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Vorheriger Jahrgang (1881) | Amtsblatt der Königlichen Regierung
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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1882. Potsdam, 1882. Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin. Preis 1 Mark 50 Pfennige. (Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 38 Pfennige.) |
Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 4. d. M., durch welche die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 14. Januar d. J. in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammengerufen sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besonderen Benachrichtigungen über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Büreau des Herrenhauses und in dem Büreau des Hauses der Abgeordneten am 13. d. M. ... und am 14. d. M. ... offen liegen wird. In diesen Büreaus werden auch die Legitimationskarten zu der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden.
Berlin, den 5. Januar 1882.
Der Minister des Innern.
gez. von Puttkamer.
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Der Druck des Fahrplans und des Tarifs für die Berliner Stadtbahn, deren Eröffnung für den Lokalverkehr Anfang Februar d. J. in Aussicht genommen ist, wird in etwa 8 Tagen fertig gestellt sein. ... Der Termin der Betriebs-Eröffnung wird seiner Zeit noch besonders einige Tage vor der Betriebs-Eröffnung bekannt gemacht werden. ...
Berlin, den 12. Januar 1882.
Königl. Eisenbahn-Direktion.
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In Gemäßheit des § 21 der Provinzial-Ordnung wird die folgende Nachweisung der in der Provinz Brandenburg auf die Wahlperiode 1882/87 gewählten Abgeordneten zum Provinzial-Landtage hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Nachweisung
der in der Provinz Brandenburg auf die Wahlperiode 1882/87 gewählten Abgeordneten zum Provinzial-Landtage.
A. Regierungsbezirk Potsdam:
Potsdam, den 25. Februar 1882.
Der Ober-Präsident, Staatsminister Achenbach.
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Der Haupt-Ritterschafts-Direktor von Tettenborn auf Reichenberg ist für die 6 Jahre vom 1. Juli 1882 bis dahin 1888 zum General-Direktor der Land-Feuer-Societät der Kurmark und der Niederlausitz wiedergewählt worden.
Potsdam, den 20. Februar 1882.
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg, Staatsminister Achenbach. |
An Stelle des ausgeschiedenen Kämmerers Drachholz ist der Staatssekretär Guse in Bernau zum Stellvertreter des Amtsanwalts bei dem Königl. Amtsgericht daselbst ernannt. |
Nach der Vorschrift im § 3 der Verordnung vom 17. März 1839, betreffend den Verkehr auf den Kunststraßen ... ist das höchste zulässige Gewicht der Ladung bei gewerbsmäßig betriebenem Frachtfuhrwerke auf den Kunststraßen 120 Ctr. Auf das Gewicht des Wagens nebst allem Zubehör sind außerdem in Gemäßheit des § 6 der gedachten Verordnung höchstens 50 Ctr. zu rechnen, so daß das Gesamtgewicht des Wagens und der Ladung ... höchstens 170 Ctr. betragen darf. Eine Ausnahme hiervon tritt indessen ... in dem Falle ein, wenn die Ladung aus einer untheilbaren Last von größerem Gewicht besteht. Da dergleichen Transporte, insbesondere von Dampfkesseln, immer häufiger vorkommen, so wird zur Sicherung des Verkehrs, sowie auch zum Schutze des Chausseekörpers, der Durchlässe ec., sowie der in den Chausseezügen belegenen Bauwerke, Brücken resp. Trajektanstalten ... unter Zustimmung des Bezirksrathes das Folgende bestimmt:
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Die Lungenseuche ist unter dem Rindvieh des im Kreise Oberbarnim in der Nähe von Bernau belegenen Gutes Albertshof ausgebrochen.
Potsdam, den 1. März 1882.
Der Regierungs-Präsident
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Dem Küster und Lehrer Martin Hermann Rudolf Filter zu Marzahn, Diözese Berlin-Land, ist der Titel „Kantor“ verliehen worden. |
Anweisung zur geschäftlichen Handhabung des Verdings, des Vertrags-Abschlusses und der Rechnungsangelegenheiten für diejenigen Kirchen-, Pfarr- und Schulbauten, bei welchen bestimmungsmäßig die Mitwirkung der Kreisbaubeamten eintritt. ... |
Während die gemischten Züge 321 und 324 bis auf Weiteres noch von bezw. nach der Station Ostbahnhof in Kurs bleiben, werden von dem Tage der Betriebseröffnung der Berliner Stadteisenbahn für den Extern-Verkehr, die übrigen den Personen-Verkehr vermittelnden Ostbahnzüge nicht mehr auf dem Ostbahnhofe zu Berlin ein- und auslaufen, sondern über den dortigen Schlesischen Bahnhof und die Berliner Stadteisenbahn bis Charlottenburg durchgehen. ... Die Billets im Verkehre nach Berlin Stadtbahn werden als Endstation nur die Bezeichnung „Berlin Stadtbahn“, im Verkehre von Berlin Stadtbahn dagegen den Namen der betreffenden Abgangsstation (also „Charlottenburg“ resp. „Friedrichstraße“ resp. „Alexanderplatz“) tragen.
Bromberg, den 12. April 1882.
Königl. Eisenbahn-Direktion.
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Nachdem die Legung des unterseeischen Kabels zwischen Emden und Valentia in Irland durch die Vereinigte Deutsche Telegraphen-Gesellschaft stattgefunden hat, ist die Herstellung einer unmittelbaren telegraphischen Verbindung Deutschlands mit Amerika nunmehr vollendet. Die Eröffnung des neuen Weges für den allgemeinen Telegraphenverkehr findet am 23. April statt. Von diesem Tage ab ermäßigt sich die Wortgebühr für Telegramme aus Deutschland nach New York von Mark 1,40 auf Mark 1,05. Für die nach anderen Orten in Amerika gerichteten Telegramme tritt eine dementsprechende Ermäßigung der bisherigen Worttaxen ein.
Berlin W., 15. April 1882.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
Stephan.
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Im Kreise Nieder-Barnim sind ..., 2) für den Amtsbezirk XIX. Blumberg zum Amtsvorsteher der Rentmeister Altenburg zu Blumberg auf eine fernere 6jährige Amtsperiode, zum Amtsvorsteher-Stellvertreter der Gemeindevorsteher Gruen zu Blumberg, nachdem ein benachbarter Amtsvorsteher bisher als Stellvertreter fungirt hat, 3) für den Amtsbezirk XXI. Hohen-Schoenhausen zum Amtsvorsteher der Administrator Jungk zu Hohen-Schönhausen in Folge Todes des Geheimen Regierungsraths a. D. Maetzke, zum Amtsvorsteher-Stellvertreter der Gemeindevorsteher Dubick zu Marzahn in Stelle des vorgenannte c. Jungk ernannt worden. |
Für die Beförderung scrophulöser, bezw. kranker Kinder der ärmeren Volksklassen, sowie deren Begleiter nach und von den an nachverzeichneten Orten errichteten Heilstädten, als: 1) zu Kreuznach (Victoriastift), 2) zu Wiesbaden (Elisabethen-Heilanstalt), 3) Nauheim (Kurspital), 4) zu Rothenfelde (Evangelisches Kinderhospital und Elisabeth-Hospital), 5) zu Salzulfen (Kinder-Heilanstalt), 6) zu Oynhausen (Johanniter-Heilanstalt), 7) zu Sassendorf (Kinder-Heilanstalt), 8) zu Sooden-Allendorf an der Werra (Kinder-Heilanstalt), 9) zu Lüneburg (Kinder-Hospital), 10) zu Harzburg (Kinder-Heilanstalt), 11) zu Frankenhausen (Heilanstalt für scrophulöse Kinder), 12) zu Bad Elmen (Kaiserin Augusta- Kinder-Heilanstalt), 13) zu Colberg (Kinder-Heilanstalt des christlichen Kurhospitals), 14) zu Norderney, 15) zu Wyk auf Föhr in Schleswig, 16) zu Gr.-Müritz in Mecklenburg (14-16 Kinder-Heilstätten), 17) zu Heringsdorf (Kinder-Heilstätte des Diakonissenhauses Bethanien), 18) zu Goczalkowitz, 19) zu Salzdetfurth, 20) zu Inowraclaw soll während der Zeit vom 1. Mai bis 15. September d. J. gleichwie im vorigen Jahre auf den Preußischen Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen wiederum eine Fahrvergünstigung in der Weise gewährt werden, daß denselben gegen Vorzeigung der von einer der genannten Heilanstalten ausgestellten Aufnahme-Bescheinigung und eines von der Ortspolizei-Behörde des Heimathsortes ausgestellten Armuthszeugnisses für die Hin- und Rückreise nach und von der Anstalt die Beförderung in der III. Wagenklasse gegen Lösung von Militairbillets gestattet wird. Für jedes Kind ist jedoch niemals mehr als ein Begleiter zu diesen ermäßigten Fahrpreisen zuzulassen.
Bromberg, den 26. April 1882.
Königl. Eisenbahn-Direktion.
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Die im Amtsblatt pro 1858 Stück 14 Seite 106 publizirte Kör-Ordnung für den Kreis Nieder-Barnim vom 23. März 1858 wird unter Zustimmung des Bezirksraths hiermit außer Kraft gesetzt.
Potsdam, den 2. Mai 1882.
Der Regierungs-Präsident.
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Der Herr Oberpräsident der Provinz Brandenburg hat den nachbenannten landwirthschaftlichen Vereinen die Erlaubniß zur Veranstaltung öffentlicher Verloosungen in Verbindung mit den von denselben im Mai oder Juni d. J. abzuhaltenden Thierschauen und landwirthschaftlichen Ausstellungen ertheilt und zwar: ...
Potsdam, den 6. Mai 1882.
Der Regierungs-Präsident.
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Auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Februar 1882 und nach Anordnung des Bundesraths findet am 5. Juni 1882 eine Erhebung der Berufsverhältnisse der Bevölkerung, verbunden mit einer Erhebung der landwirthschaftlichen und gewerblichen Betriebe, statt. Die hierfür bestimmten Zählformulare sind nach den folgenden Bestimmungen sorgfältig auszufüllen, und es ist dem Zähler jede sachdienliche Auskunft zu ertheilen. ... Die Erhebung erfolgt gemeindeweise: Ihre unmittelbare Ausführung liegt der Gemeindebehörde ob, welche, unter ihrer fortdauernden Verantwortlichkeit, dafür eine besondere Zählungs-Kommission (in großen Gemeinden auch mehrere Zählungskommissionen) einsetzen kann. ... Die Angaben für die Erhebung sind von den einzelnen Haushaltungen durch Eintrag in die Zählformulare zu machen. ... Einer Haushaltung gleich zu achten und mit Zählformularen zu versehen sind Anstalten und Gasthäuser (Gasthöfe, Herbergen ec.), sowie einzeln lebende selbständige Personen, welche eine besondere Wohnung innehaben und eine eigene Hauswirthschaft führen. ... Eine Gewerbekarte ist auszufüllen von demjenigen, der selbständig (als Inhaber, Mitinhaber, Pächter und Geschäftsleiter ...) ein Gewerbe der nachfolgend bezeichneten Art betreibt, sofern er dasselbe
Ich knüpfe an vorstehende Erläuterungen das Ersuchen, daß, zur Förderung des angestrebten Zweckes, jeder durch seine Bildung dazu geeignete Mann bei dem Zählungswerke zur Uebernahme des Amtes eines Zählers sich bereit zeigen möge.
Potsdam, den 30. April 1882.
Der Regierungs-Präsident.
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Am 5. Juni d. J. wird die Erhebung einer allgemeinen Berufsstatistik in Verbindung mit einer Erhebung der landwirthschaftlichen und gewerblichen Betriebe stattfinden. Damit den Lehrern Gelegenheit gegeben werde, wie es seither bei Volks- ec. Zählungen zu wesentlicher Förderung der Sache geschehen ist, sich auch an dem bevorstehenden Zählergeschäfte zu betheiligen, hat der Herr Kultusminister angeordnet, daß an dem bezeichneten Tage, dem 5. Juni d. J., der Unterricht an allen Lehranstalten ausfallen soll und zwar in der sicheren Erwartung, daß die Lehrer überall da, wo es gewünscht wird, mitzuwirken bereit sein werden. Die Zuziehung von Schülern zu dem Geschäft ist nicht statthaft.
Potsdam, den 5. Mai 1882.
Königl. Regierung.
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Am 15. Mai d. J. werden die Extern-Stationen Alexanderplatz, Friedrichstraße und Charlottenburg der Berliner Stadteisenbahn für den Personenverkehr eröffnet und zwar werden zunächst die sämtlichen Courier-, Schnell- und Personenzüge der Niederschlesisch-Märkischen und der Ostbahn über die Stadtbahn geführt werden und in Folge dessen nicht mehr auf dem Schlesischen bezw. Ostbahnhofe, sondern in Charlottenburg beginnen und endigen. Die Reisenden können daher mit diesen Zügen von den Stationen Charlottenburg, Friedrichstraße, Alexanderplatz und Schlesischer Bahnhof aus abfahren resp. daselbst aussteigen. Der Ostbahnhof wird ab 15. Mai d. J. für den Personenverkehr geschlossen. Die beiden gemischten Züge No. 321 und 324 werden von diesem Tage ab auf dem Schlesischen Bahnhofe beginnen resp. endigen. Vom gleichen Tage an werden die zwischen Berlin und Erkner verkehrenden Vorortszüge nicht mehr über die Lokal-, sondern über die für den Extern-Verkehr bestimmten Geleise geleitet, bis Hundekehle geführt und nur auf den Stadtbahnstationen Schlesischer Bahnhof, Alexanderplatz und Charlottenburg anhalten. ... Für den Verkehr nach den Stationen der Berliner Stadtbahn ... werden ... direkte Billets für Courier- und Personenzüge ausgegeben ..., welche nach „Berlin Stadtbahn“ lauten. ...
Berlin, im April 1882.
Königl. Eisenbahn-Direktion Berlin.
Königl. Eisenbahn-Direktion Bromberg.
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Zur Erleichterung des Gebrauchs heilkräftiger Bäder Seitens des ärmeren Theils der Bevölkerung haben des Kaisers und Königs Majestät auf meinen Vortrag zu genehmigen geruht, daß mittellosen Personen, welche Seitens der Vorstände von Kur-Anstalten der Gebrauch der Bäder oder anderer Kureinrichtungen unentgeltlich oder zu ermäßigten Preisen bewilligt wird, bei der Reise nach dem Kurort, sowie bei der Rückreise in der Heimath auf den Staats-Eisenbahnen und den für Rechnung des Staates verwalteten Eisenbahnen eine Fahrpreisermäßigung dadurch gewährt werde, daß bei der Benutzung der dritten Wagenklasse nur der Militair-Fahrpreis erhoben wird. ... Die betreffenden Billets sind ... denjenigen Personen zu verabfolgen, welche ihre Mittellosigkeit durch ein Armuths-Attest der Ortsbehörde nachweisen und zugleich eine Bescheinigung des Vorstandes der von ihnen zu besuchenden Kuranstalt darüber beibringen, daß ihnen der Gebrauch der Bäder oder sonstigen Kureinrichtungen unentgeltlich oder zu ermäßigten Preisen zugestanden worden ist. ...
Berlin, den 16. April 1882.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
Maybach.
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Mit Rücksicht darauf, daß vom 15. d. M. die Abfahrt der Züge der Ostbahn vom hiesigen Schlesischen Bahnhofe erfolgt, wird der Schluß der Annahmestellen des Postamtes Nr. 34 (Ostbahnhof) von dem gedachten Zeitpunkte ab für gewöhnliches Packete auf 7 Uhr abends, für die übrigen Postsendungen auf 8 Uhr Abends, für Telegramme auf 9 Uhr Abends festgesetzt.
Berlin C., den 11. Mai 1882.
Der Kaiserl. Ober-Postdirektor,
Geheime Postrath Schiffmann.
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... Anmeldung der Funde bei der Polizeibehörde.
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Bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg sind in neuerer Zeit folgende an Kirchen ec. im Regierungsbezirk Potsdam gemachte Geschenke zur Anzeige gebracht worden.
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Um bei der am 5. k. M. stattfindenden Aufnahme der Berufsstatistik eine ungleichmäßige Zählung der zur militairischen Dienstleistung einberufenen Reservisten und Landwehrleute zu vermeiden, bestimme ich hierdurch, daß diese Personen jedesmal in der Haushaltung, welcher sie zur Zeit der Einberufung angehörten, als „vorübergehend abwesend“ und an dem Orte der militairischen Dienstleistung als „vorübergehend anwesend“ zu zählen sind. ...
Berlin, den 21. Mai 1882.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: v. Zastrow.
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Nachstehend bringe ich das Ergebnis der Volkszählung vom 1. Dezember 1880, welches die Zahlen des Flächeninhalts, der Kommunalverbände, Wohnstädten, Haushaltungen und Bewohner der einzelnen Kreise des Regierungsbezirks Potsdam summarisch nachweist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß:
Schilderungsobjekte 5. Niederbarnim
Potsdam, den 19. Mai 1882.
Der Regierungs-Präsident.
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Der bisherige Bürgermeister Matz in Alt-Landsberg ist der von der Stadtverordneten-Versammlung daselbst getroffenen Wiederwahl gemäß als Bürgermeister der Stadt Alt-Landsberg für eine weitere Amtsdauer von 12 Jahren bestätigt und am 30. März d. J. für das Ihm von Neuem übertragene Amt verpflichtet worden. |
Behufs Unterscheidung der Bauführer, welche die erste Prüfung für den Staatsdienst im Bau- und Maschinenfach abgelegt haben, von den nicht geprüften Technikern, sollen fortan die auf Grund dieser Prüfung zu ernennenden Bauführer und Maschinenbauführer zu „Regierungs-Bauführern“ beziehungsweise „Regierungs-Maschinenbauführern“ ernannt, auch die bereits ernannten Bauführer und Maschinenbauführer hierdurch ermächtigt sein, sich als „Regierungs-Bauführer“ und „Regierungs-Maschinenbauführer“ zu bezeichnen. Solches wird hiermit in Abänderung des § 7 der Prüfungs-Vorschriften vom 27. Juni 1876 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 25. Mai 1882.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
gez. Maybach.
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Am 1. Juli d. J. wird in dem im Kreise Niederbarnim belegenen Dorfe Buch eine Postagentur in Wirksamkeit treten. Dieselbe erhält die amtliche Bezeichnung Buch (Bez. Potsdam). Dem Landbezirke der neuen Postagentur werden zugeteilt die bisher zu dem Postamte in Bernau gehörigen Ortschaften: Buch (Forsthaus), die Wärterhäuser 16-19, Friedrichshof, Schwanebeck, Sandhäuser und Zepernick. Die Postverbindungen von Buch (Bez. Potsdam) werden hergestellt durch die auf der Eisenbahnstrecke Berlin-Stettin kursirenden Bahnposten.
Potsdam, den 27. Juni 1882.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
In Vertretung Meine.
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Auf Grund der §§ ... verordnet das Polizei-Präsidium mit Zustimmung des Gemeinde-Vorstandes für den Stadtkreis Berlin, was folgt:
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Vom 10. d. M. ab werden die zwischen Berlin und Pankow (Berlin-Stettiner Bahn) bestehenden Billtettaxen durchweg um 10 Pf. ermäßigt. Die Fahrpreise betragen vom gedachten Zeitpunkte ab für
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Bei der Reichs-Verwaltung besteht über die Grenzen des Reichs-Telegraphen-Regals die aus dem Nachstehenden zu entnehmende Auffassung. Nach Artikel 48 der Verfassung des Deutschen Reichs sind die Telegraphen-Anlagen, zu denen auch die Fernsprech- (Telephon-) Anlagen gerechnet werden müssen, im Prinzip als Gegenstände des Reichs-Regals anzusehen. Es kann danach zwar Niemandem verwehrt werden, innerhalb seiner eigenen Gebäude, Etablissements oder Grundstücke Telegraphen- oder Fernsprech-Anlagen einzurichten, vorausgesetzt, daß der Besitzer innerhalb seiner Grenzen bleibt und mit der Anlage nicht fremde Grundstücke, öffentlich Wege, Straßen ec. überschreitet. Derartige Anlagen sind keine Verkehrsanstalten, sondern ein Theil der technischen Einrichtungen des landwirthschaftlichen oder Fabrik-Betriebes des Eigenthümers, ähnlich wie eine elektrische Klingel in den Wohnräumen eines Privaten. Sobald es sich aber
Berlin, den 30. Juni 1882.
Der Minister für Handel und Gewerbe. I.V.: v. Moeller. Der Minister des Innern. I.V.: Herrfurth.
An den Königlichen Regierungs-Präsidenten Herrn von Neefe Hochwohlgeboren zu Potsdam. ...
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Am 15. d. M. tritt bei der Postagentur in Buch ... eine Reichstelegraphenanstalt in Wirksamkeit.
Potsdam, den 13. Juli 1882.
Der Kaiserl. Ober-Postdirektor,
Geheime Postrath Vahl.
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Vakant sind resp. werden: ..., je eine Lehrerstelle an den Schulen zu Lindenberg, Insp. Berlin Land; ..., sämtlich Königlichen Patronats. |
Auf Grund des § ... wird hiermit die Genehmigung ertheilt, daß das zu Malchow belegene, im Grundbuch von diesem Orte Band I. Blatt No. 1 verzeichnete, 5 ha 61 ar 80 qm große Grundstück, der sogenannte Chatoullengarten, von dem Gemeindebezirk Malchow abgetrennt und mit dem Gutsbezirk Malchow vereinigt werde.
Berlin, den 30. Juni 1882.
Der Kreisausschuß des Kreises Nieder-Barnim.
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... Die Sozietät ist im Laufe des Jahres 1881 von 400 Bränden und 55 nicht zündenden Blitzschlägen betroffen worden, durch welche 777 Versicherte an ihrem Immobiliar und 53 Versicherte an ihrem Mobiliar Schaden erlitten haben. Durch die Brände wurden total eingeäschert: Wohnhäuser 295, Scheunen 326, Ställe 500, verschiedene andere Gebäude 113, Ziegeleien 10, Mühlen und Fabrikgebäude 3, Gebäude überhaupt 1247, partiell beschädigt: Wohnhäuser 233, Scheunen 58, Ställe 139, verschiedene andere Gebäude 43, Ziegeleien 9, Mühlen- und Fabrikgebäude 17, Gebäude überhaupt 499, Summa 1746 Gebäude. ... Im Interesse unserer Sozietät haben sich bei Löschung von Bränden die nachstehend genannten Personen so ungewöhnlich thätig gezeigt, daß wir gern Veranlassung nehmen, dies hiermit belobigend anzuerkennen: ..., 3) Arbeiter Ferd. Conrad, 4) Arbeiter Aug. Lehmann, 5) Dienstknecht Herm. Kraemer, von 3-5 in Hoenow im Niederbarnimer Kreise, ...
Berlin, den 2. August 1882.
Ständische General-Direktion der Land-Feuer-Sozietät der Kurmark u. der Niederlausitz. |
Am 18. September d. J. wird in dem im Kreise Niederbarnim belegenen Dorfe Börnicke eine Postagentur mit Fernsprechbetrieb in Wirksamkeit treten. Zum Landbestellbezirke der neuen Postagentur, welche die Bezeichnung „Börnicke (Kr. Niederbarnim)“ erhält, gehören die Ortschaften: Wilmersdorf und Birkholz, sowie die Vorwerke Theerfeld [!], Helenenau und Elisenau.
Potsdam, den 12. September 1882.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
Tybusch.
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Die Inspektionsbeamtenstelle für die zum Forstmeisterbezirke Potsdam-Coepenick gehörigen Forstreviere Colpin, Friedersdorf, Rüdersdorf, Coepenick, Freienwalde, Biesenthal, Eberswalde und Chorin ist vom 1. Oktober d. J. ab dem Königlichen Forstmeister Boruttau, z. Z. in Königsberg i./Pr. übertragen worden. Derselbe wird in Potsdam wohnen und an den Geschäften der Forstverwaltung im Regierungskollegio als dessen technisches Mitglied Theil nehmen. |
Der Strenanis kommt in neuer Zeit bisweilen mit den giftigen Früchten des Skimibaumes, Illicium religiosum, vermengt in den Handel. Die Vergiftung, welche durch den Genuß dieser Früchte oder von daraus bereitetem Thee entsteht, zeigt sich durch häufiges Erbrechen und heftige Krämpfe, welche selbst den Tod herbeiführen können. ... Die Skimifrüchte sind dem ächten Sternanis so ähnlich, daß ihre Unterscheidung Verkäufern, welche bloß kaufmännisch gebildet sind, kaum möglich ist und selbst gründlich sachverständigen Personen so schwer fällt, daß auch diese bezüglich einzelner Früchte bei dem Sortieren noch im Zweifel bleiben können. ... Der Geschmack ist bei den Skimifrüchten pfefferartig brennend, bei dem ächten Sternanis rein anisartig angenehm.
Potsdam, den 18. September 1882.
Der Regierungs-Präsident.
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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 1882. nachstehende Verordnung, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile, beschlossen: ... |
Lfd. No.: 14 Baukreis: Nieder-Barnim - West (Kreisbauinspektion Berlin I.), Titel und Namen des Stelleninhabers: Kreisbauinspektor Schönrock, Wohnort: Berlin, Umfang des Baubezirkes
Baukreis: Nieder-Barnim - Ost (Kreisbauinspektion Berlin II.), Titel und Namen des Stelleninhabers: Kreisbauinspektor Koppen, Wohnort: Berlin, Umfang des Baubezirkes
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Anläßlich der auf den 19. d. M. anstehenden Wahlen der Wahlmänner zum Abgeordnetenhause werden folgende Jahrmärkte hiermit verlegt: ... 3) der Jahrmarkt in Alt-Landsberg auf Freitag den 20. d. M., ...
Potsdam, den 9. Oktober 1882.
Der Regierungs-Präsident.
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Mit den Mittel- und Südamerikanischen Ländern Guatemala, Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa-Rica, Columbien und Ecuador ist der telegraphische Verkehr nach Herstellung von Kabelverbindungen an der Westküste Amerika's eröffnet worden. Die Wortgebühr beträgt für Telegramme nach
Berlin W., den 6. Oktober 1882.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
In Vertretung: Mießner.
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Vom 15. Oktober d. J. ab wird zwischen den Stationen Lichtenberg, Caulsdorf, Hoppegarten, Neuenhagen und Fredersdorf einerseits und Berlin Stadtbahn andererseits ein Vorortsverkehr eingerichtet. Besondere Vorortszüge gehen vorab nur bis und von Lichtenberg, während von und nach Caulsdorf, Hoppegarten, Neuenhagen und Fredersdorf die gewöhnlichen Personenzüge zu benutzen sind. Letztere vermitteln auch den Verkehr von und nach Lichtenberg neben den dort coursierenden Vorortszügen. Vom genannten Tage ab werden daher auch für den Verkehr zwischen den Stationen der Bahnstrecke Lichtenberg bis Fredersdorf einerseits und den Stadtbahn-Haltestellen Jannowitzbrücke, Börse, Lehrter Bahnhof, Bellevue, Zoologischer Garten und Westend direkte Billets ausgegeben werden, bei welchen auf dem Schlesischen Bahnhofe ein Uebergang auf bzw. von den Stadtbahn-Lokalzügen erforderlich wird. Arbeiter-Tages- und Wochenbillets werden ebenfalls im Verkehre zwischen genannten Vororten und den Stadtbahn-Stationen und Haltestellen zum Verkaufe gestellt. Zu den Externzügen findet in diesem Verkehre sowohl auf den oben genannten Vororten, als auch auf den Stadtbahn-Stationen eine ordnungsmäßige Abfertigung des Gesprächs statt, ingleichen auch bei den Vorortzügen im Verkehre mit Berlin Schlesischer Bahnhof. Mit Einrichtung dieses Vorortsverkehrs tritt auch eine Ermäßigung der Fahrpreise ein. Näheres ist auf sämmtlichen Stationen und Haltestellen der Bahnstrecke von Fredersdorf bis Westend zu erfahren.
Bromberg, den 2. Oktober 1882.
Königl. Eisenbahn-Direktion.
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Auf Ihren Bericht vom 19. September d. J. verleihe ich dem Kreise Nieder-Barnim im Regierungsbezirk Potsdam, welcher beschlossen hat, folgende Chausseen: 1) von Lanke nach Bernau, 2) von Oranienburg über Schmachtenhagen, Zehlendorf und Stolzenhagen bis zur Berlin-Prenzlauer Chaussee, 3) von Oranienburg über Germendorf bis zur Grenze mit dem Kreise Osthavelland auf Cremmen, 4) von Neuenhagen über Hönow nach Mehrow, 5) von der Ruhlsdorfer Brücke über Marienwerder und Fortshaus Pechteich bis zur Grenze des Kreises Ober-Barnim auf Eberswalde, 6) von Friedrichshagen nach dem Bahnhof Erkner, 7) von Kalkberge Rüdersdorf über Erkner nach Wuhlhorst zu erbauen, gegen Uebernahme der späteren chausseemäßigen Unterhaltung dieser Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf denselben nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (G.-S. S. 97) einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften - vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen vorausgeführten Bestimmungen. - Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.
Berlin, den 27. September 1882.
gez. Wilhelm.
ggez. Maybach.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. |
Der folgende Nachtrag zu der Anweisung com 20. Juli 1878, betreffend die Errichtung und Erhaltung der trigonometrischen Marksteine
Vom 1. November 1882 an ist die gesammte Korrespondenz bezüglich der Errichtung und Erhaltung der trigonometrischen Marksteine nicht mehr an die trigonometrische Abtheilung, sondern an die Königliche Landesaufnahme zu richten, welche ihrerseits die Korrespondenz je nach ihrem Charakter an die trigonometrische Abtheilung bezw. an die Plankammer zur direkten Erledigung abgiebt. ...
Berlin, den 21. Oktober 1882.
Der Kriegs-Minister. Im Auftrage: v. Verdy.
wird hierdurch mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 19. August 1878 - im Amtsblatt für 1878 Stück 36, Seite 279 - zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Der Minister des Innern. Im Auftrage: v. Zastrow. Der Finanzminister. Scholz.
Potsdam, den 30. Oktober 1882.
Königl. Regierung.
Abth. für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
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Die bei Berlin gelegene diesseitige Station Lichtenberg, welche zugleich auch Station der Berliner Ringbahn ist, erhält vom 10. d. M. ab die Bezeichnung „Lichtenberg-Friedrichsfelde“.
Bromberg, den 7. November 1882.
Königl. Eisenbahn-Direktion.
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Die unter Privat-Patronat stehende Pfarrstelle zu Strodehne, Diözese Rathenow, deren Einkommen außer freier Dienstwohnung auf jährlich 4950 Mark veranschlagt wird, kommt durch die nach neuem Rechte erfolgende Emeritirung des gegenwärtigen Inhabers, Pfarrers Schöder, am 1. Mai 1883 zur Erledigung. |
Aus Mitteln der Privatwohlthätigkeit ist in der Stadt Potsdam eine Mägdeherberge und Mägdebildungsanstalt in's Leben gerufen worden. Ich erfülle gern den Wunsch des Vorstandes dieser gemeinnützigen Anstalten, die Bedingungen der Aufnahme nachstehend bekannt zu machen und die Benutzung zu empfehlen.
Potsdam, den 4. November 1882.
Der Regierungs-Präsident.
Bedingungen zu Aufnahme in die Mägdeherberge und in die Mägdebildungsanstalt zu Potsdam, Behlertstraße [?] Nr. 18.
In die Mägdeherberge zu Potsdam werden unbescholtene ehrbare weibliche Dienstboten jeder Konfession, die dienstlos sind, gegen eine tägliche Vergütigung von 20 Pfennig ihrerseits aufgenommen, und denselben dafür Logis, Kost und Anleitung in den Mägdearbeiten gewährt. Die Besucherinnen der Herberge sind verpflichtet, sich der Hausordnung zu fügen und an den Arbeiten des Hauses zum Nutzen desselben teilzunehmen. Bei einem nur eintägigen Aufenthalt in der Herberge kann eine Zahlung von 50 Pfennig für Logis und Kost beansprucht werden.
Die mit der Herberge verbundene Mägdebildungsanstalt ist bestimmt, gesittete, bildungsfähige, nicht mehr schulpflichtige Mädchen zu brauchbaren Dienstboten heranzubilden. Diese zahlen pränumerando ein monatliches Kostgeld von 12 Mark. Die Angehörigen, die die Mädchen der Bildungsstätte übergeben, verpflichten sich, dieselben ein Jahr dort zu lassen, bei gereifteren Mädchen genügt kürzere Zeit. Bei guten ausreichenden Leistungen tritt nach den ersten 6 Monaten eine Ermäßigung des Kostgeldes auf 9 Mark monatlich ein. ... Die Schülerinnen erhalten Anleitung im Waschen, Plätten, Handarbeiten, Reinigen der Zimmer, Scheuern, Putzen und in den Küchenarbeiten; außerdem Unterricht im Rechnen, Lesen, Schreiben und Singen. Beim Eintritt in die Anstalt ist 1) ein von der Polizei beglaubigter Erlaubnißschein des Vaters oder Vormundes und b) ein Abzugsattest der Ortsbehörde vorzulegen. An Kleidungsstücken ec. haben die Bildungsmädchen folgendes mitzubringen: 4-6 Hemden, 4-6 Paar farbige Strümpfe, 2 farbige Nachtjacken; 4 Nachtmützen; 6 Taschentücher; 4 helle Schürzen; 4 Arbeitsschürzen; 1 graue Sackschürze, 2 feste Leibchen; 4 farbige Unterröcke; 2-3 Werktagskleider; 1 Arbeitsanzug; 1-2 Sonntagskleider; 1 Mantel oder warmes Tuch; 1 Paar Lederstiefel; 1 Paar lederne Hausschuhe; 1 Paar Holzpantinen; 2 Kämme; 1 Zahnbürste; 1 Bürstchen zum Reinigen der Kämme; 1 Nähkästchen mit Zubehör; 1 Bibel; 1 Gesangbuch und ein verschließbarer Korb oder Koffer. Dazu 3-6 Mark für Auslagen wie Schuhausbessern u. s. w., welche der Hausmutter ausgehändigt werden müssen. Alle Kleidungsstücke müssen einfach und tüchtig hergerichtet sein und jedes überflüssigen Aufputzes entbehren. Haben die Bildungsschülerinnen eine geeignete gründliche Ausbildung erlangt, so ist die Anstalt bemüht, ihnen einen guten passenden Dienst zu verschaffen und gewährt ihnen auch weiter Ueberwachung und Schutz. |
Die Maul- und Klauenseuche ist unter dem Rindvieh des Dorfes Falkenberg ... ausgebrochen.
Potsdam, den 14. November 1882.
Der Regierungs-Präsident.
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Vom 15. November d. J. ab werden im Verkehre zwischen Lichtenberg, Caulsdorf, Hoppegarten, Neuenhagen und Fredersdorf einerseits und den Stationen der Berliner Stadtbahn andererseits bei Berechnung der Abonnementspreise für Erwachsene bei einem Abonnement auf 1 Monat 50 Prozent, 2 Monate 54 Prozent, 3 Monate 58 Prozent, 4 Monate 62 Prozent, 5 Monate 66 Prozent, 6 Monate und darüber 70 Prozent des tarifmäßigen Fahrpreises gewährt. Eine Umrechnung der bereits ausgegebenen Abonnementskarten findet nicht statt.
Bromberg, den 10. November 1882.
Königl. Eisenbahn-Direktion.
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Wenngleich die Verpflichtung der Beamten, sowie der Gast- und Schankwirthe, einschließlich der Krüger, zum Halten der Regierungs-Amtsblätter aufgehoben ist, so ist doch anzunehmen, daß viele derselben das Amtsblatt auch fernerhin freiwillig zu halten wünschen. Ich bringe deshalb die rechtzeitige Erneuerung der Bestellung für das Jahr 1883, welche bei den Kaiserlichen Post-Anstalten zu bewirken ist, mit dem Bemerken in Erinnerung, daß bei den erst nach Ablauf dieses Jahres eingehenden Bestellungen die vollständige Nachlieferung der bereits ausgegebenen Stücke für 1883 nicht mehr würde erfolgen können.
Potsdam, den 28. November 1882.
Der Regierungs-Präsident.
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Die in der Nr. 60 des Berliner Intelligenz-Blattes vom 12. März 1879 und im Stück 12 des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin vom 21. März 1879 zum Abdruck gebrachte Polizei-Verordnung zum Schutze des auf dem Kreuzberge bei Berlin zur Erinnerung an die Siege der Freiheitskriege errichteten, im Jahre 1878 erhöhten National-Denkmals vom 10. März 1879 wird hierdurch außer Kraft gesetzt.
Berlin, den 10. Dezember 1882.
Königl. Polizei-Präsidium.
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Zur Linderung der bedrängten Lage, in welcher sich in Folge der Ueberschwemmungen des Rheins und seiner Nebenflüsse die Bevölkerung einzelner Kreise der Rheinprovinz und der Provinz Hessen-Nassau befindet, werden milde Gaben an Lebensmitteln zum Verzehr, an Kleidungsstücken, Brennmaterial und Material zur Ausfüllung der zu desinfizirenden Böden (Kohlen-Asche, Schlacken u. s. w.) ... auf den Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehenden Privat-Eisenbahnen ... frachtfrei befördert. ...
Bromberg, den 20. Dezember 1882.
Königl. Eisenbahn-Direktion.
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Der Lehrerin und Schulvorsteherin Fräulein Marie Wernicke zu Bernau ist die Konzession zur Leitung und Fortführung der von ihr daselbst errichteten mehrklassigen Privat-Töchterschule ertheilt worden. |
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