HA X Pr.Br.Rep. 2A II NB Nr. 1384
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam (ehem. Preußisches Staatsarchiv):
Sonderakten betreffend die Schulgebäude und die Schulverwaltung in Mehrow
Vom Januar 1924 bis Dezember 1941

Diese Akte haben wir halbwegs vollständig als Kopie vorliegen und umfassend ausgewertet. Nachfolgend findet sich der unkommentierte Akteninhalt.

Die Seite "Schweinestallneubau" enthält eine Zusammenfassung des Schriftwechsels und ein schon länger vorliegender Beitrag "Jauche auf dem Schulhof" enthält als Auszug aus diesen Akten den Bericht des Kreisschulinspektors vom 11.2.1927 über die "unglaublich skandalösen Zustände auf dem Schulgelände".

29.12.1924: Schreiben des Kreisschulinspektors an die Regierung in Potsdam:
Kreisschulinspektion Berlin-Land
No. 563
Charlottenburg, 29.12.24.

Betrifft die Schule in Mehrow

  Wie mir seitens des Gemeindevorstehers und des Ortslehrers aus Mehrow mitgeteilt worden ist, beabsichtigt das Rittergut Mehrow unmittelbar neben dem Schulhaus einen Schweinestall, für mehrere hundert Schweine berechnet, auszuführen. Das Nähere ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
  Gegen den beabsichtigten Bau erhebe ich hiermit im Interesse der Schule allerschärfsten Protest, auch protestiere ich dagegen, dass man zu den örtlichen Verhandlungen den Schulvorstand weder geladen noch zugezogen hat.
  Die Errichtung des geplanten Schweinestalles würde zunächst die Schularbeit, namentlich im Sommer, wenn die Fenster offen stehen müssen, geradezu in Frage stellen. Man vergegenwärtige sich einmal das Geschrei und Gequieke von 2-300 Schweinen in unmittelbarer Nähe einer Schulklasse! Sodann muß auch aus gesundheitlichen Gründen schärfster Protest erhoben werden. Da der Wind in unserer Gegend erfahrungsgemäß fast immer aus Westen kommt, so würde er den ganzen Gestank ins Klassenzimmer treiben.
  Wie ich erfahren habe, ist vor einiger Zeit in Mehrow eine Baukommission gewesen und hat dem Projekt zugestimmt. Auch seitens der Kreisinstanz soll das Projekt genehmigt worden sein. Beides vermag ich weder zu glauben noch zu verstehen.
  Ich bitte daher, an der zuständigen Stelle dafür einzutreten, dass der Bau unterbleibt. Das Rittergut Mehrow hat Baustellen genug; es würde den heutigen Zeitverhältnissen geradezu Hohn sprechen, wollte die Schulaufsichtsbehörde es gestatten, dass ein Schulbetrieb durch einen Schweinezuchtbetrieb in Frage gestellt wird

An die Regierung, Abt. II
Potsdam
Anlage zum Schreiben des Kreisschulinspektors vom 29.12.1924: Skizze des Schulgeländes in Mehrow
7.1.1925. Protokoll eines Vororttermins in Mehrow (Abschrift):
Abschrift

Anwesend: 1-11 pp. Verhandelt, Mehrow, den 7. Januar 1925.

  Zu einer weiteren Erörterung des gegen die Erbauung eines Schweinestalles auf dem früher Müller’schen Grundstück in Mehrow erhobenen Beschwerden hatten sich heute die nebenstehend aufgeführten Herren auf dem Schulgrundstück in Mehrow eingefunden.
  Nach einer längeren Aussprache und nach einer Erläuterung der für die Herren Sachverständigen (5 & 7) bei der Prüfung und Genehmigung des Neubaues massgebend gewesenen Gründe unter besonderen Hinweis auf die unterm 8. [?] Dezember 1924 durch das Rittergut Mehrow angegebenen Erläuterung zu dem Neubau wurde als neues Moment der Beanstandung die Tatsache mitgeteilt,
  I. dass der auf dem Gelände des Gutes befindliche See, welcher mit seiner Umgebung zu der Schweinesuhle bestimmt war, eine Rohrverbindung mit dem durch den Schulgarten führenden Graben nach dem Ortsteich hat. Um die Möglichkeit einer Verseuchung durch die Benutzung des Sees als Schweinesuhle auszuschliessen, bleibt zu fordern, dass der See auf dem Gutsgelände durch eine Umwehrung der Benutzung als Schweinesuhle entzogen wird.
  II. Die zum Abschluss des Baugrundstücks gegen das Schulgrundstück geplante 4 m hohe Mauer soll in der gleichen Höhe bis zum Backofen weitergeführt werden, falls sich herausstellen sollte, dass ihre Erweiterung zur Abhaltung von Ausdünstungen notwendig ist.
  III. Zur Abgrenzung des Austriebes gegen die Schule soll von der Nordosttür des Schweinestalles ein Zaun hin zur Schweineweide geführt und die Schweineweide nach der Schulseite zu abgeschlossen werden. Zwischen Schweineweide und Auslauf wird ein Tor eingeschaltet, welches geschlossen zu halten ist.
  IV. Auf dem Hauswirtschaftshof des Müllerschen Grundstücks wird eine den Bestimmungen des § 22b [?] der Bauordnung entsprechende Jauche- und Düngergrube angelegt. Ausserdem wird eine zweite Dung- und Jauchegrube für den neu zu bauenden Schweinestall an der Ostseite des Neubaues angelegt. Die behördlichen Bedingungen, unter denen der Bau genehmigt worden ist, sind den Beteiligten bekannt gegeben.
v. g. u.
gez. Max Bothe, Hoppe, Krüger, Wegener, Roth, Weier, Dr. Hartwich, Kleemann, Muhr.
Der Landwirt Thürling hatte sich vor Abschrift der Niederschrift entfernt.
Herr Gemeindevorsteher Meissner verweigert die Unterschrift.
8.1.1925. Der Landrat an den Gemeinde- und Schulverbandsvorsteher (Abschrift auf gleichem Blatt):
Der Landrath
Kreises Niederbarnim.
Berlin, N.W. 40, den 8. Januar 1925.
Friedrich Karl Ufer 5.

IV- 1/36.
Auf Ihr Schreiben vom ... 1924.

  Der Antrag [des Rittergutes] Mehrow auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung eines [Schweine] zuchtstalles auf dem früher Müller’schen Grundstück ... [ist] einer besonderen baupolizeilichen und sonstigen pol[izeilichen] Prüfung, auch von dem Herrn Kreisarzt unterzogen worden, wobei die in Ihrem Schreiben aufgeführten Bedenken erörtert worden sind.
  Nach näherer Erläuterung der Zweckbestimmung des Neubaues, dessen Ausführung im Anschluss an ein vorhandenes Stallgebäude unter Aufführung einer 4 m hohen Mauer an der Schulseite erfolgen soll, ist unter Zugrundelegung der Ihnen inzwischen bekannt gegebenen Erläuterung zu dem Bauantrage die Bauerlaubnis durch den zuständigen Herrn Amtsvorsteher mit dem Vorbehalt erteilt worden, dass der Stallbetrieb zu schliessen bzw. zu verlegen ist, sofern durch ihn eine das Mass des Erträglichen erheblich übersteigende Belästigung des Schulbetriebes auf dem Nachbargrundstück entsteht,
  Weiter werden dem Bauherrn auf Grund der gestern dort erfolgten Aussprache noch folgende polizeiliche Auflagen gemacht werden:
I. Der auf dem Gutsgelände befindliche See ist durch eine Umwehrung der Benutzung als Schweinesuhle zu entziehen.
II. Die zum Abschluss des Baugrundstücks gegen das Schulgrundstück geplante 4 m hohe Mauer ist in der gleichen Höhe bis zum Backofen weiterzuführen, falls sich herausstellen sollte, dass die Erweiterung zur Abhaltung von Ausdünstungen erforderlich ist.
III. Zur Abgrenzung des Austriebes gegen die Schule ist von der Nordosttür des Schweinestalles ein Zaun bis zur Schweineweide herzustellen und die Schweineweide nach der Schulseite abzuschliessen. Zwischen Schweineweide und Auslauf ist ein Tor einzuschalten, welches verschlossen zu halten ist.
IV. Auf dem Hauptwirtschaftshof des Müller’schen Grundstücks ist eine den Bestimmungen des § 22 b der Bauordnung vom 10. Juni 1922 entsprechende Jauche- und Dunggrube anzulegen. Ausserdem ist eine zweite Dung- und Jauchegrube für den neu zu bauenden Schweinestall an der Ostseite des Neubaues herzustellen.
  Ich bemerke noch, dass Mehrow nicht zu denjenigen stadtähnlichen Ortschaften gehört, für die die Errichtung von störenden Betrieben durch die jetzt gültige Bauordnung vom 10. Juni 1922 verboten ist. Aber auch unter Berücksichtigung aller anderen Gebiete des Verwaltungsrechts konnte eine Verhinderung der geplanten Bauausführung nicht erfolgen.

  gez. Unterschrift

An den Herrn Gemeinde- und Schulverbandsvorsteher Meissner in Mehrow.
26.1.1925. Schreiben des Kreisarztes an den Landrat (Abschrift auf gleichem Blatt):
Der Kreisarzt
des Kreises Niederbarnim.
Tgb.Nr. 81.
Berlin, den 26. Januar 1925.

Urschriftlich mit allen Anlagen an den Herrn Landrat
hier
mit folgendem Bericht zurückgereicht, den ich gemeinsam mit Herrn Kreisbaurat Kleemann abgefasst habe.

  Die Angelegenheit ist zunächst als Baupolizeisache am 20.10.24. an das Baupolizeiamt gelangt. Hier wurde festgestellt, dass baupolizeiliche Verstöße nicht vorliegen, da Mehrow nicht zu den Gebieten gehört, in welchen gem. § 7 Abs. 5 der Bauordnung vom 10.6.1922 störende Betriebe verboten sind. Ausserdem gehört ein Schweinestall nicht zu denjenigen Betrieben, welche nach § 16 der Novelle der Reichsgewerbeordnung einer besonderen Genehmigung bedürfen. Nach dieser Lage der Dinge war zunächst baupolizeilich keine Handhabe für die Untersagung der Genehmigung gegeben; trotzdem wandte sich das Baupolizeiamt an mich, um zu hören, ob irgend welche Bedenken aus Gründen der allgemeinen Ortshygiene zu erheben wären. Gleichzeitig wurde auf die Nähe der Schule aufmerksam gemacht. Auf Grund dieser, innerhalb der Kreisverwaltung entstandenen Erwägungen, habe ich unter Hinzuziehung des Herrn Kreisbaurats Kleemann eine Besichtigung des Guts Mehrow am 2.12.24. vorgenommen; zu einer Benachrichtigung der Ortsbehörde lag keine Veranlassung vor, da es sich um eine persönliche Information handelte. Die zu gleicher Zeit an das Landratsamt eingegangene Beschwerde der Schule Mehrow war mir noch nicht bekannt.
  Bei dieser persönlichen Information wurde nun der ganze Betrieb des Gutes, namentlich der Schweinezüchtereien auf allen zugehörigen Gutshöfen eingehend besichtigt. Es wurde davon Kenntnis genommen, dass 1. der Neubau lediglich als Zuchtstall dienen soll und zwar dass dort nur die Muttertiere solange verbleiben sollen, als sie säugen. Mit Eintritt grösserer Selbständigkeit der Ferkel, werden die Zuchtsauen in einen besonderen Stall auf dem alten Gutshof überführt, während die Ferkel in einem Maststall gesammelt werden. Andere Schweine als die Zuchtsauen mit ihren kleinen Ferkeln finden in den Neubau keine Aufnahme. 2. Der Zuchtstall ist eine Erweiterung eines schon jetzt bestehenden grossen Stalles, in welchem Kühe und Schweine gehalten werden. Ueber diesen alten Stall, der der Schule fast ebenso nahe liegt, wie der Neubau, würden der Kreisbehörde keine Verfügungsrechte zustehen. Ausserdem soll der alte Stall seiner bisherigen Benutzung entzogen werden, um in der Hauptsache zu Futterküchen und Nebenanlagen für den Zuchtstall zu dienen. 3. In den anderen schon bestehenden Zuchtställen herrscht absolute Ruhe und peinliche Sauberkeit. Auch habe ich mir von Landwirthen bestätigen lassen, dass in Zuchtställen niemals Lärm entsteht.
  Gleichzeitig habe ich bei dieser Gelegenheit beanstandet, dass auf den Gutshöfen Stalldung offen und zu ebener Erde liegt, und Jauche, insbesondere bei Regenwetter, überall herumläuft. Ich habe von mir aus, die Anlage von Dunggruben empfohlen und auch die Zusicherung der Abhülfe erhalten, ebenso sind diese durch baupolizeilichen Prüfungsvermerk für den Neubau gefordert worden.
  Um für die Genehmigung auf alle Fälle sicher zu gehen, ist von dem Gutsvorsteher eine schriftliche Versicherung eingefordert worden, dass er für alle Zeiten sich verpflichtet, den Betrieb in der geschilderten Form durchzuführen. Erst auf Grund dieser Verpflichtung, welche den Bauakten beigegeben ist, ist ihm die Genehmigung unter jederzeitigem Widerruf erteilt worden.
  Auf Grund der eingegangenen Beschwerde der Schule Mehrow ist am 7.1.25 eine nochmalige Besichtigung unter Hinzuziehung aller Beteiligten vorgenommen worden, bei welcher das auf Seite 10 der beiliegenden Akte B mitgeteilte Protokoll aufgenommen worden ist. Ausserdem haben Herr Baurat Kleemann und ich dem Gutsvorsteher von Mehrow nahe gelegt, die Schule selbst zu verlegen, was bei der Nähe des Gutshofes die zweckmässigste Lösung der Angelegenheit wäre. Ich habe zwar keine feste Zusage von dem Gutsvorsteher erhalten, glaube ihn aber für diesen Gedanken gewonnen zu haben.
  gez. Dr. Hartwich.

11.3.1925 (II.D.1931). Schreiben des Landrates an die Regierung in Potsdam:
Der Landrat
des Kreises Niederbarnim
Tageb. No. VI 1/497
Berlin NW. 40, den 11. März 1925
Friedrich Karl-Ufer 5.
Amt Norden 13612-16

Betrifft: Schweinestallneubau neben der Schule in Mehrow
---
Verfügung vom 13. Januar d. Js.
II D.5/15.9493
Anlagen:
a.) 1 Handskizze
b.) 1 Heft diesseitiger Vorgänge
c.) 1 Heft Vorgänge des Amtsvorstehers
d.) 1 Bauzeichnung

  Wie ich aus den diesbezüglichen Vorgängen (Heft b Bl. 8/10) zu ersehen bitte, hat am 7. Januar ein örtlicher Termin unter Zuziehung aller Beteiligten stattgefunden, in dem auch Herr Kreisschulrat Hoppe anwesend war. Das Nähere ergibt sich aus der Verhandlungsniederschrift, von welcher der Kreisschulrat eine Abschrift erhalten hat.
  Ich habe daraufhin dem Gemeinde- und Schulverbandsvorsteher ausführlichen Bescheid erteilt und den Amtsvorsteher mit Weisung versehen. (Blatt 11/12 der Vorgänge). Auch hinsichtlich der Anlegung von Jauche- und Düngergruben ist das Erforderliche veranlasst worden. – Das Rittergut Mehrow hat die Bauvorlagen hierfür eingereicht, die dem Kreisbaupolizeiamt zur Prüfung vorliegen. Letztere ist noch nicht abgeschlossen, da weitere Ermittlungen sich als notwendig erwiesen haben. Der Stallneubau befindet sich in der Ausführung. Zu der nebenbezeichneten Verfügung habe ich eine Aeusserung des Kreisarztes herbeigeführt. (Blatt 14/15 der Vorgänge). Durch die von dem Kreisarzt angeregte Verlegung der Schule würden alle Befürchtungen gegenstandslos werden. Ich gebe deshalb zur Erwägung dieser Frage näherzutreten. Baupflichtiger ist allerdings der Gesamtschulverband, der aus der Gemeinde und dem Gut Mehrow besteht.

Um Rückgabe der Vorgänge und der Bauzeichnung (Anlage b-d) wird gebeten.
  (Unterschrift [Schlemminger])

An die Preussische Regierung
für Kirchen- und Schulwesen
in Potsdam.

Dienstmarke
Handschriftliche Notiz der Regierung auf dem Schreiben des Landrates:
Die geplanten Maßnahmen der Anlegung von Jauche- und Dunggruben für den in der Ausführung begriffenen Schweinestall sowie die Errichtung einer 4.0 m hohen Grenzmauer gegen das Schulgrundstück mögen von der Hand als genügend angesehen werden. Es bleibt bei der Inbetriebnahme des Schweinestalles abzuwarten, wie sich die getroffenen Maßnahmen bewähren werden. Erst dann wird der Verlegung des Schulgrundstücks, falls nötig, näher getreten werden können.

2.4.1925 (II.D.5112). Schreiben der Regierung an den Landrat und den Schulrat (handschriftlicher Entwurf):
Preuß. Regierung,
Abteilung für Kirchen- und Schulwesen
Tageb. Nr. II. D 5112 139i.
Potsdam, den 2. 4. 1925

An den Herrn Landrat (Niederbarnim)
In Berlin N.W. 40.

3 Anlagen (2 Anlagenhefte, 1 Bauzeichnung)

Auf den Brief v. 11.3.1925 – VI 1/497 – betr. den Schweinestallbau neben der Schule in Mehrow.

Die geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Anlegung von Jauche- und Dunggruben für den oben bezeichneten und in der Ausführung begriffenen Stallneubau sowie die Errichtung einer 4.0 m hohen Grenzmauer gegen das Schulgrundstück werden zunächst als genügend angesehen. Es bleibt bei der Inbetriebnahme des Stalles abzuwarten, ob und wie sich die getroffenen Maßnahmen bewähren. Die von dem Kreisarzte angeregte Verlegung der Schule kann vorläufig auf sich beruhen bleiben. Falls die von uns befürchteten Störungen im Schulbetrieb dennoch in Erscheinung treten sollten, werden wir eine weitere Entscheidung treffen.

2. An
Herr Schulrat Hoppe
in Charlottenburg
Abschrift (von 1) nachrichtlich auf den Bericht vom 29.12.1924 - V. 563 -

3. Kanzlei fertige aus den landräthigen Vorgängen (Anlagenheft b)
Abschrift von der Niederschrift v. 7. Januar 1925 (Blatt 10),
Abschrift von der landräthigen Verfüg. b. 8. Januar 1925 – II 1/36 – an den Herrn Gemeinde- und Schulverbandsvorsteher Meißner in Mehrow (Blatt 11,12).
u. Abschrift von der Äußerung des Kreisarztes v. 26. Januar 1925 (Blatt 14 Rückseite, 15) für die Akten

4. Wvlg. nach 1 Jahr

11.2.1927 (II.D.1154). Schreiben des Kreisschulinsspektors Hoppe an die Regierung in Potsdam:
Kreisschulinspektion Berlin-Land
No. 79
Charlottenburg 11.2.27

Betrifft die geradezu unglaublich skandalösen Zustände auf dem Schulgelände in Mehrow

  Ich habe gestern die Schule in Mehrow revidiert; was ich dort vorgefunden habe, spottet jeder Beschreibung. Ich bin 14 Jahre lang Kreisschulinspektor in der verrufenen „Polackei“ gewesen, aber einen derartigen Zustand auf einem Schulgrundstück hätte ich mir dort nicht im Entferntesten träumen lassen.
  Was ich auf anliegender Skizze rot eingezeichnet habe, ist stinkende Schweinejauche, und wäre der Boden nicht gefroren gewesen, so hätte ich nicht in die Schule gelangen können.
  Der mit A bezeichnete Dunghaufen, zum Schweinestall des Rittergutes gehörig, ist von einem Jaucheteich B umgeben; die Jauche fließt ungehindert in den Holzstall, der ca. 50 cm tief unter Jauche steht; das Schulholz schwimmt in der Jauche; ein Brettersteg führt zum Holzstapel. Der Schulhof, an der Stelle zugleich Zugang zum Klassenzimmer, ist überschwemmt; die Schweinejauche ist in die Kloakengrube des Aborts gedrungen und spült die menschlichen Fäkalien heraus; der Turn- und Spielplatz ist ein See von Jauche. Bei Tauwetter kommen die armen Kinder mit jauchedurchtränkten Strümpfen und Schuhen in die Klasse; Schuhe und Holzpantoffeln müssen am Ofen getrocknet werden, sollen die Kinder sich nicht erkälten; in der Pause können die Kinder nicht hinaus; der Gestank in der Klasse und auf dem gesamten Schulgehöft ist unerträglich.
  Das alles ist die Folge davon, daß seinerzeit dem Rittergut Mehrow trotz des Protestes des Schulvorstandes und meinerseits der Bau des Schweinestalles neben der Schule gestattet wurde. Was wir Protestierenden damals befürchteten, ist zehnmal schlimmer eingetroffen, als von uns dargestellt.
  Lehrer und Schulvorstand haben beim Landratsamt am 5. Januar d. Js. protestiert: das Landratsamt hat Abhilfe angeordnet: geschehen ist nichts!!
  Ich kann es mit meinem Gewissen nicht verantworten, daß durch solche „Schweinerei“ im wahrsten Sinne des Wortes, die Gesundheit von Schülern und Lehrern aufs Spiel gesetzt wird und habe deshalb den Lehrer angewiesen, bei eintretendem Tauwetter die Schule solange zu schließen, bis der Skandal beseitigt worden ist.

(Unterschrift [Hoppe])

An die Regierung Abt. II Potsdam
Handschriftliche Notiz auf dem Schreiben des Kreisschulinspektors:
mir sofortigen Ortsbesuch ..., Verhandlung wird nötig sein, der ich mich anschließen [?] möchte.
Weitere handschriftliche Notiz ...:
In Mehrow ist das Kirchenamt mit der Lehrerstelle organisch verbunden. Eine Lösung hat nach den ... Akten bisher nicht stattgefunden.
Die Küsterei ist erst im Jahre 1850 aufgrund der Bestimmungen der Landordnung v. 8.5.1811 von der Küsterei an der Mater Ahrensfelde abgezweigt worden. Siehe den Bericht in den Schulbauakten v. 31.3.1870 – II.B.1799 ... pp. Angelegenheiten die bauliche Unterhaltung der ...
Weitere handschriftliche Notiz ...:
... das vorhandene Schulgebäude nebst Wirtschaftsgebäude ist im Jahre 1860/61 neu erbaut worden. 1892 ist die Lehrerwohnung vergrößert worden (Schulhauserweiterung). ...
Anlage (Skizze des Schulgeländes):
Handschriftliche Notiz der Regierung zum Schreiben des Kreisschulinspektors:
Mehrow P. 201

A. Geschichtliches
1. Organische Verbindung zwischen Kirchenamt und Lehrerstelle besteht noch. D. Küsterei ist im Jahre 1850 auf Grund der Verordnung vom 2.5.1811 von der Küsterei der Mutterkirche in Ahrensfelde abgezweigt worden.
2. Bauliche Unterhaltung haben
    a. Kirchengemeinde bezüglich der Küsterlehrerwohnung e. der dazu gehörigen Nebenanlagen
    b. Gesamtschulverband bezügl. Klassenzimmer, Aborte, Schulstall u.s.w.
3. Schulgebäude nebst Wirtschaftsgebäude 1860/61 neugebaut
4. Vergrößerung der Lehrerwohnung 1892

B. Termins-Vorgänge
1. 29.12.24. Schulrat Hoppe erhebt Einspruch gegen Erbauung eines Schweinestalles durch d. Gut in Unmittelbarer Nähe der Schule
2. Januar 1925. Ortstermin durch Landrat u. Sachverständigen. Auflage durch Amtsvorsteher an das Gut, da ein Verbot auf Grund der Bauordnung von 1922 nicht möglich.
    a. Vorbehalt der Schließung des Stalles, wenn Belästigungen der Schule entstehen, die das Erträgliche erheblich übersteigen.
    b. der See ist durch Umwehrung der Benutzung als Schweinesuhle zu entziehen
    c. die 4 m hohe Mauer ist bis zum Backofen weiter zu führen, falls Ausdünstungen ...
    d. Erstellung eines Zaunes vom Schweinestall bis zur Schweineweide
    e. Errichtung 2er Jauchegruben
3. 2.6.1926 Landrat berichtet auf Rückfrage, daß keine Störung des Schulbetriebes eingetreten sei
4. 7.6.26 Wv auf 1 Jahr
5. 11.2.27 neue Beschwerde von Schulrat Hoppe
26.2.1927. Die Regierung an den Landrat und den Kreisarzt (handschriftlicher Entwurf auf gleichem Blatt):
Potsdam, den 26.II.27
I. ...
Bei der Ortsbesichtigung in Mehrow, zu der die geladenen Persönlichkeiten sämtlich erschienen waren, wurde festgestellt
1. daß die vom Schulrat in seinem Bericht vom 11.2.27 geschilderten Verhältnisse tatsächlich vorhanden sind,
2. daß die Verfügung der Regierung vom 2.4.25 II.D.1931, an den Landrat gerichtet, angeblich weder dem Amtsvorsteher Krüger noch dem Gutsbesitzer Bothe zugegangen ist. Der Vertreter des Landrats Reg. Assessor R... konnte den Widerspruch nicht aufklären
3. daß bei I A 305 ein Auftrag der ... R.P. läuft, der sich ebenfalls mit dem Beschwerdegegenstand beschäftigt. Abt. II hatte davon bisher keine Kenntniß.
4. da die Regierungsverfüg. v. 2.4.25 aus irgend einem Grunde bisher nicht an den Amtsvorsteher gelangte, ist von den dort, zur Vermeidung von Belästigungen u. Beschädigungen der Schule vorgesehenen Maßnahmen noch nichts durchgeführt worden.


II. ...
An den Herrn Landrat
des Kreises Niederbarnim
in Berlin

Unter Bezugnahme auf den Termin am 25.2.27 in Mehrow, dem Ihr Herr Vertreter beiwohnte, ersuchen wir ergebenst, nun mehr schleunigst zu veranlassen, daß unserer, an Sie gerichteten Verfügung vom 2.4.25 II D.1931 nachgekommen wird. Darüber hinaus wird auf Räumung der gänzlich verschlammten Gräben und Durchlässe im Schulgarten und auf der Schweinewiese bedacht zu nehmen sein, damit unter allen Umständen ein Rückstau von Jauche u. anderen Abwässern auf das Schulgrundstück vermieden wird. Die Bausachverständigen waren der Ansicht, daß die Errichtung der Mauern 4 m hoch überflüssig sei, daß dagegen eine möglichst feste Fundamentierung der Grenzmauer gefordert werden muß.
Über das von Ihnen veranlasste u. erreichte, ersuchen wir ergebenst um gefälligen Bericht binnen bestimmt 4 Wochen. Dabei bleibe mitzuteilen, ob unsere Verfügung vom 2.4.25 tatsächlich und dann aus welchen Gründen nicht an den Amtsvorsteher Krüger gelangt ist.

II. Vorzulegen Herrn ... Med. Rat Dr. Rathmann zur gef. Kenntniß ergebenst. Herr Med. Rat Dr. Hartwich wird, wie vereinbart wurde, zu IA305 nicht mehr berichten.

III. Kanzlei fertige Abschriften neu Anlage 3 u. 4

IV. Anlagen 1 u. 2 sind auf nach Erledigung von No. I-III an den Kreisarzt S. Med. Rat Dr. Hartwich in Berlin, Anlagen 3 u. 4 an das Bauamt des Kreises Niederbarnim in Berlin abzusenden.

V. Wv 4 Wochen
24.1.1927. Das Bauamt an den Landrat (handschriftliche Abschrift, Anlage zum Schreiben an den Kreisarzt):
Anlage 3 zu Vorstehendem
Abschrift zu II D 1154 II Ang.

Bauamt des Kreises
Niederbarnim
B.A.2177
Berlin, den 24. Januar 1927

Urschr. mit 1 Anlage
an den Herrn Landrat
des Kreises Niederbarnim
    hier
mit dem Bericht zurückgereicht, dass die Dorfstraße in Mehrow keine Kreisstraße ist sondern im Eigentum des Gutes steht, das dafür auch unterhaltspflichtig ist. Es dürfte daher Sache des zuständigen Amtsvorstehers sein, das Gut anzuhalten, für ordnungsmäßige Zustände zu sorgen.

    Die vorgenommene Besichtigung hat das Vorliegen der in dem Protokoll vom 4. Januar d. Js. Angeführten Mißstände vollauf bestätigt.
    Zur Behebung der Überflutung des Schulgrundstückes ist es dringend nötig, die anscheinend versackte Rohrleitung von dem Teich auf dem Gutsgrundstück über den Schul- und Turnplatz nach dem Schulgarten aufzunehmen und ordnungsmäßig wieder herzustellen. Wenn diese Leitung nur aus Drainröhren besteht, müsste sie durch Muffentonröhren von genügender Lichtweite, mindestens 0,25 m [Durchmesser] ersetzt werden um fernere Verstopfungen der Leitung zu vermeiden. Zweckmäßig wäre am Beginn der Leitung ein gemauerter Einlaufschacht anzuordnen. Sodann muß der Abflussgraben durch den Schulgarten und den Gutsgarten bis zum Dorfteich gründlich geräumt werden. Der gewölbte Durchfluß im Weg nach Krummensee ist gleichfalls verschlammt und muß geräumt werden, wobei die Sohle um mindestens 40 cm tiefer zu liegen kommt. Hierdurch hat dann das Wasser den richtigen Abfluß und der Wasserstand des Teiches auf dem Gutsgelände würde soweit gesenkt, dass weitere Überschwemmungen des Schulgrundstückes vermieden werden.
    Der Ablauf am südlichen Ende des Dorfteiches besteht aus einer 75 m langen Rohrleitung von 0,20 m Lichtweite bis zum Anschluß an den Vorflutergraben zum Steinhöfelsee. Eine Rohrleitung von nur 0,20 m Durchmesser setzt sich erfahrungsgemäß durch angeschwemmte Äste und Laub sehr schnell zu, wird verstopft und ist sehr schwer frei zu halten, außerdem genügt aber der geringe Querschnitt in keiner Weise zur richtigen Wasserabführung. Der Ersatz der Abflussleitung durch einen Rohrstrang von mindestens 35 cm Durchmesser (besser 40 cm) ist daher unbedingt erforderlich.
    Die Niederschlagswässer außer von dem Dunghof des Gutes und die Abwässer von der Mühle fließen an der Dorfstraße entlang und dann vor der Kirche über den Straßendamm in den Dorfteich. Die Folge ist eine arge Verschmutzung der Straße. Zur Vermeidung dieses Übelstandes muß an dieser Stelle ein Gully von mindestens 0,8/0,8 m Lichtweite und 0,6 m tiefen Sandfang hergestellt und das Wasser durch eine 0,25 m weite Rohrleitung nach dem Dorfteich abgeführt werden.
    Damit die Schulkinder die Schule trockenen Fußes erreichen können, müsste am Schulgarten entlang ein erhöhter Fußweg von etwa 1,5 m Breite hergestellt werden, der nach dem Zufahrtsweg zum Gutsgrundstück durch eine Sandschicht abzugrenzen ist. Zweckmäßig wäre es, den Weg zum Gutsgrundstück bei der Schule mit Pflaster zu versehen.
    Es dürfte sich empfehlen, dem Unterhaltungspflichtigen eine befristete Aufforderung zur Ausführung der angeführten, unbedingt notwendigen Arbeiten zugehen zu lassen und bei Nichterfüllung eine polizeiliche Auflage in Höhe der auf 3000 RM ermittelten Kosten zu machen und dann die Arbeiten durch einen Dritten ausführen zu lassen.
    Ein Kostenanschlag, sowie eine Lageskizze ist beigefügt.
    Unterschrift
4.1.1927. Protokoll einer Besichtigung durch Gemeindevorsteher Meißner und Oberlandjägermeister Winterfeld (handschriftliche Abschrift, Anlage zum Schreiben an den Kreisarzt):
Abschrift zu II D 1154 II Ang.

Protokoll Mehrow, den 4. Januar 1927

    Im Auftrage des Herrn Landrats des Kreises Niederbarnim vom 3. d. Mts. begaben sich heute 10 1/2 Uhr vormittags die Unterzeichneten nach dem Schulgehöft und der vor demselben gelegenen Dorfstraße, um die angeblich gesundheitsschädlichen Verhältnisse, welche durch die Ableitung von Jauche aus den Stallungen des Rittergutes Mehrow auf das Schulgehöft und die öffentliche Straße entstehen, in Augenschein zu nehmen und durch Verhandlung festzuhalten.
    Es wurde folgendes festgestellt: Etwa 60 m nördlich des Schulhauses befindet sich ein Wasserteich, der nie austrocknet. In früheren Jahren wurde bei Hochwasser der Wasserspiegel durch eine Rohrleitung niedrig gehalten. Dieses Ableitungsrohr führte nach Angabe des Gemeindevorstehers Meißner von diesem Teich durch den Gutsgarten über das Schulgrundstück nach dem Dorfteich zu. Auf der Mitte zwischen dem genannten Teich und dem Schulgrundstück ist vor etwa 2 Jahren eine ca. 20 m lange Dunggrube und daneben eine Jauchgrube angelegt worden. Beide Gruben sind z. Zt. überfüllt. Dung lagert auch außerhalb der Grube in großen Mengen. Nach Angabe des Herrn Meißner ist das obenbezeichnete Abflußrohr z. Zt. verstopft, so dass der Wasserspiegel des Teiches so hoch liegt, dass er den angrenzenden Gutsgarten mit der Dung- und Jauchgrube unter Wasser setzte. Dieses mit Jauche durchsetzte Wasser hat das angrenzende Schulgrundstück überschwemmt, so dass das Bienenhaus des Lehrers und der Holzstall der Schule z. Zt. einen Fuß tief unter Wasser stehen. Auch die Jauchgrube und Abortanlage der Schule werden jetzt dauernd durch das eindringende Wasser überfüllt und ergießen ihren Inhalt auf den Schulhof. Von hieraus fließt das Schmutzwasser über den Spiel- und Turnplatz in einen dort befindlichen Gulli und dem Dorfteiche zu.
    Der durch den Schulgarten führende Graben, der die gesamte Abwässerung vom Schulgrundstück und von dem anliegenden Grundstück des Rittergutes Mehrow aufnimmt, wird durch das Letztere dauernd verschlammt, wodurch das Abflußrohr vom Schulhaus verstopft und in der wärmeren Jahreszeit die Luft der Umgebung verpestet wird.
    Nach Angabe des Gemeindevorstehers ist das Stück der öffentlichen Dorfstraße zwischen der Kirche und dem Gutsgarten an nassen Tagen von Jauche aus dem Dunghofe des Rittergutes und abfließendem Wasser aus der Mühle überschwemmt. Da die Schulkinder bei ihrem Hinweg zur Schule und beim Rückweg von derselben diese Stelle passieren müssen, so haben sie tief nasse Fußbekleidung, wodurch sie in der Schule an ihrer Gesundheit leiden und die Luft im Schulhaus verpesten. Ferner wird der Schulsteig um den Nutzgarten durch Befahren mit schweren Lastwagen vom Rittergut aus an nassen Tagen für die Kinder unpassierbar.
    Eine sofortige Beseitigung des vorstehend geschilderten polizeiwidrigen Zustands halten die Unterzeichneten im Interesse des Schulbetriebes und der öffentlichen Gesundheitspflege für dringend notwendig. Es ist erforderlich, daß das vom Teich wegführende Abflußrohr, das, wie Meißner angibt, in den Jahren 1909 oder 1910 vom Rittergut angelegt worden ist, von diesem in einen ordnungsmäßigen Zustand gesetzt wird.
    Der Übelstand mit dem Abflußgraben durch den Schulgarten könnte dadurch behoben werden, dass die Überführung dieses Grabens durch die Straße Mehrow-Krummensee etwa 1/2 m tiefer gelegt wird.
    Der Mißstand auf der öffentlichen Dorfstraße könnte dadurch beseitigt werden, daß an der Kirchhofsseite der Straße ein Gulli hergestellt und eine Überführung nach dem Gutsgarten zu angelegt würde. Ferner müßte der Schulsteig um den Schulgarten herum erhöht und mit einer Sandschwelle oder durch Prallsteine gegen Befahren beschützt werden.
    v. g. u.
    gez. Meißner
    Gemeindevorsteher.
    Gez. Winterfeld
    Oberlandjägermeister.

17.3.1927 (II.D.2183). Schreiben des Landrates an die Regierung:
Der Landrat
des Kreises Niederbarnim
Tgb. VI. 1/570/618.
Berlin NW 40, den 17. März 1927
Friedrich-Karl-Ufer 5.

Betrifft:
Schweinestallneubau neben der Schule in Mehrow

Verfügung vom 26. Februar 1927
- Nr. II.D.1154.II. Ang. -
1 Anlage

  Wegen der Räumung der verschlammten Gräben und Durchlässe im Schulgarten und auf der Schwemmwiese in Mehrow habe ich das Erforderliche veranlasst.
  Hinsichtlich der Errichtung der Grenzmauer berichte ich, dass ich auf Grund der Verfügung vom 2. April 1925 – Nr. II.D.5/12.1931.- die abschriftlich beigefügte Verfügung vom 22. April 1925 – VBI.1/783 – an den Gemeindevorsteher in Mehrow und den Amtsvorsteher in Ahrensfelde erlassen habe. Die Angabe des Amtsvorstehers, dass ihm die Regierungsverfügung vom 2. April 1925 nicht zur Kenntnis gelangt ist, ist hiernach nicht richtig. Anscheinend hat es der Amtsvorsteher unterlassen, auf meine Verfügung weitere Schritte zu unternehmen. Auf Grund eines am 4. Mai 1926 von dem Oberlandjäger Weger in Ahrensfelde erstatteten und mir vom Amtsvorsteher in Ahrensfelde eingereichten Berichts habe ich durch das Kreisbaupolizeiamt feststellen lassen, ob die s.Zt. geforderten polizeilichen Auflagen ordnungsmässig erfüllt worden sind. Da dies nicht der Fall war, habe ich den Amtsvorsteher unterm 31. Januar 1927 – VI 1/1833 – angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass von dem Rittergutsbesitzer Bothe zu Mehrow die 4 m hohe Mauer errichtet sowie die Abzäunung, die zur Abgrenzung des Schweineaustriebes gegen die Schule notwendig ist, ausgeführt wird. Hierauf hat der Amtsvorsteher am 3. Februar d.Js. eine entsprechende polizeiliche Zwangsverfügung gegen den Rittergutsbesitzer Bothe erlassen, gegen die derselbe Klage beim Kreisausschuss erhoben hat. Hierauf ist eine Entscheidung noch nicht ergangen.
  (Unterschrift [Schlemminger])

An die Preussische Regierung
Abteilung für Kirchen- und Schulwesen
in Potsdam

D.M.
22.4.1925. Schreiben des Landrates an Gemeindevorsteher und den Amtsvorsteher (Abschrift, Anlage zum Schreiben an die Regierung vom 17.3.1927):
Abschrift

Der Landrat
Tgb.Nr. VI. 1/783.
Berlin, den 22. April 1925.

  In der Angelegenheit des Schweinestallneubaues neben der Schule in Mehrow hatte die Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen, in Potsdam von mir Bericht eingefordert. Auf meinen Bericht ist nunmehr von der Regierung der nachstehende Bescheid ergangen:
  „Die geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Anlegung von Jauche- und Dunggruben für den oben bezeichneten und in der Ausführung begriffenen Stallneubau sowie die Errichtung einer 4 m hohen Grenzmauer gegen das Schulgrundstück werden zunächst als genügend angesehen. Es bleibt bei der Inbetriebnahme des Schweinestalles abzuwarten, wie sich die getroffenen Maßnahmen bewähren. Die Frage der von dem Kreisarzte angeregten Verlegung der Schule kann vorläufig auf sich beruhen bleiben. Falls die von uns befürchteten Störungen im Schulbetrieb dennoch in Erscheinung treten sollten, werden wir eine weitere Entscheidung treffen.“
  Ich gebe hiervon Kenntnis und ersuche, darauf zu achten, dass die in dem Bescheide erwähnten Massnahmen ausgeführt werden.

An den Gemeindevorsteher in Mehrow.
An den Herrn Amtsvorsteher in Ahrensfelde.
17.9.1927 (II.D.6658). Schreiben des Landrates an die Regierung:
Der Landrat
des Kreises Niederbarnim.
Tgb.-Nr. 1 11/1595.
Berlin NW 40, den 17. September 1927.
Friedrich-Karl-Ufer 5.

Urschriftlich nebst 1 Anlage
der Regierung, Abteilung
für Kirchen- und Schulwesen,
in Potsdam
zurückgereicht

  Ich habe am 1.d.Mts. im Beisein des Amtsvorstehers, des Gemeindevorstehers, des Lehrers und eines Vertreters der Gutsverwaltung Mehrow eine Ortsbesichtigung abgehalten und dabei festgestellt, dass alle an die Gutsverwaltung zu stellenden Anforderungen bezüglich der Legung von Rohrleitungen zwecks Schaffung eines Abflusses des Gutstümpels seitlich vom Schulgehöft erfüllt waren. Die Gutsverwaltung will lediglich den vom Ausfluss der Rohrleitung an der Gartengrenze des Schulhofes zum Dorfteich führenden Graben noch mit Faschinen befestigen, um ein Abspülen der Uferränder und damit ein Versanden des Grabens zu verhindern. Ich habe ferner festgestellt, dass auf dem kleinen Platz vor der Schule in der Mitte zwischen dem Schulgarten und dem Stallgebäude, das zum Gut Mehrow gehört, etwa an der tiefsten Stelle ein sehr gut gebauter Gully angelegt worden ist.
  Wenn bei größeren Regenfällen der sogenannte Holzstall des Lehrers unter Wasser steht, so ist dies vollkommen erklärlich, weil seine Grundfläche bedeutend tiefer sowohl als der Hofraum, als auch als die anderen drei Begrenzungen des Stalles liegt, sodass das Wasser vom Hofraum und von den übrigen Seiten in den baufälligen Stall eindringen kann und diesen dann wie alle sonst bestehenden Gruben mit Wasser ausfüllt. Hier ist eben der Neubau eines Stalles unter Erhöhung der Bodenflächen bis zu der Höhe des Hofes unbedingt erforderlich. Jedenfalls ist die Gutsverwaltung an diesen Zuständen durchaus nicht schuld; es dürfte Sache des Schulverbandes sein, hier Abhilfe zu schaffen, was den Beteiligten zur Verhandlung eröffnet wurde.
  Nach Vorstehendem muss ich die anliegende Berichterstattung des Schulrats Hoppe als befremdend ansprechen. Der Bericht entbehrt nach meinem Dafürhalten jeder sachlichen Grundlage. Ich darf anheim stellen, den Schulrat anzuweisen, in Zukunft bei seiner Berichterstattung sachlicher zu verfahren, anderenfalls ein gedeihliches Zusammenarbeiten gefährdet erscheint. Im übrigen nehme ich auf meinen auf die dortige Verfügung vom 26. Februar 1927 – II.D1154 II Ang.- erstatteten Bericht vom 30. April 1927 – I 11/314,445 – Bezug. Die Ausführung der noch vorzunehmenden Restarbeiten wird von mir laufend überwacht werden.
  I.A.
  (Unterschrift)
  Regierungsassessor.
Handschriftliche Notiz der Regierung auf dem Schreiben des Landrates:
Der noch ausstehende Rest der zu fordernden Arbeiten (letzter Absatz des Briefes) muß beschleunigt erledigt werden. Der ... möge das Schulgesuch beherzigen und innerhalb 6 Wochen erwirken, da ihm die Vorgänge bisher nicht bekannt sind, sind ihm zweckmäßig die Akten für 14 Tage zur Kenntnis zu übersenden.
Weitere handschriftliche Notiz der Regierung auf dem Schreiben des Landrates:
1. An Herrn Schulrat Hoppe Berlin-Charlottenburg ...
Abschrift aus einem Bericht des Landrats d. Kreises Niederbarnim erhalten Sie mit dem Ersuchen um gef. Äußerung erg.
2. Termin 2 Wo.
18.2.1928 (II.D.1045). Schreiben des Kreisschulinspektors Hoppe an die Regierung:
Kreisschulinspektor Berlin-Land
636/27.
Charlottenburg, 18.2.28

Betrifft II.D.6658. – 28.9.27.
Zustände in Mehrow.

  Gelegentlich der Revision der Fortbildungsschule habe ich am 16.d.Mts. das Schulgehöft in Mehrow besichtigt.
  Nachdem vor einiger Zeit der durch den Garten führende Graben in Ordnung gebracht worden ist, ist der Vorplatz (Turnplatz) trocken und benutzbar. Allerdings werden in dem umstrittenen Schweinestall seit längerer Zeit auch keine Schweine mehr gehalten.
  (Unterschrift [Hoppe])

An die Regierung, Abt. II.
Potsdam

24.9.1930 (II.D.4575). Schreiben des Schulrates an die Regierung:
Der Schulrat von Berlin-Land.
Tgb. – Nr. 25 09.
Berlin, den 24. September 1930.

Betrifft: Störung der Schule durch Schweine.

  In unmittelbarer Nachbarschaft der Volksschule in Mehrow befindet sich der Schweinestall des Gutes; die zahlreichen Schweine bevölkern den neben dem Stalle liegenden und direkt an den Schulhof grenzenden Platz. Bei meinem Besuch der Schule war der Aufenthalt auf dem Schulhof durch sehr starken Gestank fast ungenießbar. In der Angelegenheit ist seit Jahren verhandelt worden; es ist auch bereits eine Regierungskommission an Ort und Stelle gewesen.
  Die in der Regierungsverfügung geforderte vier Meter hohe Mauer ist nicht vorhanden – Regierungsverfügung stammt aus dem Jahre 1925.
  Ich trage der Regierung den Fall mit der Bitte vor, auch von dem Herrn Kreisarzt und der Bauverwaltung ein Gutachten einzufordern. Ich füge dieser Meldung einige Schreiben bei, die mir der Lehrer übergeben hat.
  (Unterschrift [G. Wolff])

An die Preußische Regierung
Abteilung II
In Potsdam.
Handschriftliche Anlage zum Schreiben des Landrates an die Regierung:
... möge eine Ortsbesichtigung vornehmen, zu der die früheren Vorgänge, welche dem ... noch nicht bekannt sind, hinzu zuziehen sind. Eine vorherige Verständigung [?]mit dem Gutsbesitzer ist daher erforderlich.
Der besagte Schweinestall scheint einige Zeit lang nicht benutzt worden zu sein, so dass die Angelegenheit ruhte.
Dem Gutsbesitzer war die Errichtung einer 4 m hohen Mauer auferlegt worden.
18.1.1931 (II.D.184). Schreiben des Vorsitzenden des Elternbeirates (Pose) an den Schulrat Wolff (Handschriftliche Anlage zum Schreiben des Schulrates an die Regierung):
    Dem Herrn Schulrat ist nicht unbekannt, dass in unmittelbarer Nähe des Schulgrundstückes in Mehrow das hiesige Rittergut eine Schweinezucht unterhält, durch die Schulkinder und Lehrerfamilien zu gewissen Zeiten aufs äußerste belästigt werden. Der Misthaufen inmitten eines Jaucheteiches lagert (inmitten) 26 Meter vom Schuleingang entfernt. Während der Sommermonate wühlen täglich etwa 30 Schweine in Mist und Jauche. Daß bei Nordwest-, Nord und Nordost-Luftströmungen die widerlichsten Gerüche das Schulgrundstück überfluten und Schul- und Wohnräume erfüllen kann keinen Augenblick bezweifelt werden. Mitglieder des Elternbeirates haben sich davon überzeugt und haben ferner festgestellt, dass oft in einem Umkreis bis zu etwa 200 m die Luft verpestet wird. Es hat auch nicht vermieden werden können, dass Kinder beim Verlassen des Klassenzimmers Augenzeugen des Verkehrs zwischen Sauen und Eber wurden.
    Wenn Herr Lehrer Grensing nun eine 4 m hohe Mauer fordert, so ist diese Forderung nur allzu berechtigt, zumal Herr Rittergutsbesitzer Bothe vor Bau des Schweinestalles die Errichtung der Mauer der Regierung zugesagt hatte. Auf Antrag des Herrn Lehrers Grensing (24.4.30) ist bisher nichts geschehen. Herr Bothe ist inzwischen verstorben. Der Betrieb besteht weiter. Der Elternbeirat bittet Herrn Schulrat, mit allen Mitteln dafür zu wirken, dass noch vor Beginn des Frühjahres die Mauer errichtet oder besser noch der Betrieb geschlossen und die weithin beste Brutstätte für Stechmücken und Fliegen entfernt wird. Wenn [sich] das Rittergut darauf beruft, dass nach der Erklärung des Herrn Lehrers Köppe, des Vorgängers des jetzigen Lehrers, der Schulbetrieb nicht gestört werde, so muß gesagt werden, dass Herr Lehrer Köppe mitunter nicht das nötige Interesse für die Schule mitgebracht hat oder aber ihn Gründe anderer Art zu dieser Erklärung bestimmt haben.
    Im Interesse der Schule fordert der Elternbeirat die Beseitigung der geschilderten Missstände.
    Mehrow, den 18. Januar 1931.
    Vors. Pose

An Herrn Schulrat Wolff
Berlin N.O. 18
Langenbeckstr. 1

10.1.1931 (II.D.251). Schreiben des Hochbauamtes (Besichtigungsprotokoll):
Preußisches Hochbauamt
Niederbarnim-Teltow
Tagebuch-Nr. 180.
Berlin, W 8, den 10. Januar 1931
Wilhelmstraße 89 – Fernsprecher: Zentrum 3194


Betrifft:
Volksschule Mehrow, Kreis Niederbarnim.

Verfügung vom 14. Oktober 1930 – II.d.2.4575 –
4 Anlagen

  An der heute erfolgten örtlichen Besichtigung haben sowohl der zuständige Herr Kreisarzt als auch Vertreter des Herrn Landrats, der zuständige Amtsvorsteher, der Gemeindevorsteher, der zugleich Vorsitzender des Schulvorstandes ist, und endlich ein Vertreter der Gutsherrschaft teilgenommen.
  Bei der zunächst erfolgten allgemeinen Erörterung wies der Vertreter des Landrats, Herr Regierungsassessor Bläsing, darauf hin, dass sie von Seiten der Ortspolizei an die Gutsherrschaft erlassene Verfügung betr. Ausführung der zur Abstellung der Missstände erforderlichen Massnahmen inzwischen Rechtskraft erlangt habe und Daher im Zwangswege durchgeführt werden könnte.
  Diese Massnahmen bestehen im wesentlichen in der Herstellung der 4 m hohen Grenzmauer und innerer Zäune.
  Der Vertreter der Gutsherrschaft, Herr Major Ruperti, wies darauf hin, dass die Gutsherrschaft bei der gegenwärtigen ungünstigen Wirtschaftslage die Kosten für die geforderten baulichen Massnahmen nicht aufbringen kann.
  Um aber alle Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen, erklärte er sich bereit, den Schweinestall, der z. Zt. nur zu einem Drittel besetzt sei, zu räumen und die in betracht kommenden 50 Schweine an einer anderen Stelle des Gutes, die mit dem Schulgrundstück in keinem Zusammenhang stehe, unterzubringen.
  Nach übereinstimmender Ansicht der Anwesenden würde im Falle der Räumung des Schweinestalles von allen weiteren Massnahmen abgesehen werden können.

  Zu dem Befunde selbst habe ich meinerseits folgendes zu berichten:
  Das Schulgrundstück wird von dem Gute, einem landwirtschaftlichen Grossbetrieb, völlig umschlossen. Nach Lage der örtlichen Verhältnisse kann mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden, dass das Schulgrundstück s. Zt. – vielleicht sogar kostenlos – von der Gutsherrschaft hergegeben worden ist. Da der im Jahre 1925 neu hergestellte Schweinestall überdies baupolizeilich genehmigt worden ist, dürfte bei der Stellung nachträglicher Anforderungen schon aus Billigkeitsgründen jede Härte zu vermeiden sein.
  Die Schule ist eben im vorliegenden Falle an völlig ungeeigneter Stelle errichtet worden.
  Aber auch bei der Feststellung „erheblicher Geruchsbelästigungen“ dürfte in dörflichen Ortschaften, in denen der überwiegende Teil der Grundstücke in mehr oder weniger grossem Umfange landwirtschaftlich genutzt wird, Vorsicht geboten sein.
  Bei der heutigen Besichtigung habe ich irgend welche Ausdünstungen von dem Schweinestall her nicht wahrnehmen können, geschweige denn in einem der Innenräume.
  Nach dem Nachbargrundstück hin, bezw. dem Schweinestall geht im Übrigen auch nur ein Dachbodenfenster und der Eingang des Schülerflurs.
  Der derzeitige Lehrer behauptet, „in allen Räumen“ durch den Schweinestall „in unerträglichem Masse“ belästigt zu werden.
  Sein Vorgänger hat ausdrücklich zu Protokoll gegeben, dass er niemals Belästigungen wahrgenommen habe, und hat sich besonders gegen die Ausführung der geforderten 4 m hohen Mauer gewandt, deren Zweckdienlichkeit auch ich für fraglich halte.
  Demgegenüber habe ich bei der Besichtigung der Gebäude auf dem Schulgrundstück eine Reihe von baulichen Mängeln festgestellt, deren Beseitigung als dringend bezeichnet werden muss. Schäden, z. Tl. erheblichen Umfanges, an den Ziegeldächern, den Schornsteinen, dem Aussenputz und dem Mauerwerk müssen zur Erhaltung der Substanz sobald als möglich abgestellt werden. Decken und Wände, Fenster im Klassenraum und in dem Schülerflur bedürfen einer Erneuerung des Anstrichs. Nur die Lehrerwohnung ist in allen ihren Teilen gründlichst instandgesetzt.
  Das vorhandene Abortgebäude mit nicht überwölbter, offener Fäkaliengrube befindet sich in einem völlig unzulässigem Zustande. Die Abortsitze für Knaben und Mädchen sind zwar für die Geschlechter getrennt, aber bis zu 3 Sitzen gemeinschaftlich in einem engen, mangelhaft beleuchteten Raum angeordnet. Das ist in mehrfacher Hinsicht weit bedenklicher als der Umstand, über den wiederholt Beschwerde geführt wird, dass die Kinder vom Schulgrundstück aus einen Einblick auf den nachbarschaftlichen Schweinehof haben.
  Das Abortgebäude wird daher durch einen an geeigneter Stelle zu errichtenden Neubau zu ersetzen sein, was auch von der Seite des Herrn Kreisarztes als notwendig anerkannt worden ist.
  Für die vorbezeichneten baulichen Massnahmen wird der Schulvorstand einen Kostenanschlag eines geeigneten Bausachverständigen zu beschaffen und zur Prüfung vorzulegen haben.
  4 Anlagen der Verfügung vom 14. Oktober 1930 sind wieder beigefügt.
Die Regierung an den Landrat (handschriftlicher Entwurf auf dem Schreiben des Hochbauamtes):
An den Herrn Landrat (Niederbarnim)
Berlin N.W.40.
4 Anlagen

Unter Abschrift des hochbauamtlichen Berichts v. 16. Jan. 1931 – No. 180 – ist zu setzen:

    ... Nach dem obigen Besichtigungsergebnis erscheinen uns die Abortverhältnisse der Volksschule in Mehrow weit bedenklicher als die fortgesetzten Klagen über die Geruchsbelästigungen infolge des in der nächsten Nähe der Schule befindlichen Schweinestalls des Gutes.
    Wenn jetzt nach der Erklärung des Vertreters der Gutsherrschaft die Schweine an einer anderen Stelle des Gutes, die mit dem Schulgrundstück in keinem Zusammenhang steht, untergebracht werden sollen, so kann ... von weiteren Maßnahmen in dieser Angelegenheit Abstand genommen u. die Sache als erledigt angesehen werden. Wir bitten um entsprechende Benachrichtigung des Lehrers Grensing u. des Vorsitzenden des Elternbeirates Pose.
    Wegen der festgestellten baulichen Mängel auf dem Schulgehöfte bitten wir, mit den Baubeteiligten in Verhandlungen zu treten und uns über das Ergebnis unter Beifügung der ... Erklärungen über die Abstellung der baulichen Missstände u. die Aufbringung der notwendigen Baugelder aufgrund der beizubringenden Kostenanschläge zu berichten.
...

31.3.1931 (II.C.1439). Schreiben des Gemeindevorstehers (Meißner) an die Regierung (handschriftlich):
    Die Gemeindevertretung Mehrow gestattet sich auf den Besichtigungsbericht des Hochbauamts, Tgb. 180 vom 16.1.31 folgendes zu erwidern: Wenn das Hochbauamt „mit ziemlicher Sicherheit“ annimmt, dass das Schulgrundstück s. Zt. – „vielleicht sogar kostenlos“ von der Gutsherrschaft hergegeben worden ist, so befindet es sich tief in einem außerordentl. Irrtum. Das Schulgrundstück ist vielmehr s. Zt. eingetauscht worden zugunsten der Gutsherrschaft, die auf dem ehem. Schulgrundstück einen Eiskeller erbauen ließ. – Das Schulgrundstück wird ferner erst seit 1908 „von dem Gute völlig umschlossen“. Bis dahin war das Nachbargrundstück ein Bauerngehöft. Bis 1925 war dort, wo heute Schweinestall-Schweinehof, Mist- und Jauchegrube sich befinden, ein herrlicher Obstgarten! Nicht also das Schulgrundstück, nicht die Schule ist an „völlig ungeeigneter Stelle errichtet worden“, sondern der Schweinestall mit seinen duftenden Anlagen! Trotz baupolizeilicher Genehmigung! Die Bauerlaubnis wurde überdies nur unter der Bedingung erteilt, dass der Schule durch die Schweinezucht keine Belästigung entsteht! Der Rittergutsbesitzer wurde schriftlich verpflichtet zwischen dem Baugrundstück und dem Schulgehöfte eine 4 m hohe Mauer aufzuführen! Wenn das Hochbauamt jetzt von „nachträglichen Forderungen“ spricht, so ist das ebenso eine glatte Verdrehung der Tatsachen.
    Immer werden Lehrer, Gemeindevertreter und Elternvertretung verdächtigt bei „Feststellung erheblicher Geruchsbelästigungen“ nicht „vorsichtig“ gewesen zu sein. In dem Schweinestalle liegen doch die Dinge so: Täglich wird mehrmals frischer Dung – nicht allein Schweine-, sondern auch Kuhdung – hoch aufgetürmt! Und wenn Dung nicht zur Ruhe kommt, so entströmen ihm fortgesetzt Gerüche, die eine Belästigung schlimmster Art bedeuten! Bei Schnee und Eis allerdings und bei entgegengesetzter Luftströmung wird selbst ein Hochbauamt Ausdünstungen auf dem Schulgrundstück nicht wahrnehmen können. Wenn aber daraus gefolgert wird, dass die Belästigungen der Beschwerdeführer übertrieben oder gar unwahr sind, so ist das einfach beleidigend und erzürnend. Daran kann das Zeugnis des Vorgängers des Lehrer Grensing, das Protokoll des Lehrers R. Köppe, nichts ändern. Herr Köppe ist ganz so auf leere Versprechungen des Gutes hereingefallen wie s. Zt. die Baupolizei und wie z. Zt. anscheinend die Besichtigungskommission hereinzufallen scheint! Herrn Köppe ist s. Zt. versprochen worden, daß die Schweinei nebenan eingestellt werde! Darum hat er sich gegen den Bau der Mauer gewendet. Der Kommission vom 16.1.31 ist versprochen worden, daß die Schweine anderweitig untergebracht werden! Heute am 31. März ist das noch nicht geschehen. Heute werden immer neue Dungmassen aufgetürmt. Heute noch überflutet bei den vorherrschenden Luftströmungen ein unerträglicher Gestank das Schulgrundstück! Die Gemeindevertretung bittet die Regierung endlich energisch gegen die Übelstände einzuschreiten. Nicht allein die Schweine müssen anderweitig untergebracht werden, sondern auch die Dunggrube muß verschwinden! Das war ist und bleibt die Forderung der Beschwerdeführer!
    Die Gemeindevertretung findet es außerdem erzürnend, daß vom Hochbauamt zugunsten der Gutsherrschaft Milde empfohlen wird, daß aber dasselbe Hochbauamt von der Gemeinde Mehrow bezügl. der Abortanlage bedingungslos fordert. Die Notlage des Gutes anerkennt das Hochbauamt, die Gemeinde aber soll bauen! Es handelt sich eben um nur Gemeinde! Eine derartige unterschiedliche Behandlung verbittet sich die Gemeindevertretung! Die Regierung aber wird gebeten, folgenden Vorschlag der Gemeinde wohlwollend zu überprüfen:
    Ein Neubau der Abortanlage möchte unter allen Umständen vermieden werden in Ermangelung des geeigneten Platzes und der Mittel. Ein Umbau soll vorgenommen werden: Durch ein großes Dach- und Giebelfenster soll die Beleuchtungsfrage gelöst werden. Die Sitze sollen durch Zwischenwände getrennt werden. Durch zweimalige Spülung werden bei starkem Gefälle die Fäkalien in die seitlich angelegte Grube, die mit sehr starken Bohlen bedeckt ist, geleitet. Die Anzahl der Sitze, 2 für Knaben, 3 für Mädchen müßte doch bei einer Schülerzahl von 20 Knaben und 25 Mädchen genügen, zumal nicht alle Kinder gleichzeitig unterrichtet werden. Die Gemeindevertretung bittet die Regierung, durch den Kreisarzt eine nochmal. Besichtigung vornehmen lassen zu wollen. – Die vom Hochbauamt sonst festgestellten Mängel werden sofort beseitigt werden.
    Mehrow, d. 31. März 1931
    Meißner
    Gem. Vorst.

An die Pr. Regierung
Abt. für Kirchen- und Schulwesen
in Potsdam.

HA X Pr.Br.Rep. 2A II NB Nr. 1376 / 1377 / 1378 / 1379 / 1380 / 1381 / 1382 / 1383 / 1384 / 1385 / 1386