Börnicke. Beim Erntefest hatte der landwirtschaftliche Arbeiter Wilhelm R. von dem reichlich fließenden Freibier einen zu tüchtigen Trunk getan, der ihm noch am gleichen Abend mit der Landjägerei und jetzt mit dem Amtsgericht in Bernau in arge Ungelegenheiten bringen sollte. ... |
Unterbezirkstag Ober- und Niederbarnim ... Unsere Kandidaten ... Für die beiden Landkreise Ober- und Niederbarnim sehen die Vorschlagslisten so aus: Für den Kreistag Niederbarnim [insges. 40]:
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Sonntag, den 29. Januar Blumberg. Lichtbildervortrag des Deutschen Freidenkerverbandes im Lokal Nitze. Redner: Dr. Eberlein. Der Besuch ist zu empfehlen. |
Neufestsetzung der Ortslöhne Das Oberversicherungsamt in Potsdam hat für den Bezirk des Versicherungsamtes Niederbarnim das ortsübliche Tagesentgelt gewöhnlicher Tagarbeiter - Ortslohn - mit Wirkung vom 1. Januar 1933 ab, wie folgt festgesetzt: I. Für männliche Personen: a) über 21 Jahre 4,10 Mark. b) von 16-21 Jahren 3,20 Mark. c) unter 16 Jahren 1,80 Mark. II. Für weibliche Personen: a) über 21 Jahre 3,20 Mark. b) von 16-21 Jahren 2,40 Mark. c) unter 16 Jahren 1,40 Mark. Die Festsetzung gilt bis 31. Dezember 1933. |
Bernau. Die allgemeine Erregung am Tage der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler führte am Montagabend zu kleineren Zusammenstößen zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten. ... |
Blumberg. Eine Vorortstreckenkonferenz des Deutschen Freidenker-Verbandes fand kürzlich in Blumberg statt. Verhältnismäßig zahlreich hatten sich die Funktionäre der Freidenkerorganisation eingefunden, aber auch viele Gäste waren erschienen, um aus berufenem Munde ein vorzügliches kulturpolitisches Referat zu hören. Genosse Dr. Eberlein-Berlin sprach über das Thema: „Die Völker im Banne von Zauberern und Wahrsagern.“ ... Im Anschluß an die Freidenkerkonferenz blieben die SPD-Funktionäre noch zu einer wichtigen Besprechung zusammen. |
Hönow. Die öffentliche Fernsprechstelle in Hönow-Süd befindet sich Dahlienstraße Ecke Kirschallee in der Kolonialwarenhandlung von Richard Urthel (Rufnummer 2600). Der Gemeindevorsteher bittet, diese Einrichtung rege zu unterstützen, da die Gemeinde finanziell beteiligt ist. |
Verbot des „Barnimer Tageblatt“ Laut Verfügung des Polizeipräsidenten von Berlin vom 24. Februar 1933, ist das „Barnimer Tageblatt“ bis einschließlich 2. März 1933 verboten. Verlag des "Barnimer Tageblatt". |
7. Jahrgang 1932 | Barnimer Tageblatt |