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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1902. Potsdam, 1902. Zu haben bei sämmtlichen Kaiserlichen Postanstalten. Preis 1 Mark 50 Pfennige. (Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers beträgt 40 Pfennige.) |
Die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Berlin hat im Auftrage des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten ein Projekt zur Unterführung der Gleimstraße in Berlin unter den Geleisen der Nordbahn ausgearbeitet. Zur landespolizeilichen Prüfung dieses Projektes beraume ich einen Termin an auf Donnerstag, den 16. Januar 1902 Vormittags 11 Uhr im Sitzungssaal der Abtheilung I. des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin, Alexanderstraße 3/6 I. Stock Zimmer 151. Die Prüfung wird gerichtet auf die Nützlichkeit und technische Ausführbarkeit des Projekts, ferner auf die demselben etwa entgegenstehenden Hindernisse und mit ihm etwa in Widerspruch tretenden Privatgerechtsame. Ich fordere alle an dem Unternehmen betheiligten Interessenten auf, in dem Termin zu erscheinen und ihre Rechte wahrzunehmen.
Berlin, den 20. Dezember 1901.
Der Polizei-Präsident.
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Im Kreise Niederbarnim ist wieder ernannt worden zum Amtsvorsteher: Administrator Jaerschky in Falkenberg für den Bezirk 22 „Falkenberg“. |
Bei dem Konsistorium der Provinz ist Anzeige gemacht über folgende Geschenke, welche neuerdings den mit den Diözesen nachbenannten Kirchen ec. des Regierungsbezirks Potsdam gespendet wurden: ...
Berlin Ld. I.: der Kirche zu Ahrensfelde vom Jungfr.-Verein: eine Altarbibel, der Kirche zu Schöneiche von Fr. Bar. v. Knobelsdorf: 6000 M. zur Grabpflege.
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Auf Veranlassung des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten und im Auftrage des Evangelischen Ober-Kirchenrathes machen wir im Interesse der Erhaltung von Gegenständen wissenschaftlichen, historischen oder kunstlerischen Werthes, insbesondere von Kunstdenkmälern der Vergangenheit den Herren Geistlichen und Gemeinde-Kirchenräthen wiederholt zur Pflicht, die Bestimmungen ... des Staatsgesetzes ... und ... des Vermögensaufsichtsgesetzes ... sorgfältig zu beachten. Hiernach bedarf es zur Veräußerung solcher Gegenstände nicht nur der staatlichen, sondern auch der kirchlichen Aufsichtsinstanz. ... Zugleich machen wir den Herren Geistlichen und Gemeinde-Kirchenräthen auch bei dieser Gelegenheit die sorgfältige Beachtung der Bestimmung ... zur Pflicht, wonach ein Abbruch vorhandener Gebäude oder eine Reparatur gottesdienstlicher Gebäude, wenn dadurch die bauliche Grundgestalt oder die künstlerische Ausstattung des Gebäudes geändert wird, ohne kirchenaufsichtliche Genehmigung unzulässig ist.
Berlin, den 5. Juni 1896.
Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg.
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... Die Strom- und Schifffahrtspolizeiverordnung vom 14. September 1901 (Amtsblatt von 1901 Stück 39) wird hiermit aufgehoben und durch folgende ersetzt: ... Die wasserfreie Bordhöhe ist bei Dampfschiffen von der Unterkante der tiefstliegenden Oeffnungen (Fenster) im Schiffskörper abwärts zu berechnen.
Potsdam, den 21. November 1901.
Der Regierungspräsident.
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Auf Grund der §§ ... wird mit Zustimmung des Provinzialraths für den Umfang der Provinz Brandenburg ... verordnet, was folgt:
I. Die Paragraphen 9 und 13 der Polizei-Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 8. Juli 1901 ... werden aufgehoben. An Stelle der aufgehobenen Vorschriften treten folgende Bestimmungen:
II. Diese Verordnung tritt am 1. April 1902 in Kraft.
Potsdam, den 10. Februar 1902.
Der Oberpräsident.
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Nach einem zwischen der Reichs-Postverwaltung und der Königlich Württembergischen Postverwaltung abgeschlossenen Uebereinkommen werden vom 1. April d. J. ab für das Reichs-Postgebiet und für Württemberg gemeinsame Postwerthzeichen mit der Inschrift „Deutsches Reich“ eingeführt. ... Die zur Zeit im Reichs-Postgebiet umlaufsfähigen Postwerthzeichen mit der Inschrift „Reichspost“, und zwar die letzte Ausgabe mit dem heraldischen Adler und die laufende Ausgabe mit der Germania werden mit Ende März d. J. außer Kurs gesetzt. ... Unverwendet gebliebene Mengen der zur Zeit im Reichs-Postgebiet gültigen Werthzeichen können in der Zeit vom 20. März bis Ende Juni d. J. bei den Reichs-Postanstalten und den Königlich Württembergischen Postanstalten gegen neue Postwerthzeichen umgetauscht werden; ...
Berlin W. 66, den 20. Februar 1902.
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.
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Festgestellt: Schweineseuche: Mahlsdorf, Blumberg. ... |
Auf Grund der §§ verordne ich mit Zustimmung des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg für den Landespolizeibezirk von Berlin was folgt: ...
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Durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 5. Oktober 1898 ist der Großen Berliner Straßenbahn in Berlin behufs Anbringung von Rosetten an den Straßenseiten von Häusern Zwecks Befestigung von Querdrähten für den elektrischen oberirdischen Straßenbahnbetrieb in denjenigen Straßen Berlins und seiner Vororte, in welchen aus verkehrspolizeilichen Rücksichten die Aufstellung von Masten für solche Querdrähte nicht gestattet werden kann, das Recht zur dauernden Beschränkung des Grundeigenthums ertheilt worden. ...
Berlin, den 4. März.
Der Polizei-Präsident.
In Vertretung: Friedheim.
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In Strausberg, Kreis Oberbarnim, werden vom Jahre 1902 ab Kram- und Viehmärkte nicht mehr abgehalten. Potsdam, den 21. März 1902. Der Regierungspräsident. |
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Nach § 7 des Statuts der Handelskammer zu Potsdam vom 4. Februar d. J. wird der dritte, die Kreise Teltow, Niederbarnim, Beeskow-Storkow umfassende Theilbezirk in die folgenden engeren Wahlbezirke zerlegt:
Wahlort für die Kreise Niederbarnim und Teltow ist Berlin, für den Kreis Beeskow-Storkow Beeskow. ...
Potsdam, den 8. April 1902.
Der Regierungspräsident.
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Berlin, den 23. Januar 1902.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
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Bei dem kaiserlichen Haupt-Telegraphenamt hier W., Französischestraße 33, liegen Pläne aus über die Verlegung eines Rohrpostfahrrohrstranges in der Oberwall-, Niederwall-, Beuth-, Kommandanten- und Brandenburgstraße. Berlin, C. 2, den 7. April 1902. Kaiserliche Ober-Postdirektion. |
Im Verfolg der Anordnung vom 10. März 1898 ... (Amtsblatt Seite 119) bestimme ich von Landespolizeiwegen, daß die im Kreise Teltow belegene Stadt „Coepenick“ und der im gleichen Kreise belegene Theil des Gutsbezirks „Coepenicker Forst“ zukünftig Cöpenick und Cöpenicker Forst zu schreiben ist.
Potsdam, den 24. April 1902.
Der Regierungspräsident.
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Von Landespolizeiwegen bestimme ich, daß die auf dem Gelände des Gutsbezirks Rahnsdorf zwischen der Schlesischen Eisenbahn und der Kreischaussee Rummelsburg - Erkner gegründete Kolonie „Neu-Rahnsdorf“, 2,6 km westlich von Erkner, 3.0 km südwestlich von Woltersdorf, 2,0 km östlich von Rahnsdorf und 4,6 km südlich von Schöneiche belegen, künftig den Namen Wilhelmshagen führt.
Potsdam, den 21. April 1902.
Der Regierungspräsident.
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Vertheilungsplan über die Beiträge, welche ... an die Lehrer-Ruhegehaltskasse ... für die Zeit vom 1. April 1902 bis Ende März 1903 zu zahlen sind.
abzgl. 800 M pro Stelle, auf 100 abgerundet] |
Festgestellt: Milzbrand: Hönow, ... |
Der Regierungsassessor von Kotze ist dem Landrathe in Belzig zur Hülfeleistung überwiesen. |
[Auswahl: Orte im Niederbarnim]
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Vom 1. Juni ab geht die Brief- und Geldbestellung sowie die Briefkastenleerung in der Kolonie Neu-Lichtenberg bei Berlin von dem Postamte Friedrichsfelde bei Berlin auf das Postamt Friedrichsberg bei Berlin über. Die Packetbestellung in Neu-Lichtenberg verbleibt dagegen bis auf Weiteres bei dem Postamte Friedrichsfelde.
Berlin C. 2, den 24. Mai 1902.
Kaiserliche Oberpostdirektion.
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Folgende ausländisch-polnische Saisonarbeiter und Arbeiterinnen haben ihre Arbeitsstätten unter Kontraktbruch verlassen.
Potsdam, den 10. Juni 1902.
Der Regierungspräsident.
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In Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 28. Dezember 1887 (Amtsblatt von 1888 Seite 11) bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß den vom Kreise Niederbarnim erbauten Chausseen:
Potsdam, den 9. Juni 1902.
Der Oberpräsident.
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§ 26. Der Schaffner hat dafür zu sorgen, daß der Fahrplan thunlichst innegehalten wird, sowie daß sein Wagen während der Dunkelheit vorschriftsmäßig erleuchtet und während des Betriebes reinlich erhalten wird. Bei Zügen, welche aus mehreren Wagen bestehen, trägt die Verantwortung für die Einhaltung des Fahrplans der Schaffner des Motorwagens. ...
Potsdam, den 1. Juli 1902.
Der Regierungspräsident.
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In dem Schützenhause in Eberswalde tritt aus Anlaß des XV. Provinzial-Bundesschießens für die Zeit vom 9. bis 14. August eine Postanstalt unter der Bezeichnung: „Eberswalde, Schützenfestplatz“ als Zweigstelle des Postamts I. daselbst in Wirksamkeit. Die Postanstalt wird sich mit dem Verkauf von Postwerthzeichen sowie mit der Annahme von Telegrammen und von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen befassen; sie erhält ihre Postverbindung durch besondere, zwischen der Zweigpostanstalt und dem Hauptpostamte verkehrende Botenposten.
Potsdam, den 1. August 1902.
Kaiserliche Ober-Postdirektion. I. V. Zander.
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Das Dorf Münchehofe, welches jetzt zum Landbestellbezirk der Postagentur in Klein-Schönebeck (Kreis Niederbarnim) gehört, wird vom 1. September ab dem Landbestellbezirk des Postamts in Hoppegarten (Mark) zugetheilt. Potsdam, 8. August 1902. Kaiserliche Ober-Postdirektion. I. V. Zander. |
In einzelnen Strecken der mir unterstellten Wasserstraßen, namentlich auf der unteren Havelwasserstraße, bestand bisher die Sitte, daß Privatpersonen - sogenannte Mummenstecher - das Fahrwasser bezeichneten und sich von den vorüberfahrenden Schiffen Trinkgelder dafür erbaten. Vom 1. September d. J. an wird die Bezeichnung des Fahrwassers überall durch die Wasserbauverwaltung erfolgen. Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, weise ich darauf hin, daß die Schifffahrttreibenden künftig nichts weiter zu bezahlen haben, als:
Potsdam, den 5. September 1902.
Der Regierungspräsident.
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Die Hebammen-Lehranstalt in Frankfurt a. O., Crossenerstr. Nr. 7, ist für schwangere Frauen und Mädchen, welche in derselben ihre Niederkunft abzuwarten wünschen, von Anfang Oktober bis Mitte Mai geöffnet. Die Aufnahme in die Anstalt erfolgt unter den nachstehenden Bedingungen:
Potsdam, den 2. Oktober 1902.
Der Regierungspräsident.
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Berlin, C. 2, den 5. Oktober 1902. Gardekorps, Generalkommando.
Die Behörden und Truppentheile des Gardekorps haben auch bei den Arbeiten für das diesjährige Manöver das weitgehende Entgegenkommen der Königlichen Behörden und Gemeinde-Verwaltungen erfahren.
Die Aufnahme der Truppen während der Uebung selbst ist überall eine vorzügliche gewesen.
Indem das Generalkommando hierfür im Namen der Behörden und Truppen des Gardekorps seinen verbindlichen Dank ausspricht, darf es gleichzeitig dem Königlichen Oberpräsidium ganz ergebenst anheimgeben, die weitere Bekanntgabe des Vorstehenden ganz gefälligst veranlassen zu wollen. Der kommandirende General.
gez. von Kessel,
Generalleutnant, General-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs.
An das Königliche Oberpräsidium der Provinz Brandenburg in Potsdam.
Es gereicht mir zur besonderen Freude, vorstehendes Schreiben des Königlichen Oberkommandos des Gardekorps zur öffentlichen Kenntnis bringen zu können.
Potsdam, den 8. Oktober 1902.
Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg.
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Nachdem das Mitglied des Hauses der Abgeordneten für den Wahlbezirk 3 Berlin - rechtes Spreeufer, untere Stadt - Geheimer Medizinalrath Professor Dr. Virchow in Berlin verstorben ist, muß eine Ersatzwahl stattfinden. Zu diesem Zwecke habe ich den Herrn Stadtrath Bohm zum Wahlkommissar und den Herrn Stadtrath Mielenz in Berlin zu dessen Stellvertreter ernannt und den Termin für die Wahlmänner-Ergänzungswahlen auf Dienstag, den 6. Januar 1903, den Termin für die Wahl des Abgeordneten auf Dienstag, den 13. Januar 1903 festgesetzt.
Potsdam, den 17. Oktober 1902.
Der Oberpräsident.
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Bei dem Konsistorium der Provinz ist Anzeige gemacht über folgende Geschenke, welche neuerdings den mit den Diözesen nachbenannten Kirchen ec. des Regierungsbezirks Potsdam gespendet wurden:
Berlin Land I.: Der Kirche zu Mehrow: vom Patron Rittergutsbesitzer Stock: Orgel;
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Der Regierungsassessor Dr. Herr ist dem Landrathe des Kreises Niederbarnim zur Hülfeleistung überwiesen. |
Auf Ihren Bericht vom 22. Oktober d. Js. will ich genehmigen, daß der von dem Kreise Teltow geplanten neuen Wasserstraße zwischen dem Teltowkanal bei Kohlhasenbrück und dem großen Wannsee der Name „Prinz Friedrich Leopold-Kanal“ beigelegt wird.
Neues Palais, den 27. Oktober 1902.
gez. Wilhelm R.
gegengez. Budde.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
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Nach den §§ 9 und 13 der Polizeiverordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 10. Februar 1902. (A.-Bl. S. 61) muß jedes Kraftfahrzeug mit einem polizeilichen Kennzeichen versehen sein, welches für die Provinz Brandenburg aus dem lateinischen Buchstaben E und der zugetheilten Erkennungsnummer besteht. Die Erkennungsnummern sind den Landräthen und den Ortspolizeibehörden der Städte mit mehr als 10000 Einwohnern zur Zutheilung an die Eigenthümer von Kraftfahrzeugen in folgender Weise überwiesen worden:
Potsdam, den 15. November 1902.
Der Regierungspräsident.
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... § 1. Die Zwanzigpfennigstücke aus Nickel gelten vom 1. Januar 1903 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Von diesem Zeitpunkte ab ist außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. ...
Berlin, den 16. Oktober 1902.
Der Reichskanzler.
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Durch Beschluß des Bundesraths vom 3. Juli d. Js. ist eine Anweisung zur Bekämpfung der Pest festgestellt worden, welche den zuständigen Behörden als Richtschnur bei der Bekämpfung der Pest zu dienen bestimmt ist. ...
Berlin, den 26. November 1902.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. |
Das letzte (52.) Stück des Amtsblatts im laufenden Jahre wird der Weihnachtsfeiertage wegen bereits am 24. Dezember zur Ausgabe gelangen. ... |
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