Quelle: Landesarchiv Berlin (Reinickendorf), Signatur: ZS 3
Früherer Besitz:

Vorheriger Jahrgang (1917) Amtsblatt der Königlichen Regierung

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1918.

Potsdam, 1918.


Sonderamtsblatt der Königlichen Regierung ... / Den 15. Januar 1918.
Bekanntmachung betreffs Beschlagnahme und Bestandserhebung von gebrannten und anderen
künstlichen Mauersteinen, Dachziegeln aller Art und Drainageröhren aus Ton vom 15. Januar 1918.
...

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 5. / Den 2. Februar 1918.
Seite 38, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 105. Ersatzwahl eines Reichstagsabgeordneten im 6. Wahlkreise des Regierungsbezirks Potsdam
(Kreis Niederbarnim und Berlin-Lichtenberg).

Nachdem der Reichstagsabgeordnete für den 6. Wahlkreis des Regierungsbezirks Potsdam, Schriftsteller Stadthagen, verstorben ist, muß in diesem Wahlkreise eine Ersatzwahl stattfinden. ...
Zum Wahlkommissar habe ich den kommissarischen Landrat des Kreises Niederbarnim, Landrat von Bredow in Berlin, ernannt.
Potsdam, den 28. Januar 1918.     Der Regierungspräsident.


Sonderausgabe des Amtsblatts der Königlichen Regierung ... / Den 2. Februar 1918.
Seite 41. No. 124. Verhängung des verschärften Belagerungszustandes.

Auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand bestimme ich:
  1. Für das Gebiet der Städte Berlin, Charlottenburg, Berlin-Schöneberg, Berlin-Wilmersdorf, Neukölln, Berlin-Lichtenberg, Spandau und der Landkreise Teltow und Niederbarnim hebe ich bis auf weiteres den Artikel 7 der preußischen Verfassungsurkunde hiermit auf.
  2. Für die genannten Gebiete setze ich hierdurch außerordentliche Kriegsgerichte ein. ...
  3. Die außerordentlichen Kriegsgerichte beginnen ihre Tätigkeit am 2. Februar 1918.
Berlin W 10, den 31. Januar 1918.     Der Oberbefehlshaber in den Marken. von Kessel, Generaloberst.

Nachdem ich nunmehr den verschärften Belagerungszustand eingeführt habe, will ich die Bevölkerung nicht im Zweifel darüber lassen, daß ich jeden Versuch, die Ruhe und Ordnung zu stören, mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln unterdrücken werde.
Ich warne daher jeden ordentlichen Bürger, sich irgendwie an öffentlichen Zusammenkünften zu beteiligen.
Jedermann gehe ruhig seinen Pflichten nach und halte sich von Aufläufen fern; bei dem Gebrauch der Waffe läßt sich ein Unterschied zwischen Ruhestörern und Unbeteiligten nicht machen.
Berlin W 10, den 31. Januar 1918.     Der Oberbefehlshaber in den Marken. von Kessel, Generaloberst.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 6. / Den 9. Februar 1918.
Seite 49, Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten.
No. 135. Verzeichnis der gewählten Provinziallandtagsabgeordneten [für die Wahlzeit 1918/23]

Gemäß § 22 der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 wird die folgende Nachweisung der in der Provinz Brandenburg für die Wahlzeit 1918/23 gewählten Abgeordneten zum Provinziallandtage hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
A. Regierungsbezirk Potsdam.
2. Kreis Niederbarnim.
  • Dr. Busch, Unterstaatssekretär in Berlin
  • von Veltheim, Wirklicher Geheimer Rat in Schönfließ
  • Grün, Amtsvorsteher in Blumberg
  • Schroeder, Gutsbesitzer in Schmachtenhagen
  • Wilke, Bürgermeister in Reinickendorf
  • Dr. Woelk, Bürgermeister in Berlin-Weißensee
  • von Bothe, Generalleutnant z. D. in Fredersdorf
  • Ungewitter, Bürgermeister in Berlin-Friedrichsfelde
  • Stanitz, Bürgermeister in Berlin-Pankow
  • von Treskow, Landrat a.D. in Friedrichsfelde
Potsdam, den 30. Januar 1918.     Der Oberpräsident.


Seite 58. No. 156. Personalchronik.

Dem Förster Brandt in Tiefensee der Oberförsterei Eberswalde ist der Titel „Hegemeister“ verliehen worden.


Sonderausgabe des Amtsblatts der Königlichen Regierung ... / Den 23. Februar 1918.
No. 218. Aufhebung des verschärften Belagerungszustandes.
...
Meine Verordnung vom 31. Januar ... betr. Aufhebung des Artikels 7 der preußischen Verfassungs­urkunde und Einsetzung außerordentlicher Kriegsgerichte, tritt mit dem Ablauf des 23. Februar 1918 außer Kraft.
Berlin, den 19. Februar 1918.     Der Oberbefehlshaber in den Marken.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 20. / Den 18. Mai 1918.
Seite 192. Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 505. Generalkonsul der Russischen Föderativen Sozialistischen Sowjets-Republik.

Herr Wjatscheslaw Rudolfowitsch Menrzynski ist zum Generalkonsul der Russischen Föderativen Sozialistischen Sowjets-Republik in Berlin ernannt worden. Wir ersuchen ergebenst, das erforderliche gefälligst zu veranlassen, damit Herr Wjatscheslaw Rudolfowitsch Menrzynski in seiner Eigenschaft als Generalkonsul der Russischen Föderativen Sozialistischen Sowjets-Republik in Berlin Anerkennung und Zulassung findet.
Potsdam u. Berlin, den 13. Mai 1918     Der Regierungspräsident.     Der Polizeipräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 21. / Den 25. Mai 1918.
Seite 202, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektionen.
No. 540. Aufhebung von Telegraphenanstalten.

Die Telegraphenhilfstelle in Schöneiche (Kr. Niederbarnim) ist aufgehoben worden.
Potsdam, den 17. März 1918.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


hinter S. 204, Beilage zum 21. Stück ... Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin.

Auf Grund der §§ ... wird hiermit unter Zustimmung des Bezirksausschusses zu Potsdam für die in der Anlage bezeichneten Gebiete nachstehende Polizeiverordnung erlassen: ...
Potsdam, den 30. Januar 1912.
Neu herausgegeben und veröffentlicht am 10. Mai 1918.     Der Regierungspräsident.

[darin auf Seite 26/27: Erklärung der Bauklasse F, auf Seite 51 folgende Liste:]
II. Kreis Niederbarnim. [Auswahl]
  • Ahrensfelde, Gemeinde: Bauklasse F
  • Alt Landsberg, Stadt: Bauklasse III für den innerhalb der Ringmauer belegenen Stadtteile, Bauklasse F in dem übrigen Stadtgebiete
  • Blumberg, Gemeinde und Gutsbezirk: Bauklasse F
  • Eiche, Gemeinde: Bauklasse F
  • Hönow, Gemeinde: Bauklasse F
  • Lindenberg, Gemeinde: Bauklasse F
  • Mehrow, Gemeinde und Gutsbezirk: Bauklasse F


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 23. / Den 8. Juni 1918.
Seite 241, Bekanntmachungen des Königl. Oberpräsidenten. No. 572. Namensänderung eines Amtsbezirks.

Nachdem die Geschäftsräume der Amtsverwaltung Cöpenick-Forst am 6. April d. Js. nach Rahnsdorfer Mühle verlegt worden sind, wird im Einverständnis mit dem Amtsausschusse dem Amtsbezirke 7 im Kreise Niederbarnim statt des bisherigen Namens Cöpenick Forst der Name „Rahnsdorf“ beigelegt.
Potsdam, den 22. Mai 1918.     Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg und von Berlin.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 26. / Den 29. Juni 1918.
Seite 243f. No. 651. Personalchronik.

Im Kreise Niederbarnim sind ernannt worden a) zum Amtsvorsteher der Administrator Karl Fries in Malchow für den Bezirk 23 Malchow, ...


hinter S. 244, Beilage zum 26. Stück ... Verteilungsplan der Alterszulagekasse

[Lehrer+Lehrerinnen]:
Kreiskasse Niederbarnim II: Altlandsberg 9+2, Bruchmühle 2, Hönow 2,
Kreiskasse Niederbarnim III: Ahrensfelde 2, Eiche 1, Hellersdorf 1, Lindenberg 2, Mehrow 1


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 29. / Den 20. Juli 1918.
Seite 260f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 707. Gemeinverständliche Belehrung über die Ruhr.

Die Ruhr beginnt mit heftigen Leibschmerzen und Durchfällen, die bald ein schleimiges Aussehen annehmen. Meist ist dem Schleim auch Blut beigemengt. Bisweilen beginnt die Krankheit mit Erbrechen und Uebelkeit. Fieber ist oft vorhanden, kann aber auch vollständig fehlen. Es empfiehlt sich, beim Auftreten verdächtiger Krankheitserscheinungen sofort einen Arzt zu Rate zu ziehen.
Die Ruhr ist eine ausgesprochene Schmutzkrankheit. Ihre Uebertragung kommt ausschließlich dadurch zustande, daß Teile vom Stuhlgang eines Ruhrkranken in den Mund eines Gesunden gelangen. ...
Potsdam, den 11. Juli 1918.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 34. / Den 24. August 1918.
Seite 325, Bekanntmachungen anderer Behörden.
No. 837. Betreten des Geländes der Flugzeugmeisterei in Adlershof.

Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand bestimme ich für das Gelände der Flugzeugmeisterei in Adlershof:
  • § 1. Das Betreten des Geländes der Flugzeugmeisterei in Adlershof ist allen Zivilpersonen verboten, die nicht im Besitze eines von der Kommandantur Adlershof ausgestellten Ausweises sind. ...
Berlin, den 14. August 1918.     Der Oberbefehlshaber in den Marken.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 37. / Den 14. September 1918.
Seite 348, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 893. Oeffentliche Belobigung.

Der Villenbesitzer Oskar Kannenberg aus Saarow hat am 21. Juli 1918 die Marine-Vorschüler Wald Ihlow und Alfred Ludwig, beide aus Berlin, vom Tode des Ertrinkens gerettet.
Ich bringe diese von Mut und Entschlossenheit zeugende Tat hiermit lobend zur öffentlichen Kenntnis.
Potsdam, den 3. September 1918.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 38. / Den 21. September 1918.
Seite 351, Bekanntmachungen des Reichskanzlers.
No. 904. Außerkurssetzung der Fünfundzwanzigpfennigstücke aus Nickel.
...
Die Fünfundzwanzigpfennigstücke aus Nickel sind einzuziehen. Sie gelten vom 1. Oktober 1918 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. ...
Berlin, den 1. August 1918.     Der Reichskanzler.


Sonderausgabe des Amtsblatts der Königlichen Regierung ... / Den 16. November 1918.
Seite 419, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 1086. Polizeiverordnung betreffend Freigabe von Dach- und Kellergeschoßräumen für Wohnzwecke.
...

Sonderausgabe des Amtsblatts der Königlichen Regierung ... / Den 25. November 1918.
Bekanntmachungen der Königlichen [!] Ministerien.

Ausführungsvorschriften zur Verordnung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung, betreffend Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 30. November 1918.
Seite 429?, Bekanntmachungen des Königlichen [!] Regierungspräsidenten. No. 1135. Polizeiverordnung
wegen vorübergehender Festsetzung der Polizeistunde auf Abends 9 Uhr und das Verbot des Ausschanks
von Branntwein und Wein während der Zeit der Truppendurchmärsche für die Vororte Berlins.

Auf Grund der §§ ... des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 ... wird unter Vorbehalt der Zustimmung des Bezirksausschusses ... für die dem Kreise Niederbarnim angehörigen Amtsbezirke Berlin-Weißensee, usw. ... nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
  • § 1. Mit Rücksicht auf die bevorstehenden Truppendurchmärsche wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit bis auf weiteres die Polizeistunde auf 9 Uhr abends festgesetzt.
  • § 2. Aus gleichem Grunde wird der Ausschank von Branntwein und Wein bis auf weiteres verboten.
  • § 3. Versammlungen dürfen bis über 9 Uhr hinaus tagen unter der Voraussetzung, daß nach 9 Uhr keine alkoholischen Getränke verabfolgt werden.
    Der Betrieb der Theater und Kinos bleibt vorläufig unberührt. ...
Potsdam, den 29. November 1918.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 49. / Den 7. Dezember 1918.
Seite 438. Bekanntmachungen der Königlichen [!] Ministerien
...

Seite 438. Bekanntmachungen des Königlichen [!] Regierungspräsidenten.
...

Seite 439. Bekanntmachungen des Königlichen [!] Regierungspräsidenten.
No. 1146. Genehmigung von Gesuchen zur Ausreise in das neutrale und feindliche Ausland

Bei der Genehmigung von Gesuchen zur Ausreise in das neutrale und feindliche Ausland (einschließlich des ehemals besetzten Gebietes) sind militärische Stellen hinfort nichtmehr beteiligt. Die Passierscheinstellen des Stellv. Generalkommandos sind aufgelöst.
Berlin, den 30. November 1918.     Generalkommando II. Armeekorps.
Veröffentlicht.
Potsdam, den 4. Dezember 1918.     Der Regierungspräsident.


Seite 440, Bekanntmachungen des Königlichen [!] Polizei-Präsidenten in Berlin.
...

Seite 441, Bekanntmachungen der Kaiserlichen [!] Oberpostdirektionen.
...

Seite 441, Bekanntmachungen anderer Behörden.
No. 1155. Leihweise Entnahme von Pferden von Truppenteilen.

Die Pferde der in Potsdam demobilisierten Truppenteile werden an landwirtschaftliche Betriebe sowie an sonstige Bedarfsstellen zu nachstehenden Bedingungen entliehen: Bedingungen:
  1. Die leihweise Ueberlassung von Pferden der Truppenteile erfolgt unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufs. ...
  2. Das Entleihen erfolgt nur an Personen, welche die amtliche Bescheinigung vorlegen, daß sie in geordneten Verhältnissen leben und in der Lage sind, die Pferde ausreichend zu füttern. ...
  3. Die Pferde müssen gut gepflegt werden und dürfen bei Trächtigkeit nur zu leichten Arbeiten benutzt werden.
  4. Für jedes entliehene Pferd ist eine Haftsumme in Höhe eines Drittels des augenblicklichen Marktwertes ...zu hinterlegen. ...
Potsdam, den 30. November 1918.     Arbeiter und Soldatenrat. [erstmaliges Auftreten!]


hinter S. 444, Sonderbeilage zum Regierungs-Amtsblatt. Notiz.

Nach Versendung der Sonderbeilage zum Regierungs-Amtsblatt vom 23. November 1918 wurde die Veröffentlichung der in der Sonderbeilage enthaltenen Bekanntmachung
  • ... betreffend Beschlagnahme, Höchstpreise und Verkaufspflicht von Kanin-, Hasen- und Katzenfellen und
  • ... betreffend Höchstpreise für Seegras (Alpengras)
vom 23. November 1918 im Auftrage des Demobilmachungsamts zurückgezogen.
Diese Bekanntmachungen sind also nicht in Kraft getreten.
Kriegs-Rohstoff-Abteilung.


Sonderausgabe des Amtsblatts der Königlichen Regierung ... / Den 13. Dezember 1918.
Bekanntmachungen des Regierungspräsidenten. [erstmals ohne „Königlich“]
No. 1168. Wahlen zur Nationalversammlung.

Für die bevorstehenden Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung habe ich auf Grund § 11 der hierzu erlassenen Wahlordnung vom 30. November 1918 ... für den Wahlkreis Nr. 4 heute ernannt:
  • zum Wahlkommissar: Oberregierungsrat Dr. Erbslöh,
  • zum Stellvertreter: Regierungsrat Karbe,
beide bei der hiesigen Regierung.
Der Wahlkreis Nr. 4 umfaßt die Reichstagswahlkreise Potsdam 1-9,
d. s. die Kreise Westprignitz, Ostprignitz, Ruppin, Templin, Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim, Stadt Eberswalde, Niederbarnim, Stadt Berlin-Lichtenberg, Osthavelland, Stadt Potsdam, Stadt Spandau, Westhavelland, Stadt Brandenburg/Havel, Zauch-Belzig und Jüterbog-Luckenwalde.
Potsdam, den 12. Dezember 1918.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 50. / Den 14. Dezember 1918.
Seite 450, Bekanntmachungen des Oberpräsidenten. [ohne „Königlich“]
No. 1174?. Schonzeiten des Wildes.

Für den Landespolizeibezirk Berlin werden die Schonzeiten für die im § 39 der Jagdordnung vom 15. Juli 1907 ... genannten Wildarten für das Jahr 1919 wie folgt festgesetzt:
  1. Rehböcke vom 1. Januar bis einschließlich 1. Mai,
  2. Birk-, Hasel- und Fasanenhähne vom 15. Juni bis einschließlich 1. September,
  3. Birk-, Hasel- und Fasanenhennen vom 15. Februar bis einschließlich 1. September,
  4. Rebhühner, Wachteln und schottische Moorhühner der Schluß der Schonzeit auf den 14. August einschließlich, der Anfang der Schonzeit auf den 15. Dezember.
Charlottenburg, den 5. Dezember 1918.     Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg und von Berlin.


Sonderausgabe des Amtsblatts der Königlichen Regierung ... / Den 18. Dezember 1918.
Seite 457, Bekanntmachungen der Ministerien. [ohne „Königlich“]
No. 1199. Wirtschaftsnachrichten. Die Pferdeversteigerungen.

Das Kriegsministerium macht bekannt:
Die öffentlichen Versteigerungen der durch Beendigung des Krieges überzählig werdenden Dienstpferde haben aus verschiedenen Gründen bereits beginnen müssen, ehe die hierfür vorgesehenen Ausweise (Pferdekarten) den Zivilverwaltungsbehörden zur Verteilung an die Pferde gebrauchende Bevölkerung überwiesen werden konnten. Nachdem dies nunmehr geschehen ist, liegt es im Interesse der Pferde­gebraucher, sich zur Erlangung der für ihren behördlich anerkannten Pferdebedarf erforderlichen Pferde­karten baldmöglichst bei der zuständigen Stelle (Landratsamt, Polizeipräsidium, Magistrat usw.) zu melden, ...
Berlin, den 4. Dezember 1918.     Kriegsministerium.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 51. / Den 21. Dezember 1918.
Wie schon früher auf der Titelseite [jetzt aber 6 Wochen nach Kriegsende]:

Das Feldheer braucht dringend Hafer, Heu und Stroh! Landwirte helft dem Heere!


Seite 459, Bekanntmachungen der Ministerien. No. 1202. Waffen der Forstbeamten.

Sämtliche Preußischen Staats- und Gemeindeforstbeamten, sowie diejenigen Personen, die sich in der für den Forstdienst vorgeschriebenen Ausbildung befinden, und den im Privatdienst stehenden Forstbeamten, die das Recht des Waffengebrauchs nach dem Gesetz vom 31. März 1837 haben, wird zur Sicherung der Volksernährung gestattet, die ihnen gehörigen Schußwaffen und die zur Uniform und ordnungsmäßigen Ausübung des Dienstes benötigten Waffen auch dann zu behalten, wenn im übrigen eine Einziehung dieser Waffen angeordnet sein oder werden sollte.
Die Staatsforstbeamten tragen ihre Uniform mit den bisher vorgeschriebenen Abzeichen, insbesondere den fliegenden Adler, der als amtliches Abzeichen im Sinne des § 2 des Gesetztes über den Waffengebrauch vom 31. März 1837 zu betrachten ist, auch fernerhin. Entsprechendes gilt für die Gemeindeforstbeamten.
Diese Verfügung ist erforderlichenfalls den örtlichen Arbeiter- und Soldatenräten vorzulegen und von diesen zu beachten.
Berlin, den 25. November 1918.     Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.


Seite 462, Bekanntmachungen des Regierungspräsidenten. No. 1211. Polizeiverordnung ...

Auf Grund der §§ ... wird unter Vorbehalt der Zustimmung des Bezirksausschusses nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
  • § 1. Die für die Vororte Berlins erlassene Polizeiverordnung vom 29. November d. js. und die für Potsdam und Nowawes erlassene Polizeiverordnung vom 6. Dezember d. Js., betreffend anderweite Festsetzung der Polizeistunde und das Verbot des Ausschanks von Branntwein und Wein werden aufgehoben.
  • § 2. Diese Polizeiverordnung tritt sofort in Kraft.
Potsdam, den 18. Dezember 1918.     Der Regierungspräsident.


Seite 467, Bekanntmachungen anderer Behörden.
No. 1229. Anordnung betreffend Aufhebung des Sparzwanges für Jugendliche.

  • § 1. Die Verordnung des Oberkommandos in den Marken ... vom 6. Juli 1918 über den Sparzwang für Jugendliche wird aufgehoben ... Lohnabzüge sind künftig nicht mehr zu machen.
  • § 2. Das Sparkassenbuch ist den Berechtigten sobald wie möglich durch den Gemeindevorstand des letzten der Sparkasse bekannten Aufenthaltsortes des Jugendlichen auszuhändigen. ... ...
Berlin, den 5. Dezember 1918.     Der Staatskommissar für Demobilmachung.


Sonderausgabe des Amtsblatts der Königlichen Regierung ... / Den 27. Dezember 1918.
Seite 469. No. 1235. Beisitzer und Ersatzbeisitzer des Wahlausschusses
für die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung.
...

Seite 469. No. 1236. Wahlen zur deutschen Nationalversammlung.

1. Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 52. / Den 28. Dezember 1918.
Seite 477, Bekanntmachungen der Regierung. No. 1249. Auflösung einer Oberförsterei.

Die Oberförsterei Rüdersdorf wird mit dem 1. Oktober d. Js. als selbständiges Revier aufgelöst und mit ihrem ganzen Flächenbestande der Oberförsterei Erkner angeschlossen. ...
Potsdam, den 15. November 1918.     Regierung.


Vorheriger Jahrgang (1917)