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Vorheriger Jahrgang (1916) | Amtsblatt der Königlichen Regierung
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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1917. Potsdam, 1917. Zu haben bei sämtlichen Kaiserlichen Postanstalten. Preis 3 Mark. (Der Preis des alphabetischen Sach- und Namen-Registers beträgt 60 Pfennige.) |
Auf Grund des §... bestimme ich hiermit für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg:
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An Stelle des verstorbenen Amtsrats Schrader in Altlandsberg ist der Dr. phil. Hellmut Schrader daselbst nebenamtlich mit der Besorgung der Domänen- und der fiskalischen Kirchenpatronats- ec. Geschäfte in den Ortschaften: Amt und Amtsfreiheit Altlandsberg mit neues Vorwerk und Wolfshagen, Eggersdorf mit Hohenfließ und Neue Mühle, Hönow mit See, Kl. Schönebeck, Neu Hönow, Neuenhagen, Petershagen, Radebrück mit Bruchmühle, Seeberg, beauftragt worden.
Im Kreise Niederbarnim sind wieder ernannt worden ... b) zu Amtsvorsteherstellvertretern ... der Administrator Knauer in Biesdorf für den Bezirk 4, Biesdorf. |
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Auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich im Interesse der öffentlichen Sicherheit für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg:
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Der Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m. b. H. in Berlin wird hierdurch zum Zwecke der Erweiterung und dauernden Sicherstellung des Bestandes und Betriebes der Funken-Großstation Nauen das Recht verliehen, das für die Anlage und den Betrieb ... erforderliche Grundeigentum ... soweit nötig, dem Eigentümer zu entziehen, oder, soweit dies ausreicht, dauernd zu beschränken.
Berlin, den 31. März 1917.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium. |
Wegen des gegenwärtig herrschenden Mangels an Schleppdampfern werden auf Grund der Strom- und Schiffahrts-Polizeiverordnung vom 9. Mai 1916 § 2 von jetzt ab auf der Spree-Oder-Wasserstraße
Potsdam, den 7. April 1917.
Der Regierungspräsident. als Chef der Verwaltung der Märkischen Wasserstraßen. |
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Verteilungsplan ... der Alterszulagekasse
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Durch die wiederholten Waldbrände der letzten Zeit veranlaßt, bestimme ich auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg:
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Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 11. Dezember 1916... setze ich die Polizeistunde für alle Gast-, Speise- und Schankwirtschaften sowie Kaffees des Regierungsbezirks Potsdam, die jetzt um 10 Uhr abends zu schließen haben, von jetzt ab bis einschließlich 31. August d. Js. auf 11 Uhr Abends fest. Vergnügungsstätten, insbesondere Theater, Varietés und Lichtspielhäuser haben wie bisher zu schließen. Mit dem 1. September treten die bisherigen Vorschriften ohne weiteres wieder in Kraft.
Potsdam, den 7. Juni 1917.
Der Regierungspräsident.
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Mit Einwilligung der städtischen Körperschaften von Altlandsberg sowie des Gutsvorstehers zu Amt Altlandsberg wird nach Anhörung des Kreistages des Kreises Niederbarnim zu Berlin beschlossen, die nachstehend bezeichneten Parzellen der Gemarkung Altlandsberg-Amt von dem domänenfiskalischen Gutsbezirke Altlandsberg-Amt abzutrennen und mit der Stadtgemeinde Altlandsberg zu vereinigen.
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Der große Mangel an land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften darf unter keinen Umständen durch das Sammeln von Beeren und Pilzen verschärft werden. Letzteres muß in der Hauptsache von
Potsdam, den 27. Juni 1917.
Königl. Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
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Auf Grund des § 2 Absatz 3 der Bekanntmachung des Oberkommandos über die Regelung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 16. Juni d. J. wird die Entnahme von Strom für den Getreidedrusch ohne Einschränkung zugelassen.
Berlin, den 30. Juni 1917.
Kriegsamtstelle in den Marken.
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... Schuhmacher dürfen Leder, das ihnen von Privatpersonen zur Verarbeitung übergeben wird und seiner Beschaffenheit nach von Treibriemen herrühren kann, nur dann zur Bearbeitung annehmen, wenn die Person ihnen bekannt ist oder sich durch Wohnungsmeldeschein oder sonstige behördliche Schriftstücke ausweist. In jedem Fall ist Name und Wohnung der Person genau aufzuschreiben und binnen 24 Stunden bei der Polizeibehörde, in deren Bezirk die Schuhmacherwerkstatt liegt, schriftlich anzuzeigen. ...
Berlin, den 26. Juni 1917.
Oberkommando in den Marken.
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Der Herr Oberpräsident hat mit Zustimmung des Oberkommandos in den Marken gegen die beabsichtigte Werbetätigkeit der Verlagsbuchhandlung Philipp Reclam jun. in Leipzig für „tragbare Feldbüchereien“ in der Provinz Brandenburg nichts einzuwenden. Die in Frage kommenden Personen dürfen die Werbearbeit ohne Wandergewerbeschein oder sonstige Ausweispapiere ausüben. Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, der Werbetätigkeit keine Hindernisse in den Weg zu legen.
Potsdam, den 6. Juli 1917.
Der Regierungspräsident.
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Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sind auf die Provinz Brandenburg berittene Patrouillen verteilt worden, denen folgende Aufgaben obliegen:
Berlin, den 14. Juli 1917.
Oberkommando in den Marken.
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Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg:
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Den § 4 meiner Bekanntmachung über das Verhalten der Bevölkerung gegenüber Kriegsgefangenen vom 19. Dezember 1916 ... hebe ich hiermit auf.
Berlin, den 5. September 1917.
Der Oberbefehlshaber in den Marken.
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Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, ... den Aerzten ... Bratel in Berlin-Weißensee, Holzt in Bernau, Topp in Berlin-Weißensee ... den Charakter als Sanitätsrat zu verleihen. |
Infolge der Papierknappheit können die Druckereien von jetzt ab polizeiliche Abmeldungen auf weißem Papier mit grünem Druck herstellen.
Berlin, den 13. September 1917.
Der Polizeipräsident.
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Aus dem Gutsbezirk Dahlwitz sind in den Gemeindebezirk Kaulsdorf folgende Grundstücke umgemeindet worden: Gemarkung Kaulsdorf: ..., Gemarkung Cöpenick: ..., Gesamtgröße 9 ha 32 a 72 qm.
Potsdam, den 12. Oktober 1917.
Der Regierungspräsident.
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Um aus gesundheitlichen Gründen dem in neuerer Zeit unter der heranwachsenden Jugendlichen immer mehr überhandnehmenden Tabakrauchen und seinen schädlichen Folgen zu steuern [!], erlasse ich ... für den Landespolizeibezirk Berlin ... folgende Polizeiverordnung:
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... Es ist verboten, Brühwürfel aller Art (Fleischbrühwürfel sowie deren Ersatzmittel und ähnliche Erzeugnisse) durch Hausarbeiter ... einzupacken oder einpacken zu lassen.
Berlin, den 22. Oktober 1917.
Der Polizeipräsident.
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Durch allerhöchste Ordre vom 21. d. Mts. an die Spitze meiner Heimatprovinz berufen, nehme ich Abschied von der Provinz Brandenburg, in welcher ich in ununterbrochener, mehr als 15jähriger Tätigkeit Heimatrecht erworben habe, und von Berlin. ...
Potsdam, den 31. Oktober 1917.
Der Oberpräsident von der Schulenburg.
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In letzter Zeit wurden in einigen Korpsbezirken wiederholt Brieftauben aufgefunden, die sich in einem geflochtenen Körbchen befanden und wahrscheinlich von feindlicher Seite zu Spionagezwecken aus größeren Ballons mittels Fallschirmes abgesetzt worden sind. ... Für Auffindung und Ablieferung von Brieftauben und anderen zu Spionagezwecken abgesetzten Gegenständen an die nächste Militär- oder Zivilbehörde erhalten die Finder und Ablieferer je nach dem Ermessen des Oberkommandos eine Belohnung.
Berlin, den 29. Oktober 1917.
Von Seiten des Oberkommandos.
Der Chef des Stabes.
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Im Kreise Niederbarnim ist wieder ernannt worden zum Amtsvorsteher der Administrator Wagner in Börnicke für den Bezirk 18, Börnicke.
Im Kreise Niederbarnim sind wieder ernannt worden zum Amtsvorsteher der Gemeindevorsteher Paul König in Berlin-Hohenschönhausen für den Bezirk 21, Berlin-Hohenschönhausen, zum Amtsvorsteherstellvertreter ... der Rechnungsführer Scholten in Falkenberg für den Bezirk 22, Falkenberg.
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Die 10- und 5-Pfennigstücke aus Nickel sollen eingezogen werden. Die Gemeindebehörden werden ersucht, ihre Kassen anzuweisen, den Bestand und die bei ihnen eingehenden Nickelmünzen nicht wieder auszugeben, sondern der nächsten Reichsbankstelle zuzuführen. ... |
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