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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1887. Potsdam, 1887. Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin. Preis 1 Mark 50 Pfennige. (Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 38 Pfennige.) |
Ein gewisser J. H. Nicholson hierselbst, Unter den Linden 68, empfiehlt in der Presse und durch besondere Druckschriften, namentlich nach Provinzialstädten, sogenanntes Simpson'sches Catarrh-Pulver. Die amtliche Untersuchung dieses Mittels hat ergeben, daß dasselbe mit etwas Maismehl verunreinigtes Reismehl ist, welches mit Veilchenwurzelmehl und Süßholzsaft durchgerührt ist. Dieses Gemisch ohne jegliche Wirkung wird für 4 M. 50 Pf. verkauft, während die angegebene Menge einen Werth von höchstens 10 Pfennigen hat. Das Publikum wird vor dem Ankauf dieses Mittels ernstlich gewarnt.
Berlin, den 28. Dezember 1886.
Der Polizei-Präsident.
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Im Kreise Niederbarnim sind mit Rücksicht auf den Ablauf ihrer Dienstzeit der Administrator Dr. Trommer zu Falkenberg, der Gemeindevorsteher Hörnicke zu Hönow und der Rechnungsführer Damerow zu Malchow von neuem bezw. zum Amtsvorsteher des Bezirks XXII. Falkenberg und zu Stellvertretern für die Bezirke XV. Neuenhagen und XXIII. Malchow ernannt worden. Der bisherige Amtssekretair Wagner zu Neuenhagen ist der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Liebenwalde getroffenen Wahl gemäß als Bürgermeister der Stadt Liebenwalde für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer bestätigt und am 29. November 1886 in das Amt eingeführt worden. Der Vermessungs-Revisor Lindemann zu Berlin ist durch rechtskräftiges Erkenntniß der Disciplinarbehörde unter Verlust seines Titels aus dem Dienste entlassen. |
Im Kreise Niederbarnim ist mit Rücksicht auf den bevorstehenden Ablauf seiner Dienstzeit der Rittergutsbesitzer Simon zu Börnicke von Neuem zum Amtsvorsteher des Amtsbezirks XVIII. Börnicke ernannt worden. |
Im Mai v. J. hat ein gewisser A. Freytag, Rittergutsbesitzer in Bromberg in der Provinz Posen, in der Deutschen Volkszeitung ein Geheimmittel allen Hals-, Brust- und Lungenkranken als sichere Rettung angepriesen. Nach der von dem Ortsgesundheitsrath zu Karlsruhe veranlaßten Untersuchung besteht das angepriesene Geheimmittel in einer Latwerge, welche im Wesentlichen eine verdickte Abkochung von Malz, schleimige Pflanzenstoffe und Obst enthält, und deren Preis von 5 Mark ein unangemessen hoher ist. Diesem Mittel kann eine besondere heilbringende Einwirkung nicht zuerkannt werden und die Anpreisung desselben als sicheres Rettungsmittel aller Hals-, Brust- und Lungenkrankheiten wird daher hiermit als eine unzutreffende bezeichnet. Da diese Waare auch im hiesigen Bezirk Eingang gefunden hat, wird vor dem Ankauf derselben hiermit gewarnt.
Potsdam, den 6. Januar 1887.
Der Regierungs-Präsident.
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Ein unter der Bezeichnung „Esprit de Menthe“ gegen Kopfkolik und Kopfreißen für den Preis von 50 Pf. angepriesenes Geheimmittel besteht zufolge amtlicher sachverständiger Prüfung lediglich aus Weingeist, welcher mit Pfeffermünzöl und ein wenig Essigäther versetzt ist. Der wahre Wert des Flascheninhalts beträgt zehn Pfennige. Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 17. Januar 1887.
Der Polizei-Präsident.
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In den Zeitungen, und namentlich in Extrabeilagen zu Provinzialblättern wird, wie schon früher, so auch neuerdings wieder unter dem Namen Homerianapflanze (Thee) ein angeblich gegen Brust- und Halskrankheiten (Asthma, Lungen- und Halsleiden ec.) wirksames Heilmittel ... angepriesen, ... Dieses Geheimmittel, welches angeblich aus einer nur in Rußland vorkommenden Knöterichpflanze gewonnen wird, besteht, wie eine sachverständige Untersuchung ergeben hat, aus einfachem Vogelknöterich, der auf allen Wegen und auch in wenig verkehrsreichen städtischen Straßen zwischen den Pflastersteinen wächst. Es unterscheidet sich von dem früher ... angepriesenen Mittel außer dem Preise nur noch durch einen starken Zusatz von unreinen Bestandtheilen wie Hühner- und Taubenfederresten, ausgedroschenen Kornähren ec. Eine specifische Heilwirkung hat das genannte Kraut nicht. Solches wird zur Warnung für das Publikum wiederholt hiermit bekannt gemacht.
Berlin, den 29. Januar 1887.
Der Polizei-Präsident.
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Die sogenannten Heß'schen Lebenstropfen, verkauft von Albert Wollffsky hierselbst, Templinerstraße Nr. 12 wohnhaft, bestehen zufolge chemischer Untersuchung aus einer spirituösen Lösung verschiedener ätherischer Oele, wie solche in der gewöhnlichen Eau de Cologne enthalten sind, mit Zusatz von Essigäther. Der reelle Werth des Inhalts der für den Preis von 3 M. abgegebenen Flasche beträgt 30 Pfennig. Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 9. Februar 1887.
Der Polizei-Präsident.
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Ein gewisser E. Francke hierselbst, Mittenwalderstraße 48 wohnhaft, versendet an Behörden wie Private, namentlich in der Provinz, gedruckte Anschreiben, in welchen unter Mittheilung der schwindelhaftesten Heilerfolge um Zuführung von Kranken jeglicher Art in dreistester Weise ersucht wird. Francke verkauft gegen Rheumatismus eine braune Flüssigkeit, welche zufolge chemischer Untersuchung aus mit etwas Römisch-Kümmelöl versetzter konzentrierter Aloetinktur besteht; die für den Preis von 85 Pfennig abgegebene Menge hat einen wahren Werth von etwa 4 Pfennig. Das von demselben vertriebene Mittel gegen Trunksucht ist lediglich aus Kalmus- und Enzianpulver gemischt; die für 2 Mark verabfolgte Menge hat einen wirklichen Wert von etwa 3 Pfennig. Das Publikum wird vor dem vorstehend gekennzeichneten unlauteren Treiben des Francke hierdurch ernstlich gewarnt.
Berlin, den 6. Februar 1887.
Der Polizei-Präsident.
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An Stelle des aus dem Provinziallandtage ausgeschiedenen Landraths a. D. von Bethmann-Hollweg zu Hohenfinow ist von dem Kreistage des Kreises Oberbarnim der Landrath von Bethmann-Hollweg zu Freienwalde a. O. zum Mitgliede des Brandenburgischen Provinziallandtages gewählt worden, was gemäß § 21 der Provinzial-Ordnung hierdurch bekannt gemacht wird.
Potsdam, den 28. Februar 1887.
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg, Staatsminister Achenbach. |
Die Gebrüder Albert und Emil Zenkner, hierselbst Manteuffelstraße Nr. 25a. wohnhaft, verfertigen und vertreiben unter der Bezeichnung: „American consumption cure“ ein angeblich gegen Schwindsucht sehr wirksames Mittel, welches nach amtlich veranlaßter chemischer Untersuchung im Wesentlichen aus mit Zwiebelsaft eingekochtem Zuckersyrup besteht. Der Werth des Inhaltes der um den Preis von 2 Mark 50 Pf. verkauften Flasche beträgt ungefähr 20 Pfennig. Das Publikum wird hierdurch vor dem Ankauf dieses durchaus unwirksamen Mittels ernstlich und mit dem Bemerken gewarnt, daß das Brüderpaar sich unter seinen Ankündigungen als „Zenkner Bros. American Druggists“ bezeichnet.
Berlin, den 28. Februar 1887.
Der Polizei-Präsident.
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Auf Grund des § 2 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter ... wird für den Kreis Niederbarnim, nachdem bereits durch kreisstatutarische Festsetzung vom 8. Oktober 1886 die Versicherungspflicht auf die Arbeiter der Forstwirthschaft erstreckt worden ist, die nachfolgende weitere statutarische Festsetzung erlassen:
Artikel I.
Der Kreis-Ausschuß des Kreises Niederbarnim. L. S. gez. Scharnweber. ... |
J. H. Nicholson hierselbst, Unter den Linden Nr. 68., empfiehlt in der Presse neben dem schon durch diesseitige Bekanntmachung vom 28. Dezember vorigen Jahres in das rechte Licht gestellten Simpson'schen Katarrh-Pulver noch Simpson'sche Lotion, welche nach der diesseits angeordneten chemischen Untersuchung lediglich aus Glycerin, dem etwas Aether und Alkohol beigemischt ist, besteht. Der Inhalt der um 4 Mark 50 Pfennig abgegebenen Flasche hat einen wahren Werth von 10 Pfennig. Beide Mittel haben keine Wirkung gegen wirkliche Taubheit. Das Publikum namentlich in der Provinz wird vor dem Treiben der Firma Nicholson ernstlich gewarnt.
Berlin, den 14. März 1887.
Der Polizei-Präsident.
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Seit etwa 6 Jahren hat sich fast in jedem Sommer in vielen Orten eine Seuche unter dem Geflügel gezeigt, die in den meisten Fällen von angekauften Gänsen ausgegangen ist und sich auch auf anderes Geflügel, besonders auf Enten und Hühner übertragen hat. Oftmals sind die durch die Seuche hervorgerufenen Verluste sehr bedeutend gewesen, da nicht selten über die Hälfte des Geflügels in den befallenen Gehöften zu Grunde gegangen ist. In der Regel hat sich die Seuche durch die von umherziehenden Händlern verkauften Gänse verbreitet, doch ist in den Orten, nach welchen die Krankheit auf diese Weise verschleppt worden ist, nicht selten auch eine Verbreitung von dem Geflügel eines Gehöfts auf das Gehöft benachbarter Besitzer vorgekommen. Die Krankheit wird mit dem Namen der Gänsecholera, Hühnercholera oder allgemein Geflügelcholera bezeichnet. Sie hat mit der Cholera des Menschen nichts gemein und geht auch auf andere Hausthiere mit Ausnahme der Kaninchen nicht über. ... Endlich hat sich als ein gutes Mittel gegen die Verbreitung der Seuche unter dem Geflügel die Salzsäure bewährt, sobald sich Fälle von Geflügelcholera zeigen, stelle man dem gesamten Geflügel ein mit Salzsäure vermischtes Trinkwasser hin, wobei man auf den Eimer Wasser 1-2 Esslöffel voll reine Salzsäure zu nehmen hat, solches Wasser muss sämtlichem Geflügel mindestens 14 Tage lang verabreicht werden.
Potsdam, den 4. April 1887.
Der Regierungs-Präsident.
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Die Deutsche Gesundheits-Kompagnie, welche in Flugblättern und den Tageblättern Kranken aller Art ihre Dienste anbietet, wird von dem bekannten Bandwurm-Heilkünstler Richard Mohrmann und dem Schriftsteller Bernhardi, dem Verfasser des anrüchigen Buches „Der Jugendspiegel“ geleitet. Letzteres verfolgt den Zweck, durch Ausschweifungen heruntergekommene Menschen in Angst zu versetzen und dieselben dann finanziell auszubeuten. Das von Bernhardi angepriesene Mittel besteht aus Honigwasser, welches einen Werth von 50 Pfennig hat und für die höchsten Preise, bis zu 100 Mark, an Vertrauensselige abgegeben wird. Mohrmann's Bandwurmmittel hat einen reellen Werth von 1 Mark 20 Pfennig, wird aber für 10 Mark verkauft. Die von der Deutschen Gesundheits-Kompagnie versandten Rezepte werden weder von einem Arzte, noch sonst von einer Medizinal-Person, sondern lediglich von jenem c. Bernhardi hierselbst verschrieben. - Das Publikum wird hierdurch wiederholt vor dem unlauteren Treiben der Deutschen Gesundheits-Kompagnie beziehungsweise vor der Kurpfuscherei des Richard Mohrmann und des c. Bernhardi ernstlich gewarnt.
Berlin, den 6. April 1887.
Der Polizei-Präsident.
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Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten hat angeordnet, daß jährlich über Bißverletzungen durch tollwuthkranke Thiere und über den Ausgang dieser Verletzungen berichtet werden soll. Das Publikum wird darauf hingewiesen, daß die bezüglichen Bestimmungen der Allerhöchsten Ordre vom 8. August 1835 ... noch in Kraft sind; demzufolge ist der nächste Angehörige oder Bekannte eines Menschen, welcher von einem tollen oder der Tollwuth verdächtigen Hunde ec. gebissen worden ist, bei Vermeidung einer Geldstrafe von 30 M. oder 14tägiger Gefängnißstrafe verpflichtet, den nächsten Arzt davon in Kenntniß zu setzen. Kommt bei einem von einem wuthkranken Thier gebissenen Menschen die Wasserscheu zum Ausbruch, so ist davon durch den Arzt bei Vermeidung einer Geldstrafe von 15 M. ungesäumt der Polizeibehörde (Polizei-Revier) Anzeige zu machen. ...
Berlin, den 16. April 1887.
Der Polizei-Präsident.
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Zufolge des § 15 der Anweisung zum Desinfektionsverfahren vom 7. Februar d. J. ist die Ueberführung von Kranken, welche an Cholera, Pocken, Typhus, Diphterie, Ruhr, Scharlach oder Masern leiden, mittelst öffentlicher Verkehrsmittel, als Lohnwagen, Droschken, Omnibus, Pferdebahnen, Eisenbahnen und öffentlichen Wasserfahrzeugen verboten. ... Zum Transport der an vorstehend ausgeführten Krankheiten Erkrankten sollen lediglich die Krankentransportwagen der Fuhrunternehmer Lück, Neue Friedrichstraße 18, und Kopp, Oranienburgerstraße 73, benutzt werden. Diese Gefährte bestellt das zuständige Polizei-Revier auf Verlangen telegraphisch.
Berlin, den 18. April 1887.
Der Polizei-Präsident.
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Vom 1. Mai bis ultimo September d. J. werden bei der Billet-Expedition Berlin (Stett. Bhf.) direkte Saisonbillets II. und III. Klasse mit 45tägiger Gültigkeit, verbunden mit direkter Gepäckabfertigung, nach Warnemünde, Doberan und Heiligendamm, über Neustrelitz - Lalendorf - Rostock ausgegeben werden.
Berlin, den 21. April 1887.
Königl. Eisenbahn-Direktion.
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Wegen Reparatur der Fangschleuse zu Findenwirunshier [!] an der Elbe wird diese Schleuse voraussichtlich vom 15. August bis 15. September d. J. für die Schifffahrt gesperrt sein.
Schwerin, den 4. April 1887.
Großherzogl. Flußbau-Verwaltungs-Kommission.
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Alljährlich müssen Personen, welche das zulässige Alter (jetzt 30 Jahre) überschritten haben, diesseits mit Ihren Anträgen, die Hebammenkunst zu erlernen, abgewiesen werden. Vielfach versuchen dann die abschlägig Beschiedenen ihre Ausbildung auf einer außerpreußischen Hebammen-Lehranstalt zu gewinnen in der Hoffnung, nachträglich die Genehmigung zu erlangen, vor einer preußischen Prüfungs-Kommission sich prüfen zu lassen. Da eine derartige Genehmigung jetzt nicht mehr ertheilt wird, bringe ich dies behufs Warnung der Betheiligten hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
Berlin, den 9. Mai 1887.
Der Polizei-Präsident.
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Bei der Postagentur in Biesdorf, Kreis Niederbarnim, wird am 27. Mai eine Telegraphen-Betriebsstelle eröffnet werden. Die Dienststunden für den Verkehr mit dem Publikum werden, wie folgt, festgesetzt:
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Im Kreise Niederbarnim ist wegen des bevorstehenden Ablaufs seiner bisherigen Dienstzeit der Schöffe Streu zu Neu-Weißensee von Neuem zum Amtsvorsteher-Stellvertreter für den Bezirk XXIV. Weißensee ernannt worden. |
In Schöneiche, Kreis Niederbarnim, wird am 1. Juni eine mit der Postagentur daselbst vereinigte Reichs-Telegraphenanstalt in Wirksamkeit treten.
Potsdam, den 27. Mai 1887.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
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Gemäß § 12 der Provinzial-Ordnung vom 29. Juni 1875 bezw. 22. März 1881 hat der Brandenburgsche Provinzialausschuß in seiner Sitzung vom 25. Mai d. J. die Zahl der von den einzelnen Kreisen der Provinz Brandenburg zu wählenden Abgeordneten zum Provinziallandtage nach der durch die Volkszählung vom 1. Dezember 1885 ermittelten Einwohnerzahl der Kreise, mit Ausschluß der aktiven Militairpersonen, wie folgt festgestellt: I. Regierungsbezirk Potsdam.
Summe der Regierungsbezirks Frankfurt: 530966 + 574561 = 1105527 Einwohner / 51 Abgeordnete ...
Berlin, den 16. Juni 1887.
Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg.
von Levetzow.
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Auf Grund der §§ ... wird hiermit unter Zustimmung des Bezirksausschusses zu Potsdam für den Stadtkreis Charlottenburg, für die dem Kreise Niederbarnim angehörigen Gemeindebezirke Stralau, Lichtenberg mit Friedrichsberg, Neu-Weißensee, Pankow, Reinickendorf und für die Gutsbezirke Lichtenberg, Boxhagen, Rummelsburg, sowie für die dem Kreise Teltow angehörigen Amtsbezirke Treptow, Rixdorf (mit Britz), Tempelhof, Schöneberg, Wilmersdorf (mit Friedenau und Schmargendorf) und Steglitz (mit Groß-Lichterfelde) nachstehende Bau-Polizei-Ordnung erlassen. ... |
Die an Bord des Reichs-Postdampfers „Oder“ befindlich gewesenen Postsendungen sind geborgen worden, mit Ausnahme eines Briefbeutels von Yokohama mit Briefen für Deutschland und einer Kiste von Hongkong mit Postpacketen.
Berlin W., 24. Juni 1887.
Der Staatsminister des Reichs-Postamts.
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Auf Grund der §§ ... wird hierdurch, nach Zustimmung des Gemeindevorstandes, für den Stadtkreis Berlin Folgendes verordnet: ...
Arzneimittel, deren Verkauf gesetzlich untersagt oder beschränkt ist (vergl. Kaiserl. Verordnung vom 4. Januar 1875 R.-G.-Bl. S. 4), desgleichen Geheimmittel, dürfen zum Verkauf in Berlin weder öffentlich angekündigt, noch angepriesen werden.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder im Unvermögensfall mit verhältnißmäßiger Haft bestraft, sofern nach den Landesgesetzen keine höhere Strafe verwirkt ist.
Berlin, den 30. Juni 1887.
Der Polizei-Präsident, Freiherr von Richthofen.
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Am 1. Juli tritt in dem Dorfe Rüdersdorf, Kreis Niederbarnim, eine Postagentur in Wirksamkeit, welche die Bezeichnung „Rüdersdorf 2“ erhält, wogegen das in den Kalkbergen von Rüdersdorf belegene Postamt III. Künftig die Bezeichnung „Rüdersdorf 1“ zu führen hat. Den Landbestellbezirk der Agentur werden die bisher zum Bezirke des genannten Postamts gehörenden Wohnstätten Hortwinkel, Seebad und Kalksee (Försterei) bilden. Postverbindung erhält die neue Verkehrsanstalt mit dem Postamte Rüdersdorf 1 durch wochentägig dreimal verkehrende Bahnposten mit folgendem Gang: ... An Sonntagen bestehen folgende [3] Verbindungen ... Die Posthülfsstelle in Rüdersdorf Dorf wird vom 1. Juli ab aufgehoben.
Potsdam, den 28. Juni 1887.
Der Kaiserl. Ober-Postdirektor.
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Der bisherige Pfarrer zu Salzuflen, Theodor Wilhelm Karl August Krücke, ist zum Pfarrer bei der reformirten Schloßgemeinde zu Alt-Landsberg, Diözese Strausberg, bestellt worden. Die vom Königlichen Konsistorium zu besetzende Pfarrstelle zu Börnicke, Diözese Bernau, kommt durch Versetzung des Pfarrers Bublitz zum 1. Oktober 1887 zur Erledigung. |
Auf Grund der §§ ... wird hierdurch unter Zustimmung des Gemeinde-Vorstandes für den Verkehr mit Milch im Stadtkreis Berlin Folgendes verordnet:
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Eine gewisse Dorothea Schmidt, geborene Heberle, Chausseestraße 118 hierselbst wohnhaft, vertreibt ein „Heilmittel gegen Augenleiden“ á Flasche 1 Mark 50 Pfennig. Dasselbe stellt lediglich eine Abkochung gewürzhafter bitterer Pflanzenstoffe dar, und hat einen Werth von höchstens 25 Pfennige. Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 14. Juli 1587 [!]
Der Polizei-Präsident.
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Eine Kuh des Rittergutes Wassersuppe im Kreise Westhavelland ist am Milzbrand gefallen.
Potsdam, den 29. Juli 1887.
Der Regierungs-Präsident.
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Die Wittwe Sabine Fritsche, geb. Heinemann in Roßla a. H. vertreibt für den Preis von zusammen 2 Mark 30 Pfennig
Berlin, den 23. Juli 1887.
Der Polizei-Präsident.
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Der Droguen-Händler August Schöne, Auguststraße Nr. 62 hierselbst, vertreibt ein angeblich als „Luft-Aether“ bezeichnetes Heilmittel gegen Kopfschmerzen in Fläschchen, deren jedes 50 Pfennig kostet. Die amtliche chemische Untersuchung hat ergeben, daß das Mittel eine Auflösung von Essigäther und Pfeffermünzöl in alkoholischem Ammoniak ist, und daß der Inhalt eines Fläschchens nichteinmal den Werth von 5 Pfennig besitzt. Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 5. August 1887.
Der Polizei-Präsident.
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Auf Grund des § 25 Absatz 1 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 in Verbindung mit § 1 Abschnitt 4 des Gesetzes über die Landgemeinde-Verfassungen vom 14. April 1856 genehmigen wir hiermit, daß das früher Lindemann'sche, jetzt dem Rittergutsbesitzer Dotti zu Neuenhagen gehörige, im Grundbuche von Neuenhagen Band II. Seite 34 verzeichnete und nach dem Grundbuche Band II. Blatt 20 der Rittergüter des Niederbarnimer Kreises übertragene Büdnergrundstück mit einem Flächeninhalt von 55 ar 20 qm - Parzelle No. 116 und 117 des Kartenblattes No. 1 Artikel No. 124 der Grundsteuermusterrolle - von dem Gemeindebezirke Neuenhagen abgetrennt und dem Gutsbezirke Neuenhagen einverleibt werde.
Berlin, dem 16. August 1887.
Der Kreisausschuß des Kreises Niederbarnim.
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Auf Grund des § ... genehmigen wir hiermit, daß die nachbezeichneten, vom Rittergute Falkenberg abgetretenen, aber in communaler Beziehung noch zu diesem Rittergute gehörigen Parzellen:
Berlin, den 19. August 1887.
Der Kreis-Ausschuß des Kreises Niederbarnim.
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Um die Kenntniß der zur Wiederbelebung Ertrunkener geeigneten Maßregeln in möglichst weiten Kreisen zu verbreiten, hat der Vorstand des Deutschen Samariter-Vereins eine durch Zeichnungen erläuterte Anweisung zusammenstellen und auf Blechtafeln übertragen lassen, die er unentgeltlich an die Eigenthümer und Führer aller Preußischen See-, Fluß- und Binnenschiffe abzugeben bereit ist, welche in der Empfangsbescheinigung sich zur Anheftung der Tafeln auf ihren Schiffen verpflichten. ...
Potsdam, den 31. August 1887.
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. In Vertretung Schultze. |
Die verehelichte Karoline Katharina Schmidt, geborene Borsèe, verkauft in Kruken mit 12 Gramm Inhalt eine Flechtensalbe, welche aus weißer Präcipitatsalbe mit Opiumpulver besteht und nach der Preußischen Arzneitaxe einen Werth von etwa 70 Pfennig hat, für den Preis von 2 Mark 50 Pfennig. Die Salbe kann leicht schädlich wirken; das Publikum wird deshalb vor dem Gebrauch derselben ernstlich gewarnt.
Berlin, den 1. September 1887.
Der Polizei-Präsident.
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Auf Grund des § 144 Absatz 2 des Gesetzes über die allgemeine Landes-Verwaltung vom 30. Juli 1883 bestimme ich hierdurch unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, daß die in den Amtsbezirken Lichtenberg, Friedrichsfelde und Stralau zu erlassenden ortspolizeilichen Verordnungen ihrem ganzen Inhalte nach in die zu Lichtenberg erscheinende „Berliner Ostend-Vororts-Zeitung“ aufzunehmen sind und daß hiervon ihre Gültigkeit abhängen soll. Im Uebrigen bleibt es bei den Bestimmungen meiner Verordnung vom 25. Juni 1886 - Beilage zum 28sten Stück des Amtsblatts. -
Potsdam, den 15. November 1887.
Der Regierungs-Präsident.
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Unter dem Namen „Warner's Safe Cure“ wird seit einiger Zeit eine braune Flüssigkeit in flachen Flaschen von etwa 500 Gramm Inhalt gegen Nierenleiden angepriesen und für den Preis von 4 Mark verkauft. Die amtlich veranlaßte Untersuchung und die Angabe eines hiesigen Apothekers, welcher das Mittel führt, haben ergeben, daß das Mittel im Wesentlichen aus amerikanischem Wintergrün hergestellt wird und daß die Flasche höchstens einen Werth von 2 Mark hat. Solches wird hierdurch zur Warnung des Publikums veröffentlicht.
Berlin, den 14. November 1887.
Der Polizei-Präsident.
Das von dem Kaufmann B. Rochow, Lottumstraße Nr. 1b., zum Preise von 3 Mark verkaufte „Heilmittel gegen Genickstarre“ ist nach amtlich veranlaßter sachverständiger Untersuchung eine stark wasserhaltige locker aufgerührte Seife, welche mit Kampfer und etwas Nelkenöl versetzte ist und nach der Arzneitaxe nur einen Werth von 1 Mark 56 Pfennig hat. Das Mittel hat keinerlei Heilkraft gegen Genickstarre; das Publikum wird daher vor dem Ankaufe desselben ernstlich gewarnt.
Berlin, den 17. November 1887.
Der Polizei-Präsident.
Das unter dem Namen „Hühneraugen-Extrakt“ angepriesene Geheimmittel, welches in Fläschchen für 50 Pfennig und 1 Mark abgegeben wird, besteht zufolge amtlicher chemischer Untersuchung lediglich aus unreiner Essigsäure, welche durch gleichgültige organische Substanzen braun gefärbt ist. Der wahre Werth eines für den Preis von 50 Pfennig verkauften Fläschchens mit Inhalt beträgt 10 Pfennig. Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 17. November 1887.
Der Polizei-Präsident
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Ein Pferd des Händlers Schade zu Weißensee bei Berlin, dunkelbrauner Wallach, 20 Jahre alt, ist rotzverdächtig befunden und unter polizeiliche Observation gestellt worden. ...
Potsdam, den 26. November 1887.
Der Regierungs-Präsident.
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Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Seitens des Herrn Finanz-Ministers bis auf Weiteres die Firma Gebr. Schwarz & Zwillinger zu Weißensee bei Berlin zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein-Denaturirungsmittels gemäß § 9 des Regulativs, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen ec. Zwecken, ermächtigt worden ist, und daß schon jetzt das allgemeine Denaturirungsmittel, sowie vorschriftlich geprüfte unvermischte Pyridinbasen als besonderes Denaturirungsmittel gemäß § 10 des gedachten Regulativs von der genannten Firma bezogen werden können.
Berlin, den 20. Dezember 1887.
Der Provinzial-Steuer-Direktor.
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