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Nachfolgend ist zusammengestellt, was im Niederbarnimer Kreisblatt zum Thema
„Auswirkungen des Ersten Weltkrieges auf die Zivilbevölkerung“ zu lesen war und in den jährlichen Auszügen auf unserer Webseite enthalten ist:
Die mit [*] markierten Beiträge sind gegenüber den Fassungen in den o. g. Auszügen zusätzlich gekürzt. |
Bekanntmachung. Durch allerhöchste Verordnung ist für Berlin und die Provinz Brandenburg der Kriegszustand erklärt. Die vollziehende Gewalt geht hierdurch auf mich über. ...
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Bekanntmachung. Die zum militärischen Nachrichtendienst benutzten Brieftauben tragen die ihnen anvertrauten Depeschen in Aluminiumhülsen, die an den Schwanzfedern oder an den Ständern befestigt sind. Trifft eine Taube mit Depesche in einem fremden Taubenschlage ein oder wird sie eingefangen, so ist sie ohne Berührung der an ihr befindlichen Depesche unverzüglich, falls eine Fortifikation am Orte, an diese, andernfalls an die oberste Militär- oder Marinebehörde auszuhändigen. ... Berlin, den 1. August 1914. Der Landrat. |
Bekanntmachung. zur Sicherung des Lebensmittelbedarfs in Groß-Berlin bestimme ich hiermit: Aus dem Gebiet des Zweckverbandes Groß-Berlin wird die Ausfuhr von Mehl und Getreide jeder Art wie von Schlachtvieh und frischem Fleisch verboten, soweit es sich nicht um Lieferungen für Militärbehörden handelt. Berlin, den 1. August 1914. Der Oberbefehlshaber in den Marken. gez. von Kessel, Generaloberst. |
Bekanntmachung, betreffend das Verbot von Veröffentlichungen über Truppen- oder Schiffsbewegungen und Verteidigungsmitteln vom 31. Juli 1914. ... Bekanntmachung. Seine Majestät der Kaiser und König haben die Mobilmachung befohlen. Der 2. August 1914 gilt als erster Mobilmachungstag. Alle Offiziere, Aerzte, Beamte, Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes haben ihre häuslichen Angelegenheiten zu ordnen und den ihnen bereits ausgehändigten Gestellungsbefehlen Folge zu leisten. ... Zur Sicherstellung des für die Truppenteile erforderlichen Pferde- und Wagenbedarfs finden im Kreise Niederbarnim ... Aushebungen statt. Die Pferdebesitzer haben ... die ihnen seitens der Gemeinde- pp. Vorsteher bezeichneten Pferde ... sowie die gleichfalls bezeichneten Wagen, ..., vorzuführen und zwar:
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Bekanntmachung. Die Einbringung der Ernte, Ersatz der Erntearbeiter. Der Verein für soziale Kolonisation Deutschlands E.V., ..., der in Friedenszeiten großstädtische Arbeitslose mit Oedlandsarbeiten beschäftigt, hat ... für den Kriegszustand seine Organisation zur Verfügung gestellt. Er wird gemeinsam mit dem Zentral-Arbeitsamt und dem Arbeitsamt der Landwirtschaftskammer die Erntearbeitervermittlung betreiben. ... |
Weißensee. Das Auguste-Viktoria-Krankenhaus vom Roten Kreuz läßt auf dem Gelände des Pferdemarktes ein Barackenlazarett für verwundete Krieger herrichten. |
Warnung. Nachdem durch Allerhöchste Verordnung der Kriegszustand für Berlin und die Provinz Brandenburg erklärt worden ist, werden die Strafbestimmungen der §§8 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, welches hiermit in Kraft tritt, in Erinnerung gebracht. § 8. Wer in einem im Belagerungszustand befindlichen Orte oder Distrikte der vorsätzlichen Brandstiftung sich schuldig macht, wird mit dem Tode bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann statt der Todesstrafe auf zehn- bis zwanzigjährige Zuchthausstrafe erkannt werden. Berlin. Der Oberbefehlshaber in den Marken. |
Bernau. Wie alle sportlichen Veranstaltungen, die für die nächsten Wochen vorgesehen waren, ist nun auch die große Radfernfahrt „Rund um Berlin“, die am 23. August stattfinden sollte, abgesagt worden. |
Aufforderung zur Gestellung. Durch allerhöchste Verordnung Seiner Majestät des Kaisers und Königs ist in Verfolgung des Gesetzes betreffend die Aenderung der Wehrpflicht, vom 11.2.1888 (§ 25) die Aufbietung des Landsturms zum Schutze unseres bedrohten Vaterlandes befohlen. Der erste Landsturmtag ist der 17. August 1914. ... |
Bekanntmachung. Aufruf an die Landwirte. Die Einbringung der Ernte ist jetzt die wichtigste Aufgabe für alle Deutschen, die nicht dem Feinde gegenüberstehen. Bei den Arbeitsnachweisen haben sich bereits Arbeiter in großer Zahl zur landwirtschaftlichen Arbeit gemeldet. Freiwillige jeden Alters und Standes haben sich als Erntehelfer angeboten. Es gilt jetzt, diese Arbeitskräfte dahin zu bringen, wo sie gebraucht werden. Ich bitte alle Landwirte, ihren Bedarf an Arbeitskräften sofort ... anzumelden. ... Berlin, den 5. August 1914. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Schorlemer. |
Feuerwehr im Kriege. Durch die Einberufung der wehrfähigen Mannschaft zu den Fahnen wird der Mannschaftsbestand der Feuerwehren vielfach erheblich geschwächt und auf dem flachen Lande die Organisation einer wirksamen Feuerlöschhilfe in Frage gestellt sein, falls nicht von Aufsichts wegen für die Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustandes gesorgt wird. ... |
Aufruf! Nach 43 Friedensjahren ist das wehrfähige deutsche Volk dem Ruf seines Kaisers zu den Waffen gefolgt, und im Vertrauen auf Gott und mit dem festen Willen zum Siege in einen Kampf ohnegleichen für Ehre und Bestehen des Vaterlandes hinausgezogen. Jetzt gilt es für die in der Heimat Zurückgebliebenen sich zusammenzuschließen und ihrerseits jeder an seiner Stelle und nach seinen Kräften Hand anzulegen bei den Aufgaben dieser großen Zeit. Bedeutende Geldmittel sind erforderlich, um die Anforderungen erfüllen zu können, welche zum Wohle der im Felde stehenden Truppen, zur Pflege der Kranken und Verwundeten und zur Linderung häuslicher Not, die gerade unter der Arbeiterbevölkerung des Kreises Niederbarnim zu gewärtigen ist, jetzt an die Freiwillige Liebestätigkeit gestellt werden, deren Organisation für den hiesigen Kreis der unterzeichnete Kreisausschuß in die Hand genommen hat. Das Vaterland fordert Opfer, laßt sie uns freudig bringen. Jede, auch die kleinste Summe wird als Beitrag zu dem großen nationalen Werke gegen öffentliche Quittungsleistung im Kreisblatt von der Kommunalkasse, Berlin NW. 40, Friedrich Karl Ufer 5 (Postscheckkonto Berlin 5654) zur Kriegsausschußsammlung entgegengenommen. Berlin, den 13. August 1914. Der Kriegsausschuß für den Kreis Niederbarnim. Dr. Busch, Landrat, Geheimer Oberregierungsrat, Vorsitzender. Frau Geheimrat Busch. von Treskow, Landrat a. D., Berlin-Friedrichsfelde, stellvertretender Vorsitzender. Frau Gräfin Arnim, Blumberg. ... Plath, Superintendent, Biesdorf. ... |
Verlustlisten. Allgemein ist die Ansicht verbreitet, daß die in den Verlustlisten mitgedruckten Ortschaften die letzten Wohnorte der verlustig gemeldeten Heerespflichtigen seien. Das trifft nicht zu. Der in den amtlichen Listen bei jedem Verlust gemeldete Ort ist der nach der Stammrolle festgesetzte Geburtsort, der bei der übergroßen Zahl der Toten und Verwundeten durchaus nicht übereinstimmt mit dem letzten Wohnort. |
Bekanntmachung. Im Interesse einer schnellen und zuverlässigen Bekanntgabe der Verluste der Armee während des gegenwärtigen Krieges sind folgende Einrichtungen getroffen worden:
Der Minister des Innern. Im Auftrage: gez. Unterschrift. ... |
Das Recht der Angehörigen auf Bestattung der im Kriege Gefallenen. ... Inwieweit den Angehörigen nun dieses Recht auch im Kriege zusteht, läßt sich bei dem Mangel jeglicher ausdrücklichen Gesetzesbestimmungen nicht ohne weiteres sagen. ... Besonders soweit es sich um die im Feindesland gefallenen Soldaten handelt, muß aus technischen Gründen den Militärbehörden das Recht zugesprochen werden, über Art und Ort der Bestattung zu befinden. Etwas anderes dürfte praktisch kaum durchführbar sein. ... Es muß auch für ausgeschlossen erachtet werden, daß etwa die Angehörigen nach Beendigung des Krieges die Ausgrabung der einzelnen Leichen und ihre anderweite Bestattung beanstanden können. ... |
Weißensee. Die ersten Verwundeten sind hier eingetroffen und im Auguste Viktoria-Krankenhaus sowie in den dazu hergerichteten Räumen in der Gasanstalt untergebracht worden. ... |
Schreibt Kriegschroniken! Für die Heimatkunde und die Landesgeschichte sind örtliche Kriegschroniken von größtem Wert. Es ist daher erfreulich zu hören, daß in diesen weltgeschichtlichen Tagen bereits in verschiedenen Orten, namentlich an den Grenzen, Kriegschroniken angelegt worden sind. ... Es wäre schade, wenn von dem großen Zug vaterländischer Begeisterung ... nicht auch spätere Geschlechter zeitgenössische Kunde erhalten würden. Das Kriegsministerium gibt bekannt: 1. Die Verlustlisten sind nur durch Postabonnement (monatlich 60 Pf.) zu beziehen, dagegen nicht beim Zentralnachweisbureau erhältlich. 2. Auskünfte erteilen: a) Zentralnachweisbureau des Kriegsministeriums, Dorotheenstr. 48, über Verwundete und Gefallene des Heeres. Es kann schriftlich nur Anfragen beantworten, die auf den bei jedem Postamt erhältlichen rosa Antwortkarten gestellt sind; b) Zentralnachweisbureau des Reichsmarineamts, Matthäikirchstraße 9, über alle Angehörige der Marine; c) Auswärtiges Amt über deutsche Staatsangehörige im Auslande, auch soweit möglich über deutsche Gefangene im Feindesland; d) die Bezirkskommandos an Kriegsfreiwillige. |
Ersatzbrennstoffe für Motorpflüge. Die Beschaffung von Benzol macht augenblicklich große Schwierigkeiten. Auch der neueste Erlaß des Kriegsministers, der Benzin, Benzol und anderer leicht siedende Kohlenwasserstoffe freigibt, schließt mit der Mahnung zur größten Einschränkung des Verbrauchs. Als Ersatz kommt in erster Linie Spiritus in Betracht, der freilich nur etwa 60 Proz. des Heizwertes von Benzol besitzt und dabei noch teurer als dieses ist. Dabei kann man vielleicht bald auf Schwerbenzin und andere schwere Kohlenwasserstoffe rechnen. Soll Spiritus benutzt werden, so empfiehlt sich am meisten seine Mischung mit Benzol in dem Verhältnis 1 Teil Benzol und 4 Teile Spiritus. ... Maschinenprüfungsamt der Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg. |
Kriegs-Postkarten in großer Auswahl à 5 und 10 Pfg. empfiehlt L. Röther's Buchhdlg. |
Bekanntmachung. Das Stillstehen auf den Wegen, welche das Königliche Reserve-Lazarett begrenzen, ist verboten. Bernau, den 18. September 1914. Die Polizei-Verwaltung. Paetzold. |
Amtlich wird mitgeteilt: In letzter Zeit sind zahlreiche Gesuche um Rückführung Gefallener gestellt worden. Das Aufsuchen, Ausgraben und Ueberführen Gefallener aus dem Bereich der vordersten Linie ist überhaupt unausführbar. Aber auch sonst wird die Rückführung auf so große Schwierigkeiten, wie z. B. Mangel an Transportmitteln, stoßen, daß nur dringend davon abgeraten werden kann. Für den Soldaten ist das Schlachtfeld das schönste und ehrenvollste Grab. Wuhlgarten. Der Stabsarzt Dr. Hermann Schmidt, Oberarzt der Berliner städtischen Anstalten hierselbst, wurde durch Verleihung des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet. |
Weißensee. Unter großer Beteiligung der Ortsbevölkerung wurde hier ein Gefreiter des Infanterie-Regiments Nr. 91, welcher an den Folgen eines im Felde erlittenen Kopfschusses im hiesigen Augusta Viktoria-Krankenhaus verstorben ist, auf dem Gemeindefriedhof mit militärischen Ehren begraben. ... |
Bekanntmachung über das Verfüttern von Brotgetreide und Mehl vom 18. Oktober 1914. Der Bundesrat hat ... folgende Verordnung erlassen: § 1. Das Verfüttern von mahlfähigem Roggen und Weizen, auch geschrotet, sowie Roggen- und Weizenmehl, das zur Brotbereitung geeignet ist, ist verboten. ... § 5. Zuwiderhandlungen ... werden mit Geldstrafe bis eintausendfünfhundert Mark bestraft. ... Berlin, den 3. November 1914. Der Landrat. I. A.: von Burkersroda, Regierungsassessor. Bekanntmachung. Oberkommando in den Marken. Befehl. Auf Grund der §§ 4 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1951 ... wird hierdurch im Interesse der öffentlichen Sicherheit bezüglich der in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten russischen Arbeiter folgende angeordnet: 1. Für die im Alter von 17 bis 45 Jahren stehenden männlichen russischen Arbeiter fällt die Karenzzeit in diesem Jahre fort. Sie haben sämtlich den Winter über am Orte ihrer bisherigen Arbeitsstelle zu verbleiben und dürfen die die Grenzen des Ortspolizeibezirks nicht ohne schriftliche Genehmigung der Ortspolizeibehörde überschreiten. ... Zuwiderhandlungen hiergegen werden, wenn die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr gestraft. ... Berlin, den 3. Oktober 1914. Der Oberbefehlshaber. gez. v. Kessel, Generaloberst. ... |
Die Zahl der Kriegsgefangenen. Ueber die Zahl der am 1. November in Deutschland befindlichen Kriegsgefangenen macht „W. T. B.“ folgende amtliche Mitteilungen: Nach den am 1. November d. J. eingegangenen dienstlichen Meldungen waren zu diesem Termin in unseren Gefangenenlagern, Lazaretten usw. untergebracht: Franzosen 3133 Offiziere, 133613 Mannschaften. Russen 3121 Offiziere, 136779 Mannschaften. Belgier 537 Offiziere, 34907 Mannschaften. Engländer 417 Offiziere, 15730 Mannschaften. Im Ganzen: 7213 Offiziere, 426034 Mannschaften oder 433247 Köpfe. ... Kriegsgefangene, welche sich am 1. November noch auf dem Transport nach den Gefangenenlagern befanden, sind auch in obiger Zusammenstellung noch nicht enthalten. |
Politische Nachrichten. Die Heeresleitung hat, wie aus München gemeldet wird, angeordnet, daß fortan jedem Soldaten täglich eine Zigarre und zwei Zigaretten verabfolgt werden sollen. |
Leineweber Berlin C., Köllnischer Fischmarkt 4, 5, 6 Liebesgaben ..., Lazarett-Kleidung, Feldgraue Gummimäntel und Pelerinen ..., Offiziers-Pelze ..., In großer Auswahl: Feldgraue Knaben-Uniformen |
Merkblatt für die Hinterbliebenen der gefallenen oder an Wunden und sonstigen Kriegsdienstbeschädigungen gestorbenen Teilnehmer am Kriege 1915. ... |
Landsturmmusterung. Die Musterung der unausgebildeten Landsturmpflichtigen der Jahrgänge 1889 bis 1894 ... ist angeordnet. ... Die Herren Bürgermeister, Gemeinde- und Gutsvorsteher haben sich an den Musterungstagen ihrer Ortschaft, sofern sich aus dieser Landsturmpflichtige stellen, persönlich einzufinden oder ihre gesetzlichen Vertreter zu entsenden. Berlin, den 30. November 1914. Der Zivilvorsitzende der Königlichen Ersatzkommission der Aushebungsbezirke Niederbarnim I und II, Königlicher Landrat, Dr. Busch, |
Lindenberg. Am Sonntag, den 6. Dezember veranstalteten die hiesige Frauenhülfe und der Jungfrauenverein, der gerade ein Jahr alt war, einen Familienabend zum Besten unserer im Felde stehenden Lindenberger Krieger. Die Feier, bei welcher geeignete Kriegsgedichte mit gemeinsamen Gesängen, musikalischen Solovorträgen, Ansprachen, lebenden Bildern, Chorgesängen und andere Darbietungen abwechselten, war eine recht würdige und erhebende und hat auf alle Anwesenden tiefen Eindruck gemacht. Der finanzielle Reinertrag von etwa 200 M. dient als Zuschuß zu der Weihnachtssendung, welche der Frauen- und Jungfrauenverein an die Lindenberger Krieger abgehen ließ. 62 Pakete, in die zu den üblichen Wollsachen, Zigarren und kleinen Konserven der Weihnachtsmann noch eine Extragabe legen konnte, wurde geschnürt, 47 für solche Krieger, die direkt aus Lindenberg ins Feld gezogen waren, 15 für die, welche sonst noch mit Lindenberg in engster Beziehung stehen. Der Weihnachtssendung war übrigens eine ähnliche Liebesgabensendung im Oktober schon vorangegangen. Gleich seit Mitte August beteiligten sich die Frauenhülfe und der Jungfrauenverein an Kriegsarbeiten. Regelmäßig versammeln sich an jedem Montag und Dienstag um 7 Uhr abends die Frauen bezw. Mädchen im Pfarrhause, wo fleißig gestrickt wird. Dabei werden die Kriegsereignisse der Woche besprochen. Oefter wird auch unter Zuhilfenahme größerer Karten vom Pfarrer Bericht erstattet. Feldpostbriefe und Karten werden verlesen, und zuletzt beschließt um 10 Uhr eine kurze Andacht den Abend, der allen Anwesenden nur zu schnell vergeht. Andere Frauen, die noch nicht Mitglied der Frauenhülfe sind, oder zu den wöchentlichen Zusammenkünften nicht erscheinen können, sowie die größeren Schulmädchen holen Wolle von der Frauenhülfe und stricken zu Hause. Ueberhaupt lassen sich Frauenhülfe und Gemeinde kaum trennen, sie arbeiten gemeinsam. So wurden auf eine Anregung der Frauenhülfe z.B. sogleich 14 Waschkörbe mit Wäsche und Kleidungsstücken für die Ostpreußen ins Pfarrhaus gebracht, und wenn die Sammlungen innerhalb der Frauenhülfe und des Jungfrauenvereins nicht zureichen wollen und das Material für die Strickarbeiten ausgeht, so muß schnell eine Kollekte in der Gemeinde die Kasse wieder füllen. Ein Ballen Wolle von 90 Pfund, der in Strümpfe verarbeitet werden mußte, ist auch vom Kreisausschuß des Niederbarnimer Kreises geliefert worden. Dahin geben wir meist die fertigen Sachen ab, den Rest an die Sammelstelle der Frauenhülfe Oranienburgerstraße 76A. Die Zahl der abgelieferten Strümpfe ist bereits auf 525 Paar gestiegen. Im übrigen soll hier nicht erwähnt werden, was sonst an Wollsachen, Verbandtüchern usw. gearbeitet und an Liebesgaben gesammelt ist. Wer sich dafür interessiert, mag sich bei der Vorsitzenden der Frauenhülfe erkundigen. Zuletzt aber sei noch auf die Lazarette in unserer Nähe hingewiesen, auf das in Bernau und vor allem auf das in Buch mit seinen mehr als 1400 Verwundeten. Lindenberg hat beiden seine Hilfe zugewandt, aber die Unterstützung muß eine ständige sein. Wir wollen doch an unsern Kriegern und namentlich an den verwundeten tun, was wir können. |
Pakete an deutsche Kriegsgefangene in Frankreich erleiden dadurch Verzögerungen, daß die französischen Eisenbahn-Stationen, denen die Beförderung dieser Pakete obliegt, nur schwer oder gar nicht entziffern können, weil sie häufig unleserlich und mit deutschen Buchstaben geschrieben sind. Es empfiehlt sich daher, daß die Absender mindestens den Namen der Bestimmungs-Eisenbahnstation, sofern diese bekannt ist, sonst den Bestimmungsort in der richtigen französischen Schreibweise und in lateinischen Buchstaben groß und deutlich angeben. Ist der Aufenthaltsort des Empfängers nicht bekannt, so kann das Paket auch ohne diese Angabe abgesandt werden; aber auch dann ist möglichst deutliche Schrift und, wenn bekannt, die Angabe der „Region“ oder des Landesteiles, wo der Empfänger sich befindet (Nord-, Südfrankreich) sehr zu empfehlen. |
Auskunft über Kriegsgefangene. Amtlich wird folgendes bekanntgegeben: Berlin, 16. Dezember. Personen, welche sich wegen Ermittelungen, Auskünften usw. an das Internationale Komitee des Roten Kreuzes in Genf mit Beziehung auf deutsche Kriegsgefangene im Auslande wenden, müssen zur schnelleren Erledigung ihres Gesuches durchaus folgendes beachten: Sie müssen die Gesuche sehr leserlich auf Briefpapier von großem Format (kaufmännisches Format) schreiben. Der Umschlag muß einfach die Adresse tragen: „Rotes Kreuz (Croix-Rouge), Agence des Prisonniers de Guerre, Genf (Schweiz).“
Der Umschlag muß offen bleiben. Der Brief ist unfrankiert abzusenden, und es ist für die Antwort keine Briefmarke, kein Rückschein und keine Antwortpostkarte beizufügen.
Die Briefe an das Rote Kreuz in Genf und von ihm sind portofrei. Niemals sind Postkarten zu Schreiben an das Rote Kreuz zu verwenden. ... |
Bekanntmachung. Der Barbier Hermann Grünwald aus Lindenberg ist für den Amtsbezirk Malchow zum Hilfsamtsdiener sowie zum Hilfsvollziehungsbeamten während der Dauer des gegenwärtigen Krieges bestellt worden. Malchow bei Berlin, den 18. Dezember 1914. Der Amts-Vorsteher von Pressentin. |
Sind die aus den Wunden entfernten Geschosse Eigentum des Verwundeten, des Staates oder des Arztes? ... Eigentümer wird der Verwundete, sofern der Staat nicht ihm gegenüber im speziellen Fall das Recht auf Aneignung geltend gemacht hat. ... |
Bernau. Auf Anregung des Herrn Landrats hat der Kreis Niederbarnim die Anschaffung eines Lazarettzuges beschlossen. Ein Chefarzt und zwei Aerzte werden ihn begleiten. |
Wer Brotgetreide verfüttert, versündigt sich am Vaterlande und macht sich strafbar. |
Unsere Bekanntmachung vom 31. v. Mts. wird dahin ergänzt, daß die von dem Herrn Amtsvorsteher Buchholz in Ahrensfelde als Spende für die Ausrüstung des Lazarettzuges eingezahlten 2200 Mark in der Gemeinde Ahrensfelde gesammelt worden sind. In diesem Betrage sind mit enthaltenen diejenigen Summen, die von einzelnen Ortseingesessenen für volle Betten in Höhe von je 250 Mark gespendet worden sind, und zwar von: 1. Herrn Amtsvorsteher Buchholz, 2. Herrn Gutsbesitzer August Wegner, 3. Herrn Gutsbesitzer Gustav Wegner, 4. Frau Witwe Müller, 5. Herrn Julius Lehmann. |
Wer mit dem Brote spart, erwirbt sich ein Verdienst vor dem Vaterland. |
Bekanntmachung. Landsturmmusterung. Die Musterung der unausgebildeten Landsturmpflichtigen der Jahrgänge 1886 bis 1888 ... ist angeordnet und bringe ich nachstehend den Geschäftsplan dieser Musterung im Kreise Niederbarnim zur öffentlichen Kenntnis. Die Magistrate, Gemeinde- und Gutsvorstände veranlasse ich, alle in ihren Bezirken aufhaltsamen unausgebildeten Landsturmpflichtigen, welche in den Jahren 1886 bis 188 geboren sind, und von den in den Jahren 1889 bis 1894 geborenen diejenigen, die sich bisher noch nicht zur Landsturmmusterung gestellt haben, an den bezeichneten Tagen morgens 7½ Uhr der Königlichen Ersatzkommission zu vorzustellen. ... |
Versorgt Euch mit Vorrat an Schweinefleischdauerware! |
Verschwendet kein Brot! Jeder spare so gut er kann. |
Keine Apfelsinenschalen wegwerfen! Im Kriege heißt es auch für die Daheimgebliebenen, sparsam sein. Nicht einmal die Apfelsinen- oder Mandarinenschalen dürfen wir jetzt wegwerfen. Vielmehr wollen wir sie auf der Herdplatte oder im Ofenrohr trocknen, dann reiben und als Gewürz benutzen. ... |
Das Gedenkblatt für gefallene Krieger. Bei den Militärbehörden gehen bereits in größerer Zahl Gesuche von Angehörigen der gefallenen Krieger um Zusendung des von seiner Majestät dem Kaiser verliehenen Gedenkblattes ein. Das Kriegsministerium weist darauf hin, daß das Gedenkblatt erst im Entwurf vorliegt, und daß seine Fertigstellung noch einige Zeit beansprucht. Es wird den Angehörigen seinerzeit ohne besonderen Antrag unmittelbar zugestellt werden. |
Lindenberg. In dem hiesigen Fließgraben wurde am 12. d. Mts. der Rekrut Arnold Hahn vom Kaiser Alexander Garde-Regiment tot aufgefunden. Wie bisher festgestellt werden konnte, liegt Selbstmord vor. Was den Lebensmüden zu dieser Tat getrieben hat, ist nicht bekannt. |
Die Bezeichnung „Kriegsverstümmelte“ soll auf Anordnung des Kriegsministeriums an Stelle des bisher im Sprachgebrauch üblichen Wortes „Kriegskrüppel“ in allen amtlichen Schriftstücken angewandt werden. ... |
Sparsamkeit mit dem Brote ist eine patriotische Pflicht. Jeder gebe ein gutes Beispiel. |
Großes Hauptquartier, den 21. März 1915. Die Zahl der feindlichen Kriegsgefangenen in Deutschland übertrifft mit 810000 Mann, darunter reichlich 9000 Offiziere, den Bestand der französischen Kriegsgefangenen des Jahres 1870/1871, der 338000 Mann betragen hatte, um mehr als das Doppelte. ... |
Was der einzelne am Brotverbrauch spart, dient der Allgemeinheit. |
Das Verbot des Kuchenbackens zum Osterfeste ist nunmehr Tatsache geworden. Das Verbot der Hefe- und Backpulverwendung tritt sofort in Kraft, um zu verhindern, daß schon in den nächsten Tagen Osterstollen und Napfkuchen auf Vorrat gebacken werden. ... |
Im hiesigen Reserve-Lazarett (Schützenhaus) gab es am letzten Donnerstag einen frohen Abend. Die Konzertsängerin Frau Martha Schaefer-Knebel sang unseren Verwundeten eine Reihe der schönsten Lieder ... |
Denkt daran, daß auch das Brot zu unseren Waffen gehört. Sparsamkeit mit dem Brot ist Kriegspflicht. |
Die Kirche und die gefallenen Helden. Auf eine kirchliche Anregung hin hat der Minister des Innern bei den zuständigen Stellen veranlaßt, daß die beurkundeten Todesfälle von Kriegern etwa am Schlusse jedes Monats von den Standesämtern an die Kirchen mitgeteilt werden. Für diese Mitteilung besteht zwar kein gesetzlicher Zwang; sie soll aber aus Pietät gegen die gefallenen Krieger und im Interesse ihrer Hinterbliebenen geschehen. |
In ein deutsches Haus gehört in dieser Zeit kein Kuchen. |
Wie nutze ich meinen Vorgarten aus? Für Blumen und Zierstauden darf in diesem Jahre kein Platz sein. ... |
Was Ihr am Brote spart, gebt Ihr dem Vaterland. |
„Spart Brotmarken!“ |
Biesdorf. Ein heimtückischer Ueberfall auf den Luftschiffhafen Biesdorf ist bei Nacht versucht worden, ohne daß jedoch die Absicht den Verbrechern gelang. Der Wache habende Posten sah in der Dunkelheit zwei Männer heranschleichen, die auf seinen Anruf hin flohen. Durch die Schüsse des Postens wurde die Wache alarmiert und es entspann sich nun in der Dunkelheit ein regelrechtes Feuergefecht zwischen den Soldaten und den zwei Männern, die ebenfalls mit Schußwaffen versehen waren. Es wurde niemand verletzt und den Angreifern gelang es, unerkannt zu entkommen. Die Polizeibehörden von Berlin und Umgebung sind fieberhaft tätig, um die beiden Personen zu ermitteln, die wahrscheinlich im Auftrage einer feindlichen Macht gehandelt haben dürften. Der Luftschiffhafen selbst blieb infolge der Wachsamkeit des Postens unbeschädigt. |
Aus Queenstown wird vom 7. Mai berichtet: Meldung des Reuterschen Bureaus. Der Cunarddampfer „Lusitania“ ist torpediert worden und gesunken. ... |
Auch das Brot ist unser Rüstzeug. Geht sparsam damit um. |
Bekanntmachung, betr. Vorratserhebung und Beschlagnahme über Gummibereifung für Kraftfahrzeuge aller Art. ... Bekanntmachung, betr. Herstellungsverbot, Beschlagnahme und Bestandserhebung für Militärtuche. ... Bekanntmachung. Die Musterung der unausgebildeten Landsturmpflichtigen der Jahrgänge 1869 bis 1879 (unter Jahrgang ist Geburtsjahr zu verstehen) ist angeordnet. ... |
Wer „K“-Brot ißt, erweist dem Vaterland einen Dienst. |
Bernau. Vom prächtigen Hohenzollernwetter begünstigt, fand am Montag ein Ausflug der in den hiesigen Reserve-Lazarettanstalten untergebrachten Kranken und Verwundeten sowie des ganzen Lazarettpersonals statt. Unter Vorantritt einer Musikkapelle fuhren die Teilnehmer in einer Reihe von Wagen, die mit Fahnen und Blumen festlich geschmückt waren, unter Leitung der Aerzte und in liebenswürdiger Weise begleitet von zwei Vertretern der Stadt hinaus nach Uetzdorf. ... |
Bernau. In der Nacht zum heutigen Dienstag war die Temperatur dermaßen kühl, daß das Thermometer fast bis auf 0 Grad fiel. |
Amtlich wird folgendes bekanntgegeben: „Bei der anhaltenden Wärme leidet keine Frucht mehr als die Kartoffel ...“ |
Bernau. Das Thermometer fiel in der Nacht zum heutigen Sonnabend abermals bis hart an den Gefrierpunkt. |
In den Todesanzeigen und Nachrufen für Gefallene dürfen nach strenger militärischer Anordnung nur die reinen Personalien der Verstorbenen, also Name, Alter, Rang, Regiment und Todestag. Jeder andere Zusatz ist unzulässig. Wir müssen also aus Anzeigen wie aus textlichen Mitteilungen Armeekorps, Gefechtsort und Kriegsschauplatz streichen. Paßzwang in den Ostseebädern. Jeder Gast, der dauernd oder auch nur vorübergehend an die Ostsee reist, muß sich von der zuständigen Polizeibehörde seines Wohnortes einen Paß ausstellen lassen, wofür eine Gebühr von drei Mark erhoben wird. |
Merkblatt für die Hinterbliebenen der gefallenen oder infolge von Wunden und sonstigen Kriegsbeschädigungen gestorbenen Teilnehmer am Kriege 1914. ... |
Bekanntmachung. Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl vom 28. Juni 1915. § 17. Die Kommunalverbände haben auf Grund von Ernteflächenerhebungen ... und der Ermittelung der Ernte nach den Schätzungen durch Sachverständige bis zum 1. August 1915 der Reichsgetreidestelle anzugeben, wie groß die Ernteerträge ihres Bezirks nach den einzelnen Getreidearten zu schätzen sind. ...
Beschluss des Kreisausschusses.
Zur Durchführung der Ernteschätzung für 1915 werden ... folgende Kommissionsbezirke und Kommissionen im Kreise Niederbarnim gebildet:
V. Kommissionsbezirk. Amtsbezirke: Kaulsdorf, Berlin-Hohenschönhausen, Ahrensfelde. 1. Amtsvorsteher Buchholz, Ahrensfelde, Vorsitzender. 2. Gemeindevorsteher Braunsdorf, Biesdorf, 3. Gutsbesitzer Thürling, Mehrow. |
Deutsch-französischer Invalidenaustausch. Sonntag abend kam der erste Transport deutscher Kriegsinvaliden aus Lyon durch Genf. Die Kriegsinvaliden wurden am Bahnhofe von Mitgliedern des deutschen Konsulates und des Genfer Roten Kreuzes bestens empfangen und gestärkt, nach einstündigem Aufenthalt fuhr der Zug nach Konstanz weiter. ... Der erste Transport invalider Franzosen traf am Montag morgen in Genf ein. |
Künstliche Glieder für verstümmelte Kriegsgefangene. Kürzlich hat in der Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen zu Berlin unter dem Vorsitz des Chefs der Medizinalabteilung des Kriegs-Ministeriums eine Sitzung von Chirurgen, Orthopäden und Vertretern des Gewerbes der Orthopädie-Mechaniker aus den verschiedensten Teilen des Reiches stattgefunden, in der die Frage der Beschaffung von künstlichen Gliedern für verstümmelte Kriegsgefangene eingehend beraten worden ist. Vom Ergebnis der Beratungen kann man hoffen, daß es den Verstümmelten zum Segen gereichen wird. |
Die klassische Straßenfernfahrt „Rund um Berlin“, die im vorigen Jahre wegen des Krieges nicht ausgefahren werden konnte, wird jetzt vom Gau 20 - Berlin des Deutschen Radfahrer-Bundes für den 29. August ausgeschrieben. Die Kriegsfahrt ist außer für Herren- und Geldpreisfahrer auch für Militärfahrer offen. ... |
Bekanntmachung. Verbot der Aufnahme entwichener Kriegsgefangener ec. Auf Grund der §§ 4 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich im Interesse der öffentlichen Sicherheit für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg: Es wird hiermit verboten, entwichene Kriegsgefangene oder entwichene Zivilgefangene feindlicher Länder aufzunehmen, verborgen zu halten, zu verpflegen oder sie sonst auf irgendeine Weise mit Rat und Tat bei ihrem Fernbleiben von der Ueberwachungsstelle, der sie zugewiesen sind, zu unterstützen. Wer von dem Aufenthalte eines solchen Gefangenen Kenntnis hat, ist verpflichtet, hiervon der nächsten Polizeibehörde oder dem nächsten Gemeindevorsteher Mitteilung zu machen. ... Berlin, den 15. Juli 1915. Der Oberbefehlshaber in den Marken. |
Keine Männerkleidung zu Vogelscheuchen verwenden! Um geflüchteten Kriegsgefangenen keine Gelegenheit zu geben, ihre Uniformen mit Zivilkleidern zu vertauschen, ist es notwendig, daß die Vogelscheuchen in den Feldern usw. nicht mit vollständigen Männersachen, sondern nur mit Lumpen oder Frauensachen zu bekleiden sind. |
Fahrpreisermäßigung zum Besuch verwundeter Krieger. Die den Angehörigen zum Besuch verwunderter Militärpersonen und zur Beerdigung Gefallener bisher gewährte Fahrpreisermäßigung ist nunmehr bis zu den Uebergangsstationen nach Belgien und Frankreich ausgedehnt worden, um Besuche von Verwundeten in französischen Lazaretten und Teilnahme an Beerdigungen in Frankreich zu erleichtern. ... |
Bekanntmachung. Das Ersatz-Bataillon des Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 262 in Döberitz ist bereit, genesende garnison- und arbeitsverwendungsfähige Mannschaften zur Hilfeleistung bei Erntearbeiten (auch Obsternte) landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung zu stellen. ... |
Bekanntmachung. Sämtliche im wehrpflichtigen Alter befindliche, im Kreise Niederbarnim aufhaltsame Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen dauernd dienstunbrauchbar befunden und von jeder weiteren Gestellung vor den Ersatzbehörden im Frieden befreit sind - also alle diejenigen, welche den gelben Schein besitzen - sowie sämtliche Landsturmpflichtige I. und II. Aufgebots, soweit sie nicht zurückgestellt sind oder bei einer früheren Musterung nicht die Entscheidung tauglich zum Dienst mit der Waffe, ohne Waffe (kriegs- und garnisionsverwendungsfähig) oder zu Arbeitszwecken (L. o. W. A.), erhalten haben, werden hiermit angewiesen, sich bis spätestens den 16. September 1915 bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsortes unter Vorlage ihrer Militärpapiere zur Landsturmrolle zu melden. Von diesem Aufruf werden alle am 8. September 1870 und später geborenen ... betroffen. ... |
Bekanntmachung. Verabfolgung verbotener Genußmittel und anderer Gegenstände an Kriegsgefangene. Es ist zur Kenntnis gekommen, daß den auf Arbeit befindlichen Kriegsgefangenen von Zivilpersonen verbotene Genußmittel und andere Gegenstände zugesteckt werden, darunter sogar auch Geld und Kleidungsstücke, durch welche eine Flucht begünstigt wird. Ich mache darauf aufmerksam, daß die betreffenden Personen sich der Gefahr schwerer Bestrafung aussetzen. ... Wer an Kriegsgefangene unbefugt Alkohol, Streichhölzer, Feuerzeuge, Geld oder Kleidungsstücke gibt oder ihnen zu deren Beschaffung behilflich ist, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. ... Berlin, den 25. August 1915. Der Oberbefehlshaber in den Marken. |
Ankunft von Kriegsgefangenen aus Frankreich. Am Mittwoch abend sind die ersten französischen Austauschgefangenen, 300 Mann an der Zahl, in Konstanz eingetroffen. Sie wurden in Lazarette gebracht, wo sie von einer Kommission noch einmal untersucht werden. Gefangenenaustausch zwischen Deutschland und England. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ meldet: Durch neutrale Vermittlung ist zwischen der deutschen und großbritannischen Regierung nunmehr eine Verständigung dahin getroffen worden, daß von beiden Teilen den im Gebiete des anderen Teiles zurückgehaltenen Männern zwischen 17 und 55 Jahren die Abreise gestattet wird, soweit sie für eine militärische Verwendung während der Dauer des Krieges untauglich sind. |
Zwei Flieger tödlich abgestürzt. In den Morgenstunden des Sonntags sind in der Nähe des Flugplatzes Adlershof bei Berlin zwei Flugzeuge von den Militär-Fliegerschulen Adlershof und Johannisthal in der Luft zusammengestoßen. Beide Flugzeugführer, Unteroffizier Alfred M. aus Adlershof und Leutnant Z. aus Johannisthal wurden getötet. |
Belohnung aus Anlaß der Ergreifung flüchtiger Kriegsgefangener. ... Künftig werden daher im diesseitigen Befehlsbereich den Personen, die sich um die Ermittelung oder Festnahme entwichener Kriegsgefangener besonders verdient gemacht haben, neben öffentlicher Belobigung auch Belohnungen zuteil werden. Weibliche Nachtwachtbeamte sind das Neueste auf dem Gebiete der durch den Krieg geschaffenen Notstandsverhältnisse. Nachdem zahlreiche Wächter der „Berliner Wach- und Schließgesellschaft“ zu den Fahnen einberufen worden sind, hat diese jetzt den Versuch unternommen, weibliche Hilfskräfte einzustellen. Es werden hierzu besonders kräftige und stattliche Frauen gewählt, zumeist Ehefrauen der im Felde stehenden Wächter. Sie tragen Mantel und Uniformmütze und haben an der Leine einen scharf dressierten Wachthund. Den Frauen sind die Reviere überwiesen, bei denen erfahrungsgemäß wenig Zwischenfälle vorkommen. ... |
Bernau. Der Unterricht an den Schulen fiel auch hier am heutigen Sonnabend auf Anordnung des Kaisers wegen des glänzenden Erfolges der Kriegsanleihe aus. |
Bekanntmachung I. Verwendung von Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft
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Weißensee. Die Verlegung eines Truppenteils nach hier wird am kommenden Freitag stattfinden. Da die Truppe nicht als Einheit in den neuen Garnisonort einziehen kann, so findet am Sonnabend nachmittag 3 Uhr auf dem früheren Trabrennbahngelände, woselbst Aufstellung genommen wird, die offizielle Begrüßung durch Herrn Bürgermeister Dr. Woelk in Gegenwart der Vereine und Schulen statt. Nach der Begrüßung ist eine Bewirtung der Offiziere und Mannschaften vorgesehen. Auch läßt die Gemeinde die Zugangsstraßen, welche von der Truppe berührt werden, festlich ausschmücken. |
Weißensee. (O.-B.) Die offizielle Begrüßung der neuen Garnison hierselbst fand am Sonnabend nachmittag um 3 Uhr unter starker Beteiligung der Bevölkerung auf dem Gelände der früheren Trabrennbahn statt. Der zu begrüßende Truppenteil, ein Ersatzbataillon des 1. Garde-Reserve-Regiments, hatte hierselbst im offenen Viereck Aufstellung genommen. Gegenüber dem Bataillon standen die Gemeindekörperschaften, Schulen und Vereine. Herr Bürgermeister Dr. Woelck hieß namens der Gemeinde die Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften herzlich willkommen und brachte zum Schluß ein Hoch auf die Truppe aus, der Kommandeur des Bataillons, Herr Major v. Schack, dankte für den überaus freundlichen Empfang und unter den Klängen der Regimentsmusik scholl das begeisterte Kaiserhoch über das Feld. Nach einem Vorbeimarsch des Bataillons, an dem sich auch die Militärvereine beteiligten, versammelte sich das Offizierskorps in den Festräumen des Gymnasiums zu einem gemeinschaftlichen Essen. Die Unteroffiziere und Mannschaften wurden auf Kosten der Gemeinde im Schloßrestaurant bewirtet. |
Bernau. Zu einem Wohltätigkeitskonzert zum Besten der Verwundeten des Reservelazaretts Bernau war am gestrigen Sonntag nachmittag der Saal des Restaurants „Elysium“, das gegenwärtig selbst zu einem Lazarett hergerichtet wird, noch einmal freigegeben worden. ... |
Weißensee. Im Birkenwäldchen nahe beim Amtsgericht wird gegenwärtig ein Schützengraben vom Ersatz-Bataillon des 1. Garde-Reserve-Regiments ausgehoben. |
Bernau. Das Reserve-Lazarett hierselbst veranstaltet eine Ausstellung der Arbeiten der Kranken und Verwundeten in den Räumen der Abteilung „Elysium“ ... |
Bekanntmachung. betreffend Enteignung, Ablieferung und Einziehung der ... beschlagnahmten Gegenstände. Nachstehende Verordnung wird auf Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Uebertretung ... bestraft wird. ...
§ 2. Von der Verordnung betroffene Gegenstände
Klasse A. Gegenstände aus Kupfer und Messing
§ 3. Von der Verordnung betroffene Personen und Betriebe
§ 7. Uebernahmepreise
Für die enteigneten Gegenstände werden die nachstehenden Uebernahmepreise angeboten und im Falle gütlicher Einigung alsbald gezahlt. Uebernahmepreis für jedes Kilo [in Mark]:
§ 8. Zwangsvollstreckung
Wer bis zum 31. März 1916 die übereigneten Gegenstände nicht abgeliefert hat, macht sich strafbar; außerdem erfolgt die zwangsweise Abholung durch die beauftragte Behörde. ... ... Berlin, den 8. Dezember 1915. Oberkommando in den Marken. |
Weißensee. Die an der Malchower Grenze befindlichen Schießstände der Schützengilde werden fortan von dem Ersatzbataillon des 1. Garde-Reserve-Regiments zum Schulschießen benutzt. Als Zeichen, daß geschossen wird, dienen fünf rote Fahnen, die bei Beginn des Schießens an bestimmten Stellen aufgezogen und nach Beendigung wieder eingeholt werden. ... |
Der weibliche Straßenbahnführer genehmigt. Der Mangel an männlichem Personal hat, wie bekannt, die Direktion der Großen Berliner Straßenbahn veranlaßt, neben den Schaffnerinnen auch das Fahrpersonal durch weibliche Kräfte versuchsweise zu ersetzen. Das Berliner Polizeipräsidium hatte sich dem Versuch gegenüber nicht ablehnend verhalten, die endgültige Entscheidung darüber jedoch dem Ministerium des Innern überlassen. Jetzt hat nun der Minister seine Zustimmung erteilt. Man wird daher in wenigen Tagen auch den weiblichen Straßenbahnführer im Straßenbild erblicken. |
Bekanntmachung. Ausführungsbestimmungen für den Kreis Niederbarnim zu der am 8. Dezember 1915 seitens des Ober-Kommandos in den Marken bekannt gemachten Verordnung des Kriegsministeriums, betreffend Enteignung, Ablieferung und Einziehung der ... beschlagnahmten Gegenstände. § 1. Die Durchführung der Verordnung wird ... nachbezeichneten Stadt- und Landgemeinden übertragen: Bernau, Altlandsberg, ..., Ahrensfelde, ..., Mahlsdorf, ... Diese Gemeinden sind zugleich Sammelstellen für die übrigen Landgemeinden und Gutsbezirke des Kreises, wie dies aus der am Schlusse befindlichen Zusammenstellung näher ersichtlich ist.
Sammelbezirke
Nr. / Sammelstelle (Hauptorte), Angegliederte Ortschaften [u. a.]
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Wer Brot oder Brotgetreide verfüttert, versündigt sich am Vaterlande und macht sich strafbar. |
Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Web-, Wirk- und Strickwaren. vom 1. Februar 1916. ... |
Weißensee. ... Im Musterschützengraben des Ersatz-Bataillons des 1. Garde-Reserve-Regiments sind jetzt zwei russische Feldgeschütze, welche das 1. Garde-Reserve-Regiment bei Przašnycz erobert hat, eingebaut worden. Ferner hinzugekommen ist jetzt ein Abschußapparat für Gewehrminen. Am kommenden Sonntag wird das Musikkorps des Ersatz-Bataillons von 3-5 Uhr an dem Schützengraben konzertieren. - |
Heldenehrung in Schulzimmern. Die Regierung in Potsdam hat an die ihr unterstellten Schulen im Regierungsbezirk Potsdam eine Verfügung über die Anbringung von Namen und Bildern gefallener Lehrer in Klassenzimmern erlassen. ... |
Hohenschönhausen. Am Sonntag hielten sämtliche Kompagnien der Freiwilligen Deutschen Bürgerwehr eine größere Geländeübung unter Benutzung eines Schützengrabens bei Hohenschönhausen-Weißensee ab. Die Kompagnien marschierten bei Trommel- und Pfeifenklang und Hornmusik nach ihrer Uebungsstelle. Ein Teil besetzte den Schützengraben, den diese Kompagnien zu verteidigen hatten, während der andere Teil in seine Angriffsstellung zog. Nachher wurden die Rollen vertauscht, und die Angegriffenen wurden die Angreifer. Es folgte ein Parademarsch und andere Vorbeimärsche mit Schwenkungen. Auch Gewehrangriffe im geschlossenen Körper wurden vorgeführt. |
Das Weitererzählen unverbürgter Nachrichten, namentlich solcher häßlichen oder „miesmacherischen“ Inhalts, kann für den Verbreiter unangenehme Nachteile und schlechte Erfahrungen im Gefolge haben. Aus letzter Zeit sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen seitens der Behörden äußerst strenge Strafen für üble Nachreden oder für das Verbreiten von sogenannten „Tartaren“-Nachrichten verhängt worden sind. ... |
Weißensee. In Gegenwart der Kaiserin erfolgte am Montag vormittag die Vereidigung der Rekruten des Ersatzbataillons des 1. Garde-Reserve-Regiments zu Fuß in der Aula des Reform-Realgymnasiums. Im Gefolge der Kaiserin befanden sich Exzellenz v. Trotha und Hofdame Gräfin von Eulenburg. Ferner hatten sich eingefunden die direkten Vorgesetzten des Bataillons, unter andern Exzellenz v. Löwenfeld. ... |
Weißensee. Um Kriegerfrauen, Witwen und Mädchen Gelegenheit zu einem Arbeitsverdienst zu geben, wurde bald nach Beginn des Krieges eine kommunale Nähstube eingerichtet. Aus kleinen Anfängen heraus hat sich die Nähstube zu einer äußerst segensreichen Wohlfahrtseinrichtung für die arbeitenden Frauen entwickelt. Es konnten der Nähstube eine stets steigende Zahl von Aufträgen durch die Militärbehörden zugewiesen werden, so daß zeitweise bis zu 800 Frauen, und zwar 40-50 in der Nähstube selbst und der Rest als Heimarbeiterinnen, beschäftigt werden. An Arbeitslöhnen gelangten im letzten Jahre rund 125000 Mark zur Auszahlung. - Auf dem hiesigen Bartholomäusfriedhof an der Falkenbergerstraße ist jetzt eine Abteilung für Heldengräber eingerichtet worden. |
Die Ausgrabung von Leichen Gefallener zur Rückführung in die Heimat kann, wie das Kriegsministerium bekanntgibt, für die Monate Mai, Juni, Juli, August und September nicht gestattet werden. Die Ueberführung von Leichen vom Balkan-Kriegsschauplatz und aus der Türkei in die Heimat ist aus gesundheitlichen und verkehrstechnischen Gründen bis auf weiteres überhaupt nicht zugelassen. |
Weißensee. ... Die Gemeinde hat die Einführung von Kriegspatenschaften für Hinterbliebene in Weißensee beschlossen. Anträge auf Kriegspatenschaften nimmt Frau Pfarrer Burgwitz entgegen. Die Gemeinde beabsichtigt nach einem Beschluß der Finanzkommission 50 Milchziegen zu beschaffen, um dem Milchmangel abzuhelfen.... |
Gummiabfälle. Nochmals wird darauf hingewiesen, daß alle Gummiabfälle, die nicht mehr in Gebrauch sind, oder sich nicht für den Gebrauch eignen, als Altgummiabfälle der Kautschukmeldestelle, Berlin W., Potsdamer Straße 10/11 gemeldet werden müssen. Die Abfälle dürfen nur den beauftragten Aufkäufern, deren Name und Kaufbezirk bereits veröffentlicht sind, zum Kauf unter Beachtung der ... festgesetzten Höchstpreise angeboten werden. ... Dörrobst. Da schon jetzt Vorsorge getroffen wird, um für die diesjährige Obstzeit einen genügenden Vorrat an Zucker zum Einkochen von Marmelade usw. sicher zu stellen, so sei darauf hingewiesen, daß es sowohl im Interesse der Volksgesundheit, als auch um den Zuckerverbrauch einzuschränken, wünschenswert ist, den Genuß von Dörrobst mehr als bisher in den Vordergrund zu stellen. ... Gekochtes Obst, gedörrtes oder frisches, ersetzt ebensogut, oder noch besser als Marmelade, die Butter zum Brot und ist viel erfrischender. ... |
Weißensee. Die Kaiserin hat dem hiesigen Bürgermeister Dr. Woelck eine Spende von 1000 M. überwiesen zur Beschaffung von Milch für das Gemeinde-Säuglingskrankenhaus, das die Kaiserin vor kurzem eingehend besichtigte. |
Weißensee. In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung ... wurde zur Bildung eines Vieh- und Fleischversorgungszweckverbandes geschritten. Es handelt sich hierbei um die neugeregelte Fleischversorgung durch Hinzuziehung des Berlin-Brandenburgischen Viehhandelsverbandes. Zum Bezirk Weißensee gehören die Gemeinden Hohenschönhausen, Heinersdorf, Malchow, Lindenberg, Falkenberg, Wartenberg, Karow, Pankow, Niederschönhausen und Schloß und Gut Schönholz mit einer Einwohnerzahl von rund 150000. Zwecks Verteilung des Fleisches ist die Schaffung eines Zweckverbandes erforderlich. Dem Verbande gehören 22 Vertreter an. Die Kontrolle der Schlachtungen erfolgt durch das hiesige Fleischschauamt. |
Bekanntmachung. Der Nachtwächter Franz Liebe aus Mehrow wird hiermit wegen seines Verhaltens bei der Festnahme von 2 flüchtigen Kriegsgefangenen öffentlich belobt. Berlin, den 9. Mai 1916. Der Landrat. I. V.: Scheit, Kreissekretär. |
Flurschäden bei Flugzeugnotlandungen. Der bei Flugzeugnotlandungen entstehende Flurschaden wird erfahrungsgemäß trotz dringender Warnungen seitens der Flugzeuginsassen in der Hauptsache von den Zuschauern (Ortseinwohnern usw.) verursacht. Die Heeresverwaltung kommt für den durch die Zuschauer bewirkten Flurschaden nicht auf, vielmehr können dafür nur die letzteren selbst haftbar gemacht werden. ... |
Alt-Landsberg. Ein Kaufmann aus Dahlwitz erhielt vom hiesigen Schöffengericht 20 M. Geldstrafe, weil er Butter zweiter Qualität zum Höchstpreise von 2,68 M verkaufte. Ein mitangeklagter Butterhändler aus Berlin mußte wegen mangelnder Beweise freigesprochen werden. |
Bekanntmachung ... betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Lumpen und Stoffabfällen aller Art. vom 16. Mai 1916. ... |
Die Ueberführung Gefallener nach der Heimat. Auch die Kirche spricht sich jetzt im Allgemeinen gegen die oft gewünschte Rückführung von Leichen gefallener Krieger in die Heimat aus. ... |
Unbekannte Tote des deutschen Heeres. Die 1018. Ausgabe der deutschen Verlustlisten bringt wieder eine Sonderverlustliste über eine größere Anzahl unbekannt Verstorbener oder Gefallener, zu deren Ermittelung ein Verzeichnis von Nachlaßsachen oder sonstigen Erkennungszeichen beigefügt ist. ... |
Altlandsberg. Auch in unserer Stadt werden demnächst Massenspeisungen eingerichtet. Die Küche befindet sich bei Herrn Schlächtermeister Schulze am Markt. Wenn die noch erforderlichen Vorarbeiten erledigt sind, wird zur Eröffnung geschritten. |
Wer über das gesetzlich zugelassene Maß hinaus Hafer, Mengkorn, Mischfrucht, worin sich Hafer befindet, oder Gerste verfüttert, versündigt sich am Vaterlande und macht sich strafbar. |
In letzter Zeit sind mehrfach von der Militärbehörde persönliche Ausweise von Reisenden verlangt worden. Es empfiehlt sich bei allen Fahrten außerhalb Groß Berlins eine Legitimationskarte mit sich zu führen. |
Weißensee. Hier ist am Montag die Zentralküche der Gemeinde eröffnet worden. Sie ist mit 5 Kesseln zu je 500 Litern ausgestattet, so daß täglich mehr als 3000 Literportionen ausgegeben werden können [5*500=3000!]. Das Liter kostet 40 Pf., das halbe Liter 20 Pf. An die Eröffnung schloß sich ein Probeessen an. Für die starke Industriebevölkerung Weißensees bedeutet die Zentralküche einen wesentlichen Fortschritt in der Nahrungsmittelversorgung. |
Energischen, mit der Landwirtschaft möglichst vertrauten Aufseher für Kriegsgefangene sucht Gutsverwaltung Falkenberg bei Berlin. |
Ueberführung gefallener Krieger ab 1. Oktober wieder gestattet. Anträge sind zweckmäßig jetzt schon zu stellen, da die Erledigung zirka 6 Wochen in Anspruch nimmt. Ueberführungen führt prompt aus Hugo Hanff, Vorsitzender der San.-Kolonne vom Roten Kreuz. Bernau, Berlinerstraße 128. |
Hoppegarten. Wegen Zurückhaltung von Messingtüren mußte sich Frau W. von hier, eine geborene Engländerin, vor dem Schöffengericht Altlandsberg verantworten. Sie hatte 14 Messingtüren nicht abgeliefert und wurde dafür zu 200 M. Geldstrafe verurteilt. |
Bekanntmachung. Alle die im Kreise Niederbarnim wohnhaften jungen Männer, welche im Jahre 1899 geboren sind, haben sich im Jahre 1916 bei den Ortspolizeibehörden zur Landsturmrolle anzumelden und zwar diejenigen, welche bereits 17 Jahre alt sind, sofort, die übrigen, sobald sie das 17. Lebensjahr vollendet haben. Geburtsurkunde, Taufschein oder Arbeitsbuch sind als Ausweis mitzubringen. Auf die aufgerufenen Landsturmpflichtigen finden die für die Landwehr (Seewehr) geltenden Vorschriften Anwendung, insbesondere sind die Aufgerufenen den Militärstrafgesetzen und der Disziplinar-Strafordnung unterworfen. Wer die Anmeldung zur Landsturmrolle unterläßt, hat daher seine Bestrafung gemäß den gedachten Vorschriften zu gewärtigen. ... Berlin, den 24. März 1916. [!] ... Landrat Dr. Busch. |
Deutscher Sparer, zeichne Kriegsanleihe, Hindenburg erwartet es von Dir! ... |
Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn und freiwillige Ablieferung von anderen Zinngegenständen. ... |
Bekanntmachung. Richtpreise der Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. Berlin. ... |
Bekanntmachung. Brandenburgisches Magervieh täglich waggonweise abzugeben gegen sofortige Bezahlung an brandenburgische Landwirte und Mäster zum Preise von 70 M. bzw. 80 M. pro Zentner. Sammelstelle Magerviehhof, Friedrichsfelde bei Berlin. |
Verordnung über die Abgabe und Entnahme von Zucker im Kreise Niederbarnim. ... |
Die Omnibuskutscherin. Eine neue Erscheinung im Straßenbild Berlins ist seit dem 1. November zu sehen. Die Omnibuskutscherinnen haben ihren Dienst aufgenommen, nachdem sie zuvor gehörig eingeübt worden waren. Ebenso ruhig wie der weibliche Postillon thront die Ominibuskutscherin auf hohem Bock und lenkt ihre Pferde mit ruhiger Sicherheit durch das Straßengetriebe. |
Bekanntmachung. Verordnung über die Regelung der Speisefettversorgung im Kreise Niederbarnim. ... |
Treptow. Der Fabrikbesitzer Franz Stock hat dem hiesigen Gemeindevorstand eine Million Mark zur Einrichtung eines Wohlfahrtshauses gestiftet, dessen besondere Aufgabe sein soll, Kinder gefallener Soldaten aufzunehmen und für sie bis zur Erwerbsfähigkeit zu sorgen. Die Gemeindeverwaltung nahm die Spende an. |
Hindenburgspende. Aufruf zur freiwilligen Abgabe von Schmalz oder Speck aus Hausschlachtungen. ... Berlin, den 7. Dezember 1916. Der Landrat des Kreises Niederbarnim, Dr. Busch. |
Bekanntmachung. Außer der Oranienburger Dampfmühle sind nunmehr folgende der Mühlengenossenschaft angeschlossene Mühlen zur Abnahme von Brotgetreide berechtigt: O. Großkreuz, Seeberg; C. Strohberger, Altlandsberg; Wilh. Pach, Lindenberg; P. Hindenberg, Eiche; ... Berlin, den 9. Dezember 1916. Der Landrat. I. V.: Wittenberg, Rechnungsrat. |
Wer über das gesetzlich zugelassene Maß hinaus Hafer, Mengkorn, Mischfrucht, worin sich Hafer befindet, oder Gerste verfüttert, versündigt sich am Vaterland und macht sich strafbar. |
Bekanntmachung über den Verkehr mit Schuhsolen, Sohlenschonern, Sohlenbewehrungen und Lederersatzstoffen. Vom 4. Januar 1917. ... |
Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von rohen Seiden und Seidenabfällen aller Art. Vom 31. Januar 1917. ... |
Bekanntmachung. Der Herr Oberpräsident der Provinz Brandenburg hat auf Grund der ihm durch Erlaß der Herren Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Inneren vom 8. Januar 1917 erteilten Ermächtigung folgende Personen zu Mitgliedern der für den Kreis Niederbarnim zu bildenden Kriegswirtschaftsstellen ernannt: ..., Amtsvorsteher Grün-Blumberg, ..., Domänenpächter Dr. Schrader, Altlandsberg, ... Vorsitzender der Kriegswirtschaftsstelle ist der Landrat, zu seinem Stellvertreter ernenne ich den Amtsrat Schmidt-Löhme. Die Kriegswirtschaftsstelle hat die Aufgabe die landwirtschaftliche Produktion zu unterstützen und zu fördern durch:
Berlin, den 8. Februar 1917. Der Landrat Dr. Busch. |
Bekanntmachung. Die Besitzer von Geflügel können für jedes Huhn 200 Gramm Geflügelfutter erhalten. Der Verkauf findet beim Kaufmann Grubau hier am Markt statt. Der Preis beträgt für 200 Gramm 13 Pfennig. Die Anzahl der Hühner ist anzugeben und wird nachgeprüft. Bernau, dem 16. Februar 1917. Der Magistrat. Dr. Gericke. |
Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Aluminium. vom 1. März 1917. ... |
Am 1. März 1917 ist eine neue Bekanntmachung in Kraft getreten, die neben einer freiwilligen Ablieferung von Bronzeglocken auch eine Beschlagnahme, Enteignung und Einziehung von Bronzeglocken vorsieht. ... |
Bekanntmachung. Ausführungsbestimmungen für den Kreis Niederbarnim zu der Bekanntmachung des Oberkommandos in den Marken vom 1. März 1917, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Aluminium ... Sammelbezirke: Lfd. Nr. 17,
Sammelstellen (Hauptorte): Ahrensfelde, Gemeinde
Angegliederte Ortschaften: Blumberg, Gem. u. Gutsbezirk; Löhme, Gem. u. Gutsbez.; Seefeld, Gem.; Birkholz, Gem.; Wartenberg, Gem. u. Gutsbez.; Eiche, Gem.; Mehrow, Gem. u. Gutsbez. |
Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der bei öffentlichen und privaten Bauwerken zu Blitzschutzanlagen und zur Bedachung verwendeten Kupfermengen einschließlich kupferner Dachrinnen, Abfallrohre, Fenster- und Gesimsabdeckungen, sowie einschließlich der an Blitzschutzanlagen befindlichen Platinteile. Vom 9. März 1917. ... Bekanntmachung. Es besteht die Absicht, daß die Berliner Schulleitungen während der Ferienzeit und nötigenfalls auch außer dieser Zeit Jungmannen der städtischen Schuljugend zur Erntehilfe der Landwehr zur Verfügung stellen werden. Wir geben den Landwirten anheim, Anträge zur Ueberweisung Jugendlicher an unser Arbeitsamt, Berlin, Koppenstraße 94, zu richten. Das Amt wird nach Feststellung des Bedarfs alles weitere bei den zuständigen Stellen veranlassen. Landwirtschaftskammer der Provinz Brandenburg. |
Wer keine Kriegsanleihe zeichnet, hilft unsern Feinden. |
Es gibt nichts Sichereres, als die deutsche Kriegsanleihe. |
Wer Kriegsanleihe zeichnet, fördert den Frieden. |
Die 6. Kriegsanleihe ist der Kraftbeweis des deutschen Volkes. |
Eilt! 2 bis 3 Morgen Ackerland in Stadtnähe sucht Reserve-Lazarett zu pachten. |
Man zeichnet Kriegsanleihe bei jeder Bank, Kreditgenossenschaft, Sparkasse, Lebensversicherungsgesellschaft, Postanstalt. |
Spiritus aus Kartoffeln. Durch Verordnung des Reichskanzlers wird bestimmt, daß Kartoffeln im Betriebsjahr 1916/17 auf Branntwein nur verarbeitet werden dürfen, soweit sie sich zur menschlichen Ernährung nicht eignen und nicht in einer in unmittelbaren Nähe befindlichen Trockenanlage oder Stärkefabrik verarbeitet werden können. |
Wie bei den Wahlen auf jede Stimme, so kommt es bei der Kriegsanleihe auf jede Mark an. |
Die Beschlagnahme und Einschmelzung der Kirchenglocken ruft bei all denen, die sich an dem harmonischen Zusammenklingen so mancher schöner Geläute oft innig erfreut haben, schmerzliches Bedauern hervor. Heimatklänge, die uns ans Herz gewachsen waren, sind nun für immer verweht. Für immer? Die Hoffnung bleibt uns, daß der Frieden uns auch bald unsere Glocken wiedergeben wird. ... |
Ein gutes Ergebnis der Kriegsanleihe stärkt Heer und Flotte, schwächt den Feind und warnt die Neutralen. |
Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Torffasern (Blattscheiden von Eriophorum). vom 14. April 1917. ... |
Bekanntmachung über Arbeitshilfe in der Land- und Forstwirtschaft. Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand bestimme ich: § 1. Männlichen und weiblichen Personen, die in der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft beschäftigt sind, ist verboten, ohne schriftliche Genehmigung des Amtsvorstehers (in den Städten des Bürgermeisters) in eine andere as land- oder forstwirtschaftliche Beschäftigung überzutreten. ... § 2. Jede männliche oder weibliche Person ist verpflichtet, auf Aufforderung der zuständigen Behörde im Bezirk ihrer Wohnsitz- oder Nachbargemeinde (Gutsbezirk) gegen den jeweils am Ort üblichen Lohn eine ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende land- oder forstwirtschaftliche Arbeit insoweit zu übernehmen, als es ohne wesentliche Schädigung ihrer eigenen Verhältnisse geschehen kann. ... Der Oberbefehlshaber in den Marken. gez. von Kessel, Generaloberst. ... |
Bekanntmachung. Von der Arbeitsstelle auf dem Ostkirchhof der Berliner Stadtsynode in Ahrensfelde sind am 8. April 1917, abends zwischen 7¾ bis 8¼ Uhr folgende aus dem Gefangenenlager Zossen stammende russische Kriegsgefangene entwichen:
Die Ortspolizeibehörden und Gendarmen ersuche ich, nach den Entwichenen zu fahnden und im Ergreifungsfalle mir davon Nachricht zu geben. Berlin, den 12. April 1917. Der Landrat. I. V.: Scheit, Kreissekretär. |
Bekanntmachung über Brennspiritus. Zur Sicherstellung des in erster Reihe zu befriedigenden starken Bedarfs an Branntwein für die Zwecke der Landesverteidigung macht es erforderlich, die in meiner Bekanntmachung vom 13. Mai 1916 auf 25 Hundertteile des früheren Verbrauchs für den einzelnen Monat freigegebene Menge während der Sommerzeit auf zwei Monate zu verteilen. ... Berlin, den 30. April 1917. Der Vorsitzende der Reichsbranntweinstelle. Köhler. |
Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, wiederholte Bestandserhebung und Enteignung von Destillationsapparaten aus Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß und Bronze) und freiwilligen Ablieferung von anderen Brennereigeräten aus Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß und Bronze) vom 15. Mai 1917. ... |
Bekanntmachung. Pfingstverkehr. Die Lokomotiven und Wagen werden augenblicklich für die Bedürfnisse der kämpfenden Heere, der Volksernährung und der Kriegswirtschaft gebraucht. Für Zwecke des Personenverkehrs stehen sie nur in geringem Umfang zur Verfügung. Bei größerem Andrang sind Ueberfüllungen und Zugverspätungen unvermeidlich. Dadurch werden die Züge für den Heeresbedarf und die Volksernährung in Mitleidenschaft gezogen. Der Ernst der Stunde verlangt dringend, daß die sonst üblichen Ausflüge und Vergnügungsfahrten zu Himmelfahrt und Pfingsten unterbleiben. ... |
Bernau. Der Verein „Landaufenthalt für Stadtkinder“ hat in der kurzen Zeit seines Bestehens schon eine erfolgreiche Tätigkeit entwickelt. Durch seine Vermittlung sind bisher über 300 000 Stadtkinder im Deutschen Reich in Pflegestellen auf das Land gegeben worden oder werden demnächst dorthin entsandt werden. Auf Groß Berlin entfallen hiervon 67 300 Schulkinder. Der Kreis Niederbarnim schickt rund 400 Kinder in westpreußische Kreise. |
Bekanntmachung. Von dem Gefangenenarbeitskommando Ostkirchhof zu Ahrensfelde sind am 27. Mai d. Js., abends zwischen 8 und 9 Uhr, die folgenden russischen Gefangenen entwichen:
Berlin, den 2. Juni 1917. Der Landrat. I. V.: Scheit, Kreissekretär. |
Zur Beschlagnahme der Kirchenglocken. Viele Gemeinden haben in letzter Zeit ihre bronzenen Kirchenglocken zu Kriegszwecken hergeben müssen, oder es steht ihnen dieses Schicksal unmittelbar bevor. Manche dieser Gemeinden haben nun vielleicht den begreiflichen Wunsch, sich baldigst aus anderem Metall einen Ersatz zu beschaffen. Diese Möglichkeit nimmt das Brandenburgische Konsistorium zum Anlaß, die Kirchengemeinden zur Vorsicht zu mahnen. Ein vollwertiger Ersatz, sagt das Konsistorium, wird sich in absehbarer Zeit nicht beschaffen lassen, da Arbeitskräfte fehlen und geeignete Rohstoffe für diese Zwecke auf längere Zeit hinaus noch nicht wieder zu erlangen sein werden. Unter diesen Umständen liegt die Gefahr nahe, daß sich demnächst minderwertige fabrikmäßige Ersatzware den Kirchengemeinden anpreise. Demgegenüber empfiehlt die Behörde dringend, lieber abzuwarten, nicht nur weil vollwertiger Rohstoff jetzt fehlt, sondern weil auch die künstlerische und musikalisch vollendete Ausführung neuer Glocken und damit deren Wert für die Kirchengemeinden in Frage gestellt ist. Das Konsistorium rät, den für die alten Glocken empfangenen Betrag als besonderen „Glockenfonds“ anzulegen. |
Bekanntmachung. Von dem Gefangenenarbeitskommando zu Ahrensfelde sind in der Nacht vom 4. zum 5. Juni d. Js. folgende russische Kriegsgefangene entwichen:
Die Ortspolizeibehörden und Gendarmen werden ersucht, nach den Entwichenen zu fahnden und mir im Ermittelungsfalle Nachricht zu geben. Berlin, den 8. Juni 1917. Der Landrat. I. V.: Scheit, Kreissekretär. |
Ueberführung gefallener Krieger! von 900 Mark an. Telegrammadresse: Sarggrieneisen, Berlin. Durchaus sachkundige, kostenlose Beratung erteilt Julius Grieneisen Berlin-Schöneberg, ... Eigene Sargfabrik. Eigene Automobile. Bisher über 325 Ueberführungen. |
Bekanntmachung. Von dem Arbeitskommando Ostkirchhof zu Ahrensfelde sind am 5. Juni d. Js. abends zwischen 6 und 7 Uhr folgende russische Kriegsgefangene entwichen:
Die Ortspolizeibehörden und Gendarmen werden ersucht, nach den Entwichenen zu fahnden und mir im Ermittelungsfalle Nachricht zu geben. Berlin, den 9. Juni 1917. Der Landrat. I. V.: Scheit, Kreissekretär. |
Verbot der gewerblichen Pflaumenmusherstellung. Die zuständige Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen hat durch neuere Bekanntmachung jede Art der Herstellung von Pflaumenmus zum Zwecke des Absatzes und jeden Abschluß von Verträgen über Herstellung und Lieferung von Obstkraut, insbesondere Apfelkraut, ohne ihre Genehmigung untersagt. |
Bekanntmachung. betreffend die Beschlagnahme und freiwillige Ablieferung von Einrichtungsgegenständen aus Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß, Tombak, Bronze) vom 20. Juni 1917. ... |
Bekanntmachung. Zur Durchführung der Erntevorschätzung im Jahre 1917 ... werden im Kreise Niederbarnim folgende Bezirke und Kommissionen gebildet: ... Bezirk V.
Kommission: Buchholz, Amtsvorsteher, Ahrensfelde, Vorsitzender Thürling, Gutsbesitzer, Mehrow; Gustav Wegener, Ahrensfelde. ... [für die Orte:] Ahrensfelde, Berlin-Heinersdorf, Berlin-Hohenschönhausen, Biesdorf, Biesdorf-Gut, Eiche, Hellersdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf, Marzahn, Mehrow, Mehrow-Gut, Wuhlgarten-Gut Bezirk VI.
Kommission: Grün, Amtsvorsteher, Blumberg, Vorsitzender ... [für die Orte:] Bernau, Blumberg, Blumberg-Gut, Börnicke, Börnicke-Gut, Krummensee, Löhme, Löhme-Gut, Schmetzdorf, Schönow, Seefeld
Berlin, den 2. Juli 1917.
Namens des Kreisausschusses. Der Vorsitzende, Dr. Busch. |
Wir müssen siegen! Dazu braucht das Vaterland Gold. Bringt Goldschmuck in die Goldankaufsstellen. |
Bekanntmachung, betrifft Fisch-Versorgung. Der Kreis Niederbarnim hat die Versorgung der Bevölkerung des Kreises mit sämtlichen Fischwaren selbst übernommen und mit der Abnahme und Verteilung die Firma Max Steinke, Berlin, Dircksenstraße 28/31 beauftragt. Die ordnungsgemäße Vereitlung der überwiesenen Ware wird überwacht werden. Eine Anmeldung der Kleinhändler aus dem Kreise Niederbarnim auf Grund der Aufforderung der Fisch Verteilung Groß Berlin G. m. b. H. vom 7. Juli ist deshalb nicht erforderlich. Es ist den Gemeindebehörden freigestellt, ob und in welchem Umfang sie die Kleinhändler mit Fischwaren an der Versorgung der Orteinwohner teilnehmen lassen wollen. Berlin, den 14. Juli 1917. Der Kreisausschuß des Kreises Niederbarnim. I. A.: von Burkersroda, Regierungsrat. |
Tischtuch und Serviette verboten. In den Gasthäusern geht's jetzt den Servietten und Tischtüchern an den Kragen. Die ersteren, sofern sie aus Webstoff bestehen, sind vom 20. Juli ab, die letzteren vom 1. Oktober an verboten. Auch bei der Hotelwäsche wird gespart werden. Die Verordnung ist angesichts der jetzigen Bezugsschwierigkeiten und Waschmittelknappheit durchaus berechtigt. |
Bekanntmachung. In der Nacht vom 11. zum 12. d. Mts. sind folgende russische Kriegsgefangene von dem Arbeitskommando in Ahrensfelde (Ostkirchhof) entwichen:
Die Ortspolizeibehörden und Gendarmen ersuche ich, nach den Entwichenen zu fahnden und im Ermittelungsfalle das Weitere zu veranlassen. Berlin, den 17. Juli 1917. Der Landrat. I. V.: Scheit, Kreissekretär. |
Bekanntmachung. Von dem in Ahrensfelde (Ostkirchhof) stehenden Gefangenenkommando sind am 3. d. Mts. früh zwischen 6½ und 7 Uhr und in der Nacht vom 3. zum 4. d. Mts. folgende russische Kriegsgefangene des Lagers Zossen entwichen:
Berlin, den 13. Juli 1917. Der Landrat, I.V.: Scheit, Kreissekretär. |
Hönow. Dem hiesigen Lehrer Oswald Meyer, der als Leutnant der Reserve im Felde steht, ist das österreichische Militärverdienstkreuz III. Klasse verliehen worden. |
Bekanntmachung. Oberkommando in den Marken. Berlin, den 14. Juli 1917 ... Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sind auf die Provinz Brandenburg berittene Patrouillen verteilt worden, denen folgende Aufgaben obliegen:
Von Seiten des Oberkommandos. Der Chef des Stabes, gez. v. Berge. ... |
Draußen im Feld siegt Mut und Eisen, in der Heimat Opfersinn und Gold. |
Am 8. v. Mts. nachmittags zwischen 2½ und 3 Uhr sind folgende russische Kriegsgefangene vom Arbeitskommando in Blumberg entwichen:
Berlin, den 4. August 1917. Der Landrat, I.V.: Scheit, Kreissekretär. |
Das Eichhörnchen - eine Gefahr für unsere Obsternte. Wucherpreise für das knappe Brennmaterial führen in diesem Jahre im Umkreis von Orten mit viel Minderbemittelten zu einem gründlichen Absuchen der Waldungen nach Kiefern- und Fichtenzapfen. Die in diesen enthaltenen Samenkörnchen bilden aber das täglich Brot des Eichhörnchens, das nun in solch abgesuchten Gegenden gleichfalls um Brotersatz Ausschau hält. Es holt aus den Pflaumen, ja selbst aus den noch grünen Zwetschen, aus Aepfeln und Birnen die Kerne heraus und läßt die Früchte, klein zernagt, dem Besitzer unter dem Baum zurück. ... |
Bekanntmachung, betr. die Feststellung der ortsanwesenden landwirtschaftlichen Arbeiter. Die Gemeindebehörden werden ersucht, sofort, spätestens aber bis zum 3. September 1917 früh, telegraphisch oder telephonisch der Kreiswirtschaftsstelle, Friedrich-Karl-Ufer 5 mitzuteilen, wieviel männliche landwirtschaftliche Arbeiter ortsanwesend sind. Eigentümer, sowie deren männliche Familienangehörige sind, soweit sie im Betriebe selbst mit tätig wirken, zu den fremden landwirtschaftlichen Arbeitern hinzuzuzählen. ... Berlin, den 30. August 1917. Der Vorsitzende, Landrat. I. A.: von Burkersroda, Regierungsrat. Bekanntmachung. Am 7. d. Mts. früh gegen 5 Uhr sind von ihrer Arbeitsstelle in Ahrensfelde, Ostkirchhof, folgende russische Kriegsgefangene entwichen:
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Bekanntmachung. Neben den Kommissionären der Reichsgetreidestelle dürfen die nachstehend aufgeführten Mühlen Brotgetreide für die Reichgetreidestelle aufnehmen: Mette in Hönow; Großkreuz in Seeberg; Strohberger in Altlandsberg; ... Diejenigen Besitzer, die ihr Getreide zu einer der vorerwähnten Mühlen liefern wollen, haben dies vorher bei der Mühle anzumelden und ihrer Ortspolizeibehörde bei der Abholung des vorgeschriebenen Lieferscheines mitzuteilen, daß sich die betreffende Mühle zur Abnehme des Getreides bereiterklärt hat. Ohne vorherige Anmeldung bei der Mühle dürfen Lieferscheine nicht erteilt werden, weil die Mühlen nur im beschränkten Umfange Getreide annehmen dürfen. Berlin, den 29. August 1917. Der Landrat. I. V.: Wittenberg, Rechnungsrat. |
Die Verabreichung von Butter an gesunde Kriegsgefangene ist mehrfach verboten und die landwirtschaftlichen Arbeitgeber besonders ermahnt worden, beim Fettverbrauch für die Kriegsgefangenen größte Sparsamkeit walten zu lassen und Butter nur ganz ausnahmsweise zu verabreichen. ... |
Kommt herbei, ihr Deutschen nun, Gebt das Gold dem Vaterland. Netzt das Heldenblut den Sand, Dann ist Schmücken eitel tun. |
Beschlagnahme der Türklinken aus Messing. Wie es heißt, ist damit zu rechnen, daß in absehbarer Zeit mit der Beschlagnahme der Türklinken und Fenstergriffe aus Messing vorgegangen wird. Zu diesem Zwecke ist eine besondere Metallersatzstelle in Berlin eingerichtet worden, deren hauptsächliche Aufgabe die Sicherstellung der Ersatzbeschaffung für die in Anspruch genommenen Metallteile ist. ... |
Das Abwerfen von Kastanien ist verboten. Es sei darauf hingewiesen, daß das Abwerfen und Sammeln von Kastanien verboten ist, da sie beschlagnahmt sind. Die Eltern haften für den Schaden, der durch die Kinder an den Kastanien verursacht wird. |
Sammelt Kürbiskerne ... |
Bekanntmachung. Der Hilfsförster Nuß aus Blumberg wird wegen seines Verhaltens bei der Festnahme eines flüchtigen russischen Kriegsgefangenen hiermit öffentlich belobt. Berlin, den 15. September 1917. Der Landrat. I. V.: Scheit, Kreissekretär. |
Bekanntmachung. Zu den Mühlen, die neben den Kommissionären der Reichsgetreidestelle Brotgetreide aufnehmen dürfen - Bekanntmachung vom 29. August d. Js. ... Kreisblatt Nr. 204 - kommen hinzu: Hindenburg in Eiche; ... Die Mühle Strohberger in Altlandsberg ist infolge Todes des Inhabers außer Betrieb gesetzt. Berlin, den 25. September 1917. Der Landrat. I. V.: Wittenberg, Rechnungsrat. Bekanntmachung: Leihweise Abgabe von Pferden. Die Allgemeine Omnibus-Gesellschaft, Berlin, hat sich in Anbetracht des immer noch bestehenden großen Mangels an Zugkräften und der sich hieraus ergebenden ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse in dankenswerter Weise bereit erklärt, eine größere Anzahl ihrer Betriebspferde leihweise aufs Land zu geben. Für die Abgabe, die am 25. September 1917 beginnt, kommen in erster Linie kleine und mittlere Betriebe, ausnahmsweise Großbetriebe der Provinz Brandenburg in Betracht. Die Belassung ist vorläufig bis zum 15. Mai 1918 festgesetzt, Als Entgelt ist zu zahlen pro Tag und Pferd für die vier Wintermonate - November bis Februar - 1 Mark, für die übrige Zeit pro Tag 1,50 Mark. Außerdem ist eine Kaution von 1000 Mark für jedes Pferd bei der Entnahme und ein geringerer noch nicht feststehender Betrag für die Versicherung zu zahlen. ... Berlin, den 25. September 1917. Kriegswirtschaftsstelle des Kreises Niederbarnim. ... |
Keine Heizung der Kirchen im Winter. Auf Anordnung der obersten Kirchenbehörden sollen im kommenden Winter sämtliche Kirchen zur Ersparnis der Kohlen während des Gottesdienstes nicht geheizt werden. Auch die Altarkerzen sollen, um Beleuchtungsmaterial zu sparen, nach Möglichkeit nicht gebrannt werden. |
Wer Kriegsanleihe zeichnet, macht mir die schönste Geburtstagsgabe! von Hindenburg. |
Bekanntmachung, betreffend Versorgung entlassener Kriegsteilnehmer mit bürgerlicher Kleidung. Die ... vorgeschriebene Veräußerung von bürgerlicher Kleidung an bedürftige, aus dem Heere entlassene Krieger ... beginnt am 1. Oktober d. Js. Die Veräußerung erfolgt in der Kleiderverwertungsstelle des Wirtschaftsbezirks Groß Berlin, Kommandantenstraße 80/81 ... Berlin, den 28. September 1917. Der Wirtschaftsbezirk Groß Berlin für Kleiderverwertung. |
Bekanntmachung betreffs Meldestellen für Gewerbekohlenverbraucher im Kreise Niederbarnim gemäß der Bekanntmachung des Kohlenverbandes Groß-Berlin vom 4. Oktober 1917 über die Meldepflicht kleingewerblicher Kohlenverbraucher zwecks Vorbereitung der Kohlenbezugsregelung. Die Meldungen haben für die einzelnen Gewerbe an den Wochentagen in der Zeit vom 10. bis 20. Oktober in den nachstehend bezeichneten Stellen zu erfolgen.
Lfd. Nr. 5
Meldestellenort: Bln.-Friedrichsfelde Meldestellenbezirk: Ahrensfelde, Gemeinde; Blumberg, Gemeinde; Blumberg, Gutsbezirk; Eiche, Gemeinde; Hellersdorf, Gutsbezirk; Mehrow, Gemeinde; Mehrow, Gutsbezirk; Wuhlgarten, Gutsbezirk; ... |
Das Königliche Provinzial-Schulkollegium hat es den Gemeinden überlassen, im einzelnen Maßnahmen zur Erzielung einer größeren Kohlen- und Lichtersparnis im nächsten Winterhalbjahr an den Schulen zu treffen. ... |
Seifenersatz durch Pflanzen. Infolge der großen Knappheit an Seife ist seitens unserer Wissenschaft Ausschau gehalten worden nach Pflanzen aller Art, die durch die in ihnen enthaltenen Stoffe geeignet sind, als Ersatz für Seife zu dienen. Solcher Pflanzen gibt es mehrere. Am bekanntesten war schon vor dem Kriege seit längerer Zeit das Seifenkraut, auch Seifenwurzel genannt. ... Wenn man Kraut und Wurzeln ... längere Zeit kocht, bekommt man eine Lösung, die beim Schlagen eine Art Seifenschaum gibt. Dieser Schaum eignet sich für alle Waschzwecke. ... |
Die Temperatur in den Eisenbahnzügen soll bekanntlich auf 8-10 Grad gegen früher 12-15 Grad gehalten werden, um Heizung zu sparen. ... |
Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, Behandlung und Verwendung und Meldepflicht von rohen Großviehhäuten und Roßhäuten. ... |
Bekanntmachung. Betrifft Sammlung der wildwachsenden Brennessel. Einer Anregung des Königlichen Kriegsamtes entsprechend soll die Brennessel-Sammlung bis zum Eintritt des Frostwetters fortgesetzt werden. ... Die aus Nesselfasern hergestellten Garne und Gewebe stellen einen vorzüglichen Ersatz für Baumwolle dar. Die Nesselblätter haben infolge ihres hohen Eiweißgehaltes als Futtermittel einen hohen Wert. ... Berlin, den 1. November 1917. Der kommissarische Landrat. I. A.: Dr. Hartrodt. |
Gegen die Heimholung Gefallener. Der neue Erzbischof von München-Freising, v. Faulhaber, der von einer großen Frontreise aus dem Osten nach München zurückgekehrt ist, hielt im Dom anläßlich einer Kriegertotenfeier eine ergreifende Predigt, in der er besonders den Gedanken behandelte, daß die Soldaten an der Front nicht verstehen, wie man in der Heimat auf den Gedanken kommen kann, begrabene Helden nochmals auszugraben und heimzuholen. Wir sollten die Kameraden dort, wo sie die höchste Tat ihres Lebens vollbracht haben, nämlich auf dem Felde ihres Opfertodes, auch ruhen lassen. Diese ergreifende Predigt klang in der Mahnung aus: „Wer in der Trauer nicht versteinert und mit voller Hingabe der Aufgaben seines Berufes und besonders der Kindererziehung sich widmet, der hat das Testament der Toten am besten eingelöst.“ |
Ehrenrettung der Schiefertafel. Man schreibt der „Voss. Ztg.“: Als man sich vor einigen Jahren entschloß, die Schiefertafel aus den untersten Klassen zu verbannen, war dafür die Erfahrung maßgebend, daß sie leicht zerbrechlich, schmutzig und geräuschvoll im Gebrach war. Jetzt sollen diese Rücksichten in der Zeit der Papierknappheit fallen; gerade die untersten Klassen, in denen die Kinder infolge ihrer Ungeschicklichkeit viel Papier verbrauchen, müsse jetzt „papierlos“ werden, zumal da auch im Kriege der Gebrauch der Schiefertafel für die Elter billiger ist, als Tinte, Feder und Papier. |
Berlin. Zum Schneeschippen können die Hauswirte nach einer Anordnung des Oberkommandos in den Marken alle ihre Mieter im Alter von 16 bis 60 Jahren, sofern sie körperlich der Arbeit gewachsen sind, auf Grund des Hilfsdienstgesetzes veranlassen. Wer sich weigert zu schippen, kann mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark belegt werden. |
Am Damenwege haben wir die Franzosen vor eine völlig neue Tatsache gestellt, die sie bis zum Aufgeben ihres ganzen Angriffsplanes zwang. Unserer bisher so bewährten Abwehrtaktik folgend, haben wir, um unnütze Verluste zu vermeiden, einen Teil unserer dortigen Höhenstellung geräumt. ... |
Die Nachrichtenstelle der Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg weist auf eine Mitteilung des Kriegsverbandes der Flugzeugindustrie hin, daß diese Industrie notwendig bedeutende Mengen gesunden, astreinen, starken Holzes von Eschen, Linden, Ahorn, Birken, Erlen und feinringigen Kiefern braucht. ... |
Bernau. Eine Obstkernsammlung findet wie im vorigen Jahre auch diesmal wieder statt. Bis zum 30. November werden noch Pflaumen- und Kirschkerne in der Oberpfarre angenommen. ... |
Das Bestreben, Licht zu sparen, läßt sich in überraschender Weise durch die Verwendung von Spiegelglas unterstützen. Die kleinste Petroleum-, Gas- oder Kerzenflamme hat eine erheblich höhere Leuchtkraft, wenn hinter ihr ein Blender aus Spiegelglas angebracht wird, wie er bei unseren Küchenlampen üblich ist. ... |
Weit über 3 Millionen Gefangene. Kürzlich wurde von deutscher amtlicher Seite bekanntgegeben, daß die Zahl der listenmäßig in deutschen Lagern geführten Kriegsgefangenen die Ziffer von 2 Millionen überschritten habe. Die Zusammenstellung unserer österreichisch-ungarischen Bundesgenossen vom 1. November ergibt für die österreichisch-ungarische Monarchie eine Gesamtziffer an Kriegsgefangenen von über 1 Million Köpfen. ... Erinnert man sich, daß vor wenigen Tagen Lord Curzon im englischen Oberhaus verkündete, die Engländer hätten auf allen Kriegsschauplätzen im ganzen bisher 159000 Gefangene gemacht, so sieht auch der Blinde, wo in diesem Kriege die Sieger sind. |
Bekanntmachung. Die polnischen Arbeiter ehemals russischer Staatsangehörigkeit können seit dem 5. November 1916, dem Tage der Errichtung des Königreichs Polen, nicht mehr als Angehörige eines feindlichen Staates angesehen werden. Sie unterliegen daher von dem genannten Zeitpunkt ab wie Inländer dem Versicherungszwang ... Berlin, den 16. Juli [!] 1917. Königliches Versicherungsamt des Kreises Niederbarnim. |
1 Arbeiterfamilie findet sogleich oder zum 1. April Wohnung und Arbeit bei August Grün in Blumberg. Statt besonderer Anzeige. Allen lieben Freunden und Bekannten zur Nachricht, daß ich meinen geliebten Sohn Gustav Wolff, der am 7. Mai 1917 an einer Verwundung gestorben ist, aus dem Felde in die Heimat überführen ließ. Seine Beisetzung findet am Montag, den 24. Dezember, nachmittags um 2½ Uhr vom Trauerhause aus statt. Rudolf Wolff und Frau Helene geb. Weidelt. Erich u. Theodor Wolff als Brüder. Blumberg, den 20. Dezember 1917. |
Die kalten Vorortzüge. Der Eisenbahndirektion Berlin ist von Bewohnern der Vororte die dringende Bitte unterbreitet worden, als Ersatz für die fehlende Heizung der Wagenabteile den Fußboden mit warmen Decken zu belegen. Bei dem jetzigen Schneefall entwickeln sich eine Feuchtigkeit und ein Schmutz in den Abteilen, die jeder Beschreibung spotten. An eine Reinigung ist bei dem fortlaufenden Gebrauch der Wagen nicht zu denken, und so nimmt die Nässe während des Tages immer mehr zu. Sollte es der Eisenbahndirektion nicht möglich sein, genügende Mengen alter wollener Decken aufzubringen, dann sollte sie mit einfachen Strohmatten einen Versuch machen. |
Bernau. Wegen einer seitens der städtischen Gasanstalt angeordneten Gassperre können wir den Maschinenbetrieb in unserer Druckerei nicht aufrechterhalten. Wir sehen uns daher gezwungen, die heutige Ausgabe des Amtsblattes nur in einem halben Bogen erscheinen zu lassen. |
Die Beschlagnahme von Mauersteinen, Dachziegeln und Drainageröhren tritt am 25. Januar 1918 in Kraft. Der Verkauf und Verbrauch von Mauersteinbruch, sowie von Formsteinen bis 500 Stück, von Dachziegeln bis zu 1000 Stück, von Drainageröhren bis zu 500 Stück und von den übrigen Gegenständen bis zu 5000 Stück in einem Kalendermonat für eine Baustelle ist jedoch weiterhin gestattet. |
Lindenberg. In der vergangenen Woche tauchte hierselbst ein Feldwebel auf, der angab, Mittwoch, den 30. Januar 1918 müßten sämtliche Gefangene von hier zurück ins Lager, um von dort in die Heimat übergeführt zu werden. Damit die Gefangenen kein deutsches Geld ins Lager mitbrächten, käme am Montag ein Bote und würde das eingeführte Lagergeld bringen. Er selbst würde aber schon Geld mitnehmen. Eiligst holten die Wachtposten das von den Gefangenen gesparte Geld zusammen und dem Herrn Feldwebel konnten 945 M. ausgehändigt werden, worauf er sich nach Ausstellung einer Quittung verabschiedete. Als der Montag kam, aber kein Bote mit Lagergeld, entstanden Zweifel darüber, ob der Mann in Feldwebel-Uniform zur Empfangnahme des Geldes berechtigt war. Wahrscheinlich ist der angebliche Feldwebel Stautke ein Schwindler, denn seine Angaben, er käme von der Intendantur Belle Alliancestraße 138, erwiesen sich als unwahr; dort befindet sich gar keine Intendantur. |
Kein „Rübenbier“! Der preußische Finanzminister hat eine Verfügung erlassen, wonach die Verwendung von Rüben zur Herstellung bierähnlicher Getränke verboten ist. Von verschiedenen Brauereien war die Genehmigung zur Herstellung eines Bierersatzgetränkes erbeten worden, das aus Runkelrüben, Hopfen, Hefe und Wasser nach einem patentierten Verfahren bereitet werden soll. Das Getränk ist, wie der Finanzminister betont, als bierähnliches im Sinne des Brauereisteuergesetzes anzusehen, weil es durch die Vergärung des in den Rüben enthaltenen Zuckers hergestellt wird. Seine Herstellung ist indessen nicht zulässig, weil die Runkelrüben, aus denen der Zucker im Verlaufe des Brauverfahrens gewonnen wird, einen verbotenen Malzersatzstoff darstellen. Abgesehen hiervon ist die Verwendung von Runkelrüben zur Herstellung bierähnlicher Getränke auch deshalb zu verbieten, weil diese Rüben nicht nur als wertvolles Futtermittel dringend benötigt sind, sondern auch in erheblichem Umfange zur Marmeladestreckung und zur Kaffee-Ersatz-Herstellung dienen müssen. Aus den gleichen Erwägungen kann auch die Verwendung von Zuckerrüben zur Herstellung von Bierersatz, die in den Brauereien beabsichtigt zu sein scheint, nicht zugelassen werden. |
Die Ausdehnung des Flachsanbaus im Jahre 1918 ist eine militärische und nationale Notwendigkeit. Bei dem großen Mangel an Leinwand und Nähgarn ist der Anbau von Flachs eine Pflicht gegen das Vaterland geworden. ... |
Bernau. Wegen des uns zugeteilten unzureichenden Papier-Quantums für das jetzige Vierteljahr sind wir leider genötigt, die heutige Nummer in einem halben Bogen [2 Seiten] erscheinen zu lassen. |
Bekanntmachung. Abänderung des Kleinhandelshöchstpreises für Speisekartoffeln. ... Der Preis für 1 Pfd. Speisekartoffeln darf im Kleinhandel 10 Pfennige nicht übersteigen. ... |
Das Feldheer braucht dringend Hafer, Heu und Stroh! Landwirte, helft dem Heere! |
Bekanntmachung betreffs Beschlagnahme, Enteignung und Meldepflicht von Einrichtungsgegenständen bzw. freiwilliger Ablieferung auch von anderen Gegenständen aus Kupfer, Kupferlegierungen, Nickel, Nickellegierungen, Aluminium und Zinn vom 28. März 1918. ... Sammelbezirke:
Lfd. Nr. 5 Sammelstellen (Hauptorte): Berlin-Buchholz, Gem.; Angegliederte Ortschaften: Lindenberg, Gem.: ...
Lfd. Nr. 17 Sammelstellen (Hauptorte): Ahrensfelde, Gem.; Angegliederte Ortschaften: Blumberg, Gem. u. Gutsbez.; Eiche, Gem.; Mehrow, Gem. u. Gutsbez.; ... |
Das Abpflücken blühender Obstzweige verboten. Zur Sicherung der diesjährigen Obsternte bestimmt das Oberkommando in den Marken: Es ist verboten, blühende Obstbaumzweige abzupflücken, entgeltlich oder unentgeltlich abzugeben, zu erwerben oder mit sich zu führen. ... |
Bernau. Von der Potsdamer Handelskammer, Sitz Berlin, wird uns folgendes mitgeteilt: Mit Rücksicht auf die Lederknappheit erscheint es zweckmäßig, daß die Fuhrhalter die in ihrem Besitz befindlichen Scheuklappen der Pferde, welche in der Regel nur eine Behinderung derselben darstellen, zur Besohlung von Stiefeln zur Verfügung stellen. Es ist deshalb wünschenswert, daß die Fuhrhalter, die in ihrem Besitz befindlichen Scheuklappen bei der zuständigen Sammelstelle freiwillig abgeben. |
Kaffeegrund und Alteisen sind nicht mehr zu sammeln! ... |
Hunde an die Front! Bei den ungeheuren Kämpfen an der Westfront haben die Hunde durch stärkstes Trommelfeuer die Meldungen aus der vordersten Linie in die rückwärtigen Stellungen gebracht. Hunderten unserer Soldaten ist durch Abnahme des Meldegangs das Leben erhalten worden. ... Es eignen sich der deutsche Schäferhund, Dobermann, Airedale-Terrier und Rottweiler, auch Kreuzungen aus diesen Rassen ... An alle Besitzer der vorgenannten Hunderassen ergeht daher nochmals die dringende Bitte: Stellt Eure Hunde in den Dienst des Vaterlandes! ... |
Warnung. Eine Berlinerin ist wegen Verkaufs eines getragenen Kleidungsstücks an eine Privatperson zu einer Geldstrafe, ersatzweise zu vier Tagen Gefängnis verurteilt worden. ... |
Das Oberkommando in den Marken erläßt eine Bekanntmachung, die die Benutzung der Schrotmühlen verbietet zur Zerkleinerung von Getreide, Hülsenfrüchten und Mais zu Speise- und Futterzwecken. Ebenso ist die Herstellung von Schrotmühlen untersagt sowie deren Veräußerung. Die Bekanntmachung ist mit dem 13. Mai in Kraft getreten. |
Deutsche, sammelt Brennesseln! Zur Versorgung des Heeres mit Unterkleidung und ähnlichen Ausrüstungsstücken muß die Gewinnung der Brennessel zur Erzeugung von Nesselfaser in größtem Maßstab erfolgen. Die meisten Brennesseln werden der Fasergewinnung dadurch entzogen, daß sie in der Heuernte mit abgemäht werden. ... |
Pilz- und Krebsextrakt sind Ersatzlebensmittel. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts hat im Einvernehmen mit dem Kaiserlichen Gesundheitsamt den Bescheid erteilt, daß Pilzextrakt ausschließlich aus Pilzen und Krebsextrakt ausschließlich aus Krebsen hergestellt, und Krebssuppenextrakt als Ersatzlebensmittel im Sinne der kürzlich hierüber ergangenen Verfügung anzusehen sind, da diese Extrakte dazu bestimmt sind, Krebse und Pilze in der Eigenschaft zu ersetzen, den damit bereiteten Speisen einen bestimmten Geschmack zu verleihen. Das Entsprechende gilt für Anchovispaste. ... |
Weshalb sammeln wir Glühlampensockel? In unserer heutigen rohstoffarmen Zeit ist selbst das geringste Abfallgut wichtig genug, gesammelt zu werden. ... In Deutschland werden jährlich rund 100 Millionen Glühbirnen hergestellt. Sammeln wir nur die Hälfte davon wieder ein, so ist damit viel gewonnen. Wir sparen dadurch nicht nur Metall, da sich ja das alte Material, wenn das Gewinde nicht verbeult ist, wieder verwenden läßt, sondern wir sparen vor allen Dingen auch Kohle und Arbeitskraft und schonen die Maschinen. ... Glühlampensockel nehmen alle unter Aufsicht der Kriegsamtsstelle in den Marken befindlichen Sammelstellen entgegen. |
Unser Gold gehört im Krieg dem Vaterlande! von Hindenburg. |
Wer Gold behält, verkennt die Stunde. Ludendorf. |
Verbot der Brennessel-Verfütterung. Laut Verfügung des Kriegsministeriums vom 2. Oktober 1917 dürfen Brennesseln weder verfüttert, noch als Gemüse verwendet werden. Sobald die Brennesseln abgeerntet sind, unterliegen sie der Meldepflicht an das Webstoffmeldeamt der Kriegsrohstoffabteilung des Kgl. Preußischen Kriegsministeriums ... Sammelt Rosenblätter als Rauchtabak! Seit der echte Tabak immer knapper geworden ist und der Raucher sich mit einem Ersatz begnügen muß, der oft eine verzweifelte Aehnlichkeit mit zerkleinerter Baumrinde, zerschnittenen Stuhlrohrsitzen und allerhand auf irgendeiner Ladestraße aufgefegtem Schmutz hat, ist das Ausschauhalten nach Tabakstreckmitteln eine wichtige Aufgabe des Rauchers. Deshalb sei ihm empfohlen, möglichst reichlich die Blätter abgewelkter Rosen zu sammeln. Man trocknet diese auf einem Bogen Papier in der Sonne, was sehr rasch vonstatten geht und hat dann bereits den fertigen Tabakersatz vor sich. Mit etwas trockenem Buchenlaub gemischt und ein paar Krümeln echten Tabaks dazwischen bietet er einen, wenn auch bescheidenen, so doch sauberen Rauchgenuß. Man weiß wenigstens, was man raucht. ... |
Das Feldheer braucht dringend Hafer, Heu und Stroh! Landwirte helft dem Heere! |
Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über Ersparung von Futterstoffen. Vom 28. Juni 1918.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle wird folgendes bestimmt:
§ 1. Am Halse geschlossene Joppen für Männer oder Knaben dürfen - abgesehen von den Aermeln - nicht mit Futter versehen werden. ... § 2. Die Rückenteile der Röcke, Jacken und Westen der Oberbekleidung für Männer oder Knaben dürfen nicht mit Futter versehen werden. ... § 3. Röcke und Jacken der Oberbekleidung für Männer oder Knaben dürfen nicht mehr als 4 Taschen, Westen und Hosen für Männer oder Knaben nicht mehr als 3 Taschen enthalten. § 4. Von den Bestimmungen ... sind betroffen: Alle Betriebe und Personen, die bezeichneten Gegenstände aus gewebten oder gewirkten Stoffen gewerbsmäßig oder gegen Entgelt zuschneiden, anfertigen, be- oder verarbeiten. § 5. Die Bestimmungen ... finden keine Anwendung: a) auf die Umarbeitung von Bekleidungsstücken, bei der das bisherige Futter wieder verwendet wird; b) wenn Futterstoffe, die ausschließlich aus Papiergarn hergestellt sind, verwendet werden; c) auf Uniformen für Angehörige des Heeres oder der Marine. § 6. Zuwiderhandlungen ... werden ... mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. ... § 7. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 30. Juni 1918 in Kraft
Berlin, den 25. Juni 1918.
Reichsbekleidungsstelle. Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichskommissar für Bürgerliche Kleidung. |
Nachforschungen nach Vermißten. Die Angehörigen von im Felde Vermißten wenden sich bei ihren Nachforschungen oft an Private oder an Büros im neutralen oder gar feindlichen Auslande, weil sie glauben, daß diese in der Nachforschung nach den Vermißten erfolgreicher sind als die besonderen heimischen Stellen. Das trifft aber durchaus nicht zu, und der beste Weg ist immer, sich an die nächstgelegene Stelle des Roten Kreuzes in der Heimat zu wenden. Im Laufe des Krieges ist gerade dieser Teil der Arbeit des Roten Kreuzes in Deutschland so ausgebaut worden, daß jede Hinzuziehung ausländischer Stellen durch Private vollkommen überflüssig ist. Auf jede Anmeldung, die Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Geburtsort des Vermißten, die letzte Feldadresse und wenn möglich die Angabe, wo er zuletzt gefochten hat, enthalten soll, erfolgt genaue Nachforschung auf den allerverschiedensten Wegen, die auch Befragung etwa Gefangen gemeldeter Kameraden usw. einschließt. |
Bernau. Auch der Tabakbau im Kleinen anmeldepflichtig. Die Meldung, daß der Anbau von 49 Tabakpflanzen steuerfrei und daher nicht anmeldepflichtig sei, ist unrichtig. Jeder Anbau von Tabakpflanzen zur Gewinnung von Rauchtabak ist anmeldepflichtig und unterliegt der Beschlagnahme. Auf Ersuchen können jedoch kleine Mengen für den eigenen Bedarf freigegeben werden. |
Die Gemeindevorsteher von Ahrensfelde, Biesdorf, Birkenwerder, Berlin-Buchholz, Heinersdorf, Hermsdorf, Herzfelde, Hohenschönhausen, Kaulsdorf, Lübars-Waidmannslust, Mahlsdorf, Wandlitz, Werder bei Rehfelde und Woltersdorf haben der Kohlenstelle des Königlichen Landratsamtes des Kreises Niederbarnim folgende Eingabe unterbreitet: „Die Verordnung des Kohlenverbandes Groß-Berlin vom 12. März 1918 über die Kohlenverteilung für Hausbrand in Groß-Berlin regelt die Kohlenversorgung der Verbraucher für deren Ofenbrand einseitig nach den Bedürfnissen der Großstadt, deren Wohnungen mit Ausnahme der an Straßenecken nur eingebaute Zimmer, d.h. solche mit einer Außenwand enthalten. Die offene Bauweise, die in vielen Orten des Kreises Niederbarnim vorgeschrieben ist, wird gänzlich außer Rechnung gelassen. ... Es bedarf keines Beweises, daß ein Zimmer mit zwei Außenwänden erheblich schwerer zu heizen ist, als ein eingebautes Zimmer. ...“ |
Die Beschlagnahme der Sonnenvorhänge, die jetzt verfügt worden ist, um Stoffe für die Leibwäsche der Minderbemittelten zu schaffen, umfaßt Gardinen, Stores, Rouleaux und ähnliche Vorhänge. Ausgeschlossen bleiben Tüllgardinen und durchbrochene Gardinen, Behänge aus Seide, Halbseide, Kunstseide und reinen Papiergarnen. Die Maßnahme erstreckt sich nicht auf Privathaushaltungen und Dienstwohnungen. ... |
Bekanntmachung. Nachstehend bezeichnete Mühlen der Mühlengenossenschaft sind berechtigt, in jedem Monat Brotgetreide in der angegebenen Menge von den Besitzern direkt anzunehmen: Großkreuz, Seeberg; Hindenberg, Eiche; Mette, Hönow; ... Zu jeder Lieferung bedarf es einer Bescheinigung, die von der Ortsbehörde ausgestellt wird, sobald sie festgestellt hat, daß die Mühle noch aufnahmefähig ist. Die Mühle Maihofer, Berlin-Hohenschönhausen ist vorläufig zur Getreideabnahme nicht berechtigt. Berlin, den 3. August 1918. Der Landrat. |
Verteilung von Salzheringen im Kreise Niederbarnim. Um der Bevölkerung anstelle der wegfallenden Fleischration in der Zeit der ersten fleischlosen Woche vom 19. bis 25. August andere Nahrungsmittel zuzuführen, wird auch im Kreise Niederbarnim in dieser Zeit durch das Landratsamt eine einmalige Verteilung von Salzheringen vorgenommen. |
Strengere Beaufsichtigung der Gastwirtschaften. Um den Versuchen vorzubeugen, Gastwirtschaften auf Grund von heimlichen Schlachtungen namentlich während der fleischlosen Wochen mit Fleisch zu versorgen, das dann markenfrei an die Gäste abgegeben wird, ist die strengere Beaufsichtigung der Gaststätten angeordnet worden. ... |
Keine Apfelschalen fortwerfen. Apfelschalen geben einen gesunden und nervenstärkenden Tee. Man trocknet darum die dünnen fleckfreien Schalen auf einem Sieb an einer nicht zu heißen Stelle. Die getrockneten Schalen werden in einem luftigen Beutelchen oder in einer Blech-Teedose aufbewahrt. ... |
Bekanntmachung betr. weiblicher Arbeitskräfte fürs Land In Voraussicht der in der bevorstehenden Uebergangszeit und nach dem Friedensschluß zu erwartenden Umwälzung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beabsichtigt unser Arbeitsamt die Abteilung für Vermittlung weiblicher Arbeitskräfte fürs Land unter weiblicher Leitung auszubauen. Durch eine besonderes Anwerbeorganisation soll die Heranziehung weiblicher Arbeitskräfte und Dienstboten aus der Stadt für den Dienst auf dem Lande in die Wege geleitet werden. ... |
Bernau. Frauenhaar-Ankauf. Das Vaterland braucht zu kriegstechnischen Zwecken alle Sorten Frauenhaare, um daraus Futterstoffe, Treibriemen, Nähgarn, Filzplatten zu U-Booten usw. herzustellen. Jedoch dürfen nur noch die mit dem gesetzlichen Ausweis der Kriegs-Rohstoff-Abteilung versehenen Aufkäufer den gewerbsmäßigen Aufkauf der Haare tätigen. ... |
Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Kriegswirtschaftsgruppen. (Zu vergl. Kreisblatt No. 135 von 1917) Es hat sich im geschäftlichen Interesse die Notwendigkeit ergeben, eine Abänderung in der örtlichen Zugehörigkeit ... stattfinden zu lassen. Demnach sind von der Gruppe III die Ortschaften Ahrensfelde, Hellersdorf, Mehrow Gem. und Gut, Eiche, Wuhlgarten und ferner von der Gruppe V die Ortschaften Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf abgezweigt und zu einer neuen Gruppe IIIa vereinigt werden. Zum Vorsitzenden dieser neuen Gruppe haben wir Herrn Amtsvorsteher Buchholz in Ahrensfelde, zu dessen Stellvertreter Herrn Gemeindevorsteher Bausdorf [?] aus Biesdorf und zu Mitgliedern die Herren Besitzer Wegener in Ahrensfelde, Thürling in Mehrow ernannt. Berlin, den 14. September 1918. Der Vorsitzende, Landrat von Bredow. |
Blumberg. Welch große Leistungen im Sammeln Kinderhände erzielen können, zeigt das Resultat der im Jahre 1918 von den Kindern der hiesigen Gemeinde-Schule gesammelten Kastanien. Im vergangenen Herbst wurden an die Firma E. Ehrenkönig in Bernau durch Vermittlung des Herrn Revierförsters Nuß in Blumberg über 300 Ztr. Kastanien abgeliefert. Die Anerkennung blieb nicht aus. Dieser Tage ging Herrn Lehrer Feuerstein hier folgendes Schreiben von der Reichsfuttermittelstelle in Berlin zu: „Auf Grund der statistischem Ermittelungen der 'Centrale für Kriegshilfen' sind die 14 höchsten Schulleistungen in der Sammlung von Eicheln und Kastanien im Jahre 1917 festgestellt worden. Unter diesen befindet sich Ihre Schule an erster Stelle. ... |
Altlandsberg. Die Grippe tritt gegenwärtig hier sehr heftig auf und hat auch bereits einige Todesopfer gefordert. Unter den Verstorbenen befindet sich die Krankenschwester Magdalene. |
Nach Ansicht der Fachpresse für die Tabakfabrikation wird es mit der Zigarrenherstellung am 1. Januar kommenden Jahres ganz zu Ende sein, weil dann die letzten Bestände an ausländischem Tabak verbraucht sein werden und neue nur in verschwindendem Maße hereinkommen werden. Selbst Holland, das früher die halbe Welt versorgte, hat Tabaknot, da der Schiffsraum fehlt, um die Ernte seiner Kolonien nach Europa zu bringen. ... |
Das Ende der Malzbonbonkochereien. Durch Bekanntmachung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamtes ist die gewerbliche Verarbeitung von Zucker zu Süßigkeiten ausdrücklich verboten, soweit der Zucker nicht von der Reichszuckerstelle oder der Zuckerzuteilungsstelle für das Deutsche Süßigkeitengewerbe oder einen Kommunalverband für diesen Zweck zugeteilt ist. Danach ist fortan die Herstellung von Süßigkeiten in Lohn nicht mehr gestattet. |
Die Grippe breitet sich immer mehr aus. Die Zahl der Erkrankten nimmt täglich zu. In vielen Fällen stellt sich infolge Unterschätzung der Krankheit Lungenentzündung, Rippenfellentzündung usw. ein. Die Zahl der Todesfälle steigt von Woche zu Woche. Die Krankheit tritt diesmal ernster als im Sommer auf. Sie ist überaus ansteckend und wird von Mensch zu Mensch übertragen, mittelbar oder unmittelbar, am häufigsten auf dem Wege der sogenannten Tropfeninfektion, wie sie beim Sprechen, Husten, Niesen erfolgt. Dem österreichischen Militärarzt Dr. Wladeslaw Karnastewitz, der zurzeit ein Lazarett in der Ukraine leitet, soll es nach Mitteilung des „Krakauer Czas“, gelungen sein, ein erfolgreiches Serum gegen die Grippe zu erfinden. ... |
Die Versicherung der russischen Kriegsgefangenen nach Friedensschluß. Auf die Anfrage einer Berufsgenossenschaft, ob die russischen Kriegsgefangenen, insbesondere Gefangene aus der Ukraine, jetzt nach Friedensschluß als freie, mithin als versicherungspflichtige Arbeiter anzusehen sind oder nicht, hat das Reichsversicherungsamt - vorbehaltlich instanzmäßiger Entscheidung aus sachlichem Anlaß - erwidert, daß nach seiner Auffassung die versicherungsrechtliche Stellung der Kriegsgefangenen sich bis zu ihrer Auslieferung nicht ändere. |
Enteignung von arbeitsfähigen Ochsen und Zugkühen. ... |
Am 22. Oktober verschied in Blumberg, während eines Urlaubs aus dem Felde, infolge von Grippe an Lungenentzündung Revierförster Karl Müller. Tief ergriffen stehe ich an der Bahre dieses vorzüglichen Mannes. Nachdem er lange Jahre im Dienste meines Vaters der Jägerei der Standesherrschaft Muskau angehört hatte, wurde ihm 1905 die hiesige Revierförsterstelle übertragen. In vorbildlicher Pflichttreue, gestützt auf eingehende Kenntnisse und reiche Erfahrung, hat er während dieser Zeit seinen Dienst versehen. Unter seiner sachgemäßen Pflege gedieh der Wald und mit männlichem Mute schützte er auch unter schwierigen Verhältnissen als treuer Heger das Wild. Ich werde diesem vortrefflichen, königstreuen Manne für alle Zeiten ein herzliches und dankbares Gedenken bewahren. Blumberg, den 23. Oktober 1918. Adolf Graf von Arnim. |
Die Grippe. Der Stand der Grippekranken läßt erkennen, daß sich die Seuche immer noch mehr ausbreitet. ... Ein sehr gutes Mittel gegen die spanische Krankheit sind rote Rüben. Man gibt dem Kranken einen großen Suppenteller voll Salat von roten Rüben im Laufe von sechs bis acht Stunden zu essen. ... Vorallem vergesse man das Allheilmittel nicht: Schwitzen. |
Nur in dringenden Fällen Telegraphieren. Der Telegrammverkehr hat sich seit längerer Zeit außerordentlich gesteigert, so daß der Betrieb bei dem durch die Kriegsverhältnisse eingeschränkten Bestand an Personal und Leitungen sehr erschwert ist. ... |
Bernau. Die heute fällige Fortsetzung des laufenden Romans mußten wir zurücklassen, da es uns infolge mehrerer Erkrankungen unter unserem durch die Einziehungen zum Heeresdienst ohnehin schon so knapp bemessenen Personal leider nicht möglich war, zu dem heutigen Kreisblatt noch eine Beilage fertigzustellen. |
Aus Rotterdam wird vom 8. November berichtet: Aus Paris meldet das Bureau Radio: Die deutschen Delegierten, welche über den Waffenstillstand verhandeln sollen, richteten an den Reichskanzler und an die Leitung von Armee und Flotte einen drahtlosen Bericht, worin sie mitteilten, daß sie heute (Freitag) früh die Bedingungen für einen Waffenstillstand mit der dringenden Aufforderung erhielten, sie innerhalb 72 Stunden anzunehmen oder zu verwerfen. Der Antrag zu einer sofortigen Einstellung der Feindseligkeiten wurde von Marschall Foch verworfen. Die Delegierten sandten darum einen Kurier in das deutsche Hauptquartier und baten, ihm neue Weisungen mitzuteilen. Die Frist läuft am Montag morgen um 11 Uhr französischer Zeit, also um 11 Uhr 51 Minuten deutscher Zeit ab. Nach einer amtlichen Meldung ist der Inhalt im Hauptquartier und in Berlin noch nicht eingetroffen. |
Abdankung des Kaisers. Der Kaiser und König hat sich entschlossen, dem Thron zu entsagen. Der Reichskanzler bleibt so lange im Amte, bis die mit der Abdankung des Kaisers, dem Thronverzicht des Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen und der Errichtung der Regentschaft verbundenen Fragen geregelt sind. Er beabsichtigt, dem Regenten die Ernennung des Abgeordneten Ebert zum Reichskanzler und die Vorlage eines Gesetzentwurfes wegen der sofortigen Ausschreibung allgemeiner Wahlen für eine verfassunggebende deutsche Nationalversammlung vorzuschlagen, der es obliegen würde, die künftige Staatsform des deutschen Volkes, einschließlich der jetzigen Volksteile, die ihren Eintritt in die Reichsgrenzen wünschen sollten, endgültig festzustellen. Berlin, den 9. November 1918. Der Reichskanzler. Max, Prinz von Baden. |
Bekanntmachung. Durch Aufruf vom 9. d. M. fordert der Herr Reichskanzler Ebert alle Behörden und Beamten auf, der neuen Regierung hülfreiche Hand zu leisten, um das deutsche Volk vor Brüderkrieg und Hungersnot zu bewahren. Ich richte an alle Beamten des Kreises, an alle Amts-, Gemeinde- und Gutsvorsteher die Bitte, diesem Aufruf nachzukommen. Berlin, den 10. November 1918. Der Landrat. von Bredow. Kreis Niederbarnim. Bekanntmachung. Der Arbeiter- und Soldatenrat Niederbarnim hat sich konstituiert und die Mitverwaltung des Kreises im Landratsamte übernommen. Wir appellieren an alle Beamte, an deren Verhältnis sich zunächst nichts ändert, wie an alle Mitbürger des Kreises, uns im Interesse der Volkssache nach Kräften zu unterstützen. Wir bedürfen der Mithilfe aller. Lokale Arbeiter- und Soldatenräte, die sich im Kreise gebildet haben, wollen sich sofort bei uns melden oder einen Beauftragten mit Ausweis zu uns senden. Es gelten hinfort in Kreis-Angelegenheiten nur solche Anweisungen und Verordnungen, welche von uns gegengezeichnet sind. Weitere Anweisungen ergehen baldigst. Berlin NW 40, Friedrich-Karl-Ufer 5/6, Fernsprecher Norden 11612-11617 Arbeiter- und Soldatenrat Niederbarnim. Die Volkskommissare: Albert Baumeister. Hermann Müller. Die Beauftragten: Franz Schlemminger. Franz Käming. Eugen Grosche. Auszug aus den Waffenstillstandsbedingungen ... |
Bernau. Infolge erheblicher Betriebsstörung durch die Einschränkung der Gaslieferung des hiesigen Gaswerks sind wir nicht in der Lage, das heutige Kreisblatt in vollem Umfange herzustellen. Die Anfertigung von Weihnachtslichten behördlich verboten. Der Mangel an Paraffin und Fetten hat die Behörden genötigt, ein Verbot für die Anfertigung von Weihnachtslichten zu erlassen. Die geringen Vorräte an Kerzen zwingen zu sparsamen Verbrauch, da der ständig zunehmende Mangel an Petroleum Kerzen doppelt nötig macht. |
Die Annahme der Waffenstillstands-Bedingungen. Berlin, den 11. November. (Tel. mitt.) Heute morgen fand eine Besprechung der Staatssekretäre statt. Nach Bekanntgabe der Bedingungen des Waffenstillstandes wurden die Bedingungen angenommen. ... |
Die Behandlung der Kriegsgefangenen. Gleichstellung mit freien Arbeitern.
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Einstellung des Fernverkehrs. Wie die Staatsbahndirektion Berlin mitteilt, kann zur Durchführung der Demobilisierung nur noch ein geringer Teil der bisherigen Züge für den öffentlichen Verkehr gefahren werden. Für die nächste Zeit, vielleicht schon für die nächsten Tage muß sogar mit der Einstellung des gesamten, nicht für Militärzwecke dienenden Personenverkehrs gerechnet werden. ... Vorläufiges Jagdverbot. Das Verbot des Tragens von Waffen auf der Straße erstreckt sich auch auf Jagdgewehre aller Art. Um die Jäger vor Unannehmlichkeiten zu bewahren, ist ein vorläufiges Verbot für jede Ausführung der Jagd erlassen worden. |
Entlassung aus dem Heer in die Heimat. Ein Erlaß des Kriegsministeriums sagt u.a.: Es können nicht alle Soldaten des großen deutschen Heeres und der Flotte zugleich entlassen werden! Es können auch nicht alle bis auf den letzten Mann entlassen werden. Die Entlassung muß sich nach den Verkehrsmöglichkeiten richten, sie muß ordnungsgemäß vor sich gehen. Darum Geduld und Ruhe, bis jeder an der Reihe ist. Im Heimatheer ist fürs erste die Entlassung der alten Jahrgänge bis 1879 einschließlich angeordnet, jüngere werden folgen. Leute in unentbehrlichen Diensten, z.B. Gefangenenbewachung, müssen warten, bis sie ersetzt sind. ...
1. Jedem am 19. November 1918 und später aus dem Heeresdienst ordnungsgemäß ausscheidendem Unteroffizier und Mann soll verabfolgt werden:
a) unentgeltlich ein Entlassungsanzug (soweit der Vorrat reicht Zivil, sonst Uniform); b) ein einmaliges Entlassungsgeld in Höhe von 50 Mark; c) als Marschgeld, soweit Marschbedürfnisse zuständig sind, vom Truppenteil ein Pauschalbetrag von 15 Mark.
2. Die Verabfolgung von 1b wird abhängig gemacht von einer ordnungsgemäßen Entlassung. Dazu gehört:
a) Abgabe der noch im Besitz befindlichen Waffen und Munition; b) Empfangnahme der Entlassungspapiere; c) Anerkennung der Stammrolle.
Der Kriegsminister Scheuch, Unterstaatssekretär Göhre.
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Einstellung des Schnellzugverkehrs. Wie von der Staatseisenbahnverwaltung bekanntgegeben wird, erfolgte von Sonnabend, den 16. November ab zur glatten Durchführung der Demobilmachung die völlige Einstellung des Schnellzugverkehrs. ... Keine Feldpostsendungen an die Westfront. Wegen der gegenwärtigen Bahnverhältnisse ist im Einvernehmen mit der Heeresverwaltung die Annahme sämtlicher nichtamtlicher Feldpostsendungen nach der Westfront und die Annahme von Feldpostsendungen mit Wareninhalten (Päckchen) nach der Ostfront von sogleich ab eingestellt worden. ... |
Konferenz der Arbeiter- und Soldatenräte des Kreises Niederbarnim am Sonntag, den 17. November 1918. Im Landratsamt Friedrich-Karl-Ufer 5, vormittags 10 Uhr, wurde die Konferenz der Vertreter Niederbarnimer Arbeiter- und Soldatenräte eröffnet. Sie wird von den Genossen Herm. Müller und Paul Brühl, Lichtenberg geleitet. ...
Rundschreiben Nr. 1.
An die Arbeiter- und Soldatenräte des Kreises Niederbarnim.
Berlin NW. 40 Friedrich-Karl-Ufer 5. Die Zentralstelle der Arbeiter- und Soldatenräte im Kreise Niederbarnim. ... |
Bekanntmachung. Eicheln und Kastanien erfordern infolge ihrer kriegs- und volkswirtschaftlichen Wichtigkeit eine restlose Einsammlung. Eicheln finden vorwiegend in der Kaffee-Ersatzindustrie Verwendung. Sie ersetzen hier vollwertige Nahrungs- und Futtermittel wie Roggen und Gerste. Kastanien liefern zunächst Speiseöl. Hiernach werden sie entbittert, wobei ein brauchbares Material für die Seifenproduktion abfällt. Das entbitterte Kastanienmehl dient zur Herstellung von Nahrungsmitteln oder Glycerinersatz für die Kriegsindustrie. ...
Als Vergütung werden gezahlt für einwandfreie Ware:
Berlin, den 14. November 1918.
Der Landrat,
von Bredow.
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Spart Licht! Die Gefahr, mit unseren Beleuchtungsmitteln, namentlich mit Gas und Elektrizität in Lieferungsschwierigkeiten zu kommen, ist eine verstärkte. Durch die Abgabe einer sehr großen Zahl von Wagen und Lokomotiven gemäß den Waffenstillstandsbedingungen, durch Rücktransport des Heeres, durch Bereithaltung von Wagen für die ausländische Nahrungsmittelzufuhr ist die Kohlenversorgung naturgemäß zeitweilig behindert worden. ... Die in den nächsten Tagen voraussichtlich erfolgende Entlassung der Kriegsgefangenen wird mit Sicherheit in den landwirtschaftlichen Betrieben einen starken Mangel an landwirtschaftlichen Arbeitskräften herbeiführen. Es empfiehlt sich deshalb, die in Frage kommenden ... Arbeitsstellen möglichst umgehend ... dem Märkischen Hauptarbeitsnachweis für Landwirtschaft ... zu melden. ... |
Bekanntmachung. Die Mitglieder der Krieger- und Landwehrvereine, sowie der Schützengilde werden hiermit aufgefordert, ihre Waffen und Munition (auch Hieb- und Stichwaffen) bis spätestens 24. November abzuliefern. Bernau, den 21. November 1918. Die Polizeiverwaltung. Dr. Gericke; Der Arbeiter- und Soldatenrat. Wilh. Neumann. |
Aufhebung des Färbereiverbots für Militärsachen. Das Oberkommando in den Marken teilt mit: Im Einverständnis mit dem Kriegsministerium wird hiermit das Färbereiverbot für Militärtuche und Militärbekleidungsstücke im Interesse der Versorgung der Bevölkerung mit Bekleidungsstücken aufgehoben. |
Regelung der Gefangenenfragen. Im Verlaufe der Verhandlungen der Waffenstillstandskommission vom 24. d. M. luden die deutschen Vertreter die Vertreter der Alliierten zwecks beschleunigter Regelung der Gefangenenfragen zu Besprechungen nach Berlin ein. Die Einladung wurde angenommen. Vertreter Frankreichs, Englands und Amerikas sollen in einigen Tagen in Berlin eintreffen. Der französische Vertreter wird vorher in Spaa [!] mit den Gefangenenkommissionen Fühlung nehmen. |
Landwirte, baut Arbeiterwohnungen. Die Kriegsteilnehmer kommen aus dem Felde zurück. Bei dem großen Mangel an Arbeitskräften wie an Menschen überhaupt auf dem Lande muß jetzt alles, was irgend möglich ist, geschehen, um dem Lande wieder Menschen zuzuführen. ... |
Zur gefl. Beachtung für unsere Bernauer Abonnenten. Infolge der von dem Städtischen Gaswerk angeordneten Gassperre ist uns auch die Beleuchtung unserer Zeitungs-Geschäftsstelle untersagt worden. Wir sind nun fortan nicht mehr in der Lage, das Kreisblatt abends am Schalter auszugeben. Wir bitten daher die Abholer, immer erst am folgenden Morgen das Kreisblatt abzuholen. Ebenso können unsere Boten bei der in der Stadt herrschenden Finsternis nicht mehr abends, sondern erst am nächstfolgenden Tage das Kreisblatt austragen. Geschäftsstelle des Niederbarnimer Kreisblatts. |
Kriegsbeschädigter sucht Stellung als Meier. August Schneidereit, Mehrow, Post Ahrensfelde. |
Bekanntmachung, betreffend Abtransport ausländischer Ostarbeiter. Infolge der durch die Waffenstillstandsbedingungen geschaffenen Transportlage ist der Abtransport ausländischer Ostarbeiter zur Zeit unmöglich. Die Arbeitskräfte müssen daher auf ihren Arbeitsplätzen vorläufig belassen werden und dort bleiben. Ein Demobilmachungsplan für ausländische Ostarbeiter folgt alsbald. Demobilmachungsamt. ... Die uns abgelieferten Stoß-, Hieb- und Stichwaffen können wieder abgeholt werden. Bernau, den 3. Dezember 1918. Die Polizei-Verwaltung. Dr. Gericke; Der Arbeiter- und Soldatenrat. R. Kunze. |
Erleichterte baupolizeiliche Genehmigung für Wohnlauben ... |
Radfahren ungehindert erlaubt. Alle Beschlagnahmen von Fahrrädern, Gummi usw. sind aufgehoben worden, so daß der Fahrradverkehr nunmehr von jeder Einschränkung wieder befreit ist. Man kann wieder überall Rad fahren. |
Bernau. Durch Anordnung der Reichs-Regierung ist der wöchentliche Umfang der täglich erscheinenden Provinzzeitungen auf 20 Seiten festgesetzt worden. Wir werden uns daher für die nächste Zeit größere Einschränkungen auferlegen müssen, für die wir im Voraus um Entschuldigung bitten. Es ist damit zu rechnen, daß Veröffentlichungen aller Art nur mit Verspätungen erscheinen werden. |
Warnung vor Mohn als Tabakersatz. In verschiedenen Händleranpreisungen sind auch die Blätter, Stengel und Kapseln des im Inlande gebauten Mohns als Tabakersatz empfohlen worden. Gegen ihre Verwendung müssen aber, wie von amtlicher Seite betont wird, gesundheitliche Bedenken erhoben werden, da die Pflanzenteile Abkömmlinge des Opiums enthalten, die in den Rauch übergehen und ähnliche Giftwirkungen zur Folge haben können, wie sie beim Rauchen von Opium beobachtet werden. |
Keine Weihnachtsreisen! Niemand darf jetzt ohne zwingende Gründe reisen: Vergnügungs-, Erholungs-, Urlaubsreisen müssen unbedingt unterbleiben. Die Eisenbahn muß Truppen heimbefördern, die Städte mit Nahrungsmitteln, Kohlen, Rohstoffen versorgen; dabei müssen täglich Lokomotiven und Wagen in großer Zahl an die Entente abgeliefert werden. ... |
Aus dem Felde zurück! Tierarzt Koeppen, Werneuchen. Fernruf Nr. 10. |
Heute nachmittag 2 Uhr starb nach seiner Rückkehr aus dem Felde ins Elternhaus nach 14 tägigem Krankenlager unser lieber einziger Sohn und Bruder, der Landwirt Georg Grün im Alter von 26 Jahren, tiefbetrauert von den Seinen. Das zeigen schmerzerfüllt an Bauerngutsbesitzer August Grün. Bertha Grün, geb. Hecht. Elsbeth Grün. Blumberg, am 1. Januar 1919. Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 4. d. Mts., nachmittags 3 Uhr vom Trauerhause aus statt. |
Bernau. Auch das Landratsamt des Kreises wurde von den entstandenen Wirren in Berlin in Mitleidenschaft gezogen. Am Montag vormittag drang plötzlich eine mehrere 100 Mann starke bewaffnete Menschenmenge in das Landratsamt ein und besetzte den Eingang und die Bureauräume der Zentralstelle der Arbeiter- und Soldatenräte. Die beiden Volkskommissare Grosche und Schönburg wurden mit vorgehaltenen Revolvern gezwungen, die Schlüssel zu der Waffenkammer des Landratsamtes auszuhändigen. Die Menge bemächtigte sich aller irgendwie brauchbaren Waffen und Munition, die vorrätig waren. ... Leider sind bei dem Ueberfall auch eine große Anzahl der von der Bevölkerung des Kreises hier deponierten Waffen verschwunden. Die wertvollen Scheibenbüchsen der Schützengilde in Kaulsdorf konnten jedoch bis heute gerettet werden. ... |
Bekanntmachung. Nach Artikel 10 des Waffenstillstandsvertrages vom 11. November 1918 sollen sämtliche Kriegsgefangenen der Alliierten und Vereinigten Staaten, ausschließlich Rußland und Rumänien, unverzüglich in ihre Heimat befördert werden. Alle vorbezeichneten Kriegsgefangenen, welche sich etwa noch auf Arbeitskommando befinden, müssen daher sofort an das zuständige Lager abgeschoben werden. Berlin, den 11. Januar 1919. Der Landrat. |
Bekanntmachung. Nach Mitteilung der Inspektion der Gefangenenlager im Bereich des III. Armeekorps ist den in der Landwirtschaft beschäftigten Kriegsgefangenen aus Lagern des III. Armeekorps neben freier Verpflegung, Unterkunft usw., die sich der Arbeitgeber mit 2 M. für den einzelnen Mann täglich anrechnen darf, eine Barentschädigung von mindestens 1,15 M.pro Tag zu zahlen. Berlin, den 13. Januar 1919. Der Landrat. |
Weißensee. Einem Großfeuer fiel das bekannte Vergnügungslokal „Schloß Weißensee“ zum Opfer. Der Brand brach mittags um 12½ Uhr aus und ist auf Unvorsichtigkeit zurückzuführen. Der eigentliche Brandherd war der große Sommertanzsaal, der während des Krieges als Kaserne benutzt wurde. Infolge der Demobilmachung sollte nunmehr das große Etablissement von den Soldaten geräumt werden. Diese waren Freitag vormittags mit der Räumung beschäftigt, um nach einer Gemeindeschule überzusiedeln. Sie schafften die Füllung der Strohsäcke aus dem Gebäude, errichteten einen großen Scheiterhaufen in unmittelbarer Nähe des Gebäudes und steckten die Holzwolle an. Da die Strohsäcke sich vielfach als „verlaust“ erwiesen, so warf man schließlich die ganzen Strohsäcke in das Feuer. Plötzlich ertönten starke Detonationen, und Feuergarben wurden durch den Luftdruck der Explosion umhergestreut. Vermutlich waren mit den Strohsäcken einige Handgranaten auf den Scheiterhaufen geworfen worden. Fast im selben Augenblick brach auch in dem Sommertanzlokal Feuer aus. Die Soldaten retteten ihre Habseligkeiten, versuchten auch das Feuer zu löschen, doch dieses ergriff mit rasender Schnelligkeit den ganzen Holzbau, aus dem nun hin und wieder ebenfalls Detonationen von Gewehrmunition und stärkere, anscheinend von Handgranaten, ertönten. Die Ortswehr, verstärkt durch Teile der Berliner Wehr, nahm zwar von allen Seiten sofort die Löscharbeiten auf, aber gegen die Gewalt des Feuers war nichts auszurichten. Das Schloß brannte völlig nieder. Der Brandschaden wird auf rund 750000 M. geschätzt. |
Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft. Das Kriegsministerium hat mittels Erlasses ... nachstehende Entscheidung getroffen: Da die Unterbringung deutscher Erwerbsloser in der Landwirtschaft noch immer stark durch Hoffnung auf Kriegsgefangene behindert wird, sollen im Einvernehmen mit Demobilmachungsamt Kriegsgefangene in Zukunft zwar noch für landwirtschaftliche Arbeiten, aber nur dann abgegeben werden, wenn Arbeitgeber den Lagerkommandanten nachweisen, daß
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Bekanntmachung. Auf Anordnung des O. K. Nord steht vom 18. Juni ab eine große Anzahl russischer Kriegsgefangener ausschließlich Sibirier in Brandenburg zum Abtransport bereit. Alle Amts-, Gemeinde- und Gutsvorsteher werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß alle russischen Kriegsgefangenen, die sich in ihren Bezirken auf Arbeit befinden, oder sich sonst dort aufhalten, sofort nach dem Lager Brandenburg in Marsch zu setzen sind. Berlin, den 11. Juni 1919. Der Landrat. |
Rund um Berlin. Die klassische Fernfahrt „Rund um Berlin“ wird am 31. August nach dreijähriger Zwangspause unter Leitung des Gaus 20 (Berlin) des Deutschen Radfahrer-Bundes auf der bekannten Strecke um die Reichshauptstadt wieder vor sich gehen. Die Fahrt führt über 227 Kilometer und beginnt am Bahnhof Heerstraße und endet am Jagdschloß Stern bei Potsdam. Es sind drei Gruppen vorgesehen; die Ersatzbereifungsfahrten starten um 4 Uhr und die Gummifahrten um 6 Uhr. |
Feuerung mit Torf. In der Mark macht man Anstalten, den Torf mehr als je zuvor wieder zur Feuerung zu benutzen. Ueberall werden bereits Erhebungen über das Vorkommen von brauchbarem Torf, seine Verwendbarkeit und Mächtigkeit angestellt. Alte Torfstiche werden neu erschlossen und andere neu angelegt. Der Preis ist gestiegen und die Nachfrage groß. |
Bernau. Unterbringung unserer heimkehrenden Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft. ... Die erwartete Rückkehr unserer Kriegsgefangenen stellt uns vor die Aufgabe, nach Möglichkeit für ihre Unterbringung zu sorgen. Für Landwirte, die zu liebevoller Aufnahme der Gefangenen bereit sind, dürften für Landarbeit geeignete Personen zu beschaffen sein. Es wird anheimgestellt, an das Arbeitsamt der Landwirtschaftskammer Berlin, Koppenstraße 94 dahingehende Anträge zur Weiterleitung an die Durchgangslager zu richten. |
Hoppegarten. Wie das „Cöp. Dampfb.“ meldet, mußte die Alt-Landsberger Kleinbahn des Kohlenmangels wegen ihren Betrieb einstellen. |
Schluß der Verlustlisten. Anfang Oktober ist die Drucklegung der deutschen Verlustlisten eingestellt worden. Das Zentral-Nachweise-Amt bedauert, daß das gewaltige Sammelwerk der deutschen Verlustlisten nicht zu Ende geführt werden kann, zumal da im Wesentlichen nur noch die Veröffentlichung der Namen der rückkehrenden Kriegsgefangenen als Abschluß fehlt. Gleichwohl mußte die Einstellung des Druckes aus Sparsamkeitsgründen erfolgen. Der Auskunfts- und Ermittlungsdienst wird in vollem Umfang aufrechterhalten. |
Keine Ueberführung von gefallenen Kriegern. Eine Ueberführung gefallener Krieger in die Heimat ist zurzeit, wie amtlich mitgeteilt wird, nicht möglich. Mit Rücksicht auf die noch immer bestehenden außerordentlichen Beförderungsschwierigkeiten, den Mangel an Material für Zinksärge, die infolge des niedrigen Standes unseres Geldes unverhältnismäßig hohen Kosten und den damit verbundenen starken Geldabfluß in das Ausland, und wegen der bisher ablehnenden Haltung der früher feindlichen Regierungen ist die Regierung bis auf weiteres nicht in der Lage, Anträgen auf Ueberführung stattzugeben. Auch Ausnahmen können nicht zugelassen werden. |
Die Deutschen Toten. Auf Grund der neuesten Ermittlungen betrugen die deutschen Verluste an Toten im Weltkriege: Landheer 1718608, Marine 24726, dazu treten - als wahrscheinlich tot - Vermißte 5007. Insgesamt also 1748341. |
Ein Glockenbeschaffungsverband für Kirchenglocken. Zum Ersatz der während des Krieges beschlagnahmten Kirchenglocken ist beim Reichskommissar für die Abwicklung der Metallmobilmachung ein Glockenbeschaffungsverband unter Beteiligung der obersten Kirchenbehörden in der Bidung begriffen. ... |
Kriegsgräber. Der „Volksbund Deutsche Kriegsgräber e.V. ...“ hat in den letzten Monaten seiner Tätigkeit an mehreren französischen, belgischen und polnischen Orten deutsche Kriegsgräber bepflanzen und an Gedenktagen mit immergrünen Kränzen schmücken lassen. Er konnte auch vielen Angehörigen Auskünfte über den augenblicklichen Zustand der Gräber geben und ihnen behilflich sein, Grabstätten, auf denen die Grabzeichen fehlten oder die Inschriften verwittert waren, neu zu bezeichnen. ... |
Bekanntmachung. Kriegsgräberstätten und Kriegsgräberpflege. Für den Nachweis der Kriegsgräberstätten des In- und Auslandes und für die Kriegsgräberfürsorge ist das Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber (Z. A. K.) Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 48, die allein zuständige Behörde. Durch Artikel 225 des Friedensvertrages haben sich die alliierten und assoziierten Regierungen verpflichtet, die auf ihren Gebieten gelegenen deutschen Kriegsgräberstätten mit Achtung zu behandeln und instand zu halten. Nach den bisherigen Feststellungen liegt kein Grund für die Annahme vor, daß die Ententeregierungen dieser Verpflichtung nicht nachzukommen gedenken. Um eine geordnete Grabpflege zu gewährleisten, werden in Frankreich und Belgien, zum Teil auch in anderen Ländern, die im Kampfgebiet zerstreut liegenden Kriegsgräber und auch einige kleinere Friedhöfe zu Sammelfriedhöfen zusammengelegt. Das Zentralnachweisamt erhält später über die ausgeführten Umbettungen besondere Protokolle und über die fertiggestellten Friedhöfe Listen durch die Ententeregierungen zugesandt. Da bei den Umbettungen die Grabstätten in einheitlicher Weise hergerichtet werden, erscheint es zwecklos und dürfte den Gesamteindruck stören, wenn Angehörige Sonderwünsche bezüglich der der Errichtung von Grabdenkmälern schon jetzt durchzuführen gedenken. Aus dem Vorstehenden erhellt, daß sichere Auskunft in vielen Fällen erst nach Beendigung der Umbettungsarbeiten, also wohl kaum vor Jahresschluß erteilt werden kann. Infolge der politischen Verhältnisse im Osten ist auch über dortige Gräber die Erteilung einwandfreier Auskunft zur Zeit häufig unmöglich. Berlin, den 6. November 1920. Der Landrat des Kreises Niederbarnim. I. A.: Dr. Eichmann. |
Bernau. Ueberall in deutschen Landen ist zur Zeit das Bestreben lebendig, den gefallenen Helden des Weltkrieges Erinnerungsmale zu errichten. Die pietätvolle Bewegung machen sich vielfach geschäftsrührige Unternehmen zu Nutze, um ihre scheinbar wohlfeilen Erzeugnisse unkünstlerischer Denkmalsindustrie mit marktschreierischer Aufdringlichkeit abzusetzen. Diesem Unwesen zu steuern sind die behördlich eingerichteten Beratungsstellen für Kriegerehrungen berufen. Für die Provinz Brandenburg ist eine derartige Stelle der seit Jahren bestehenden Provinzial-Bauberatungsstelle - Mathäikirchstraße 19 II - angegliedert. Leider scheint diese Einrichtung der Allgemeinheit nicht genügend bekannt zu sein. ... |
Die Zahl der errichteten Kriegerdenkmäler ist außerordentlich groß und vermehrt sich ständig. Leider vermehren sich auch die künstlerischen Ungeheuerlichkeiten, an denen wie in den 70er und 80er Jahren die große Masse des Volkes und vor allem der Bauer Geschmack finden. Das darf so nicht weitergehen, wenn wir nicht auf allen und jeden künstlerischen Ausdruck verzichten wollen. Immer wieder muß daher darauf hingewiesen werden, vor der Ausführung solcher Denkmäler den sachverständigen und künstlerischen Rat der Brandenburgischen Provinzialberatungsstelle für Kriegerehrungen ... in Anspruch zu nehmen, ... |
Die Ueberführung von Kriegsgefallenen. Eine Verfügung des preußischen Innenministers genehmigt grundsätzlich die Ueberführung deutscher Kriegsgefallener aus dem Ausland und bestimmt, daß Anträge an das „Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber“ in Spandau zu richten sind. |
Abgabe der Feldbriefe. Als wertvolle Ergänzung des vorhandenen amtlichen Aktenmaterials sammelt das Reichsarchiv zu Potsdam Feldbriefe, private Kriegstagebücher und sonstige Kriegsteilnehmerberichte. ... |
Ueberführung von Kriegerleichen in die Heimat. Die Ueberführung deutscher Kriegerleichen aus dem Auslande in die Heimat wird jetzt regelmäßig genehmigt, wenn die Angehörigen des Toten bereit sind, die Kosten zu tragen und die Identität einwandfrei fest steht. ... |
Kriegsgräberfürsorge. Wie uns der „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, e. V.“ aus Berlin mitteilt, treffen die vor kurzem in verschiedenen deutschen Zeitungen verbreiteten Nachrichten über die Beendigung der Verlegungen von deutschen Kriegsgräbern in Frankreich nicht zu. ... |
Der beste Tabakersatz. Die Preise für Tabak sind so sehr gestiegen, daß sich gewiß mancher wie im Kriege nach einen „Ersatz“ umsehen wird. Leider hat man mit den allerlei empfohlenen Ersatzkräutern schlimme Erfahrungen gemacht, ganz besonders in Hinsicht der gesundheitlichen Nachteile. Ein mitleidiger Apotheker offenbart jetzt sein bisher streng gehütetes Geheimnis zum Nutz und Frommen aller, die nach wirklich bekömmlichen Ersatzmitteln suchen. Er hat alle möglichen Kräuter auf ihren Geschmack und ihre Wirkung ausprobiert, aber keinen schöneren Ersatz gefunden, als - die Blätter der Tomate! Er behauptet, diese hätten einen geradezu verführerischen Geschmack, und obendrein erfordere ihre Genußfähigkeit nur ein einfaches Trocknen im Schatten. Bei solcher Empfehlung dürfte es sich wohl lohnen, die Sache einmal auszuprobieren. |
Ahrensfelde. In der Nacht vom 17. zum 18. J d. Js. wurde unsere bisher von Einbrechern verschont gebliebene Kirche von Einbrechern heimgesucht. Gestohlen wurden das Taufbecken, ein Kronleuchter, die kleinen Wandleuchter, das kleine silberne Altarkruzifix sowie die alten Orden und Auszeichnungen unserer verstorbenen Krieger, welche vom Krieger- und Landwehr-Verein in zwei Glaskästen aufbewahrt wurden. |
Ein Skandal! Freitag nachmittag ist ein Ereignis eingetreten, das ... bisher noch niemals, auch nicht in den schwierigsten Kriegs- und Nachkriegszeiten festzustellen war: wir waren nicht in der Lage, unsere Zeitung herauszubringen! Wir haben uns unseren Lesern gegenüber dafür zu entschuldigen, aber diese Entschuldigung wird zugleich eine Anklage sein. Angeklagt wird das Elektrizitäts- und Wasserwerk oder, was mit anderen Worten dasselbe heißt, das Märkische Elektrizitätswerk. ... |
Lindenberg. Eine Gedenkfeier für die im Weltkrieg gefallenen findet am kommenden Sonntag, vormittags 10¾ Uhr in der hiesigen Kirche statt. Nach dem Gottesdienst folgt noch eine kurze Feier am Kriegerdenkmal, die durch einige darzubringende Lieder des Gesangsvereins „Lyra“ verschönt wird. Von seiten des Gemeindevorstandes erfolgt sodann eine Kranzniederlegung. Anschließend eine stille Andacht von 2 Minuten und allgemeiner Schlußgesang. Die gesamten Einwohner sind zu der Feier herzlichst eingeladen. |
Blumberg. Die Einweihung des Kriegerdenkmals fand am Sonntag unter zahlreicher Beteiligung der Bevölkerung und der am Orte bestehenden Vereine statt. Selbst Graf v. Arnim hatte es sich nicht nehmen lassen, eigens zu diesem Zwecke nach Blumberg zu kommen. ... Auf mächtigem Unterbau, der mit Findlingen umgeben ist, erhebt sich eine von grauen Granitblöcken eingefaßte Pyramide. Zwei Granittafeln bewahren die Namen von 54 Helden, während das eiserne Kreuz aus gleichem Stein auf einem aus Tafeln und Blöcken bestehenden Kopfstück dem Ganzen einen ernsten Abschluß gibt. Nachdem Herr August Keisdorf als Sprecher des Denkmalsausschusses das Denkmal der Gemeinde übergeben hatte, wurden zahlreiche Kränze, u. a. auch von Herrn Grafen v. Arnim, an dem Ehrenmal niedergelegt. ... Der reizend gewählte Platz des Denkmals auf dem Friedhofe neben der 700 Jahre alten Kirche war liebevoll geschmückt. Besonderer Dank hierfür gebührt den Herren Gärtnern Fischer und Steinfurt. |
Gedenktag für die Gefallenen. Es ist beabsichtigt, erstmalig am Sonntag, den 1. März, einheitlich im ganzen Reiche einen Gedenktag zu Ehren der Gefallenen zu begehen. Die Ausgestaltung der Feier liegt in den Händen eines Ausschusses, dessen Vorsitz der Präsident des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge führt und in dem die Spitzen der kirchlichen Behörden der drei großen Bekenntnisse und eine Anzahl großer kultureller und wirtschaftlicher Verbände vertreten sind. ... |
Der 1. März - Gefallenen-Gedenken. Berlin, 22. Januar. Wie bereits mitgeteilt wurde, soll der 1. März 1925 als Gedenktag für die Opfer des Weltkrieges begangen werden. Der Reichsminister des Innern hat die Landesregierungen gebeten, die hierzu erforderlichen Anordnungen im Verwaltungswesen zu treffen und darauf hinzuwirken, daß Lustbarkeiten an diesem Tage nach Möglichkeit unterbleiben und sämtliche öffentlichen, tunlichst auch Privatgebäude, halbmast flaggen. Die Veranstaltung entsprechender Feiern hat der Volksbund „Deutsche Kriegsgräberfürsorge“ in die Hand genommen. Die kirchlichen Behörden haben ihre Mitwirkung an der Begehung des Tages zugesagt. |
Lindenberg. Eine Sitzung der Gemeindevertretung fand am 2. April statt. Anwesend waren 12 Vertreter, 2 fehlten. ... Die Gemeindevertretung genehmigte sodann nach kurzer Aussprache, daß die in letzter Zeit am Kriegerdenkmal notwendig gewordenen Reparaturen ausgeführt werden und beschloß ferner, den Platz am Denkmal durch eine Rasenanlage zu verschönern. ... |
Mehrow. Ein Festtag war für unseren Ort der letzte Sonntag. Wurde doch an diesem Tage durch einen besonderen Festgottesdienst die Gedenktafel für unsere im Weltkrieg gefallenen Söhne des Ortes und zugleich die wieder vervollständigte Orgel eingeweiht. An dem Gottesdienst nahmen der hiesige Landwehrverein und der Turnverein geschlossen mit Fahnen teil. Das Gotteshaus war bis auf den letzten Platz gefüllt. Die ganze Feier, besonders die Festpredigt, war der Würde des Tages entsprechend, tief ernst und feierlich. Allen Teilnehmern wird diese Feierstunde unvergeßlich bleiben. Sowohl die aus Eichenholz geschnitzte kunstvolle Gedenktafel als auch die Verbesserung an der Orgel sind Stiftungen unserer Gutsherrschaft. Der Landwehrverein, den die Denkmalssache für seine gefallenen Kameraden im Ort seit Jahren beschäftigt, dankt Herrn Bothe an dieser Stelle für die glückliche Lösung dieser Frage. |
Festtag der Gemeinde Hönow. Feierliche Einholung der neuen Kirchenglocken. Die evangelische Kirchengemeinde Hönow hatte am Sonnabend einen großen Tag. Wurden doch an dem Tage die neuen Glocken eingeholt, gewiß eine der feierlichsten Handlungen im menschlichen und kirchlichen Leben. ... Um 1 Uhr versammelten sich die Vereine und Körperschaften vor dem Hörnickschen Gasthofe. Gegen 2 Uhr erschienen die Glockenwagen auf der Mahlsdorfer Chaussee. Die zahlreiche Gemeinde ging den Wagen entgegen, bildete Spalier und nahm nach kurzer Begrüßung durch den Ortspfarrer die Glocken in den Festzug auf. Zwei große, von den Ehrenjungfrauen und unserem rührigen Gärtner Schulz geschmückte Plattenwagen trugen das 35 Zentner schwere Glockengeläut, mit den drei Glocken zu 18, 10 und 7 Zentnern. ... Auf dem Festplatz vor R. Schmidt 9 stand die einfache, girlandengeschmückte Feldkanzel. ... Der Kinderchor sang mehrstimmig „Glocke, du klingst fröhlich.“ Darauf begrüßte Pfarrer Benecke das neue Geläut. ... [Er] wies auf die große Bedeutung hin, die die im Juli 1917 abgelieferten Bronzeglocken für das Leben vieler Generationen gehabt hat. ... Der Uebergabe der Glocken durch den Gemeindevorsteher Kirschbaum schloß sich die Uebernahme durch den Gemeindekirchenrat an, dessen Sprecher der Ortspfarrer war. ... |
Mehrow. Der Landwehrverein Mehrow hielt am Sonnabend im Lokale Raetz seine Märzversammlung ab. ... Kamerad Pose forderte vom Vorstand den Bau des Kriegerdenkmals in die Wege zu leiten. Da über diese Frage keine Einigung zu erzielen war, wurde die weitere Aussprache darüber vertagt. ... |
Mehrow. Der Landwehrverein tagte am Sonnabend im Lokal von Meißner. ... Unter Punkt „Verschiedenes“ wurde nach kurzer Aussprache beschlossen, die Wahl eines Kriegerdenkmals-Ausschusses und die Regelung der Pflege des Grabes des gestorbenen kriegsgefangenen Russen auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Ein Mitglied forderte eine schriftliche Aufforderung an die säumigen Mitglieder, die Vereinssitzungen regelmäßiger zu besuchen. |
Lindenberg. Die Gemeindevertretung tagte am 9. März im Lokale von Schumann. Anwesend waren 12 Gemeindevertreter; 1 Zuhörer hatte sich eingefunden. ... Der erste Punkt betraf die Umpflanzung des Kriegerdenkmals. Gemeindevorsteher K. Gahtow erstattete hierzu Bericht und legte der Vertretung einen Entwurf zur gärtnerischen Gestaltung des Kriegerdenkmals vor. Der Entwurf bemüht sich, dem gewaltigen aber einfachen Stein einen schlichten Rahmen zu geben. ... Der Platz soll 2,50 bzw. 3 Meter breit mit Rasen angesät werden. Die Rasenfläche wird von einer 40 bis 50 cm hohen Taxushecke umgeben. In den Rasen selbst werden Edeltannen regelmäßig gepflanzt. Dem Gärtner Feist aus Karow soll die Ausführung der Anlage übertragen werden. Wegen der weiteren noch zu treffenden Abänderung des Entwurfes wurde eine Kommission, bestehend aus den Schöffen R. Gahtow und Gem.-Vertr. Fritz Gahtow, Karl Gahtow und B. Bolle gewählt. ... |
Hönow. Der Radfahrerverein „Germania“ feierte am Sonntag im Lokal Seeger sein Stiftungsfest. In dankbarer Erinnerung an den im Kriege gefallenen Vereinskameraden Karl Gädke wurde das Fest in den Morgenstunden durch ein Wettfahren eingeleitet, ... |
50 Jahre Krieger- und Landwehrverein Ahrensfelde Die goldene Jubelfeier des Krieger- und Landwehrvereins Ahrensfelde gestaltete sich zu einer gewaltigen Kundgebung für den Kyffhäusergedanken. Der Ort war festlich geschmückt und reich beflaggt. Einleitend brachte der Sonnabend Zapfenstreich mit kurzer Rast am Heldendenkmal und abschließendem Festkommers beim Kameraden Fritz Büttner. ... Beim Heldenehrenmale auf dem Kirchplatze fand zunächst eine kurze Heldengedächtnisfeier statt. ... |
Hönow. Der Landwehrverein hielt beim Kameraden Seeger seine ordentliche Monatssitzung ab, zu der 32 Mitglieder erschienen waren. ... Den Kameraden Dantz und Pazulat wurde die Kriegsdenkmünze 1914-18 des Kyffhäuserbundes unter herzlichen Worten des Vorsitzenden überreicht. Ein neues Mitglied wurde verpflichtet. ... Dem kurzen geschäftlichen Teil aber schloß sich ein recht fröhliches Beisammensein an ... |
Mehrow. Der Landwehrverein hielt seine Oktobersitzung im Lokale von Meißner ab. ... Nun erzählte Kamerad Köppe in längeren Ausführungen über seine Kriegserlebnisse im Inf.-Regt. Nr. 24 bei Verdun. An dem geistigen Blickfeld der Zuhörer zogen die zum Teil bekannten Kampfstätten von Douaumont vorüber. Die Namen Billy, Ornes, Bezonvaux-Schlucht, Kasemattenschlucht, Vaux u.a. erweckten Erinnerungen an eigene Erlebnisse. Der Vortragende sprach vom Vorgehen in finsterster Nacht, vom Ausharren im furchtbaren Artilleriefeuer, von Angriffen und Gegenstößen und all den Wechselvollen Ereignissen in schweren Kampftagen. ... |
Hönow. Zur letzten Ruhe geleitet wurde am Sonntag nachmittag der bisherige Gemeindevorsteher Friedrich Kirchbaum. ... Im Anschluß an die Trauerfeier marschierten die Vereine nach dem Ehrenmal der Gemeinde auf der Dorfaue, um die Opfer des Krieges und besonders die gefallenen Söhne des Ortes, in schlichter Feier durch Kranzniederlegung zu ehren, nachdem bereits um 12 Uhr ein Trauergeläut die Klage um die Gefallenen ins weite Land getragen hatte. |
Blumberg. Strahlender Sonnenschein und festlich geschmückter Ort, liederfreudige Sängerscharen und starker Besuch, das waren die äußeren Zeichen des 50. Jubelfestes des Männer-Gesangvereins „Hoffnung“ am letzten Sonntag. ... Die Blumberger Sänger vereinigten sich schon am Vormittage, um am Grabe ihres Vereinsgründers, und am Kriegerdenkmal zum Gedächtnis der im Weltkriege gefallenen Mitglieder Kränze niederzulegen. ... |