Vorheriger Jahrgang (1890) | Amtsblatt der Königlichen Regierung
Nächster Jahrgang (1892) |
|
Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1891. Potsdam, 1891. Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin. Preis 1 Mark 50 Pfennige. (Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 38 Pfennige.) |
Der Absatz 1. § 9. der Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 13. August 1880, wonach die Telegrammgebühr auf 6 Pfenning für das Wort mit einem Mindestbetrage von 60 Pf. für das Telegramm festgesetzt ist, wird vom 1. Februar d. J. ab, wie folgt, abgeändert: „Für das gewöhnliche Telegramm wird auf alle Entfernungen eine Gebühr von 5 Pfennig für jedes Wort, mindestens jedoch der Betrag von 50 Pfennig erhoben.“
Berlin W., 15. Januar 1891.
Der Reichskanzler. von Caprivi.
|
Bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg sind in neuerer Zeit folgende an Kirchen ec. im Regierungs-Bezirk Potsdam gemachten Geschenke zur Anzeige gebracht worden:
|
Auf Grund des § 100e. der Reichsgewerbe-Ordnung bestimme ich für den Umfang der Schmiede-, Schlosser-, Nagelschmiede- und Klempner-Innung in Bernau
Potsdam, den 1. Februar 1891.
Der Regierungs-Präsident.
|
Festgestellt ist: ..., die Maul- und Klauenseuche unter den Ochsen der Rieselgüter Falkenberg und Wartenberg, unter einem Transport von 21 Zugochsen auf dem Rieselgut Malchow, unter den Kühen des Gemeindevorstehers Barthel zu Heinersdorf, Kreis Niederbarnim, ... |
Unter der Ueberschrift „Sensationelle Erfindung! Gegen Schwächezustände! Für Männer!“ werden neuerdings von einem gewissen Borsodi in den Zeitungen als Heilmittel in Oesterreich-Ungarn patentierte elektrometallische Platten angepriesen. Nach dem Gutachten Sachverständiger bewirkt die Anwendung der Platten die in Aussicht gestellte Heilung nicht, bringt vielmehr gesundheitliche Nachtheile mit sich. Es wird daher vor dem Apparate des c. Borsoni, dem übrigens durch Ministerialerlaß die Ausübung seines Patents in Oesterreich untersagt ist, eindringlich gewarnt.
Berlin, den 27. Februar 1891.
Der Polizei-Präsident.
|
Festgestellt ist: ... die Maul- und Klauenseuche ... unter den Kühen des Gemeindevorstehers Meye zu Malchow, und unter dem alten Bestande von 67 Zugochsen auf dem Rieselgute Wartenberg, ... |
Erloschen ist: ..., die Maul- und Klauenseuche auf den Berliner städtischen Rieselgütern Falkenberg und Wartenberg, unter den Kühen des Gemeindevorstehers Barthel zu Heinersdorf, ... |
Erloschen ist: die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindviehbestande des Gemeindevorstehers Meye zu Malchow, Kreis Niederbarnim, ... |
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Oder-Spree-Kanal vom 1. Mai d. J. ab in seiner ganzen Länge vom Seddin-See über Fürstenwalde bis zur Oder bei Fürstenberg dem allgemeinen Verkehr übergeben wird mit der Maßgabe, daß der Floßholzverkehr auf der Strecke Fürstenberg - Schlaubehammer - Kersdorfer Schleuse ausgeschlossen bleibt, und nach wie vor über Brieskow, Müllrose nach Neuhaus beziehungsweise in umgekehrter Richtung stattzufinden hat.
Potsdam, den 27. April 1891.
Der Regierungs-Präsident
|
Im Kreis Niederbarnim ist der Rittergutsbesitzer Roeder zu Lichtenberg nach Ablauf seiner Amtszeit auf's neue zum Amtsvorsteher des I. Bezirks Lichtenberg ernannt worden. |
Voraussichtlich wird bereits in nächsten Zeit angeordnet werden, daß für das Passieren der im Oder-Spree-Kanal gelegenen Schleusen bei Fürstenberg a./O., Kersdorf und Wernsdorf Schiffahrts-Abgaben gemäß dem Tarife vom 27. Dezember 1871, nach welchem die Abgaben für das Befahren der Wasserstraßen zwischen der Elbe und der Oder zu erheben sind (Gesetz-Sammlung für 1872 Seite 57), zur Erhebung gelangen sollen. Es wird dies zur Kenntniß des Schifahrt treibenden Publikums gebracht, damit hierauf bei dem Abschluß von Frachtverträgen Rücksicht genommen werden kann.
Berlin, den 9. Mai 1891.
Der Provinzial-Steuer-Direktor.
|
Festgestellt ist: der Milzbrand bei einem Ochsen des Berliner städtischen Rieselguts Wartenberg, ... |
Mit dem 1. Juni d. J. sind die Königlichen Katasterämter: a. Charlottenburg, mit dem Amtssitze in Charlottenburg, b. Berlin V., mit dem Amtssitze in Berlin und c. Zossen mit dem Amtssitze in Zossen, neu errichtet worden. ... Der Katasteramtsbezirk Berlin V. umfaßt die Ortschaften der Amtsgerichte Bernau, Liebenwalde, Oranienburg, Lindow und Eberswalde, soweit sie im Kreise Niederbarnim gelegen und aus dem Amtsgerichtsbezirke Alt-Landsberg die Ortschaften: Blumberg, (Gemeinde und Gut), Eggersdorf, Eiche, Hellersdorf, Hönow, Krummensee, Alt-Landsberg (Gemeinde und Gut), Löhme (Gemeinde und Gut), Mehrow (Gemeinde und Gut), Neuenhagen (Gemeinde und Gut), Seeberg und Seefeld....
Potsdam, den 1. Juni 1891.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. |
Festgestellt ist: ..., die Lungenseuche unter dem Rindvieh des Berliner städtischen Rieselguts Hellersdorf, ... |
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 13. Mai d. J. die Vereinigung des domainenfiskalischen Gutsbezirk Biesenthal, im Kreise Oberbarnim, mit der Stadtgemeinde Biesenthal, in demselben Kreise, zu genehmigen geruht.
Potsdam, den 25. Juni 1891.
Der Regierungs-Präsident.
|
Der Magistrat zu Berlin hat auf Grund und Boden seines Gutes (Rieselgutes) Hellersdorf am nördlichen Rande der Ostbahn und am westlichen Ufer der Wuhle eine auf 1000 Pfleglinge berechnete, 20 Gebäude enthaltende und 87 ha umfassende Heil- und Pflegeanstalt für Epileptische errichtet. Das inmitten dieses Grundstücks belegene Anstaltshaus für Männer ist 1500 m nordöstlich vom Kirchturm zu Biesdorf, 1600 m nordwestlich vom Kirchturm zu Kaulsdorf, 3400 m südwestlich vom Gutshofe Hellersdorf entfernt; das Pförtnerhaus liegt 650 m nordöstlich vom östlichen Ausgange des Dorfes Biesdorf. Der Gesamtbesitzung wird hiermit der Name Wuhlgarten beigelegt.
Potsdam, den 30. Juni 1891.
Der Regierungs-Präsident.
|
Der bisherige Gewerbe-Rath von Stülpnagel zu Berlin ist zum Regierungs- und Gewerbe-Rath ernannt und ihm die Stelle eines gewerbetechnischen Raths bei dem Polizei-Präsidium zu Berlin und des Aufsichtsbeamten im Sinne des § 139b. der Gewerbeordnung für den Bezirk der genannten Behörde sowie bis auf Weiteres für die Stadt Charlottenburg und die Kreise Teltow und Niederbarnim verliehen worden. |
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten und des Evangelischen Ober-Kirchenraths, sowie nach Anhörung der Betheiligten wird hierdurch Folgendes bestimmt:
Potsdam, den 7. Juli 1891. Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen. |
Festgestellt ist der Milzbrand bei zwei Ochsen des Rieselgutes Malchow, Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 11. August 1891.
Der Regierungs-Präsident.
|
Nachdem der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten mittelst Erlasses vom 23. Juni d. J. I. (IV. II.) 7210 die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Berlin beauftragt hat, ausnahmsweise schon jetzt die ausführlichen Vorarbeiten für die Eisenbahn von Lichtenberg-Friedrichsfelde nach Wriezen innerhalb des Kreises Niederbarnim unverweilt anfertigen zu lassen, wird auf Grund des § 5 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 und des § 150 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 hierdurch angeordnet, daß Handlungen, welche zur Vorbereitung des Unternehmens erforderlich sind, jeder Besitzer auf seinem Grund und Boden zu geschehen lassen hat. Handlungen, welche das Zerstören von Baulichkeiten oder das Fällen von Bäumen zum Gegenstande haben, sind indessen ohne vorangegangene Erlaubniß des Bezirksausschusses unstatthaft. Das Betreten von Gebäuden, sowie von eingefriedeten Hof- oder Gartenräumen ist nur mit Einwilligung des Besitzers, in deren Ermangelung nach ertheilter Erlaubniß der Ortspolizeibehörde zulässig.
Potsdam, den 23. August 1891.
Namens des Bezirks-Ausschusses.
Der Vorsitzende.
|
Durch den Genuß in Zersetzung begriffener gekochter Krebse sind hier kürzlich mehrere Personen, zum Theil lebensgefährlich erkrankt. Dies wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bei gekochten Krebsen, Krabben und anderen Krustenthieren nach längerem Stehen, und zwar bereits vor dem Auftreten des Fäulnißgeruches, gesundheitsschädliche Stoffe sich entwickeln können, zumal wenn die Thiere erst nach erfolgtem Absterben gekocht worden sind. Uebrigens pflegt bei derartigen Krebsen die Schwanzflosse nicht unter den gekrümmten Hinterleib gezogen zu sein. Das Publikum wird daher vor dem Ankaufe gekochter Krebse wie sonstiger Krustenthiere bei unbekannten Personen, z. B. herumziehenden Händlern dringend gewarnt.
Berlin, den 17. August 1891.
Der Polizei-Präsident.
|
Gemäß § 100e. Ziffer 3 der Reichsgewerbeordnung bestimme ich hierdurch vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs, daß im Bezirk der Bäcker-Innung in Alt-Landsberg vom 1. April 1892 an solche Arbeitgeber, welche, obwohl sie das Bäckerhandwerk betreiben und selbst zur Aufnahme in die Innung fähig sein würden, dennoch der Innung nicht angehören, Lehrlinge nicht mehr annehmen dürfen. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Bezirk der Bäcker-Innung in Alt-Landsberg die Stadt Alt-Landsberg, die Amtsbezirke Alt-Landsberg, Dahlwitz, Neuenhagen, Ahrensfelde, Blumberg, Loehme, Falkenberg, Hohenschönhausen und Biesdorf, sowie die Gemeindebezirke Münchehofe und Bollensdorf mit Gut umfaßt.
Potsdam, den 17. September 1891.
Der Regierungs-Präsident.
|
Der Lehrer an der Idiotenanstalt zu Dalldorf, Lampe, ist als Gemeindeschullehrer in Berlin angestellt ... |
Erloschen ist der Milzbrand unter dem Rindvieh des städtischen Rieselgutes Malchow, ...
Potsdam, den 27. Oktober 1891.
Der Regierungs-Präsident.
|
Am 15. November d. J. wird die Eisenbahnstrecke Nieder-Schöneweide (Johannisthal) - Spindlersfeld nach Maßgabe der Bahnordnung für Deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 für den Güter-Verkehr in Wagenladungen in Betrieb genommen werden. Die Station Spindlersfeld erhält nur Abfertigungsbefugnisse für die Beförderung von Gütern in Wagenladungen.
Berlin, im November 1891.
Königliche Eisenbahn-Direktion.
|
Vorschriften der neuen Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen. Vom 3. Juli 1891 ... über die Bildung der Gemeindeversammlungen und Gemeindevertretungen. (Auszug) ... |
Vorheriger Jahrgang (1890) | Nächster Jahrgang (1892) |