Quelle: Google (US)
Besitz: Einige Ergänzungen anhand eines im Landesarchiv Berlin vorliegenden Exemplars (Signatur: ZS 3)

Vorheriger Jahrgang (1903) Amtsblatt der Königlichen Regierung Nächster Jahrgang (1905)

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1904.

Potsdam, 1904.
Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers beträgt 40 Pfennige).


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 2. / Den 15. Januar 1904.
Seite 20, Personal-Chronik.

Der Landrat von Winterfeldt in Prenzlau ist zum Oberpräsidialrat ernannt und als solcher dem Oberpräsidium in Potsdam überwiesen worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 3. / Den 22. Januar 1904.
Seite 24, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 16. Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Dezember 1903 ... hat der Bundesrat beschlossen, ... unter nachstehenden Bedingungen Ausnahmen für die Beschäftigung eigener Kinder unter 10 Jahren ... zuzulassen:
  1. Die Kinder müssen am 1. Januar 1904 das achte Lebensjahr vollendet haben.
  2. Die Kinder dürfen nur bei denjenigen Arbeiten beschäftigt werden, welche nach untenstehendem Verzeichnisse für die einzelnen Werkstätten gestattet sind.
Potsdam, den 19. Januar 1904.     Der Regierungspräsident.

Verzeichnis.
Bezeichnung der Werkstätten / Art der Beschäftigung, für welche Ausnahme gewährt ist.
  • Weberei, einschl. Bandweberei. / Spulen, Tücherdrehen, Anfertigung von Fransen, Rutenstecken, Anknüpfen des Garnes, Zureichen der Fäden und andere leichte Vorarbeiten - Mit Ausnahme der Arbeiten am Webstuhle selbst.
  • Häkelei und Stickerei. / Besticken und Aufkleben von Haussegen.


Seite 26, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.
No. 5. Polizei-Verordnung betr. das Schalen des Mülls.

Auf Grund der §§ ... wird für den Stadtkreis Berlin mit Zustimmung des Gemeinde-Vorstandes folgendes verordnet:
  • §  1. Das Schalen des Mülls (Aussuchen von Knochen, Lumpen, Papier, Metall, Holz, Kohlen usw.) ist den Angestellten der Müllabfuhrunternehmen und anderen Personen, die es gewerbsmäßig betreiben, auf den Höfen der Hausgrundstücke, bei dem Transport und bei der Abladung oder Verladung des Mülls verboten.
  • §  2. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizei-Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.
  • §  3. Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 14. Januar 1904.     Der Polizei-Präsident.


Seite 26, Bekanntmachungen der Kaiserl. Ober-Postdirektion zu Potsdam. No. 2. Benennung eines Postamts.

Das Kaiserliche Postamt in Kalkberge-Rüdersdorf führt fortan die Bezeichnung „Kalkberge (Mark)“.
Potsdam, den 15. Januar 1904.     Kaiserliche Ober-Postdirektion. Gürtler.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 4. / Den 29. Januar 1904.
Seite 30, Bekanntmachungen des Staatssekretärs des Reichs-Postamts.
No. 2. Feldpostverkehr mit Deutsch-Südwestafrika.

Anläßlich der Unruhen in Deutsch-Südwestafrika treten für den Postverkehr mit den in Deutsch-Südwestafrika befindlichen und dahin zu entsendenden Truppen des Heeres, der Schutztruppe und der Marine sowie mit den Besatzungen der in den deutsch-südwestafrikanischen Gewässern befindlichen und dorthin zu entsendenden Kriegsschiffe ... folgende Bestimmungen in Kraft.
In Privatangelegenheiten der Angehörigen dieser Truppen usw. werden als Gegenstände der Feldpost befördert:
  • gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 250 g einschl.,
  • gewöhnliche Postkarten und
  • Postanweisungen.
Die Beförderung der Briefe bis zum Gewichte von 50g und der Postkarten erfolgt portofrei. ...
Berlin W. 66, den 20. Januar 1904.     Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.


Seite 31, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin.
No. 1. Verkürzung der Ladefristen auf Station Frankfurter Allee (Berlin) und Weißensee.

Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde werden vom 26. Januar d. J. ab bis auf weiteres auf den Stationen Frankfurter Allee (Berlin) und Weißensee die Ent- und Beladefristen für Wagenladungsgüter auf 6 Tagesstunden herabgesetzt.
Berlin, den 23. Januar 1904.     Königliche Eisenbahndirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 5. / Den 5. Februar 1904.
Seite 38f, Personal-Chronik.

Der Erlaubnisschein zur Annahme von Stellen als Erzieherin im Regierungsbezirk Potsdam ist erteilt der Lehrerin Fräulein Eva Thomas in Werneuchen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 6. / Den 12. Februar 1904.
Seite 41ff, Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten.
No. 6. Errichtung einer katholischen Kuratiegemeinde.

Georg Kopp durch Gottes Erbarmung und des heil. Apostolischen Stuhles Gnade Kardinal-Priester der heil. Römischen Kirche und Fürstbischof von Breslau, dem heiligen Apostolischen Stuhle unmittelbar untergeben, der heil. Theologie Doctor.
In Anbetracht der weiten Entfernungen von Wriezen errichte ich nach Anhörung der Beteiligten eine Kuratiegemeinde in Hoppegarten, Kreis Nieder-Barnim mit der Tochterkirche Strausberg, Kreis Ober-Barnim, und treffe dafür folgende Bestimmungen:
  1. Der Sprengel, welcher aus Wriezen ausgepfarrt wird, hat als äußerste Ortschaften Neuenhagen bei Berlin, das Gebiet bis einschließlich Hönow und Mehrow, das Gebiet zwischen Mehrow und ein­schließlich Stadt Alt-Landsberg, Seeberg, Kolonie Neu-Hönow, Wegendorf, Buchholz, Wesendahl, Eggersdorf, die Fläche diesseits der Ostbahn bis Hoppegarten, jenseits der Ostbahn Fredersdorf, Vogelsdorf, Klein-Schönebeck, Schöneiche, Münchehofe, Bollensdorf, Dahlwitz, Mahlsdorf.
    Hierzu tritt der Sprengel der Tochterkirche Strausberg, dessen äußerste Punkte im Süden die Ostbahn mit Grünhorst, Garzau, Rehfelde bis Eggersdorf, im Westen die Linie von Hoppegarten bis Wesendahl, im Norden Gielsdorf, Wilkendorf, Prötzel, im Osten Prädikow, Grunow, Ruhlsdorf, Hohenstein, Garzin, Hasenholz, Grünhorst bilden.
    Die katholischen Bewohner dieses gesamten Sprengels bilden die neue selbständige Kuartie-Gemeinde Hoppegarten, welche befugt ist, eigene Vermögensverwaltungsorgane zu wählen.
  2. Die Kuratialkirche wird auf dem Trennstück des Rittergutes Dahlwitz, Kartenblatt 1 No. 410/155 erbaut.
  3. Der Kuratus bezieht bei freier Wohnung das Jahresgehalt von 1500 Mark aus kirchlichen Mitteln.
  4. In Ermangelung eines Patronats steht dem Fürstbischof von Breslau die Ernennung des Kuratus zu.
  5. Die Kuratie verbleibt in dem Bezirke des Archipresbyter[i]ates Frankfurt a. O.
  6. Diese Urkunde tritt am 1. April 1904 in Kraft.
Breslau, den 23. September 1903.     G. Kopp.
Errichtungsurkunde G. K. 7080.

Die nach vorstehender Urkunde vom 23. September 1903 von dem Kardinal Fürst-Bischof von Breslau, kirchlicherseits ausgesprochene Errichtung und Umschreibung der katholischen Kuratie-Gemeinde Hoppegarten wird auf Grund der von dem Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten mittels Erlasses vom 19. Dezember v. Js. - G. II. 10513 - uns erteilten Ermächtigung hierdurch von Staatswegen bestätigt und in Vollzug gesetzt.
Potsdam, den 2. Februar 1904.    
(L. S.) Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 7. / Den 19. Februar 1904.
Seite 53, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam.
No. 8. Bezeichnung einer Postagentur.

Die Postagentur in Hönow führt fortan in postdienstlicher Beziehung die zusätzliche Bezeichnung „Kr. Niederbarnim“.
Potsdam, 8. Februar 1904.     Kaiserliche Ober-Postdirektion. Gürtler.


Seite 53, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin.
No. 4. Aufhebung der Verkürzung der Ladefristen auf Station Weißensee.

Mit Giltigkeit vom 16. Februar ab wird die durch Bekanntmachung vom 23. Januar d. J. eingeführte Verkürzung der Ent- und Beladefristen für Wagenladungsgüter auf Station Weißensee wieder aufgehoben.
Für Station Frankfurter Allee bleibt die Verkehrsbeschränkung einstweilen bestehen.
Berlin, den 13. Februar 1904.     Königliche Eisenbahndirektion.


Seite 53, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin.
No. 5. Benennung einer Eisenbahnstation.

Die Eisenbahnstation bei dem städtischen Zentralviehhof in Berlin führt fortan die amtliche Bezeichnung „Berlin, Zentralviehhof“.
Berlin, den 6. Februar 1904.     Königliche Eisenbahndirektion.


Seite 54, Geschenke an Kirchen ec.

Bei dem Konsistorium der Provinz ist Anzeige gemacht über folgende Geschenke ...:
Berlin-Land I.:
der Kirche zu Eiche durch Sammlung in der Gemeinde: 2 Kronleuchter, Altarteppich und Läufer;


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 11. / Den 18. März 1904.
Seite 85, Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten.
No. 9. Polizei-Verordnung über die öffentlichen Lustbarkeiten und den Besuch der Schankstätten.

Auf Grund der §§ ... wird unter Zustimmung des Provinzialrats für den Umfang der Provinz Brandenburg mit Ausschluß der Stadtkreise Charlottenburg, Rixdorf und Schöneberg folgende Polizeiverordnung erlassen:
  • §  1. Wer zur Veranstaltung einer öffentlichen Tanzlustbarkeit seine Räume oder seine Grundstücke benutzt oder benutzen läßt, bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde.
  • §  2. Wer zur Veranstaltung öffentlicher Lustbarkeiten (Musikaufführungen, Singspiele, Gesangs- oder deklamatorische Vorträge, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten - mit Ausnahme der Tanzlustbarkeiten § 1 -) bei denen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft nicht obwaltet, seine Räume oder seine Grundstücke benutzt oder benutzen läßt, hat hiervon Anzeige zu machen. ...
  • §  3. Schulpflichtige Kinder dürfen sich während der Dauer der öffentlichen Tanzlustbarkeiten in allen dazu benutzen Räumen und in denjenigen Räumen nicht aufhalten, von denen aus ein Zuschauen zu den Tanzlustbarkeiten möglich ist. Die Ortspolizeibehörden können Ausnahmen von dieser Vorschrift zulassen, z. B. bei der Feier patriotischer Feste oder des Erntefestes. ...
  • §  4. Die Polizeistunde wird für Schankstätten und öffentliche Vergnügungsorte für die Zeit vom 1. Oktober bis zum letzten März auf 10 Uhr abends, für die Zeit vom 1. April bis zum letzten September auf 11 Uhr abends festgesetzt.
    Die Ortspolizeibehörden können Ausnahmen von dieser Vorschrift für einzelne Fälle als auch für einzelne Lokale oder Teile von Lokalen festsetzen.
  • §  5. Von dieser Verordnung werden die Vorschriften der Polizeiverordnung von 1898 über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage (Amtsblatt ... S. 306f ...) nicht berührt.
  • §  6. Den Gast- und Schankwirten sowie den Kleinhändlern mit geistigen Getränken ist verboten, geistige Getränke zum sofortigen Genuß oder zum Mitnehmen an Betrunkene oder an solche Personen zu verabfolgen, die von der Polizei als Trunkenbolde bezeichnet sind. Den von der Polizei als Trunkenbold bezeichneten Personen darf der Aufenthalt in den zum Ausschank von geistigen Getränken bestimmten Räumen nicht gestattet werden.
    Das Verabfolgen von Branntwein und nicht denaturiertem Spiritus zum sofortigen Genuß an Personen unter 16 Jahren ist den Gast- und Schankwirten und den Kleinhändlern mit geistigen Getränken verboten. ...
  • §  7. Uebertretungen dieser Polizeiverordnung werden, sofern nicht gesetzliche Strafvorschriften Anwendung zu finden haben, mit Geldstrafe bis 60 Mark bestraft, an deren Stelle im Falle des Unvermögens Haft tritt.
  • §  8. Diese Verordnung tritt am 1. April 1904 in Kraft. ...
Potsdam, den 7. März 1904.     Der Oberpräsident.


Seite 89, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.
No. 26. Polizei-Verordnung, betreffend den Verkehr von Zweirädern auf den Straßen Berlins.

Auf Grund der §§ ... wird für den Stadtkreis Berlin mit Zustimmung des Gemeinde-Vorstandes Nachstehendes verordnet:
  • §  1. Folgende Straßen und Plätze dürfen mit Zweirädern nicht befahren werden:
    1. Der Pariser Platz, die Straße „Unter den Linden“, der Platz am Opernhause, der Platz am Zeughause, die Schloßbrücke, der Lustgarten;
    2. die Friedrichstraße von der Leipzigerstraße bis zum Bahnhof Friedrichstraße;
    3. die Leipzigerstraße, der Leipziger Platz, der Potsdamer Platz, die Potsdamerstraße bis zur Potsdamer Brücke.
  • §  2. Das Kreuzen dieser Straßen und Plätze mit Zweirädern ist gestattet.
  • §  3. Das Befahren der im § 1 genannten Straßen und Plätze ist jedoch den Militärpersonen, den Post- und Telegraphenbeamten, den Mannschaften der Schutzmannschaft und der Feuerwehr gestattet, sofern dieselben sich in Uniform und in Ausübung ihres Dienstes befinden.
  • §  4. Uebertretungen dieser Polizei-Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft, ...
  • §  5. Diese Polizei-Verordnung tritt am 1. April 1904 in Kraft. ...
Berlin, den 11. März 1904.     Der Polizeipräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 13. / Den 1. April 1904.
Seite 124, Bekanntmachungen des Landesdirektors der Provinz Brandenburg. No. 5.
Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern des Direktorialrats der Landfeuersozietät der Provinz Brandenburg.

Von dem Brandenburgischen Provinziallandtage sind zu dem Direktorialrate der Landfeuersozietät gewählt worden:
  1. als Mitglieder
    1. an Stelle des verstorbenen Wirklichen Geheimen Rats von Letzow,
      der Ritterschaftsrat von Waldow - Fürstenau.
    2. an Stelle des ausgeschiedenen Rittergutsbesitzers Wrede
      der Rittergutsbesitzer von Arnim - Neuensund.
  2. als Stellvertreter:
    1. an Stelle des Ritterschaftsrates von Waldow
      der Rittmeister Krahmer auf Belgen,
    2. an Stelle des Rittergutsbesitzers von Arnim
      der Landrat von Treskow auf Friedrichsfelde.
Berlin W. 10, den 23. März 1904.    
Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg. Freiherr von Manteuffel.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 14. / Den 8. April 1904.
Seite 133, Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten. No. 11. Kunststraße.

In Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 28. Dezember 1887 (Amtsblatt von 1888 S. 11) bringe ich zur öffentlichen Kenntnis, daß der Kreischaussee des Kreises Niederbarnim von Alt-Landsberg bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Buchholz, Kreis Oberbarnim, auf Grund des Gesetzes vom 20. Juni 1887 ... die staatliche Anerkennung als Kunststraße erteilt worden ist.
Potsdam, dem 24. März 1904.     Der Oberpräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 16. / Den 22. April 1904.
Seite 148, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 89. Polizeiverordnung betreffend das Abladen und die Lagerung von Müll.

Auf Grund der §§ ... wird unter Zustimmung des Bezirksausschusses folgende Polizeiverordnung erlassen. Für:
  1. den Teil des Kreises Teltow, welcher ...,
  2. den Teil des Kreises Niederbarnim, welcher östlich und nördlich durch die Chausseelinie Neu-Zittau - Erkner - Tasdorf - Alt-Landsberg - Löhme - Bernau - Stolzenhagen - Oranienburg über Quaden-Germendorf bis zur Kreisgrenze, übrigens auch durch die westliche und südliche Kreisgrenze eingeschlossen wird,
  3. den Umfang des Stadtkreises Spandau
wird folgendes bestimmt:
  • §  1. Das Abladen und die Lagerung von allen aus dem Gebiete des Landespolizeibezirks Berlin herrührenden Küchen- und Fleischabfällen, Haus- und Marktabgängen, Müll, Asche, Abraum, Schutt, Kehricht, Modder, Kanalisationsschlamm, Scherben, Fabrikabgängen und von andern ähnlichen sowie von allen übelriechenden Stoffen ist verboten.
  • §  2. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden, soweit nicht in den bestehenden Gesetzen eine höherer Strafe angedroht ist, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark bestraft, an deren Stelle im Unvermögensfalle entsprechende Haft tritt.
  • §  3. Diese Polizeiverordnung tritt unter Aufhebung des § 1 der Polizeiverordnung vom 5. März 1901 (Amtsblatt Seite 100) sofort in Kraft.
Potsdam, den 18. März 1904.    Der Regierungspräsident.


Seite 153, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim sind wieder ernannt worden a. zum Amtsvorsteher: Oberinspektor Heidemann in Hoppegarten für den Bezirk 6 – „Dahlwitz“ -; b. zum Amtsvorsteher-Stellvertreter: Rittergutsbesitzer von Treskow in Dahlwitz für den Bezirk 6 – „Dahlwitz“.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 17. / Den 29. April 1904.
Seite 157, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 95. Ausstellung von Befähigungszeugnissen für Führer von Kraftfahrzeugen.

Als Sachverständige zur Ausstellung von Befähigungszeugnissen für Führer von Kraftfahrzeugen habe ich gemäß § 21 der Polizeiverordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 8. Juli 1901 (Amtsblatt S. 356) folgende Ingenieure der Dampfkesselüberwachungsvereine anerkannt:
  • Oberingenieur G. Hilliger, Ingenieur[e] W. Hennicke, J. Krimmer, H. Maring, A. Cesarini, Fr. Momberger, G. Martens in Berlin, Alt-Moabit 90,
  • Ingenieur[e] F. Duesberg, H. Fischer in Eberswalde,
  • Ingenieur Salewsky in Perleberg.
Potsdam, den 22. April 1904.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 6. Mai 1904.
Seite 175, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim sind ernannt worden a. zu Amtsvorsteher: Administrator v. Pressentin zu Malchow für den Bezirk 23 – „Malchow“, - ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 19. / Den 13. Mai 1904.
Seite 187, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 116.
Statistische Erhebungen und Veröffentlichungen über die Sterblichkeit und Todesursachen in Preußen.

Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten und der Herr Minister des Innern haben durch Erlaß vom 22. April d. J. angeordnet, daß bei allen statistischen Erhebungen und Veröffentlichungen über die Sterblichkeit und die Todesursachen in Preußen bezüglich der Benennung der Todesursachen das in der Beilage abgedruckte Verzeichnis der Krankheiten und Todesursachen zugrunde gelegt wird. Ich bringe dies den beteiligten Kreisen hiermit zur Kenntnis.
Potsdam, den 3. Mai 1904.     Der Regierungspräsident.


Seite 189, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 123. Nachtragsgenehmigung für die Strausberg-Herzfelder Kleinbahn.

Auf Grund des Schlußsatzes des Nachtragsgenehmigung vom 21. Dezember 1903 ... wird der Firma Lenz und Co. G. m. b. H. in Berlin ... widerruflich die beantragte Genehmigung erteilt, entsprechend dem für die Kleinbahn Strausberg-Herzfelde erlassenen Tarif auch weiterhin die ... bedingungsweise zugelassenen Sprengstoffe von der Beförderung auf genannter Kleinbahn vollständig auszuschließen.
Potsdam, den 9. April 1904.     Der Regierungspräsident.


Seite 191, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam.
No. 48. Eröffnung neuer Telegraphenanstalten.

Bei der Postagentur in Rahnsdorfer Mühle (Kr. Niederbarnim) wird am 6. Mai d. J. der Telegraphen­betrieb eröffnet.     Potsdam, den 2. Mai 1904.     Kaiserliche Ober-Postdirektion. Gürtler.


Seite 193, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.
No. 46. Benutzung von Scheinwerfern.

Ich mache hierdurch öffentlich bekannt, daß die Benutzung von Scheinwerfern mit Rücksicht auf die dadurch bewirkte Gefährdung des Schiffsverkehrs auf den mir unterstellten Wasserstraßen in Zukunft verboten ist.     Berlin, den 3. Mai 1904.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 20. / Den 20. Mai 1904.
Seite 202, Bekanntmachungen des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg.
No. 21. Pfarrstellenerledigung.

Erledigt ist die Pfarrstelle Königlichen Patronats zu Ahrensfelde, Diözese Berlin-Land I., durch Ableben des Pfarrers Uhlmann am 19. April d. Js. Die Wiederbesetzung steht dem Kirchenregiment zu.


Seite 203, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim sind ernannt bezw. wieder ernannt worden a. zu Amtsvorstehern: Gutsbesitzer Voigt, Kaulsdorf für den Bezirk 4 - Biesdorf -, Königlicher Amtsrat Schmidt, Löhme, für den Bezirk 17 - Löhme -, ..., b. zum Amtsvorsteherstellvertreter: Gemeindevorsteher Springer, Seefeld, für den Bezirk 17 - Löhme -.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 22. / Den 3. Juni 1904.
Seite 214, Bekanntmachungen des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg.
No. 24. Erledigte Pfarrstelle.

Die unter Königlichem Patronat stehende Pfarrstelle zu Lindenberg, Diözese Berlin-Land II. kommt durch die nach neuem Rechte erfolgend Emeritierung ihres bisherigen Inhabers, des Pfarrers Braun, zum 1. Oktober 1904 zur Erledigung. Die Wiederbesetzung erfolgt durch Gemeindewahl nach dem Pfarr­wahlgesetze vom 15. März 1886. ... Bewerbungen sind schriftlich bei dem Kgl. Konsistorium einzureichen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 25. / Den 24. Juni 1904.
Seite 240, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin.
No. 14. Privatdepeschenverkehr auf der Eisenbahnstation Erkner.

Die Eisenbahnstation Erkner bleibt während der Monate April bis einschließlich September jedes Jahres an den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen für den Privatdepeschenverkehr geschlossen.
Berlin, den 14. Juni 1904.     Königliche Eisenbahndirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 26. / Den 1. Juli 1904.
Seite 245, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin.
No. 15. Erweiterung der Abfertigungsbefugnisse der Haltestelle Buch.

Am 1. Juli 1904 wird die zwischen den Stationen Blankenburg bei Berlin und Zepernick an der Bahnstrecke Berlin-Eberswalde gelegene Haltestelle Buch, welche bisher nur dem Güterverkehr in Wagenladungen diente, auch für die Abfertigung von Eil- und Frachtgütern eröffnet.
Berlin, den 24. Juni 1904.     Königliche Eisenbahndirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 8. Juli 1904.
Seite 254, Personal-Chronik.

Die Försterstelle Eggersdorf in der Oberförsterei Rüdersdorf ist vom 1. Oktober d. Js. ab dem Hegemeister Streich in Störitzsee der Oberförsterei Erkner übertragen worden.


Beilage zum 27sten Stück des Amtsblatts ...

Allerhöchster Erlaß. Auf den Bericht vom 1. Juni d. Js. will ich das wieder beigefügte Reglement für die Aufbringung der Beiträge der Rittergutsbesitzer der Kurmark zur Unterhaltung der Ritterakademie in Brandenburg a./H. vom 1. Februar d. Js. hierdurch mit der Maßgabe bestätigen, daß die im § 7 des Reglements erwähnten Mitteilungen der Staatssteuerbehörden an die Haupt-Ritterschafts-Direktion in Gemäßheit der von dem Finanzminister zu erlassenden Anordnungen zu ergehen haben.
Neues Palais, den 15. Juni 1904.     gez. Wilhelm R.
Zugleich für den Minister des Innern.     ggez. von Podbielski.
An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und den Minister des Innern.
...
  • §  2. Beitragspflichtig sind die Besitzer der in die Rittergutsmatrikel eingetragenen Rittergüter, welche in der Kurmark nach deren Grenzen vom 15. Dezember 1853 belegen sind.
  • §  3. Die beitragspflichtigen Besitzer sind zu den Beiträgen nach Maßgabe ihres gesamten in der Kurmark belegenen ländlichen Grundbesitzes heranzuziehen, einschließlich desjenigen Grundbesitzes, welches keine Rittergutseigenschaft besitzt, und einschließlich desjenigen, welcher dem Ehegenossen des Beitragspflichtigen gehört. ...
Kur- und Neumärkische Haupt-Ritterschafts-Direktion. gez. von Buch.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 29. / Den 22. Juli 1904.
Seite 273, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 188. Genehmigungsurkunde für die Pferdestraßenbahn von Französisch-Buchholz (Kirche) bis zur
Eisenbahnhaltestelle Pankow-Heinersdorf.
...

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 30. / Den 29. Juli 1904.
Seite 289f, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteher-Stellvertreter: Gemeindevorsteher Gebert in Malchow für den Bezirk XXIII.- „Malchow“. -


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 31. / Den 5. August 1904.
Seite 293, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam.
No. 84. Zementkanal für Fernsprechkabel.

Bei dem kaiserlichen Postamt in Neu-Weißensee Königschaussee 84 liegt ein Plan aus über die Herstellung eines Zementkanals für Fernsprechkabel in der Königschaussee sowie über die Verlegung eines Fernsprechkabels in der Langhansstraße.
Berlin C. 2, den 28. Juli 1904.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 33. / Den 19. August 1904.
Seite 308, Personal-Chronik.

Der Regierungsassessor von Ruperti ist dem Landrate des Kreises Niederbarnim in Berlin zur Hilfeleistung in den landrätlichen Geschäften überwiesen worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 34. / Den 26. August 1904.
Seite 310, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 217. Verteilung von Erkennungsnummern für Kraftfahrzeuge.

Im Anschluß an meine Bekanntmachungen vom 16. April und 2. Oktober 1903 - A. Bl. S. 185/186 u. 425 - bringe ich zur Kenntnis, daß mir als Erkennungszeichen für Kraftfahrzeuge die weiteren Nummern von 2500 bis 3499 überwiesen worden sind.
Potsdam, den 16. August 1904.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 35. / Den 2. September 1904.
Seite 319, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.
No. 77. Anlage einer neuen Apotheke.

Der Herr Ober-Präsident zu Potsdam hat durch Erlaß vom 8. Juli dieses Jahres die Anlage einer neuen Apotheke hierselbst in der Gegend des Bahnhofes Schönhauser-Allee genehmigt.
Geeignete Bewerber werden zur Meldung bis zum 25. September d. Js. mit dem Bemerken hierdurch aufgefordert, daß persönliche Vorstellungen zwecklos sind und die an mich zu richtenden Bewerbungen lediglich schriftlich zu geschehen haben. ...
Berlin, den 19. August 1904.     Der Polizei-Präsident.


Seite 322, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin.
No. 23. Ladefristen auf Station Weißensee.

Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde wird auf Station Weißensee vom 26. August d. J. ab bis auf weiteres die Ent- und Beladefrist für Wagenladungsgüter auf 6 Stunden herabgesetzt.
Berlin, den 25. August 1904.     Königliche Eisenbahndirektion.


Sonderausgabe des Amtsblatts ... Den 27. September 1904.
Seite 341.

Polizei-Verordnung über das Meldewesen für die Vororte Berlins.
...

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 40. / Den 7. Oktober 1904.
Seite 364, Bekanntmachungen des Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiums.
No. 17. Verordnung zur Bestrafung unentschuldigter Schulversäumnisse.

Unter Aufhebung unserer Verordnung vom 22. Dezember 1899 wird ... hiermit für unseren Verwaltungs­bezirk folgendes verordnet:
  • §  1. Eltern oder Vormünder werden, wenn ihre Kinder oder Mündel der Schule ohne Grund fernbleiben, mit Geldstrafe bis zu 15 ... Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 15 ... Tagen bestraft. ...
Berlin, am 23. September 1904.     Königliches Provinzial-Schulkollegium der Provinz Brandenburg.


Seite 365, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteher: Gutsbesitzer Dotti, Neuenhagen, für den Bezirk 15 - Neuenhagen -.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 42. / Den 21. Oktober 1904.
Beilage zum 42sten Stück des Amtsblatts ...

  • Ausführungsbestimmungen zu der Anweisung zur Bekämpfung der Cholera.
  • Ausführungsbestimmungen zu der Anweisung zur Bekämpfung der Pocken.
  • Ausführungsbestimmungen zu der Anleitung zur Bekämpfung des Fleckfiebers (Flecktyphus).
  • Ausführungsbestimmungen zu der Anweisung zur Bekämpfung des Aussatzes (Lepra)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 44. / Den 4. November 1904.
Seite 394, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 291. Errichtung einer zweiten Apotheke in Pankow bei Berlin.

In Pankow, Kreis Nieder-Barnim, soll eine zweite Apotheke errichtet werden.
Wegen der Oertlichkeit wird sich der betreffende Konzessionar s. Zt. mit dem Regierungs- und Medizinalrat in Verbindung zu setzen haben. ...
Potsdam, den 1. November 1904.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 2. Dezember 1904.
Seite 424f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 41. Errichtung einer katholischen Kuratie.
...
Nachdem sich in Folge der aufstrebenden Industrie in Kalkberge-Rüdersdorf und Umgegend eine erhebliche Anzahl Katholiken niedergelassen hat, wird zu deren besserer seelsorgerlischen Versorgung in Kalkberge-Rüdersdorf eine selbständige Kuratie errichtet und dabei bestimmt, wie folgt:
  1. Die Kuratie Kalkberge-Rüdersdorf umfaßt die Ortschaften Kalkberge, Rüdersdorf, Tasdorf, nebst Bergbrück und Schulzenhöh, Herzfelde, Hennickendorf, Woltersdorf, Kagel, Lichtenow und Zinndorf.
  2. Soweit diese Ortschaften in die Pfarrei Wriezen förmlich eingepfarrt sind, werden sie hiermit aus dem Verbande mit dieser Pfarrei ausgeschieden.
  3. Das von dem fürstbischöflichen Stuhle in Breslau angekaufte, zu Tasdorf ... belegene Grundstück wird samt der auf ihm zu erbauenden Kirche in das Eigentum der Kuratie übergehen.
  4. Die Kuratie Kalkberge-Rüdersdorf verbleibt im Verbande des Achipresbyteriates Frankfurt a./O.
  5. Diese Urkunde tritt am 1. Januar 1905 in Kraft. ...
Breslau, den 4. Februar 1904.     (L.S.) gez. G. Kard. Kopp.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 49. / Den 9. Dezember 1904.
Seite 439, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteher: Administrator Peters in Börnicke für den Bez. 18 – „Börnicke“.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 50. / Den 16. Dezember 1904.
Seite 457, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteherstellvertreter der frühere Gemeinde­vorsteher Hörnicke zu Hönow für den Bezirk 15 – „Neuenhagen“. -


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