HA X Pr.Br.Rep. 2A II NB Nr. 1385 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam (ehem. Preußisches Staatsarchiv): |
Acta
betreffend den Grundbesitz der Schule und Küsterei zu Mehrow Vol. I von 1863 bis 1927 |
Regierungs-Notiz 2099
23.Aug.1865: Umtausch des zur Schulstelle in Mehrow gehörenden Ackers |
Berlin, den 16. Januar 1866.
Betrifft die bei Ausführung des Umbaus des Küster- und Schulhauses zu Mehrow vorgenommen Vertauschung der Hofstelle und des Schulackers mit Grundstücken des Rittergutes. Ad rescript: vom 19. Juni 1866 Ueber das nebengedachte Tauschgeschäft ist bereits unterm 9. November 1857 und 22. Januar 1859 verhandelt und der Königlichen Regierung ... Bericht erstattet. Zunächst handelt es sich jetzt noch um Beschaffung des Situationsplanes und werde ich nicht ermangeln nach Eingang derselben weiter zu berichten. |
Betreffend die Vertauschung der Schulgrundstücke mit Grundstücken des Ritterguts in Mehrow
Reg. Notiz Nr. II E 508 Die Vorlage der Registratur vom 9ten 5. 67 wegen der Nr. E 387 betreffend die Vertauschung der Schulgrundstücke mit Grundstücken des Ritterguts zu Mehrow ist nach dem Dekret des Herrn Reg. Assess. V. Belkowsky vom 21ten Mai 1867 dem Landrath Scharnweber zu Berlin mit der Aufforderung zugefertigt worden, in oben bezeichneter Angelegenheit nunmehr binnen längstens 14 Tagen bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von ... [unleserlich, evtl 1 Thl] erledigenden Bericht zu erstatten. Abgegangen am 24ten 5. 67 |
Berlin, den 5. Juni 1867.
Betrifft die Vertauschung der Schulgrundstücke in Mehrow Ad rescript vom 21. Mai cr. II E. 508 Der königlichen Regierung berichte ich auf die ... Verfügung vom 20. Mai cr. gehorsamst, dass von den Betheiligten mir die erforderlichen geometrischen Arbeiten noch immer nicht zugegangen sind und ich dieselben an die Beschaffung derselben erinnert habe, um demnächst der königl. [Regierung] Bericht erstatten zu können. Der Landrat Scharnweber |
Berlin, den 4. November 1867.
Betrifft die Vertauschung der Schulgrundstücke in Mehrow Ad rescript vom 18. October cr II E. 1386 Die Königliche Regierung bitte ich in nebenstehender Angelegenheit noch um geneigte Bewilligung einer Nachfrist von 8 Wochen, da mir die erforderlichen Vermessungsarbeiten immer noch nicht zugegangen sind. Der Landrat Scharnweber An die königliche Regierung Abteilung II Potsdam |
Regierungs Notiz
II E Nr. 490 Die Vorlage der Regierung II wegen der No. E 124 betreffend den Vertausch der Schulgrundstücke zu Mehrow ist nach dem Dekret des R. A. von Pelkowsky [!] vom 12ten Februar 1868 dem Landrath G. R. R. Scharnweber zu Berlin in Urschrift mit der Aufforderung zugefertigt worden, unserer Rundverfügung [?] vom 17. v. Mts. gemäß obige seit dem 19. Juni 1865 hingezögerte Angelegenheit nunmehr endlich bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 [Rthl?] binnen 8 Tagen zu erledigen. Abgegangen, den 13.2.68 |
Berlin, den 27. Juli 1868.
Betrifft den Vertausch der Schulgrundstücke zu Mehrow Der königlichen Regierung zeige ich auf die verehrliche [!] Marginal-Verfügung vom 27. v. M. gehorsamst an, dass der Rittergutsbesitzer Heise zu Mehrow von mir wiederholt ernstlich aufgefordert ist, nunmehr die Situationspläne der vertauschten Flächen vorzulegen, und ich, sobald dies geschehen, in der Sache weiter berichten werde. Der Landrath Geheimer Regierungs-Rath Scharnweber An die Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen und Schulwesen zu Potsdam |
Die Vorlage der Regierung II vom 5ten März 1869
wegen der No. II E 165 betreffend den Vertausch der Schulgrundstücke zu Mehrow ist nach dem Dekret des Herrn R.A. v. Pelkowsky vom 8. März 1869 dem Königl. Landrath H. G. R. Rth. Scharnweber zu Berlin in Urschrift mit der Aufforderung zugefertigt worden, der Verfügung vom 24. October pr. II E 2954 zu genügen. Abgegangen am 11. März |
Betrifft Vermessung des Schulgrundstücks in Mehrow Aus Anlaß der Baustreitigkeiten in Mehrow ... hat der dortige Besitzer des Gutes eine Vermessung vornehmen lassen, zufolge derer eine erhebliche Verkleinerung des der Schule gehörigen Geländes eintreten müsste. Aus der Skizze auf der nächsten Seite ist die alte Grenze des Schullandes ersichtlich; vor mehreren Jahren wurde zwischen dem Besitzer des Gutes und der Schulgemeinde ein Austausch der Flächen I und II beschlossen. Nach der neuen Vermessung soll außer dem Stück I auch noch das Stück II, also alles, was rot schraffiert ist, dem Schulgrundstück entzogen werden. Angeblich soll das Schulgrundstück dann noch die planmäßige Größe von 46 Ar behalten. Der Schulvorstand behauptet jedoch, dass in diesen 46 Ar auch die rot gezeichnete Hecke zwischen A und B enthalten sei, die aber nicht der Schule, sondern dem Gute gehört. Unstimmigkeiten sind auch bezüglich der Nutzungsgerechtigkeit der kleinen Wiese an dem Teiche C entstanden. Dem Lehrer steht matrikelmäßig die Grasnutzung zu; es wird ihm dafür auch ein Betrag vom Gehalte in Abzug gebracht. Der jetzige Besitzer des Gutes jedoch nimmt Teich und Wiese für seine wirtschaftlichen Zwecke in Anspruch. Ich bitte, durch Entsendung einer Kommission sowie durch Anordnung der katasteramtlichen Vermessung Klarheit in die strittige Angelegenheit bringen zu wollen. An die Regierung, Abteilung II Potsdam |
Urschriftlich der Reg, Abt für Kirchen- und Schulwesen in Potsdam zurückgereicht. Nach einer Vereinbarung zwischen dem Schulverbande und dem Rittergutsbesitzer Bothe soll demnächst eine neue Vermessung der strittigen Grenzen vorgenommen werden. Bis dahin soll der Lehrer den Acker in der bisherigen Weise bewirtschaften. Von der Benutzung der fraglichen Wiese hat Herr Bothe Abstand genommen, nachdem ihm nachgewiesen worden war, dass sie der Schule gehöre. Nach endgültiger Regelung der Angelegenheit werde ich weiter berichten. i.A. ... Regierungsassessor |
Betrifft Schulgrundbesitz in Mehrow Verfügung vom 5.11. ds. Js. II.D.5./7892 Wie mir der Schulverbandsvorsteher in Mehrow angezeigt hat, ist das Katasteramt um Vermessung der Grenzen zwischen Schul- und Gutsacker ersucht worden, nachdem eine Einigung über die Grenzen nicht zustandegekommen ist. Über den Fortgang der Sache werde ich berichten. i.A. ... Regierungsassessor An die Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen in Potsdam |
Betrifft Schulgrundbesitz in Mehrow Verfügung vom 29. April d. Js. II.D.5.2735 Die Vermessung der Grenzen zwischen Schul- und Gutsacker ist von dem Schulvorsteher in die Wege geleitet worden. Die Fertigstellung der Vermessung verzögert sich, weil die Beschaffung des dazu nötigen Kartenmaterials auf Schwierigkeiten gestoßen ist. i.A. ... Regierungsassessor An die Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen in Potsdam |
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Das preußischen Katasteramt in Altlandsberg hat dem Gemeindevorsteher in Mehrow mit Schreiben vom 21.6.26 – A 299 – mitgeteilt, dass es infolge anderer dringender Arbeiten nicht in der Lage sei, die Vermessung des Schulgrundstücks in Mehrow in absehbarer Zeit vorzunehmen. ... |
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Die Vermessung der Grenzen zwischen Schul- und Gutsacker wird vorgenommen werden, sobald die Witterungsverhältnisse es zulassen. ... |
Betrifft: Vermessung der Grenze zwischen Schul- und Gutsacker in Mehrow Die Vermessung der Grenzen zwischen dem Schul- und Gutsacker in Mehrow hat am 30. August d. Js. stattgefunden. Mit der Grenzfestsetzung haben sich der Schulvorstand und der Gutsvorsteher einverstanden erklärt. Sobald die Katasterunterlagen fertiggestellt sind, was bisher wegen Arbeitsüberlastung des Katasteramtes nicht geschehen konnte, werde ich dieselben und den Beschluß des Schulvorstandes einreichen. ... |
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Im Anschluß an meinen Bericht vom 6. Oktober d. Js – Tgb.-Nr. I 6/1193 überreiche ich in den Anlagen die Katasterunterlagen über die Vermessung der Grenzen zwischen Schul- und Gutsacker in Mehrow zur weiteren Verfügung wegen der Auflassung der der Schule noch zuerkannten Fläche. ... |
Abschrift zu II D 5.8462
Verhandelt Mehrow, den 29. November 1927 Zu der heutigen Sitzung des Gesamt-Schulverbandes sind die Mitglieder in der ortsverfassungsmäßig zu Recht bestehenden Weise unter Bekanntmachung der Gegenstände der Beratung und unter dem Hinweise vorgeladen worden, dass die Nichtanwesenden sich den gefassten Beschlüssen zu unterwerfen haben. Erschienen sind die neben aufgeführten Mitglieder [Gesamt-Schul-Verbands-Vorsteher Meißner p.p.], also mehr als die Hälfte des Schulvorstandes, so dass die Vertretung beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden folgende Beschlüsse mit dem darunter vermerkten Stimmen gefasst: 1. betreffend: Beschlussfassung und Anerkennung der jetzigen Schulgrenze. Der Schulvorstand erklärt sich mit der vom Katasteramtsdirektor Teiler vermessenen und im Protokoll vom 30. Aug. d. Js. geeinigten und festgelegten Grenze zwischen dem Besitzer des hiesigen Gutes Herrn Rittergutsbesitzer Bothe und dem Schulvorstand einverstanden. Gez. Lehmann, Wegener, Köppe, Meissner |
HA X Pr.Br.Rep. 2A II NB Nr. 1376 / 1377 / 1378 / 1379 / 1380 / 1381 / 1382 / 1383 / 1384 / 1385 / 1386 |