Quelle: Landesarchiv Berlin (Reinickendorf), Signatur: ZS 3
Früherer Besitz:

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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1891.

Potsdam, 1891.
Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 38 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 4. / Den 23. Januar 1891.
Seite 25. Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers.
Verordnung, betreffend die Ermäßigung des Telegraphentarifs.

Der Absatz 1. § 9. der Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 13. August 1880, wonach die Telegrammgebühr auf 6 Pfenning für das Wort mit einem Mindestbetrage von 60 Pf. für das Telegramm festgesetzt ist, wird vom 1. Februar d. J. ab, wie folgt, abgeändert:
„Für das gewöhnliche Telegramm wird auf alle Entfernungen eine Gebühr von 5 Pfennig für jedes Wort, mindestens jedoch der Betrag von 50 Pfennig erhoben.“
Berlin W., 15. Januar 1891.     Der Reichskanzler. von Caprivi.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 5. / Den 30. Januar 1891.
Seite 43f, Geschenke an Kirchen ec.

Bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg sind in neuerer Zeit folgende an Kirchen ec. im Regierungs-Bezirk Potsdam gemachten Geschenke zur Anzeige gebracht worden:
  • Diözese Berlin Land I., der Kapelle zu Neu-Weißensee vom Gesangverein „Einigkeit“ eine Altarbibel, der Kirche zu Weißensee von ungenannt ein Altar-Cruzifix aus schwarzpolirtem Holz mit corp. sanct. aus ächter versilberter Bronze, vom Kriegerverein für Weißensee und Umgegend ein Ordensspind, vom Rentier Machalz daselbst 3000 M. unter Bedingung der Pflege zweier Gräber, der Kirche zu Neuenhagen vom Rittergutsbesitzer Dotti daselbst ein Altarteppich, ..., der Kirche zu Dahlwitz von Frau Rittergutsbesitzer von Brandis auf Neuhauß eine gestickte Decke für den Taufstein, der Kirche zu Falkenberg vom Patrone daselbst eine Orgel, ein Kronleuchter und Wandleuchter, vom Patronatsvertreter Dr. Frommer dort ein Altarbild des Heilandes, 2 Wand-Medaillons, vom Bauunternehmer Schreiber daselbst die in Kathedral-Glas ausgeführten Fenster der Kirche und den Taufstein, vom Pfarrer Habedank in Malchow ein Wand-Medaillon.
  • Diözese Berlin Land II., der Kirche zu Lindenberg von der Gemeinde eine neue Altar- und Kanzelbekleidung von grünem Tuch mit Seidenborten und goldgestickten Kreuzen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 6. / Den 6. Februar 1891.
Seite 46, Bekanntmachungen des Königl. Regierungs-Präsidenten. No. 29. Schmiede- ec. Innung in Bernau.

Auf Grund des § 100e. der Reichsgewerbe-Ordnung bestimme ich für den Umfang der Schmiede-, Schlosser-, Nagelschmiede- und Klempner-Innung in Bernau
  1. daß Streitigkeiten aus den Lehrverhältnissen der im § 120s. der Gewerbeordnung bezeichneten Art auf Anrufen eines der streitenden Theile von der zuständigen Innungsbehörde auch dann zu entscheiden sind, wenn der Arbeitgeber, obwohl er ein in der Innung vertretenes Gewerbe betreibt und selbst zur Aufnahme in die Innung fähig sein würde, gleichwohl der Innung nicht angehört,
  2. daß die von der Innung erlassenen Vorschriften über die Regelung des Lehrlingsverhältnisses sowie über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge auch dann bindend sind, wenn deren Lehrherr zu den unter No. 1 bezeichneten Arbeitgebern gehört, und
  3. daß Arbeitgeber der unter No. 1 bezeichneten Art vom 1. August 1891 ab Lehrlinge nicht mehr annehmen dürfen.
Es wird dies mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Bezirk der gennannten Innung die Stadt Bernau, die Amtsbezirke Franz. Buchholz, Buch, Schönerlinde, Blankenfelde, Schönow, Schönwalde, Börnicke, Falkenberg, Malchow und die Gemeinden Wandlitz und Zühlsdorf, Kreises Niederbarnim, sowie die Ortschaft Ladeburg, Kreises Oberbarnim, umfaßt.
Potsdam, den 1. Februar 1891.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 11. / Den 13. März 1891.
Seite 88f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 56. Viehseuchen.

Festgestellt ist: ..., die Maul- und Klauenseuche unter den Ochsen der Rieselgüter Falkenberg und Wartenberg, unter einem Transport von 21 Zugochsen auf dem Rieselgut Malchow, unter den Kühen des Gemeindevorstehers Barthel zu Heinersdorf, Kreis Niederbarnim, ...


Seite 91, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin. No. 19. Bekanntmachung.

Unter der Ueberschrift „Sensationelle Erfindung! Gegen Schwächezustände! Für Männer!“ werden neuerdings von einem gewissen Borsodi in den Zeitungen als Heilmittel in Oesterreich-Ungarn patentierte elektrometallische Platten angepriesen. Nach dem Gutachten Sachverständiger bewirkt die Anwendung der Platten die in Aussicht gestellte Heilung nicht, bringt vielmehr gesundheitliche Nachtheile mit sich. Es wird daher vor dem Apparate des c. Borsoni, dem übrigens durch Ministerialerlaß die Ausübung seines Patents in Oesterreich untersagt ist, eindringlich gewarnt.
Berlin, den 27. Februar 1891.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 20. März 1891.
Seite 116f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 68. Viehseuchen.

Festgestellt ist: ... die Maul- und Klauenseuche ... unter den Kühen des Gemeindevorstehers Meye zu Malchow, und unter dem alten Bestande von 67 Zugochsen auf dem Rieselgute Wartenberg, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 16. / Den 17. April 1891.
Seite 145, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 84. Viehseuchen.

Erloschen ist: ..., die Maul- und Klauenseuche auf den Berliner städtischen Rieselgütern Falkenberg und Wartenberg, unter den Kühen des Gemeindevorstehers Barthel zu Heinersdorf, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 17. / Den 24. April 1891.
Seite 159, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 87. Viehseuchen.

Erloschen ist: die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindviehbestande des Gemeindevorstehers Meye zu Malchow, Kreis Niederbarnim, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 1. Mai 1891.
Seite 177, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 93.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Oder-Spree-Kanal vom 1. Mai d. J. ab in seiner ganzen Länge vom Seddin-See über Fürstenwalde bis zur Oder bei Fürstenberg dem allgemeinen Verkehr übergeben wird mit der Maßgabe, daß der Floßholzverkehr auf der Strecke Fürstenberg - Schlaubehammer - Kersdorfer Schleuse ausgeschlossen bleibt, und nach wie vor über Brieskow, Müllrose nach Neuhaus beziehungsweise in umgekehrter Richtung stattzufinden hat.
Potsdam, den 27. April 1891.     Der Regierungs-Präsident


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 20. / Den 15. Mai 1891.
Seite 196, Personal-Chronik.

Im Kreis Niederbarnim ist der Rittergutsbesitzer Roeder zu Lichtenberg nach Ablauf seiner Amtszeit auf's neue zum Amtsvorsteher des I. Bezirks Lichtenberg ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 21. / Den 22. Mai 1891.
Seite 205, Bekanntmachungen des Provinzial-Steuer-Direktors. No. 8.

Voraussichtlich wird bereits in nächsten Zeit angeordnet werden, daß für das Passieren der im Oder-Spree-Kanal gelegenen Schleusen bei Fürstenberg a./O., Kersdorf und Wernsdorf Schiffahrts-Abgaben gemäß dem Tarife vom 27. Dezember 1871, nach welchem die Abgaben für das Befahren der Wasserstraßen zwischen der Elbe und der Oder zu erheben sind (Gesetz-Sammlung für 1872 Seite 57), zur Erhebung gelangen sollen. Es wird dies zur Kenntniß des Schifahrt treibenden Publikums gebracht, damit hierauf bei dem Abschluß von Frachtverträgen Rücksicht genommen werden kann.
Berlin, den 9. Mai 1891.     Der Provinzial-Steuer-Direktor.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 23. / Den 5. Juni 1891.
Seite 215, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 120. Viehseuchen.

Festgestellt ist: der Milzbrand bei einem Ochsen des Berliner städtischen Rieselguts Wartenberg, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 24. / Den 12. Juni 1891.
Seite 220, Bekanntmachungen der Königlichen Regierung. No. 13.

Mit dem 1. Juni d. J. sind die Königlichen Katasterämter: a. Charlottenburg, mit dem Amtssitze in Charlottenburg, b. Berlin V., mit dem Amtssitze in Berlin und c. Zossen mit dem Amtssitze in Zossen, neu errichtet worden. ... Der Katasteramtsbezirk Berlin V. umfaßt die Ortschaften der Amtsgerichte Bernau, Liebenwalde, Oranienburg, Lindow und Eberswalde, soweit sie im Kreise Niederbarnim gelegen und aus dem Amtsgerichtsbezirke Alt-Landsberg die Ortschaften: Blumberg, (Gemeinde und Gut), Eggersdorf, Eiche, Hellersdorf, Hönow, Krummensee, Alt-Landsberg (Gemeinde und Gut), Löhme (Gemeinde und Gut), Mehrow (Gemeinde und Gut), Neuenhagen (Gemeinde und Gut), Seeberg und Seefeld....
Potsdam, den 1. Juni 1891.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.


Seite 222f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 126. Viehseuchen.

Festgestellt ist: ..., die Lungenseuche unter dem Rindvieh des Berliner städtischen Rieselguts Hellersdorf, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 3. Juli 1891.
Seite 251, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 135.
Betr. Vereinigung des domainenfiskalischen Gutsbezirks Kolonie Biesenthal mit der Stadtgemeinde Biesenthal.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 13. Mai d. J. die Vereinigung des domainenfiskalischen Gutsbezirk Biesenthal, im Kreise Oberbarnim, mit der Stadtgemeinde Biesenthal, in demselben Kreise, zu genehmigen geruht.
Potsdam, den 25. Juni 1891.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 252, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 138. Ortsbenennung.

Der Magistrat zu Berlin hat auf Grund und Boden seines Gutes (Rieselgutes) Hellersdorf am nördlichen Rande der Ostbahn und am westlichen Ufer der Wuhle eine auf 1000 Pfleglinge berechnete, 20 Gebäude enthaltende und 87 ha umfassende Heil- und Pflegeanstalt für Epileptische errichtet.
Das inmitten dieses Grundstücks belegene Anstaltshaus für Männer ist 1500 m nordöstlich vom Kirchturm zu Biesdorf, 1600 m nordwestlich vom Kirchturm zu Kaulsdorf, 3400 m südwestlich vom Gutshofe Hellersdorf entfernt; das Pförtnerhaus liegt 650 m nordöstlich vom östlichen Ausgange des Dorfes Biesdorf. Der Gesamtbesitzung wird hiermit der Name Wuhlgarten beigelegt.
Potsdam, den 30. Juni 1891.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 28. / Den 10. Juli 1891.
Seite 272, Personal-Chronik.

Der bisherige Gewerbe-Rath von Stülpnagel zu Berlin ist zum Regierungs- und Gewerbe-Rath ernannt und ihm die Stelle eines gewerbetechnischen Raths bei dem Polizei-Präsidium zu Berlin und des Aufsichts­beamten im Sinne des § 139b. der Gewerbeordnung für den Bezirk der genannten Behörde sowie bis auf Weiteres für die Stadt Charlottenburg und die Kreise Teltow und Niederbarnim verliehen worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 31. / Den 31. Juli 1891.
Seite 290f, Bekanntmachungen des Königlichen Consistoriums der Provinz Brandenburg.
No. 11. Errichtungsverfügung.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten und des Evangelischen Ober-Kirchenraths, sowie nach Anhörung der Betheiligten wird hierdurch Folgendes bestimmt:
  • § 1. In der Parochie Weißensee wird eine dritte geistliche Stelle (zweites Diakonat) mit dem Sitze in Neu-Weißensee errichtet.
  • § 2. Die Stelle wird mit einem Gehalte von 2400 Mark jährlich und, so lange eine Dienstwohnung nicht vorhanden ist, einer angemessenen und jährlichen Miethsentschädigung von 600 Mark ausgestattet. Von diesen 3000 Mark bringt die Kirchengemeinde Weißensee 300 Mark auf, der Rest wird aus dem Weißensee'er Pfarrfonds geleistet.
  • § 3. Diese Einrichtung tritt mit dem 1. Juli dieses Jahres in Kraft.
Berlin, den 30. Juni 1891.     Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg.
Potsdam, den 7. Juli 1891.     Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 33. / Den 14. August 1891.
Seite 304, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 165. Viehseuchen.

Festgestellt ist der Milzbrand bei zwei Ochsen des Rieselgutes Malchow, Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 11. August 1891.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 318, Bekanntmachungen der Bezirksausschüsse.
No. 9. Vorarbeiten für die Eisenbahn von Lichtenberg nach Wriezen innerhalb des Kreises Niederbarnim.

Nachdem der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten mittelst Erlasses vom 23. Juni d. J. I. (IV. II.) 7210 die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Berlin beauftragt hat, ausnahmsweise schon jetzt die ausführlichen Vorarbeiten für die Eisenbahn von Lichtenberg-Friedrichsfelde nach Wriezen innerhalb des Kreises Niederbarnim unverweilt anfertigen zu lassen, wird auf Grund des § 5 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 und des § 150 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 hierdurch angeordnet, daß Handlungen, welche zur Vorbereitung des Unternehmens erforderlich sind, jeder Besitzer auf seinem Grund und Boden zu geschehen lassen hat.
Handlungen, welche das Zerstören von Baulichkeiten oder das Fällen von Bäumen zum Gegenstande haben, sind indessen ohne vorangegangene Erlaubniß des Bezirksausschusses unstatthaft.
Das Betreten von Gebäuden, sowie von eingefriedeten Hof- oder Gartenräumen ist nur mit Einwilligung des Besitzers, in deren Ermangelung nach ertheilter Erlaubniß der Ortspolizeibehörde zulässig.
Potsdam, den 23. August 1891.     Namens des Bezirks-Ausschusses. Der Vorsitzende.


Seite 318, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin. No. 72.

Durch den Genuß in Zersetzung begriffener gekochter Krebse sind hier kürzlich mehrere Personen, zum Theil lebensgefährlich erkrankt. Dies wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bei gekochten Krebsen, Krabben und anderen Krustenthieren nach längerem Stehen, und zwar bereits vor dem Auftreten des Fäulnißgeruches, gesundheitsschädliche Stoffe sich entwickeln können, zumal wenn die Thiere erst nach erfolgtem Absterben gekocht worden sind. Uebrigens pflegt bei derartigen Krebsen die Schwanzflosse nicht unter den gekrümmten Hinterleib gezogen zu sein.
Das Publikum wird daher vor dem Ankaufe gekochter Krebse wie sonstiger Krustenthiere bei unbekannten Personen, z. B. herumziehenden Händlern dringend gewarnt.
Berlin, den 17. August 1891.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 25. September 1891.
Seite 344, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 193. Bäcker-Innung zu Alt-Landsberg.

Gemäß § 100e. Ziffer 3 der Reichsgewerbeordnung bestimme ich hierdurch vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs, daß im Bezirk der Bäcker-Innung in Alt-Landsberg vom 1. April 1892 an solche Arbeitgeber, welche, obwohl sie das Bäckerhandwerk betreiben und selbst zur Aufnahme in die Innung fähig sein würden, dennoch der Innung nicht angehören, Lehrlinge nicht mehr annehmen dürfen.
Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Bezirk der Bäcker-Innung in Alt-Landsberg die Stadt Alt-Landsberg, die Amtsbezirke Alt-Landsberg, Dahlwitz, Neuenhagen, Ahrensfelde, Blumberg, Loehme, Falkenberg, Hohenschönhausen und Biesdorf, sowie die Gemeinde­bezirke Münchehofe und Bollensdorf mit Gut umfaßt.
Potsdam, den 17. September 1891.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 41. / Den 9. Oktober 1891.
Seite 360, Personal-Chronik.

Der Lehrer an der Idiotenanstalt zu Dalldorf, Lampe, ist als Gemeindeschullehrer in Berlin angestellt ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 44. / Den 30. Oktober 1891.
Seite 380, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 230. Viehseuchen.

Erloschen ist der Milzbrand unter dem Rindvieh des städtischen Rieselgutes Malchow, ...
Potsdam, den 27. Oktober 1891.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 46. / Den 13. November 1891.
Seite 397, Bekanntmachung der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin. No. 27.

Am 15. November d. J. wird die Eisenbahnstrecke Nieder-Schöneweide (Johannisthal) - Spindlersfeld nach Maßgabe der Bahnordnung für Deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 für den Güter-Verkehr in Wagenladungen in Betrieb genommen werden. Die Station Spindlersfeld erhält nur Abfertigungsbefugnisse für die Beförderung von Gütern in Wagenladungen.
Berlin, im November 1891.     Königliche Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 47. / Den 20. November 1891.
Extra-Blatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 23sten November 1891. [16 Seiten]

Vorschriften der neuen Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen.
Vom 3. Juli 1891 ... über die Bildung der Gemeindeversammlungen und Gemeindevertretungen. (Auszug)
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