten Züge halten, um Personen aufzunehmen und abzusetzen.
Berlin, den 24. August 1881.
Königl. Eisenbahn-Direktion.
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Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten wird hiermit unter Aufhebung aller desfallsigen früheren Bestimmungen hinsichtlich der Ferien bei den unserer Aufsicht unterstellten Schulen Folgendes zur genauen Beachtung angeordnet:
Potsdam, den 22. August 1881.
Königl. Regierung.
Abtheilung für das Kirchen- und Schulwesen.
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Den Betheiligten Mühlenbesitzern wird hierdurch bekannt gemacht, daß dem Niederschlesischen Windmühlen-Versicherungs-Verein gestattet worden ist, Bockwindmühlen auf Grundstücken, von denen an die Rentenbank für die Provinz Brandenburg Renten zu entrichten sind, gegen Feuersgefahr zu versichern.
Berlin, den 24. August 1881.
Königl. Direktion der Rentenbank für die Provinz Brandenburg.
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Uebersicht der Verwaltungsresultate der Ständischen Land-Feuer-Sozietät der Kurmark Brandenburg, des Markgrafthums Niederlausitz und der Distrikte Jüterbog und Belzig für das Jahr 1880. ...
Die Sozietät ist im Laufe des Jahres 1880 von 380 Bränden und 32 nicht zündenden Blitzschlägen betroffen worden, durch welche 653 Versicherte an ihrem Immobiliar und 45 Versicherte an ihrem Mobiliar Schaden erlitten haben.
Durch diese Brände resp. Blitzschläge wurden total eingeäschert: 297 Wohnhäuser, 270 Scheunen, 361 Ställe, 90 verschiedene andere Gebäude, 4 Ziegeleien, 13 Mühlen und Fabrikgebäude, zusammen 1035 Gebäude, partiell beschädigt: 177 Wohnhäuser, 51 Scheunen, 143 Ställe, 30 verschiedene andere Gebäude, 1 Ziegelei, 11 Mühlen und Fabrikgebäude, zusammen 413 Gebäude, Summa 1448 Gebäude. Der Schaden, welcher der Sozietät im Jahre 1880 in Folge Blitzschlags überhaupt verursacht worden ist beläuft sich auf ... 170021 Mark und ist demnach recht erheblich.
Die von der Sozietät im Jahre 1880 zu vergütenden Brand- und sonstigen Schäden sind entstanden: [im Original Tabelle mit monatlicher Aufschlüsselung]
verursacht durch
Im Monat Januar: 16, Februar: 19, März: 30, April: 36, Mai: 39, Juni: 50, Juli: 60, August: 36, September: 54, Oktober: 36, November: 23, Dezember: 13.
In 17 Fällen ist das Ergebnis der eingeleiteten Untersuchungen noch unbekannt.
Wegen der erwiesenen 13 vorsätzlichen Brandstiftungen sind zwei Personen zu je 10 Jahren, 3 Personen zu je 8 Jahren, 1 Person zu 6 Jahren, 3 Personen zu je 5 Jahren, 2 Personen zu je 2 Jahren und 1 Person zu 1 Jahr 6 Monat Zuchthaus, sowie 1 Person zu 2 Jahren Gefängniß rechtskräftig verurteilt. ...
Berlin, den 12. August 1881.
Ständische General-Direktion der Land-Feuer-Sozietät der Kurmark und der Niederlausitz. |
Der Herr Justizminister hat den Amtsanwälten in [Alt-] Landsberg ... die volle Zuständigkeit in schöffengerichtlichen Vergehenssachen vom 1. November 1881 ab übertragen. |
Nachdem der bisherige Frankfurter Bahnhof die Bezeichnung „Schlesischer Bahnhof“ erhalten hat, wird das in diesem Bahnhofe befindliche Postamt No. 17 fortan die Zusatzbezeichnung „Schlesischer Bahnhof“ führen.
Berlin C., den 15. November 1881.
Der Kaiserl. Ober-Postdirektor,
Geheime Postrath Sachße.
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Bei dem königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg sind in neuerer Zeit folgende an Kirchen ec. im Regierungsbezirk Potsdam gemachte Geschenke zur Anzeige gebracht worden: ...
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Nachdem der Provinzialrath der Provinz Brandenburg in Uebereinstimmung mit dem § 64 der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 ... die Revision und endgültige Festsetzung der von dem Herrn Minister des Innern gemäß § 49 Abs. 1 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 in den Kreisen des Regierungsbezirks Potsdam gebildeten Amtsbezirke vorgenommen hat ..., werden die definitiven Tableaus der Amtsbezirke in den vorbezeichneten Kreisen hierdurch nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Potsdam, den 26. Oktober 1881.
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. Staatsminister Achenbach.
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In Abänderung der Verordnung ... betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Ausführungs-Verordnung ... zu dem Reichsgesetz ... betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderung auf Eisenbahnen, wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers ... bestimmt, daß heißes Wasser ... allein und ohne Verbindung mit alkalischer Lauge ... zur Desinfektion der Viehwagen nicht mehr zu benutzen ist.
Berlin, den 22. November 1881.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. gez. Maybach.
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Im Kreise Nieder-Barnim ist 1) der Rittergutsbesitzer von Treskow zu Dahlwitz zum Amtsvorsteher des Amtsbezirks VI. Dahlwitz, ... ernannt worden. |
Mit dem Tage der Betriebs-Eröffnung auf der Berliner Stadt-Eisenbahn, welche für den Lokalverkehr zum 1. Februar k. J. in Aussicht genommen ist, kommt auf der Berliner Ringbahn die förmliche Gepäckabfertigung in Fortfall; dagegen wird das für die Mitnahme von unexpediertem Gepäck für den Stadtbahn- und Vororts-Verkehr in Aussicht genommene Verfahren auf der Ringbahn gleichfalls Anwendung finden.
Berlin, den 8. Dezember 1881.
Königl. Eisenbahn-Direktion.
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Auf Grund der §§ ... verordnet das Polizei-Präsidium unter Zustimmung des Gemeinde-Vorstandes für den Stadtkreis Berlin was folgt:
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