Das Jahr 1937 war das Ende des Rittergutes Mehrow.
Unsere letzte Gutsbesitzerin, Anna Bothe, verkaufte das einst blühende Rittergut Mehrow, das ihr Vater Robert Stock 1900 erworben hatte, an die Landgesellschaft "Eigene Scholle", die es anschließend parzellierte und bebaute.

Die Besetzung mit Neubauern erfolgte dann überwiegend durch das "Rasse- und Siedlungshauptamt der SS" mit eigenen Leuten, die Mehrow zu einem Musterdorf machen sollten, u.a. durch die Bildung einer Betriebsgenossenschaft. für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Anlagen im Dorf. (Siehe auch Landratsbericht von 1938.)

Darüber, welche Kriterien bei der Auswahl der Neubauern für diese und andere SS-Siedlungen zur Anwendung kamen, haben wir im Bundesarchiv Berlin Auskunft gefunden.

In einer Akte mit Schriftwechsel des "Rasse- und Siedlungshauptamtes SS" (NS 2 / 60) findet sich ab Seite 18 unter Gesch.Z. IF 2892/39 ein Schreiben des Reichsbauernführers ("Reichsnährstand Blut und Boden"), in dem dieser über die Neubauernauswahl berichtet und die Ausarbeitung "Sechs Jahre Auslese bei der Neubildung deutschen Bauerntums" von Landwirtschaftsrat Hermann Benz (Anlage, Seite 20 bis 48) anpreist:


von: Reichsbauernführer (REICHSNÄHRSTAND BLUT UND BODEN)
am 1. Dez. 39
Gesch.Z. IF 2892/39
Ausarbeitung "Sechs Jahre Auslese bei der Neubildung deutschen Bauerntums"
von Landwirtschaftsrat Hermann Benz
Referat im Reichsnährstand
(Zahlen, Auswahlkriterien etc.)


Sehr geehrter Gruppenführer!

Ich überreiche Ihnen hiermit eine Ausarbeitung "Sechs Jahre Auslese bei der Neubildung deutschen Bauerntums"

Unsere Auslesearbeit ist beherrscht von dem Geist, den wir als Kernstück unseres nationalsozialistischen Bekenntnisses und Glaubens bezeichnen, nämlich von der Erkenntnis, daß "die Sünde wider Blut und Rasse die wahre Erbsünde ist" und deshalb der Dienst des reinen Blutes der wahre Gottesdienst sein muß.

Die Auslese der Neubauern und ihre Seßhaftmachung ist zweifellos eine der bedeutendsten und nachhaltigsten Leistungen der nazionalsozialistischen Staatsführung. Wenn auch von den 30000 ausgesuchten Neubauern bislang nur 16000 bodenständig gemacht werden konnten, so darf darin doch ein wertvoller Beitrag für die völkische Erneuerung aus unserem Bauerntum gesehen werden; denn aus den Neubauerndörfern werden einmal in ganz besonderem Maße gutrassige, an Körper, Charakter und Seele gesunde Söhne und Töchter hervorgehen, die das Erbe, das wir von unseren Vätern übernommen haben, mit reinen und starken Händen in die Zukunft hineintragen werden.
...
Ich betrachte es im übrigen als selbstverständlich, dass die kameradschaftliche Zusammenarbeit der SS und meiner Siedlungsabteilung sich auch künftig - soweit nötig - auf alle Einzelheiten, nicht nur der Ermittlung der Neubauernbewerber, sondern auch des eigentlichen Verfahrens (Rentenfestsetzung, Plangestaltung usw.) und schließlich auch auf die Beratung der angesetzten Neubauern erstreckt.
...

Heil Hitler!

Anlage (stark gekürzt):

"Sechs Jahre Auslese bei der Neubildung deutschen Bauerntums"
von Landwirtschaftsrat Hermann Benz

Seit nunmehr 6 Jahren erfolgt eine zielbewußte Auslese der Familien, die auf Neubauerndörfern angesetzt werden. ...
...
... Der Reichshauptabteilung wurden von 1934 bis 1939 rd. 60000 Anträge auf Aushändigung des Neubauernscheins und der "vorläufigen Bescheinigung" vorgelegt.
...
Werden außerdem die durch die Landbauernschaften bearbeiteten Anträge hinzugerechnet, so ergibt sich, daß insgesamt rd. 70000 Prüfungsverfahren durchgeführt wurden.

Bei diesen 70000 Anträgen handelt es sich nicht nur um die Begutachtung von Einzelfällen, vielmehr mußte in allen Fällen - also auch bei Jugendlichen - die gesamte Sippe mit in die Begutachtung einbezogen werden. Da sich die Erhebungen auf die Ehefrau, die Kinder, Geschwister, Eltern, Onkel, Tanten und Großeltern beiderseits erstreckten, mußten bei verheirateten Bewerbern durchschnittlich 42,5 Sippenangehörige, bei unverheirateten Bewerbern durchschnittlich 20 Sippenangehörige erfaßt werden. ...

Den Neubauernschein haben bis 1939 erhalten 30096 Bewerber, d.s. 69,72 v.H. der Gesamtbewerber. ...
Es soll vorweg darauf hingewiesen werden, dass eine so umfassende, vor allem nach biologischen Gesichtspunkten ausgerichtete Auslese von Menschen erstmalig ist. ...
...
Bei keinem sonstigen Ausleseverfahren wird es jedoch notwendig sein, so umfassende Anforderungen zu stellen, wie bei der Neubildung deutschen Bauerntums.
...
Von diesen [Neubauern] wird nicht nur berufliche Tüchtigkeit, weltanschaulich klare Haltung, sondern auch Gesundheit sowie Erbgesundheit und das Vorhandensein einer ebenso geeigneten, möglichst kinderreichen Familie oder zumindest die Aussicht auf eine solche gefordert. Es ist eben ein erheblicher Unterschied, ob man Einzelpersonen mit hervorragenden Eigenschaften oder Familien auszuwählen hat, denen nicht nur ein Stück deutschen Volksbodens anvertraut wird, sondern die auch den Grundstein für neue Zellen der großen deutschen Blutsgemeinschaft und Ausgangspunkt künftiger Geschlechterreihen bilden sollen.
...
Die Grundlage für die Durchführung der Auswahlarbeit bilden die "Richtlinien für die Auswahl und Vermittlung von Neubauern", die durch Erlass des REM 18.1.1934 /III/I 37/34 bekanntgegeben wurden.
...
Bei der Entscheidung der Anträge wurde von vornherein an dem Grundsatz festgehalten, lediglich nach der Eignung der Familien und unabhängig vom vorhandenen Vermögen zu urteilen.
...
Das Ziel bleibt, zu einer wirklichen Auslese, d.h. zu einem Ausfindigmachen und Festhalten der biologisch hochwertigen Familien zu kommen, die eine möglichst grosse Zahl der erwünschten Eigenschaften in höchster Vollendung aufweisen.
...

Die Neubauernfamilie muß erbtüchtig sein

Wenn aber die Auslese der Neubauern, die untereinander durch die dörfliche Blutgemeinschaft verbunden sind, über die jetzige Generation hinaus wirksam sein soll, müssen auch schon die erblich stärker Belasteten ausgeschaltet werden, weil diese wiederum eine höhere Durchschnittszahl Erbkranker erzeugen werden. ...

Die erbbiologischen Erhebungen erstrecken sich auf folgenden Personenkreis: Eltern, Geschwister, Kinder, Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits, Onkel und Tanten - und zwar sowohl auf die Sippe des Neubauern, als auch auf die der Frau, geben doch beide ihr Erbgaut in gleichen Teilen an die Nachkommen weiter. ..,.
...
Die wichtigste Grundlage für die Beurteilung der geistigen und körperlichen Gesundheit sowie die Erbtüchtigkeit bildet das amtsärztliche Zeugnis, das auf Grund einer Untersuchung der gesamten Familie und der sonstigen vorhandenen Akten abgegeben wird. Hierzu zählen z.B. die bei den Gesundheitsämtern angelegte Erbkartei, sowie Lehrerberichte, Schulzeugniusse, sonstige Zeugnisse und Gutachten, aus denen näheres über die Lebensbewährung der einzelnen Sippenmitglieder hervorgeht.
...
Ärztlich untersucht werden neben dem Bewerberpaar sämtliche Kinder und sonstigen auf den Neubauernhof mitziehenden Familienmitglieder, weil sonst eine zuverlässige Begutachtung des Erbwertes nicht möglich wäre.
...

Alter, Kinderzahl

Die durchaus noch nicht sehr rosige Bevölkerungspolitische Lage unseres Landes ... läßt die Notwendigkeit einer grossen Kinderzahl noch deutlicher in Erscheinung treten.

... Spätestens vor Aufzug auf einen Neubauernhof muß die Heirat erfolgt sein. Je früher die Ehe geschlossen wird, desto günstiger sind die Voraussetzungen für reichen Kindersegen.

Andererseits wird grundsätzlich gefordert, daß der Mann mindestens 25, die Frau oder Braut mindestens 18 Jahre alt ist, ...
...
Ist die Braut älter als 30 Jahre, so wird der Antrag in der Regel bis zur Heirat und Geburt eines Kindes zurückgestellt; hat die Braut das 35. Lebensjahr überschritten, so tritt grundsätzlich eine Ablehnung ein.


Die rassische Eignung

Die rassische Auslese muss die Aufartung des Volkes und nicht nur die Erhaltung seiner rassischen Kräfte zum Ziele haben. Daher wird vor allem auf Familien zurückgegriffen, die sowohl erscheinungsbildlich als auch rassenseelisch unserm Ideal am nächsten kommen, also auf die vorwiegend nordischfälischen Menschen.
...
Die Rassenbeurteilung stützt sich in erster Linie auf den persönlichen Eindruck, den der Sachbearbeiter der Landesbauernschaft bei der Inaugenscheinnahme der Familie gewinnt.
...

Die berufliche Eignung, Nachweis bisheriger Bewährung
...
Die seelische Haltung, die wir bei einem deutschen Bauern voraussetzen, ist aber wieder rassegebunden und damit erblich. Daher kann auch die berufliche Eignung nur im engsten Zusammenhang mit den anderen Sparten der Auslese festgestellt werden.
...
Bewußt unterblieb es bisher, einen bestimmten Ausbildungsgang zu verlangen, weil es nur zu bekannt ist, dass sich ein geborener Bauer auch bei weniger günstiger Ausbildung bewährt und ein anderer trotz zahlreicher bestandener Prüfungen als Bauer versagen kann.

... Neubauern, die nach dem 1.4.1915 geboren sind, haben die bestandene Landwirtschaftsprüfung nachzuweisen, die ihrerseits wieder die bestandene Landarbeiterprüfung voraussetzt. Dringend gewünscht ist der Besuch einer Landwirtschaftsschule. Neubauernfrauen, die nach dem 1.4.1921 geboren sind, müssen die ländliche Hauswirtschaftsprüfung abgelegt haben. Normaler Ausbildungsweg: ländliche Hausarbeitslehre im 15. und 16. Lebensjahr im elterlichen oder in einem fremden Betriebe; zweijährige ländliche Hauswirtschaftslehre im 17. und 18. Lebensjahr. Der Besuch einerr Landwirtschaftsschule oder Frauenschule ist dringend erwünscht und wird angerechnet.
...
Sind der Antragsteller und seine Frau seit mehreren Jahren nicht mehr vorwiegend in der Landwirtschaft tätig, so ist eine 1-2jährige Wiedereinarbeitung notwendig.


Geordnete Vermögensverhältnisse
...
... wer ein "fauler Zahler" war und als solcher bekannt ist, wird als Neubauer nicht zugelassen, ...


Nationalsozialistische Gesinnung


... Unter allen Umständen muß die nationalsozialistische Erziehung der Kinder im Elternhaus gewährleistet sein.


Leumund
...
Es erfolgt eine Befragung der zuständigen Ortspolizeibehörde über ein schwebendes Strafverfahren oder Vorbestrafung des Antragstellers, seiner Ehefrau und, soweit dies feststellbar, der Kinder sowie der beiderseitigen Eltern.


Das Ausleseverfahren
...
1. Ausfüllen von Fragebogen durch die Bewerber
2. Befragung und Inaugenscheinnahme der Bewerberfamilien
3. Einziehung von Auskünften
4. Amtsärztliche Untersuchung, gegebenenfalls fachärztliche Begutachtung, Befragung von Heilanstalten usw.
...
Es wurde schon oben erwähnt, dass eine gerechte erbbiologische Beurteilung umfangreiche Erhebungen nicht vermeiden lässt. So ist es zu verstehen, dass 2/3 des Raumes im Fragebogen der ärztlichen Beurteilung dienen und nur das letzte Drittel von den übrigen Gesichtspunkten in Anspruch genommen wird.


Endgültige Entscheidung an einer Stelle

Nach abgeschlossener Vorbereitung durch Kreis- und Landesbauernschaften werden sämtliche Unterlagen ... mit einem ausführlichen Gutachten, in dem zu sämtlichen Beurteilungsgesichtspunkten Stellung genommen wird, dem Verwaltungsamt des Reichsbauernführers mit einem Vorschlag zur Entscheidung übersandt.
...
Die Entscheidung der Reichsdienststelle wird den Landesbauernschaften anhand einer "Gesamtbeurteilung" mitgeteilt, in welcher folgende Benotungen vorgesehen sind: Besonders geeignet - durchaus geeignet - im allgemeinen geeignet - kaum geeignet - bedingt geeignet - nicht geeignet.
...

Ablehnungen

...
Die Ablehnungsgründe werden den Bewerbern vor allem deswegen nicht mitgeteilt, weil nur bei wenigen das hierfür notwendige Verständnis vorauszusetzen wäre.
...

Anträge frühzeitig stellen
...
[Es] ...kann nur immer wieder geraten werden, so früh wie möglich den Neubauernschein zu beantragen, auch wenn die Hofübernahme noch in der Ferne steht. Bekanntlich behält ein Neubauernschein zwei Jahre seine Gültigkeit und kann nach Ablauf beliebig verlängert werden, und zwar beliebig oft, d.h. sofern die gestellten Anforderungen noch erfüllt werden.
...

Ausnahmegenehmigung
...
Eine Ausnahmegenehmigung kann vielleicht in folgendem Fall eintreten:

Ein Landwirt, aus dessen Ehe zahlreiche gesunde und tüchtige Kinder hervorgegangen sind, hat eine Pachtung lange Jahre hervorragend bewirtschaftet. Nach seinem Tode wird es möglich, diese Pachtung auf dem Siedlungswege in Eigentum zu überführen. Die Witwe selbst kann aber den Neubauernschein nur deshalb nicht erhalten, weil dieser an Frauen grundsätzlich nicht erteilt wird. Wenn in einem solchen Falle zahlreiche unversorgte Kinder vorhanden sind, ist die Übertragung des Hofes auf die Frau trotzdem erwünscht. Man sollte sich aber nie durch falsches Mitleid davon abbringen lassen, nur bestes Blut in das Bauerntum neu aufzunehmen.


Die vorläufige Bescheinigung
...
Davon ausgehend, dass tatsächlich ein Teil der Anforderungen auch schon von jungen Menschen, denen die berufliche Ausbildung noch fehlt und die auch sonst noch in der Entwicklung begriffen sind, erfüllt werden können, wurde die "Vorläufige Bescheinigung" geschaffen, die sowohl eine Vorbescheinigung zum Neubauernschein als auch zum Anliegerschein darstellt.
...

Quelle: Bundesarchiv Berlin Lichterfelde
Akte NS 2 / 60, fol. 1-141 "Rasse- und Siedlungshauptamt SS"
Schriftwechsel mit dem RFSS/RFK, überwiegend betr. bevölkerungspolitische Maßnahmen, Bd. 1: 1939,
Seite 18f (Anschreiben) und 20ff (Ausarbeitung)

Es wird von kundigen Mehrowern immer wieder behauptet, daß die hier entstandene SS-Siedlung eine Mustersiedlung für die eroberten Ostgebiete sein sollte. Einen schriftlichen Beweis dafür haben wir (noch) nicht gefunden, aber vieles spricht dafür: Einerseits die Art und Ausführung der Bauten, die mit Wohnung, Stall und Scheune unter einem Dach auch und besonders für rauhes Klima geeignet war und andereseits die Kriterien bei der Besetzung der Siedlerstellen.

In der oben zitierten Akte findet sich wenige Seiten weiter ein Schreiben von Himmler an verschiedene SS-Führer bezüglich der Dörfer und Gaue in den Ostgebieten:


von H. Himmler als Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums
Tgb.Nr Ak ? 1240/4
an div. SS-Führer [im Zusammenhang mit der Besiedlung der "Ostgebiete"]
11.10.39


Vorläufige Planungsrichtlinie

Struktur der Dörfer und Gaue:

Zunächst muß man sich darüber klar werden, welche Volks- und Stammesgrundlage man für den einzelnen Gau nehmen will. Man wird den einen Gau mit Schwaben, den anderen mit Franken, wieder einen anderen mit Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holsteinern als Stammesgrundlage besiedeln.

Ein Dorf von rund 25 Höfen wird also einen Kern von 10 bis 12 Höfen von Altreichsdeutschen eines bestimmten Stammes haben. Zu diesen werden 10 bis 12 Volksdeutsche hinzukommen, sodaß sich die Volksdeutschen mit Hilfe der Altreichsdeutschen in das deutsche Leben wieder einfügen können.


In jedem Dorf werden zwei bis drei SS-Wehrbauern angesiedelt, mit denen man Ortsbauernführer, Gemeindeältesten- und ähnliche Stellen besetzen kann.

Quelle: Bundesarchiv Berlin Lichterfelde
Akte NS 2 / 60, fol. 1-141 "Rasse- und Siedlungshauptamt SS" ..., Bd. 1: 1939, Seite 129

Darüber, wo das Land für solche Siedlungen herkommen soll, hat man sich auch gleich Gedanken gemacht und u.a. folgende Lösung gefunden:


von H. Himmler als Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums
Tgb.Nr Ak ? 1240/3
an den Chef der Sicherheitspolizei Berlin
Kopie an: div. SS-Führer [im Zusammenhang mit der Besiedlung der "Ostgebiete"]
11.10.39


Ich bitte um Vorlage eines Verordnungsentscheidungsentwurfes, in dem sämtlicher Grund und Boden, der polnischen Gutsbesitzern gehört, enteignet und beschlagnahmt wird.

Es wäre dabei zu überlegen, welche Form der Besitzübernahme durch das Reich man wählt, damit nicht das Finanzministerium und das Reichsernährungsministerium sich den falschen Vorstellungen hingeben, daß man den beschlagnahmten Boden für teures Geld an die Siedler verkaufen könne.

Der Boden wird entschädigungslos enteignet und wird im ganzen auch den Siedlern entschädigungslos abgegeben werden.

Die Kosten der Siedlung werden im Bau der Höfe, Wege, Brunnen, Legen von elektrischen Leitungen, Bau von Gemeinschaftshäusern, Sportanlagen und anderen gemeinnützigen Anlagen der Dörfer erwachsen. Diese Kosten werden reichlich hoch sein, sodaß die Siedlungsgelder des Reiches volle Verwendung finden können.

Ich bin der Ansicht, daß die Höfe zwar belastet werden sollen, die Entlastung soll jedoch so sein, daß, wenn die Familie kinderreich wird, die Belastung von einem Kind zum anderen in gesteigerten Maße wegfällt.

Quelle: Bundesarchiv Berlin Lichterfelde
Akte NS 2 / 60, fol. 1-141 "Rasse- und Siedlungshauptamt SS" ..., Bd. 1: 1939, Seite 130

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Frau Elke Böhm, deren Eltern hier in Mehrow eine der begehrten Neubauernstellen erhalten hatten, hat uns freundlicherweise den Lebenslauf ihres Vaters, Hans Husfeldt, zugestellt.
Der macht an einem Einzelfall sehr deutlich, auf welchem Wege seinerzeit junge Männer zur SS gekommen sind und wie man sich die von der SS nach dem hier beschriebenen Verfahren ausgewählten und in Mehrow angesiedelten Neubauern vorzustellen hat.
Die für Mehrow vorgesehenen Neubauern während ihres praktischen Eignungstests im Sommer 1938.