Quelle: Google (US)
Besitz:

Vorheriger Jahrgang (1907) Amtsblatt der Königlichen Regierung Nächster Jahrgang (1909)

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1908.

Potsdam, 1908.
Zu haben bei sämtlichen Kaiserlichen Postanstalten.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers beträgt 40 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 1. / Den 3. Januar 1908.
Seite 11f, No. 31. Personalchronik.

Des Königs Majestät habe dem Regierungsrate Hobrecht hierselbst den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen geruht.
Im Kreise Niederbarnim sind ernannt worden: ... zum Amtsvorsteherstellvertreter: Der Gemeindevorsteher Hermann Schreiber in Seefeld für den Bezirk 17 - Löhme.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 2. / Den 10. Januar 1908.
Seite 16, Bekanntmachungen der Bezirksausschüsse. No. 45.
Vorarbeiten für die Herstellung besonderer Vorortgleise auf der Strecke Berlin (Gesundbrunnen) - Bernau.

Nachdem der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten die Königliche Eisenbahndirektion in Berlin mit der Vornahme von Vorarbeiten für die Herstellung besonderer Vorortgleise auf der Strecke Berlin (Gesundbrunnen) - Bernau beauftragt hat, wird hiermit auf Grund des § 5 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 angeordnet, daß jeder Besitzer auf seinem Grund und Boden Handlungen, welche zur Vorbereitung des obigen Unternehmens erforderlich sind, geschehen zu lassen hat. ...
Potsdam, den 7. Januar 1908.     Der Bezirksausschuß.


Seite 16, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.
No. 46. VIII. Nachtragsgenehmigung für die elektrische Hoch- und Untergrundbahn.

Im Einverständnis mit der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin wird die Genehmigungsurkunde für die elektrische Hoch- und Untergrundbahn vom 5. November 1897 durch folgende Bestimmungen abgeändert und ergänzt.
Die Verlängerung der elektrischen Hoch- und Untergrundbahn in Berlin vor dem Hause No. 87 der Wallstraße durch die Wallstraße, Neu-Kölln am Wasser, Klosterstraße, Grunerstraße, Alexanderplatz, Alexanderstraße, Münzstraße, Kaiser Wilhelmstraße, Schönhauser Tor, Schönhauser Allee bis zur Bornholmerstraße, d. h. bis zu dem Streckenzeichen 86+30, wird hiermit genehmigt mit der Maßgabe, daß die Bahn bis zur Kreuzung der Franseckistraße mit der Schönhauser Allee als Untergrundbahn und hinter dieser Kreuzung als Hochbahn gebaut wird, und unter folgenden Vorbehalten und Auflagen: ...
Berlin, den 22. Dezember 1907.     (l. s.) Der Polizeipräsident v. Borries.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 4. / Den 24. Januar 1908.
Seite 31, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin. No. 91. Fernsprechgebühren.

Auf Grund des § 3 der Fernsprechgebühren-Ordnung ... wird folgendes bekannt gemacht:
Die jährliche Pauschgebühr für jeden an die Fernsprechnetze in Lichtenberg b. Berlin, Tempelhof und Weißensee b. Berlin geführten Anschluß erhöht sich vom 1. April 1908 an ... von 140 auf 150 Mark.
Die an die vorgenannten Fernsprechnetze gegen Zahlung der Pauschgebühr angeschlossenen Teilnehmer sind berechtigt, ihre Anschlüsse vom 1. April 1908 einen Monat vorher zu kündigen.
Berlin C. 2, den 15. Januar 1908.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 5. / Den 31. Januar 1908.
Seite 45, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 105. Prüfung von Krankenpflegepersonen.

Das Auguste-Victoria-Krankenhaus vom Roten Kreuz in Weißensee ist von dem Herrn Minister als Prüfungsstation im Sinne des § 2 Abs. 2. der Vorschriften über die staatliche Prüfung von Kranken­pflegepersonen vom 10. Mai 1907 für die aus ihm hervorgehenden Prüflinge zugelassen. Zu Mitgliedern der Prüfungskommission sind der zuständige Regierungs- und Medizinalrat in Potsdam oder dessen Stellvertreter als Vorsitzender und der leitende Arzt der chirurgischen und der der inneren Abteilung des genannten Krankenhauses ernannt.
Potsdam, den 20. Januar 1908.     Der Regierungspräsident.


Seite 54, No. 118. Personalchronik.

Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteher: Rittergutsbesitzer von Treskow in Dahlwitz für den Bezirk 6 - Dahlwitz. -


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 10. / Den 6. März 1908.
Seite 103f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 212. Viehseuchen.

Festgestellt.  Schweinepest: Lindenberg, ..., Weißensee, ..., Blumberg, Schwanebeck.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 20. März 1908.
Seite 129, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 253. Viehseuchen.

Festgestellt. Schweinepest: ..., Ahrensfelde, ..., Falkenberg, ..., Wartenberg, ..., Blumberg, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 13. / Den 27. März 1908.
Seite 133, Bekanntmachungen der Königlichen Ministerien.
No. 269. Ausscheiden der Stadt Lichtenberg aus dem Landkreise Niederbarnim.

Auf Grund des § 4 Absatz 1 und 2 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 / 19. März 1881 erkläre ich hierdurch die Stadt Lichtenberg im Regierungsbezirk Potsdam vom 1. April d. Js. ab aus dem Verbande des Landkreises Niederbarnim für ausgeschieden, sodaß sie von diesem Tage ab einen Stadtkreis bildet.
Berlin, den 13. März 1908.     Der Minister des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 15. / Den 10. April 1908.
Seite 178, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 333. Gewerbeinspektionsbezirke.

Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 27. April 1891 ... bestimme ich ... folgendes:
Am 1. April 1908 wird für den Regierungsbezirk eine neue Gewerbeinspektion mit dem Amtssitz in Groß-Lichterfelde errichtet ... Gleichzeitig werden die Bezirke der Gewerbeinspektionen des Regierungsbezirks Potsdam wie folgt abgegrenzt: ...
  1. Gewerbeinspektion Niederbarnim-Nordwest in Berlin N. 20, Prinzenallee 69, umfassend den Kreis Niederbarnim nordwestlich der Stettiner Bahn,
  2. Gewerbeinspektion Niederbarnim-Südwest in Berlin NW. 52, Thomasiusstraße 22, umfassend den Kreis Niederbarnim südöstlich von der Stettiner Bahn und den Stadtkreis Lichtenberg; ...
Berlin, den 30. März 1908.     Der Minister für Handel und Gewerbe. ...


Seite 184, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 342. Viehseuchen.

Festgestellt.  Schweinepest: ..., Blumberg, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 16. / Den 17. April 1908.
Seite 195, Bekanntmachungen des Königl. Regierungspräsidenten. No. 362. Aufführung eines Theaterstücks.

Des Königs Majestät haben durch Allerhöchste Ordre vom 23. März d. Js. zur öffentlichen Aufführung des Singspiels „Der Müller von Sanssouci“ von Karl Goepfart, in welchem König Friedrich der Große dargestellt wird, die Genehmigung zu erteilen geruht.
Potsdam, den 4. April 1908.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 1. Mai 1908.
Seite 215, Bekanntmachungen der Königlichen Ministerien.
No. 408. Uebergangsabgabe von dem aus Süddeutschland eingeführten Biere.

Es wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Bundesrat ... die Uebergangsabgabe von dem in die norddeutsche Brausteuergemeinschaft aus Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen einge­führten Biere mit Wirkung vom 1. April 1908 ab auf 2,50 Mark für 1 hl festgesetzt hat.
Berlin, den 9. April 1908.     Der Finanz-Minister.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 20. / Den 15. Mai 1908.
Seite 248, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam.
No. 473. Eröffnung neuer Telegraphenanstalten.

Bei der Posthilfstelle in Schöneiche (Kreis Niederbarnim) bei Klein-Schönebeck (Kreis Niederbarnim) wird am 9. Mai der Telegraphenbetrieb eröffnet.
Potsdam, den 4. Mai 1908.     Kaiserliche Ober-Postdirektion. Gürtler.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 23. / Den 5. Juni 1908.
Seite 290, Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten.
No. 537. Ausdehnung der Sattler-, Riemer- und Täschner-Zwangs-Innung in Berlin.

Die Sattler-, Riemer- und Täschner-Zwangs-Innung in Berlin hat beantragt, den bisher den Stadtkreis Berlin und 26 Vororte umfassenden Innungsbezirk auf nachstehende Ortschaften auszudehnen:
..., Biesdorf, Kaulsdorf, ...
Zur Feststellung, ob die Mehrheit der in die Zwangsinnung einzubeziehenden Gewerbetreibenden dieser Ausdehnung zustimmt, sind für die Ortschaften der Kreise Teltow und Niederbarnim die Landräte dieser Kreise ... von mir zu Kommissaren ernannt worden.
Potsdam, den 27. Mai 1908.     Der Oberpräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 26. / Den 26. Juni 1908.
Seite 322, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 621. Verzeichnis der im Jahre 1909 abzuhaltenden Märkte und Messen im Regierungsbezirk Potsdam.

1. Alt-Landsberg, Kreis Niederbarnim [Krammarkt am 11. März, 24. Juni, 28. Oktober]


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 3. Juli 1908.
Seite 335, Bekanntmachungen der Königlichen Regierung.
No. 648: Außerkurssetzung der Eintalerstücke deutschen Gepräges.
...
  • §  1. Die Eintalerstücke deutschen Gepräges gelten vom 1. Oktober 1907 [!] ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkte ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
  • §  2. Die Taler ... werden bis zum 30. September 1908 bei den Reichs- und Landeskassen zu dem Wertverhältnisse von drei Mark gleich einem Taler sowohl in Zahlung, als auch zur Umwechselung angenommen. ...
Berlin, den 27. Juni 1907 [!].     Der Reichskanzler.


Seite 336ff, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.
No. 654. Polizeiverordnung, betreffend den Radfahrverkehr auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
...
  • §  2. Jedes Fahrrad muß versehen sein:
    1. mit einer sicher wirkenden Hemmvorrichtung,
    2. mit einer helltönenden Glocke zum Abgeben von Warnungszeichen,
    3. während der Dunkelheit und bei starkem Nebel mit einer hellbrennenden Laterne mit farblosen Gläsern, welche den Lichtschein nach vorn auf die Fahrbahn wirft.
  • §  3. Der Radfahrer hat eine auf seinen Namen lautende Fahrradkarte bei sich zu führen und auf Verlangen dem Polizeibeamten vorzuzeigen. ...
  • §  4. Jeder Radfahrer ist zur gehörigen Vorschrift bei der Leitung seines Fahrrades verpflichtet. ...
  • §  6. Der Radfahrer hat entgegenkommende, zu überholende, in der Fahrtrichtung stehende oder die Fahrtrichtung kreuzende Menschen, insbesondere die Führer von Fuhrwerken, Reiter, Viehtreiber usw. durch deutlich hörbares Glockenzeichen rechtzeitig auf das Nahen des Fahrrades aufmerksam zu machen. ...
Berlin, den 19. Juni 1908.     Der Polizei-Präsident.


Seite 343, No. 671. Personalchronik.

An Stelle des nach Greifenhagen, Reg.-Bezirk Stettin, versetzten Kreissekretärs Pillekat ist der Regie­rungssekretär Luck zum Kreissekretär des Kreises Niederbarnim vom 1. Juli 1908 ab ernannt worden.


Seite 344f, Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts. No. 673. Geschenke an Kirchen ec.

Bei dem Konsistorium der Provinz ist Anzeige gemacht über folgende Geschenke, welche neuerdings den mit den Diözesen nachbenannten Kirchen des Regierungsbezirks Potsdam gespendet wurden.
  • Berlin-Land I.: der Kirche zu Dahlwitz von Rittergutsbesitzer von Treskow: Orgel und Abendmahlskelch; von Verw. Fr. von Treskow: 2 Kandelaber; von Hotelier Micha: Kruzifix und 2 Altarleuchter: von Hausfrauen der Gemeinde Dahlwitz Alt.-, Kanzel- und Taufsteinbekleidung; von kirchlichen Gemeindeorganen: Ciborium, Patene und 2 Opferkasten; von Schulkindern: Taufsteindecke; von verschiedenen Gemeindegliedern: 500 Mark zur Ausmalung des Kircheninnern; vom Unionklub: 1000 Mark zu den Baukosten.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 28. / Den 10. Juli 1908.
Seite 347ff, Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten.
No. 677. Polizeiverordnung betreffend den Radfahrverkehr.

Auf Grund der §§ ... wird für den Umfang der Provinz Brandenburg ... mit Zustimmung des Provinzialrats hierdurch verordnet, was folgt: [siehe Polizeiverordnung für Berlin weiter oben]


Seite 352, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 686. Sonntagsarbeit in Wassermühlen.

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 21. März 1895 (Amtsblatt S. 112) über die Sonntagsarbeit in Betrieben mit unregelmäßiger Wasserkraft, erkläre ich die Wasserläufe des Regierungsbezirks mit Ausnahme der Havel für unregelmäßig im Sinne dieser Bekanntmachung.
Potsdam, den 30. Juni 1908.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 29. / Den 17. Juli 1908.
Seite 365. No. 728. Personalchronik.

Der zur Zeit bei dem Katasteramte Alt-Landsberg beschäftigte Landmesser Max Renzi ist zum Katasterlandmesser berufen worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 30. / Den 24. Juli 1908.
Seite 378, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 740. Benennung eines Vorwerks im Kreise Niederbarnim.

Die Stadtgemeinde Berlin hat auf ihrem Grundbesitze in der Gemarkung Zepernick (Kreis Niederbarnim) am Wege von Buch nach Schönow ein zum Betriebe der Landwirtschaft bestimmtes Vorwerk errichtet mit einem Areal von 1004,71 ha. Dieses Vorwerk wird rings von den seitens der Stadtgemeinden Berlin in den Gemarkungen Zepernick, Schönow und Buch zu Rieselzwecken erworbenen Flächen umgeben.
Auf Antrag der Eigentümerin habe ich genehmigt, daß dieses Vorwerk fortab die Bezeichnung „Hobrechtsfelde“ führt.
Potsdam, den 15. Juli 1908.     Der Regierungspräsident.


Seite 388, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.
No. 752. 8-Uhr-Ladenschluß in Berlin und Umgebung.

Nachdem die Frist zur Abgabe einer Aeußerung in Sachen der Einführung des Achtuhrladenschlusses (mit Ausnahme der Sonnabende) in Berlin, Charlottenburg, Schöneberg und Rixdorf mit dem 30. Juni d. Js. abgelaufen ist, liegt die Liste der beteiligten Geschäftsinhaber, in welcher mit roter Tinte die Abstimmungsäußerungen eingetragen sind, während der Zeit vom 29. Juli bis einschließlich 11. August d. Js. in den Polizeibureaus der einzelnen Polizeireviere zur öffentlichen Einsicht aus.
Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste ... können innerhalb der gedachten Auslegungsfrist von den beteiligten Geschäftsinhabern schriftlich oder zu Protokoll ... erhoben werden. ...
Berlin, den 17. Juli 1908.     Der Kommissar des Königlichen Regierungspräsidenten.


Beilage zum 30sten Stück des Amtsblatts ...,

Verteilungsplan des Bedarfs der Alterszulagekasse für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen des Regierungsbezirks Potsdam für das Rechnungsjahr 1908.
Anzahl der Lehrer/Lehrerinnen [Auswahl]:
Alt-Landsberg: 8/-, Bernau: 18/2, Ahrensfelde: 2/-, Alt-Landsberg Amt (Schule in Bruchmühle): 1/-, Blumberg: 3/-, Eiche: 1/-, Hellersdorf: 1/-, Hönow: 1/-, Lindenberg: 2/-, Mehrow: 1/-


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 33. / Den 14. August 1908.
Seite 419, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 813. Viehseuchen.

Festgestellt. Schweinepest: ..., Elisenau, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 34. / Den 21. August 1908.
Seite 423f, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion Stettin.
No. 843. Verkehrsbeschränkungen auf Bahnhöfen.

Aus Anlaß der am 24. August d. Js. auf den Bahnhöfen Sternebeck und Schulzendorf (Oberbarnim) statt­findenden Entladungen von Manövertruppen tritt auf den Bahnhöfen Sternebeck und Schulzendorf (Oberbarnim) die nachstehende Verkehrsbeschränkung ein:
Der gesamte Wagenladungs- und Tierverkehr muß am 24. August auf den Bahnhöfen Sternebeck und Schulzendorf (Oberbarnim) eingestellt werden.
Die Bahnhöfe werden von allen die Truppenbeförderung hindernden Fahrzeugen geräumt werden, sodaß auch die Entladung der Wagen ausgeschlossen ist.
Stettin, den 14. August 1908.     Königliche Eisenbahndirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 35. / Den 28. August 1908.
Außerordentliche Beilage zum 35sten Stück ...
Bekanntmachung der revidierten Normalpreise im Regierungsbezirk Potsdam.

Die im Jahre 1850 nach Maßgabe des Titels XI des Ablösungsgesetzes vom 3. März 1850 festgestellten und im Jahre 1864 und 1874 revidierten Normalpreise sind in Gemäßheit der Bestimmungen der Gesetzte vom 19. März 1860 und 11. Juni 1873 einer neuen Revision unter Zuziehung der zu dem Zwecke gebildeten Distriktkommissionen unterzogen worden. Die Vorschläge der Distriktkommissionen sind bestätigt, die hiernach revidierten Preise werden nachstehend bekannt gegeben. Die Normalorte zur Anwendung der 24 jährigen Martini-Durchschnittspreise und dir Preisbezirke dieser Normalmarktorte, wie sie in der Beilage zum 29sten Stück des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin vom 17. Juli veröffentlicht sind, sind nicht abgeändert.
...
Frankfurt a. O., am 1. Juli 1908.
Königliche Generalkommission für die Provinzen Brandenburg und Pommern. Petersen


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 36. / Den 4. September 1908.
Seite 435, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.
No. 875. Bestellung von Polizeibeamten für eine Kleinbahn.

Gemäß den von den Herren Ministern der öffentlichen Arbeiten und des Innern am 17. September 1902 erlassenen Ausführungsbestimmungen zum Kleinbahngesetz, betreffend die Handhabung der Bahnpolizei, hat der Herr Ober-Präsident zu Potsdam durch Erlaß vom 7. August d. Js. den unterzeichneten Polizeipräsidenten als diejenige Ortspolizeipräsidenten als diejenige Ortspolizeibehörde bezeichnet, welche die Polizeibeamten für den Bereich der Straßenbahn Berlin (Waßmannstraße) - Hohenschönhausen zu bestellen und zu vereidigen hat.
Berlin, den 22. August 1908.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 37. / Den 11. September 1908.
Seite 446, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektionen.
No. 911. Eröffnung neuer Telegraphenanstalten.

Bei der Posthilfstelle in Seeberg bei Altlandsberg wird am 10. September der Telegraphenbetrieb eröffnet.
Potsdam, den 4. September 1908     Kaiserliche Ober-Postdirektion. I. V.: Horstmann.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 25. September 1908.
Seite 469, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 949. Gründung einer Bäcker-Zwangsinnung in Bernau.

Auf Grund des § 100 des Gesetztes, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1900 ... hat die freie Bäcker-Innung in Bernau beantragt, anzuordnen, daß zur Wahrnehmung der gemeinsamen gewerblichen Interessen des Bäckerhandwerks sämtliche Gewerbetreibende, welche das bezeichnete Gewerbe in dem Stadtbezirk Bernau und in den Gemeinde- und Gutsbezirken Lanke, Prenden, Schönow, Zepernick mit Kolonie Röntgental, Börnicke, Löhme, Birkholz, Schwanebeck, Karow, Buch mit Kolonie Schönerlinde, Schönwalde, Uetzdorf, Wandlitz, Basdorf, Ladeburg, Grünthal und Rüdnitz ausüben, einer neu zu errichtenden Innung (Zwangsinnung) als Mitglieder anzugehören haben.
Zur Feststellung, ob die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden der Einführung des Beitrittszwangs zustimmt, bestelle ich den Herrn Landrat des Kreises Niederbarnim in Berlin zum Kommissar. ...
Potsdam, den 16. September 1908.     Der Regierungspräsident.


Seite 469f, Bekanntmachungen der Königlichen Regierung.
No. 956. Außerkurssetzung der Eintalerstücke deutschen Gepräges.

Mit dem 30. September d. Js. läuft die Frist ab, innerhalb welcher die durch Beschluß des Bundesrats vom 27. Juni 1907 außerkursgesetzten Eintalerstücke deutschen Gepräges durch die Reichs- und Landes­kassen noch einzulösen sind. Auf diesen bevorstehenden Fristablauf wird hierdurch nochmals mit dem Bemerken hingewiesen, daß die versäumte Einlösung der noch im Verkehr befindlichen Eintalerstücke für deren Besitzer erhebliche Verlust zur Folge haben würde.
Berlin, den 17. September 1908.     Der Finanzminister.


Sonderausgabe des Amtsblatts der Königlichen Regierung ... / Ausgegeben den 3. Oktober 1908.
Seite 497, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 984. Polizeiverordnung betr. Meldeverpflichtung mit Rücksicht auf die in Rußland herrschende Cholera.
...

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 41. / Den 9. Oktober 1908.
Seite 499, Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten.
No. 986. Aufnahme der Truppen im Manövergelände.

Die Herren kommandierenden Generäle des Garde- und des III. Armeekorps habe mir mitgeteilt, daß auch in diesem Jahre die Offiziere und Mannschaften der beiden Korps während der Truppenübungen von den Bewohnern der von den Uebungen berührten Kreise auf das Beste angenommen worden seien. Hierfür sowie für das Entgegenkommen der Behörden bei den Vorarbeiten für die Manöver haben die Herren kommandierenden Generäle im Namen der Behörden und Truppen der Korps ihren Dank ausgesprochen.
Es ist mir eine Freude, diesen Dank zur öffentlichen Kenntnis bringen zu können.
Potsdam, dem 2. Oktober 1908.     Der Oberpräsident von Trott zu Solz.


Seite 500, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 993. Bestellung eines Seuchenkommissars.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Reichsviehseuchengesetztes vom 23. Juni 1880 / 1. Mai 1894 ist der Herr Polizeipräsident in Berlin zum Seuchenkommissar für die Gemeindebezirke Weißensee, Reinickendorf, Friedrichsfelde und Pankow, Kreis Niederbarnim, bestellt und zugleich ermächtigt worden, sich im Behinderungsfällen durch einen geeigneten Beamten vertreten zu lassen.
Potsdam, den 1. Oktober 1908.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 42. / Den 16. Oktober 1908.
Seite 516, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 1021. Landespolizeiliche Anordnung betreffend die Ueberwachung der Entladungen von Rindvieh auf den
Bahnhöfen in den Kreisen Nieder- und Oberbarnim, Teltow, und Spandau.

Mit Rücksicht auf die zur Zeit bestehende Gefahr der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche und der Lungenseuche des Rindviehs in die Kreise Nieder- und Oberbarnim, Teltow und Spandau ordne ich ... bis auf weiteres folgendes an:
§ 1. Die Besitzer des auf den Bahnhöfen:
  1. des Kreises Niederbarnim in Schönholz (Reinickendorf), Hermsdorf i. d. M., Birkenwerder, Oranienburg, Reinickendorf (Dorf), Tegel, Marzahn, Ahrensfelde, Blumberg, Seefeld, Kaulsdorf, Neuenhagen, Fredersdorf und Friedrichshagen,
  2. des Kreises Teltow: in ...
  3. des Kreises Oberbarnim in Werneuchen sowie
  4. in Spandau
zur Entladung kommenden Rindviehs - ausgenommen Kälber bis zu 3 Monaten - sind verpflichtet, die Tiere bei der Ausladung durch den zuständigen Kreistierarzt oder dessen Stellvertreter auf ihren Gesundheitszustand untersuchen zu lassen. ...
Potsdam, den 5. Oktober 1908.     Der Regierungspräsident.


Seite 517. Gebührenerhebung
für die Untersuchung des auf den vorbenannten Bahnhöfen zur Entladung kommenden Rindviehs.

Die Kosten der Untersuchung fallen, sofern das zur Entladung kommende Rindvieh durch Händler (Schlächter ec.) zu Zwecken des öffentlichen Verkaufs oder der Abschlachtung eingeführt wird, dem Besitzer zur Last. Dagegen sind die Kosten auf die Staatskasse zu übernehmen, wo die Einführung durch oder für Landwirte zum eigenen Bedarf erfolgt. ...
Potsdam, den 5. Oktober 1908.     Der Regierungspräsident.


Seite 521, Bekanntmachungen des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg.
No. 1032. Parochialregulierungs- und Errichtungs-Urkunde.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen ec. Angelegenheiten und des evangelischen Ober-Kirchenrats sowie nach Anhörung der Beteiligten, wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch folgendes festgesetzt:
  • §  1. Die pfarramtliche Verbindung der evangelischen Kirchengemeinden Weißensee, Hohenschönhausen und Heinersdorf in der Diözese Berlin-Land I. wird aufgeboben.
  • §  2. Von den bisherigen drei Pfarrstellen der Gesamtparochie werden die erste und dritte der Kirchengemeinde Weißensee und die zweite der Kirchengemeinde Hohenschönhausen überwiesen.
  • §  3. In der Kirchengemeinde Heinersdorf wird eine Pfarrstelle eingerichtet.
  • §  4. Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 1908 in Kraft.
Berlin, den 16. September 1908.    
(l. s.) Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Berlin. gez. Steinhausen.
Potsdam, den 23. September 1908.    
(l. s.) Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen. gez. Lehmann.


Seite 521, Bekanntmachungen des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg.
No. 1033. Pfarrstellenbesetzung.

Zu besetzen ist die neu errichtete Pfarrstelle Königlichen Patronats in Heinersdorf, Diözese Berlin Land I. Einkommen: 1800 Mark Grundgehalt, 600 Mark Stellenzuschuß und 800 Mark Mietsentschädigung. Gemeindewahl nach dem Pfarrwahlgesetz vom 15ten März 1886 ... Bewerbungsgesuche sind schriftlich bei dem Königlichen Konsistorium, Abteilung Berlin, einzureichen.


Seite 521, Bekanntmachungen des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg.
No. 1034. Pfarrstellenerledigung.

Erledigt wird zum 1. November 1908 die Pfarrstelle Königlichen Patronats zu Schwanebeck, Diözese Berlin Land II. durch Versetzung des Pfarrers Benecke. Ueber die Pfarrstelle ist bereits verfügt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 44. / Den 30. Oktober 1908.
Seite 535f, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.
No. 1083. Straßenhandel der Kinder in der Weihnachtszeit.

Nach §§ ... der Reichsgewerbeordnung dürfen Kinder unter 14 Jahren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an öffentlichen Orten (einschließlich Schankwirtschaften) oder ohne vorgängige Bestellung von Haus zu Haus Gegenstände nicht feilbieten; ebenso dürfen Eltern, Erzieher oder Dritte Kinder unter 14 Jahren zu solchem Feilbieten nicht ausschicken oder anleiten, widrigenfalls Geldstrafe bis zu 150 Mark, im Unvermögensfalle Haft bis zu 4 Wochen verwirkt ist.
Da die bei Anwendung dieser Vorschriften in Berlin bisher polizeilicherseits geübte Nachsicht vielfach zu ernsten Mißständen geführt hat, so kann künftig auch zur Weihnachtszeit ein solches Feilbieten durch Kinder unter 14 Jahren nicht mehr zugelassen werden.
Für die diesjährige Weihnachtszeit, und zwar für die Zeit vom 11. bis einschließlich 24. Dezember will ich jedoch ... noch einmal ausnahmsweise ein solches Feilbieten durch Kinder gestatten, jedoch nur für Kinder über 12 Jahre und nur an Werktagsnachmittagen zwischen 5 und 8 Uhr. Auch muß jedes solche Kind eine von dem Rektor seiner Gemeindeschule vollzogene Ausweiskarte bei sich führen und den Polizeibeamten auf Verlangen vorweisen. Kinder, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden fortgewiesen. Uebertretungen werden nach den eingangs angezogenen Vorschriften geahndet.
Berlin, den 20. Oktober 1908.     Der Polizeipräsident.


Seite 536, Bekanntmachungen des Landesdirektors der Provinz Brandenburg.
No. 1088. Aufnahmebezirke der Landesirrenanstalten des Provinzialverbandes von Brandenburg.

Nachdem die neue Landesirrenastalt zu Teupitz fertiggestellt ist, werden die Aufnahmebezirke der Landesirrenanstalt des Provinzialverbandes von Brandenburg vom 1. Januar 1909 ab wie folgt festgesetzt:
  • Eberswalde die Kreise: Niederbarnim, Oberbarnim, Angermünde, Prenzlau, Templin und aus dem Kreise Königsberg folgende auf dem linken Ufer der Oder gelegene Ortschaften: ...
  • Sorau ...
  • Landsberg a. W. ...
  • Neu-Ruppin ...
  • Teupitz die Kreise Teltow, Rixdorf, Schöneberg und Wilmersdorf.
Für die I. und II. Verpflegungsklasse gehen die Aufnahmebezirke Landsberg auf Eberswalde und Neu-Ruppin auf Teupitz über.
Berlin W. 10, den 13. Oktober 1908.     Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg.


Sonderausgabe des Amtsblatts der Königlichen Regierung ... / Ausgegeben den 30. Oktober 1908.
Seite 541, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 1097.
Landespolizeiliche Anordnung betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.
...

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 47. / Den 20. November 1908.
Seite 561f, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion Berlin.
No. 1157. Eröffnung des Bahnhofs Ahrensfelde (Friedhof) für den Personen- und Leichenverkehr.

Am 16. November d. Js. wird der an der Bahnstrecke Berlin, Schlesischer Bahnhof (Wriezener Bahnsteig) - Werneuchen zwischen den Stationen Ahrensfelde und Blumberg zunächst in provisorischer Ausführung errichtete Bahnhof Ahrensfelde (Friedhof) für den Personen- und Leichenverkehr eröffnet werden.
Die Entfernungen betragen zwischen Ahrensfelde (Friedhof) und Blumberg 3,81 km, zwischen Ahrensfelde (Friedhof) und Ahrensfelde 1,24 km.
Auf dem neuen Bahnhof kommen nur die von der Stadtsynode Berlin auf Berlin, Ostbahnhof, zur Beförderung aufgegebenen und zur Bestattung auf dem Friedhof in Ahrensfelde bestimmten Leichen zur Auslieferung. Die Annahme und Auslieferung anderer Leichen ist ausgeschlossen.
Zur Bedienung der neuen Station werden halten:
  1. in der Richtung von Berlin nach Werneuchen die Züge Nr. 685 (Nachzug), 687, 689 und 689 (Nachzug) - (letzterer verkehrt nur an Werktagen) - nur zum Einsteigen.
  2. in der Richtung von Werneuchen nach Berlin die Züge Nr. 690 (Vorzug), 690, 692 und 694 nur zum Einsteigen.
Berlin, den 6. November 1908.     Königliche Eisenbahndirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 27. November 1908.
Seite 564, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 1167. Errichtung einer Bäcker-Zwangsinnung in Bernau.

Nachdem bei der Abstimmung sich die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des Beitrittszwanges erklärt hat, ordne ich hiermit an, daß zum 1. Januar 1909 eine Zwangsinnung für das Bäckerhandwerk im Stadtbezirk Bernau und in den Gemeinde- und Gutsbezirken Lanke, Prenden, Schönow, Zepernick mit Kolonie Röntgental, Börnicke, Löhme, Birkholz, Schwanebeck, Uetzdorf, Wandlitz, Basdorf, Ladeburg, Grünthal und Rüdnitz mit dem Sitze in Bernau und dem Namen „Bäcker-Zwangsinnung in Bernau“ errichtet werde.
Von dem genannten Zeitpunkte ab gehören alle Gewerbetreibende, welche in dem Innungsbezirk das bezeichnete Handwerk ausüben, dieser Innung an.
Zugleich schließe ich zu demselben Zeitpunkte die zur Zeit bestehende freie Bäckerinnung in Bernau.
Potsdam, den 16. November 1908.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 49. / Den 4. Dezember 1908.
Seite 588. No. 1212 Personalchronik.

Der bisherige Pfarrer Adolf Benecke in Schwanebeck ist zum Pfarrer der Parochie Ahrensfelde, Diözese Berlin-Land I. bestellt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 50. / Den 11. Dezember 1908.
Seite 592f, Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten.
No. 1219. Polizeiverordnung betreffend die Beförderung von Dampfpflügen auf Chausseen sowie den Betrieb
von Dampfpflügen in der Nähe von Chausseen und anderen öffentlichen Wegen.

Auf Grund des § ... verordne ich für den Umfang der Provinz Brandenburg ... was folgt:
  • §  1. Für die Beförderung von Dampfpflügen auf Chausseen ist die vorgängige Erlaubnis des für die be­treffende Chausseestrecke zuständigen Landrats (in Städten der Ortspolizeibehörde) erforderlich. ...
  • §  2. Die Breite der Lokomotiven darf 3 Meter nicht überschreiten. ...
  • §  3. Zwei hintereinander fahrende Lokomotiven dürfen nicht Spur halten. ...
  • §  4. Die Fahrgeschwindigkeit eines Dampfpflugtransports darf ein Kilometer in zehn Minuten nicht übersteigen. ...
  • §  5. Zur Bedienung eines Transportes müssen bei einer Lokomotive vier, bei zwei Lokomotiven fünf Personen vorhanden sein, von denen je eine [der] Lokomotive voraufgehen und nötigenfalls den mit Pferden den Transport Passierenden Beistand leisten muß.
  • §  6. Während der Beförderung eines Dampfpfluges ist die Benutzung der Lokomotivpfeife verboten.
    Der Dampfdruck darf nicht so hoch gespannt sein, daß die Sicherheitsventile abblasen.
    Angesichts von Personen, welche Pferde reiten, fahren oder führen, dürfen die Zylinderhähne nicht geöffnet werden. ...
  • §  7. Der Verkehr mit Dampfpflügen ist in der Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang untersagt. ...
  • §  8. Wenn Dampfpflüge in unmittelbarer Nähe von Chausseen und anderen öffentlichen Wegen innerhalb einer Entfernung von 25 Metern betrieben werden, muß auf Zuruf oder Zeichen eines Passanten, welcher auf den öffentlichen Wegen Pferde führt, fährt oder reitet oder Vieh treibt, der Betrieb angehalten und namentlich der Gebrauch der Dampfpfeife vermieden werden. ...
Potsdam, den 21. November 1908.     Der Oberpräsident.


Seite 594, Bekanntmachungen des Königl. Regierungspräsidenten. No. 1223. Apotheke in Werneuchen i. M.

Dem Apotheker Karl Weber ist zur Fortführung der von ihm käuflich erworbenen Apotheke in Werneuchen die Konzession erteilt.     Potsdam, den 3. Dezember 1908.     Der Regierungspräsident.


Seite 596, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 1230. Genehmigungsurkunde für die elektrische Straßenbahn von Berlin (Schlesischer Bahnhof) - Stralau -
Treptow - Nieder-Schöneweide - Ober-Schöneweide nach Cöpenick.

Zum einheitlichen Betriebe der beiden bisher für sich bestehenden, dem Personenverkehr dienenden elektrischen Straßenbahnen, nämlich:
  1. vom Schlesischen Bahnhof in Berlin durch die Frucht- und Mühlenstraße, die Stralauer-Allee, die Dorfstraße und verlängerten Dorfstraße in Stralau und durch den Spreetunnel nach Treptow.
  2. von Niederschöneweide nach Oberschöneweide und Cöpenick,
sowie zur Herstellung des dazu erforderlichen Verbindungsstückes Treptow-Niederschöneweide mit Anschluß an den Bahnhof Baumschulenweg - sämtlichen Anlagen in einer Spurweite von 1,435 m - erteile ich auf Grund des Gesetzes über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892 im Einvernehmen mit der Königlichen Eisenbahndirektion in Berlin der Gesellschaft für den Bau von Untergrundbahnen, G. m. b. H., Abteilung Berliner Ostbahnen in Oberschöneweide, welche unter dem 30. Oktober 1894 in das Handelsregister eingetragen ist, bis zum 31. Dezember 1949 unter nachstehenden Bedingungen die Genehmigung: ...
Potsdam, den 4. November 1908.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 51. / Den 18. Dezember 1908.
Seite 612, No. 1279. Personalchronik.

Der bisherige Pfarrer in Ahrensfelde, Johann Karl Gustav Hinz ist zum Pfarrer der Parochie Buchholz, Diözese Treuenbrietzen, bestellt worden.


Vorheriger Jahrgang (1907) Nächster Jahrgang (1909)