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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1894. Potsdam, 1894. Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin. Preis 1 Mark 50 Pfennige. (Der Preis des Alphabet. Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 40 Pfennige.) |
Der Regierungsassessor Hassel ist dem Landrathe des Kreises Niederbarnim zur Hülfeleistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden. |
Im Kreise Niederbarnim ist an Stelle des verstorbenen Kammerherrn Oberstlieutenants Grafen von Voß der Rittergutsbesitzer Graf von Voß auf Buch zum Amtsvorsteher des Amtsbezirks XXVII. - Buch - und an Stelle des aus dem Bezirke verzogenen Administrators Timm der Gemeindevorsteher Schindler zu Schwanebeck zum Amtsvorsteher-Stellvertreter des genannten Amtsbezirks ernannt worden. |
Auf Grund des § 114 Absatz 2 des Gesetztes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 bestimme ich hierdurch unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufs, daß die in dem Amtsbezirke Weißensee des Kreises Niederbarnim zu erlassenden ortspolizeilichen Verordnungen ihrem ganzen Inhalte nach sowohl in das amtliche Kreisblatt für Niederbarnim als auch in den zu Neu-Weißensee, z. Z. im Verlage von L. A. Renné erscheinenden „Amtlichen Anzeiger für Weißensee und Umgegend“ aufzunehmen sind und daß hiervon deren Gültigkeit abhängig sein soll. Im Uebrigen bleibt es bei den Bestimmungen meiner Verordnung vom 25. Juni 1886. - Beilage zum 28. Stück des Amtsblattes von 1886.
Potsdam, den 18. Januar 1894.
Der Regierungs-Präsident.
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Gesetz, betreffend die Gewährung von Unterstützungen an Invaliden aus den Kriegen vor 1870 und an deren Hinterbliebene, vom 14. Januar 1894. |
Vertheilungsplan über die auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1893, betreffend Ruhegehaltskassen für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen ... von den einzelnen Schulverbänden des Regierungsbezirks Potsdam an die Lehrer-Ruhegehaltskasse des Bezirks für die Zeit vom 1. April 1894 bis Ende März 1895 zu entrichtenden Beiträge.
Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulverbandes - Schulstandort - Gesamtsumme des ruhegehaltsberechtigten Diensteinkommens von den Stellen der einzelnen Schulverbände nach Abzug von 800 Mk. für jede Stelle und Abrundung dieser Summe auf volle Hunderte ... Höhe der von den einzelnen Schulverbänden für das Rechnungsjahr 1894/95 zu zahlenden Beiträge.
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In Folge der von dem Herrn Finanzminister angeordneten Steuerorganisation der Haupt-Steueramts- und Ober-Steuer-Kontrole-Bezirke in der Provinz Brandenburg treten vom 1. April 1894 ab in der Abgrenzung der Haupt-Steuer-Amts- und der Steuer-Amts-Bezirke nachstehende Veränderungen ein:
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Im Kreise Niederbarnim ist wegen des zum 3. April d. J. bevorstehenden Ablaufs seiner Dienstzeit der Gemeindevorsteher Grün zu Blumberg auf's Neue zum Amtsvorsteher-Stellvertreter des Amtsbezirks XIX. - Blumberg - ernannt worden. |
Auf Grund des § 10 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 ... bestimme ich:
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Wenn auch ein allgemeines Flugjahr der Maikäfer im Regierungsbezirk nicht zu erwarten ist, so ist es doch nicht ausgeschlossen, daß auf einzelnen Stellen ein mehr oder minder starkes Fliegen der Maikäfer eintritt. Sollte diese Plage als eine gemeine Noth erscheinen, so können die Ortspolizeibehörden ... die Einwohnerschaft aufbieten, um die Sammlung und Vernichtung der Maikäfer durchzuführen. Es bedarf jedoch keines besonderen Hinweises darauf, daß es sich nur in den dringendsten Fällen empfiehlt, von diesem äußersten Mittel Gebrauch zu machen. Am erfolgreichsten ist bisher die Vertilgung der Maikäfer da durchgeführt, wo neben dem Schutze von Insekten fressenden Vögeln auf das Einsammeln von Engerlingen Bedacht genommen ist und namentlich da, wo Gemeinden und Gutsbezirke, auch größere kommunale Verbände oder landwirthschaftliche Vereine für die Ablieferung einer gewissen Menge Maikäfer eine sachgemäße Prämie bezahlt und die Vernichtung der abgelieferten Maikäfer überwacht haben. Da die Sammlung der Maikäfer erfolgreich nur während eines kurzen, meist nur wenige Tage umfassenden Zeitraumes in den frühen Morgenstunden stattfinden kann, so hat die Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen, auf meinen Antrag nachgegeben, daß die Herren Localschulinspektoren auf Antrag der Herren Amtsvorsteher bezw. Ortsvorsteher die größeren Schulkinder, welche sich an der Maikäfereinsammlung betheiligen wollen, auch in diesem Jahr gebotenenfalls von dem Unterricht zu entbinden.
Potsdam, den 16. April 1894.
Der Regierungs-Präsident.
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Am 1. Mai d. J. werden die neuen, zwischen Westend und Wedding am Nordring der Berliner Ringbahn belegenen Ringbahnstationen „Jungfernhaide“ und „Beusselstraße“ für den Personenverkehr eröffnet. Von demselben Zeitpunkt ab kommt die bisherige Ringbahnstation „Moabit“ für den Personenverkehr in Wegfall. ...
Berlin im April 1894.
Königliche Eisenbahn-Direktion.
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An denjenigen Tagen, an welchen auf dem Rennplatze Carlshorst Vereins-Rennen abgehalten werden, tritt daselbst eine Postanstalt mit Telegraphenbetrieb in Wirksamkeit. ...
Berlin C., 7. Mai 1894.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
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Der „Deutsche Verein zur Förderung der Luftschifffahrt“ in Berlin beabsichtigt im Lauf der nächsten Monate zu wissenschaftlichen Zwecken einige kleinere Luftballons mit selbstschreibenden meteorologischen Apparaten in solche Höhen aufsteigen zu lassen, welche dem Menschen in Folge der Luftverdünnung nicht mehr zugänglich sind. Es wird dabei vorausgesetzt, daß die Ballone und Apparate aufgefunden und in einem guten Zustande zurückgeliefert werden, so daß die Aufzeichnungen erkennen lassen, welche Verhältnisse in den hohen Schichten der Atmosphäre geherrscht haben. Das Unternehmen, dessen Kosten aus den von Seiner Majestät dem Kaiser Allergnädigst bewilligten Mitteln bestritten werden, ist von großem wissenschaftlichen Werthe. Es ist deshalb zu erwarten, daß dasselbe von allen verständigen Leuten soviel als möglich gefördert werde. Zu diesem Zwecke wird folgendes bekannt gemacht: ...
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Unter dem Namen „Elixir Godineau“ wird vielfach in Zeitungen ein Mittel gegen Blutarmuth angepriesen. Dasselbe wird zum Preise von 16,75 Mark pro Flasche verkauft und verhält sich nach der Analyse wie ein mit etwa 2% Fleisch-Extract versetzter Zuckersyrup. Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht und das Publikum vor dem Ankauf des Präparates gewarnt.
Berlin, den 8. Mai 1894.
Der Polizei-Präsident.
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Für die Zeit vom 4. Juni bis einschl. 13. Juni wird aus Anlaß der im Parke zu Treptow bei Berlin stattfindenden „Allgemeinen Deutschen landwirthschaftlichen Ausstellung“ eine Postanstalt mit Telegraphenbetrieb und öffentlicher Fernsprechstelle in Wirksamkeit treten. ... Die bei dem Postamte eingerichtete öffentliche Fernsprechstelle kann gegen Entrichtung der tarifmäßigen Gebühr benutzt werden.
Berlin C., 21. Mai 1894.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
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Zur Erleichterung des Besuches des Ostseebadeortes Lohme werden in der Zeit vom 1. bis 15. Juli d. Js. von Berlin nach Lohme und vom 16. Juli bis 15. September d. Js. in beiden Richtungen Personen und Reisegepäck ... direkt abgefertigt. ... Die Annahme und Ausgabe des Gepäcks in Lohme erfolgt bei der für die genannte Zeit eingerichteten Gepäckabfertigungsstelle im Hause des Gastwirths und Kaufmanns Herrn Fr. Koos in Lohme. Daselbst werden auch zur Bequemlichkeit der Reisenden einfach Fahrkarten und Rückfahrkarten Sagard-Berlin II. und III. Klasse zu den tarifmäßigen Preisen verabfolgt.
Berlin, den 8. Juni 1894.
Königliche Eisenbahn-Direktion.
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Vom 15. Juni bis 30 September d. J. wird zur Erleichterung des Reiseverkehrs zwischen Berlin und den Ostseebadeorten Zinnowitz und Binz a. R. zu einzelnen Personen- und Schnellzügen Reisegepäck gegen Lösung der betreffenden Fahrkarten auf Verlangen direkt abgefertigt. In gleicher Weise findet direkte Gepäckabfertigung zwischen Berlin und den Ostseebadeorten Ahlbeck und Heringsdorf vom 15. Juni ab, in unbeschränkter Weise aber vom Tage der Betriebseröffnung der Bahnstrecke Swinemünde-Heringsdorf, voraussichtlich 1. Juli d.J. statt. ...
Berlin, den 10. Juni 1894.
Königliche Eisenbahn-Direktion.
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Auf Grund des § ... wird im Einverständnisse mit der Eisenbahnbehörde unter Zustimmung des Bezirks-Ausschusses nachstehende Polizei-Verordnung für die oben bezeichnete Bahn erlassen. ...
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Der Fernsprechverkehr zwischen Berlin einerseits und Ahlbeck, Anclam, Heringsdorf, Misdroy, Stralsund und Swinemünde andererseits ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein Gespräch zwischen Berlin und den genannten Orten bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt 1 Mark.
Berlin C., den 21. Juni 1894.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
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Auf Grund der §§ ... wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses für die Kreise Oberbarnim, Osthavelland, Niederbarnim, Westhavelland, Teltow und Zauch-Belzig und für die Stadtbezirke Potsdam, Charlottenburg und Spandau verordnet, was folgt:
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Bei dem Kaiserlichen Postamte in Adlershof ist am 25. Juni eine Unfallmeldestelle eingerichtet. Die Auflieferung von Unfallmeldungen während der Nachtzeit hat durch ein Fenster zu erfolgen. Zur Herbeirufung des Beamten haben sich die Auflieferer der durch ein Schild kenntlich gemachten Nachtglocke zu bedienen.
Berlin C., 28. Juni 1894.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
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Seine Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 9. Juni d. J. zu bestimmen geruht, daß die Dekoration des Rothen Adler-Ordens mit der Krone nicht abzulegen ist, wenn dem Inhaber später eine höhere Klasse desselben Ordens ohne die Krone verliehen wird.
Berlin, den 12. Juli 1894.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
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Im Kreise Niederbarnim ist an Stelle des aus dem Bezirk versetzten Administrators Spinola in Malchow dessen Nachfolger, der Administrator Franz Handtmann ebendaselbst zum Amtsvorsteher des Amtsbezirks XXIII. - Malchow - ernannt worden. |
Der Besitzer der Löwenapotheke ... bringt unter dem Namen Antihydroticon und Sommersprossen-Cream zwei Geheimmittel in den Handel, das erstere gegen Fußschweiß, das letztere gegen Sommersprossen. ... Da keines dieser Mittel die versprochene Wirkungskraft besitzt, ihre Anwendung in den Händen von Laien sogar gefährlich erscheint, so wird das Publikum hiermit vor dem Ankauf gewarnt.
Berlin, den 24. August 1894.
Der Polizei-Präsident.
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Der Staatsminister für die Gesundheitspflege im Stromgebiet der Netze und Warthe, sowie des Finow-Kanals, Regierungsrath Dr. Müller zu Frankfurt a. O., ist mit der Wahrnehmung der Gesundheitspflege auch im Gebiete des Oder-Spree-Kanals beauftragt worden.
Potsdam, den 7. September 1894.
Der Regierungs-Präsident.
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Polizeiverordnung über den Schiffsverkehr auf dem Stromgebiet der Elbe während der Cholerazeit. |
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 27. d. M. zu genehmigen geruht, daß der Kommunallandtag der Kurmark im September oder Oktober d. J. zu einer außerordentlichen Tagung zusammenberufen werde. Vorstehendes wird hierdurch mit dem Hinzufügen zu öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die gedachte außerordentliche Session am 19. Oktober d. J. in Berlin eröffnet werden wird.
Potsdam, den 17. September 1905.
Der Oberpostdirektor, Staatsminister von Achenbach.
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In Folge Eröffnung der Strausberger Kleinbahn ist die bahnamtliche Bestätterung nach Stadt Strausberg aufgehoben worden. Die für die Stadt Strausberg bestimmten Güter-, Stückgut- und Wagenladungen werden ... der Kleinbahn unter deren lediglich eigener Verantwortung übergeben werden. ... Die Kleinbahn übernimmt ferner die Zuführung von Gütern nach der Staatsbahnstation Strausberg. Der Eisenbahntransport beginnt und endet für die Staatsbahn-Verwaltung auf der Staatsbahnstation Strausberg.
Berlin, den 18. September 1905.
Königliches Eisenbahn-Betriebs-Amt.
Berlin-Schneidemühl.
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Der Forstuntererheber Peter in Freienwalde scheidet am 15. Oktober d. Js. auf seinen Antrag aus dem Amte und wird mit diesem Tage die Unterforstkasse Freienwalde aufgelöst. Alle Zahlungen für Forstnutzungen sind von diesem Tage ab bei der Königlichen Forstkasse in Eberswalde zu leisten. Zur Auszahlung der Löhne an die Waldarbeiter ec., sowie zur Gelderhebungen für Forstnutzungen wird der Forstkassenrendant Rechnungsrath Kressin aus Eberswalde jeden ersten Dienstag nach dem 1sten und 15ten jeden Monats in Freienwalde anwesend sein.
Potsdam, den 5. Oktober 1894.
Königliche Regierung.
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Nachdem die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Berlin mit der Ausführung der Vorarbeiten für die Eisenbahn von Lichtenberg-Friedrichsfelde nach Wriezen innerhalb des Kreises Oberbarnim beauftragt worden ist, wird auf Grund des § 5 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 hiermit angeordnet, daß jeder Besitzer auf seinem Grundstück Handlungen, welche zur Vorbereitung des Unternehmens erforderlich sind, geschehen lassen muß. Handlungen, welche das Zerstören von Baulichkeiten oder das Fällen von Bäumen zum Gegenstande haben, sind indessen ohne vorherige Erlaubniß der unterzeichneten Behörde unstatthaft. Das Betreten von Gebäuden, sowie von eingefriedeten Hof- und Gartenräumen ist nur mit Einwilligung der Besitzer, in deren Ermangelung nur nach ertheilter Erlaubniß der Ortspolizeibehörde zulässig.
Potsdam, den 17. Oktober 1894.
Namens des Bezirks-Ausschusses.
Der Vorsitzende, I. V.: Meusel.
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Baupolizeiordnung für die Städte des Regierungsbezirks Potsdam mit Ausnahme der Städte Charlottenburg, Köpenick und Teltow. |
Der Herr Reichskanzler hat die anläßlich der diesjährigen Choleragefahr wieder eingeführte gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Schifffahrtsverkehrs im Stromgebiet der Elbe aufgehoben.
Potsdam, den 30. November 1894.
Der Regierungs-Präsident.
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Während des Geschäftsjahres 1895 werden seitens des unterzeichneten Gerichts die Bekanntmachungen aus dem Handels- und Genossenschaftsregister durch den Deutschen Reichsanzeiger, die Berliner Börsenzeitung und den Niederbarnimer Anzeiger, und die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften durch die beiden letztgenannten Blätter erfolgen. Die Eintragungen im Zeichen- und Musterregister werden im Deutschen Reichsanzeiger bekannt gemacht.
Alt-Landsberg, den 22. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
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