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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1888.

Potsdam, 1888.
Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 38 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 2. / Den 13. Januar 1888.
Seite 11ff, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidenten.
Verzeichniß der Kunststraßen im Regierungsbezirk Potsdam.

In Gemäßheit des §12 des Gesetzes vom ... Juni 1887 ... bringe ich Nachstehend unter
  1. alle Kunststraßen im Regierungsbezirk Potsdam, auf welche die Verordnung vom 17. März 1839, betreffend den Verkehr auf den Kunststraßen (Ges.-S. 1839 S. 80) Anwendung findet und unter
  2. alle Kunststraßen im Regierungsbezirk Potsdam, für welche das Recht zur Erhebung von Chausseegeld verliehen ist oder die zusätzlichen Bestimmungen zu dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840. (Ges.-S. 1849, S. 97) für anwendbar erklärt worden sind, zur öffentlichen Kenntniß:
A. [insgesamt 178]
  1. Berlin-Schwedt,
  2. Berlin-Stralsund,
  3. Berlin-Strelitz,
  4. Berlin-Frankfurt a. O.,
  5. Werneuchen-Freienwalde,
  6. Von der Müncheberg-Eberswalder Chaussee in der Richtung auf Werneuchen,
  7. Prötzel-Wrietzen,
  8. Berlin-Prötzel,
  9. Börnicke-Wilmersdorf-Leuenberg (soweit dieselbe im Kreise Niederbarnim liegt),
  10. Marzahn-Paulinenaue,
  11. Straußberg-Reichenberg,
  12. Biesenthal-Schulzendorf,
  13. Eberswalde-Freienwalde,
  14. Biesenthal-Bernau (soweit dieselbe im Kreise Niederbarnim liegt),
  15. Bernau-Lanke,
  16. Lanke-Zerpenschleuse,
  17. Weißensee-Bernau,
  18. Bernau-Alt-Landsberg,
  19. Von Alt-Landsberg zur Berlin-Frankfurter Chaussee,
  20. Berlin-Frankfurter Chaussee-Schöneiche-Friedrichshagen (Bahnhof)-Colonie Hirschgarten,
  21. Neuenhagen-Hönow-Mehrow,
  22. Strausberg-Gielsdorf-Heidekrug-Eichenbrand,
B.
  • 1) ... 13) ...
  • Ferner sind die vorstehend unter B. aufgeführten Bestimmungen auf die unter A. laufende No. ... [fast alle, darunter No. 144] aufgeführten Kunststraßen Anwendung.
Potsdam, den 28. Dezember 1887.    
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg, Staatsminister Achenbach.


Seite 18, Personal-Chronik.

Dem Fräulein Klara Henseler zu Alt-Landsberg ist die Erlaubniß ertheilt worden, im Regierungsbezirk Potsdam Stellen als Hauslehrerin anzunehmen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 3. / Den 20. Januar 1888.
Seite 18, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 17. Krankenversicherung im Amtsbezirk Malchow, Kreis Niederbarnim.

In theilweiser Abänderung meiner Amtsblattbekanntmachung vom 18. Februar 1884 (Amtsbl. f. 1884 St. 8 S. 62 No. 66) setze ich ... den ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter für den Amtsbezirk Malchow, Kreis Niederbarnim, bis auf Weiteres wie folgt fest:
  1. für erwachsene, d. h. mehr als 16 Jahre alte männliche Arbeiter auf 1,50 M.,
  2. für dergleichen weibliche auf 1,00 M.,
  3. für jugendliche männliche, d. h. weniger als 16 Jahre alte Arbeiter 0,80 M.,
  4. für dergleichen weibliche auf 0,65 M.
Im Uebrigen verbleibt es bei meiner erwähnten Amtsblattbekanntmachung vom 18. Februar 1884.
Potsdam, den 14. Januar 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 18, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 22/24. Viehseuchen.

Die Maul- und Klauenseuche ist unter dem Rindvieh der Wittwe Möser, Gartenstraße Nr. 1 zu Weißensee bei Berlin, ausgebrochen.
Die Maul- und Klauenseuche ist unter dem Rindvieh des Berliner Rieselgutes Malchow und der Wittwe Möser zu Weißensee im Kreise Niederbarnim, ... ausgebrochen.
Potsdam, den 12./17. Januar 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 23, Personal-Chronik.

Zu Kreisboniteuren sind bestellt: ...,
  • für den Kreis Nieder-Barnim der Rentier Martin zu Oranienburg, ...
Bei der Königlichen Ministerial-Militair- und Bau-Kommission zu Berlin sind ...
  • angestellt: ... der Hülfsbote Gransee als Bote und Aktenhefter, der Gensdarm Blling, der Gensdarm Bergmann und der Invalide Goers als Schleusengehülfe, ...
  • angenommen: ... der Invalide Geitner als interimistischer Brückenaufzieher; ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 4. / Den 27. Januar 1888.
Seite 27, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidenten.
Die pro 1888/93 gewählten Abgeordneten zum Provinziallandtage betreffend.

In Gemäßheit des § 21 der Provinzial-Ordnung vom 29. Juni 1875 wird die folgende Nachweisung der in der Provinz Brandenburg auf die Wahlperiode 1888/93 gewählten Abgeordneten hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. ...
A. Regierungsbezirk Potsdam.
5) Kreis Niederbarnim.
  • Scharnweber, Geheimer Regierungs- und Landrath zu Berlin,
  • Baron von Veltheim, Kreisdeputirter und Ceremonienmeister auf Schönfließ,
  • Witte, Amtsvorsteher und Gutsbesitzer zu Dalldorf,
  • Wernicke, Stadtverordneten-Vorsteher zu Bernau.
Potsdam, den 12. Januar 1888.    
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg, Staatsminister Achenbach.


Seite 30, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 33. Viehseuchen.
...
Unter den Kühen des Ritterguts Hohenschönhausen und des Molkereibesitzers Albert Schulze zu Lichtenberg, Dorfstraße 16, im Kreise Niederbarnim, ist dieselbe [Maul- und Klauen-] Seuche erloschen.
Potsdam, den 20. Januar 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 36, Vermischte Nachrichten. Ortsbenennung.

Dem auf der Feldmark des zur Kur- und Neumärkischen Ritterschaftsbank gehörigen Rittergutes Mehrow, Kreis Nieder-Barnim, ca. 3,00 km östlich von Mehrow, 4,50 km nordwestlich von Alt-Landsberg, 2,95 km südwestlich von Krummensee, 3,55 km südöstlich von Blumberg und 1,00 km nördlich an der Landstraße zwischen Mehrow und Alt-Landsberg bzw. südlich hart an der Landstraße von Blumberg und Alt-Landsberg belegenen, fast neu gebauten Vorwerke ist der Name „Trappenfelde“ beigelegt worden.
Potsdam, den 20. Januar 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 5. / Den 3. Februar 1888.
Seite 40, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 41. Viehseuchen.

Die Maul- und Klauenseuche ist unter den Kühen des Ritterguts Biesdorf, im Kreise Niederbarnim ausgebrochen. ...
Potsdam, den 27. Januar 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 6. / Den 10. Februar 1888.
Seite 51, Personal-Chronik.

Der Haupt-Ritterschaftsdirektor von Tettenborn auf Reichenberg ist für die 6 Jahre vom 1. Juli 1888 bis dahin 1894 zum General-Direktor der Land-Feuer-Societät der Kurmark und der Niederlausitz wieder gewählt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 7. / Den 17. Februar 1888.
Seite 63, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 62. Viehseuchen.

Die Maul- und Klauenseuche ist unter dem Rindvieh des Bauern Schneider zu Biesdorf, im Kreise Niederbarnim, ausgebrochen.
Potsdam, den 9. Februar 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 65, Personal-Chronik.

Dem Superintendenten Oberprediger Thiemann zu Biesenthal ist vom 8. Februar d. J. ab die Kreisschul­inspektion über die Schulen des Inspektionskreises Bernau übertragen worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 8. / Den 24. Februar 1888.
Seite 70, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 68./70./74. Viehseuchen.

Nachdem unter den Pferden des Ritterguts Biesdorf im Kreise Niederbarnim während des verflossenen Jahres wiederholt Erkrankungen an Rotz vorgekommen waren, sind die sämmtlichen durch Berührung mit den rotzkranken der Ansteckung verdächtig gewordenen fünfzehn Pferde des genannten Ritterguts am 24., 25. und 26. Januar d. J. getödtet worden und ist damit die Rotzkrankheit in Biesdorf erloschen.
Die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Berliner Rieselgutes Malchow im Kreise Niederbarnim ist erloschen.
Die Maul- und Klauenseuche ist unter den Kühen des Bauergutsbesitzers Zimmermann zu Biesdorf und des Molkereibesitzers Kleinert zu Rosenthal im Kreise Niederbarnim ausgebrochen. ...
Potsdam, den 7./14./20. Februar 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 71, Bekanntmachungen der Kreisausschüsse. No. 4. Genehmigung.

Auf Grund des § ... genehmigen wir hiermit, daß
  1. die vom Kaufmann Carl Perling hierselbst erworbene Parzelle ... Hofraum im Dorfe, von 1 ar 64 qm Größe, im Grundbuche der Rittergüter des Kreises Niederbarnim ... verzeichnet, von dem Gutsbezirk Falkenberg abgetrennt und in den Gemeindebezirk einverleibt,
  2. die von der Stadtgemeinde Berlin erworbene Parzelle ... Garten im Dorfe, von 5 ar 06 qm Größe, im Grundbuche von Falkenberg ... verzeichnet, von dem Gemeindebezirke Falkenberg abgezweigt und in den Gutsbezirk Falkenberg einverleibt werden.
Berlin, den 28. Januar 1888.     Der Kreis-Ausschuß.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 10. / Den 9. März 1888.
Seite 88, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 89./90. Viehseuchen.

Die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh der Wittwe Möser zu Weißensee bei Berlin ist erloschen.
Die rotzverdächtigen Pferde des Schachtmeisters Haselitz zu Hohenschönhausen ... im Kreise Nieder­barnim sind nach längerer Beobachtungszeit für gesund befunden und für den Verkehr frei gegeben worden. Die Maul- und Klauenseuche ist unter den Kühen des Bauergutsbesitzers W. Lenz zu Marzahn und des Colonisten Liebenhagen zu Neu-Hohen-Schönhausen im Kreise Niederbarnim ausgebrochen. ...
Potsdam, den 29. Februar / 1. März 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 88f, Bekanntmachungen der Königlichen Regierung.
No. 7. Konservierung der Kunstdenkmäler im Königreich Preußen.

Des Königs Majestät haben durch die Allerhöchste Ordre vom 1. Juli v. Js. in der Person des Bauraths von Quast einen Konservator der Kunstdenkmäler in der ganzen Monarchie zu ernennen geruht. Derselbe wird bei seinen Umreisen von allen, sich im öffentlichen Besitz befindlichen Denkmälern, sowohl Bau­gegenständen, als Bildwerken, Gemälden, Kunstgeräthen ec. und ihrer Beschaffenheit Kenntniß nehmen.
Sämmtliche Lokalbehörden, insbesondere die Baubeamten unseres Verwaltungsbezirks, werden beauftragt, dem c. von Quast, sei es mündlich an Ort und Stelle, oder schriftlich, auf sein Verlangen die erforderliche Auskunft und Mittheilung zu gewähren, auch dessen Anweisungen, wo derselbe sich etwa veranlaßt finden möchte, eine schon angeordnete, nicht angemessen erscheinende Restauration zu sistiren, unweigerlich Folge zu leisten.
Ingleichen haben alle Behörden und Korporationen unseres Verwaltungs-Bezirks von jeder etwa beab­sichtigten oder vorfallenden Veränderung, oder Translocirung eines dergleichen Kunstdenkmals, sowie von jedem neu aufgefundenen Gegenstande dieser Art uns unverzüglich in Kenntniß zu setzen und unsere desfalsige Bestimmung zu erwarten, und werden dieselben endlich auch hierdurch verpflichtet, der Königl. General-Direktion der Museen zu Berlin jede von dieser etwa verlangte Auskunft über das Bestehen und die Beschaffenheit solcher Kunstdenkmäler unweigerlich zu ertheilen.
Diese Vorschriften gelten übrigens für alle dergleichen Kunstdenkmäler, ausschließlich derjenigen, welche sich in völlig freiem Privatbesitz befinden.
Potsdam, den 14. März 1844.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.

Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß als Konservator der Kunstdenkmäler in der Monarchie gegenwärtig der Königl. Geheime Ober-Baurath Persius zu Berlin fungirt.
Potsdam, den 23. Februar 1888.     Königl. Regierung. Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 11. / Den 16. März 1888.
Seite 93, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 96. Verlegung der 5. Compagnie des Bezirks-Commandos Bernau von Liebenwalde nach Oranienburg.

Hiermit bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß die 5. Compagnie des Bezirks-Commandos Bernau mit dem 1. April 1888 von Liebenwalde nach Oranienburg verlegt wird.
Potsdam, den 10. März 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Extra-Beilage zum Amtsblatt ... [Aenderung der Wehrordnung], darin
Anlage B. Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich.

Armeekorps: III.
Infanteriebrigade: 11.
Landwehr-Bataillons-Bezirke / Verwaltungs- (bez. Aushebungs-) Bezirke
  • Potsdam / Stadt Potsdam, Kreis Zauch-Belzig.
  • Jüterbog / Kreise Jüterbog-Luckenwalde, Beeskow-Storkow.
  • Brandenburg a. H. / Städte Brandenburg, Spandau, Kreise Westhavelland, Osthavelland.
Bundesstaat (... auch Provinz, bez. Reg.-Bezirk): Königreich Preußen, R.-B. Potsdam.
Infanteriebrigade: Berlin (III. Landwehr-Inspektion).
Landwehr-Bataillons-Bezirke / Verwaltungs- (bez. Aushebungs-) Bezirke
  • Teltow / Kreis Teltow, Stadt Charlottenburg. (Bezirkskommando in Steglitz)
  • I. Berlin / Berlin. (Landwehr-Regiments-Bezirk)
  • II. Berlin / Berlin. (Landwehr-Regiments-Bezirk)
Bundesstaat (... auch Provinz, bez. Reg-Bezirk) [außer bei Berlin]: Königreich Preußen, R.-B. Potsdam .
Infanteriebrigade: 12.
Landwehr-Bataillons-Bezirke / Verwaltungs- (bez. Aushebungs-) Bezirke
  • Bernau / Kreise Ober-Barnim, Nieder-Barnim.
  • Perleberg / Kreise Ost-Priegnitz, West-Priegnitz.
  • Ruppin / Kreis Ruppin.
  • Prenzlau / Kreise Prenzlau, Angermünde, Templin.
Bundesstaat (... auch Provinz, bez. Reg-Bezirk): Königreich Preußen, R.-B. Potsdam.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 13. / Den 30. März 1888.
Seite 115, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 111. Viehseuchen.

Die Maul-und Klauenseuche ist unter dem Rindvieh ... des Bauern Schmidt zu Biesdorf ... erloschen.
Potsdam, den 20. März 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 15. / Den 13. April 1888.
Seite 129, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 120. Stationirung des Bezirksfeldwebels der 3. Kompagnie des Königl. Bezirks-Commandos Bernau ...

Hiermit bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß der Bezirksfeldwebel der 3. Compagnie des Königl. Bezirks-Commandos Bernau vom 1. Mai d. J. ab von Alt-Landsberg nach Lichtenberg stationirt und von demselben Zeitpunkte ab daselbst ein Central-Melde-Büreau errichtet wird.
Potsdam, den 7. April 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 132ff, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 126. Durchschnittlicher Jahresarbeitsverdienst land- und forstwirthschaftlicher Arbeiter ...

In Gemäßheit des ... Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 ..., welches mit dem 1. April d. J. vollständig in Kraft getreten ist, und dem Ministerial-Erlass vom 6. Februar 1888 ... setze ich den Jahresarbeitsverdienst land- und forstwirthschaftlicher Arbeiter für den Potsdam'er Regierungsbezirk folgendermaßen fest: ...
IV. Kreis Niederbarnim und zwar für den Umfang des ganzen Kreises:
  1. für erwachsene männliche Personen 450 M.,
  2. " " weibliche " 240 "
  3. " jugendliche männliche " 210 "
  4. " " weibliche " 150 "
Potsdam, den 7. April 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 136f, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Post-Direktion zu Potsdam.
No. 13. Landbriefbestellungs-Aenderung.

Der Ort Hellersdorf (Kreis Nieder-Barnim) wird am 1. Mai von dem Landbriefbestellbezirke der Kaiserlichen Postagentur in Kaulsdorf abgezweigt und dem Bestellbezirke der am genannten Tage in Marzahn bei Friedrichsfelde (Berlin) in Wirksamkeit tretenden Postagentur zugetheilt.
Potsdam, den 6. April 1888.     Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.


Seite 137, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim sind mit Rücksicht auf den Ablauf ihrer Dienstzeit der Administrator Jungk zu Hohen-Schönhausen, der Gemeinde-Vorsteher Dubick zu Marzahn und der Gemeinde-Vorsteher Grün zu Blumberg zum Amtsvorsteher des Bezirks XXI. Hohenschönhausen und zu Stellvertretern desselben Bezirks und des Bezirks XIX. Blumberg von Neuem ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 17. / Den 27. April 1888.
Seite 155, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 141. Viehseuchen.

Die Maul- und Klauenseuche ist unter dem Rindvieh ... des Vorwerks Neu-Ahrensfelde, des Gutes Falkenberg und auch in Weißensee im Kreise Niederbarnim ausgebrochen. - Erloschen ist diese Seuche unter den Rindviehbeständen ... des Rittergutes Biesdorf ... im Kreise Niederbarnim.
Potsdam, den 20. April 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 158, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin.
No. 16. Einrichtung von Postagenturen in Johannisthal bei Berlin und Marzahn bei Berlin.

Am 1. Mai d. J. treten in den Orten Johannisthal - Kreis Teltow - und Marzahn - Kreis Niederbarnim - Postagenturen mit Telegraphenbetrieb in Wirksamkeit, welche die Bezeichnung Johannisthal bei Berlin und Marzahn bei Berlin erhalten. Von dem bezeichneten Zeitpunkte ab werden die in den genannten Orten bisher bestandenen Posthülfstellen aufgehoben.
Die Dienststunden für den Verkehr mit dem Publikum werden für die beiden Verkehrsanstalten, wie folgt, festgesetzt:
A. für Johannisthal bei Berlin: ...
B. für Marzahn bei Berlin:
  1. an Werktagen von 7 (im Winterhalbjahr von 8) bis 9 Uhr Vormittags und von 5 bis 6 Uhr Nachmittags;
  2. an Sonn- und Feiertagen von 7 (im Winterhalbjahr von 8) bis 9 Uhr Vormittags und von 5 bis 6 Uhr Nachmittags, außerdem von 12 bis 1 Uhr Mittags - nur für den Telegraphenbetrieb.
Die Verwaltung der Postagentur in Johannisthal bei Berlin wird dem Gasthofsbesitzer Wienstruck daselbst und die Verwaltung der Postagentur in Marzahn bei Berlin dem Lehrer Filter daselbst übertragen.
Die Postagentur in Johannisthal bei Berlin hat bis auf Weiteres nur einen Ortsbestellbezirk.
Bei der Postagentur in Marzahn bei Berlin wird dagegen außer dem Ortsbestellbezirk aus den vom Postamte Friedrichsfelde abgezweigten Niederlassungen Neu-Ahrensfelde und Bürknersfelde (Ober-Postdirektionsbezirk Potsdam) abgezweigten Dominium Hellersdorf ein Landbestellbezirk gebildet.
Berlin C., den 18. April 1888.     Der Kaiserl. Ober-Post-Direktor.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 4. Mai 1888.
Seite 167, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin. No. 40. Warnung.

Der Arbeiter Emil Paul Balke, Oppelnerstraße 15 hierselbst, verkauft sogenannten Harzer Universal-Blutreinigungsthee, der aus verschiedenen Kräutern ec. besteht und in Quantitäten, wie sie Balke für 1 Mark verkauft, in den Apotheken im Handverkauf für etwa 50 Pf. käuflich ist. Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 23. April 1888.     Der Königl. Polizei-Präsident.


Seite 168, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin.
No. 44. Polizei-Verordnung betreffend das Fahren auf Drei- und Vier-Rädern.

Auf Grund der §§ ... wird von Ortspolizeiwegen nach Zustimmung des Gemeinde-Vorstandes für den Polizei-Bezirk von Berlin, was folgt, verordnet:
  • § 1. Das Fahren auf Drei- und Vierrädern ist auf den dem Fuhrwerksverkehr freigegebenen öffentlichen Straßen und Plätzen innerhalb des Polizei-Bezirks von Berlin Personen, welche das 15. Lebensjahr vollendet haben, gestattet.
  • § 2. Jedes Drei- oder Vier-Rad muß eine Lenk-, Hemm- und Klingelvorrichtung und eine Laterne haben, welche während der Dunkelheit, d. h. während der Zeit, in welcher die Straßenlaternen brennen, genügend erleuchtet sein muß.
  • § 3. Das Fahren auf Drei- und Vier-Rädern ist nur denjenigen Personen gestattet, welche sich im Besitz einer polizeilichen Fahrkarte befinden. Jeder Radfahrer muß die Fahrkarte während der Fahrt bei sich führen und dieselbe auf Verlangen den Aufsichtsbeamten einhändigen.
    Den Anordnungen der Aufsichtsbeamten haben die Radfahrer unbedingt Folge zu leisten.
  • § 4. Die Fahrkarten werden von dem Kommissariat für öffentliches Fuhrwesen auf den Namen des Inhabers und für die Dauer des Kalenderjahres kostenfrei ausgestellt und müssen bei demselben im Dezember jeden Jahres von den Inhabern persönlich zur Erneuerung vorgelegt werden.
    Fahrkarten, von denen der Inhaber nicht mehr Gebrauch machen will, sind dem Kommissariat für öffentliches Fuhrwesen abzuliefern.
  • § 5. Die für den Fuhrwerksverkehr geltenden Bestimmungen finden auf das Fahren mit Drei- und Vierrädern sinngemäße Anwendung.
  • § 6. Uebertretungen dieser Polizei-Verordnung werden mit Geldbuße von 3 bis 30 Mark oder im Falle des Unvermögens mit Haft bestraft.
  • § 7. Diese Polizei-Verordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft und findet von diesem Tage ab die Polizei-Verordnung vom 24. März 1884 nur noch auf Zwei-Räder (Bicycles) Anwendung.
Berlin, den 24. April 1888.     Der Polizei-Präsident von Richthofen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 20. / Den 18. Mai 1888.
Seite 189, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 159. Viehseuchen.

Die Maul- und Klauenseuche unter dem Vieh des ... Berliner Rieselgutes Falkenberg und Vorwerks Neu-Ahrensfelde im Kreise Niederbarnim ist erloschen.
Potsdam, den 14. Mai 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 21. / Den 25. Mai 1888.
Seite 206, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 162. Viehseuchen.

Die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh der Berliner Rieselgüter Malchow und Falkenberg, der Vorwerks Neu-Ahrensfelde, des Bauergutsbesitzers Wilhelm Lenz zu Marzahn und des Kolonisten Liebenhagen in Neu-Hohen-Schönhausen, sämmtlich Ortschaften des Kreises Niederbarnim ist erloschen.
Potsdam, den 19. Mai 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 22. / Den 1. Juni 1888.
Seite 217. Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 163. Die Ober-Präsidenten betreffend.

Infolge Allerhöchster Ordre vom 5. d. M. sollen die Oberpräsidenten für die Dauer dieses ihres Amtes das Prädikat „Excellenz“ führen, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Potsdam, den 24. Mai 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 6. Juli 1888.
Seite 267, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Post-Direktion zu Potsdam.
No. 51. Einrichtung einer Telegraphenhülfstelle in Hirschfelde (Mark).

In Hirschfelde (Mark) bei Werneuchen wird am 1. Juli eine mit der Posthülfstelle daselbst vereinigte Telegraphenhülfstelle in Wirksamkeit treten.
Potsdam, den 26. Juni 1888.     Der Kaiserl. Ober-Postdirektor.


Seite 272, Geschenke an Kirchen ec.

Bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg sind in neuerer Zeit folgende an Kirchen ec. im Regierungsbezirk Potsdam gemachten Geschenke zur Anzeige gebracht worden: ...
Diözese Berlin-Land I:
... der Kirche zu Weißensee vom Verein ehemaliger Kampfgenossen in Neu-Weißensee ein aus Eichenholz geschnitztes Ordensspinde, von Frau Amtsvorsteher Feldtmann ebenda eine Altardecke von schwarzem Tuche mit silbernem Kreuze und 2 mit braunem Plüsch überkleidete Kniepolster; ...


Seite 278, Vermischte Nachrichten. Ortsbenennung.

Der den Herren Dr. med. Weil, Kaufmann Bitterlich, Lithographen Schal, Banquier Marschal und Secretair Schmidt gehörigen, im Gemeindebezirke Friedrichshagen 0,8 km südöstlich von der Kirche daselbst, am nördlichen Spreeufer, 5 km südwestlich von der Stadt Coepenick und südlich von der Chaussee von Coepenick nach Friedrichshagen belegenen, aus fünf Feuerstellen bestehenden Villen-Colonie ist der Name „Neu-Camerun“ beigelegt worden.
Potsdam, den 3. Juli 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 32. / Den 10. August 1888.
Seite 311, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 217. Einrichtung einer Chausseegeldhebestelle bei dem Dorfe Hönow im Kreise Nieder-Barnim.

Dem Kreise Niederbarnim ist seitens des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten durch Erlaß vom 20. Juli d. J. die Genehmigung ertheilt worden, an der Chaussee von Neuenhagen über Hönow nach Mehrow in Station 3,6 derselben am Schnittpunkte der von Berlin nach Alt-Landsberg führenden Chaussee bei dem Dorfe Hönow eine Chausseegeldhebestelle zu errichten und an derselben das tarifmäßige Chausseegeld für eine Meile zu erheben. Mit dieser Hebestelle wird die mit gleicher Hebebefugniß für die Chaussee Berlin-Alt-Landsberg ausgestattete Hebestelle Seeberg verbunden.
Potsdam, den 31. Juli 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 33. / Den 17. August 1888.
Seite 327, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 229. 300 Mark Belohnung.

Die unterm 1. Mai d. J. für die Ermittelung des Mörders des städtischen Nachtwächters Schmidt zu Dahme ausgesetzte Belohnung von 200 M. wird hiermit auf 300 M. erhöht.
Etwaige Anzeigen sind an den Herrn Ersten Staatsanwalt hierselbst zu richten.
Potsdam, den 3. August 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 327, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin.
No. 79. Bestrafung des Milchhändlers Panwitz.

Auf Grund des Ministerial-Erlasses vom 28. September 1883 wird im Interesse des Milch konsumirenden Publikums hierdurch bekannt gemacht, daß bei dem Milchhändler Friedrich Panwitz, Sorauerstraße Nr. 9, hier wiederholt Milch entnommen worden ist, welche nicht den Bestimmungen in der Polizei-Verordnung vom 6. Juli 1887 entsprach. Der c. Panwitz ist deshalb schon mehrfach bestraft worden.
Berlin, den 2. August 1888.     Der Polizei-Präsident.


Seite 328f, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin.
No. 72. Anlage des 3ten und 4ten Geleises ... zwischen der Landsberger Allee und Bahnhof Wedding.

Durch den Allerhöchsten Erlaß vom 6. April 1887 ... ist verordnet worden, daß für die ... vorgesehene Anlage des 3ten und 4ten Geleises auf der Berliner Ringbahn zwischen der Landsberger Allee und Bahnhof Wedding das Recht zur Enteignung und dauernden Beschränkung derjenigen Grundstücke Platz greift, welche zur Bauausführung nach den von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festzustellenden Plänen nothwendig ist. ...
Berlin, den 12. August 1888.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 38. / Den 21. September 1888.
Seite 369, Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben den 21. September 1888. Allerhöchster Erlaß.

Die Provinz Brandenburg ist durch die diesjährigen großen Herbstübungen des Garde- und des 3. Armee-Korps, besonders in einzelnen Theilen durch die enge Zusammenziehung der Truppen, in hohem Grade in Anspruch genommen worden. Aus den Meldungen der beiden Armee-Korps ersehe Ich, daß trotzdem Seitens der Kreis- und Orts-Verwaltungen, wie Seitens der einzelnen Bewohner den Anforderungen mit großer Bereitwilligkeit entsprochen wurde. Sämmtliche Truppen sind, wie Ich dies von Meinen Märkern nicht anders erwartet habe, gut und freundlich aufgenommen worden. Es gereicht Mir zur aufrichtigen Freude, hierfür, wie für den Mir persönlich in Müncheberg bereiteten Empfang Meine warme und dankende Anerkennung auszusprechen und beauftrage Ich Sie, dies zur Kenntniß der ganzen Provinz, insbesondere aller näher Betheiligten zu bringen.
Müncheberg, den 19. September 1888.     gz. Wilhelm. R.
An den Ober-Präsidenten der Provinz Brandenburg.

Den vorstehenden Allerhöchsten Erlaß, welcher die Herzen aller Märker mit innigster Freude erfüllen wird, bringe ich hierdurch zur Kenntniß der ganzen Provinz.
Potsdam, den 19. September 1888.     Der Ober-Präsident. gez. Achenbach.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 28. September 1888.
Seite 371f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 247. Betrifft die Verkündigung ortspolizeilicher Verordnungen im Kreise Nieder-Barnim.

Unter Aufhebung meiner Bekanntmachung vom 15. November 1887 ... bestimme ich hierdurch ... unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufs, daß die in den Amtsbezirken Lichtenberg, Friedrichsfelde und Stralau des Kreises Niderbarnim zu erlassenden ortspolizeilichen Verordnungen ihrem ganzen Inhalte nach in die zu Pankow im Verlage von Emil Pilger erscheinende „Neue Vororts-Zeitung“ (Fortsetzung der Berliner Ostends Vorortzeitung) aufzunehmen sind und daß hiervon deren Gültigkeit abhängen soll. Im Uebrigen verbleibt es bei den Bestimmungen meiner Verordnung vom 25. Juni 1886 - Beilage zum 28. Stück des Amtsblatts.
Potsdam, den 19. September 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 41. / Den 12. Oktober 1888.
Seite 396f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 262. Schuhmacher-Innung zu Alt-Landsberg.

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 26. Oktober 1886 - Amtsblatt de 1886, Stück 45 Seite 491 - bestimme ich hierdurch auf Grund des § 100e. No. 3 der Reichs-Gewerbe-Ordnung in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1881 und der Ausführungs-Anweisung hierzu vom 9. März 1882 ... für den Bezirk der Schuhmacher-Innung zu Alt-Landsberg,
    daß diejenigen Arbeitgeber, welche das Schuhmacher-Gewerbe betreiben und selbst zur Aufnahme in die Innung fähig sein würden, gleichwohl aber der Innung nicht angehören, vom 1. April 1889 ab Lehrlinge nicht mehr annehmen dürfen.
Ich bringe dies mit dem Bemerken hierdurch zur Kenntniß, daß der Bezirk der gedachten Innung den Bezirk der Stadtgemeinde Alt-Landsberg, sowie die Amtsbezirke Alt-Landsberg, Fredersdorf, Schöneiche, Loehme, Blumberg, Ahrensfelde, Dahlwitz und Neuenhagen umfaßt.
Potsdam, den 2. Oktober 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 43. / Den 26. Oktober 1888.
Seite 412, Bekanntmachungen der Kreis-Ausschüsse.
No. 26. Nachweisung der ... genehmigten Veränderungen von Gemeinde- und Gutsgrenzen pro III. Quartal 1888.

Bezeichnung des ...
  • ... in Betracht kommenden Grundstücks:
    Die an die Niederbarnim'er Kreiscorporation für das Rettungshaus in Falkenberg abgetretenen 5 Morgen Band I. No. 24 des Grundbuchs von Falkenberg und
    die für die Niederbarnim'er Kreiscorporation aufgelassene und nach Band I Blatt 24 des Grundbuches von Falkenberg übertragene Ackerfläche von 25 ar 50 qm.
  • ... bisherigen Gemeinde- bezw. Gutsbezirks: Gutsbezirk Falkenberg, Kreis Niederbarnim.
  • ... künftigen Gemeinde- bezw. Gutsbezirks: Gemeindebezirk Falkenberg, Kreis Niederbarnim.


Seite 412, Personal-Chronik.

Der Kandidat des höheren Schulamts Huwe zu Amt Alt-Landsberg (Kreis Niederbarnim) ist die Erlaubniß ertheilt worden, im Regierungsbezirk Potsdam Stellen als Hauslehrer anzunehmen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 50. / Den 14. Dezember 1888.
Seite 461, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 313. Viehseuchen.

Auf dem städtischen Rieselgute Malchow Niederbarnimschen Kreises ist unter dem Rindvieh die Maul- und Klauen-Seuche ausgebrochen.
Potsdam, den 10. Dezember 1888.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 467, Personal-Chronik.

Der Diakonus zu Alt-Landsberg, Superintendent Rudolf Theodor Eduard Cramer, ist, unter Beibehaltung des Diakonats zu Alt-Landsberg, zum Pfarrer bei der Evangelischen Gemeinde (filia vagans) zu Wesendahl, Diözese Strausberg, bestellt worden.


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