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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1893. Potsdam, 1893. Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin. Preis 1 Mark 50 Pfennige. (Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 40 Pfennige.) |
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Es sind vielfach Faßhähne aus Zinnlegierungen zum Abfüllen von Getränken im hiesigen Gewerbebetriebe in Gebrauch, deren Bleigehalt auf die Getränke schädlich einwirkt, so daß durch den Genuß oder die Verwendung derselben bei der Zubereitung von Speisen und Getränken die menschliche Gesundheit gefährdet ist. ... Zur Abwendung von Gefahren, welche aus der Verwendung derartiger Faßhähne erwachsen können, läßt das Polizeipräsidium in den Niederlagen solche Hähne behufs Feststellung ihres Bleigehaltes ankaufen und wird die Verkäufer derjenigen Faßhähne, deren Bleigehalt die ... festgesetzten Grenzen mehr oder weniger überschreitet, zur Warnung des Publikums in Zukunft öffentlich namhaft machen.
Berlin, den 5. Dezember 1891.
Der Polizei-Präsident.
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Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Bundesrath in seiner Sitzung vom 18. November 1892, § 708 der Protokolle, die nachfolgenden Vorschriften für die steuerfreie Verwendung von undenaturirtem Branntwein zu Heil-, wissenschaftlichen und gewerblichen Zwecken genehmigt hat. Diese Vorschriften treten am 1. April 1893 an Stelle der bisherigen Kontrolvorschriften vom 28. November 1889 in Kraft.
Berlin, den 12. Januar 1893.
Der Provinzial-Steuer-Direktor.
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Bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg sind in neuerer Zeit die folgenden an die unter Angaben der Diözesen nachstehend benannten Kirchen ec. im Regierungsbezirk Potsdam gemachten Geschenke zur Anzeige gebracht worden:
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In Abänderung meiner Bekanntmachung vom 19. September 1888 - Amtsblatt von 1888 Stück 39 Seite 371 bestimmen ich hierdurch ..., daß die in dem Amtsbezirke Lichtenberg des Kreises Niederbarnim zu erlassenden ortspolizeilichen Verordnungen ihrem ganzen Inhalte nach in die zu Lichtenberg im Verlage von Emil Pilger und zwar in besonderer Auflage für den Amtsbezirk Lichtenberg unter dem Namen „Neue Nachrichten für den Osten Berlin's“ erscheinende Zeitung aufzunehmen sind und daß hiervon deren Giltigkeit abhängen soll. Im Uebrigen verbleibt es bei den Bestimmungen meiner Verordnung vom 25. Juli 1886 - Beilage zum 28. Stück des Amtsblattes von 1886. -
Potsdam, den 31. Januar 1893.
Der Regierungs-Präsident.
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Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchstem Erlasse vom 20. Januar d. J. die Einberufung des 19. Provinzial-Landtages der Provinz Brandenburg zum 26. Februar d. J. zu bestimmen geruht. Die Mitglieder desselben sind in Folge dessen eingeladen worden, sich an dem gedachten Tage Mittags 12 Uhr im Landeshause zu Berlin zur Eröffnungs-Sitzung zu versammeln. Den Herren Abgeordneten wird, wie früher, Gelegenheit geboten sein, gemeinsam an dem Sonntags-Gottesdienste in der Dom-Interimskirche im Schloß Monbijou-Garten Theil zu nehmen.
Potsdam, den 6. Februar 1893.
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg, Staatsminister von Achenbach. |
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Die Herren Aerzte Berlins bedienen sich bei Angabe der tödtlich gewordenen Krankheit der Verstorbenen auf den Todtenscheinen in neuerer Zeit häufig ausschließlich nichtdeutscher Ausdrücke. Dies Verfahren führt zu Unzuträglichkeiten, weil die Todtenscheine vorzugsweise zum Zwecke der polizeilichen Controle eingeführt sind und diesem Zweck nur dann entsprechen können, wenn die Todesursache mit einem auch für den Nichtarzt verständlichen Namen bezeichnet ist. Ich ersuche daher die Herren Aerzte bei Ausfüllung der Todtenscheine sich thunlichst deutscher Krankheitsnamen zu bedienen. Im Hinblick auf die vielfach in der Presse wie im Publikum dadurch verursachten Beängstigungen wird noch das ergebenste Ersuchen an die Herren Aerzte beigefügt, den Ausdruck „Cholera nostras“ gänzlich zu meiden und bei jedem amtlichen Verkehr durch die ohnehin viel zutreffendere Bezeichnung „Einheimischer Brechdurchfall“ zu ersetzen. Die Anweisungen über das Verfahren mit Fällen „Asiatischer Brechruhr“ (Cholera asiatica), deren Meldung ec., bleiben hierdurch selbstverständlich unberührt.
Berlin, den 15. Februar 1893.
Der Polizei-Präsident.
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... Jeder Hebamme, welche bei einer an Kindbettfieber, sowie an Faul- oder Eiterfieber, Gebärmutter- und Unterleibsentzündung, Rose, Diphterie, Scharlach, Pocken, Flecktyphus oder Ruhr Erkrankten thätig gewesen ist und dies durch eine auf ihren Namen lautende ärztliche Bescheinigung nachweist, wird von dem zuständigen Polizei-Revier Anweisung auf unentgeltliche Desinfection der an dem Wochenbett benutzten Kleider und ein warmes Bad in den städtischen Desinfektionsanstalten Reichenbergerstraße Nr. 66 und in der Fröbelstraße (an der Prenzlauer Allee) ertheilt werden. ...
Berlin, den 23. Februar 1893.
Der Polizei-Präsident.
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Es ist wissenschaftlich festgestellt, daß das zu wirthschaftlichen Zwecken in den Handel kommende oder aus nicht völlig reinen und unverdächtigen Gewässern entnommene Eis selbst bei gutem Aussehen oft zahlreiche, in ihrer Entwickelungsfähigkeit nicht veränderte Kleinwesen (Mikroorganismen, Kokken, Bacillen) enthalten hat. Es ist dadurch wahrscheinlich geworden, daß die nach dem Genusse von Getränken, welche durch hineingeworfene Eisstückchen gekühlt wurden, häufiger beobachteten Krankheiten weniger durch die Kälte des Getränks, als durch die im Eis vorhandenen Krankheitserreger verursacht worden sind. Dieselben Nachtheile können durch feste Nahrungsmittel, welchen durch Liegen auf solchem Eise gekühlt wurden, entstehen. Insbesondere ist es durch die neueren Ermittelungen erwiesen worden, daß auch die Keime der Cholera im Eise, selbst bei starker Kälte, lange Zeit lebensfähig bleiben und deshalb mit dem unvorsichtigen Gebrauch von Eis, welches aus verseuchtem Wasser entnommen ist, Gefahren verbunden sind, indem namentlich der Genuß von Nahrungs- und Genußmitteln, Speisen und Getränken, welche derartiges Eis enthalten oder mit demselben in Berührung gekommen sind, Erkrankungen an Cholera in demselben Grade hervorrufen kann, wie die Benutzung ungefrorenen verseuchten Wassers. Es wird daher vor der gedachten Anwendung von Eis aus Gewässern, welche durch zufließende Unreinigkeiten oder andere besondere Umstände in gesundheitlicher Beziehung von bedenklicher Beschaffenheit sind, wie es bei allen Sümpfen, Teichen, Gräben und dicht bei bebauten Ortschaften liegenden kleinen Seen, auch bei Flüssen an und dicht unterhalb von Ortschaften der Fall ist, ganz besonders aber vor der Benutzung von Eis, welches aus einem mit Cholerakeimen inficirten oder der Infection verdächtigen Gewässer stammt, hiermit eindringlichst gewarnt.
Potsdam, den 11. März 1893.
Der Regierungs-Präsident.
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Das unter Königlichem Patronat stehende Diakonat zu Alt-Landsberg, Diözese Strausberg, ist durch den Abgang seines früheren Inhabers, Pfarrer Cramer, bereits am 6. Juli v. J. zur Erledigung gekommen. Da die Kirchengemeinden Buchholz und Wesendahl von der Stelle getrennt und schon vor Durchführung der endgiltigen Auspfarrung durch einen besonderen Geistlichen einstweilig verwaltet werden sollen, so hat der künftige Inhaber des Diakonats auf das Einkommen aus diesen Gemeinden keinen Anspruch. Nach Abzug desselben beträgt das Einkommen des Diakonats 4131 Mark jährlich neben freier Wohnung, wovon noch bis 1. Oktober 1893 eine Pfründenabgabe von jährlich 1213 Mark an den Pensionsfonds der evangelischen Landeskirche abzugeben ist. Die Wiederbesetzung dieser Stelle erfolgt durch Gemeindewahl nach Maßgabe des Kirchengesetzes ... Die unter Königlichem Patronate stehende Ober-Pfarrstelle zu Alt-Landsberg, Diözese Strausberg, kommt durch die Versetzung des Oberpfarrers Irmisch in den Ruhestand am 1. April 1893 zur Erledigung. Die Wiederbesetzung erfolgt durch das Kirchenregiment. Ueber dieselbe ist bereits verfügt. |
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Erlasses des Herrn Finanz-Ministers vom 11. d. M. der Ort Hohen-Schönhausen von den Bezirken des Königlichen Steuer-Amts Bernau und des Königlichen Hauptsteueramts zu Eberswalde abgetrennt und dem Bezirke des hiesigen Königlichen Haupt-Steueramts für inländische Gegenstände zugelegt worden ist.
Berlin, den 22. März 1893.
Der Provinzial-Steuer-Direktor.
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Der Oberförster Dreger zu Rüdersdorf ist zum Forstamtsanwalt bei dem Königlichen Amtsgericht Alt-Landsberg für den Forstbezirk Rüdersdorf ernannt worden. |
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Das unter dem Namen „Gebhardt‘s Schönheits-Extrakt“ hierorts feilgehaltene und öffentlich angepriesene Geheimmittel gegen Hautunreinigkeiten und Hautkrankheiten aller Art besteht nach sachverständiger Untersuchung aus nahezu gleichen Theilen Glycerin und Ricinus-Oel. Der thatsächliche Werth der für 2 Mark verkauften Flasche des mittels beträgt etwa 30 Pfennig. Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Unter der Bezeichnung „Nickelwasser“ wird besonders von herumziehenden Händlern jetzt vielfach eine Flüssigkeit in den Handel gebracht, durch die kupferne und messingene Gegenstände mit einem weißen nickelähnlichen Ueberzuge versehen werden können. Diese Flüssigkeit enthält Quecksilber, ist daher in hohem Maße giftig. Das Publikum wird daher vor ihrer Anwendung, zumal zum Bestreichen von Eß- oder Kochgeschirren, eindringlich gewarnt. Uebrigens ist der Verkauf der Flüssigkeit nur gegen Giftschein gestattet.
Berlin, den 8. Juni 1893.
Der Polizei-Präsident.
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Zur Abhilfe der Futternoth und Wirthschaftsnoth.
In einer Jahreszeit, welche für die Futtererzeugung ausschlaggebend ist, und in welcher unter normalen Verhältnissen die kleeartigen Feld-Futterpflanzen und die Wiesen reichlichen Ertrag zur Ernährung des Viehstandes und zur Füllung der Vorrathsräume für die Winterperiode liefern, ist gegenwärtig durch die anhaltende Dürre in Deutschland und großen Theilen Europas für die Viehhaltung ein Nothstand so bedenklicher Art eingetreten, daß es für den einzelnen Landwirth und für den Staat in vielen Gegenden zu den schwerwiegendsten Aufgaben gehört, rechtzeitig die Maßregeln zu treffen, welche nach menschlichem Ermessen und unter Voraussetzung der Wiederkehr günstigerer klimatischer Verhältnisse eine wenn auch nur theilweise Abhilfe zu schaffen imstande sind. Es ist dabei nicht blos der Viehstand in Gefahr, welcher gegenwärtig zum Theil zu Schleuderpreisen verkauft wird, in einem andern Jahre zu unerschwinglichen Sätzen wieder erstanden werden muß, sondern es muß naturgemäß die gesammte Düngerwirthschaft und der nachfolgende Ertrag des Feldbaus durch derartige Mißverhältnisse für die Zukunft aufs Nachtheiligste beeinflußt werden.
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Vorstehender Aufsatz wird im Auftrage des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domainen und Forsten hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Potsdam, den 14. Juli 1893.
Der Regierungs-Präsident.
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Der Magistrat zu Berlin hat auf einer vom Rittergute Lichtenberg, Kreis Niederbarnim, erworbenen Fläche von 97 ha eine auf 1000 Geisteskranke berechnete, 30 Gebäude umfassende Irrenanstalt errichtet. Diesem dem Gutsverbande des Ritterguts Lichtenberg angehörigen Grundstücke, welches 300 m nördlich von der Ostbahn, 800 m desgl. von der Berlin-Frankfurter Chaussee, östlich von der Gutsfeldmark Lichtenberg, westlich von der Gutsfeldmark Friedrichsfelde und dem Hohenschönhausener Fließ, südlich von der Feldmark Hohen-Schönhausen belegen ist, wird hiermit der Ortsname Herzberge amtlich beigelegt.
Potsdam, den 24. Juli 1893.
Der Regierungs-Präsident.
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Vom 10. August d. J. ab werden auf der bisher dem Stück- und Wagenladungsverkehr, sowie dem Viehverkehr nur in beschränktem Umfange dienenden Station Rummelsburg-Rangirbahnhof auch Leichen, lebende Thiere aller Art und Fahrzeuge abgefertigt.
Berlin, im Jahre 1893.
Königliche Eisenbahn-Direktion.
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Unter der Bezeichnung „der Talismann“ wird von einem gewissen A. Müller in Hamburg für eine ... den früheren Gichtketten ähnliche „elektrische Heilkette“ als Heilmittel gegen Gicht, Rheumatismus, sowie alle Arten Nervenleiden (nervöser Kopf- und Zahnschmerz, Schlaflosigkeit, Schwächezustände), ferner Asthma, Blutarmuth, Blutstockungen (kalte Füße und Hände), Nierenleiden, Schwerhörigkeit, Magen- und Herzkrankheiten ec. ec. angepriesen. Der Apparat, der nur bei Anfeuchtung vermöge seiner Zusammensetzung wesentlich aus Kupfer- und Zinkdraht geringe elektrische Ströme entwickelt, besitzt die ihm zugeschriebenen Wirkungen nicht. Das Publikum wird daher vor seiner Anschaffung gewarnt. ...
Berlin, den 30. August 1893.
Der Polizei-Präsident.
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Im Kreise Niederbarnim ist an Stelle des aus dem Amtsbezirk verzogenen Administrators Jungk zu Hohen-Schönhausen der bisherige Amtsvorsteher-Stellvertreter, Gemeindevorsteher Dubick in Marzahn zum Amtsvorsteher des Amtsbezirks XXI. - Hohen-Schönhausen - ernannt worden. |
Da in den letzten Tagen an den Wasserstraßen in den Stromgebieten der Oder und der Elbe wieder Erkrankungen und Todesfälle an Cholera und zwar ohne Zweifel in Folge des Genusses und anderweitiger unvorsichtiger Verwendung von Wasser aus diesen Flußläufen vorgekommen sind, diese Gewässer daher als verseucht anzusehen sind, wird die warnende Bekanntmachung vom 15. September 1892 (Amtsblatt Seite 400) hiermit in Erinnerung gebracht. Die gesamte Schiffsbevölkerung, auch die Anwohner der sämtlichen Wasserstraßen im Regierungsbezirk, werden deshalb dringend gewarnt vor Benutzung des Wassers aller Flüsse und Kanäle, Gräben u. s. w. zum Trinken, Baden, Waschen, Reinigen oder zu irgend welchen anderen Haushaltungszwecken. Nur in gründlich durchgekochten Zustande ist solches Wasser für den menschlichen Gebrauch ungefährlich. Es wird ferner streng untersagt, menschliche Auswurfstoffe irgend welcher Art in die Flüsse oder Wasserläufe auszuschütten. Auf jedem Flußfahrzeuge sind solche Auswurfstoffe in geeigneten Gefäßen aufzufangen, sofort gehörig zu desinficiren und nur an geeigneten und entsprechend so bezeichneten Stellen an's Ufer zu bringen.
Potsdam, den 15. Oktober 1893.
Der Regierungs-Präsident.
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Der bisherige Pfarrer Ernst Otto Franz Bäthge zu Werder bei Rehfelde ist zum Oberpfarrer der Parochie Alt-Landsberg, Diözese Strausberg, bestellt worden. |
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Vertheilungsplan über die auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1893 betreffend Ruhegehaltskassen für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschule, ... von den einzelnen Schulverbänden des Regierungsbezirks Potsdam an die Lehrer-Ruhegehaltskasse des Bezirks für die Zeit vom 1. Juli 1893 bis Ende März 1894 zu entrichtenden Beiträge.
Laufende Nr.
Bezeichnung des Schulverbandes - Schulort - Gesamtsumme des ruhegehaltsberechtigten Diensteinkommens von den Stellen der einzelnen Schulverbände nach Abzug von 800 Mk. für jede Stelle und Abrundung dieser Summe auf volle Hunderte ... Höhe der von den einzelnen Schulverbänden für 1. Juli 1893 bis Ende März 1894 zu zahlenden Beiträge.
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