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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1892.

Potsdam, 1892.
Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 38 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 1. / Den 1. Januar 1892.
Seite 6, Bekanntmachungen anderer Behörden. Rüdersdorf. Kalksteinverkauf auf dem Wasserwege.

Vom 1. Januar 1892 ab findet eine Aenderung des Abfertigungsverfahrens beim hiesigen Schiffsverkehr statt. Interessenten können die neuen Bedingungen auf Verlangen von der Unterzeichneten erhalten.
Kalkberge Rüdersdorf, 23. Dezember 1891.     Königliche Berginspektion.


Seite 6, Personalchronik.

Des Königs Majestät haben dem Landrathe des Kreises Nieder-Barnim, Geheimen Regierungs-Rath Scharnweber in Berlin die zum 1. Januar 1892 nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste zu ertheilen und demselben zugleich den Kronen-Orden 2. Klasse mit dem Stern Allergnädigst zu verleihen geruht.
Dem Landrath von Waldow zu Fischhausen ist vom 1. Januar 1892 ab die commissarische Verwaltung des Landraths-Amts des Nieder-Barnimer Kreises in Berlin übertragen worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 2. / Den 8. Januar 1892.
Seite 9f, Personalchronik.

Der Pfarrer Hans Jürgen Harder in Weißensee, Diözese Berlin Land I., hat unter Verzichtleistung auf die Rechte des geistlichen Standes sein Pfarramt niedergelegt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 3. / Den 15. Januar 1892.
Seite 20, Bekanntmachungen der Kreisausschüsse.
No. 2. Nachweisung der ... genehmigten Veränderungen von Gemeinde- und Gutsbezirks-Grenzen.

  • Lfd. No. 2: Die von dem Büdner Friedrich Becker zu Löhme erworbene domainenfiscalische Dorf­straßenparzelle von 62 qm, verzeichnet im Grundbuche von Löhme Band II. Blatt 43, eingetragen im Grundsteuerbuche von der Gemarkung Löhme unter dem Flächenabschnitt 107/73 des Kartenblatts 1.
    Bisher ...: Domainenfiscalischer Gutsbezirk Loehme.
    Künftig ...: Gemeindebezirk Loehme.
  • Lfd. No. 5: Die von der Stadtgemeinde Berlin erworbenen Grundstücke:
    Gemarkung Biesdorf, Kartenblatt 1 Parzellen No. ... von zusammen 30 ha 08 a 60 qm Größe, und Gemarkung Biesdorf, Kartenblatt 2 Parzelle ... von 87 ha 77 a 60 qm.
    Bisher ...: Gemeindebez. Biesdorf bezw. Gutsbezirk Biesdorf.
    Künftig ...: Gutsbezirk Hellersdorf.
Berlin, den 4. Januar 1892.     Der Kreis-Ausschuß des Kreises Niederbarnim.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 5. / Den 29. Januar 1892.
Seite 35ff, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 27. Polizei-Verordnung,
die Wohnungen der Wanderarbeiter in landwirthschaftlichen und industriellen Betrieben betreffend.

Auf Grund der §§ ... wird für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam, unter Zustimmung des Bezirks-Ausschusses, nachstehende Polizei-Verordnung erlassen:
  • §  1. In einem Arbeiterquartier, welches nicht lediglich zur Aufnahme von Familien dient, dürfen Personen verschiedenen Geschlechts nicht beherbergt werden. Einzelstehende Personen verschiedenen Geschlechts müssen in getrennten Räumen untergebracht werden. Diese Räume müssen mit je einer besonderen Eingangsthür von Außen angelegt und auch sonst durch feste, nicht mit Verbindungsthüren versehene Wände, einschließlich der Hausflure, Treppen und Abtritte von einander getrennt sein. ...
  • §  2. In jedem zur Benutzung für einzelstehende Personen bestimmten Schlafraum dürfen nur soviel Personen untergebracht werden, daß auf jede Person mindestens 2 Quadratmeter Bodenraum und 7,5 Kubikmeter Luftraum kommen.
  • §  3. Für jede Person ist ... eine besondere, erhöhte Lagerstätte herzurichten, welche mindestens 1,90 m lang und 80 cm breit sein muß. ... Mehrere Personen dürfen nicht in einer Bettstelle (Butze) zusammenliegen. Die vorhandenen für mehrere Personen bestimmten Lagerstellen müssen durch ein auf die Kante gestelltes Brett getrennt werden. ...
  • §  4. Der Fußboden der Wohn- bezw. Schlafräume für Familien, sowie der gemeinschaftlichen Schlafräume der einzeln stehenden Arbeiter muß mit Mauersteinen gepflastert oder gedielt sein. Die Räume sind mit verschließbaren Thüren und mit einer der Größe des Raumes angemessenen Anzahl von öffnungsfähigen Fenstern in den Außenwänden zu versehen. ...
  • §  5. Die gemeinschaftlichen und Familien-Schlafräume müssen reinlich und ordentlich gehalten werden; insbesondere wird bestimmt:
    a. In denselben dürfen zur Tageszeit keine Urinkübel aufgestellt und stark riechende Sachen nicht aufbewahrt werden. ...
    b. Die Fußböden müssen täglich am Morgen gefegt, die Trink-, Wasch- und Uringeschirre entleert, gespült und gereinigt werden. ...
  • §  6. Die gemeinschaftlichen und Familien-Schlafräume dürfen nicht gleichzeitig als Koch-, Eß- und Vorrathsraum benutzt werden. Jeder Arbeitgeber hat vielmehr für das Vorhandensein besonderer feuersicherer und hinreichend großer Räume für diese Zwecke zu sorgen. ...
  • §  7. Jeder Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß den Arbeitern ausreichende Gelegenheit geboten wird, gesundes Wasser zum Trinken und Kochen zu benutzen und sich in den Schlafräumen oder dicht bei denselben zu waschen.
  • §  8. Küchenabgänge, Schmutzwasser und dergleichen dürfen nicht vor die Hausthüren auf den Erdboden geschüttet werden. Jeder Arbeitgeber hat für das Vorhandensein entsprechend geräumiger, reinlich gehaltener Abtritte zu sorgen. ...
  • §  9. Bei Massenwohnungen auf Ziegeleien, Zuckerfabriken und bei größeren Erndte- und Kulturarbeiten, wo über 30 einzelstehende Arbeiter beschäftigt werden, muß mindestens ein Krankenzimmer, und wo Personen beiderlei Geschlechts beschäftigt werden, derer zwei vorhanden sein. ...
    In kleineren Betrieben ist der Arbeitgeber verpflichtet, erkrankte Arbeiter, wenn dieselben länger als 2 Tage bettlägerig krank sind und - wenn der Arzt es verordnet, - schon früher in ein Krankenhaus unterzubringen. ...
  • § 10. ... Landwirthschaftliche Betriebe, welche nur aushülfsweise z. B. in der Korn- oder Hackfrucht­erndte Wanderarbeiter auf weniger als 8 Wochen (in einem ununterbrochenen Zeitraum) beschäftigen, unterliegen den Bestimmungen dieser Verordnung nicht.
  • § 11. Arbeitgeber, welche gegen eine der vorstehenden Vorschriften verstoßen, werden mit Geldbuße bis 30 Mark bestraft, an deren Stelle im Unvermögensfall verhältnißmäßige Haft tritt. ...
  • § 12. Diese Verordnung tritt, soweit Bauten nöthig sind, mit dem 1.April 1893, im Uebrigen mit dem 1. April 1892 in Kraft.
Potsdam, den 20. Dezember 1891.     Der Regierungs-Präsident. Graf Hue de Grais


Seite 40, Personalchronik.

Die unter privatem Patronat stehende Pfarrstelle zu Weißensee, Diözese Berlin-Land I., ist durch den Abgang ihres bisherigen Inhabers, Pfarrers Harder, am 18. Dezember 1891 zur Erledigung gekommen.


Extra-Beilage zum 5ten Stück des Amtsblatts ..., Den 29sten Januar 1892.

Anweisung II. zur Ausführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie vom 3. Juli 1891 (GS. S. 233), betreffend die Gestaltung der Gemeinden und Gutsbezirke und die Bildung von Gemeindeverbänden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 8. / Den 19. Februar 1892.
Seite 75, Bekanntmachungen der Königlichen Regierung. No. 4.

Nachdem im vorigen Jahre ein verhältnißmäßig starker Flug der Nonne in verschiedenen Staats-Oberförstereien des Bezirkes beobachtet worden war, ist - nach Absuchen von gefällten Probestämmen nach Nonnen-Eiern unter Anwendung des Ziehmessers - festgestellt worden, daß die Nonne vielfach in gefahrdrohender Menge auftritt.
Es sind an verhältnißmäßig vielen Stellen gesunde Nonnen-Eier in der Anzahl von 300 bis zu 3000, an einer Stelle bis zu 8000 Stück durchschnittlich an einem Stamme gefunden und ist in Folge dessen die Anwendung von Vertilgungsmaßregeln in folgenden Oberförstereien angeordnet worden: ..., Rüdersdorf, Biesenthal, ...
Zu diesem Zwecke werden die stärker befallenen Bestände nach vorgängiger Röthung mit 25 mm breiten und 3 mm starken Leimringen in Brusthöhe versehen werden, von welcher Maßregel gerade in Kiefern­beständen nach den in Bayern gemachten Erfahrungen und mit Rücksicht auf das beobachtete Wandern der Nonne ein entsprechender Erfolg zu erhoffen ist. ...
Dies wird hiermit zur Kenntniß der benachbarten Waldbesitzer gebracht.
Potsdam, den 9. Februar 1892.     Königliche Regierung.


Seite 76, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 21.

Unter der Aufschrift „Lunge und Hals. Dr. Koch. Dr. Liebreich. Dr. Lannelongue“ wird neuerdings in Zeitungen vielfach ein früher unter dem Namen „Homerianathee“ feilgehaltener Brustthee als Heilmittel gegen Brust- und Halskrankheiten (Lungentuberkulose, Luftröhrenkatarrh, Asthma, Husten, Heiserkeit u. a.) von einem Agenten Ernst Weidemann in Liebenburg am Harz angepriesen und in Päckchen von 60 Gramm Inhalt - bei einem reellen Werthe von 5-6 Pfennigen - zum Preise von 1 Mark verkauft.
Das Mittel, welches angeblich aus einer nur in Rußland vorkommenden Knöterichpflanze gewonnen wird, besteht nach sachverständiger Untersuchung aus einfachem Vogelknöterich, der an allen Wegen und oft auch in wenig verkehrsreichen Straßen zwischen den Pflastersteinen wächst. Eine specifische Heilwirkung hat das genannte Kraut nicht.
Solches wird zur Warnung für das Publikum hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 9. Februar 1892.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 9. / Den 26. Februar 1892.
Seite 82, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 57. Verbot der Viehmärkte.

In Folge der starken Verbreitung der Maul- und Klauenseuche werden gemäß § 64 der Instruktion des Bundesrathes zur Ausführung des Viehseuchen-Gesetzes die im Regierungsbezirke Potsdam während der Monate März und April stattfindenden Viehmärkte verboten; desgleichen wird für die während derselben Monate stattfindenden gemischten Märkte (Vieh- und Pferdemärkte; Kram- und Viehmärkte; Kram-, Vieh- und Pferdemärkte u. s. w.) der Auftrieb von Wiederkäuern und Schweinen verboten.
Potsdam, den 23. Februar 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 82f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 59. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist der Milzbrand bei einer Kuh der Bauergutsbesitzerin Wegener zu Ahrensfelde, Kreis Niederbarnim, ..., unter den Kühen des Halbbauern Heinrich Brederecke, des Gemeindevorstehers Schindler und der Kossäthen Wilke, Henning I. und Henning II. zu Schwanebeck, unter dem Rindvieh der Königlichen Domainen Löhme und Krummensee, unter den Rindviehbeständen der Bauergutsbesitzer Albert Baußdorf und Carl Grunow zu Kaulsdorf, unter dem Rindviehbestande des Büdners Hermann Silberberg und des Kossäthen Wille zu Malchow, ...
Potsdam, den 23. Februar 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 10. / Den 4. März 1892.
Seite 91, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 61. Errichtung einer Hebestelle auf der Niederbarnim'schen Kreischaussee von Weißensee nach Bernau.

Dem Kreise Nieder-Barnim ist Seitens des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten durch Erlaß vom 19. Februar 1892 die Genehmigung ertheilt worden, auf der Kreis-Chaussee von Weißensee nach Bernau, nach Aufhebung der in Weißensee und Malchow bestehenden Hebestellen, in Station 6,9 eine neue Hebe­stelle zu errichten und an derselben das Chausseegeld für anderthalb Meilen und mit der Maßgabe zu erheben, daß für Fuhrwerke und Thiere, welche nur zwischen Weißensee und Malchow oder zwischen Weißensee und Lindenberg verkehren, das Chausseegeld nur für eine halbe bzw. eine Meile zu erheben ist.


Seite 91, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 64. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist ...; die Maul- und Klauenseuche ... unter den Kühen der Büdnerwittwe Silberberg zu Malchow, unter den Rindviehbeständen der Bauern August Grunow, Hermann Schultze, Hermann Schmidt, Karl Bausdorf und des Kossäthen Christian Bredereck zu Kaulsdorf, ...
    Wegen Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in Kaulsdorf, Kreis Niederbarnim, ist die Ortssperre angeordnet worden.
Potsdam, den 1. März 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 11. / Den 11. März 1892.
Seite 98f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 70. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist: ... ; die Maul- und Klauenseuche auf dem Berliner städtischen Rieselgute Malchow, unter den Rindviehbeständen des Kossäthen Bleise und der Bauergutsbesitzerin Schneider zu Malchow, auf den Gehöften des Schmiedemeisters Föls, des Halbbauern August Silberberg und des Kossäthen August Albrecht zu Malchow, ...
    Wegen weiterer Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche ist über Malchow, Kreis Niederbarnim, die Ortssperre verhängt worden. ...
Potsdam, den 8. März 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 18. März 1892.
Seite 108f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 80. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche ..., auf den Gehöften des Gemeindevorstehers Fielitz, des Büdners Graßmann, des Kossäthen Voigt, des Bauern Sommer und des Büdners Sommer zu Krummensee, ...
    Die Ortssperre wegen ausgebrochener Maul- und Klauenseuche ist über die Ortschaften Stolpe und Krummensee, Kreis Niederbarnim, ... verhängt worden.
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche ... auf den Domainen Krummensee und Löhme, ...
Potsdam, den 15. März 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 13. / Den 25. März 1892.
Seite 119, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 88. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist ... die Maul- und Klauenseuche ..., auf den Gehöften des Bauergutsbesitzers Gebert und der Bauergutsbesitzerin Wittwe Gebert zu Malchow, ..., unter den Viehbeständen der Bauern Gustav Schröder, Wilhelm Bolle und Friedrich Wendland I. zu Schwanebeck ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter den Viehbeständen des Büdners Hermann Silberberg, und der Wittwe Silberberg zu Malchow und der Bauergutsbesitzer Hübener und Bredereck zu Schwanebeck, ...
Potsdam, den 22. März 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 14. / Den 1. April 1892.
Seite 130, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 91. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen des Bauergutsbesitzers Wilhelm Götze zu Mahlsdorf, unter dem Rindvieh und den Schafen des Rittergutes Mehrow und des Vorwerks Trappen­felde, unter den Zugochsen des Berliner städtischen Rieselgutes Wartenberg, ...
Potsdam, den 29. März 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 133, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin.
No. 9. Eröffnung der Eisenbahnstrecke Johannisthal - Nieder-Schöneweide - Spindlersfeld ...

Am 1. April 1892 wird die seit dem 15. November 1891 dem Güter-Wagenladungsverkehr bereits dienende Eisenbahnstrecke Johannisthal - Nieder-Schöneweide - Spindlersfeld auch für den Personen-, Gepäck- und Stückgutverkehr eröffnet. Die Abfertigung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren ist bis auf Weiteres ausgeschlossen. Der auf der genannten Strecke belegene Haltepunkt Oberspree dient nur dem Personen- und Gepäckverkehr.
Die Personenzüge verkehren auf der genannten Strecke wie folgt: ... [alle 2 Std.]
Berlin, den 19. März 1892.     Königliche Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 15. / Den 8. April 1892.
Seite 138, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 93. Theilung eines Amtsbezirks im Kreise Niederbarnim.

Der Herr Minister des Innern hat im Einvernehmen mit dem Bezirksausschusse hier unterm 26. v. M. genehmigt, daß der aus den Gemeinden Stralau und Boxhagen-Rummelsburg zusammengesetzte Amtsbezirk II. des Kreises Niederbarnim zum 1. April d. J. aufgelöst und gleichzeitig aus den genannten beiden Gemeinden je ein besonderer Amtsbezirk gebildet wird.
Potsdam, den 4. April 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 16. / Den 15. April 1892.
Seite 149, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 104. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist ... die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen ... des Bäckermeisters Brädickow zu Alt-Landsberg, ...
  • Erloschen ist ... die Maul- und Klauenseuche unter den Rindviehbeständen des Rieselgutes, des Schmiede­meisters Föls, des Bauergutsbesitzers Schneider, der Kossäthen Bleise und Lusche zu Malchow, ...
Potsdam, den 12. April 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 17. / Den 22. April 1892.
Seite 156, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 107. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen des Domänenpächters, Amtsraths Schrader zu Alt-Landsberg, Kreis Niederbarnim.
Potsdam, den 19. April 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 29. April 1892.
Seite 176f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 116. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist ... die Maul- und Klauenseuche ..., unter den Kühen des Kossäthen Flöricke, des Bauern Wentzel, des Bauergutsbesitzers Kieckebusch und des Halbbauern Wilhelm Kaisdorf zu Blumberg, bei 8 Kühen des Ackerbürgers Großkreuz, bei 16 Kühen des Ackerbürgers Bartel, bei je 12 Kühen der Ackerbürger Wilhelm Andre und Heinrich Andre, bei 2 Kühen des Eigentümers Senke, bei 22 Kühen des Ackerbürgers Ernst Wilhelm, bei 7 Kühen des Fuhrherrn Palm, bei 10 Kühen des Ackerbürgers Karl Andre, bei 13 Kühen des Ackerbürgers August Andre zu Alt-Landsberg, [auf verschiedenen Gehöften] ... zu Mahlsdorf, ..., Unter dem Rindvieh des Bauergutsbesitzers Müller zu Neuenhagen, ...
    Wegen weiterer Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche sind über die Ortschaften Blumberg und Mahlsdorf, Kreis Niederbarnim, ..., die Ortssperren verhängt worden.
  • Erloschen ist ...; die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh in Heinersdorf, Malchow und Warten­berg, unter dem Rindvieh und den Schafen des Rittergutes Mehrow und des Vorwerks Trappenfelde, ...
Potsdam, den 26. April 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 19. / Den 6. Mai 1892.
Seite 174f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 121. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist ...; die Maul- und Klauenseuche ... auf den Gehöften der Bauergutsbesitzer Hecht, Noack und des Gemeindevorstehers Grün zu Blumberg, ..., Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 3. Mai 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 20. / Den 13. Mai 1892.
Seite 197f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 129. Viehseuchen.

  • Erloschen ist ..., die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen des Bauergutsbesitzers Friedrich Müller zu Neuenhagen (der Ort ist jetzt seuchenfrei), unter den Viehbeständen der Domäne Alt-Landsberg, auf den Gehöften der Ackerbürger Erdmann, Retzlow, Großkreuz, Bartel, Wilh. Andree, Heinr. Andree, Aug. Andree, Karl Andree, Senke, Ernst Wilhelm, der Bäckers Braedickow und des Fuhrherrn Palm zu Alt-Landsberg, ...
Potsdam, den 10. Mai 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 200, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 55.

Auf Grund des § 15 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 ist von Landespolizeiwegen vorläufig festgestellt worden, daß von dem dem Grafen Guido Henkel von Donnersmark auf Schloß Neudeck in Schlesien gehörigen Grundstücke an der Kreuzung der Landsberger Allee mit der Stadt- und Ringbahn ... Grundstücksflächen darstellen, hinsichtlich welcher der Stadtgemeinde Berlin zum Zwecke der Anlage einer Wasserleitung, die das Wasser aus dem Müggelsee entnehmen, mittels Dampfkraft durch Rohrleitung in auf der Gemarkung Lichtenberg an der Landsberger Chaussee anzulegende Zwischenbehälter heben und von dort aus der Stadt Berlin zuführen soll, das Enteignungsrecht ... verliehen worden ist. ...
Berlin, den 5. Mai 1892.     Der Polizei-Präsident. Freiherr von Richthofen.


Seite 202, Personalchronik.

Im Kreise Niederbarnim sind nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder ernannt worden: ... 3) der Königliche Amtsrath Schmidt in Löhme zum Amtsvorsteher des XVII. Bezirks - Löhme -, 4) der Gutsvorsteher Springer in Seefeld zu dessen Stellvertreter, ...
Im Kreise Nieder-Barnim ist 1) an Stelle des verstorbenen Rittergutsbesitzers von Treskow in Dahlwitz der Oberinspektor Heinemann in Hoppegarten zum Amtsvorsteher, und 2) an Stelle des Heinemann der Rittergutsbesitzer von Treskow in Dahlwitz zum Amtsvorsteher-Stellvertreter für den 6. Bezirk - Dahlwitz - ernannt worden. [!]


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 22. / Den 27. Mai 1892.
Seite 216, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 138.

Mit Rücksicht auf die noch herrschende Maul- und Klauenseuche in einzelnen Kreisen des Bezirks wird das für den Monat Mai d. Js. erlassene Verbot der Viehmärkte, sowie des Auftriebes von Schweinen und Wiederkäuern zu den gemischten Märkten, Vieh- und Pferdemärkten u. s. w. (Amtsblatt Stück 18 Seite 175/176) auf den Monat Juni ausgedehnt.
Potsdam, den 24. Mai 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 216, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 139. Viehseuchen

  • Festgestellt ist der Milzbrand bei einer Kuh auf dem Berliner städtischen Rieselgute Hellersdorf, Kreis Niederbarnim, ..., die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Milchhändlers Posseker zu Neu-Weißensee, Heinersdorfer Weg 18, ..., unter den Kühen des Berliner städtischen Rieselgutes Malchow, Kreis Niederbarnim, ...
    Wegen zunehmender Verbreitung der Maul- und Klauenseuche ist über die Stadt Werneuchen, Kreis Oberbarnim, ... die Sperre verhängt worden. ...
Potsdam, den 24. Mai 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 24. / Den 10. Juni 1892.
Seite 229, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 144. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Berliner städtischen Rieselgutes Hellersdorf, .., unter den Viehbeständen der Bauern Gatow und Bredereck, des Kossäthen Gatow, der Schloßmeierei und des Dominiums zu Blumberg, unter den Kühen den Bauern Thieke zu Loehme, ...
    Wegen weiterer Verbreitung der Maul- und Klauenseuche ist ... die Ortssperre in Blumberg, Kreis Niederbarnim, auf das dortige Dominium ausgedehnt worden. ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche ... in sämtlichen Gehöften von Mahlsdorf, ...
Potsdam, den 7. Juni 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 232f, Personalchronik.

Im Kreise Niederbarnim ist an Stelle des verstorbenen Rittergutsbesitzers Schrobsdorff in Mahlsdorf der bisherige Amtsvorsteher-Stellvertreter, Administrator Eugen Voigt in Kaulsdorf, zum Amtsvorsteher für den IV. Bezirk - Biesdorf - ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 25. / Den 17. Juni 1892.
Seite 237ff, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidenten.
No. 14. Polizei-Verordnung über den Verkehr mit Roth-, Damm- und Rehwild.

Auf Grund des § ... wird für den Umfang der Provinz Brandenburg und des Stadtkreises Berlin, für den Umfang der genannten Provinz unter Zustimmung des Provinzialraths, Folgendes verordnet:
  • § 1.  Wer Roth-, Damm- und Rehwild, in ganzen Stücken oder zerlegt, befördert, in Orte einführt, verkauft, in Läden, auf Märkten oder sonst auf irgend eine Art zum Verkauf ausstellt oder feilbietet, hat auf polizeiliches Erfordern den rechtmäßigen Erwerb des Wildes nachzuweisen.
    Wer Wild der genannten Art durch die Post oder Eisenbahn versendet, hat den Nachweis auch den Post- und Eisenbahnbeamten gegenüber zu führen. ...
  • § 2.  Der in § 1 vorgeschriebene Nachweis wird erbracht durch einen Wildschein, welchen der Inhaber der Jagd, auf welcher das Wild erlegt worden ist ..., auszustellen hat.
    Der Wildschein muß von der Ortspolizeibehörde oder von dem Gemeinde- bezw. Gutsvorsteher desjenigen Jagdbezirkes, in welchem das Wild erlegt ist, beglaubigt und untersiegelt sein. ...
  • § 4.  Der Wildschein, dessen Ausfertigung auf festem, dauerhaften Papier oder auf Pappe zu erfolgen hat, muß an dem zugehörigen Stück Wild in der Weise befestigt sein, daß durch ein Gehör des Letzteren ein Bindfaden gezogen wird, dessen Enden auf dem Wildschein mit dem deutlich auszudrückenden Siegel des Ausstellers beziehungsweise der beglaubigenden Behörde ... festgesiegelt werden. ...
Potsdam, den 31. Mai 1892.     Der Ober-Präsident, Staatsminister (gez.) von Achenbach.


Seite 242, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 148. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist ...; die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen der Bauergutsbesitzer ... Aug. Döberitz zu Hönow, ..., Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 14. Juni 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 1. Juli 1892.
Seite 266f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 158. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist der Milzbrand bei einem Ochsen des Berliner städtischen Rieselgutes Falkenberg, Kreis Niederbarnim; ..., die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen des Rittergutsbesitzers Dotti, der Kossäthen Döberitz und Rauch, des Bauergutsbesitzers Kirschbaum zu Hönow, des Büdners Haase zu Marzahn, unter dem Rindvieh des Berliner städtischen Rieselgutes Hellersdorf, ...
  • Erloschen ist ...; die Maul- und Klauenseuche ..., unter dem Rindvieh des Berliner städtischen Rieselgutes Malchow, ...
Potsdam, den 28. Juni 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 28. / Den 8. Juli 1892.
Seite 275, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 162. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist ...; die Maul- und Klauenseuche unter den Viehbeständen der Bauern Aug. Ebel II, Ad. Juert, Georg Juert, Giese und des Kossäthen Töpfer zu Blumberg, ..., Kreis Niederbarnim, ...
  • Erloschen ist ...; die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen der Bauergutsbesitzer Kiekebusch, Kaisdorf, Wenzel, Flöricke, Grün, Hecht und Noack zu Blumberg, ..., Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 5. Juli 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 30. / Den 22. Juli 1892.
Seite 293f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 172. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist ...; die Maul-und Klauenseuche ..., unter den Schafen des Vorwerks Helenenau (Dominium Börnicke), bei einer auf der Rennbahn zu Weißensee befindlichen Schafheerde des Obertreibers Kraft, vom Berliner Central-Viehhofe, bei 2 Kühen des Viehhändlers Müller zu Weißensee, ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen des Eigenthümers Poßeker zu Neu-Weißensee, ...
Potsdam, den 19. Juli 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 31. / Den 29. Juli 1892.
Seite 304ff, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 176. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist ...; die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen ... des Bauern August Bredereck zu Eiche, ..., auf der Schäferei des Rittergutes zu Birkholz, auf den Gehöften der Kossäthen Wegemund und Schreiber und des Schmiedemeisters Schulze ebendaselbst, des Bauergutsbesitzers Wegemund zu Malchow, ..., der Frau Krüger und des c. Kaiser zu Weißensee, ...
    Wegen Verdachts der Ansteckung durch Rotzkrankheut sind 3 Pferde des Eishändlers Gustav Schulz zu Weißensee unter Beobachtung gestellt worden.
Potsdam, den 26. Juli 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 315, Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 29. Juli 1892.

Zur Abwehr der Choleragefahr.
  • 1. Verbot.
    Um die Einfuhr des Ansteckungsstoffes der Cholera aus Rußland zu verhüten, wird für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam die Einfuhr und Durchfuhr von gebrauchter Leib- und Bettwäsche, Hadern und Lumpen aller Art, Obst, frischem Gemüse, Butter und sogenanntem Weichkäse aus Rußland hiermit bis auf Weiteres verboten. …
  • 2. Warnung.
    Das vorstehende Verbot erstreckt sich zwar nicht auf die Wäsche und Kleider von reisenden, jedoch vermögen auch diese Gegenstände, da sie durch Cholera-Abgänge verunreinigt sein und den Ansteckungsstoff lange Zeit im wirksamen zustande enthalten können, gefährlich zu werden. … Es werden daher Alle, welche aus Rußland kommende Personen aufnehmen, insbesondere Gastwirthe und deren Personal vor dem unvorsichtigen Umgehen mit den erwähnten Sachen gewarnt. …
Potsdam, den 28. Juli 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 32. / Den 5. August 1892.
Seite 324f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 181. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter den Kühen der Bauern Bolle und Hagert, des Kossäthen Ludwin Bolle zu Lindenberg, der Wittwe Gaebert zu Malchow, ..., des Bauergutsbesitzers Schülzke zu Falkenberg, unter dem Rindvieh des Rittergutes Hohen-Schönhausen, in den Gehöften des Dominiums, der Bauern Schöne und Schumann, des Kossäthen Torge, des Müllers Winkelmann zu Birkholz, der Bauergutsbesitzer Noack und Ebel II., des Halbbauern Gustav Grün zu Blumberg, ...
Potsdam, den 2. August 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 33. / Den 12. August 1892.
Seite 336, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 190. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist ... die Klauenseuche, ... auf den Gehöften ... der Bauergutsbesitzer Seeger, Koch, Hübner, Rühl, Lehmann, Kirschbaum zu Lindenberg, ..., Kreis Niederbarnim, ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen der Bauergutsbesitzer Schramm zu Vogelsdorf und Aug. Döberitz zu Hönow, ..., auf den Gehöften des Rittergutsbesitzers Dotti, des Bauergutsbesitzers Kirschbaum, der Kossäthen Döberitz und Rauch zu Hönow, ...
Potsdam, den 9. August 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 339, Personalchronik.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, dem Kreis-Sekretär Niederbarnimer Kreises Kaehne in Berlin aus Anlaß seines Scheidens aus dem Amte den Charakter als „Kanzlei-Rath“ zu verleihen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 34. / Den 19. August 1892.
Seite 343, Bekanntmachungen der Königlichen Regierung.
No. 22. Umzug der Veranlagungskommission des Kreises Niederbarnim.

Die Diensträume der Veranlagungskommission des Kreises Niederbarnim in Berlin sind seit 28. Juli d. J. aus dem Kreise Kochstr. Nr. 24 nach dem Hause Leipzigerstraße Nr. 135 III. verlegt.
Potsdam, den 8. August 1892.     Königl. Regierung, Abth. für direkte Steuern, Domainen und Forsten.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 35. / Den 26. August 1892.
Seite 349, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 198. Polizei-Verordnung
betr. das Treiben von Schweinen und das gewerbsmäßig zum Viehtransport benutzte Fuhrwerk.

Auf Grund des § ... wird für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam nachstehende Polizei-Verordnung erlassen:
  • § 1. Das Treiben von Schweinen auf öffentlichen Wegen über die Grenzen des Gemeindebezirks bezw. der Feldmark hinaus wird verboten.
  • § 2. Alles gewerbsmäßig zum Transport von Vieh benutzte Fuhrwerk ist nach jedesmaligem Gebrauch einer gründlichen Reinigung und Desinfektion zu unterziehen. ...
  • § 3. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden ... mit Geldstrafe bis zu sechzig (60) Mark geahndet. An Stelle der Geldstrafe tritt im Unvermögensfalle entsprechende Haftstrafe.
  • § 4. Diese Polizei-Verordnung tritt am 1. September 1892 in Kraft.
Potsdam, den 23. August 1892.     Der Regierungs-Präsident, In Vertretung: Freiherr von Richthofen.


Seite 349f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 199. Ueberwachung zusammengebrachter Viehbestände.

Auf Grund des § 17 des Reichsgesetzes, betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 ... wird folgende Anordnung getroffen:
  • Alle behufs öffentlichen Verkaufs in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten zusammengebrachten Bestände von Wiederkäuern und Schweinen sind durch einen beamteten Thierarzt zu beaufsichtigen.
Diese Anordnung gilt für die Zeit vom 1. September bis zum Jahresschluß.
Potsdam, den 23. August 1892.     Der Regierungs-Präsident. In Vertretung: Freiherr von Richthofen.


Seite 350f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 200. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist ...; die Maul- und Klauenseuche ... bei den 4 Kühen des Molkereibesitzers Sanne zu Weißensee, ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche in sämtlichen Gehöften in Birkholz und Blumberg, unter den Kühen des Büdners Haase zu Marzahn, ..., unter der Schafheerde des Vorwerks Helenenau, ...
Potsdam, den 23. August 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 355ff, Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 27. August 1892.
Polizei-Verordnung, betreffend Maßnahmen gegen Einschleppung der Cholera durch Schiffer und Flösser.

Mit Rücksicht auf die in Hamburg und Altona ausgebrochene Cholera wird ... für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam folgende Polizeiverordnung erlassen:
  • § 1. Bei Havelberg und Brandenburg a./H. werden Revisionsstellen errichtet, denen die Polizeibehörden der genannten Orte vorstehen. Jeder die Stationen passirende Schiffer und Flößer hat sein Fahrzeug zur Feststellung des Gesundheitszustandes der auf demselben befindlichen Personen einer Revision zu unterziehen und anzugeben, ob an dem Personale Krankheitserscheinungen sich gezeigt haben. ...
  • § 2. Während der Fahrt darf von dem Fahrzeuge oder Flosse Niemand ohne Vorwissen der Polizeibehörde der Revisionsstation entlassen werden. ...
  • § 3. Bricht während der Reise auf dem Fahrzeuge die Cholera aus, so muß der Schiffer oder Flösser dieses der Polizeibehörde des nächsten Ortes, welchen er auf seiner Fahrt zu berühren hat, anzeigen, das Fahrzeug selbst aber noch in einiger Entfernung von diesem Orte anhalten.
  • § 4. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
  • § 5. Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 60 Mark, im Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger Haft geahndet.
Potsdam, den 26. August 1892.     Der Regierungs-Präsident. In Vertretung: Freiherr von Richthofen.


Seite 357ff, Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 27. August 1892.

... In Ergänzung der Polizei-Verordnung vom 26. August 1892 wird ... verordnet, was folgt:
Bei Wittenberge wird eine Revisionsstelle für die vorbeifahrenden Schiffe und Flösse errichtet. Auf dieselbe finden die Bestimmungen der Polizei-Verordnung vom 26. August d. J. sinngemäße Anwendung.
...

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 36. / Den 2. September 1892.
Seite 360, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 204.

Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt, daß das Wasser der Elbe bei Altona und Hamburg und unterhalb dieser Städte mit Cholerakeimen stark durchsetzt ist.
Die nach Hamburg und Altona fahrenden, sowie die auf der Elbe unterhalb Hamburgs verkehrenden Schiffer und Flößer werden hiermit vor jeder Benutzung des Elbwassers bei und unterhalb Hamburg zum Trinken, Baden, Waschen, Reinigen oder zu irgend welchen anderen wirthschaftlichen Zwecken dringend gewarnt. Wenn die Benutzung ausnahmsweise durchaus nicht zu umgehen ist, darf das Wasser nur gründlich durchgekocht gebraucht werden.
Potsdam, den 29. August 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 360f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 206. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist ...,; die Maul- und Klauenseuche ..., unter dem Rindvieh des Bauergutsbesitzers Salemann und des Kossäthen Flöricke zu Lindenberg, ... ...
  • Erloschen ist ...; die Maul- und Klauenseuche ..., auf dem Rittergute Hohen-Schönhausen, ...
Potsdam, den 30. August 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 361f, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 84.

Es ist mehrfach festgestellt worden, daß als „getrocknete Morcheln“ hier vielfach nicht echte Morcheln, sondern die ihnen äußerlich ähnlichen Lorcheln feilgehalten werden, deren Genuß, besonders wenn denselben alte, ausgewachsene, wurmstichige und faule Exemplare beigemengt sind, leicht für die Gesundheit gefährliche Folgen haben kann.
Ebenso werden als „getrocknete Champignons“ außerordentlich häufig nicht diese, sondern die zer­schnittenen Stiele und Hüte des Steinpilzes nach Entfernen der Röhrenlamellen verkauft, welchen gelegent­lich auch giftige Pilze, wie der „Hörnling“, der „Knollenblätterschwamm“ und andere beigemengt sind.
Es wird daher die größte Vorsicht, nicht nur beim Einsammeln, wobei alle verdorbenen und schädlichen Exemplare fern zu halten sind, sondern auch für den Genuß derartiger Pilze anzuwenden sein, und empfiehlt es sich, die frischen wie die getrockneten Pilze vor der Zubereitung durch kochendes und kaltes Wasser zu reinigen und eventuell aufzufrischen, um alsdann alle ungesund aussehenden Stücke zu entfernen. Hierbei sei bemerkt, daß das Fleisch des eßbaren Steinpilzes nach dem Trocknen weiß bleibt, während seine gefährlichen Nebenarten blau zu werden pflegen.
Berlin, den 25. August 1892.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 37. / Den 9. September 1892.
Seite 368, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 215.

Der am 20. d. M. in (Neu-) Weißensee, Kreis Niederbarnim, anstehende Pferdemarkt wird hiermit aufgehoben.     Potsdam, den 6. September 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 368f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 216. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist ..., die Maul- und Klauenseuche ..., unter dem Rindvieh ..., des Bauergutsbesitzers R. Müller zu Marzahn, des Büdners Wilhelm Gebert zu Malchow, ..., Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 6. September 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 372, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 88.

Die Ein- und Durchfuhr von Butter und Margarine aus Hamburg und seinen Vororten wird wegen der daselbst herrschenden Cholera hierdurch bis auf Weiteres verboten. Zuwiderhandlungen werden nach § 327 Reichsstrafgesetzbuches mit Gefängniß bis zu 2 Jahren bestraft.
Berlin, den 1./5. September 1892.     Der Polizei-Präsident.


Seite 375/377, Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 9. September 1892.

Polizei-Verordnung,
betreffend das Verlassen von Eisenbahnzügen durch choleraverdächtige Reisende. ...
Polizei-Verordnung,
betreffend die polizeiliche Meldepflicht aus Choleraorten zugereister Personen. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 38. / Den 16. September 1892.
Seite 397, Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 17. September 1892.

Polizei-Verordnung über den Schiffsverkehr während der Cholerazeit. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 23. September 1892.
Seite 400, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 230.

Es ist anzunehmen, daß das Wasser der Elbe, Havel und Spree und der mit diesen Flüssen in Verbindung stehenden Wasserstraßen und Wasserläufe mit Cholerakeimen durchsetzt ist.
Die gesammte Schifferbevölkerung, auch die Anwohner der sämmtlichen Wasserstraßen im Regierungs­bezirk werden deshalb dringend gewarnt vor Benutzung des Wassers aller Flüsse und Kanale, Gräben u. s. w. zum Trinken, Baden, Waschen, Reinigen oder zu irgend welchen anderen Haushalts­zwecken. Nur im gründlich durchgekochten Zustande ist solches Wasser für den menschlichen Gebrauch ungefährlich. Es wird ferner streng untersagt, menschliche Auswurfstoffe irgend welcher Art in die Flüsse oder Wasserläufe auszuschütten.
Auf jedem Flußfahrzeuge sind solche Auswurfstoffe in geeigneten Gefäßen aufzufangen, sofort gehörig zu desinficiren und nur an geeigneten und entsprechend zu bezeichneten Stellen an's Ufer zu bringen.
Potsdam, den 15. September 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 411, Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 26. September 1892.

In Abänderung meiner Polizei-Verordnung vom 15. September 1892 über den Schiffsverkehr während der Cholerazeit bestimme ich hierdurch: ...
Der Regierungs-Präsident. Graf Hue de Grais.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 40. / Den 30. September 1892.
Seite 414f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 243. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter 10 Kühen des Bauern Wilh. Krüger in Ahrensfelde, des Bauergutsbesitzers Aug. Grün und des Kossäthen Karl Hamann in Blumberg, dem Rindvieh des Kossäthen Gellhaar in Wartenberg, ..., der Bauern Giese und Moeser in Eiche, ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter den Kühen des Bauergutsbesitzers Schülzke in Falkenberg, ..., Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 27. September 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 419, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.
No. 96. Bekanntmachung, betreffend die beabsichtigte Vereinigung einiger gegenwärtig zur katholischen
St. Hedwigs-Pfarrgemeinde in Berlin gehörenden Ortschaften zu einer selbständigen Curatie in Weißensee.

Von dem Herrn Fürstbischof zu Breslau ist die staatliche Zustimmung zur Errichtung einer selbständigen Curatie in Weißensee erbeten, welche die katholischen Einwohner der gegenwärtig zur katholischen St. Hedwigs-Pfarrgemeinde in Berlin gehörenden Ortschaften Weißensee, Neu-Weißensee, Hohen-Schönhausen, Neu-Hohen-Schönhausen, Heinersdorf, Malchow, Wartenberg, Falkenberg und Ahrensfelde umfassen soll.
Auf Grund des § 239 Tit. 11 Th. II des Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, welche durch diese Veränderung benachtheiligt zu sein glauben, hierdurch aufgefordert, etwaige Widersprüche und Entschädigungs-Forderungen bis zum 15. Oktober d. J. schriftlich beim Polizei-Präsidium anzumelden.
Berlin, den 20. September 1892.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 41. / Den 7. Oktober 1892.
Seite 425f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 250. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter den Kühen des Amtsrathes Schrader in Alt-Landsberg, ..., des Ackerbürgers Bredereck in Alt-Landsberg, bei einem Ochsen des Ackerbürgers Lusche in Wartenberg, ..., Kreis Nieder-Barnim, ...
    Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche ..., in Mahlsdorf und Kaulsdorf, Lindenberg und unter den Kühen der Wittwe Gebert, des Büdners Gebert und des Bauergutsbesitzers Wegemund in Malchow, ..., Kreis Niederbarnim, ...
    Potsdam, den 4. Oktober 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 433, Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 10. Oktober 1892. Bekanntmachung.

Mit Rücksicht auf die immer weitere Verbreitung, welche die Cholera in den Niederlanden findet, wird das unter dem 28. Juli d. J. veröffentlichte Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von gebrauchter Leib- und Bettwäsche, gebrauchten Kleidern - mit Ausnahme der Wäsche und Kleider der Reisenden -, Hadern und Lumpen aller Art, frischem Gemüse, Obst, Butter und sogenanntem Weichkäse aus Rußland für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam auf die gleichen Gegenstände aus den Niederlanden ausgedehnt. …
Potsdam, den 8. Oktober 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 42. / Den 14. Oktober 1892.
Seite 436, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 252. Betrifft Vorsicht bzgl. des Genusses von Mineralwässern.

Die an Straßen und anderen Verkehrsstellen zum Genusse feilgehaltenen Mineralwässer, wie Selterwasser, Sodawasser u. dgl. werden an die Abnehmer meist eiskalt verabfolgt. Der Genuß so kalten Wassers zieht leicht ernste Verdauungsstörungen nach sich und befördert zu Zeiten drohender Cholera die Neigung zu ähnlichen Erkrankungen.
Die Verkäufer von Mineralwässern im Ausschanke werden daher angewiesen, das Getränk fernerhin, gleichviel ob Cholera drohet oder nicht, nur in einem der Trinkwassertemperatur entsprechenden Wärmegrade von etwa 10 Grad Celsius abzugeben.
Zugleich wird vor dem Genusse eiskalter Getränke überhaupt, insbesondere der Mineralwässer, gewarnt.
Potsdam, den 7. Oktober 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 437, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 254. Communalbezirks-Veränderung.

Der Bezirks-Ausschuß hat am 26. September d. J. die Abtrennung des bisher zum domainenfiskalischen Gutsbezirke Alt-Landsberg gehörigen Kirchplatzes und der daneben gelegenen Straße ... und ihre Vereinigung mit der Stadtgemeinde Alt-Landsberg beschlossen.
Potsdam, den 6. Oktober 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 43. / Den 21. Oktober 1892.
Seite 451, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 265. Viehseuchen.
...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche ..., in Wartenberg und Marzahn, ..., bei der Kuh des Gärtners Muchow in Neu-Weißensee, Kreis Nieder-Barnim, ...
Potsdam, den 18. Oktober 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 454, Personalchronik.

Der Rentier Albert Braedikow in Alt-Landsberg ist zum Amtsanwalt bei dem Kgl. Amtsgericht daselbst ernannt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 44. / Den 28. Oktober 1892.
Seite 455, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 266. Betr. den Betrieb von Wasserwerken mit Sandfiltration.

In der am 28. August d. J. durch eine Fachkommission im Reichsamt des Innern vereinbarten „Belehrung über das Wesen der Cholera und des während der Cholerazeit zu beobachtende Verhalten“ ist solches Wasser, welches mittels gewöhnlicher Brunnen aus dem Untergrunde bewohnter Orte entnommen wird, ferner Wasser aus Sümpfen, Teichen, Wasserläufen, Flüssen, als verdächtig bezeichnet worden, sofern es nicht einer wirksamen Filtration unterzogen worden ist. ...
Potsdam, den 24. Oktober 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 461f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 275. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter den Kühen des Halbbauern Aug. Silberberg in Malchow, auf 5 Gehöften in Eiche, 3 Gehöften in Bernau, Kreis Niederbarnim, ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter dem Rindvieh des Besitzers Kaiser in Weißensee, ..., in sämmtlichen Gehöften in Hohenschönhausen, Blumberg ..., der Bauergutsbesitzer Möser und Giese in Eiche, ..., Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 25. Oktober 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 45. / Den 4. November 1892.
Seite 466, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 279. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter dem Rindvieh des Ackerbürgers Vielitz in Stadt Altlandsberg und des Mühlenbesitzers Wolff zu Amt Alt-Landsberg, ... des Bauern Krüger in Marzahn, ..., Kreis Niederbarnim, ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter dem Rindvieh des Bauern Krüger in Ahrensfelde, der Bauern Lindenberg, Bredereck, Klus, Kirschbaum und Kaisdorf in Eiche, des Ackerbürgers Bredereck, des Amtsraths Schrader in Alt-Landsberg, ..., Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 1. November 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 480, Personalchronik.

Im Kreise Niederbarnim ist der bisherige Amtsvorsteher Dotti in Neuenhagen nach Ablauf seiner Dienstzeit auf's Neue zum Amtsvorsteher für den XV. Bezirk - Neuenhagen - ernannt worden.


Seite 468, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 108.

Diejenigen hiesigen Einwohner, welche für das Kalenderjahr 1893 außerhalb Berlins ein Gewerbe im Umherziehen zu betreiben beabsichtigen, zu welchem sie nach § 55 der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 eines Wandergewerbescheins bedürfen, werden hierdurch aufgefordert, das Gewerbe in ihrem eigenen Interesse unverzüglich anzumelden.
Die betreffenden Gesuche sind bei dem mitunterzeichneten Polizei-Präsidium einzureichen. ...
Nur solche Personen, welche ausschließlich nicht selbst gewonnene rohe Erzeugnisse der Land- und Forstwirthschaft, des Garten- und Obstbaues, der Geflügel- und Bienenzucht im Umherziehen feilbieten wollen und deshalb eines Wandergewerbescheins nicht bedürfen, haben den erforderlichen Gewerbeschein direkt bei der mitunterzeichneten Königlichen Steuer-Direktion. Abtheilung für Gewerbesteuer, hinter dem Gießhause Nr. 1 I., nachzusuchen.
Berlin, den 26. Oktober 1892.    
Königliches Polizei-Präsidium.     Königliche Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin.


Seite 470f, Personalchronik. Personalveränderungen im Bezirk des Kammergerichts im Monat September 1892.

V. Subalternbeamte.
Ernannt sind zu Forstamtsanwälten der Forstmeister Westermeier in Coepenick bei den Amtsgerichten Coepenick und Alt-Landsberg, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 47. / Den 18. November 1892.
Seite 488f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 291. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter dem Rindvieh ... des Kossäthen Lusche in Wartenberg, des Molkereibesitzers Zimmer in Weißensee, ... Kreis Nieder-Barnim, ...
Potsdam, den 15. November 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 25. November 1892.
Seite 496f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 296. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter dem Rindvieh ..., des Bauergutsbesitzers Rauch und Kossäthen Mette in Hönow, Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 22. November 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 49. / Den 2. Dezember 1892.
Seite 506f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 301. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter dem Rindvieh ..., des städtischen Rieselgutes Malchow, Gemeinde-Vorstehers Kerkow in Falkenberg, unter den Schweinen des Bäckermeisters Gast in Neu-Weißensee, ..., Kreis Niederbarnim, ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter dem Rindvieh ..., des Eigenthümers Zimmer in Weißensee, ..., Kreis Niederbarnim, ...
    Die im Mai d. J. wegen Rotzverdachtes unter Observation gestellten Pferde des Eishändlers Schulz in Weißensee sind frei von rotzverdächtigen Erscheinungen geblieben.
Potsdam, den 29. November 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 50. / Den 9. Dezember 1892.
Seite 522, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 307. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh ..., des Kossäthen Wustrow und Bauer­gutsbesitzers Lenz in Marzahn, des Rieselgutes Bürknersfelde, Kreis Niederbarnim, ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter dem Rindvieh ..., im Amtsbezirke Mehrow, ..., in Wartenberg, Ahrensfelde und Eiche, ..., Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 6. Dezember 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 543, Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 10ten Dezember 1892.

Polizeiverordnung über den Schiffsverkehr auf den Stromgebieten der Elbe während der Cholerazeit.
Auf Grund des § 136 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung Seite 195) wird hierdurch Folgendes verordnet: ...
Die Polizeiverordnung vom 3. November d. J. über den Schiffsverkehr auf den Stromgebieten der Elbe während der Cholerazeit wird hierdurch aufgehoben. Diese Bestimmung tritt sofort in Kraft.
Berlin, den 5. Dezember 1892.     Der Minister für Handel und Gewerbe. Freiherr von Berlepsch. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 51. / Den 16. Dezember 1892.
Seite 548ff, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 315. Viehseuchen.
...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche in ..., Malchow, ..., des Bauern Krüger in Marzahn, des Bauergutsbesitzers Brederecke in Blumberg, ..., Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 13. Dezember 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 557, Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 17. Dezember 1892.

Polizeiverordnung über den Schiffsverkehr auf den zum Stromgebiet der Oder gehörigen Strom-, Fluß- und Kanalstrecken während der Cholerazeit.
Auf Grund des § 136 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung Seite 195) wird hierdurch Folgendes verordnet: ...
Die Polizeiverordnung vom 13. Oktober d. J. über den Schiffsverkehr auf zum Stromgebiete der Oder gehörigen Strom-, Fluß- und Kanalstrecken während der Cholerazeit wird hierdurch aufgehoben. Diese Bestimmung tritt sofort in Kraft.
Berlin, den 12. Dezember 1892.     Der Minister für Handel und Gewerbe. Freiherr von Berlepsch. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 52. / Den 23. Dezember 1892.
Seite 559, Bekanntmachungen des Königl. Regierungs-Präsidenten. No. 316. Ermittelung des Ernteertrages.

Wie seither findet auch für das Jahr 1892 eine Ermittelung des Ernteertrages statt, welche durch unmittelbare Anfrage bei den Betheiligten möglichst zuverlässige Angaben über die 1892 wirklich geerntete Menge an Bodenerzeugnissen beschaffen soll.
Die Ermittelung wird in der zweiten Hälfte des Monats Februar 1893 vorgenommen werden.
Bei der Wichtigkeit dieser Ernteermittelungen ist zu hoffen, daß allseitig eine bereitwillige Mitwirkung zur Beschaffung der Unterlagen erfolgen wird und daß insbesondere die Mitglieder der landwirthschaftlichen Vereine, sowie alle übrigen darum ersuchten Landwirthe und angesessenen Ortseinwohner die etwa zu bildenden Schätzungsausschüsse unterstützen und mit für die pünktliche und zuverlässige Ausfüllung der Erhebungsformulare beitragen.
Potsdam, den 16. Dezember 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 559, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 320. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh ..., der Bauergutsbesitzerin Schmiedicke in Falkenberg, Kreis Niederbarnim, ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche ..., unter dem Rindvieh ..., des Mühlenbesitzers Wolff zu Alt-landsberg, Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 20. Dezember 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 563, Personalchronik.

Im Kreise Nieder-Barnim ist wegen des zum 5ten k. M. bevorstehenden Ablaufs ihrer Dienstzeit der bisherige Amtsvorsteher Dr. Trommer zu Falkenberg und der bisherige Amtsvorsteher-Stellvertreter Hörnicke zu Hönow auf's Neue zum Amtsvorsteher des XXII. Bezirks - Falkenberg -, bezw. zum Amtsvorsteher-Stellvertreter des XV. Bezirks - Neuenhagen - wiederernannt worden.
Ferner ist der bisherige Amtsvorsteher-Stellvertreter, Wirthschaftsinspektor Karl Peters in Börnicke an Stelle des aus dem Bezirke verziehenden bisherigen Amtsvorstehers Simon vom 1sten k. Mts. ab als Amtsvorsteher des XVIII. Bezirks - Börnicke - ernannt worden.


Seite 564f, Vermischte Nachrichten.

Während des Geschäftsjahres 1893 werden seitens des unterzeichneten Gerichts die Bekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Zeichen- und Musterregister durch die Berliner Börsenzeitung, den Deutschen Reichsanzeiger und den Nieder-Barnimer Anzeiger, und die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften durch die beiden letztgenannten Blätter erfolgen.
Alt-Landsberg, den 3. Dezember 1892.     Königliches Amtsgericht.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 53. / Den 30. Dezember 1892.
Seite 574f, Personalchronik.

Im Kreise Niederbarnim ist der Gemeindevorsteher Bausdorf in Kaulsdorf zum Amtsvorsteher-Stellvertreter des IV. Bezirks - Biesdorf - ernannt worden.
Der bisherige Diakonus in Alt-Landsberg, Rudolf Theodor Eduard Cramer ist zum Pfarrer der Parochie Praedikow, Diözese Strausberg, bestellt worden.


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