Vorheriger Jahrgang (1917) | Amtsblatt der Königlichen Regierung
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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1918. Potsdam, 1918. |
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Nachdem der Reichstagsabgeordnete für den 6. Wahlkreis des Regierungsbezirks Potsdam, Schriftsteller Stadthagen, verstorben ist, muß in diesem Wahlkreise eine Ersatzwahl stattfinden. ... Zum Wahlkommissar habe ich den kommissarischen Landrat des Kreises Niederbarnim, Landrat von Bredow in Berlin, ernannt.
Potsdam, den 28. Januar 1918.
Der Regierungspräsident.
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Auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand bestimme ich:
Nachdem ich nunmehr den verschärften Belagerungszustand eingeführt habe, will ich die Bevölkerung nicht im Zweifel darüber lassen, daß ich jeden Versuch, die Ruhe und Ordnung zu stören, mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln unterdrücken werde. Ich warne daher jeden ordentlichen Bürger, sich irgendwie an öffentlichen Zusammenkünften zu beteiligen. Jedermann gehe ruhig seinen Pflichten nach und halte sich von Aufläufen fern; bei dem Gebrauch der Waffe läßt sich ein Unterschied zwischen Ruhestörern und Unbeteiligten nicht machen.
Berlin W 10, den 31. Januar 1918.
Der Oberbefehlshaber in den Marken.
von Kessel, Generaloberst.
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Gemäß § 22 der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 wird die folgende Nachweisung der in der Provinz Brandenburg für die Wahlzeit 1918/23 gewählten Abgeordneten zum Provinziallandtage hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
A. Regierungsbezirk Potsdam.
2. Kreis Niederbarnim.
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Dem Förster Brandt in Tiefensee der Oberförsterei Eberswalde ist der Titel „Hegemeister“ verliehen worden. |
... Meine Verordnung vom 31. Januar ... betr. Aufhebung des Artikels 7 der preußischen Verfassungsurkunde und Einsetzung außerordentlicher Kriegsgerichte, tritt mit dem Ablauf des 23. Februar 1918 außer Kraft.
Berlin, den 19. Februar 1918.
Der Oberbefehlshaber in den Marken.
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Herr Wjatscheslaw Rudolfowitsch Menrzynski ist zum Generalkonsul der Russischen Föderativen Sozialistischen Sowjets-Republik in Berlin ernannt worden. Wir ersuchen ergebenst, das erforderliche gefälligst zu veranlassen, damit Herr Wjatscheslaw Rudolfowitsch Menrzynski in seiner Eigenschaft als Generalkonsul der Russischen Föderativen Sozialistischen Sowjets-Republik in Berlin Anerkennung und Zulassung findet.
Potsdam u. Berlin, den 13. Mai 1918
Der Regierungspräsident. Der Polizeipräsident.
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Die Telegraphenhilfstelle in Schöneiche (Kr. Niederbarnim) ist aufgehoben worden.
Potsdam, den 17. März 1918.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
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Auf Grund der §§ ... wird hiermit unter Zustimmung des Bezirksausschusses zu Potsdam für die in der Anlage bezeichneten Gebiete nachstehende Polizeiverordnung erlassen: ...
Potsdam, den 30. Januar 1912.
Neu herausgegeben und veröffentlicht am 10. Mai 1918. Der Regierungspräsident. [darin auf Seite 26/27: Erklärung der Bauklasse F, auf Seite 51 folgende Liste:]
II. Kreis Niederbarnim. [Auswahl]
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Nachdem die Geschäftsräume der Amtsverwaltung Cöpenick-Forst am 6. April d. Js. nach Rahnsdorfer Mühle verlegt worden sind, wird im Einverständnis mit dem Amtsausschusse dem Amtsbezirke 7 im Kreise Niederbarnim statt des bisherigen Namens Cöpenick Forst der Name „Rahnsdorf“ beigelegt.
Potsdam, den 22. Mai 1918.
Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg und von Berlin.
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Im Kreise Niederbarnim sind ernannt worden a) zum Amtsvorsteher der Administrator Karl Fries in Malchow für den Bezirk 23 Malchow, ... |
[Lehrer+Lehrerinnen]: Kreiskasse Niederbarnim II: Altlandsberg 9+2, Bruchmühle 2, Hönow 2, Kreiskasse Niederbarnim III: Ahrensfelde 2, Eiche 1, Hellersdorf 1, Lindenberg 2, Mehrow 1 |
Die Ruhr beginnt mit heftigen Leibschmerzen und Durchfällen, die bald ein schleimiges Aussehen annehmen. Meist ist dem Schleim auch Blut beigemengt. Bisweilen beginnt die Krankheit mit Erbrechen und Uebelkeit. Fieber ist oft vorhanden, kann aber auch vollständig fehlen. Es empfiehlt sich, beim Auftreten verdächtiger Krankheitserscheinungen sofort einen Arzt zu Rate zu ziehen. Die Ruhr ist eine ausgesprochene Schmutzkrankheit. Ihre Uebertragung kommt ausschließlich dadurch zustande, daß Teile vom Stuhlgang eines Ruhrkranken in den Mund eines Gesunden gelangen. ...
Potsdam, den 11. Juli 1918.
Der Regierungspräsident.
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Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand bestimme ich für das Gelände der Flugzeugmeisterei in Adlershof:
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Der Villenbesitzer Oskar Kannenberg aus Saarow hat am 21. Juli 1918 die Marine-Vorschüler Wald Ihlow und Alfred Ludwig, beide aus Berlin, vom Tode des Ertrinkens gerettet. Ich bringe diese von Mut und Entschlossenheit zeugende Tat hiermit lobend zur öffentlichen Kenntnis.
Potsdam, den 3. September 1918.
Der Regierungspräsident.
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... Die Fünfundzwanzigpfennigstücke aus Nickel sind einzuziehen. Sie gelten vom 1. Oktober 1918 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. ...
Berlin, den 1. August 1918.
Der Reichskanzler.
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Ausführungsvorschriften zur Verordnung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung, betreffend Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918. |
Auf Grund der §§ ... des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 ... wird unter Vorbehalt der Zustimmung des Bezirksausschusses ... für die dem Kreise Niederbarnim angehörigen Amtsbezirke Berlin-Weißensee, usw. ... nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
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Bei der Genehmigung von Gesuchen zur Ausreise in das neutrale und feindliche Ausland (einschließlich des ehemals besetzten Gebietes) sind militärische Stellen hinfort nichtmehr beteiligt. Die Passierscheinstellen des Stellv. Generalkommandos sind aufgelöst.
Berlin, den 30. November 1918.
Generalkommando II. Armeekorps.
Veröffentlicht.
Potsdam, den 4. Dezember 1918. Der Regierungspräsident. |
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Die Pferde der in Potsdam demobilisierten Truppenteile werden an landwirtschaftliche Betriebe sowie an sonstige Bedarfsstellen zu nachstehenden Bedingungen entliehen: Bedingungen:
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Nach Versendung der Sonderbeilage zum Regierungs-Amtsblatt vom 23. November 1918 wurde die Veröffentlichung der in der Sonderbeilage enthaltenen Bekanntmachung
Diese Bekanntmachungen sind also nicht in Kraft getreten.
Kriegs-Rohstoff-Abteilung.
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Für die bevorstehenden Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung habe ich auf Grund § 11 der hierzu erlassenen Wahlordnung vom 30. November 1918 ... für den Wahlkreis Nr. 4 heute ernannt:
Der Wahlkreis Nr. 4 umfaßt die Reichstagswahlkreise Potsdam 1-9, d. s. die Kreise Westprignitz, Ostprignitz, Ruppin, Templin, Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim, Stadt Eberswalde, Niederbarnim, Stadt Berlin-Lichtenberg, Osthavelland, Stadt Potsdam, Stadt Spandau, Westhavelland, Stadt Brandenburg/Havel, Zauch-Belzig und Jüterbog-Luckenwalde.
Potsdam, den 12. Dezember 1918.
Der Regierungspräsident.
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Für den Landespolizeibezirk Berlin werden die Schonzeiten für die im § 39 der Jagdordnung vom 15. Juli 1907 ... genannten Wildarten für das Jahr 1919 wie folgt festgesetzt:
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Das Kriegsministerium macht bekannt:
Die öffentlichen Versteigerungen der durch Beendigung des Krieges überzählig werdenden Dienstpferde haben aus verschiedenen Gründen bereits beginnen müssen, ehe die hierfür vorgesehenen Ausweise (Pferdekarten) den Zivilverwaltungsbehörden zur Verteilung an die Pferde gebrauchende Bevölkerung überwiesen werden konnten. Nachdem dies nunmehr geschehen ist, liegt es im Interesse der Pferdegebraucher, sich zur Erlangung der für ihren behördlich anerkannten Pferdebedarf erforderlichen Pferdekarten baldmöglichst bei der zuständigen Stelle (Landratsamt, Polizeipräsidium, Magistrat usw.) zu melden, ...
Berlin, den 4. Dezember 1918.
Kriegsministerium.
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Das Feldheer braucht dringend Hafer, Heu und Stroh! Landwirte helft dem Heere! |
Sämtliche Preußischen Staats- und Gemeindeforstbeamten, sowie diejenigen Personen, die sich in der für den Forstdienst vorgeschriebenen Ausbildung befinden, und den im Privatdienst stehenden Forstbeamten, die das Recht des Waffengebrauchs nach dem Gesetz vom 31. März 1837 haben, wird zur Sicherung der Volksernährung gestattet, die ihnen gehörigen Schußwaffen und die zur Uniform und ordnungsmäßigen Ausübung des Dienstes benötigten Waffen auch dann zu behalten, wenn im übrigen eine Einziehung dieser Waffen angeordnet sein oder werden sollte. Die Staatsforstbeamten tragen ihre Uniform mit den bisher vorgeschriebenen Abzeichen, insbesondere den fliegenden Adler, der als amtliches Abzeichen im Sinne des § 2 des Gesetztes über den Waffengebrauch vom 31. März 1837 zu betrachten ist, auch fernerhin. Entsprechendes gilt für die Gemeindeforstbeamten. Diese Verfügung ist erforderlichenfalls den örtlichen Arbeiter- und Soldatenräten vorzulegen und von diesen zu beachten.
Berlin, den 25. November 1918.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
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Auf Grund der §§ ... wird unter Vorbehalt der Zustimmung des Bezirksausschusses nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
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1. Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge ... |
Die Oberförsterei Rüdersdorf wird mit dem 1. Oktober d. Js. als selbständiges Revier aufgelöst und mit ihrem ganzen Flächenbestande der Oberförsterei Erkner angeschlossen. ...
Potsdam, den 15. November 1918.
Regierung.
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