Vorheriger Jahrgang (1908) | Amtsblatt der Königlichen Regierung
Nächster Jahrgang (1910) |
|
Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1909. Potsdam, 1909. Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin. Preis 1 Mark 50 Pfennige. (Der Preis des Alphabet. Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 40 Pfennige.) |
Auf Grund des § 139f der Reichsgewerbeordnung ..., hat der Verein der Gewerbetreibenden in Weißensee beantragt, anzuordnen, daß die Ladenschlußzeit mit Ausnahme der Sonnabende täglich um 8 Uhr Abends beginnt. ...
Potsdam, den 31. Dezember 1908.
Der Regierungspräsident.
|
Auf Grund des § 139f der Reichsgewerbeordnung ..., hat der Ausschuß zur Herbeiführung des 8 Uhr-Ladenschlusses in Bernau (Mark) beantragt, anzuordnen, daß die Ladenschlußzeit mit Ausnahme der Sonnabende und der ... zugelassenen Ausnahmetage, täglich um 8 Uhr Abends beginnt. ...
Potsdam, den 15. Januar 1909.
Der Regierungspräsident.
|
[Tabelle mit 18 Brandenburger Einrichtungen, davon die 4 Niederbarnimer ausgewählt]
Lfd. Nr. Ort, Kreis
|
Im Kreise Niederbarnim sind ernannt worden a) zum Amtsvorsteher der Administrator Lüdeke in Börnicke für den Bezirk 18 - Börnicke -; b) zum Amtsvorsteherstellvertreter der Gemeindevorsteher Huwe in Börnicke für den Bezirk 18 - Börnicke -.
Der bisher zweite Pfarrer Dr. Hermann Alwin Eduard Johannes Krätschell in Weißensee ist zum Pfarrer der Parochie Heinersdorf, Diözese Berlin-Land I., bestellt worden.
Der bisherige Pfarrer Friedrich Gustav Ferdinand Immanuel Gründler in Neuhardenberg ist zum Pfarrer der Parochie Schwanebeck, Diözese Berlin-Land II., bestellt worden.
|
Mit Rücksicht auf die zur Zeit bestehende Maul- und Klauenseuche und der Lungenseuche des Rindviehs in den Kreisen Nieder- und Oberbarnim, Teltow und Spandau ordne ich ... mit Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten bis auf weiteres folgendes an:
§ 1. Die Besitzer des auf den Bahnhöfen
Potsdam, den 25. Januar 1909.
Der Regierungspräsident.
|
I. Festgestellt.
|
Durch die Allerhöchste Kabinettsordre vom 9. Oktober 1907 ist der Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen in Berlin das Enteignungsrecht zur Einziehung und dauernden Beschänkung desjenigen Grundeigentums verliehen worden, welches zum Bau und Betriebe einer elektrischen Hoch- und Untergrundbahn vom Spittelmarkt nach der Schönhauser Allee erforderlich ist. Die Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen macht nunmehr von dem verliehenen Enteignungsrecht Gebrauch, ..., wobei sie das Grundeigentum der nachstehend verzeichneten Grundstücke in vollem Umfange in Anspruch nimmt: ...
Berlin, den 23. Januar 1909.
Der Polizei-Präsident.
von Stubenrauch.
|
Ich habe dem Pfarrer Knape in Alt-Landsberg die Genehmigung erteilt, in Bruchmühle eine gewerbliche Fortbildungsschule unter dem Namen „Private gewerbliche Fortbildungsschule für Bruchmühle und Umgegend“ zu betreiben.
Potsdam, den 8. Februar 1909.
Der Regierungspräsident.
|
Gemäß § 139f. Abs. 1 der Reichsgewerbeordnung ordne ich nach Anhörung des Magistrats in Bernau an, daß die in Bernau bestehenden offenen Verkaufsstellen vom 15. April d. Js. ab mit Ausnahme der Sonnabende und der gemäß § 139e. Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung von der Polizeibehörden festzusetzenden Ausnahmetage für einen späteren Geschäftsschluß täglich um 8 Uhr abends geschlossen sein müssen.
Potsdam, den 20. März 1909.
Der Regierungspräsident.
|
Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten hat durch Erlaß vom 10. März 1909 ... angeordnet, daß vom 1. April 1909 ab auch beim Königlichen Charité-Krankenhause der Berechnung der Kur- und Verpflegungskosten folgende Sätze zugrunde zu legen sind:
|
Dem Apotheker Otto Briemer-Pfund ist zur Fortführung der von ihm käuflich erworbenen Weber'schen Apotheke in Werneuchen die Konzession ertheilt.
Potsdam, den 22. März 1909.
Der Regierungspräsident.
|
|
Festgestellt. Schweinepest: Eiche. ... |
Das Postamt in Werneuchen führt fortan die zusätzliche Bezeichnung „(Kr. Oberbarnim)“.
Potsdam, den 7. April 1909.
Kaiserliche Ober-Postdirektion. Gürtler.
|
In Abänderung meiner Bekanntmachung vom 20. März d. Js. (... S. 135) ordne ich an, daß die Zigarren-Spezialgeschäfte in Bernau vom 1. Juni d. Js. ab vom 8 Uhr-Ladenschluß nicht mehr betroffen werden.
Potsdam, den 26. Mai 1909.
Der Regierungspräsident.
|
Auf Grund des §... hat die freie Müllerinnung zu Strausberg beantragt, anzuordnen, daß zur Wahrnehmung der gemeinsamen gewerblichen Interessen des Müllerhandwerks sämmtliche Gewerbetreibende, welche das Handwerk in den Ortschaften Strausberg, ..., Alt-Landsberg, Kol. Bruchmühle, Krummensee ... ausüben, einer neu zu errichtenden Innung (Zwangsinnung) als Mitglieder anzugehören haben. ...
Potsdam, den 26. Juni 1909.
Der Regierungspräsident.
|
Der von der Stellung und den Befugnissen der Gendarmerie-Patrouillen bei größeren Truppenübungen handelnde §4 ... wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. ..
Potsdam, den 3. Juli 1909.
Der Regierungspräsident.
|
Der zum Stadtbezirke Alt-Landsberg, Kreis Niederbarnim, gehörigen Neuansiedlung Baufelde habe ich in Abänderung meiner Amtsblatt-Bekanntmachung vom 16. Dezember 1903 (Amtsblatt 1903 Seite 514) den Namen Alt-Landsberg-Süd beigelegt.
Potsdam, den 6. August 1909.
Der Regierungspräsident.
|
Der in Weißensee, Pistoriusstraße 9 wohnhafte Korrespondent Ernst Wilke hat am 29. Juni 1908 in der Behrenstraße hier ein in der Richtung nach der Friedrichstraße zu laufendes durchgehendes Pferd, welches vor einem Gärtnerwagen gespannt und führerlos war, aufgehalten und dadurch größeres Unheil verhütet. Ich bringe diese von Mut und Entschlossenheit zeugende Tat mit dem Ausdrucke der besonderen Anerkennung zur öffentlichen Kenntnis.
Berlin, den 3. August 1909.
Der Polizeipräsident.
|
Bei der Posthilfsstelle in Leuenberg bei Tiefensee (Mark) wird am 19. August d. Js. der Telegraphenbetrieb eröffnet.
Potsdam, den 14. August 1909.
Kaiserlicher Ober-Postdirektor. Gürtler.
|
Gemäß §... wird hierdurch öffentlich gemacht, daß die Unkosten für das Fortschaffen, Reinigen und Beseitigen eines Kubikmeters Abwässer für die städtische Kanalisation im Etatsjahre 1908 rund neun Pfennig betragen haben.
Berlin, den 7. August 1909.
Magistrat
hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt.
Reicke.
|
Bei der Posthilfstelle in Buchholz (Kr. Oberbarnim) bei Wegendorf wird am 24. August d. Js. der Telegraphenbetrieb eröffnet.
Potsdam, den 10. August 1909.
Kaiserlicher Ober-Postdirektor. Gürtler.
|
Der Landwirt Adolf Fielitz aus Krummensee hat am 18. April d. Js. seine Schwester Elisabeth und seinen Vetter Fritz Krause aus dem ungefähr 3 m tiefen Karpfenteich (Schulzenpfuhl) bei Krummensee vom Tode des Ertrinkens gerettet. Ich bringe diese von Mut und Entschlossenheit zeugende Tat hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Potsdam, den 6. September 1909.
Der Regierungspräsident.
|
Es wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Bundesrat Ausführungsbestimmungen zu dem am 1. August 1909 in Kraft tretenden Leuchtmittelsteuergesetz vom 15. Juli 1909 und eine Leuchtmittel-Nachsteuer-Ordnung erlassen hat. ...
Blumberg, den 8. September 1909.
Der Finanzminister.
|
Es wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Bundesrat Ausführungsbestimmungen zu dem am 1. August 1909 in Kraft tretenden Zündwarensteuergesetzte vom 15. Juli 1909 und eine Zündwaren-Nachsteuer-Ordnung erlassen hat. ...
Berlin, den 8. September 1909.
Der Finanzminister.
|
Erledigt wird die Pfarrstelle Königlichen Patronats an der reformirten Schloßkirche zu Alt-Landsberg, Diözese Strausberg, durch Emeritierung des Pfarrers Krücke zum 1. Oktober 1909. Ueber die Stelle ist bereits verfügt. |
Auf Grund des § ... hat der Bäckermeister J. Seidel in Lichtenberg ... beantragt, anzuordnen, daß zur Wahrnehmung der Interessen des Bäckerhandwerks sämmtliche Gewerbetreibende, welche das bezeichnete Gewerbe in den Gemeinde Lichtenberg, ... sowie in den Gemeinde- und Gutsbezirken Biesdorf und Hohen-Schönhausen ausüben, einer neu zu errichtenden Innung (Zwangsinnung) als Mitglieder anzugehören haben. ...
Potsdam, den 16. September 1909.
Der Regierungspräsident.
|
Auf Grund ... des Gesetzes ... wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses folgende Polizeivorordnung erlassen: § 1. Die Anbringung solcher Reklameschilder und sonstiger Aufschriften und Abbildungen, welche das Landschaftsbild verunzieren, ist in den Kreisen Ober- und Niederbarnim für folgende, außerhalb der geschlossenen Ortschaften belegenen Gebietsteile verboten:
Potsdam, den 26. November 1909.
Der Regierungspräsident.
|
Im Einvernehmen mit der Königl. Eisenbahnverwaltung erteile ich hierdurch der unter dem 22. Februar 1906 in das Handelsregister eingetragenen Strausberg-Herzfelder Kleinbahnaktiengesellschaft die Genehmigung, das Kleinbahnunternehmen vom Bahnhofe Strausberg a. d. Ostbahn über Hennickendorf nach Herzfelde durch eine dem Personen- und Güterverkehr dienende, vollspurige Abzweigung von Hennickendorf nach dem Stienitz-See zu erweitern. ...
Potsdam, den 6. Dezember 1909.
Der Regierungspräsident.
|
Mit Bezug auf § 13c. der Polizeiverordnung ... bringe ich nachstehend das Verzeichnis derjenigen Futtermittel, welche im Jahre 1910 an Kindermilchkühe verabfolgt werden dürfen, zur Kenntnis der betroffenen Kreise:
Potsdam, den 3. Dezember 1909.
Der Ober-Präsident.
|
Vorheriger Jahrgang (1908) | Nächster Jahrgang (1910) |